Stammdaten

Register
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 120843
Vorher
Blitz F20-754 GmbH
Eingetragen
28.10.2020
Branche
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
2.1 Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine AIF-Verwaltungsgesellschaft in Form einer AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach Maßgabe des § 1 Abs. 14 Satz 2 Alt. 1 des Kapitalanlagegesetzesbuches ("KAGB") zur externen Verwaltung von Alternativen Investment-fonds (AIF) nach Maßgabe der §§ 1 Abs. 3, 13 KAGB. 2.2 Gegenstand des Unternehmens ist ausschließlich die Anlage und Verwaltung der Mittel von Spezial-AIF nach einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen der jeweiligen Anleger im Sinne des § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB (kollektive Vermögensverwaltung) auf Grundlage und im Umfang einer Registrierung nach § 44 i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB. Insoweit und solange die Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 S. 1 KAGB vorliegen, wird sich die Gesellschaft den Regelungen des KAGB nicht in seiner Gesamtheit unterwerfen. 2.3 Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Hilfsgeschäfte betreiben, die ihr notwendig oder sinnvoll erscheinen, um den Gesellschaftszweck zu erreichen, insbesondere die Übernahme der persönlichen Haftung als persönlich haftende Gesellschafterin (i) eines AIF in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft und (ii) einer Kommanditgesellschaft, die sich an einem solchen AIF als (geschäftsführende) Kommanditistin beteiligt. Dienstleistungen und Nebendienstleistungen nach § 20 Abs. 3 KAGB werden nicht erbracht. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) und/oder nach der Gewerbeordnung (GewO). 2.4 Die Gesellschaft darf keine anderen als die in §§ 2.1 bis 2.3 genannten Geschäfte betreiben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Nikolaus Bethlen
seit 2.1.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

25.00% identifiziert75.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
25.00%

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
CIB Holding AGCHE
75.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

CIB Holding AG
Switzerland
18.749 €
75.00%
Frankfurt am Main
6.251 €
25.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Comitis Management GmbH

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

A. Grundlagen des Unternehmens
Die Comitis Management GmbH (im Folgenden "KVG" oder "Gesellschaft" genannt). ist eine bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach § 44 Kapital­anlagegesetzbuch (KAGB) registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft. Gemäß ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck ist sie im Bereich der kollektiven Verwaltung von geschlossenen alternativen Investmentfonds (AIF), vornehmlich in der Rechtsform der deutschen GmbH & Co. KG, sowie deren Konzeption tätig.
Die Comitis Management GmbH nimmt bei der Comitis Capital Fund I GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, sowie bei der Comitis Carry GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, eine Komplementärfunktion wahr. Bei der Comitis Capital Fund I GmbH & Co. KG handelt es sich um einen Spezial-AIF im Sinne des KAGB. Die Comitis Capital Fund I GmbH & Co. KG hat die Gesellschaft als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne von § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB ernannt.
Kommanditistin der Spezial-AIF ist die CIB Holding AG, Zug (Schweiz), die als professioneller Anleger im Sinne des KAGB zu qualifizieren ist. Die Comitis Fund I GmbH & Co. KG investiert in mittelständische Unternehmen mit einem Eigenkapitaleinsatz bis zu einem Betrag von € 30 Mio. bis € 50 Mio. pro Portfoliogesellschaft. Die Investments sollen sich vorzugsweise auf Portfoliogesellschaften beziehen, die in Deutschland, Österreich und Schweiz einge­tragen sind. In erster Linie investiert die Fund KG in den Erwerb von Mehrheits­beteiligungen.
Die Comitis Carry GmbH & Co. KG ist eine geschäftsführende Kommanditistin der Comitis Carry GmbH & Co. KG. Es handelt sich um das Carry-Vehikel des Managements.
Zwischen der Gesellschaft, Comitis Beteiligung AG, Zug (Schweiz), und der Comitis Carry GmbH & Co. KG besteht ein im Geschäftsjahr abgeschlossener Kostentragungsvertrag. Bei der Comitis Beteiligung AG handelt es sich um eine 100%ige Tochtergesellschaft von CIB Holding AG, dem einzigen Investor des Spezial-AIF. Nach diesem Kostentragungsvertrag hat sich die Comitis Beteiligung AG unter anderem verpflichtet, die Gesellschaft von sämtlichen durch die Führung der Geschäfte des Spezial-AIF entstehenden Kosten und Aufwendungen freizustellen.
Die Comitis Management GmbH hat keine Zweigniederlassungen. Die Gesellschaft betreibt keine Forschung und Entwicklung. Sie besitzt auch keine Finanzinstrumente.
B. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
Insgesamt investierten laut dem Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) Beteiligungsgesellschaften (Buyout, Minderheitsinvestition, Venture Capital) in Deutschland in 2021 € 12,6 Mrd. Während dies gegenüber dem Vorjahr einen Investitionsrückgang um 16% (2020: € 15,0 Mrd.) bedeutet, bleibt das Investitionsniveau nach den Rekordjahren 2019 und 2020 in allen Marktsegmenten auf hohem Niveau. Insgesamt erhielten in 2021 fast 1.000 Unternehmen Beteiligungskapital.
Bei Buyout-Investitionen lag man mit € 5,5 Mrd. in 2021 unterhalb der in den beiden Vorjahren erreichten Rekordwerte von jeweils mehr als € 11 Mrd. Hierbei sanken im Vergleich zu 2019 und 2020 insbesondere die Anzahl und das Volumen bei sehr großen Transaktionen (z.B. ThyssenKrupp Elevators war der mit Abstand größte Buyout in Deutschland). Das Volumen bei kleinen und mittleren Transaktionen zeigt eine stabilere Entwicklung. Trotz des Investitionsrückgangs war auch 2021 ein aktives Buyout-Jahr.
Parallel dazu wuchsen Minderheitsbeteiligungen (insbesondere Wachstumsfinanzierungen) bei mittelständischen Unternehmen deutlich auf € 3,1 Mrd. gegenüber dem Vorjahresniveau von € 1,3 Mrd.
2. Geschäftsverlauf
Über den verwalteten Fonds Comitis Capital Fund I GmbH & Co. KG wurde im Jahr 2021, dem ersten Jahr der operativen Geschäftstätigkeit, bereits ein Investment getätigt. Zwischen März und September 2021 wurde eine detaillierte Due Diligence der PetCo GmbH, einem österreichischen Anbieter von Premium und Super-Premium Hunde- und Katzenfutter, durchgeführt. Als Ergebnis der bilateralen Verhandlungen mit den Gründern wurde die Mehrheit an der PetCo Holding GmbH, Wien, erworben, der Muttergesellschaft der PetCo GmbH, Wien.
Das über den Fonds Comitis Capital Fund I GmbH & Co. KG verwaltete Vermögen beträgt zum 31. Dezember 2021 € 10,7 Mio. Gemäß Gesellschafterbeschlusses zur Kapitalrückführung vom 25. Februar 2022 wurden € 0,6 Mio. der vorher für das getätigte Investment bereit­gestellten € 10,7 Mio. aufgrund einer Überfinanzierung (Overfunding) wieder an die CIB Holding AG zurückgeführt.
Weitere ca. 30 Investitionsmöglichkeiten vorwiegend in Deutschland und Österreich wurden während des Geschäftsjahres geprüft und verfolgt. Es wurde jedoch keine weitere Investition getätigt.
3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
3.1 Ertragslage
Gemäß dem bestehenden Kostentragungsvertrag werden die Kosten der Comitis Management GmbH zuzüglich eines 5%-igen Zuschlags im Konzernverbund erstattet. Bei Kosten­erstat­tungen und Haftungsvergütungen von T€ 54,6 (Vorjahr T€ 0,0) und sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 49,1 (Vorjahr T€ 1,1) schließt das Geschäftsjahr mit einem Jahres­überschuss von T€ 4,1 (Vorjahr Jahresfehlbetrag T€ -1,1).
3.2 Finanzlage
Aufgrund des bestehenden Kostentragungsvertrags war die Zahlungsfähigkeit der Comitis Management GmbH zu jeder Zeit gesichert.
3.3 Vermögenslage
Das Gesamtvermögen der Gesellschaft ist im Jahresvergleich um T€ 54,6 auf T€ 79,6 (Vorjahr T€ 24,9) gestiegen. Der Anstieg ist insbesondere stichtags- und abrechnungsbedingt. Zum Stichtag bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 55,2 (Vorjahr: T€ 0,0), die erst im Folgejahr erfüllt werden.
Im Geschäftsjahr wurden keine Investitionen getätigt.
Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wird als stabil erachtet.
4. Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
a) Finanzielle Leistungsindikatoren
Aufgrund des Kostentragungsvertrags ergeben sich für die Comitis Management GmbH keine finanziellen Leistungsindikatoren.
a) Nicht finanzielle Leistungsindikatoren
Wesentliche nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind die Reputation und die Zufriedenheit von Vertragspartnern und Anlegern.
C. Chancen-, Risiko- und Prognosebericht
1. Chancen- und Risikobericht
Aufgrund des bestehenden Kostentragungsvertrags und dem vereinbarten Zuschlag von 5 % sind die Chancen, wesentlich höhere Erträge zu erwirtschaften, stark begrenzt.
Gleichzeitig sind durch den Kostentragungsvertrag auch direkte und indirekte finanzielle Risiken für die Comitis Management GmbH ausgeschlossen, vorbehaltlich der Zahlungsfähigkeit der Comitis Beteiligung AG. Für die Geschäftsführung bestehen derzeit keine Anhaltspunkte dafür, an der Zahlungsfähigkeit der Comitis Beteiligung AG zu zweifeln.
2. Prognosebericht
Gemäß dem nach dem Kostentragungsvertrag zu zahlenden 5%-igem Zuschlag wird für 2022 mit einem geringfügigen Überschuss gerechnet.

Frankfurt am Main, 22. November 2022
Comitis Management GmbH

Nikolaus Bethlen
Geschäftsführer


Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Umlaufvermögen 79.575,83 24.946,20
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 56.425,04  
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 23.150,79 24.946,20
Aktiva 79.575,83 24.946,20

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 27.977,88 23.878,70
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 1.121,30  
III. Jahresüberschuss 4.099,18 -1.121,30
B. Rückstellungen 39.240,79 1.067,50
C. Verbindlichkeiten 12.357,16  
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 12.357,16  
Passiva 79.575,83 24.946,20

Anhang

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Comitis Management GmbH ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Frankfurt am Main, Abteilung B, unter Nr. 120843 eingetragen. Die Comitis Management GmbH ist eine nach § 44 Abs 1 i.V.m. § 2 Abs. 4 Satz 2 KAGB registrierungspflichtige Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Registrierung als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft ist erfolgt. Gemäß § 45 KAGB hat die Gesellschaft für ihren Jahresabschluss die Vorschriften für Kapitalgesellschaften anzuwenden und einen Lagebericht nach den Bestimmungen des § 289 HGB aufzustellen. Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bzw. Kleinstkapitalgesellschaften bzgl. Anhang und Lage­bericht sind nicht anwendbar.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Rechtsgrundlagen

Für den Jahresabschluss gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen übernommen werden.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert bilanziert. Wertberichtigungen waren nicht zu bilden, da keine Ausfallrisiken bestehen.
Die Rückstellungen wurden für ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungs­betrag bewertet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungspositionen bestehen im Jahresabschluss nicht.

Angaben zur Bilanz

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen im Wesentlichen gegenüber einer Gesell­schafterin aus Kostenerstattungen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren aus abziehbaren Vorsteuerbeträgen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern.
Sonstige Rückstellungen betreffen Abschluss- und Prüfungskosten sowie ausstehende Rechnungen für Beratungsleistungen.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen noch nicht gezahlte Beratungsleistungen.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse resultieren aus Kostenerstattungen und Haftungsvergütungen, die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten sowie Abschluss- und Prüfungs­kosten.

Sonstige Angaben

Das Honorar des Wirtschaftsprüfers beträgt T€ 5, ausschließlich für Abschlussprüfungsleistungen.
Die Geschäftsführung wurde im Geschäftsjahr ausgeübt durch den Geschäftsführer Nikolaus Bethlen, Kaufmann, Frankfurt am Main. Er erhält für seine Tätigkeit kein Gehalt durch die Gesellschaft.
Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres keine Mitarbeiter.
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu marktüblichen Bedingungen geschlossen. Wesentliche Beziehungen bestehen insbesondere mit einer Gesellschafterin und betreffen die Zusammenarbeit und Kostenerstattungen.

Nachtragsbericht

Es liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem 31.12.2021 vor, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind und wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf der Comitis Management GmbH haben.

Ergebnisverwendung

Das Geschäftsjahr 2021 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 4.099,18 € ab.
Der Geschäftsführer schlägt vor, diesen auf neue Rechnung vorzutragen.

Frankfurt am Main, den 22. November 2022 Comitis Management GmbH
gez. Nikolaus Bethlen Geschäftsführer

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.03.2023 festgestellt.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers


An die Comitis Management GmbH, Frankfurt am Main
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Comitis Management GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Comitis Management GmbH, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Eschborn, den 22. November 2022
FIDAUDITGmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Markus Liebermann, Wirtschaftsprüfer

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