incenso
GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
617,00 |
822,00 |
| I.
Sachanlagen |
617,00 |
822,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
19.192,28 |
14.134,11 |
| I.
Vorräte |
148,00 |
199,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
9.348,66 |
6.090,45 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
9.695,62 |
7.844,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
19.809,28 |
14.956,11 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
-9.698,65 |
-15.883,25 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
40.883,25 |
38.302,58 |
| III.
Jahresüberschuss |
6.184,60 |
-2.580,67 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.007,93 |
30.339,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
19.809,28 |
14.956,11 |
Anhang
1
1.1 Allgemeine Angaben
zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma incenso GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs sowie der relevanten steuerlichen
Vorschriften aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
- Angaben zum
Jahresabschluss insgesamt
- Angaben
über Ansatz und Bewertung von Posten der Bilanz
- Angaben zur
Gliederung des Jahresabschlusses
- Aufgliederung
und Erläuterung von Posten der Bilanz und der Gewinn-
und Verlustrechnung
- Sonstige
Angaben
1.1.1 Gliederung und Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie in den
Vorjahren die Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
1.1.1 Fremdwährungsumrechnung
Die Bewertung der Valuta-Forderungen und
-Verbindlichkeiten/der Rückstellungen für
Fremdwährungsschulden sowie die darauf entfallenden
Erträge/Aufwendungen erfolgte zu dem am Entstehungstag
maßgeblichen Wechselkurs, soweit nicht am
Bilanzstichtag ein gesunkener/gestiegener Kurs eine
Abwertung der Forderung/eine Höherbewertung der
Verpflichtung erforderlich machte.
Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen
Vermögenswerte und der darauf entfallenden
Aufwendungen erfolgte zu dem am Anschaffungstag
maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung
der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen
Kursänderungen.
Soweit G+V-Posten auf Valuta-Forderungen oder
-Verbindlichkeiten einschließlich Rückstellungen
für Fremdwährungsschulden beruhen, erfolgte ihre
Bewertung zu dem am Entstehungstag maßgeblichen
Wechselkurs.
1.2 Erläuterungen
zur Bilanz
Anlagevermögen
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von EUR 150 wurden im Jahr des Zugangs
aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Abschreibungen aufgrund ausschließlich
steuerrechtlicher Vorschriften wurden aktivisch von den
jeweiligen Bilanzposten abgesetzt.
Herstellungskosten
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die Herstellungskosten umfassen damit alle folgenden
Pflichtbestandteile nach § 255 HGB:
- notwendige
Materialgemeinkosten
- notwendige
Fertigungsgemeinkosten
- Wertverzehr des
Anlagevermögen (den Fertigungsbereich betreffend)
In die Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens
wurden auch Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Das
betreffende Fremdkapital dient ausschließlich der
Finanzierung des längerfristigen Herstellungsvorgangs.
Eingerechnet wurde nur der auf den Zeitraum der Herstellung
entfallende Zinsaufwand.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Die Bilanzierung erfolgte vor der Verwendung des
Jahresergebnisses.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht
ausgewiesenen Haftungsverhältnisse gemäß
§ 251 HGB:
1.3 Sonstige
Angaben
Während des abgelaufenen
Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der
Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
- Herr Michael
Brans
Der Jahresabschluß wurde auf der
Gesellschafterversammlung vom 15. 6. 2012 festgestellt.
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