Dynisco Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bradford Andrew Billick seit 16.5.2025 | Geschäftsführer |
Neil Patrick Friery seit 16.5.2025 | Geschäftsführer |
Neumann Leverett III seit 16.8.2023 | Geschäftsführer |
Karin Martin seit 24.7.2012 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Alpha Technologies GmbHHeilbronnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023DER ALPHA TECHNOLOGIES GMBH, HEILBRONNA. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Zur Erläuterung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erforderliche Angaben sind teilweise in den Anhang übernommen. Die Alpha Technologies GmbH hat ihren Sitz in Heilbronn und ist unter HRB 741940 beim Amtsgericht Stuttgart registriert. B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr angewendet. Anlagevermögen Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Ansatz planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode. Zugänge zum Sachanlagevermögen werden im Jahr des Zugangs zeitanteilig abgeschrieben. Es werden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von bis zu drei Jahren angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von EUR 250 werden im Anschaffungsjahr im Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von über EUR 250 bis EUR 800 werden im Anschaffungsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Umlaufvermögen Handelswaren werden mit durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Berücksichtigung anteiliger Bezugskosten und unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Für das Lagerrisiko und andere wertmindernde Umstände werden angemessene Bewertungsabschläge vorgenommen. Die sonstigen Posten des Umlaufvermögens sind zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden erkennbare Risiken durch eine Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Liquide Mittel Die liquiden Mittel und Bankguthaben sind zum Nennwert angesetzt. Rückstellungen Die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildeten Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind zum Erfüllungsbetrag bewertet. Sämtliche Rückstellungen sind kurzfristig; es wird keine Abzinsung vorgenommen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben (Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten) bzw. Einnahmen (Passiver Rechnungsabgrenzungsposten) vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Gewinne Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden erfasst, wenn die mit den Gütern verbundenen Risiken und Chancen übertragen worden sind. Währungsumrechnung Geschäftsvorgänge, die während des Geschäftsjahres in Fremdwährungen vollzogen wurden, werden unterjährig zum aktuellen Kurs umgerechnet und dann mit dem errechneten Euro-Wert bilanziell dargestellt. Jegliche Währungsdifferenzen, die unterjährig realisiert werden, werden erfolgswirksam erfasst. Die Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung erfolgt zum Transaktionskurs. Die Bewertung der Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten am Bilanzstichtag erfolgte in Übereinstimmung mit § 256a HGB und berücksichtigt die unterschiedlichen Ansätze für lang- und kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten. Die kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten wurden am Bilanzstichtag zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. C. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ Anlagevermögen Das Anlagevermögen betrifft die Betriebs- und Geschäftsausstattung der Gesellschaft. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 912 (Vorjahr TEUR 1.506) und Verbindlichkeiten aus Gewinnabführungen an die Dynisco Enterprises GmbH in Höhe von TEUR 897 (Vorjahr TEUR 255). Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Außergewöhnliche Aufwendungen Im Geschäftsjahr 2023 werden periodenfremde Steueraufwendungen in Höhe von TEUR 45 bilanziert. Diese betreffen Steuernachzahlungen für die Jahre 2015 und 2016 und resultieren aus geänderten Steuerbescheiden. Da in den Geschäftsjahren 2015 und 2016 noch keine ertragssteuerliche Organschaft bestand, ist die Gesellschaft selbst Schuldner der Steuernachzahlungen. E. SONSTIGE ANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen folgende Verpflichtungen gegenüber Dritten aus Miet- und Leasingverträgen:
Die Miet- und Leasingverträge sind als Operating Leasing ausgestaltet und daher außerbilanzielle Geschäfte nach § 285 Nr. 3 HGB. Die Vorteile liegen in der Finanzierung sowie der Kalkulierbarkeit der Kosten. Nachteile ergeben sich aus der längeren Bindung an einen Vertragspartner. Mitarbeiterzahl Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich 10 Mitarbeiter. Geschäftsführung Karin Martin, Geschäftsführerin, Heilbronn John Kenneth Stipancich, Geschäftsführer, Sarasota, USA, bis 31.07.2023 Leverett III, Neuman, Geschäftsführer, Mequon, Wisconsin, USA, ab 01.08.2023 Name und Sitz des Mutterunternehmens Die Alpha Technologies GmbH, Heilbronn, ist ein verbundenes Unternehmen innerhalb des Firmenverbundes Roper Technologies Inc., Delaware, USA. Die INDICOR., LLC, Delaware, USA, erstellt den Konzernabschluss, in den die Alpha Technologies GmbH, Heilbronn, einbezogen wird. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Gesellschaften erhältlich.
Heilbronn, 20. Dezember 2024 Neuman Leverett III Karin Martin Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Alpha Technologies GmbH, Heilbronn Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Alpha Technologies GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grunds- ätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handels-rechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufs-pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 20. Dezember 2024 INTARIA
AG
Christian Roller, Wirtschaftsprüfer Kristin Güra, Wirtschaftsprüferin |
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