SFO-S 1 GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Greis seit 19.8.2019 | Geschäftsführer |
Christian Hühn seit 8.8.2011 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SHW Bearbeitungstechnik GmbHAalenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZ zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Allgemeine Angaben Die SHW Bearbeitungstechnik GmbH, Aalen (Amtsgericht Ulm, HRB 501666), weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB auf. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Bei der Aufstellung des Anhangs wurden größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 274a, § 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und 21 Jahren. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Abschreibungen auf Zugänge zum Sachanlagevermögen erfolgen zeitanteilig. Neuzugänge an beweglichem Sachanlagevermögen werden ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben und im Anlagenspiegel als Abgang gezeigt. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei für Lager- und Verkaufsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen wurden. Die unfertigen Erzeugnisse/unfertigen Leistungen sind zu den aktivierungspflichtigen Herstellungskosten einschließlich angemessener Teile der aktivierungsfähigen Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 Satz 3 HGB bewertet. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung und das Niederstwertprinzip wurden beachtet. Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden, soweit vorhanden, in Anwendung von § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB bilanziert worden. Die Bewertung erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages. Die Berechnung des notwendigen Erfüllungsbetrages ist nach dem Anwartschaftsbarwertverfahrens (projected unit credit method i. S. d. IAS 19) vorgenommen worden. Über die grundlegenden Annahmen wird gemäß § 285 Nr. 24 HGB nachfolgend berichtet:
Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Zinssatzes der vergangenen zehn und sieben Jahre ergibt sich ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB in Höhe von EUR 6.316,00. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen gegen Gesellschafter handelt es sich um sonstige Forderungen. Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 2. Aktive latente Steuern Die Gesellschaft hat von Ihrem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht und die Aktivierung latenter Steuern vorgenommen. Die aktiven latenten Steuern beruhen auf den Differenzen zwischen den handels- und steuerrechtlichen Ansätzen der Personal- und Pensionsrückstellungen und wurden mit einem Steuersatz von ca. 30% auf die Differenz berechnet. 3. Eigenkapital Die Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 44.966,00 resultieren aus der erfolgsneutralen Einstellung von BilMoG-bedingten Bewertungsanpassungen entsprechend Art. 67 EGHGB zum 1. Januar 2010. Der gemäß § 268 Abs. 8 HGB zur Ausschüttung gesperrte Betrag beläuft sich auf EUR 65.744,31 und entspricht dem in der Bilanz angesetzten Aktivposten für latente Steuern. Aus der Abzinsung der Rückstellungen für Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Unterschiedsbetrag in Höhe von EUR 6.316,00. Dieser ist nach § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Aus Bilanzgewinn und Gewinnrücklagen stehen somit für Ausschüttungszwecke EUR 2.116.241,81 zur Verfügung. 4. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen in Höhe von EUR 1.451.436,73 (Vj.: EUR 2.085.508,96). Diese teilen sich folgendermaßen auf: Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von EUR 566.122,67 (Vj.: EUR 1.132.699,16), Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre in Höhe von EUR 885.314,06 (Vj.: EUR 918.811,88) und eine Restlaufzeit über fünf Jahren in Höhe von EUR 0,00 (Vj.: EUR 33.997,92). Die Verbindlichkeiten sind teilweise durch Sicherungsübereignungen von Maschinen gesichert. Alle anderen Verbindlichkeiten haben bzw. hatten im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten ausschließlich Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 28.483,64 (Vj.: EUR 0,00). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern i. H. v. EUR 67.673,46 (Vj.: EUR 111.409,65) sowie Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit i. H. v. EUR 3.804,07 (Vj.: EUR 866,26) enthalten. D. Sonstige Angaben 1. Außerbilanzielle Geschäfte Die Gesellschaft hat zum Bilanzstichtag Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Volumen von TEUR 786 (i. V. TEUR 833) an ein Kreditinstitut verkauft. Durch eine abgeschlossene Versicherung wird das Ausfallrisiko übernommen. 2. Personal Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 45 Arbeitnehmer beschäftigt. 3. Organ der Gesellschaft Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Martin Greis, (hauptberuflich geschäftsführender Gesellschafter der Swiss Advisor Group GmbH, Schönenwer/Schweiz), Niedergösgen/ Schweiz. 4. Derivate und Bewertungseinheit Die Gesellschaft hat eine Zinsswapvereinbarung über ursprünglich TEUR 1.050 mit einer Laufzeit bis 30. März 2028 zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos von variabel verzinslichen Darlehen abgeschlossen. Der Marktwert der Vereinbarung beträgt zum 31. Dezember 2023 TEUR -29 und wurde anhand einer Bewertung des emittierenden Kreditinstituts auf Basis der abgezinsten Zahlungsströme unter Berücksichtigung der aktuellen Marktparameter ermittelt. Es besteht eine Bewertungseinheit im Sinne von § 254 HGB, für die keine Rückstellung zu bilden ist. Da sich die Ausstattungsmerkmale von Grund- und Sicherungsgeschäft entsprechen (critical term match-Methode), liegt prospektive Effektivität vollumfänglich vor. 5. Dauerschuldverhältnisse Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen im Rahmen der Miete für das Grundstück "Alte Schmiede 1" in Höhe von insgesamt TEUR 1.606 mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2030. Die finanziellen Verpflichtungen aus Leasingverträgen betragen TEUR 40 und haben eine Laufzeit bis maximal zum 31. Oktober 2026. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Rahmen der Miete bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen. E. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 2.188.302,12 auf neue Rechnung vorzutragen.
Aalen-Wasseralfingen, den 28. März 2024 SHW Bearbeitungstechnik GmbH Geschäftsführung gez. Martin Greis Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024 festgestellt. |
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