Bitzer Wiegetechnik GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrike Bitzer seit 14.8.2015 | Geschäftsführer |
Karin Bitzer seit 14.8.2015 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 35.00% | |
| 35.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Bitzer Verwaltungs-GmbHHildesheimJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGIm Rahmen der Anhangerstellunge wurden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches unnd des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert. Rückstellugen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllugnsbetrag angesetzt. Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) Zu den einzelnen Bilanzposten der Postion "Forderungen und sonstige Vermögengsgegenstände" ist die Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert zu vermerken. Dieser Angabepflicht wird im Anhang nachgekommen. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB) Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von ein bis 5 Jahren und sind nicht besichert.
Hildesheim, den 31. Mai 2024 gez. Ulrike Bitzer, Karin Bitzer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. Juni 2024 |
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