ANTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH

Holzstraße 2, 40221 Düsseldorf, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Düsseldorf HRB 35713
Eingetragen
4.3.1998
Branche
Praxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende BerufsausübungsgesellschaftenErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologiePraxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften
Gegenstand
Die Ausübung der für Steuerberatungsgesellscahften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 StBerG, wie z. B. die Wirtschaftsberatung und gutachterliche sowie treuhänderische Tätigkeit.

Historie

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Management

NameRolle
René Kantorski
seit 26.9.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Daten zu wirtschaftlich Berechtigten sind nur für registrierte Nutzer zugänglich.

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Freund & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft
Germany
30.000 DM
60.00%
René Kantorski
Neuss
15.000 DM
30.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

ANTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH

Düsseldorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 581,00 1.245,00
I. Sachanlagen 581,00 1.245,00
B. Umlaufvermögen 37.183,96 45.993,24
I. Vorräte 559,00 269,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.596,40 15.181,74
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 4.028,56 30.542,50
Bilanzsumme, Summe Aktiva 37.764,96 47.238,24

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 20.919,74 25.188,29
I. gezeichnetes Kapital 25.564,60 25.564,60
II. Verlustvortrag 376,31 553,19
III. Jahresfehlbetrag 4.268,55 -176,88
B. Rückstellungen 330,00 70,00
C. Verbindlichkeiten 16.515,22 21.979,95
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 16.515,22 21.979,95
Bilanzsumme, Summe Passiva 37.764,96 47.238,24

Anhang


1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluß, zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluß ist entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB aufgestellt worden. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB wurden angewendet.


2. Sonstige Angaben

Zu Geschäftsführern waren während des Geschäftsjahres 2010 Herr StB Dipl.-Bw. Wolfgang Laskowski, Herr StB René Kantorski und Herr StB Dipl.-Bw. Heinz-Peter Geurink bestellt.

Alle Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Es liegen keine Vorschüsse oder Kredite an den Geschäftsführer vor.

Es werden keine Anteile an anderen Unternehmen gehalten.

Es liegen keine unbeschränkt haftenden Gesellschaftsverhältnisse vor.

3. Erläuterungen zum Jahresabschluß

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten, abzüglich der bisher aufgelaufenen Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen wurden nach der linearen Methode ermittelt. Die zugrundeliegenden Nutzungsdauern sind unverändert gegenüber dem Vorjahr. Bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern wurde von der Vereinfachungsregel des § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht. Der § 6 Abs. 2 a EStG wurde, sofern handelsrechtlich zulässig, berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Wertberichtigungen wurden im erforderlichen Umfang vorgenommen, das strenge Niederswertprinzip wurde beachtet.

Flüssige Mittel sind mit Nennbeträgen bilanziert.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlich-keiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in der Höhe bemessen, die nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt.

Die Restlaufzeiten aller Forderungen und Verbindlichkeiten betragen jeweils nicht mehr als bis zu einem Jahr.

Die Angaben hinsichtlich der Fristigkeit im Anhang haben Vorrang gegenüber den Angaben in der Bilanz.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des HGB wurden angewendet.


Düsseldorf, den 3. Februar 2011

ANTAX
Steuerberatungsgesellschaft mbH

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