AmpereSoft
GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Vorläufige Handelsbilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
792,00 |
1.580,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
788,00 |
1.576,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
347.951,00 |
377.515,08 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
292.262,80 |
314.878,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
55.688,20 |
62.636,49 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.372,49 |
29.157,41 |
| Aktiva |
376.115,49 |
408.252,49 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
104.476,08 |
159.540,80 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
36.500,00 |
36.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
67.976,08 |
123.040,80 |
| davon
Gewinnvortrag |
123.040,80 |
91.081,48 |
| B.
Rückstellungen |
187.880,43 |
171.951,86 |
| C.
Verbindlichkeiten |
83.758,98 |
76.430,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
83.758,98 |
76.430,83 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
1.213,42 |
0,95 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
329,00 |
| Summe
Passiva |
376.115,49 |
408.252,49 |
Anhang
AmpereSoft GmbH, Bonn
Anhang zum 31. Dezember 2023
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft firmiert unter AmpereSoft GmbH mit
dem Sitz in Bonn und ist beim Registergericht des
Amtsgericht Bonn unter der Nummer HRB 15900 eingetragen.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine
kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 264
Abs. 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der
§§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur
Anwendung kommt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde gemäß der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften
des GmbHG beachtet.Die Grundsätze wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die abnutzbaren immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen angesetzt. Planmäßige
Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen,
wobei die steuerlich zulässigen
Abschreibungssätze zugrundegelegt werden, soweit diese
handelsrechtlich zulässig sind.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
- bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenständen
des Sachanlagevermögens - bei einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG werden im Anschaffungsjahr
unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll
abgeschrieben.
Bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens bis zu einem Wert von
EUR 250,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalzahlbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden grundsätzlich nach § 253 Abs. 2
HGB abgezinst. Sie berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert bewertet.
Passive Rechnungsabgrenzung
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nennbetrag bewertet.
3.
Angaben zu Posten der Bilanz
3.1
Anlagevermögen
Auf die Aufstellung eines Anlagenspiegels wurde
gemäß § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet.
3.2
Eigenkapital
Im Bilanzgewinn in Höhe von EUR 67.976,08 /
123.040,80 ist ein Gewinnvortrag von EUR 123.040,80 /
91.081,48 berücksichtigt.
4.
Sonstige Angaben
4.1
Angaben zur Geschäftsführung
Die Geschäftsführung obliegt Herrn Stefan
Mülhens, Dipl.-Ing., Euskirchen.
4.2
Angaben zu den beschäftigten Arbeitnehmern
Während des Geschäftsjahres wurden im
Durchschnitt 20 Mitarbeiter beschäftigt.
4.3
Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 67.976,08 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Bonn, den 27. Steptember
2024
Stefan Mülhens Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.10.2024
festgestellt.
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