GESSLER + FUNK Office GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Jörg Schmollinger seit 5.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Stefan Gessler seit 27.2.2023 | Prokura |
Andreas Schmid seit 27.2.2023 | Prokura |
Thomas Späth seit 30.3.2022 | Prokura |
Marcel Mayer seit 30.3.2022 | Prokura |
Oliver Brand seit 30.3.2022 | Prokura |
Thomas Morgenstern seit 26.5.2015 | Vorstandsmitglied |
Marion Grimm seit 30.5.2014 | Prokura |
Robin Morgenstern seit 26.6.2007 | Vorstandsmitglied |
Dieter Metzger seit 16.12.2006 | Prokura |
Oliver Roth seit 16.12.2006 | Prokura |
Frank Friesch seit 16.12.2006 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Morgenstern AGReutlingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung der Morgenstern AG, Reutlingen, für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023A. Rechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der Morgenstern AG, Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart, HRB 353460) die Vorschriften des HGB für mittelgroße Kapitalgesellschaften angewandt worden. Die Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Der nachfolgend dargestellte Sachverhalt wirkt sich jedoch auf die Vergleichbarkeit der beiden Geschäftsjahre aus: Im Geschäftsjahr 2023 wurden die Beteiligung an der Morgenstern Miet + Leasing GmbH ("MML") verkauft. Verbindlichkeiten gegenüber der MML werden deshalb zum 31. Dezember 2023 nicht mehr als Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen, sondern als Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Zum 31. Dezember 2023 belief sich der Saldo auf EUR 0,2 Mio. Im Vorjahr betrug der Saldo gegenüber der MML EUR 1,4 Mio. und wurde unter den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren vorgenommen. Der Kundenstamm wird planmäßig über die durchschnittliche Restlaufzeit der zugrundeliegenden Kundenverträge (20 bis 60 Monate) abgeschrieben. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern liegen hierbei zwischen drei und 25 Jahren. Seit 2008 werden Zugänge ausschließlich nach der linearen Methode abgeschrieben. Von der Möglichkeit des Übergangs von der degressiven Methode auf die lineare Methode wird Gebrauch gemacht, sofern dies zu einer höheren Abschreibung führt. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden analog § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Beteiligungen sind zu den Anschaffungskosten bewertet. Die Bestimmung der beizulegenden Werte der Anteile erfolgt mit Hilfe der Ertragswertmethode auf Basis der Planung. Die tatsächlichen Werte können von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses sind wesentliche Änderungen der zu Grunde gelegten Annahmen und Schätzungen nicht erkennbar. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Werterhöhung zugeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Waren sind zu Anschaffungskosten vermindert um Anschaffungspreisminderungen angesetzt. Abwertungen aufgrund geminderter Verwertbarkeit wurden in notwendigem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Die Abwertungen wurden auf Basis von Lagerbewegungsdaten mit pauschalen abgestuften Sätzen ermittelt. Unter der Position Waren sind auch Warenbestände ausgewiesen, die bei den Kunden lagern. Die Bewertung dieser Bestände erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich eines pauschalen Abschlags von 10 %. Hinsichtlich der Anzahl an Tonern, Startern und Trommeln pro Gerät wird auf Stichprobenerkenntnisse zurückgegriffen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet. Die Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wird auf Vollkostenbasis ermittelt. Die Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen wurde unter Zugrundelegung des Teilzeitgehalts, des Aufstockungsbetrags und des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung und auf Basis eines fristadäquaten Marktzinses von 1 % (i. V. 0,51 %) p. a. gebildet. Ein Einkommenstrend in Höhe von 2 % (i. V. 2 %) p. a. wurde zugrunde gelegt. Bei den Aufstockungsbeträgen wurden die biometrischen Risiken durch versicherungsmathematische Bewertung (Barwert) berücksichtigt. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. B. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 28.295,80 (i. V. EUR 85.776,00). In dieser Position sind Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von EUR 1.135.186,22 (i. V. EUR 849.739,46) enthalten. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind Lieferantengutschriften in Höhe von EUR 1.781.592,75 und Vorsteuerbeträge in Höhe von EUR 25.597,09 enthalten, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen. Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind in Höhe von EUR 107.747,45 (i. V. EUR 123.429,21) enthalten. 3. Flüssige Mittel Der Posten enthält den Kassenbestand sowie die Guthaben bei Kreditinstituten. 4. Gezeichnetes Kapital Das Grundkapital beträgt EUR 5.467.075,00. Es ist eingeteilt in 5.467.075,00 (i. V. 5.467.075,00) auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 je Stückaktie. Davon sind 562.075 Stück Vorzugsaktien, die im Geschäftsjahr 2018 gezeichnet wurden. 5. Bilanzgewinn Der Bilanzgewinn hat sich wie folgt entwickelt:
6. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen umfassen insbesondere Beträge für Provisionen und Prämien (TEUR 644), ausstehende Rechnungen (TEUR 43), Tantiemen (TEUR 110), sonstige Personalkosten (TEUR 120), Altersteilzeit (TEUR 43), Berufsgenossenschaft (TEUR 55), Drohverluste (TEUR 226), Garantieverpflichtungen (TEUR 18), Resturlaub (TEUR 116), Schwerbehindertenausgleichsabgabe (TEUR 19), Archivierungskosten (TEUR 14) und für Jahresabschlusskosten (TEUR 66). Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
7. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Raumsicherungsübereignung und Globalzession von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen besichert. Alle anderen Verbindlichkeiten haben bzw. hatten eine Restlaufzeit bis 1 Jahr. Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von EUR 0,00 (i. V. EUR 47.282,97) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen wie im Vorjahr in voller Höhe Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:
II. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von EUR 52.671,31 ausgewiesen. Diese betreffen Erträge aus der steuerlichen Betriebsprüfung, aus Anlageabgängen und aus dem Eingang von ausgebuchten Forderungen. 2. Personalaufwand Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 135.715,08 (i. V. EUR 122.929,07) enthalten. 3. Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 45.838,64 enthalten, die Forderungsverluste und Verluste aus Anlageverkäufen betreffen. 4. Beteiligungsergebnis Die Erträge aus Beteiligungen sind in voller Höhe periodenfremd. 5. Finanzergebnis Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge betreffen mit EUR 9.478,08 (i. V. EUR 8.123,70) verbundene Unternehmen. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen mit EUR 3.410,67 (i. V. EUR 1.981,91) verbundene Unternehmen. 6. Steuern vom Einkommen und Ertrag In der Position sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von EUR 6.201,24 enthalten. C. Sonstige Angaben 1. Beteiligungsverhältnisse Die Gesellschaft hält am Bilanzstichtag an folgenden Unternehmen eine Beteiligung im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB:
Umrechnungskurs per 31. Dezember 2023 Schweiz 0,9287 CHF / EUR 2. Personal Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 251 Angestellte und 49 Auszubildende. 3. Außerbilanzielle Geschäfte Außerbilanzielle Geschäfte gem. § 285 Nr. 3 HGB zum 31. Dezember 2023 bestehen ausschließlich aus Leasing-Verträgen für Maschinen mit künftigen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 4.635. Ziel dieser Geschäfte ist die Verbesserung der Liquidität. 4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den Verpflichtungen aus außerbilanziellen Geschäften bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen (TEUR 3.032). 5. Finanzinstrumente Im Rahmen einer Umfinanzierung hat die Morgenstern AG Vorzugsaktien ohne Stimmrechte ausgegeben. In diesem Zusammenhang haben die Aktionäre, die Morgenstern AG sowie die Morgenstern Holding GmbH & Co. KG wechselseitige Kauf- und Verkaufsangebote abgegeben, ohne dass hierdurch bereits ein Vertrag zustande kommt. Jede Vertragspartei wird jedoch durch einseitige Erklärung in die Lage versetzt, einen entsprechenden Vertrag zustande zu bringen. Sofern der Aktionär die Option ausübt, wird der Kaufpreis 90 Tage nach Zugang der Annahme fällig. Das Gesamtvolumen für die zum Nominalwert zzgl. Agio festgelegten Kauf- bzw. Verkaufsoptionen beträgt TEUR 2.439. Dies entspricht auch dem beizulegenden Zeitwert per 31. Dezember 2023. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Kaufoption ausschließlich von der Morgenstern Holding GmbH & Co. KG ausgeübt wird. Sofern diese Strategie künftig entsprechend beibehalten wird, ergeben sich für die Morgenstern AG keine künftigen Bewertungsrisiken. Der ggfs. notwendige Finanzierungsbedarf für den Erwerb der Vorzugsaktien entsteht bei der Morgenstern Holding GmbH & Co. KG, die sich ggfs. bei der Morgenstern AG refinanziert. 6. Organe der Gesellschaft Mitglieder des Vorstands sind:
Die Angabe der Bezüge der Vorstände unterbleibt gemäß § 286 (4) HGB. Mitglieder des Aufsichtsrates sind:
Der Aufsichtsrat erhielt im Berichtsjahr keine Vergütung. 7. Nachtragsbericht Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2023 haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichten wäre. 8. Ergebnisverwendung Der Vorstand schlägt vor, vom Bilanzgewinn in Höhe von EUR 3.697.839,48 EUR 112.415,00 auszuschütten und EUR 3.585.424,48 auf neue Rechnung vorzutragen.
Reutlingen, 2. Juli 2024 Morgenstern AG Der Vorstand Robin Morgenstern Erhard Wezel Thomas Morgenstern Entwicklung des Anlagevermögens der Morgenstern AG, Reutlingen, im Geschäftsjahr 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen des Unternehmens Die Morgenstern AG (kurz: MORGENSTERN) gehört mit durchschnittlich 251 Mitarbeitern und 49 Auszubildenden zur MORGENSTERN Gruppe. MORGENSTERN hat neben dem Stammhaus in Reutlingen Standorte in Weingarten, Neu-Ulm, Freiburg, Lörrach, Heuberg, Balingen, Villingen- Schwenningen, Crailsheim und Leonberg. Operativer Schwerpunkt des im Jahr 1971 gegründeten Unternehmens liegt in der Beratung und Vermarktung von Lösungen im Umfeld digitaler und physischer Dokumente. Die Geschäftstätigkeit umfasst Dienstleistungen und Produkte in den Bereichen Druck- und Dokumentenmanagement, Soft- und Hardware, Kundenservice und Support. Die Morgenstern Gruppe entwickelt sich seit Jahren vom Anbieter klassischer Produkte im Bereich Paper-Output zum Lösungsanbieter in der IT-Branche durch den stetigen Ausbau der Kompetenz im Umfeld des digitalen Dokumentenmanagements. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Deutschland ist damit in 2023 in eine Rezession gerutscht. Inflation und hohe Zinsen dämpften die Konjunktur. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Die Markterhebungen des Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e. V. (kurz: BITKOM) zum Geschäftsjahr 2023 zeigt eine heterogene Entwicklung mit Bezug auf die Geschäftsbereiche der Morgenstern AG. Das Marktvolumen des Geschäftsfelds Telekommunikation, ein Bereich, in den auch das klassische MPS-Geschäft der Morgenstern AG fällt, erreichte in 2023 einen leichten Anstieg von 1,7 Prozent (2022: EUR 70,9 Mrd.; 2023: EUR 72,1 Mrd.). Der Markt für IT-Hardware ist hingegen gegenüber 2022 mit minus 5,4 % auf 52,0 Milliarden Euro eingebrochen. Insgesamt hatten die ITK-Umsätze in 2023 um 2,0 % auf 215 Milliarden Euro zugelegt und damit die Entwicklung im Gesamtmarkt (-0,3 %) deutlich übertroffen. Nach Einschätzung des Branchenverbands präsentieren sich die meisten Unternehmen der Bitkom-Branche krisenfest. Auch unter schwierigen konjunkturellen Bedingungen, geprägt von geopolitischen Krisen und Haushaltskürzungen, legen Umsätze und Beschäftigung zu. Geschäftsverlauf der Morgenstern AG Im Jahr 2023 verzeichnete die Morgenstern AG mehrere wichtige Entwicklungen und Herausforderungen, die den Geschäftsverlauf 2023 maßgeblich prägten. So wurde der wachsende Geschäftsbereich Digitalisierung weiter ausgebaut und das Produktportfolios durch zusätzliche Softwarelösungen und Dienstleistungen erweitert. Das ergänzte Produktportfolio umfasste 2023 ein breites und vernetztes Angebot an Software und Apps, wobei die Beratung und ergänzende Dienstleistungen kontinuierlich an die Bedürfnisse der Kunden angepasst wurden. Parallel dazu wurde der junge Geschäftsbereich MORGENSTERN365 weiterentwickelt, insbesondere mit der Beratung und Schulung zur effizienten Nutzung von Microsoft365 und der Entwicklung von Apps im Microsoft365-Umfeld. Der klassische Geschäftsbereich Managed Print Services (MPS) blieb stabil und trug durch die nachhaltige Anpassung der beim Kunden installierten Systeme zur hohen Kundenzufriedenheit bei, was zu kontinuierlichem Umsatz und gleichbleibender Auslastung führte. Analog zum Vorjahr kam es im Projektgeschäft vermehrt zu Verschiebungen bei der Umsetzung von Projekten, bedingt durch längere Entscheidungswege bei Kunden aufgrund bestehender Unsicherheiten sowie Lieferengpässe auf der Herstellerseite. Durch die Verlängerung bestehender Verträge konnte die MORGENSTERN Gruppe die Kundenbindung weiter ausbauen. Ab Oktober 2023 wurde im Raum Crailsheim im Rahmen eines Asset Deals das Einzugsgebiet in Richtung Norden erweitert. Die Integration dieser Akquisition in die bestehende Organisation wurde erfolgreich abgeschlossen. Durch die Synergieeffekte aus dieser Übernahme werden in den kommenden Perioden weitere Effizienzsteigerungen erwartet. Die militärischen Auseinandersetzungen, insbesondere im Roten Meer, führten im Jahr 2023 zu Herausforderungen in den Lieferketten. Zudem beeinflussten die Energiekrise und steigende Preise infolge des Krieges in der Ukraine den Geschäftsverlauf. Diese Belastungsfaktoren dämpften teilweise die insgesamt positive Entwicklung des Geschäftsjahres im Vergleich zu den Erwartungen zu Jahresbeginn. Die Vorbereitung zur Einführung eines neuen ERP-Systems wurde ebenfalls intensiv vorangetrieben. Darüber hinaus wurde für den internen Einsatz eine Whistleblower-App entwickelt und installiert, um den veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Die Personalentwicklung bleibt nach wie vor ein fundamentales Element der Unternehmensstrategie. Angesichts der Engpässe auf dem Arbeitsmarkt investierte die Morgenstern AG intensiv in die Aus- und Weiterbildung der Mitarbeitenden. Die hohe Leistungsbereitschaft der Belegschaft wurde mit der Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie honoriert. Insgesamt hielt das Geschäftsjahr 2023 für die Morgenstern AG sowohl Herausforderungen als auch bedeutende Fortschritte bereit. Die strategischen Maßnahmen, wie die Expansion durch Übernahmen und die Fokussierung auf Digitalisierung, trugen zur Stärkung der Marktposition und zur Schaffung neuer Geschäftsmöglichkeiten bei. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage Im abgelaufenen Geschäftsjahr erzielte MORGENSTERN einen Umsatz von EUR 44,1 Mio. EUR (i. V. 39,1 Mio. EUR). Die Umsatzsteigerung resultiert in Höhe von EUR 3,5 Mio. aus dem Digitalisierungsgeschäft. Zum 1. Oktober 2023 hat MORGENSTERN Teile des Anlagevermögens, die Vorräte und Verträge des Wettbewerbsunternehmen Dicom GmbH mit Sitz in Crailsheim im Rahmen eines Asset-Deals übernommen. Damit setzte MORGENSTERN den Wachstumskurs anorganisch fort. Mit EUR 0,9 Mio. bewegt sich das Betriebsergebnis (EBIT) deutlich über dem Niveau des Geschäftsjahres 2022 (EUR 0,5 Mio.) und auch über der Planung. Ursächlich ist insbesondere der signifikante Anstieg der Rohertragsquote, die sich u.a. wegen gestiegener Digitalisierungsumsätze von 45,2 % auf 48,2 % verbessert hat. Die Materialeinsatzquote beläuft sich auf 51,8 % nach 54,8 % im Vorjahr. Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge von EUR 2,8 Mio. auf EUR 2,4 Mio. ist i.W. auf geringere Boni und Provisionen zurückzuführen. Aufgrund der höheren Anzahl von Mitarbeitern im Vergleich zum Vorjahr und geleisteten Sonderzahlung sind die Personalkosten um EUR 2,2 Mio. gestiegen. Der Anstieg der Abschreibungen von EUR 0,4 Mio. auf EUR 0,7 Mio. resultiert mit EUR 0,2 Mio. aus der planmäßigen Abschreibung zweier Ende 2022 erworbener Kundenstämme über insgesamt EUR 0,6 Mio. Die zugrunde gelegte Nutzungs- und Abschreibungsdauer beträgt drei Jahre. Die sonstigen betriebliche Aufwendungen liegen mit EUR 0,2 Mio. über dem Vorjahr. Ursache hierfür sind überwiegend die umsatzabhängigen Steigerungen bei den Ausgangsfrachten, Verkaufsprovisionen und den Reisekosten sowie die gestiegenen Kfz-Kosten. Gegenläufig haben sich die Aufwendungen für Telekommunikation, Werbung und Bewirtung entwickelt. Das negative Finanzergebnis hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der gestiegenen Zinsen und der Aufnahme von zwei neuen Darlehen erhöht. Insgesamt konnte im Geschäftsjahr 2023 ein Jahresüberschuss von EUR 0,5 (i. V. EUR 0,3 Mio.) erzielt werden. Vermögenslage Im Jahr 2023 waren die Abschreibungen auf die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen höher als die Zugänge, was zu einem Rückgang dieser Positionen führte. Das Umlaufvermögen ist im Wesentlichen durch die Vorratsbestände (EUR 11 Mio.) sowie die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (EUR 4,5 Mio.) geprägt. Ein Großteil des Vorratsvermögens entfällt auf Verbrauchsmaterial, das in den Geräten beim Kunden enthalten ist und über künftiges Druckvolumen realisiert wird. Für das Forderungsausfallrisiko wurden zum 31. Dezember 2023 Einzelwertberichtigungen in Höhe von TEUR 37 gebildet. Die Forderungen sind zum größten Teil durch einen Kreditversicherer gegen einen möglichen Ausfall versichert. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus Darlehensgewährung belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 1,1 Mio. (i. V. EUR 0,8 Mio.). Die sonstigen Vermögensgegenstände umfassen Forderungen aus Bonusgutschriften von Lieferanten in Höhe von EUR 1,8 Mio. (i. V. EUR 1,7 Mio.). Mit einer Eigenkapitalquote von 49,3 % (i. V. 49,2 %) ist der Eigenfinanzierungsgrad der Gesellschaft auf einem unverändert stabilen Niveau. Durch das positive Jahresergebnis konnte das Eigenkapital auf EUR 12,9 Mio. erhöht werden. Der Anstieg der sonstigen Rückstellungen ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Rückstellung für Personalkosten zurückzuführen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich erhöht, da die Beteiligung an der Morgenstern Miet + Leasing GmbH ("MML") im Geschäftsjahr 2023 verkauft wurde und deshalb Verbindlichkeiten gegenüber dieser Gesellschaft in Höhe von EUR 0,2 Mio. zum 31. Dezember 2023 nicht mehr als Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen werden. Im Vorjahr belief sich der Saldo gegenüber der MML auf EUR 1,4 Mio. Der geänderte Ausweis erklärt auch den Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht. Diese Position umfasst zum 31. Dezember 2023 nunmehr nur noch die Verbindlichkeiten gegenüber der Compass Gruppe GmbH & Co. KG. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ein Darlehen der DATALINK EDV SERVICE GmbH. Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen zum Großteil Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer und Lohn- und Kirchensteuer. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten hat sich aufgrund eines Einmaleffekts in Höhe von TEUR 626 erhöht, da Zahlungseingänge kurz vor Bilanzstichtag eingingen, die das erste Quartal des Folgejahres betreffen. Finanzlage Der Finanzierungsrahmen des Unternehmens besteht aus einem Mix aus Eigenkapital, Bankfinanzierungen und Lieferantenkrediten. Die Liquiditätslage ist stark von der Working-Capital-Entwicklung beeinflusst, die unterjährig und stichtagsbedingt schwanken kann. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Liquiditätslage durch den Vorratsabbau positiv beeinflusst. Zum 31. Dezember 2023 verfügt die Gesellschaft über flüssige Mittel in Höhe von EUR 4,7 Mio. (i. V. EUR 2,2 Mio.). Hier spiegelt sich allerdings der oben genannte Stichtagseffekte im passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von EUR 0,6 Mio. wider. Die Bankverbindlichkeiten belaufen sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 7,1 Mio. (i. V. EUR 5,7 Mio.). Einen weiteren Finanzierungsbaustein bilden die Vorzugsaktien ohne Stimmrechte, die 2016 ausgegeben wurden. Neben dem Finanzierungsaspekt dienen die Vorzugsaktien auch dem Ausbau der Mitarbeiterbindung. Risikomanagement Gemäß § 91 Abs. 2 AktG hat der Vorstand geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Das hierzu implementierte Risikofrüherkennungssystem bindet auch die erweiterte Geschäftsleitung sowie das Controlling ein. Alle wesentlichen Risiken der Gruppe werden von der Geschäftsführung kontinuierlich überwacht. Neben Konjunktur-, Markt- und Entwicklungsrisiken werden auch Betriebsrisiken analysiert und quantifiziert. Die Ausfallrisiken im Debitorenbereich sind weiterhin gering, da Kundenaufträge größtenteils über externe Refinanzierungsgesellschaften abgewickelt werden. Wesentliche Restausfallrisiken werden über eine Warenkreditversicherung abgesichert. Kundenverträge, Output-Systeme und deren Laufeigenschaften werden kontinuierlich überprüft und analysiert, um Fehlentwicklungen vorzubeugen und frühzeitig geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Wesentliche Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung (Chancen- und Risikobericht) Das wesentliche Risiko der zukünftigen Entwicklung liegt weiterhin in dem seit Jahren bestehenden Wettbewerbsdruck für Druck- und Kopiersysteme und dem damit einhergehenden Margendruck. Zudem stellt die verhaltene allgemeine wirtschaftliche Entwicklung ein Risiko dar. Die Konkurrenzsituation und der Wettbewerbsdruck wird durch technologische Innovationen und die Globalisierung des Marktes verstärkt, was kontinuierliche Anpassungen und Investitionen in Prozessketten erforderlich macht, um die gute Wettbewerbsposition zu halten. Weitere Risiken liegen im Personal- und Fachkräftemangel. Die Rekrutierung und Bindung qualifizierter Fachkräfte wird zunehmend schwieriger werden, was die operative Effizienz und Innovationsfähigkeit beeinträchtigen könnten. Daher investiert MORGENSTERN intensiv in die Aus- und Weiterbildung seiner Mitarbeiter und entwickelt gezielte Rekrutierungsstrategien, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Lieferkettenrisiken, die durch globale Ereignisse wie militärische Konflikte und die Nachwirkungen der Corona-Pandemie verstärkt werden, könnten zu Unterbrechungen und steigenden Kosten führen. Durch engere Partnerschaften mit Lieferanten, im Wesentlichen unterstützt durch die erreichte Größe der Gruppe soll diesen Risiken entgegengewirkt und die Resilienz erhöht werden. Chancen ergeben sich für die MORGENSTERN-Gruppe aus einem ganzheitlichen Dienstleistungskonzepts und einem umfangreichen Produktportfolio. Weiteres Wachstums- und Ertragspotenzial wird durch die Integration von Wettbewerbsunternehmen, die im Zuge der Wachstumsstrategie übernommen werden, sowie durch die stetige Erweiterung von Beratungsleistungen und Apps in der Digitalisierung erschlossen. Die MORGENSTERN Gruppe hat in den letzten zehn Jahren eine erfolgreiche Transformation vom reinen MPS-Anbieter zu einem Lösungsanbieter für Prozessoptimierung und Workflow-Steuerung durch Digitalisierung vollzogen. Diese Entwicklung zeigt sich deutlich in den gewachsenen Geschäftsbereichen. Die makroökonomischen und gesellschaftlichen Herausforderungen der letzten Jahre, wie gestiegene Home-Office-Strukturen, anhaltender Personalmangel und verstärkte Orientierung auf Nachhaltigkeit, haben auch den Mittelstand zu Veränderungen bewegt. In diesem Umfeld konnte sich die MORGENSTERN Gruppe gut positionieren. Ein breites, vertraglich gebundenes Kundenportfolio sorgt für Stabilität und schützt vor bestehendem Wettbewerbsdruck. Der durch Vertrauen geprägte Zugang zu Kunden war seit Jahren elementares strategisches Ziel der Gruppe und hat ihr Wachstum gefördert. Auch intern bleibt die Optimierung ein zentrales Thema. Die geplante Einführung eines neuen ERP-Systems im Jahr 2024 soll die Transparenz und Effektivität der internen Prozesse weiter verbessern. Parallel dazu unterstützt ein Projekt zur Entwicklung eines internen Data Centers das Ziel der Prozessoptimierung. Insgesamt sieht die Geschäftsführung die Entwicklung der Unternehmensgruppe für die kommenden Jahre positiv. Die strategischen Maßnahmen und Investitionen sollen die Wettbewerbsfähigkeit und Stabilität der MORGENSTERN Gruppe langfristig sichern. Ausblick (Prognosebericht) Für 2024 prognostiziert der Verband in der Informationstechnik einen Umsatz von 151,5 Mrd. EUR. Das ist im Vergleich zu 2023 ein Wachstum um 6,1 Prozent. Die Ausgaben für Software werden in Höhe von 45,4 Mrd. EUR erwartet, was eine Steigerung um 9,4 Prozent bedeutet. Die Telekommunikations-Branche wird voraussichtlich ein moderates Wachstum um 1 Prozent auf 72,8 Mrd. EUR verzeichnen. Laut der Prognose der sogenannten Wirtschaftsweisen wird in Deutschland das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Jahr 2024 lediglich um 0,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr wachsen. Damit befindet sich Deutschland in einer Stagnation. Vor diesem Hintergrund plant die Gesellschaft aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit einem Umsatz, der geringfügig unter dem Niveau des abgelaufenen Geschäftsjahres liegt. Beim Betriebsergebnis (EBIT) wird eine leichte Verbesserung gegenüber 2023 erwartet. Abhängigkeitsbericht Die Morgenstern AG befindet sich im Mehrheitsbesitz der Morgenstern Holding GmbH & Co. KG, Reutlingen. Wir haben deshalb nach § 312 AktG ordnungsgemäß Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstattet. Der Abhängigkeitsbericht schließt mit folgender Feststellung: "Wir erklären, dass die Morgenstern AG bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die mit dem Vorstand in dem Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, vereinbart waren, eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen." Nachtragsbericht Hinsichtlich etwaiger Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres wird auf die Ausführungen im Anhang verwiesen.
Reutlingen, 2. Juli 2024 Morgenstern AG Der Vorstand Robin Morgenstern Erhard Wezel Thomas Morgenstern Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Morgenstern AG, Reutlingen: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Morgenstern AG, Reutlingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Morgenstern AG, Reutlingen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 2. Juli 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Markus Heinlein, Wirtschaftsprüfer Martina Schaaf, Wirtschaftsprüferin Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023MORGENSTERN AGReutlingenDer Aufsichtsrat der MORGENSTERN AG hat auch im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben gewissenhaft wahrgenommen. Dabei hat er den Vorstand bei der Führung des Unternehmens beraten, seine Geschäftsführung überwacht und sich mit den operativen Entwicklungen und der strategischen Ausrichtung befasst. Bei Entscheidungen mit wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat eng eingebunden. Durch seine Tätigkeit hat sich der Aufsichtsrat von der Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch den Vorstand überzeugt. Der Aufsichtsrat hat sich im Geschäftsjahr 2023 in fünf ordentlichen Sitzungen mit dem Vorstand über dessen Tätigkeit, den Gang der Geschäfte und die Lage der Gesellschaft umfassend und zeitnah informiert. Bei den durch seine Mitglieder durchgeführten Prüfungen und Rückfragen haben sich keinerlei Beanstandungen ergeben. Außerhalb von Sitzungen stand der Vorsitzende des Aufsichtsrats in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand. Dabei wurden Themen zur strategischen Ausrichtung der MORGENSTERN AG, die Planung, die Geschäftsentwicklung sowie die Risikolage erörtert und beraten. In diesem Rahmen informierte der Vorstand den Vorsitzenden des Aufsichtsrats unverzüglich über wesentliche Ereignisse, welche für die Beurteilung der Geschäftsentwicklung von wesentlicher Bedeutung waren. Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 ist durch den Abschlussprüfer Ebner Stolz GmbH & Co. KG einer Jahresabschlussprüfung unterzogen worden. Diese ergab keine Einwendungen. Der mit uneingeschränktem Prüfungsvermerk versehene Jahresabschluss wurde den Mitgliedern des Aufsichtsrates am 02.07.2024 zugesandt. Der Aufsichtsrat hat den testierten Jahresabschluss und den Vorschlag für die Verwendung des Jahresergebnisses 2023 geprüft. Im Rahmen eines Telefonats mit der Vertreterin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frau Martina Schaaf, das am 05.07.2024 erfolgte, wurden Fragen zum Jahresabschluss gestellt, beantwortet und wesentliche Sachverhalte erläutert. Darüber hinaus gehende Fragen bestehen nicht. Daher billigt er den Jahresabschluss und schlägt der Hauptversammlung vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung zu erteilen. Der vom Vorstand aufgestellte Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen für das Geschäftsjahr 2023 ist durch den Abschlussprüfer RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG einer Jahresabschlussprüfung unterzogen worden. Darin wird festgestellt, dass alle darin aufgeführten rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen marktüblichen Konditionen entsprechen, wie sie zwischen der MORGENSTERN AG und Dritten abgeschlossen worden wären. Der Abhängigkeitsbericht 2023 ergab keine Einwendungen durch den Aufsichtsrat.
Reutlingen, 05. Juli 2024 MORGENSTERN AG Bernhard Morgenstern, Aufsichtsratsvorsitzender Guido Buchwald, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Sabine Morgenstern, Aufsichtsratsmitglied |
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