Comitis
Management GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2021
A. Grundlagen des Unternehmens
Die Comitis Management GmbH (im Folgenden "KVG" oder
"Gesellschaft" genannt). ist eine bei der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach
§ 44 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft.
Gemäß ihrem satzungsmäßigen
Geschäftszweck ist sie im Bereich der kollektiven
Verwaltung von geschlossenen alternativen Investmentfonds
(AIF), vornehmlich in der Rechtsform der deutschen GmbH
& Co. KG, sowie deren Konzeption tätig.
Die Comitis Management GmbH nimmt bei der Comitis
Capital Fund I GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, sowie
bei der Comitis Carry GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main,
eine Komplementärfunktion wahr. Bei der Comitis
Capital Fund I GmbH & Co. KG handelt es sich um einen
Spezial-AIF im Sinne des KAGB. Die Comitis Capital Fund I
GmbH & Co. KG hat die Gesellschaft als externe
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne von § 17 Abs.
2 Nr. 1 KAGB ernannt.
Kommanditistin der Spezial-AIF ist die CIB Holding
AG, Zug (Schweiz), die als professioneller Anleger im Sinne
des KAGB zu qualifizieren ist. Die Comitis Fund I GmbH
& Co. KG investiert in mittelständische
Unternehmen mit einem Eigenkapitaleinsatz bis zu einem
Betrag von € 30 Mio. bis € 50 Mio. pro
Portfoliogesellschaft. Die Investments sollen sich
vorzugsweise auf Portfoliogesellschaften beziehen, die in
Deutschland, Österreich und Schweiz eingetragen
sind. In erster Linie investiert die Fund KG in den
Erwerb von Mehrheitsbeteiligungen.
Die Comitis Carry GmbH & Co. KG ist eine
geschäftsführende Kommanditistin der Comitis
Carry GmbH & Co. KG. Es handelt sich um das
Carry-Vehikel des Managements.
Zwischen der Gesellschaft, Comitis Beteiligung AG,
Zug (Schweiz), und der Comitis Carry GmbH & Co. KG
besteht ein im Geschäftsjahr abgeschlossener
Kostentragungsvertrag. Bei der Comitis Beteiligung AG
handelt es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft von CIB
Holding AG, dem einzigen Investor des Spezial-AIF. Nach
diesem Kostentragungsvertrag hat sich die Comitis
Beteiligung AG unter anderem verpflichtet, die Gesellschaft
von sämtlichen durch die Führung der
Geschäfte des Spezial-AIF entstehenden Kosten und
Aufwendungen freizustellen.
Die Comitis Management GmbH hat keine
Zweigniederlassungen. Die Gesellschaft betreibt keine
Forschung und Entwicklung. Sie besitzt auch keine
Finanzinstrumente.
B. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene
Rahmenbedingungen
Insgesamt investierten laut dem Bundesverband
Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK)
Beteiligungsgesellschaften (Buyout, Minderheitsinvestition,
Venture Capital) in Deutschland in 2021 € 12,6
Mrd. Während dies gegenüber dem Vorjahr einen
Investitionsrückgang um 16% (2020: € 15,0
Mrd.) bedeutet, bleibt das Investitionsniveau nach den
Rekordjahren 2019 und 2020 in allen Marktsegmenten auf
hohem Niveau. Insgesamt erhielten in 2021 fast 1.000
Unternehmen Beteiligungskapital.
Bei Buyout-Investitionen lag man mit € 5,5
Mrd. in 2021 unterhalb der in den beiden Vorjahren
erreichten Rekordwerte von jeweils mehr als € 11
Mrd. Hierbei sanken im Vergleich zu 2019 und 2020
insbesondere die Anzahl und das Volumen bei sehr
großen Transaktionen (z.B. ThyssenKrupp Elevators war
der mit Abstand größte Buyout in Deutschland).
Das Volumen bei kleinen und mittleren Transaktionen zeigt
eine stabilere Entwicklung. Trotz des
Investitionsrückgangs war auch 2021 ein aktives
Buyout-Jahr.
Parallel dazu wuchsen Minderheitsbeteiligungen
(insbesondere Wachstumsfinanzierungen) bei
mittelständischen Unternehmen deutlich auf
€ 3,1 Mrd. gegenüber dem Vorjahresniveau von
€ 1,3 Mrd.
2. Geschäftsverlauf
Über den verwalteten Fonds Comitis Capital Fund
I GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2021, dem ersten Jahr der
operativen Geschäftstätigkeit, bereits ein
Investment getätigt. Zwischen März und September
2021 wurde eine detaillierte Due Diligence der PetCo GmbH,
einem österreichischen Anbieter von Premium und
Super-Premium Hunde- und Katzenfutter, durchgeführt.
Als Ergebnis der bilateralen Verhandlungen mit den
Gründern wurde die Mehrheit an der PetCo Holding GmbH,
Wien, erworben, der Muttergesellschaft der PetCo GmbH,
Wien.
Das über den Fonds Comitis Capital Fund I GmbH
& Co. KG verwaltete Vermögen beträgt zum 31.
Dezember 2021 € 10,7 Mio. Gemäß
Gesellschafterbeschlusses zur Kapitalrückführung
vom 25. Februar 2022 wurden € 0,6 Mio. der vorher
für das getätigte Investment
bereitgestellten € 10,7 Mio. aufgrund einer
Überfinanzierung (Overfunding) wieder an die CIB
Holding AG zurückgeführt.
Weitere ca. 30 Investitionsmöglichkeiten
vorwiegend in Deutschland und Österreich wurden
während des Geschäftsjahres geprüft und
verfolgt. Es wurde jedoch keine weitere Investition
getätigt.
3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
3.1 Ertragslage
Gemäß dem bestehenden
Kostentragungsvertrag werden die Kosten der Comitis
Management GmbH zuzüglich eines 5%-igen Zuschlags im
Konzernverbund erstattet. Bei Kostenerstattungen
und Haftungsvergütungen von T€ 54,6 (Vorjahr
T€ 0,0) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen
von T€ 49,1 (Vorjahr T€ 1,1) schließt das
Geschäftsjahr mit einem Jahresüberschuss von
T€ 4,1 (Vorjahr Jahresfehlbetrag T€ -1,1).
3.2 Finanzlage
Aufgrund des bestehenden Kostentragungsvertrags war
die Zahlungsfähigkeit der Comitis Management GmbH zu
jeder Zeit gesichert.
3.3 Vermögenslage
Das Gesamtvermögen der Gesellschaft ist im
Jahresvergleich um T€ 54,6 auf T€ 79,6
(Vorjahr T€ 24,9) gestiegen. Der Anstieg ist
insbesondere stichtags- und abrechnungsbedingt. Zum
Stichtag bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen
in Höhe von T€ 55,2 (Vorjahr: T€ 0,0), die
erst im Folgejahr erfüllt werden.
Im Geschäftsjahr wurden keine Investitionen
getätigt.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft wird als stabil erachtet.
4. Finanzielle und nicht finanzielle
Leistungsindikatoren
a) Finanzielle Leistungsindikatoren
Aufgrund des Kostentragungsvertrags ergeben sich
für die Comitis Management GmbH keine finanziellen
Leistungsindikatoren.
a) Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Wesentliche nicht finanzielle Leistungsindikatoren
sind die Reputation und die Zufriedenheit von
Vertragspartnern und Anlegern.
C. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht
1. Chancen- und Risikobericht
Aufgrund des bestehenden Kostentragungsvertrags und
dem vereinbarten Zuschlag von 5 % sind die Chancen,
wesentlich höhere Erträge zu erwirtschaften,
stark begrenzt.
Gleichzeitig sind durch den Kostentragungsvertrag
auch direkte und indirekte finanzielle Risiken für die
Comitis Management GmbH ausgeschlossen, vorbehaltlich der
Zahlungsfähigkeit der Comitis Beteiligung AG. Für
die Geschäftsführung bestehen derzeit keine
Anhaltspunkte dafür, an der Zahlungsfähigkeit der
Comitis Beteiligung AG zu zweifeln.
2. Prognosebericht
Gemäß dem nach dem Kostentragungsvertrag
zu zahlenden 5%-igem Zuschlag wird für 2022 mit einem
geringfügigen Überschuss gerechnet.
Frankfurt am Main, 22. November 2022
Comitis Management GmbH
Nikolaus Bethlen
Geschäftsführer
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
79.575,83 |
24.946,20 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.425,04 |
|
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.150,79 |
24.946,20 |
| Aktiva |
79.575,83 |
24.946,20 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
27.977,88 |
23.878,70 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
1.121,30 |
|
| III.
Jahresüberschuss |
4.099,18 |
-1.121,30 |
| B.
Rückstellungen |
39.240,79 |
1.067,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.357,16 |
|
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
12.357,16 |
|
| Passiva |
79.575,83 |
24.946,20 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Comitis Management GmbH ist eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main.
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main,
Abteilung B, unter Nr. 120843 eingetragen. Die Comitis
Management GmbH ist eine nach § 44 Abs 1 i.V.m. §
2 Abs. 4 Satz 2 KAGB registrierungspflichtige
Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Registrierung als
AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ist erfolgt.
Gemäß § 45 KAGB hat die Gesellschaft
für ihren Jahresabschluss die Vorschriften für
Kapitalgesellschaften anzuwenden und einen Lagebericht nach
den Bestimmungen des § 289 HGB aufzustellen.
Größenabhängige Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften bzw.
Kleinstkapitalgesellschaften bzgl. Anhang und
Lagebericht sind nicht anwendbar.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Rechtsgrundlagen
Für den Jahresabschluss gelten die allgemeinen
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem
Nominalwert bilanziert. Wertberichtigungen waren nicht zu
bilden, da keine Ausfallrisiken bestehen.
Die Rückstellungen wurden für ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt. Sie werden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Fremdwährungspositionen bestehen im
Jahresabschluss nicht.
Angaben zur Bilanz
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen
im Wesentlichen gegenüber einer Gesellschafterin
aus Kostenerstattungen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände
resultieren aus abziehbaren Vorsteuerbeträgen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Sonstige Rückstellungen betreffen Abschluss- und
Prüfungskosten sowie ausstehende Rechnungen für
Beratungsleistungen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
betreffen im Wesentlichen noch nicht gezahlte
Beratungsleistungen.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse resultieren aus
Kostenerstattungen und Haftungsvergütungen, die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im
Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten sowie Abschluss-
und Prüfungskosten.
Sonstige Angaben
Das Honorar des Wirtschaftsprüfers beträgt
T€ 5, ausschließlich für
Abschlussprüfungsleistungen.
Die Geschäftsführung wurde im
Geschäftsjahr ausgeübt durch den
Geschäftsführer Nikolaus Bethlen, Kaufmann,
Frankfurt am Main. Er erhält für seine
Tätigkeit kein Gehalt durch die Gesellschaft.
Die Gesellschaft beschäftigte während des
Geschäftsjahres keine Mitarbeiter.
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und
Personen werden zu marktüblichen Bedingungen
geschlossen. Wesentliche Beziehungen bestehen insbesondere
mit einer Gesellschafterin und betreffen die Zusammenarbeit
und Kostenerstattungen.
Nachtragsbericht
Es liegen keine Vorgänge von besonderer
Bedeutung nach dem 31.12.2021 vor, die weder in der Gewinn-
und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt
sind und wesentliche Auswirkungen auf den
Geschäftsverlauf der Comitis Management GmbH haben.
Ergebnisverwendung
Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem
Jahresüberschuss in Höhe von 4.099,18 € ab.
Der Geschäftsführer schlägt vor,
diesen auf neue Rechnung vorzutragen.
Frankfurt am Main, den 22. November 2022 Comitis
Management GmbH
gez. Nikolaus Bethlen Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2023 festgestellt.
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die Comitis Management GmbH, Frankfurt am Main
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Comitis Management
GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31.
Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der Comitis Management GmbH, Frankfurt am Main, für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31.
Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss
in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für
Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum
31. Dezember 2021 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht
insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht
den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend dar.
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. §
322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des
Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a
Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich
für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme),
die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung
eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den
anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu
ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise
für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu
können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m.
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine
wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche
Darstellungen können aus Verstößen oder
Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich
angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden
könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der
Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken
wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -
falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im
Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen
als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind,
um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu
dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen
nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen
höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen,
beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner
Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem
für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten
internen Kontrollsystem und den für die Prüfung
des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die
unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch
nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit
dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den
gesetzlichen Vertretern angewandten
Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten
Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die
Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf
der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine
wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen
oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir
zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit
besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk
auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und
im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum
unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder
Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die
Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr
fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den
Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts
mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das
von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den
von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf
Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise
vollziehen wir dabei insbesondere die den
zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und
beurteilen die sachgerechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein
eigenständiges Prüfungsurteil zu den
zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde
liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein
erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige
Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger Mängel im internen
Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung
feststellen.
Eschborn, den 22. November 2022
FIDAUDITGmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Markus Liebermann, Wirtschaftsprüfer
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