JONIEL Verwaltungsgesellschaft mbH
Aufhausener Straße 29, 89520 Heidenheim an der Brenz, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Luise Schock seit 16.2.2026 | Prokura |
Petra Lehner seit 26.11.2024 | Prokura |
Thomas Hans Lehner seit 24.11.2006 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
JONIEL Verwaltungsgesellschaft mbHHeidenheim an der BrenzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die JONIEL Verwaltungsgesellschaft mbH hat ihren Sitz in
Heidenheim. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Ulm
unter Nr. HRB 660528 eingetragen.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches und den Vorschriften zur
Rechnungslegung durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) aufgestellt.
Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung
der für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätzen nach den für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266
ff. HGB).
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei der
Erstellung des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
III. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Sachanlagen
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Finanzanlagen
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum
Nennwert angesetzt. Soweit erforderlich, wurde der am
Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Vorräte
Die Bewertung der Vorräte erfolgte
grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
Anschaffungspreisminderungen (§§ 253 I, 255 I
HGB) oder zu dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag (§ 253 IV HGB).
Abwertungen auf Vorräte erfolgen, soweit
Wiederbeschaffungskosten am Bilanzstichtag niedriger sind
als die Anschaffungskosten oder Bestandsrisiken vorliegen.
Bestandsrisiken wegen langer Lagerdauer werden durch
pauschale, entsprechend der Lagerreichweite differenzierte
Abschläge berücksichtigt.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Rückstellungen für Pensionen werden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I
2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit
von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz abgezinst (§ 253 II 2 HGB).
Die Steuerrückstellungen betreffen Nachzahlungen
für das Berichtsjahr.
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Währungsumrechnung
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden mit dem Terminkurs bewertet, da diese
Geschäftsvorfälle durch
Devisentermingeschäfte gesichert wurden.
Die Umrechnung von Bankguthaben in fremder Währung
erfolgt mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
IV. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens
(Anlagenspiegel) ist auf Seite 7 dargestellt. Hieraus
ergeben sich auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Rechnungsabgrenzungsposten
In den Rechnungsabgrenzungsposten sind
Disagiobeträge nicht enthalten.
Aktive latente Steuern
Insoweit sich aktiv latente Steuern gemäß
§ 274 HGB ergeben, wird ein Aktivposten entsprechend
dem gesetzlichen Wahlrecht nicht angesetzt.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital lautet auf € 310.000,00.
Pensionsrückstellungen
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das
versicherungsmathematische Teilwertverfahren angewendet.
Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen
getroffen:
· durchschnittlicher Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre von 1,74% bzw. der vergangenen
zehn Jahre 1,82% der von der Dt. Bundesbank bekanntgemacht
wurde
· Lohn- und Gehaltssteigerungen von 0,00 % nach
den Erfahrungswerten aus der Vergangenheit
· Rententrend 3,00%
· Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck
"Richttafeln 2018 G
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von €
7.254,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die
Ausschüttung gesperrt.
Die Unterdeckung zwischen bilanziertem und
versicherungsmathematischen ermittelten Wertansatz
beträgt zum 31.12.2023 € 0,00.
Verrechnung von Vermögensgegenständen und
Schulden
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
Die Bestimmung des Zeitwerts erfolgte nach allgemein
anerkannten Bewertungsmethoden.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen sind
grundsätzlich mit dem vorsichtig geschätzten
Erfüllungsbetrag angesetzt; alle bis zum
Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tage der
Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken sind
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Bezüglich der Restlaufzeiten und der Besicherungen
der Verbindlichkeiten wird auf den Verbindlichkeitenspiegel
verwiesen (Anlage 3/8).
Passive latente Steuern
Passive latente Steuern waren nicht zu bilden.
Bewertungseinheiten
Es wurden keine Bewertungseinheiten gebildet.
Haftungsverhältnisse
Alle Haftungsverhältnisse sind durch entsprechende
Rückstellungen in ausreichendem Umfang
berücksichtigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288, 2 HGB unterlassen.
Teilwertabschreibungen auf bewegliche
Wirtschaftsgüter sind nicht enthalten.
V. Sonstige Angaben
Anzahl der Arbeitnehmer
Im Jahresdurchschnitt war 1 Mitarbeiter
beschäftigt.
Honorar des Abschlussprüfers
Aufgrund der Größenklasse der Gesellschaft
entfällt die Angabe.
Beziehungen zu Unternehmensorganen
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens unverändert
geführt durch Herrn Thomas Lehner.
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gemäß
§ 286 IV HGB.
Angaben gem. §
42 III GmbHG
Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen T€ 0.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von T€ 471 und aus dem üblichen
Lohn- und Gehaltsbereich.
Ausschüttungssperre
Der Gesamtbetrag, der gem. § 268 Abs. 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt €
7.254,00.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem
Stichtag
Bis zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung gab es keine
innerbetrieblichen Ereignisse von besonderer Bedeutung. Die
wirtschaftlichen Folgen des Krieges in der Ukraine,
insbesondere eine Krise der Weltwirtschaft, die
inflationäre Entwicklung, die weiterhin angespannte
Situation der Beschaffungsmärkte durch die
Störung der Lieferketten und eine deutlich
schwächere Baukonjunktur sind spürbar. Die Folgen
lassen sich in Hinblick auf die zukünftige Entwicklung
der Volkswirtschaft und der Kapitalmärkte nicht
abschließend beurteilen. Die Auswirkungen werden aber
auch unsere Geschäftstätigkeit und unsere
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage negativ
beeinflussen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Der Bilanzgewinn ergibt sich wie folgt:
Heidenheim, 13. März 2024
JONIEL Verwaltungsgesellschaft mbH, Heidenheim
Geschäftsführung
Heidenheim an der Brenz, den 13. März 2024 gez. Thomas Lehner Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. Juli 2024 |
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