Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 90280
Eingetragen
7.7.2006
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen GerätenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Gegenstand
Die Entwicklung und Herstellung der Handel und Vertrieb von technischen und medizinischen Endoskopen einschließlich Zubehör und ähnlicher Geräte sowie der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Unternehmensbeteiligungen, Grundvermögen und sonstigen Vermögensangelegenheiten im In- und Ausland ausschließlich im eigenen Namen, für eigene Rechnung und mit dem eigenen Gesellschaftsvermögen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

SOPRO-COMEG GmbH

Düsseldorf (vormals: Tuttlingen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019

Bilanz

Aktiva

30.6.2019
EUR
30.6.2018
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 1.482.668,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 1.166,00
II. Sachanlagen 0,00 1.481.502,00
B. Umlaufvermögen 4.288.415,59 4.161.417,77
I. Vorräte 1.879.039,70 2.484.314,28
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.216.937,18 1.510.637,10
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 192.438,71 166.466,39
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.700,00 12.406,31
Bilanzsumme, Summe Aktiva 4.291.115,59 5.656.492,08

Passiva

30.6.2019
EUR
30.6.2018
EUR
A. Eigenkapital 3.025.000,00 3.025.000,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 3.000.000,00 3.000.000,00
III. Jahresüberschuss/-fehlbetrag 0,00 0,00
B. Rückstellungen 163.374,24 379.660,39
C. Verbindlichkeiten 1.102.741,35 2.251.831,69
Bilanzsumme, Summe Passiva 4.291.115,59 5.656.492,08

Anhang

SOPRO-COMEG GmbH, Düsseldorf (vormals: Tuttlingen)

Anhang für das Geschäftsjahr
vom 1. Juli 2018 bis zum 30. Juni 2019

Allgemeine Hinweise

Die SOPRO-COMEG GmbH unterhält ihren Sitz in Düsseldorf (vormals Tuttlingen) und ist eingetragen in das Handelsregister B bei dem Amtsgericht Düsseldorf (HRB 90280), vormals Amtsgericht Stuttgart (HRB 451408).

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG erstellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Von den Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs, 1 HGB bei der Aufstellung des Anhangs wurde teilweise Gebrauch gemacht.

In der Gesellschafterversammlung am 24. Mai 2017 wurde § 2 des Gesellschaftsvertrages geändert. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Juli eines jeden Jahres und endet am 30. Juni des darauffolgenden Jahres (Rumpfgeschäftsjahr: 1. Januar 2017 bis 30. Juni 2017). Aufgrund Handelsregistereintrag vom 3. Juli 2020 wurde das Geschäftsjahr gemäß Gesellschafterbeschluss vom 29. Oktober 2019 erneut auf das Kalenderjahr umgestellt (Rumpfgeschäftsjahr: 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020).

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.

Die planmäßigen Abschreibungen werden in Anlehnung an die aufgrund steuerlicher Vorschriften festgelegten betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Entgeltlich erworbene Software wird linear über einen Zeitraum von 3 bzw. 5 Jahren abgeschrieben.

Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibungen bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 410,00 werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse erfolgt mit den aktivierungspflichtigen Herstellungskosten. Soweit Bestandsrisiken vorliegen, z.B. wegen geminderter Verwendbarkeit nach längerer Lagerdauer oder nach Konstruktionsänderungen, sind angemessene Abschläge vorgenommen worden, die nach der verlustfreien Bewertung bemessen werden.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden mit Herstellkosten bewertet, die die produktionsbezogenen Vollkosten beinhalten. Dazu gehören die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Materialgemeinkosten und der Fertigungsgemeinkosten. Soweit Bestandrisiken vorliegen, z.B. wegen geminderter Verwendbarkeit nach längerer Lagerdauer oder nach Konstruktionsänderungen, sind angemessene Abschläge vorgenommen worden, die nach der verlustfreien Bewertung bemessen werden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nominalbetrag angesetzt und, soweit un- bzw. niedrig verzinslich, bei Restlaufzeiten von über einem Jahr auf den Bilanzstichtag abgezinst und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Soweit vorhanden, werden auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten unter Berücksichtigung des § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Kapitalrücklage ist gemäß Vereinbarung eines Forderungsverzichts der Gesellschafterin zur Eigenkapitalstärkung zwischen dieser und der ACTEON Germany GmbH, Düsseldorf (vormals Mettmann), vom 2. Januar 2007 gebildet worden. Die Gesellschafterin hat eine direkte Zuzahlung in das Eigenkapital (als Kapitalrücklage) der Gesellschaft in Höhe von EUR 5.000.000 geleistet. Diese Zuzahlung erfolgte durch einen von der Alleingesellschafterin erklärten und von der Gesellschaft angenommenen Teilverzicht auf im Juni 2006 gewährte und auf dem Kontokorrentkonto gebuchten Darlehen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 22. Dezember 2008 wurde die Kapitalrücklage mit einem Betrag in Höhe von EUR 2.000.000 ertragswirksam aufgelöst und an den Gesellschafter vorab ausgeschüttet, sodass sie zum 30. Juni 2019 noch EUR 3.000.000 beträgt.

Das gezeichnete Kapital in Höhe von EUR 25.000 wurde zum Stichtag 100 % von ACTEON Germany GmbH, Düsseldorf (vormals Mettmann), als alleinige Gesellschafterin gehalten.

Zwischen der SOPRO-COMEG GmbH, Düsseldorf (vormals Tuttlingen), und der ACTEON Germany GmbH, Düsseldorf (vormals Mettmann), besteht seit dem 18. Oktober 2006, mit Änderungen vom 9. Dezember 2010 und vom 22. Dezember 2014, ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Auf der Grundlage dieses Vertrages wurde der im Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis 30.06.2019 erwirtschaftete Verlust in voller Höhe vom Organträger ausgeglichen.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig.

Die Sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter in Höhe von KEUR 262 (Vorjahr: KEUR 1.284) und sind innerhalb eines Jahres fällig.

Sonstige Angaben

Am 9. Februar 2015 hatte die oberste Konzerngesellschaft, Financière Acteon S.A.S., Mérignac, Frankreich mit Wirkung zum 31.12.2015 zur Stärkung der SOPRO-COMEG GmbH einen Forderungsverzicht mit Besserungsschein in Höhe von KEUR 1.435 ausgesprochen. Der Besserungsschein hat eine Laufzeit von 5 Jahren bis zum 31. Dezember 2020.

Mitarbeiter

Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres 01.07.2018 - 30.06.2019 beschäftigten Mitarbeiter betrug 30 (Vorjahr 61). Davon waren 11 (Vorjahr: 22) Mitarbeiter als Angestellte und weitere 19 (Vorjahr: 39) Mitarbeiter als Arbeiter tätig.

Konzernabschluss

Die Gesellschaft ist über ihre Muttergesellschaft ACTEON Germany GmbH, Düsseldorf (vormals Mettmann), ein hundertprozentiges Tochterunternehmen im Sinne des § 290 HGB der SATELEC S.A.S., Mérignac, Frankreich. Seit dem 30.06.2018 wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der FINAPOLLINE S.A.S., Mérignac, Frankreich, einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Gesellschaften erstellt.

Der Konzernabschluss wird bekannt gemacht unter:
www.infogreffe.fr (L' Information Legale Sur Les Entreprises)

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Michael Landry Rynerson

 

Düsseldorf, 08.08.2023


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.08.2023 festgestellt.

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