FISCHER
resources GmbH
Achern
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.843.552,93 |
346.422,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
201.023,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.641.029,93 |
344.921,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.500,00 |
1.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.269.101,61 |
449.386,41 |
| I.
Vorräte |
430.964,76 |
264.726,49 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
713.547,01 |
169.349,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
50.224,62 |
|
| davon
gegen Gesellschafter |
16.323,71 |
24.640,17 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
124.589,84 |
15.310,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
43.921,58 |
3.542,00 |
| Aktiva |
4.156.576,12 |
799.350,41 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
384.532,45 |
91.509,72 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
66.509,72 |
-74.449,10 |
| III.
Jahresüberschuss |
293.022,73 |
140.958,82 |
| B.
Rückstellungen |
187.956,43 |
32.022,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.584.087,24 |
675.817,94 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.629.561,84 |
179.506,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.063.195,08 |
496.311,62 |
| Passiva |
4.156.576,12 |
799.350,41 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die Gesellschaft wurde durch notariell beurkundeten
Gesellschaftsvertrag vom 31.07.2006 als Gesellschaft mit
beschränkter Haftung errichtet und ist im
Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim unter der Nummer
HRB 700916 eingetragen.
Die Firma der Gesellschaft lautet FISCHER resources
GmbH.
Sitz der Gesellschaft ist Achern-Wagshurst.
Der Jahresabschluss der FISCHER resources GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in
der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung
gewählt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind
nach den Bestimmungen des HGB (§§ 266, 275)
gegliedert.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 276, 274a, 288
HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 bzw.
327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch
genommen.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des
vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die
Vergleichbarkeit mit den Werten des vorangegangenen
Geschäftsjahres ist durch die Erweiterung des
Geschäftsbetriebs nur eingeschränkt gegeben.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss enthält alle
ansatzfähigen Vermögensgegenstände, Schulden
und Rechnungsabgrenzungsposten.
Das Saldierungsverbot gem. § 246 Abs. 2 HGB
wurde beachtet.
Die gebildeten Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verbindlichkeiten. Rückstellungen werden nur
aufgelöst, soweit der Grund für die
Rückstellung entfallen ist.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
erfolgte gemäß dem Grundsatz der Vorsicht und
berücksichtigt alle erkennbaren Risiken.
Den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen des §
252 Abs. 1 HGB wurde Rechnung getragen.
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
lineare Abschreibungen, bewertet. Hierbei wurde die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Nutzungsdauer der abnutzbaren
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wurde auf der Basis betrieblicher Erfahrungswerte
geschätzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert
ausgewiesen. Einzelwertberichtigungen wurden nicht
gebildet. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde
durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von TEUR 5
auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
2.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
III.
Angaben zur Bilanz
1.
Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert
Der ausgewiesene Firmenwert wird mit Hinweis auf des
Bekanntheitsgrads der Marke und langjähriger
Kundenbeziehungen über einen Zeitraum von 15 Jahren
abgeschrieben.
2.
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und
ähnliche Rechte und Werte
Im Berichtsjahr wurden Entwicklungskosten zu einem
neuen Verfahren aktiviert. Die Abschreibung erfolgt
über eine Nutzungsdauer von fünf Jahren.
Bezüglich des Restbuchwertes zum Bilanzstichtag in
Höhe von 9.915,00 Euro besteht eine
Ausschüttungssperre.
3.
Eigenkapital
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag ein
Eigenkapital in Höhe von Euro 384.532,45 aus. Unter
Berücksichtigung der Rangrücktrittsvereinbarung
über Euro 108.669,68 auf das Darlehen von Herrn
Schnell weist die Gesellschaft zum 31.12.2021 ein
wirtschaftliches Eigenkapital in Höhe von Euro
493.202,13 aus.
4.
Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 2.391 TEUR.
Die nachfolgenden Sicherungsarten und
Sicherungsformen sind mit den Verbindlichkeiten verbunden:
- Sicherungsübereignung Vorräte
- Eigentumsvorbehalt bzw. Sicherungsübereignung
finanzierter beweglicher Sachen
5.
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus laufenden Leasingverträgen in
Höhe von TEUR 490. Des Weiteren bestehen in Höhe
von TEUR 219 finanzielle Verpflichtungen aus laufenden
Pachtverträgen für das folgende
Geschäftsjahr.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Aufwendungen aus latenten Steuern
Im Berichtsjahr haben Aufwendungen für latente
Steuern das Betriebsergebnis zu 120.043,68 Euro vermindert.
V.
Sonstige Angaben
1.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 76.
sonstige Berichtsbestandteile
Achern-Wagshurst, 1. Februar 2022
.........................................................
gez. Peter Fischer, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 01.02.2022 festgestellt.
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