Seebruch
GmbH
Heilbronn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.138,00 |
21.106,00 |
| I.
Sachanlagen |
16.138,00 |
21.106,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
85.014,84 |
76.428,33 |
| I.
Vorräte |
2.315,30 |
1.882,90 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
68.505,04 |
71.957,46 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
14.194,50 |
2.587,97 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.915,62 |
2.902,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
104.068,46 |
100.437,18 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
78.254,28 |
75.429,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
52.689,69 |
49.864,69 |
| B.
Rückstellungen |
12.460,38 |
13.047,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.353,80 |
11.960,90 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
104.068,46 |
100.437,18 |
Anhang FÜR
DAS GESCHÄFTSJAHR 2019
Der Jahresabschluss der Seebruch GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren
die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit
Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden
können, wurde der Vermerk in dem Anhang gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
Kleinstkapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wurde von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 267, 276, 288 HGB Gebrauch gemacht.
A. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
1. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellkosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet.
2. Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf der Basis der steuerlichen
Abschreibungstabellen geschätzt, wobei die jeweiligen
Mindestwerte zum Ansatz kamen.
3. Die im Geschäftsjahr zugegangenen
geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden voll
abgeschrieben. Dabei wurde die Fiktion unterstellt, dass im
Jahr des Zugangs sofort wieder der Abgang erfolgte.
4. Die Finanzanlagen wurden mit den
Anschaffungskosten angesetzt.
Umlaufvermögen
5. Die Bestandsaufnahme der Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe erfolgte durch körperliche Inventur
am Bilanzstichtag. Die Bewertung erfolgte zu
Anschaffungspreisen.
6. Die Bewertung der unfertigen
Erzeugnisse erfolgte zu den Herstellungskosten gem. §
6 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Bei der Ermittlung der
Herstellungskosten blieben die Verwaltungskosten und
Fremdkapitalzinsen gemäß R 33 Abs. 4 Satz
1 EStR außer Ansatz. Die Waren und fertige
Erzeugnisse Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden
Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
7. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert, dem
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Zur
Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden
Pauschalwertberichtigungen gebildet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen wurden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen.
8. Die liquiden Mittel wurden zum
Nominalwert angesetzt.
Passivposten
9. Das gezeichnete Kapital wurde zum
Nennwert angesetzt.
10. Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
11. Im Berichtsjahr wurden nach der steuerrechtlichen
Vorschrift § 7g Abs. 3 EStG dem Sonderposten mit
Rücklageanteil Euro 0,00 zugeführt und Euro 0,00
aufgelöst.
12. Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
B. Angaben zur Bilanz
13. Die Abgrenzung durch die Sonstigen
Vermögensgegenstände dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter. Der Betrag der Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt Euro 0,00
(Vorjahr Euro 0,00).
14. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren liegen nicht vor. Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
beträgt Euro 13.353,80 (Vorjahr 11.960,90).
15. Der sich nach der Steuerbilanz ergebende
Steueraufwand entspricht dem Ergebnis der Handelsbilanz.
Latente Steuerrückstellungen wurden mit
insgesamt Euro 0,00 berücksichtigt.
16. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen in
folgendem Umfang Rechte und Pflichten:
Forderungen Euro 15.919,45 (Vorjahr Euro 25.336,13)
Verbindlichkeiten Euro 520,00 (Vorjahr Euro 520,00)
17. Es bestehen keine Eventualverbindlichkeiten.
C. Sonstige Angaben
18. Die Aufstellung des Jahresabschlusses
erfolgt unter vollständiger Verwendung des
Jahresergebnisses.
19. Alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer war im Berichtsjahr:
Herr Achim C. Herrmann, Schreinermeister, Heilbronn.
Heilbronn, den 23. Dezember 2020
gezeichnet
Achim C. Herrmann
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.12.2020 festgestellt.
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