das Werk Immobilienbesitz GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dominik Heuer seit 15.1.2024 | Geschäftsführer |
Dominik Schubert seit 16.1.2019 | Prokura |
Christian Haitel seit 21.4.2008 | Prokura |
Volker Müntefering seit 30.8.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FINOVESTA GMBHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALTSVERZEICHNIS Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers ANLAGENVERZEICHNIS 1. Bilanz zum 31.Dezember 2023 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 3. Anhang für das Geschäftsjahr 2023 4. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 Aus rechnerischen Gründen können in den Tabellen Rundungsdifferenzen in Höhe von + / - einer Einheit (TEUR, EUR, %, usw.) auftreten. Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern das generische Maskulinum verwendet. Die gewählte Schreibweise bezieht sich jedoch immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die FINOVESTA GmbH, Düsseldorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der FINOVESTA GmbH, Düsseldorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FINOVESTA GmbH, Düsseldorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Wuppertal, 29. Mai 2024 ETL
AG
gez. René Schut, Wirtschaftsprüfer gez. Clemens Dornseifer, Wirtschaftsprüfer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die FINOVESTA GmbH mit ihrem Sitz in Düsseldorf ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 23265 eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach allgemeinen und den für Institute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß § 2 RechKredV nach Formblatt 1. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Formblatt 3 (Staffelform) der RechKredV zugrunde gelegt. Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Der Jahresabschluss wurde vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Vermögensgegenstände und Schulden sind nach den Vorschriften der §§ 252 ff. HGB in Verbindung mit den Vorschriften der §§ 340 ff. HGB bewertet. Die Bewertung der Forderungen an Kreditinstitute erfolgte zum Nennwert. Die Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden unter Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips bewertet. Sämtliche im Handelsbestand ausgewiesene Finanzinstrumente werden auf der jeweiligen Seite der Bilanz ausgewiesen. Diese Finanzinstrumente werden dabei gem. der Vorschriften des § 340e Abs. 3 HGB mit dem Zeitwert abzüglich eines Risikoabschlags bilanziert. Der beizulegende Zeitwert entspricht dabei dem Marktpreis zum Bilanzstichtag. Sofern kein aktiver Markt besteht, anhand dessen sich ein Marktpreis bestimmen lässt, ist der beizulegende Zeitwert mittels allgemein anerkannter Bewertungsmethoden zu bestimmen. Anerkannte Bewertungsmethoden mussten zur Bestimmung von beizulegenden Zeitwerten nicht herangezogen werden. Die Höhe des Risikoabschlags wurde dabei auf Basis des Portfolioansatzes vorgenommen. Die im Zuge der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert vorgenommenen Risikoabschläge belaufen sich auf € 586.042,29. Die Höhe des Risikoabschlags berechnet sich dabei aus der Differenz zwischen den nicht realisierten Gewinnen und den nicht realisierten Verlusten aller im Portfolio enthaltenen Finanzinstrumente (vgl. IDW RS BFA 2 Tz. 55). Der Ansatz des Risikoabschlags findet auf Seiten des größeren Bestandes statt. Dies ist im vorliegenden Fall die Aktivseite (IDW RS BFA 2, Tz. 58). Die Kriterien für die Zuordnung von Finanzinstrumenten zum Handelsbestand wurden unverändert beibehalten. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Nutzungsdauer beträgt bis zu 13 Jahre. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800 werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Zu- und Abgang ausgewiesen. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bewertet. Die Passivierung der Verbindlichkeiten erfolgte zum jeweiligen Erfüllungsbetrag. Verbindlichkeiten aus Leerverkaufspositionen werden unter dem Posten Handelsbestand auf der Passivseite bilanziert. Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Auf die Bilanzposten entfallende Zinsabgrenzungen werden ebenfalls in diesen Posten ausgewiesen. Stückzinsen sind mit der entsprechenden Position zu erfassen. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Positionen in Finanzinstrumenten in fremder Währung wurden zum Devisenkassamittelkurs bewertet. III. Angaben zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen an Kreditinstitute haben eine Restlaufzeit von unter drei Monaten. 2. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Von den in der Bilanz ausgewiesenen Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren werden im auf den Bilanzstichtag folgenden Geschäftsjahr € 4.115.704,00 (ohne Berücksichtigung von Zinsabgrenzungen) fällig. In der Position Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind gem. § 11 RechKredV Zinsabgrenzungen i.H.v. € 125.513,06 enthalten, die im Folgejahr fällig werden. Die in der Position enthaltenen Wertpapiere mit einem Buchwert i.H.v. € 13.892.053,55 sind vollständig börsenfähig und börsennotiert. In der Position Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sind nicht mit dem Niederstwertprinzip bewertete Wertpapiere (ohne Zinsabgrenzungen) i.H.v. € 7.706.767,90 enthalten. Die nicht mit dem Niederstwertprinzip bewerteten börsenfähigen Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere wurden nur auf den bilanziellen Schlusskurs angepasst, wenn der Einstandskurs über dem Rückzahlungskurs war (siehe Urteil des BFH vom 18.04.2018, I R 37/16). Der Rückzahlungskurs bildete dabei die Untergrenze. Bei Anleihen ohne bestimmten Fälligkeitszeitpunkt wurde bei Überschreitung der Bagatellgrenze von fünf Prozent gegenüber den Anschaffungskosten bei Erwerb eine Teilwertabschreibung vorgenommen (siehe Urteil des BFH vom 23.08.2023 (XI R 36/20)). Der beizulegende Zeitwert, der nicht mit dem Niederstwertprinzip bewerteten Schuldverschreibungen und anderen nicht fest verzinslichen Wertpapieren beträgt (ohne Zinsabgrenzungen) € 13.146.096,80. Die Entwicklung des Anlagevermögens (Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere ohne Zinsabgrenzungen, immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen) ist aus dem beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich. 3. Handelsbestand aktiv Der Handelsbestand aktiv umfasst:
4. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Die anderen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben eine Restlaufzeit kleiner drei Monate. 5. Handelsbestand passiv Der Handelsbestand passiv umfasst:
6. Sonstige Verbindlichkeiten
7. Rückstellungen Die anderen Rückstellungen betreffen u.a. Personalaufwendungen in Höhe von € 441.500,00 (Vorjahr: € 756.420,00), Urlaub € 422.800,00 (Vorjahr: € 417.100,00), Handelsgebühren € 7.748,67 (Vorjahr: € 8.868,40), Kosten für die BaFin-Umlage 2023 0,00 € (Vorjahr: € 54.355,00), Kosten der Aufbewahrungspflichten € 13.200 (Vorjahr: € 13.200), Jahresabschluss- und Prüfungskosten in Höhe von € 33.700,00 € (Vorjahr: 34.700,00 €) sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft in Höhe von 500,00 € (Vorjahr: 13.800,00€). 8. Fonds für allgemeine Bankenrisiken Dem Fonds für allgemeine Bankenrisiken nach § 340g HGB wurde nach § 340e Abs. 4 HGB € 2.109.711 zugeführt (Vorjahr: € 2.087.642). Der Schwellenwert der notwendigen Zuführung gemäß 340e Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 HGB liegt bei € 9.871.659 und wird bereits mit einer Zuführung von € 1.211.188 erreicht. Der Differenzbetrag zur Zuführung nach § 340g HGB gemäß § 340e Abs. 4 HGB beträgt demnach € 898.523, welcher wieder aufgelöst wird. Vor dem Hintergrund der bereits zusätzlich geleisteten freiwilligen Einstellung in den Fonds für allgemeine Bankenrisiken nach § 340g HGB von € 3.000.000 im Vorjahr und der diesjährigen Erhöhung bis zum Schwellenwert nach 340e Abs. 4 Satz 2 Nr. 4 HGB wird nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung keine Notwendigkeit gesehen den Fonds für allgemeine Bankrisiken weiter zu erhöhen. 9. Derivative Finanzinstrumente Es bestehen Stillhalteverpflichtungen aus Aktien- und Indexoptionsrechten mit einem Marktpreis in Höhe von € 18.958.992 zum Bilanzstichtag. Die Optionsgeschäfte sind ausschließlich Handelsgeschäfte und gegenläufig zu anderen Handelspositionen ausgerichtet. Zum Bilanzstichtag gliedern sich die derivativen Finanzinstrumente nach Art und Umfang wie folgt auf:
Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die vertraglich vereinbarten Zahlungsströme dieser Derivate hinsichtlich Höhe, Zeitpunkt und Sicherheit beeinträchtigt sind. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung 1. Ertrag des Handelsbestands Der Risikoabschlag des Handelsbestandes in Höhe von € 586.042,29 wird im Ertrag des Handelsbestandes als Aufwand ausgewiesen. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die "Sonstigen betrieblichen Erträge" beinhalten u.a. Sachbezüge Dienstfahrzeuge € 57.094,00 € (Vorjahr: € 51.162,00 €) sowie Erlöse Anlagebestand € 83.472 (Vorjahr: € 28.012) sowie Devisenergebnis € 17.273 (Vorjahr: € 28.407). V. Sonstige Angaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.100 (Laufzeiten bis 06/2028), aus Lizenz und Nutzungsrechten in Höhe von TEUR 167 (Laufzeiten bis 05/2026) sowie aus sonstigen Dienstleistungen in Höhe von TEUR 818 (Laufzeiten bis 11/2026). Es besteht eine Mietbürgschaft in Höhe von € 46.220,58 gegenüber der Vermieterin. Die Verpflichtung ist durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft der HSBC Continental Europe S.A., Germany, in gleicher Höhe abgesichert. 2. Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährung
3. Angaben zur Arbeitnehmerzahl Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 41 Arbeitnehmer (Vorjahr: 40 Arbeitnehmer). 4. Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr 2023 Volker Müntefering, Kaufmann. Auf die Angabe der Bezüge der Geschäftsführung wurde in Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 5. Honorar des Abschlussprüfers Das für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 24. 6. Ergebnisverwendungsvorschlag für das Geschäftsjahr 2023Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von € 24.346.713,98 auf neue Rechnung vorzutragen.
Düsseldorf, den 28.03.2024 Die Geschäftsführung Volker Müntefering Dominik Heuer Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
"Lagebericht für den Berichtszeitraum 01.01. bis 31.12.2023der FINOVESTA GmbH Düsseldorf"I. Grundlagen der Gesellschaft Die FINOVESTA GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) hat Ihren Sitz in Holzstraße 2 40221 Düsseldorf Registergericht: Amtsgericht Düsseldorf Registernummer: Handelsregister HRB 23265 Umsatzsteueridentifikationsnummer: DE233011536 Legal Entity Identifier (LEI): 529900GVB4E3JTDFHA88 Alleiniger vertretungsberechtigter Geschäftsführer im abgelaufenen Geschäftsjahr war Herr Volker Müntefering. Die FINOVESTA GmbH ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: Telefon: +49 (0) 211 - 86 55 10 Telefax: +49 (0) 211 - 13 29 47 E-Mail: info@finovesta.de Internet: www.finovesta.de Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Sitz Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main und Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn Die BaFin ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: Telefon: + 49 (0) 228 / 4108 - 0 Telefax: +49 (0) 228 / 4108 - 1550 E-Mail: poststelle@bafin.de Internet: www.bafin.de Die FINOVESTA GmbH ist folgender Entschädigungseinrichtung zugeordnet: Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) 10865 Berlin Büro: Charlottenstraße 33/33a, 10117 Berlin-Mitte Die EdW ist unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen: Telefon: +49 (0) 30 203699-5626 Telefax: +49 (0) 30 203699-5630 E-Mail: mail@e-d-w.de Internet: www.e-d-w.de Die FINOVESTA GmbH (im Folgenden kurz FINOVESTA genannt) ist ein Wertpapierinstitut nach dem Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG) und verfügt über die Erlaubnis für das Eigengeschäft nach § 15 Abs. 3 WpIG und für den Eigenhandel nach § 2 Abs. 2 Nr. 10 WpIG. Die Erlaubnis schließt die Befugnis aus, sich bei der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen. FINOVESTA hat keine Kunden, sondern handelt nur auf eigenen Namen und auf eigene Rechnung und ist damit Liquiditätsspender an den Märkten und wichtiger Bestandteil funktionierender Finanzmärkte. Der Fokus ist gerichtet auf den elektronischen Handel am internationalen Finanzmarkt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 war FINOVESTA direktes Börsenmitglied an der Deutschen Börse (XETRA, FWB2), der EUREX, der Mehrländerbörse Euronext (Italien, Frankreich, Niederlande, Irland, Belgien und Portugal), der London Stock Exchange und der Schweizer Börse SIX. Darüber hinaus handelte die FINOVESTA über Brokeranbindungen (DMA) aktiv an weiteren Börsenplätzen. FINOVESTA ist sowohl im manuellen als auch im semimanuellen und vollautomatischen Handel unter Zuhilfenahme von Computerprogrammen (Algorithmen) tätig. FINOVESTA hat mit Geltung der sogenannten MIFID II Richtlinie im Geschäftsjahr 2018 auch die Erlaubnis für den Eigenhandel erhalten, sodass auch das "Market Making" getätigt wird. Hauptschwerpunkt bei den Assetklassen sind alle liquiden börsengehandelten Wertpapiere wie Aktien, Anleihen, Exchange Traded Products und strukturierte Produkte wie Zertifikate, Optionsscheine und Derivate. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Geschäftsjahr 2023 war von mehreren bedeutenden globalen wirtschaftlichen Herausforderungen geprägt, darunter geopolitische Instabilitäten, anhaltend hohe Energiepreise, Inflation und Zinserhöhungen durch die Zentralbanken. Diese Faktoren hatten zusammen einen erheblichen Einfluss auf die globale und regionale Wirtschaftsentwicklung. Geopolitische Spannungen und die Unsicherheit in der Energieversorgung führten zu einer verhaltenen wirtschaftlichen Stimmung in Europa, während in Nordamerika eine optimistischere Haltung vorherrschte. Der McKinsey Global Survey von September 2023 zeigte eine gespaltene Meinung über die globale Wirtschaft, wobei die Ansichten in Europa tendenziell pessimistischer waren. Die globalen Wachstumsprognosen für 2023 wurden von verschiedenen Organisationen wie dem Internationalen Währungsfonds (IMF) und der Weltbank analysiert, die beide eine Verlangsamung des globalen Wachstums auf etwa 3,0% im Vergleich zu früheren Jahren feststellten. Dies wurde auf eine Kombination aus strafferen Geldpolitiken und anderen makroökonomischen Herausforderungen zurückgeführt. Besonders betont wurde die Notwendigkeit für Unternehmen, sich an diese veränderten Bedingungen anzupassen, indem sie flexible Strategien und die Digitalisierung weiter vorantreiben. Dies spiegelt sich in den Bemühungen der Unternehmen wider, die trotz der schwierigen Bedingungen eine langsame Erholung in verschiedenen Marktsegmenten, insbesondere im Finanzsektor, erlebten. Die Zukunftsaussichten bleiben jedoch unsicher, wobei die Weltbank und der IMF vor weiteren Risiken warnen, einschließlich möglicher weiterer geopolitischer Konflikte und anhaltender Inflation, die das globale Wachstum beeinträchtigen könnten. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Geschäftsjahr 2023 durch eine Reihe von Anpassungen und Herausforderungen gekennzeichnet war, mit schrittweiser Stabilisierung in einigen Bereichen und anhaltender Unsicherheit in anderen. Unternehmen und Regierungen waren gleichermaßen gefordert, auf diese dynamischen Bedingungen mit angepassten Strategien und Fördermaßnahmen zu reagieren. Das regulatorische Umfeld im Jahr 2023 war geprägt von weiteren Anstrengungen zur Stärkung der Finanzmarktstabilität und der Förderung nachhaltiger Investitionen. Die Einführung neuer Regulierungen im Bereich der digitalen Finanzdienstleistungen und die Fortsetzung der Diskussionen um die Kapitalmarktunion auf EU-Ebene zeugten von einem aktiven Bestreben, den Finanzmarkt an die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen anzupassen. Die Implementierung von Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Finanzierungen und die zunehmende Integration von ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) in die Investitionsentscheidungen waren weitere Schritte zur Anpassung des Sektors an langfristige Ziele. Neben den genannten Entwicklungen blieb der Eigenhandel durch eine weiterhin hohe Wettbewerbsintensität geprägt. Neue Technologien wie künstliche Intelligenz und Blockchain begannen, eine zunehmend wichtige Rolle in Handelsstrategien und -operationen zu spielen, was sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Marktteilnehmer darstellte. Diese technologischen Fortschritte versprechen, die Effizienz und Transparenz auf den Finanzmärkten weiter zu erhöhen und gleichzeitig neue Formen der Risikobewertung und des Kundenengagements zu ermöglichen. 2. Geschäftsverlauf Der Geschäftsverlauf im Jahr 2023 war insgesamt geprägt durch einen schwierigen Start und einer Stabilisierung auf einem guten Niveau im Laufe des Jahres. Die Handelsvolumina und die Volatilitäten waren insgesamt rückläufig, stabilisierten sich dann auf einem niedrigeren Niveau, was dem Geschäftsmodell der FINOVESTA nicht entgegenkam. Die steigenden Zinsen haben aber zu einem verbesserten Zinsergebnis geführt. Die Handelsaktivitäten an den Märkten in den USA und Kanada wurden weiter intensiviert und nur durch die personell angespannte Situation etwas gebremst. Die Geschäftsführung der FINOVESTA ist mit dem Verlauf des Geschäftsjahres 2023 zufrieden, auch wenn die operative Ertragslage rückläufig war. Das Ertragsniveau konnte trotz aller Umstände auf einem guten Niveau gehalten werden. Neben der Expansion in neue Märkte lag der Fokus im Jahr 2023 auf der weiteren Optimierung von Strukturen und Prozessen, um die Effizienz und Effektivität zu steigern. Zum Jahresende lag die Anzahl der Mitarbeiter bei 40 gegenüber 39 im Vorjahr. Der Jahresüberschuss, der Ende 2022 mit TEUR 4.029 ausgewiesen wurde, konnte zum Jahresende 2023 mit TEUR 8.164 festgesetzt werden. Dabei kann berücksichtigt werden, dass dem "Fonds für allgemeine Bankenrisiken" TEUR 1.211 zugeführt wurden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass sich der Risikoabschlag des Handelsbestandes von TEUR 6.955 im Vorjahr auf TEUR 586 im Jahr 2023 deutlich reduziert hat, was auf den geringeren Handelsbestand zurückzuführen ist. Der Risikoabschlag wirkt hierbei wie eine stille Reserve auf den Handelsbestand und die Verringerung führte zu einer Realisierung dieser Reserven. Die wirtschaftlichen Eigenmittel der FINOVESTA, bestehend aus dem Eigenkapital und dem Fonds für allgemeine Bankrisiken, haben sich per 31.12.2023 um TEUR 1.375 erhöht. 3. Ertragslage Die Ertragslage der FINOVESTA hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Das Handelsergebnis von FINOVESTA ist mit TEUR 21.097 um 1,06 % höher als im Vorjahr. Die Verwaltungsaufwendungen reduzierten sich um TEUR 171 und bleiben auf einem angemessenen Niveau. In die Verwaltungsaufwendungen fließen auch die Kosten für die Beaufsichtigung durch die BaFin bzw. die Mitgliedschaft in der EdW mit ein. Nach der Zuführung zum "Fonds für allgemeine Bankrisiken" in Höhe von TEUR 1.211 und Steuern von TEUR 4.209 wird mit TEUR 8.164 ein gegenüber dem Vorjahr um 102,63 % höherer Jahresüberschuss ausgewiesen. 4. Finanzlage Durch eine bilanzielle Eigenmittelausstattung (Eigenkapital und Fonds für allgemeine Bankrisiken) in Höhe von TEUR 38.923 (Vorjahr: TEUR 37.548) hat FINOVESTA mehr als ausreichende Eigenmittel zur Verfügung. Die bilanzielle Eigenkapitalquote der FINOVESTA ist auf 39,70 % (Vorjahr: 29,87 %) gestiegen und die wirtschaftliche Eigenkapitalquote inkl. dem Sonderposten nach § 340g i. V. m. § 340e Abs. 4 HGB ist auf 59,32 % (Vorjahr 43,33 %) deutlich gestiegen. Darüber hinaus werden für die Finanzierung des Handelsbestandes im branchenüblichen Rahmen Kreditlinien genutzt, die die Clearingbanken der FINOVESTA bereitgestellt haben. Es bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährungen. Dabei stehen diese fast ausschließlich im direkten Bezug zu entsprechenden Handelsbeständen, welche eine mögliche Devisenkursveränderung eliminieren und somit kein Währungsrisiko beinhalten. Mögliche Fremdwährungsrisiken werden durch ein Währungsrisikomanagement gesteuert und überwacht. Die Zahlungsfähigkeit der FINOVESTA war jederzeit gewährleistet und es wurden alle Zahlungsverpflichtungen fristgerecht erfüllt. Der Handelsbestand und der Anlagebestand können aufgrund der kurzfristigen Veräußerbarkeit über Börsen als liquides Zahlungsmittel angesehen werden, auch wenn sie nicht dem Finanzmittelfonds zugeordnet werden. 5. Vermögenslage Die Bilanzposten der FINOVESTA haben sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr von EUR 86,66 Mio. um EUR 21,04 Mio. auf EUR 65,62 Mio. verringert. Forderungen an Kreditinstitute in Höhe von EUR 11,82 Mio. (18,02 % der Aktivseite) sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 4,07 Mio. (6,20 % der Passivseite) spiegeln zusammen mit den aktiven und passiven Handelsbeständen die operative Tätigkeit der FINOVESTA wider und stehen im direkten Zusammenhang. Der Handelsbestand der FINOVESTA macht auf der Aktivseite EUR 39,36 Mio. (59,99 %) und auf der Passivseite EUR 19,43 Mio. (29,61 %) der Bilanzsumme aus. Im Handelsbestand werden die im Rahmen der Handelstätigkeit zum Bilanzstichtag gehaltenen Finanzinstrumente ausgewiesen. Dem Sonderposten "Fonds für allgemeine Bankrisiken" wurden TEUR 1.211 zugeführt (Vorjahr: TEUR 5.088). Darin enthalten ist eine verpflichtende Zuführung nach § 340e Abs. 4 HGB in Höhe von TEUR 1.211 (Vorjahr TEUR 2.088) und keine weitere freiwillige Zuführung nach § 340g HGB (Vorjahr TEUR 3.000). Der Sonderposten ",Fonds für allgemeine Bankenrisiken" erhöht sich somit insgesamt auf TEUR 12.872, wovon TEUR 9.872 nach § 340e Abs. 4 HGB gebildet worden sind. Das bilanzielle Eigenkapital wird zu einem Teil zur Finanzierung des Handelsbestandes verwendet und zu einem anderen Teil in den Anlagebestand investiert. Die Erhöhung der Rückstellungen geht auf die notwendig gewordenen Steuerrückstellungen im Jahr 2023 im Gegensatz zum Jahr 2022 zurück. 6. Zusammenfassende Gesamtaussage Die Geschäftsführung ist insgesamt mit der Geschäftsentwicklung des Jahres 2023 zufrieden. Unsere letztjährige Prognose wurde eingehalten. III. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht 1. Prognosebericht Für 2024 plant FINOVESTA, sich weiter auf ihr bestehendes Geschäftsmodell zu konzentrieren und ihren Expansionskurs durch Skalierung der Handelsstrategien und Anbindung neuer Märkte fortzuführen. Dies geht einher mit weiteren Investitionen in Mitarbeiter, Marktdaten- Lizenzen und EDV. Weiterhin hoch bleiben die finanziellen Belastungen durch regulatorische Gebühren und Beiträge, die die FINOVESTA als beaufsichtigtes Institut zu leisten hat. Dazu gehören neben den BaFin-Gebühren und den EdW-Beiträgen auch die Gebühren für das Meldewesen an die Bundesbank. Nach aktuellem Kenntnisstand sind für die kommenden Jahre keine EdW- Sonderbeiträge zu erwarten. Grundsätzlich ist das Geschäftsmodell von FINOVESTA hinsichtlich der genauen Ergebnisentwicklung nur eingeschränkt planbar. Die Ergebnisplanung wird daher in drei Annahmen vorgenommen. Als Eckpfeiler wird die Kostenbasis so gesteuert, dass auch unter sich verschlechternden Marktbedingungen und einer weiteren Verschärfung des Wettbewerbs unter normalen Umständen keine negativen Jahresergebnisse erzielt werden sollten. Um den Unwägbarkeiten einer Vorhersage der Entwicklung der Einflussfaktoren auf das Geschäftsmodell von FINOVESTA Rechnung zu tragen, unterstellt FINOVESTA drei verschiedene Marktentwicklungen mit folgenden Annahmen: Annahme 1 geht von unveränderten Marktbedingungen aus, sodass es aufgrund des bestehenden guten Fundaments der Handelsstrategien, sowie einer möglichen Ausweitung des Geschäfts in neue Märkte zu einem positiven Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit im hohen siebenstelligen Bereich kommen kann. Annahme 2 sieht für das Jahr 2024 eine minimale Verschlechterung der Marktbedingungen vor. Dennoch erwartet die FINOVESTA auch in diesem Fall, aufgrund der auf verschiedene Regionen diversifizierten Handelsaktivitäten, Netto-Handelserträge, welche zu einem positiven Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit im niedrigen siebenstelligen Bereich führen können. Annahme 3 geht von sich signifikant verschlechternden Marktbedingungen aus, die beispielsweise durch Veränderungen bei der Emissionstätigkeit von Emittenten derivativer Produkte zu geringeren Handelsmöglichkeiten führen kann. Auch kann der Zugang zu einzelnen Börsen erschwert werden, was die Handelsmöglichkeiten dort beenden oder verringern könnte. Dadurch würden negative Implikationen auf das Geschäftsergebnis der FINOVESTA GmbH entstehen, sodass in diesem Szenario ein ausgeglichenes oder sogar negatives Geschäftsergebnis, trotz aller Sorgfalt, Geschäftsrisiken zu managen, nicht vollständig ausgeschlossen werden kann. Eine Einschätzung der Eintrittswahrscheinlichkeiten der skizzierten Annahmen ist schwierig. FINOVESTA sieht sich jedoch auch bei hoher Wettbewerbsintensität gut aufgestellt, um im neuen Geschäftsjahr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ein positives Ergebnis gemäß Annahme 1 zu erzielen. 2. Risikobericht Risikomanagementsystem Die Geschäftsleitung hat ein umfassendes Risikomanagementsystem für FINOVESTA eingerichtet, welches die aktuellen und potenziellen Gefährdungen der Zielerreichung erkennt und bewertet sowie eine adäquate Steuerung und Überwachung ermöglicht. Der Erfolg von FINOVESTA wird dadurch gesichert und die erfolgreiche Weiterentwicklung unterstützt. Die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) wurden dabei berücksichtigt. Das Risikomanagementsystem besteht im Wesentlichen aus der Geschäfts- und Risikostrategie, der Risikomanagementrichtlinie und dem Risikotragfähigkeitskonzept der FINOVESTA. Die frühzeitige Erkennung, Bewertung, Steuerung und Überwachung von Risiken erfolgt unmittelbar durch die Geschäftsleitung, die hierbei vom Risikocontrolling unterstützt wird. Die Risikocontrolling-Funktion stellt die Überwachungseinheit für alle Risikoarten dar, berichtet regelmäßig an den Geschäftsleiter und entwickelt die anzuwendenden Methoden und Verfahren vom Risikomanagementsystem. Neben einer Reihe von internen Kontrollen für einzelne Risiken und Stresstests bildet das Risikotragfähigkeitskonzept den zentralen Bestandteil des Risikomanagementsystems. Das Risikotragfähigkeitskonzept stellt sicher, dass die wesentlichen Risiken durch das Risikodeckungspotenzial laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Der Ansatz für die Risikotragfähigkeit erfolgt dabei nach dem "Going Concern-Ansatz" alter Prägung gemäß dem Leitfaden der BaFin zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte vom 24.05.2018. Im Jahr 2021 wurde das Risikotragfähigkeitskonzept aufgrund der Einführung der Wertpapierfirmen-Verordnung (IFR) angepasst. Die wesentlichen Risiken werden im Risikotragfähigkeitskonzept zu einem Betrag der risikogewichteten Aktiva (RWA) durch die selektive Anwendung von einzelnen Komponenten der Methodik der IFR und Kapitaladäquanzverordnung (CRR) berechnet. Es werden folgende Ansätze zur Berechnung der RWA für die verschiedenen Risikoarten herangezogen:
Zur Feststellung, ob die Risikotragfähigkeit gegeben ist, setzt FINOVESTA in einer täglich durchzuführenden Berechnung das aggregierte Risikopotential in das Verhältnis zu der Verlustobergrenze. Im Geschäftsjahr 2023 kam es zu keiner Überschreitung der Verlustobergrenze. Für quantitative Angaben des Risikopotentials verweisen wir auf den Offenlegungsbericht. Im Rahmen der Risikoinventur wurden folgende wesentlichen Risiken identifiziert und im Risikomanagementsystem berücksichtigt: Adressenausfallrisiken Das Risiko besteht bei den Guthaben, welche bei Instituten hinterlegt sind, beim Ausfall einer Gegenpartei von Derivaten, bei der verspäteten oder ausbleibenden Abwicklung eines Wertpapiergeschäfts, Anleihen im Anlagebuch und bei strukturierten Produkten und Zertifikaten in der Form von Inhaberschuldverschreibungen, welche in der Regel von Kreditinstituten begeben werden. Das Adressenausfallrisiko wird durch eine ständige Beobachtung der sich veränderten Ratings und der damit einhergehenden Anpassung der Limite auf ein Maß begrenzt, sodass Chancen genutzt werden können und ungewollte Risiken vermieden werden. Einen zusätzlichen Schutz bietet die Tatsache, dass die Clearingbanken beaufsichtigte CRR-Institute sind, die Stresstests unterliegen. Marktpreisrisiken Kursrisiken können im Rahmen der Eigengeschäfte oder der Eigenpositionen entstehen. Überwiegend hält die Firma keine ungesicherten Positionen, sondern sichert diese ab. Darüber hinaus werden viele Positionen nur Intraday eingegangen. Diese Risiken werden während der Handelszeiten überwacht. Die Gesellschaft nutzt zur Überwachung der eingegangenen Positionen moderne EDV-Techniken. Als Grundlage sind für jeden Handelsbereich spezifische Handelslimite festgelegt worden, welche sich in Intraday- und Overnightlimite aufgliedern. Zinsänderungsrisiken treten im Rahmen des Anleihebestandes auf, da ein Teil der liquiden Mittel zur Optimierung im Anlagebestand gehalten wird. Fremdwährungsrisiken werden zeitnah abgesichert oder in der entsprechenden Währung abgerechnet. Im Rahmen des Eigenhandels werden Wertpapierpositionen in fremder Währung nur in sehr geringem Umfang gehalten. Liquiditätsrisiken Das Liquiditätsrisiko durch Zahlungsunfähigkeit wird durch das Risikocontrolling laufend über die Liquiditätsanforderung gemäß Artikel 43 der IFR und der Mindestliquiditätsanforderung der einzelnen Broker/Clearer von FINOVESTA überwacht. Da sich die Firma fast ausschließlich aus eigenen Mitteln und kurzfristigen Krediten refinanziert und somit die Aktiva grundsätzlich fristenkongruent refinanziert, entsteht auch kein Refinanzierungsrisiko. Da nur börslich gehandelt wird, können die Aktiva in der Regel ohne Marktpreisabschläge liquidiert werden. Operationelle Risiken Aufgrund der guten personellen wie auch technischen Ausstattung der Gesellschaft ist für die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren und Systemen oder von Menschen eintreten, Vorsorge getroffen worden. Externe Risiken resultieren in erster Linie aus eventuellen Ausfällen der börsenseitigen Systeme, die in der Vergangenheit vereinzelt vorgekommen sind. Für FINOVESTA existiert ein Notfallplan. In diesem sind verschiedene Szenarien beschrieben, die den Mitarbeitern im Notfall entsprechende Verfahrensweisen vorgeben. Die gesamten Datenbestände werden mehrfach gesichert und zusätzlich zum Teil auch ausgelagert. Risiken, die durch den Abschluss von Verträgen mit Dienstleistern entstehen können, werden durch das Compliance-Office identifiziert und bewertet. Die Definition der operationellen Risiken schließt grundsätzlich die jeweiligen Rechtsrisiken ein. Hierzu gehört auch das Risiko, das aus behördlichen Überprüfungen, z.B. Steuernachzahlungen, und ggf. weiteren finanziellen Belastungen resultiert. Im Rahmen der letzten drei Betriebsprüfungen durch das Finanzamt Düsseldorf wurden auch ertragssteuerliche Aspekte geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass es zu keinen missbräuchlichen oder steuerschädlichen Geschäften gekommen ist. Mittlerweile vertritt die Steuerbehörde möglicherweise eine andere Auffassung und untersucht entsprechende Geschäfte erneut. Welche Auswirkungen sich aus den Überprüfungen der Geschäfte durch die zuständigen inländischen (Steuer-) Behörden ergeben, ist derzeit offen. Eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für Rückzahlungen an die Finanzverwaltung liegt aus heutiger Sicht nicht vor. Sie sind nicht im Risikomaß für operationelle Risiken enthalten, da es in der Vergangenheit keine vergleichbaren Schadensfälle gab. Geschäftsrisiko Externe Bedingungen können dazu führen, dass FINOVESTA von ihrem geplantem Geschäftsergebnis abweicht. Zu diesen externen Einflussfaktoren gehören unter anderem die Marktbedingungen an den Börsenplätzen sowie Neuerungen im Aufsichts- oder Steuerrecht. FINOVESTA verfolgt und klassifiziert diese Risiken, um mögliche Gegenmaßnahmen schnell einzuleiten. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass für FINOVESTA das operationelle Risiko und die Adressenausfallrisiken die größten Risiken darstellen. Allerdings ist FINOVESTA gut positioniert, um möglichen Risiken entgegenzuwirken. Die etablierten Verfahren, Methoden und Systeme des Risikomanagementsystems haben sich im Berichtsjahr bewährt und die Geschäftsführung von FINOVESTA jederzeit in die Lage versetzt, angemessene Maßnahmen zur Risikosteuerung abzuleiten und umzusetzen. Aktuell sind keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft zu erkennen. 3. Chancenbericht Wesentliche Chancen ergeben sich für FINOVESTA durch folgende Entwicklungen:
Die Marktentwicklungen kann die FINOVESTA nicht beeinflussen, aber die anderen Entwicklungen steuert die FINOVESTA selbst. Hierzu hat die FINOVESTA bereits diverse Maßnahmen eingeleitet. Die Geschäftsführung sieht die FINOVESTA gut aufgestellt, um von diesen Entwicklungen zu profitieren.
Düsseldorf, den 07. März 2024 FINOVESTA GmbH Volker Müntefering Dominik Heuer |
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