HVT Elektro
GmbH
Potsdam
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
148.709,00 |
175.758,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
44.330,00 |
45.616,00 |
| II.
Sachanlagen |
104.379,00 |
130.142,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
803.266,66 |
821.790,85 |
| I.
Vorräte |
72.555,35 |
50.893,30 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
474.533,66 |
280.976,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
256.177,65 |
489.921,09 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
12.286,97 |
569,82 |
| Summe
Aktiva |
964.262,63 |
998.118,67 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
529.530,78 |
514.431,72 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
4.375,00 |
4.375,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
443.806,72 |
396.265,03 |
| III.
Jahresüberschuss |
65.099,06 |
97.541,69 |
| B.
Rückstellungen |
123.800,00 |
165.294,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
310.931,85 |
318.392,95 |
| Summe
Passiva |
964.262,63 |
998.118,67 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma HVT Elektro GmbH, mit
Sitz in Potsdam, eingetragen im Handelsregister des
Amtsgerichts Potsdam unter der Nummer HRB 27033 P, wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform erstellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Einzelne Sachverhalte, die im vorliegenden
Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden
können, sind nicht erkennbar.
Der Jahresabschluss enthält keine Posten, deren
Werte mit den Vorjahreszahlen nicht vergleichbar
wären.
Die Bilanzierung erfolgte unter Berücksichtigung
des voraussichtlich anfallenden Ertragsteueraufwandes und
vor Verwendung des Jahresergebnisses.
Auf der Grundlage der in § 267 HGB angegebenen
Größenklassenmerkmale ist die Gesellschaft als
kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die geltenden handelsrechtlichen
Bewertungsvorschriften wurden unter Berücksichtigung
der Fortführung der Unternehmertätigkeit
beachtet.
Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden, gegenüber dem Vorjahr
unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Das immaterielle und das Sachanlagevermögen
wurden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen gemindert. Die
Abschreibungen auf Zugänge des Anlagevermögens
erfolgten zeitanteilig.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren zum Bilanzstichtag noch ungewissen
Verbindlichkeiten unter Würdigung aller erkennbaren
Risiken gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Der Ausweis des Anlagenspiegels erfolgt als Anlage
zum Anhang.
Die immateriellen Vermögensgegenstände
wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
und Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und -minderungen angesetzt und,
soweit abnutzbar, zeitanteilig um planmäßige
Abschreibungen gemindert.
Die Abschreibungen erfolgen linear unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens
sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen
nach § 253 Abs.2 S. 3 HGB enthalten.
Umlaufvermögen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
anhand einer Offene-Posten-Liste nachgewiesen und zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung weitestgehend ausgeglichen.
Zur Berücksichtigung des allgemeinen Zins-, Skonto-
und Ausfallrisikos wurde eine allgemeine
Pauschalwertberichtigung vorgenommen.
Sämtliche Bankbestände sind durch
Saldenbestätigungen nachgewiesen.
Eigenkapital
Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung und
notariellen Beurkundung vom 28.08.2017 erfolgte durch die
HVT Elektro GmbH der Erwerb eigener Anteile am
Unternehmen. Der Nennbetrag der Anteile i.H.v. 4.375,-EUR
wurde offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Durch
Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vom
08.08.2023 erfolgte im Wirtschaftsjahr eine
Ausschüttung in Höhe von 50TEUR.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen
Personalkosten und Jahresabschlussarbeiten.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind anhand einer Offene-Posten-Liste nachgewiesen und zum
Zeitpunkt der Bilanzerstellung weitestgehend ausgeglichen.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind u.a.
Umsatzsteuerverbindlichkeiten und Verbindlichkeiten aus dem
Lohnzahlungszeitraum Dezember ausgewiesen.
Die Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von
länger als 5 Jahren belaufen sich auf EUR 0,00.
Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen
sich auf
- EUR 1.286,00
bei immateriellen Vermögensgegenständen
- EUR 28.125,26
bei Sachanlagen
Sonstige Angaben
Besondere Haftungsverhältnisse, mit Pfandrechten
belastete Verbindlichkeiten oder sonstige finanzielle
Verpflichtungen außerhalb der Bilanz sind nicht zu
vermerken.
Gegenüber Gesellschaftern bzw. Organmitgliedern
bestehen verzinsliche Forderungen i.H.v. etwa 16TEUR.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende
Personen geführt:
- Frank
Jarzembowski
- Patrick Balkow
Potsdam, den 09.09.2024
gez.
Frank Jarzembowski
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 12.9.2024.
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