DERICHEBOURG Aeronautics Services Germany GmbH
Selbe AdresseErbringung von sonstigen Dienstleistungen für die Luftfahrt a. n. g.
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jesus Prieto Marcos seit 15.9.2013 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
CT INGENIEROS AERONAUTICOS DE AUTOMOCION E INDUSTRIALES SL | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CT Ingenieure GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die CT Ingenieure GmbH hat ihren Sitz in Hamburg. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 128982 eingetragen. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss Allgemeine Angaben Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 266 HGB und § 275 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Hiervon abgesehen werden die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Finanzanlagen werden wie folgt angesetzt und bewertet: - Beteiligungen zu Anschaffungskosten Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos, für Zinsaufwendungen und für Nachlässe wird eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr sind in Euro umgerechnet und mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum Entstehungskurs bzw. zum niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum Entstehungskurs bzw. zum höheren Stichtagskurs bewertet. Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum notwendigen Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst. Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet. Soweit GuV-Posten auf Fremdwährungsforderungen oder -verbindlichkeiten beruhen, erfolgt ihre Bewertung zu dem am Entstehungstag maßgeblichen Wechselkurs. Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt: Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt. Bei den Finanzanlagen wird, soweit zum Bilanzstichtag eine Wertminderung eingetreten ist, nur bei dauerhafter Wertminderung der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. unfertigen Leistungen werden nur die gesetzlichen Pflichtbestandteile einbezogen. Dies sind die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten und des Wertverzehrs des Anlagevermögens, soweit es durch die Fertigung veranlasst ist. Fremdkapitalzinsen werden weder im Anlage- noch im Umlaufvermögen aktiviert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt. Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Forderungen:
Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die Gesellschaft ist zum Stichtag bilanziell überschuldet. Eine bilanzielle Überschuldung bedeutet nicht zwingend, dass die Gesellschaft auch im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet ist. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung liegt vor, wenn das zum Zeitwert bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Nach Einschätzung der Geschäftsleitung führt die bilanzielle Überschuldung nicht zu einer insolvenzrechtlichen Überschuldung der Gesellschaft, weil das zum Zeitwert bewertete Vermögen der Gesellschaft die bestehenden Verbindlichkeiten deckt. Daher wurde der Jahresabschluss unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt. Die Geschäftsleitung begründet ihre diesbezügliche Einschätzung wie folgt: • Die Gesellschafterin hat für Verbindlichkeiten in Höhe von 1.510,0 TEuro eine unbefristete Rangrücktrittserklärung abgegeben. • Die Gesellschafterin hat ein werthaltige Patronatserklärung abgegeben, die besagt, dass die Gesellschafterin die Gesellschaft mit finanziellen Mitteln ausstatten wird, um die Unternehmensfortführung sicherzustellen. Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von TEuro 2.892,9 enthalten. Sonstige Angaben Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 20 Arbeitnehmer Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht. Der Name und Sitz des Mutterunternehmens mit dem kleinsten Konsolidierungskreis lautet: CT Ingenieros AAI, S.L. in Getafe, Spanien.
Hamburg, den 20. März 2025 Geschäftsführer gez. Jesus Prieto sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.03.2025 festgestellt. |
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