Bitzer Wiegetechnik GmbH

Benzstraße 3, 31135 Hildesheim, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hildesheim HRB 1149
Eingetragen
15.2.1985
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von PrüfmaschinenHerstellung von handgeführten Werkzeugen mit Motorantrieb
Gegenstand
Bau und Vertrieb von Waagen aller Art. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Robert Meyer
seit 7.5.2019
Prokura
Karin Bitzer
seit 9.1.2018
Geschäftsführer
Ulrike Bitzer
seit 11.1.2011
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
52.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
90.00%
30.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Bitzer Wiegetechnik GmbH

Hildesheim

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

915.690,92

998.919,56

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

21.609,00

36.859,00

II. Sachanlagen

361.905,51

429.209,15

III. Finanzanlagen

532.176,41

532.851,41

B. Umlaufvermögen

3.464.042,41

3.191.350,77

I. Vorräte

508.357,92

381.741,87

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

945.002,25

860.978,70

III. Wertpapiere

581.825,67

618.360,93

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

1.428.856,27

1.330.269,27

C. Rechnungsabgrenzungsposten

17.430,68

0,00

D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung

81.267,99

52.750,60

Summe Aktiva

4.478.432,00

4.243.020,93



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

3.101.314,62

2.924.212,60

I. Gezeichnetes Kapital

52.000,00

52.000,00

II. Bilanzgewinn

3.049.314,62

2.877.212,60

B. Rückstellungen

582.322,51

584.591,34

C. Verbindlichkeiten

794.794,87

734.216,99

Summe Passiva

4.478.432,00

4.243.020,93

ANHANG

Im Rahmen der Anhangerstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes beachtet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2. Nr. 1 HGB)

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer wurden regelmäßig 3 Jahre zugrunde gelegt.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt.

Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bei den Finanzanalgen wurden die bilanzierten Anteilsrechte zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Ausleihungen sind mit dem Nennwert bilanziert.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der in Arbeit befindlichen Aufträge erfolgte zu Herstellungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit die Werte am Abschlussstichtag unter die Anschaffungskosten gesunken sind, wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.

Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt.

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand in folgenden Geschäftsjahren führen.

Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert.

Die Rückstellungen für Pensionen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnung nach den Anwartschaftsbarwertverfahren (Project Unit Credit Method) unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck und unter Zugrundelegung eines Zinssatzes von 1,82 % bewertert Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer Restlaufzeit der Pensionsverpflichtung von 15 Jahren. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden Rentensteigerungen von jährlich 2,0 % zugrunde gelegt.

Die Verpflichtung aus Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen werden mit den Vermögensgegenständen, die ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungs- und ähnlichen Verpflichtungen dienen und dem Zugriff fremder Dritter entzogen sind (sog. Deckungsvermögen), verrechnet. Die Bewertung des zweckgebundenen, verpfändeten und insolvenzgesicherten Deckungsvermögen erfolgt zum Aktivwert (entspricht dem beizulegenden Zeitwert).

Die Steuerrückstellungen beinhalten die noch nicht veranlagten Steuern.

Rückstellungen sind unter Zugrundelegung vernünftiger kaufmännischer Beurteilung für alle dem Grunde und der Höhe nach bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Risiken und Verpflichtungen am Bilanzstichtag gebildet worden.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erhaltene Anzahlungen wurden mit dem Nettobetrag ausgewiesen.

Angaben zu Restlaufzeiten von Forderungen (§ 268 Abs. 4 Satz 1 HGB)

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

In den ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr von 312,5 T € (Vorjahr 316,3 T €) enthalten.

Unterschiedsbetrag bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen (§ 253 Abs. 6 S. 3 HGB)

Der Unterschiedsbetrag in Höhe von 2,3 T € aus der Berechnung mit dem 7-Jahres-Durchschnittszinssatz und dem 10-Jahres- Durchschnittszinssatz unterliegt der Ausschüttungssperre.

Angaben zur Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden (§ 285 Nr. 25, § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB)

Im Berichtsjahr wurden Vermögensgegenstände und Schulden nach § 246 Abs. 2 HGB verrechnet. Die zur Verrechnung mit Pensionsrückstellungen verpfändeten Wertpapiere (Deckungsvermögen) wurde mit ihrem beizulegenden Zeitwert in Höhe von 451,6 T € (Vorjahr 445,8 T €) bewertet. Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt 370,3 T € (Vorjahr 393,1 T €).

Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB)

Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.

davon aus Steuern 81,0 € (115,6 €)

davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,0 € (1,80 €)

Sämtliche Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

 

Hildesheim, den 31. Mai 2024

gez. Ulrike Bitzer, Karin Bitzer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 24. Juni 2024

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