Invictum Real Estate Asset GmbH
Selbe AdresseVermietung, Verpachtung von eigenen oder geleasten Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torben Werner seit 31.10.2025 | Geschäftsführer |
Pascal Frederic Picard seit 18.6.2025 | Prokura |
Daniel Andreas Seiffert seit 17.3.2023 | Prokura |
Marvin Rödenbeck seit 17.1.2022 | Prokura |
Valdete Bashotaj seit 17.1.2022 | Prokura |
Viola Frank seit 8.6.2021 | Prokura |
Axel Wünnenberg seit 2.10.2019 | Prokura |
Tobias Peter Reber seit 21.8.2019 | Prokura |
Jan Teschner seit 11.6.2019 | Prokura |
Matthias Altenrichter seit 11.6.2019 | Prokura |
Martin Dambacher seit 11.6.2019 | Prokura |
Julia Kellner seit 20.7.2018 | Prokura |
Michael Ludwig Denk seit 23.1.2014 | Geschäftsführer |
Peter E. Dr. Hein seit 7.1.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
7 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 7 angezeigt
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Quadoro Investment GmbHOffenbach am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024Quadoro Investment GmbH, Offenbach am MainA. Geschäftsmodell der Gesellschaft Die Quadoro Investment GmbH (Gesellschaft oder Quadoro) wurde am 1. Dezember 2008 gegründet und am 16. Dezember 2008 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Offenbach am Main unter HRB 43802 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Offenbach am Main. Die Gesellschaft besitzt seit dem 11. April 2014 als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft die Erlaubnis gemäß §§ 20, 22 KAGB. Sie ist somit berechtigt, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) die kollektive Vermögensverwaltung von Alternativen Investmentfonds (AIF) zu betreiben. Sie untersteht der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und wird dort unter der Nummer 137348 geführt. 1. Gegenstand des Unternehmens ist die kollektive Vermögensverwaltung von - Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff. KAGB, - Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§ 260a ff. KAGB, - Geschlossenen inländischen Publikums-AIF gemäß § 261 ff. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sowie geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die in § 261 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren dürfen, - Offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, die gemäß ihren Anlagebedingungen in die in § 284 Abs. 1 und 2 Nr. 2 lit. a) bis i) KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren dürfen. 2. Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF sowie ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 3. Die Gesellschaft darf folgende Dienst- und Nebendienstleistungen betreiben: - Die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum sowie die Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung), - die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung), - die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, - die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere, - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, - die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), - sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind. 4. Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. 5. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. Die Gesellschaft gehört zum Doric Konzern (Doric oder Doric Gruppe). Die Doric GmbH hält 64,9 % der Anteile. Die Doric Gruppe ist mit Gesellschaften in Europa und Nordamerika international aufgestellt. Als Experte für Transport, Immobilien und Erneuerbare-Energien-Anlagen bietet Doric ein breites Dienstleistungsspektrum. Dieses reicht von maßgeschneiderten Investitionen und Fondslösungen bis hin zur Portfolioverwaltung und dem Management der Sachwerte. Auch als Berater stellt Doric ihr Wissen Betreibern, Investoren oder Kreditgebern zur Verfügung. Nachhaltigkeit ist fest in der Geschäftsstrategie der Doric Gruppe verankert. Darüber hinaus wurden unter anderem als Mitgliedschaften die Principles for Responsible Investment (PRI), UN Global Compact, CRIC - Verein zur Förderung von Ethik und Nachhaltigkeit bei der Geldanlage sowie BIII - Bundesinitiative Impact Investing unterzeichnet. Bei den offenen Immobilienfonds wurden CO2 -Absenkungspfade bestimmt. Diese Fonds erfüllen alle Transparenzpflichten für ein Artikel-8-Finanzprodukt im Sinne der EU-Offenlegungsverordnung und berücksichtigen die Kriterien für nachhaltige Finanzprodukte im Sinne der MiFID II. Die Gesellschaft ist die AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft der Doric Gruppe. Ihr Leistungsspektrum beinhaltet im Rahmen der kollektiven Vermögensverwaltung neben dem Risikomanagement und der Portfolioverwaltung die weiteren in Anhang I der AIFMD definierten administrativen Tätigkeiten. Die Gesellschaft erbringt Teilaufgaben der kollektiven Vermögensverwaltung auch für Fonds, die aufgrund der Bestimmungen des KAGB nicht in dessen Anwendungsbereich fallen (sogenannte Altfonds). Als Mutterunternehmen übernimmt die Doric GmbH zentrale Aufgaben der Doric Gruppe wie die Bereitstellung der IT- und Verwaltungsinfrastruktur, Personalwesen und Recht. Auf diese Dienstleistungen greift auch die Gesellschaft zurück. Die Interne Revision sowie die Funktionen des Geldwäschebeauftragten und seines Stellvertreters wurden von der Gesellschaft auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ausgelagert. B. Wirtschaftsbericht 1. Organisation Die Gesellschaft hatte am Bilanzstichtag 3 Geschäftsführer sowie 31 Mitarbeiter. Auf die Qualifikation der Mitarbeiter wird besonderer Wert gelegt. Durch fortlaufende interne und externe Schulungen wird die Mitarbeiterqualifikation permanent auf hohem Niveau gehalten. Vor dem Hintergrund der durch das KAGB und der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 (Level-II-Verordnung) bestehenden organisatorischen Pflichten einer Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die Gesellschaft die in § 29 KAGB sowie in Artikel 38 bis 45 der Level-II-Verordnung genannten Anforderungen unter Berücksichtigung der in den KAMaRisk geäußerten Rechtsauffassung der BaFin für die Ausgestaltung des Risikomanagements umgesetzt. Sie hat für sich und die von ihr verwalteten AIF ein Risikomanagementsystem etabliert und dokumentiert. Die Gesellschaft überwacht die Wirksamkeit und die Angemessenheit permanent und entwickelt das Risikomanagementsystem beständig weiter. 2. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) im Oktober 2024 bleibt das weltweite Wirtschaftswachstum stabil. Die Basisprognose des IWF geht davon aus, dass das weltweite Wirtschaftswachstum in den Jahren 2024 und 2025 bei 3,2 % verbleibt, was im Wesentlichen der Prognose aus April und Juli 2024 entspricht. Die Langzeitprognose für das globale Wachstum in fünf Jahren ist mit 3,1 % auf einem niedrigen Niveau, insbesondere im Vergleich zum Durchschnitt vor der Pandemie. Anhaltende strukturelle Herausforderungen wie die Alterung der Bevölkerung und schwache Produktivität bremsen das potenzielle Wachstum in vielen Volkswirtschaften. Für die Eurozone erwartet der IWF ein Wirtschaftswachstum von 0,8 % im Jahr 2024 und eine Steigerung auf 1,2 % im Jahr 2025. Der erwartete Aufschwung wird hauptsächlich durch eine stärkere Binnennachfrage erzielt. Steigende Reallöhne werden voraussichtlich den Konsum ankurbeln und eine allmähliche Lockerung der Geldpolitik dürfte Investitionen unterstützen. In Deutschland hingegen wurde die Wachstumsprognose für 2024 um 0,2 % und für 2025 um 0,5 % nach unten korrigiert, hauptsächlich aufgrund der anhaltenden Schwäche im verarbeitenden Gewerbe. Für Deutschland wird nun ein Wirtschaftswachstum von 0 % im Jahr 2024 und eine Steigerung auf 0,8 % im Jahr 2025 erwartet. Die Inflationsraten weltweit sollen laut Prognose kontinuierlich fallen, von 6,7 % im Jahr 2023 auf 5,8 % im Jahr 2024 und weiter auf 4,3 % im Jahr 2025. Da sich die Inflation den Zielwerten nähert und viele Zentralbanken zu einer Lockerung der Geldpolitik übergehen, ist mit einer Verschärfung der Finanzpolitik zu rechnen. Diese wird voraussichtlich höhere Steuern und reduzierte Staatsausgaben umfassen, um die hohe Staatsverschuldung zu kontrollieren, was wiederum das Wirtschaftswachstum belasten könnte. Quelle: IWF 3. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Das infolge der wirtschaftlichen Verwerfungen im Jahr 2022 neben höheren Bau- und Energiekosten stark gestiegene Zinsniveau erfordert ein Umdenken bei den Akteuren im Bereich der Sachwertinvestitionen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass bei Neuaufnahme oder Prolongation von Fremdmitteln höhere Zinslasten entstehen. Daneben sind die wachsenden regulatorischen Anforderungen fortlaufend zu beobachten und angemessen in die Organisationsstrukturen zu integrieren. So sind politische Bestrebungen im Rahmen des europäischen Green Deals für die Gesellschaft mit ihrer nachhaltigen Produktpalette besonders wichtig, da in den vergangenen Jahren mit der EU-Taxonomie-Verordnung sowie der Offenlegungsverordnung erstmals bindende Rechtsrahmen beschlossen wurden. Als Kapitalverwaltungsgesellschaft ist dieser Rechtsrahmen für die Gesellschaft selbst sowie die von ihr verwalteten, nachhaltigen Investmentvermögen grundsätzlich unmittelbar anwendbar. Die regelmäßigen Informationen in den Jahresberichten der Produkte mit Nachhaltigkeitsmerkmalen wurden fortlaufend umgesetzt. Das Principal Adverse Impact Statement der Gesellschaft, das Maßnahmen zur Reduktion der negativen Nachhaltigkeitsauswirkungen auf Umweltfaktoren aus den Investitionsentscheidungen der Gesellschaft für die nachhaltigen Produkte enthält, wurde im Juni 2024 zum zweiten Mal veröffentlicht. Die EU-Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operational Resilience Act - DORA) trat im Dezember 2022 in Kraft. Mit DORA hat die Europäische Union eine finanzsektorweite Regulierung geschaffen, die die Widerstandsfähigkeit gegenüber digitalen Betriebsstörungen stärkt. DORA stellt neue Anforderungen an die IT-Systeme, Prozesse und Dienstleistungen von Finanzunternehmen und umfasst Aspekte wie Cybersicherheit, Datenintegrität, IT-Risikomanagement und Reaktionsfähigkeit auf IT-Störungen. Durch regelmäßige Tests und Meldepflichten soll sichergestellt werden, dass Schwachstellen frühzeitig erkannt und behoben werden. Die Gesellschaft unterliegt der DORA-Verordnung und hat ein entsprechendes Projekt initiiert, um die Anforderungen bis zum 17. Januar 2025 fristgerecht umzusetzen. 4. Geschäftsverlauf Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden für den offenen Spezialfonds Quadoro Sustainable Real Estate Europe (QSREE) sowie für den offenen Publikumsfonds Quadoro Sustainable Real Estate Europe Private (Sustainable Europe) keine weiteren Immobilien erworben. Für den offenen Spezialfonds Quadoro Social Infrastructure (QSI) wurde eine Immobilie in Recklinghausen, Deutschland, erworben. Von besonderer Bedeutung war die Übernahme der Verwaltung von drei geschlossenen Publikumsfonds im November 2023. Die PI Pro-Investor Immobilienfonds 3 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (PI3) verfügt über ein Portfolio von 23 Immobilien, die PI Pro-Investor Immobilienfonds 4 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (PI4) verfügt über ein Portfolio von 41 Immobilien und die PI Pro-Investor Immobilienfonds 5 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (PI5) verfügt über ein Portfolio von 13 Immobilien. Der Fokus des laufenden Asset- und Portfoliomanagements lag auf der Stabilisierung der Liquiditätssituation, der Umsetzung sicherheitsrelevanter technischer Maßnahmen sowie auf der Beschaffung zusätzlichen Fremdkapitals. Für den PI4 und PI5 konnten hierdurch zusätzliche Fremdmittel gesichert werden, die zukünftig für Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen (PI4 und PI5) sowie weitere Ankäufe (PI5) eingesetzt werden sollen. Insgesamt betreut die Gesellschaft zum Geschäftsjahresende ein Immobilienvermögen mit einem Investitionsvolumen von rund 1,3 Milliarden EUR. Zusammen mit den Vermögensgegenständen weiterer Beteiligungsgesellschaften, die in Flugzeuge, Schiffe sowie in Anlagen zur Produktion Erneuerbarer Energien investiert sind, beträgt das weitere von der Gesellschaft betreute Investitionsvolumen umgerechnet mehr als 750 Millionen EUR. Das Investitionsvolumen umfasst auch die bei Erwerb angefallenen Anschaffungsnebenkosten und Agios. Die Erträge aus der kollektiven Vermögensverwaltung bzw. den Dienstleistungsverträgen der Altfonds sind gegenüber dem Vorjahr um 6 % gestiegen. scroll
5. Darstellung der Lage der Gesellschaft a) Vermögens- und Finanzlage Bei einer Bilanzsumme von 4.316.690,00 EUR (Vorjahr: 4.083.859,83 EUR) verfügt die Gesellschaft am Bilanzstichtag über liquide Mittel in Form von täglich fälligen Bankguthaben von 1.562.359,12 EUR (Vorjahr: 2.566.260,34 EUR) und über kurzfristige Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände von 2.403.449,19 EUR (Vorjahr: 1.466.954,89 EUR). Die kurzfristigen Forderungen sind zwischenzeitlich fast vollständig vereinnahmt. Den Aktivposten stehen im Wesentlichen kurzfristige Verbindlichkeiten von 677.398,09 EUR (Vorjahr: 536.524,00 EUR), andere Rückstellungen von 123.842,89 EUR (Vorjahr: 458.134,92 EUR) sowie das Eigenkapital von 3.515.449,02 EUR (Vorjahr: 3.089.200,91 EUR) gegenüber. Die finanzielle Ausstattung der Gesellschaft ist mit einer Eigenkapitalquote (Summe Eigenkapital im Verhältnis zum Gesamtkapital) von 82 % (Vorjahr: 76 %) und mit einem Eigenkapital von 3.515.449,02 EUR (Vorjahr: 3.089.200,91 EUR) sowie ausreichender Liquidität weiterhin stabil. Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war jederzeit sichergestellt. b) Ertragslage Die Gesellschaft erzielte im abgelaufenen Geschäftsjahr Provisionserträge in Höhe von 8.310.396,40 EUR (Vorjahr: 7.853.516,16 EUR) sowie sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 195.073,55 EUR (Vorjahr: 385.422,10 EUR). Im Vorjahr wurden die Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften in Höhe von 8.574,48 EUR in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Zur besseren Darstellung und Vergleichbarkeit wurden diese im aktuellen Jahr in die Position Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften umgliedert. Den Erträgen standen im Wesentlichen Provisionsaufwendungen in Höhe von 1.205.587,38 EUR (Vorjahr: 1.377.487,20 EUR), Personalaufwendungen in Höhe von 3.272.390,19 EUR (Vorjahr: 3.529.704,14 EUR), andere Verwaltungsaufwendungen in Höhe von 2.777.023,20 EUR (Vorjahr: 2.278.751,81 EUR), sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 6.816,18 EUR (Vorjahr: 11.293,67 EUR) sowie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in Höhe von 374.475,39 EUR (Vorjahr: 333.992,28 EUR) gegenüber. Damit erwirtschaftete die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2023/2024 einen Jahresüberschuss in Höhe von 786.248,11 EUR (Vorjahr: 715.741,64 EUR) und einen Gewinn vor Steuern in Höhe von 1.160.723,50 EUR (Vorjahr: 1.050.275,92 EUR). Der Jahresüberschuss vor Steuern, aus dem vom 31. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat genehmigten Budget, in Höhe von 1,86 Millionen EUR wurde nicht erreicht. Ursache hierfür sind im Wesentlichen geringere als prognostizierte Provisionserträge aufgrund der reduzierten Verwaltungsvergütung der PI-Fonds infolge einer erheblichen Reduktion der Nettoinventarwerte dieser Fonds. 6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur wirtschaftlichen Lage Die Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr 2023/2024 ungeachtet eines schwierigen Marktumfeldes erfolgreich entwickelt. Die Leistungsempfänger haben ihre Zahlungsverpflichtungen uneingeschränkt erfüllt. Inflation und das gestiegene Zinsniveau führen zu einer gewissen Zurückhaltung der Marktteilnehmer. Die Geschäftsleitung ist mit der Entwicklung und der Lage der Gesellschaft zufrieden. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht a) Ausgangslage Die Gesellschaft kann ihre Kosten durch die abgeschlossenen Dienstleistungs- und Verwaltungsverträge abdecken; sie hat stabile Einnahmen zur Deckung ihrer Kosten erreicht. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in den Fonds- und Investmentprozessen ist integraler Bestandteil der strategischen Grundausrichtung der Gesellschaft. b) Zukünftige Entwicklung der Gesellschaft Das Produktangebot im Themenfeld Nachhaltigkeit soll sukzessive ausgebaut werden. Bei den offenen Immobilienfonds sollen trotz der aktuellen Investitionszurückhaltung und unter Beibehaltung der Qualitätsansprüche die Portfolien mittelfristig weiter diversifiziert werden. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 ist zunächst mit einem unterdurchschnittlichen Transaktionsvolumen zu rechnen. Als Folge des Fondsstandortgesetzes aus dem Jahr 2021 ist es Kapitalverwaltungsgesellschaften nunmehr erlaubt auch Infrastruktur-Sondervermögen für Privatanleger aufzulegen (§260a-d KAGB). Die Gesellschaft hat ihre BaFin-Erlaubnis im Jahr 2023 entsprechend erweitert und im Gesellschaftsvertrag niedergeschrieben. Ein Produktentwicklungsprojekt wurde aufgesetzt mit dem Ziel im Jahr 2024 ein taxonomie-konformes Infrastruktur-Sondervermögen mit zunächst zwei Anteilklassen aufzulegen, Durch die Auflage sollen entsprechende positive Mittelzuflüsse im Geschäftsjahr 2023/2024 generiert werden. Die langfristige Geschäftsstrategie ist darauf ausgerichtet, neue AIFs mit dem Investitionsschwerpunkt Immobilien/Erneuerbare Energien zu strukturieren. Der Zeitpunkt der Auflage und die Ausgestaltung dieser AIFs werden maßgeblich von der ökonomischen Entwicklung der relevanten Märkte bestimmt. Darüber hinaus ist geplant, das Emissions- und Investitionsvolumen der offenen Immobilien-AIFs weiter zu erhöhen und insbesondere bei dem Publikumsfonds die Risikostreuung nach Standorten, Branchen und Mietern innerhalb des Portfolios weiter zu optimieren. Risiken für die Geschäftsentwicklung können sich aus den Folgen weltweiter geopolitischer Konflikte ergeben. Höhere Zinsen können die Attraktivität von Sachwertinvestitionen verringern und Zahlungsströme zu möglichen alternativen Anlageklassen begünstigen. Dies wirkt sich negativ auf die Investitionsbereitschaft der Marktteilnehmer und somit auch auf die künftige Geschäftsentwicklung der Gesellschaft aus. Grundsätzlich wird das Ertragswachstum der Gesellschaft von der weiteren Nachfrage nach Alternativen Investmentvermögen, aber auch von der Verfügbarkeit wirtschaftlich nachhaltiger Produkte und deren Finanzierungsmöglichkeit beeinflusst. Die künftige Ertragslage der Gesellschaft wird als stabil beurteilt. Auf Grundlage der budgetierten Ertrags- und Kostenstruktur ist im Geschäftsjahr 2024/2025 von einem Jahresüberschuss (vor Steuern) in Höhe von 1,5 Millionen EUR bei gleichbleibender Eigenkapitalquote auszugehen. 2. Chancen- und Risikobericht a) Risikobericht i. Risikomanagement Die Risikostrategie und das daraus abgeleitete Risikomanagement der Gesellschaft werden in dem Risikohandbuch der Gesellschaft beschrieben und festgelegt. Das Risikohandbuch wird allen Mitarbeitern der Gesellschaft in den für sie relevanten Auszügen zur Verfügung gestellt. Die Geschäftsleitung und der Bereich Risikomanagement tragen dabei die Verantwortung für die Schaffung von Risikobewusstsein sowie für die Früherkennung, Bewertung, Steuerung und Kommunikation der Risiken. Neben der Risikominimierung ist dabei die Risikotragfähigkeit das maßgebliche Ziel. Die Gesellschaft nimmt eine detaillierte Berechnung der Risikotragfähigkeit im Rahmen der Risikoberichterstattung vor, um so das Risikobewusstsein zu stärken und die Risikotragfähigkeit sowohl auf Gesellschafts- als auch auf AIF-Ebene transparent zu dokumentieren. Darüber hinaus stellen die Festlegung und Überwachung der Limitsysteme und die Durchführung von Stresstests unter Berücksichtigung des jeweiligen Risikoprofils integrale Bestandteile des Risikomanagementsystems dar, welches durch den Aufbau einer Risikodatenbank systembasiert unterstützt wird. Das Risikomanagement wird entsprechend in- und externer Anforderungen fortlaufend ausgebaut. Die Geschäftsführung sieht derzeit keine Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden oder wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. ii. Risikoarten Vor dem Hintergrund ihrer Geschäftstätigkeit als KVG und der damit einhergehenden Beschränkungen hinsichtlich eigener Investitionstätigkeiten, ist die Gesellschaft nur in geringem Umfang Ausfall- bzw. Kredit- oder Marktrisiken aus Objekt-/Verwertungsrisiken, Zinsänderungs- oder Währungsrisiken ausgesetzt. Nachhaltigkeitsrisiken sind dabei keine eigene Risikoart, sondern fungieren als Faktoren der vorstehend aufgeführten Risikoarten bzw. Risikokategorien, indem sie auf diese einwirken und zu deren Wesentlichkeit beitragen können. Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko steht im Vordergrund des Liquiditätsrisikomanagements. Zur Überwachung der Liquidität wird jährlich ein Budget von der Geschäftsleitung und dem Aufsichtsrat genehmigt. Zur Sicherstellung der laufenden Zahlungsfähigkeit und Einhaltung der Eigenkapitalanforderungen werden regelmäßig die Ist-Zahlen mit dem Budget verglichen. Können die erwarteten Einnahmen nicht (Adressenausfallrisiko) oder nicht fristgerecht (Terminrisiko) realisiert werden oder führen unerwartete Mittelabflüsse zur Überschreitung der budgetierten Auszahlungen, kann ein Liquiditätsengpass nicht ausgeschlossen werden. Um diesem Risiko Rechnung zu tragen, unterhält die Gesellschaft eine Liquiditätsreserve in Form von täglich fälligen Bankguthaben. Kann der Liquiditätsbedarf hierdurch nicht ausreichend oder nicht dauerhaft gedeckt werden, so sind im Rahmen einer Notfallplanung Optionen zur Überwindung oder Abwendung des Liquiditätsengpasses zu prüfen und entsprechende Maßnahmen umzusetzen. So kann die Geschäftsleitung in diesem Fall gegebenenfalls die Aufnahme von Darlehen prüfen. Unerwartete Mittelabflüsse und damit Liquiditätsrisiken können auch aus der Haftung gemäß §§ 316, 307 in Verbindung mit § 306 KAGB resultieren. Um das Risiko einer entsprechenden Haftung bzw. Haftungsübernahme zu reduzieren, werden die Emissionsunterlagen mit entsprechend qualifizierten externen Beratern erstellt. Inanspruchnahmen aus einer Haftung gemäß § 306 KAGB gab es keine. Inanspruchnahmen aus einer erweiterten Prospekthaftung in Folge von Haftungsübernahmen hat es bisher nicht gegeben; entsprechende Forderungen wurden auch nicht angekündigt oder sind sonst absehbar bzw. aufgrund des Eintritts von Verjährungsfristen durchsetzbar. Darüber hinaus besteht für die Gesellschaft ein operationelles Risiko in Bezug auf die nicht vertragskonforme Erfüllung der zu erbringenden Dienstleistungen. Aus hieraus resultierenden Schadenersatzansprüchen der Auftraggeber können sich Liquiditätsrisiken ergeben. Die operationellen Risiken, wie Mitarbeiterfehler, Systemfehler und/oder -ausfälle, Fehler in der Aufbau- und/oder Ablauforganisation (zum Beispiel durch mangelnde Schnittstellen) sowie externe Ursachen (wie beispielsweise Betrug) sollen durch entsprechende Vorgaben in dem Organisationshandbuch zu Compliance, Geldwäsche, Datenschutz, Mitarbeitergeschäften sowie Stellen- und Prozessbeschreibungen mit der Zuordnung klarer Verantwortung vermieden werden. Die Aktualität des Organisationshandbuches und die Angemessenheit der dort getroffenen Regelungen werden regelmäßigen Prüfungen unterzogen und tragen damit maßgeblich zur Früherkennung von organisatorischen Risiken bei. Zur weiteren Risikominimierung verfügt die Gesellschaft über eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Unbeschadet von der Versicherungsabdeckung führen schlechte Produktqualität oder mangelhaft erbrachte Dienstleistungen zu einem Reputationsverlust (Reputationsrisiko) mit eventuellen Auswirkungen auf das Neugeschäft und damit zu einem Ertragsrisiko. Die Entwicklung der Gesellschaft ist auch weiterhin abhängig von Änderungen der steuer- und investmentrechtlichen Rahmenbedingungen sowie von den Sachwert- und Kapitalmärkten. Risiken bestehen aufgrund der aktuellen weltweiten Politik- und Wirtschaftslage sowie der weiteren nationalen wie internationalen wirtschaftlichen Entwicklungen. Politische Veränderungen können sich, neben realwirtschaftlichen Einbußen, zudem negativ auf das Vertrauen der Anleger und Marktteilnehmer auswirken und damit zu einer Reduzierung zukünftiger Transaktions- und Fondsvolumina führen. Dies könnte das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft negativ beeinflussen. Die Gesellschaft verfolgt die laufende gesamtwirtschaftliche Entwicklung genau. Die Gesellschaft erbringt ihre Dienstleistungen weiterhin störungsfrei. iii. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Die Gesellschaft ist insbesondere einem Haftungsrisiko gemäß § 306 KAGB und einem operationellen Risiko in Bezug auf die nicht vertragskonforme Leistungserbringung sowie einem daraus gegebenenfalls resultierenden Liquiditätsrisiko aufgrund von Schadenersatzansprüchen sowie einem Reputationsrisiko bei mangelhafter Leistungserbringung ausgesetzt. Dieses Reputationsrisiko kann wiederum zu einem künftigen Ertragsrisiko führen. Zur Risikominimierung verfügt die Gesellschaft über eine entsprechende Organisation und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sofern sich konkrete Risiken für die Gesellschaft abzeichnen, hat die Geschäftsleitung den Aufsichtsrat über Handlungsoptionen zu informieren und erforderliche Maßnahmen zu deren Umsetzung einzuleiten. Sowohl Ertrags- als auch Liquiditätsrisiken werden durch Budgetplanungen überwacht und durch die Auswahl geeigneter bzw. entsprechend qualifizierter Mitarbeiter und Vertragspartner minimiert. Gleichzeitig dienen die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sowie die Budgetüberwachungen der Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Vor dem Hintergrund makroökonomischer Stressparameter hat die Kapitalverwaltungsgesellschaft hinsichtlich der Adressenausfall- und Liquiditätsrisiken für die verwalteten Investmentvermögen entsprechende Stresstests durchgeführt, die sich insbesondere auf die Liquiditätssituation der Investmentvermögen beziehen. Auch wenn sich die Situation im Hinblick auf die hohen Inflationsraten zunehmend entspannt, sind die Auswirkungen anderer Entwicklungen wie einer restriktiv wirkenden Geldpolitik derzeit schwer abzusehen. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass sich die bestehenden Risiken verstärkt und kumuliert realisieren und sich negativ auf die Sachwert- und Kapitalmärkte auswirken könnten. Unter Berücksichtigung der aktuellen Risikodeckungsmasse ist nach Bewertung der Risiken zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichtes die Risikotragfähigkeit der Gesellschaft gegeben. So lag die Risikoauslastung zum 30. September 2024 bei 17,12 % (entspricht einer Risikodeckungsmasse in Höhe von 1.562.776 EUR). b) Chancenbericht Das Marktumfeld und die rechtlichen Rahmenbedingungen, die sich kontinuierlich verändern, stellen eine Herausforderung dar, die jedoch bei aufmerksamer Beobachtung und Analyse auch neue Möglichkeiten eröffnen. Das stark gestiegene Zinsniveau sorgen für eine Zurückhaltung der Marktteilnehmer. Die Geschäftsleitung geht - nicht zuletzt aufgrund ihres internationalen Netzwerkes - davon aus, diese Herausforderung weiterhin erfolgreich zu bewältigen und auch künftig unter Rendite-/Risikoaspekten attraktive Investitionen, für die von ihr verwalteten Investmentvermögen tätigen zu können.
Offenbach am Main, den 07. Februar 2025 gez. Michael Denk gez. Dr. Peter E. Hein gez. Tanja Kisselbach Bilanz zum 30.09.2024Aktiva scroll
Gewinn-und-Verlust-Rechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024Quadoro Investment GmbH, Offenbach am Mainscroll
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024Quadoro Investment GmbH, Offenbach am MainA. Allgemeine Angaben Die Quadoro Investment GmbH (Gesellschaft oder Quadoro) wurde am 1. Dezember 2008 gegründet und am 16. Dezember 2008 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Offenbach am Main unter HRB 43802 eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Offenbach am Main. Der vorliegende Jahresabschluss der Quadoro Investment GmbH (Gesellschaft) wurde gemäß § 38 KAGB unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften des HGB sowie der Bestimmungen der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt. Gesellschafter der Gesellschaft sind: Doric GmbH, Offenbach am Main (64,9%; 210.850,00 EUR) Doric Beteiligungen GmbH, Offenbach am Main (10,1%; 32.900,00 EUR) Michael Denk (12,5%; 40.625,00 EUR) Axel Wünnenberg (12,5%; 40.625,00 EUR) B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: - Forderungen an Kreditinstitute werden zum Nominalbetrag angesetzt. - Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. - Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. - Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert. - Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung. Die Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. - Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. - Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. - Die Rückstellungen werden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei werden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und zum Erfüllungsbetrag angesetzt. - Erträge und Aufwendungen werden verursachungs- bzw. periodengerecht erfasst. Die Umrechnung laufender, in fremder Währung vorgenommener Buchungen erfolgt zum amtlichen Umsatzsteuerumrechnungskurs. Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden, die auf fremde Währung lauten, erfolgt entsprechend § 256a HGB. C. Erläuterungen zur Bilanz 1. Forderungen an Kreditinstitute Die Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von 1.562.359,12 EUR (Vorjahr: 2.566.260,34 EUR) betreffen Guthaben bei der Sparkasse Hanau und werden in Euro gehalten. 2. Forderungen an Kunden Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Bilanzposten: scroll
3. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 118,27 EUR (Vorjahr: 6.413,64 EUR), Forderungen bezüglich des Sondervermögens Quadoro Social Infrastructure in Höhe von 1.790,24 EUR (Vorjahr: 360,45 EUR), Quadoro Sustainable Real Estate in Höhe von 179.826,74 EUR (Vorjahr: 91.685,15 EUR) sowie Quadoro Sustainable Real Estate Private in Höhe von 65.291,00 EUR (Vorjahr: 91.445,36 EUR) und Steuererstattungsansprüche in Höhe von 517.441,41 EUR (Vorjahr 183.774,21 EUR) sowie Forderungen aus Anderkonten in Höhe von 60.297,10 EUR (Vorjahr: 101.746,81 EUR). Die Forderung gegenüber Quadoro Sustainable Energy in Höhe von 105.670,13 EUR aus dem Vorjahr wurde vollständig wertberechtigt (Vorjahr: 105.670,13 EUR). 4. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 677.398,09 EUR (Vorjahr: 536.524,00 EUR) beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Dienstleistern in Höhe von 339.899,31 EUR (Vorjahr: 329.835,83 EUR) sowie gegenüber dem Finanzamt in Höhe von 298.511,37 EUR (Vorjahr: 206.312,28 EUR). Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 26.862,11 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). 5. Rückstellungen Unter der Position „andere Rückstellungen“ in Höhe von 123.842,89 EUR (Vorjahr: 458.134,92 EUR) sind im Wesentlichen nachfolgende Rückstellungen enthalten: - Rückstellungen für Urlaub in Höhe von 60.234,00 EUR (Vorjahr: 53.323,00 EUR) - Rückstellungen für Boni in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 270.200,00 EUR) - Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von 41.080,00 EUR (Vorjahr: 42.000,00 EUR) - Rückstellungen für Inflationsausgleichprämien in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 70.150,00 EUR) 6. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Daneben bestehen die folgenden sonstigen finanziellen Verpflichtungen: scroll
D. Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung Im Vorjahr wurden die Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften in Höhe von 8.574,48 EUR in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Zur besseren Darstellung und Vergleichbarkeit wurden diese im aktuellen Jahr in die Position Zinserträge aus Kredit- und Geldmarktgeschäften umgliedert. Die Provisionserträge in Höhe von 8.310.396,40 EUR (Vorjahr: 7.853.516,16 EUR) entfallen in voller Höhe auf gegenüber Dritten erbrachte Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung. Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich im Wesentlichen aus den folgenden Positionen zusammen: scroll
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von 2.048,94 EUR (Vorjahr: 3.591,72 EUR) enthalten. Die anderen Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen: scroll
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus Währungsumrechnung in Höhe von 1.066,18 EUR (Vorjahr: 5.901,67 EUR) enthalten. E. Sonstige Angaben Mit dem Abschlussprüfer sind für das Geschäftsjahr 2023/2024 Honorare für Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von 39.500,00 EUR (netto) vereinbart, jedoch zum Abschlussstichtag noch nicht berechnet. Geschäftsführer der Gesellschaft sind: - Michael Denk, Global Head of Real Estate Portfolio Management - Dr. Peter E. Hein, Global Head of Asset Management and Compliance - Tanja Kisselbach, Head of Risk Management Die Gesellschaft wird gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft sind: - Sibylle Pähler, Global Head of Structuring and Financing (Vorsitzende des Aufsichtsrats) - Horst Baumann, Geschäftsführer der LuxFundConsult S.à r.l., Luxemburg (Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats) - Bernd Reber, Global Head of Fund and Risk Management Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden durchschnittlich 29 Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) beschäftigt. Es ergeben sich keine signifikanten Auswirkungen aus der Anwendung des Mindeststeuergesetz. Zum 30. September 2024 entspricht der tatsächliche Steueraufwand der Gesellschaft auch dem Steueraufwand, der sich nach dem Mindeststeuergesetz ergibt. F. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn der Gesellschaft in Höhe von 3.190.449,02 EUR, bestehend aus dem Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023/2024 in Höhe von 786.248,11 EUR und dem Gewinnvortrag in Höhe von 2.404.200,91 EUR, auf neue Rechnung vorzutragen.
Offenbach am Main, den 07. Februar 2025 gez. Michael Denk gez. Dr. Peter E. Hein gez. Tanja Kisselbach Bestätigungsvermerk zum 30.09.2024Wiedergabe des Bestätigungsvermerks Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung haben wir mit Datum vom 10. Februar 2025 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Quadoro Investment GmbH, Offenbach am Main Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Quadoro Investment GmbH, Offenbach am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Quadoro Investment GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.“ Feststellungsbeschluss |
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