WSM
GmbH
Reutlingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.118.571,00 |
2.895.357,54 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
176.000,00 |
129.163,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.917.269,00 |
2.740.892,54 |
| III.
Finanzanlagen |
25.302,00 |
25.302,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
955.482,55 |
1.745.534,84 |
| I.
Vorräte |
267.700,00 |
273.770,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
664.050,94 |
1.015.048,49 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
23.731,61 |
456.716,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.668,00 |
19.418,40 |
| davon
Disagio |
0,00 |
268,40 |
| Aktiva |
4.094.721,55 |
4.660.310,78 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.158.660,67 |
1.614.960,24 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
300.000,00 |
300.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
99.068,49 |
99.068,49 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.215.891,75 |
1.519.469,51 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
456.299,57 |
303.577,76 |
| B.
Rückstellungen |
140.400,00 |
157.800,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.795.660,88 |
2.887.550,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.242.156,01 |
1.282.717,54 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.553.504,87 |
1.604.833,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
650.563,08 |
623.431,65 |
| Summe
Passiva |
4.094.721,55 |
4.660.310,78 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
1.
Die WSM GmbH hat ihren Sitz in Reutlingen. Sie
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der
Nummer HRB 352671 eingetragen.
B.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Angaben zu den anzuwendenden Rechtsvorschriften und den
Größenmerkmalen der Gesellschaft
2. Der Jahresabschluss der WSM GmbH für das
Geschäftsjahr 2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) und den ergänzenden Regelungen
des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
3. Die Gesellschaft überschritt im
Berichtsjahr (§ 267 Abs. 4 S. 2 HGB
Größenmerkmale nach Umstrukturierungen) keines
der in § 267 Abs. 1 HGB genannten
Größenmerkmale und zählt daher
weiterhin zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Für
die offengelegte Bilanz und den Anhang werden insoweit
die größenabhängigen
Erleichterungen bei der Erstellung der
§§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 276 HGB und 288 HGB
sowie für Zwecke der Offenlegung §
326 HGB vollumfänglich in Anspruch
genommen.
Angaben zur Form der Darstellung in Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung (Darstellungsstetigkeit) sowie Angaben
zu Vorjahreszahlen (§ 265 HGB)
4. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter
grundsätzlicher Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewandten
Gliederungsgrundsätze aufgestellt (§ 265 Abs. 1
S. 2 HGB).
C.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
5. Die
Vermögensgegenstände des immateriellen
Anlagevermögens und des
Sachanlagevermögens wurden zu
Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten,
gegebenenfalls vermindert um
planmäßige und
außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.
Im Geschäftsjahr 2023 kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die
Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde
auf Basis der steuerlichen AfA-Tabellen
geschätzt. Die Abschreibung auf die Zugänge zum
immateriellen und zum
Sachanlagevermögen erfolgt
zeitanteilig.
Aus Vereinfachungs-, Wirtschaftlichkeits- und
Wesentlichkeitsgründen wird zur Erfassung von
Investitionszuschüssen zum Anlagevermögen
(54.612,00 €) der steuerbilanzielle Regelung des R 6.5
Abs. 2 EStR Vorrang vor einer Bildung eines Sonderpostens
für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
nach IDW HFA 1/1984 Tz. 2. lit. d) d1) gegeben und die
Anschaffungskosten der betreffenden Wirtschaftsgüter
um die Zuschussbeträge gekürzt.
6. Die unter den Finanzanlagen erfassten
Anteile an verbundenen Unternehmen,
Anteile an Beteiligungsunternehmen,
Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsver- hältnis besteht und die weiteren
Vermögengegenstände des
Finanzanlagevermögens
(Genossenschaftsanteile) sind grundsätzlich mit
den Anschaffungskosten
einschließlich der
Anschaffungsnebenkosten
bewertet. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.
Die Folgebewertung erfolgt, soweit erforderlich und
angezeigt, nach § 253 Abs. 3 S. 5 und S. 6 HGB.
Im Berichtsjahr waren handelsrechtlich auf die
Ausleihungen an Unternehmen mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht Abschreibungen auf
den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag
in Höhe von 622,70 € vorzunehmen
(außerplanmäßige Abschreibung nach §
277 Abs. 3 HGB sowie außerordentlicher Aufwand nach
§ 285 S. 1 Nr. 31 HGB).
Umlaufvermögen
7. Die im
Vorratsvermögen erfassten
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach
§ 255 Abs. 1 HGB zu
Anschaffungskosten einschließlich
der Anschaffungsnebenkosten und ggf. gemindert um
Anschaffungskostenminderungen
angesetzt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht
einbezogen. Sofern sich aus einem
Börsen- oder Marktwert ein
niedrigerer Tageswert ergeben
hat, wurde entsprechend des für das
Umlaufvermögen geltenden
strengen Niederstwertprinzips dieser zum
Ansatz gebracht.
8. Die unter Buchstabe B. Ziffer I. "
Vorräte" ausgewiesenen
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden
zu den Herstellungskosten entsprechend § 255 Abs. 2
HGB angesetzt. Die
Herstellungskosten wurden dabei
mit den handelsrechtlichen
Mindestansätzen unter
Einbeziehung aller
aktivierungspflichtigen
Aufwendungen angesetzt.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht
einbezogen. Sofern angezeigt, wurde
jedoch der am Bilanzstichtag niedrigere
beizulegende Wert gemäß § 253 Abs. 3
HGB angesetzt.
9. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die
Liquiden Mittel wurden im
Wesentlichen mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand wurden durch die Bildung
angemessener Pauschal- und
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Rückstellungen
10.
Rückstellungen wurden nach Maßgabe
des § 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die
Bemessung der Rückstellungen erfolgte
dabei nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr aufwiesen wurden diese mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Aus Vereinfachungs- und
Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden
Rückstellungen mit einem notwendigen
Erfüllungsbetrag von unter 5.000,00 € und
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
keiner Abzinsung unterworfen.
Verbindlichkeiten
11. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden
vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
12. Der Ansatz und die Bewertung der
Posten der Bilanz erfolgte im Vergleich zum
Vorjahr stetig (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB).
D.
Angaben zur Bilanz
Restlaufzeitvermerke zu Forderungen (§ 268
Abs. 4 HGB)
13. Die Restlaufzeit bei
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen
beträgt jeweils bis zu einem Jahr.
Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
14. In der Bilanz sind Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
nicht gesondert ausgewiesen (§ 42 Abs. 3
GmbHG), insoweit werden die entsprechenden
Angaben an dieser Stelle im Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023
bestehen Forderungen gegenüber
Gesellschaftern in Höhe von 0,00
€ (Vorjahr: 0,00 €). Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von 650.563,08 € (Vorjahr :
623.431,65 €). Die Beträge weisen
Laufzeiten von unter einem Jahr auf.
Bilanzierung der Ergebnisverwendung
15. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB
vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
Restlaufzeitvermerke zu Verbindlichkeiten und
Sicherungsrechte
16. Bei den Verbindlichkeiten handelt es sich bis auf
ein Darlehen mit einer Restlaufzeit von über einem und
bis zu fünf Jahren in Höhe von 821.250,08 €
(Vorjahr: 667.265,69 €) und einer Lauftzeit von
über fünf Jahren in Höhe von 732.254,79
€ (Vorjahr 937.567,31 €) um Positionen mit einer
Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstitute in
Höhe von 1.604.833,00 € (Vorjahr 1.627.417,60
€) sind durch Sicherungsübereignungen der mit den
Darlehensmitteln finanzierten Anlagegütern besichert.
Mit Blick auf die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen darüber hinaus teilweise
Sicherungsrechte in Form von branchenüblichen
Eigentumsvorbehalten.
Verbindlichkeiten aus sozialer Sicherheit sind in
Höhe von 11.111,63 € (Vorjahr: 16.250,47 €)
und aus Steuern in Höhe von 38.732,45 € (Vorjahr
24.390,47 €) enthalten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach §
285 Nr. 3a HGB
17. Bei der WSM GmbH bestehen finanzielle
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen. Auf
Basis dieser Verträge sind der WSM GmbH im
Geschäftsjahr 2023 Aufwendungen in Höhe von rund
230.000,00 € entstanden. Für das kommende
Geschäftsjahr ist mit Verpflichtungen aus Miet- und
Leasingverträgen deutlich verminderter Höhe zu
rechnen (rund 105.000,00 €).
E.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
18. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen
Kapitalgesellschaft die, die Gewinn- und
Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten.
Insoweit wird auf diese Angaben auch im
aufzustellenden Anhang vollumfänglich verzichtet.
F.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten
Arbeitnehmer
19. Die durchschnittliche Zahl der während
des Geschäftsjahres im Unternehmen
beschäftigten Arbeitnehmer betrug 43 (Vorjahr
45).
Ergebnisverwendung
20. Nach § 285 Nr. 34 HGB i. V. m.
§ 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB werden keine Angaben zur
Ergebnisverwendung gemacht, da sich anhand der Angaben die
Gewinnanteile von natürlichen Personen
feststellen lassen.
72770 Reutlingen, den 20. Mai 2025
......................................................WSM
GmbH
-gez. Geschäftsführer, Herr Klaus Hermle -
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.05.2025
festgestellt.
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