Weikamp
GmbH
Bocholt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
396.075,83 |
364.553,44 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
38.163,74 |
23.751,99 |
| II.
Sachanlagen |
357.112,09 |
340.001,45 |
| III.
Finanzanlagen |
800,00 |
800,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.835.619,16 |
1.058.382,83 |
| I.
Vorräte |
104.233,21 |
123.328,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.486.996,27 |
501.539,15 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
244.389,68 |
433.515,55 |
| Aktiva |
2.231.694,99 |
1.422.936,27 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
466.227,52 |
369.921,80 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.130,00 |
51.130,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
415.097,52 |
318.791,80 |
| B.
Rückstellungen |
1.234.058,50 |
665.993,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
531.408,97 |
387.020,63 |
| Passiva |
2.231.694,99 |
1.422.936,27 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Weikamp GmbH mit Sitz in 46395 Bocholt wird beim
Amtsgericht Coesfeld, Abteilung B unter der Nummer HRB 8472
geführt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungesetz (BilRUG).
Die Gliederung der Bilanz und der - nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellten - Gewinn - und
Verlustrechnung erfolgt nach den Vorschriften des HGB
(§§ 266, 275).
Von den größenabhängigen
Erleichterungen des § 288 HGB wurde teilweise Gebrauch
gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
vorgenommen. Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden angewandt.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände und
Schulden erfolgte entsprechend den handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und
Bilanzierung.
Die Gegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungen erfolgen
planmäßig über die voraussichtliche
Nutzungsdauer. Bei Zugängen beweglicher
Anlagegüter wurde im Berichtsjahr der
Abschreibungsbetrag um jeweils ein Zwölftel für
jeden vollen Monat, der dem Monat der Anschaffung oder
Herstellung vorangeht, vermindert (Pro rata temporis).
Bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungskosten
bis Euro 800,00 werden im Jahr der Anschaffung in voller
Höhe abgeschrieben.
Die
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu den
Anschaffungskosten oder den niedrigeren Marktpreisen
bewertet.
Die
Forderungen sind zum Nennwert angesetzt.
Zweifelhafte Forderungen wurden einzelwertberichtigt. Das
in den Forderungen enthaltene allgemeine Risiko wurde durch
eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nominalwert bewertet.
Für laufende Pensionen und
Pensionsanwartschaften auf Grund unmittelbarer Zusagen ist
der versicherungsmathematische Teilwert ("Richttafeln
2018G" von Dr. Heubeck) unter Berücksichtigung eines
Rechnungszinssatzes von 1,82 % p.a. (Vorjahr 1,79 %)
angesetzt. Der Bewertung liegt bzgl. erwarteter Lohn- und
Gehaltssteigerungen ein Rententrend von 2,0 % p.a.
zugrunde.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen sind mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie
berücksichtigen alle bis zur Bilanzaufstellung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände im Jahr 2023 ist in der
Anlage III Blatt 4 dargestellt.
Im Bilanzgewinn von T€ 415 (Vorjahr T€ 319)
ist ein Gewinnvortrag von T€ 19 (T€ 192)
enthalten.
Die Pensionsrückstellungen in Höhe von
T€ 1.127 (Vorjahr T€ 1.084) sind nach Verrechnung
der Aktivwerte aus Ansprüchen aus
Deckungsvermögen mit einem Zeitwert von T€ 128
(Vorjahr T€ 709) zum Betrag von netto T€ 999
(Vorjahr T€ 374) ausgewiesen. Der Unterschiedsbetrag
nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt T€ 17 (Vorjahr
T€ 75), der sich aufgrund der differierenden
durchschnittlichen Marktzinssätze bei einer Laufzeit
von 10 Jahren zu 1,82 % (Vorjahr 1,79 %) und bei einer
Laufzeit von 7 Jahren zu 1,74 % (Vorjahr 1,45 %) ergibt.
Dieser Unterschiedsbetrag unterliegt einer
Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6 Satz 3 i.V.m.
§ 285 Nr. 28 HGB). Der verbleibende Differenzbetrag
aus der Neuberechnung der Altersvorsorgeverpflichtung
gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 4 EGHGB beträgt
T€ 12 (Vorjahr T€ 18).
Es bestehen Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in
Höhe von T€ 255 (Vorjahr T€ 1).
Die Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 531
(Vorjahr: T€ 387) sind kurzfristig mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr erfolgte die
Geschäftsführung durch:
Herrn Olaf Telahr, Bocholt
Von den Befreiungsvorschriften des § 286 Abs. 4
HGB wird Gebrauch gemacht.
Bocholt, den 12. November 2024
Olaf Telahr
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024
festgestellt.
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