VIPA Verwaltungs GmbH
Schulstraße 2, 37181 Hardegsen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Georg August Düssel seit 17.8.2022 | Geschäftsführer |
Thomas Stolletz seit 23.4.2021 | Geschäftsführer |
Stephan Sielhorst seit 23.4.2021 | Prokura |
Angela Jürgensen seit 23.4.2021 | Prokura |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
POCO Enrichtungs märkte GmbH | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
MW Holding GmbHWelsKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Inhaltsverzeichnis über den offengelegten KonzernabschlussBekanntgabe der Größenmerkmale zur Einordnung in die Größenklassen nach § 246 Abs 1 UGB Konzernbilanz gemäß § 280 UGB zum 31. Dezember 2021 Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 280 UGB für den Zeitraum vom 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021 Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2021 Angaben zum Beteiligungsbesitz zum 31. Dezember 2021 Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2021 Darstellung der Komponenten des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung für das Geschäftsjahr 2021 Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2021 Bestätigungsvermerk Bekanntgabe der Größenmerkmale zur Einordnung in die Größenklassen nach § 246 Abs 1 Z 2 UGB
Konzernabschluss der MW Holding GmbHBilanzsummen zum Abschlussstichtag (§ 246 Abs 1 Z 2 UGB)
Umsatzerlöse in den letzten zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag (§ 246 Abs 1 Z 2 UGB)
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl im Geschäftsjahr (§ 246 Abs 1 Z 2 UGB)
Unterschrift den Geschäftsführer in vertretungsbefugter Anzahl
Wels, am 10. Juni 2022 Einordnung durch das Firmenbuchgericht: (nur vom Firmenbuchgericht auszufüllen)
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum vom 1. Jänner 2021 bis 31. Dezember 2021
ANHANG zum KONZERNABSCHLUSS für das Geschäftsjahr 2021der MW Holding GmbH, WelsA. ALLGEMEINES Der Konzernabschluss wurde nach den Vorschriften des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) in der geltenden Fassung unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zu vermitteln, aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. B. KONSOLIDIERUNGSKREIS Allgemein Die Angaben gemäß § 265 Abs 2 UGB zum Beteiligungsbesitz sind in einer Aufstellung zusammengefasst, die Teil des Anhangs (Anlage IV) ist. Angaben zu verbundenen Unternehmen (Vollkonsolidierung) Wesentliche Änderungen (§ 247 Abs 2 UGB) Folgende verbundene Unternehmen wurden erstmals im Geschäftsjahr 2021 in den Konzernabschluss einbezogen:
Die Sems Invest AG, Rothrist, Schweiz, und die Sems CH 2 AG, Rothrist, Schweiz, wurden im Geschäftsjahr 2021 neu gegründet. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 ist aufgrund 100%igen Anteilserwerbes an der TOPAS GmbH, Eschborn, Deutschland, diese Gesellschaft verbundenes Unternehmen geworden. Die Erstkonsolidierung erfolgte zum Bilanzstichtag. Ein Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung ist nicht entstanden. Folgende verbundene Unternehmen wurden im Geschäftsjahr 2021 endkonsolidiert:
Die POCO Nederland B.V., Amsterdam, Niederlande, wurde im Geschäftsjahr 2021 liquidiert. Aus der Endkonsolidierung hat sich ein Verlust in Höhe von TEUR 235 ergeben. Mit Wirkung zum 31. Dezember 2021 ist die POCIM Verwaltungs GmbH, Hardegsen, Deutschland, als Komplementärin bei der POCIM Immobilien GmbH & Co. Vermietungs KG, Hardegsen, Deutschland, ausgeschieden. Das Vermögen ist damit auf die verbleibende Gesellschafterin, die POCO-Domäne Immobilien Holding GmbH, Bergkamen, angewachsen. Auf den Konzernabschluss hat dieser Vorgang keine Auswirkungen. Angaben zu den assoziierten Unternehmen (Equity-Konsolidierung) Ende 2021 wurden 50 % Anteile an der Conforama Suisse SA, Ecublends, Schweiz, erworben, welche zum 31. Dezember 2021 erstmals "at equity" einbezogen wurden. C. KONSOLIDIERUNGSMETHODEN Vollkonsolidierung Die Kapitalkonsolidierung erfolgte gemäß § 254 Abs 1 UGB nach der Neubewertungsmethode. Es wurden die Wertansätze der den Mutter- und Tochterunternehmen gehörenden Anteile an einem in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals dieser Tochterunternehmen verrechnet. Dabei wurden die in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten mit den Zeitwerten (maximal auf die Anschaffungskosten der Anteile) bewertet. Als Stichtag der Erstkonsolidierung wurde
gewählt. Die jeweiligen Zeitpunkte sind in Anlage V angeführt. Im Geschäftsjahr entstanden aus der Kapitalkonsolidierung keine aktivischen Unterschiedsbeträge (Vorjahr TEUR 4). Soweit bei aktivischen Unterschiedsbeträgen am Abschlussstichtag feststeht, dass diese einem verwirklichten Verlust entsprechen, wurden diese im Zuge der Erstkonsolidierung mit dem Bilanzgewinn verrechnet. Im Geschäftsjahr entstanden aus der Kapitalkonsolidierung keine passivischen Unterschiedsbeträge (Vorjahr TEUR 0). Insgesamt belaufen sich die passivischen Unterschiedsbeträge zum Stichtag auf EUR 0 (Vorjahr TEUR 0). Equity-Konsolidierung Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden gemäß § 264 Abs 1 UGB mit ihrem anteiligen Eigenkapital nach der Buchwertmethode bilanziert. Die Beteiligungsbuchwerte sind dementsprechend fortgeschrieben. Als Stichtag der Erstkonsolidierung wurde
gewählt. Die jeweiligen Zeitpunkte sind in Anlage V angeführt. Zwischenergebniseliminierung Die Eliminierung von Zwischenergebnissen (im Bereich des Sachanlagevermögens) wurde gemäß § 256 Abs 2 UGB nicht durchgeführt, da die Behandlung der Zwischenergebnisse nicht wesentlich ist. Bei den assoziierten Unternehmen wurden gemäß § 264 Abs 5 UGB die Zwischenergebnisse nicht eliminiert, da die für die Beurteilung maßgebenden Sachverhalte nicht bekannt oder zugänglich waren. Schuldenkonsolidierung Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Beziehungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen sowie entsprechende Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 255 Abs 1 UGB aufgerechnet. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Gemäß § 257 Abs 1 UGB wurden Umsatzerlöse und andere Erträge aus Lieferungen und Leistungen zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet, soweit sie nicht als Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen oder als andere aktivierte Eigenleistungen auszuweisen sind. Umrechnung von Fremdwährungsbeträgen (§ 265 Abs 1 Z 2 UGB) Die in den Konzernabschluss einbezogenen Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der ausländischen Tochtergesellschaften wurden nach der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechnet. Dabei wurden für sämtliche Vermögens- und Schuldposten der Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag, für die Gewinn- und Verlustrechnung der Devisen-Jahresdurchschnittskurs und für die Posten des Eigenkapitals der Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung der Tochterunterunternehmen in den Konzernabschluss bzw der Entstehungskurs der Eigenkapitalveränderung angewendet. Abweichend davon wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Abschreibungen zu den Sachanlagen sowie das Jahresergebnis und die Ergebnisverwendung mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Die sich aus den unterschiedlichen Kursen ergebenden Umrechnungsdifferenzen sind als Rücklage aus der Währungsumrechnung innerhalb des Eigenkapitals bzw in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung gesondert ausgewiesen. Latente Steuern Führen Konsolidierungsmaßnahmen zu Unterschieden zwischen den unternehmensrechtlichen und den steuerrechtlichen Wertansätzen der Vermögensgegenstände, Schulden oder Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich wieder abbauen, werden latente Steuern gemäß § 258 iVm § 198 Abs 10 UGB angesetzt. Stichtag des Konzernabschlusses (§ 252 Abs 1 UGB) Der Stichtag des Konzernabschlusses - 31. Dezember - entspricht dem Stichtag des Jahresabschlusses des Mutterunternehmens sowie aller österreichischen und deutschen Tochterunternehmen. D. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Bei der Erstellung des Konzernabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend der gesetzlichen Regelung eingehalten. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet. Der Konzernabschluss wurde unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung aufgestellt. Die unterjährig erheblichen Einschränkungen aufgrund der Corona-Krise, insbesondere aufgrund der fünf Monate währenden Schließung sämtlicher Märkte, haben auf die Zahlungsfähigkeit des Konzerns aufgrund ausreichender Kontokorrentlinien keinen Einfluss gehabt. Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Abschlussstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risken und drohenden Verluste, die in dem Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr entstanden sind, wurden - soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt. Wertminderungen wurden unabhängig davon berücksichtigt, ob das Geschäftsjahr mit einem Gewinn oder einem Verlust abschließt. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres wurden unabhängig vom Zeitpunkt der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die Eröffnungsbilanz entspricht der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres. Sofern die Bestimmung eines Wertes nur auf Basis von Schätzungen möglich war, so beruhen diese Schätzungen auf einer umsichtigen Beurteilung. Lagen statistisch ermittelte Erfahrungswerte aus gleich gelagerten Sachverhalten vor, so wurden diese berücksichtigt. Die in den Konzernabschluss übernommenen Vermögensgegenstände und Schulden der einbezogenen Tochterunternehmen wurden gemäß § 260 UGB nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens anzuwendenden Bewertungsmethoden einheitlich bewertet. Vom Wahlrecht gemäß § 264 Abs 5 zweiter Satz UGB wird Gebrauch gemacht; die Vermögensgegenstände und Schulden wurden bei der Equity-Konsolidierung nicht an die Bewertungsmethoden des Mutterunternehmens angepasst. Die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden - mit folgender Ausnahme - auch bei der Aufstellung des vorliegenden Konzernabschlusses beibehalten. Die Anteile an assoziierten Unternehmen werden aufgrund der betraglichen Wesentlichkeit sowie der unternehmensrechtlich gebotenen Angabe des Anteils an den Gewinnen und Verlusten bzw. des Buchwertes der assoziierten Unternehmen nicht im Anlagenspiegel, sondern in einem gesonderten Bilanzposten außerhalb des Finanzanlagevermögens ausgewiesen. Währungsumrechnung Bei den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, die ihren Abschluss in Euro erstellen, werden Fremdwährungsforderungen mit dem Anschaffungskurs oder - unter Berücksichtigung des Niederswertprinzips - mit dem durchschnittlichen Mittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Entstehungskurs oder - unter Berücksichtigung des Höchstwertprinzips - mit dem durchschnittlichen Mittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Voraussichtlich auf Dauer eingetretene Wertminderungen bei immateriellen Vermögensgegenständen werden durch außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt. Sachanlagen Erworbene Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die als Zugang ausgewiesenen geringwertigen Vermögensgegenstände werden gem § 204 Abs 1a UGB vollständig abgeschrieben und als Abgang ausgewiesen. Voraussichtlich auf Dauer eingetretene Wertminderungen bei Sachanlagen werden durch außerplanmäßige Abschreibung berücksichtigt. Finanzanlagen Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert am Bilanzstichtag (Niederstwertprinzip) bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden durchgeführt, wenn der zum Abschlussstichtag beizulegende Zeitwert niedriger war. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden gemäß § 264 Abs 1 UGB nach der Buchwertmethode bewertet. Ausgehend von den Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden und sonstigen Veränderungen im Eigenkapital der assoziierten Gesellschaften erhöht bzw. vermindert, soweit diese auf die Anteile der MW Holding GmbH und deren einbezogene Tochterunternehmen entfallen. Vorräte Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Das Bestands- und Vertriebsrisiko wird durch Abschreibungen berücksichtigt. Alterswertabschläge werden in Höhe von 5% bis 100% vorgenommen. Als Bewertungsvereinfachungsvereinfahren findet die FIFO-Methode Anwendung. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen für erkennbare Einzelrisken und Pauschalvorsorgen wurden absaldiert. Soweit erforderlich, wurde die spätere Fälligkeit durch Abzinsung berücksichtigt. In Zusammenhang mit der Kurzarbeitshilfe wurden für die Erstattungen der vom Arbeitgeber zu tragenden Beiträge zur Sozialversicherung eine Aktivierung vorgenommen und das Wahlrecht in Anspruch genommen, die Zuschüsse in der Gewinn- und Verlustrechnung offen vom Personalaufwand abzusetzen. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Zahlungen berücksichtigt, die dieses Jahr geleistet wurden, jedoch Leistungszeiträume nach dem Abschlussstichtag betreffen. Aktive latente Steuern Für Differenzen zwischen unternehmens- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurden aktive latente Steuern nach dem bilanzorientierten Konzept angesetzt. Die Bewertung erfolgte in Höhe der voraussichtlichen Steuerentlastung nachfolgender Geschäftsjahre auf Basis des jeweiligen länderspezifischen aktuellen Körperschaftsteuersatz, zwischen 25% und 30%. Eine Saldierung mit passiven latenten Steuern wurde gemäß § 198 Abs 10 iVm § 258 UGB vorgenommen. Pensionsrückstellung Die Rückstellungen für Pensionen wurden nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien (PUC Methode - Projected Unit Credit Method) berechnet. Die Berechnung erfolgte auf Basis eines Rechnungszinssatzes von 1,87% (Vorjahr 2,30%), einer durchschnittlichen Bezugserhöhung von 0,00% (Vorjahr 0,00%) sowie des gesetzlichen Pensionsantrittsalters unter Zugrundelegung der Richttafeln "2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck". Bei der Berechnung wurde ein Rentendynamiktrend von 1,50% p.a. (Vorjahr 1,50% p.a.) zugrunde gelegt und keine Fluktuation unterstellt. Der Rechnungszinssatz für Pensionsrückstellungen wird nicht mehr wie bisher auf Basis des 7-jährigen Durchschnittszinssatzes entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgeleitet, sondern auf Basis des 10-jährigen Durchschnittszinssatzes entsprechend der Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank abgeleitet. Es wurde eine Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Die Zinsaufwendungen betreffend Pensionsrückstellungen sowie die Auswirkungen aus einer Änderung des Zinssatzes werden im Finanzergebnis erfasst. Steuerrückstellung Für Differenzen zwischen unternehmens- und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, wurden passive latente Steuern angesetzt. Die Bewertung erfolgte in Höhe der voraussichtlichen Steuerbelastung nachfolgender Geschäftsjahre. Eine Saldierung mit aktiven latenten Steuern wurde gemäß § 198 Abs 10 iVm § 258 UGB vorgenommen. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses erkennbaren Risken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewisse Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtungen aufgewendet werden müssen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit einem laufzeitkongruenten Marktzins der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Für die Abzinsung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen gemäß § 253 Abs 2 dHGB wurde der Zinssatz der Deutschen Bundesbank zugrunde gelegt. Die ermittelte Kosten- bzw. Preissteigerungsrate in Höhe von 4,4% (Vorjahr 3,2%) ergibt sich aus der Betrachtung der Entwicklung der Wiederherstellungswerte für Wohngebäude für die letzten fünf Jahre gemäß Veröffentlichungen des statistischen Bundesamtes. Für übernommene Gewährleistungsverpflichtungen in den Umsatzsegmenten Möbel und Fachsortimente sind entsprechende Rückstellungen zu bilden. Aus den Erfahrungswerten vorhergehender Perioden werden die garantiebelasteten Umsätze abgeleitet. Aus Praktikabilitäts- und Wesentlichkeitsgründen wird auf die Berücksichtigung von Kostensteigerungen und eine Abzinsung verzichtet, da aufgrund der Erkenntnisse der Vergangenheit mit erheblichen Schwankungen der jährlichen Aufwendungen nicht zu rechnen ist. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum bestmöglich geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten In den passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden Zahlungen berücksichtigt, die dieses Jahr vereinnahmt wurden, jedoch Leistungszeiträume nach dem Abschlussstichtag betreffen. E. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ UND KONZERN-GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Anlagevermögen Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, weisen im Gesamtbetrag von TEUR 5.412 (Vorjahr TEUR 5.412) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf. Hinsichtlich der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird auf den Anlagenspiegel verwiesen. Derivative Finanzinstrumente Der Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Zinsrisiken ausgesetzt, die durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente abgesichert werden. Es handelt sich bei den Finanzinstrumenten um außerhalb der Börse gehandelte (sogenannte OTC-Instrumente) Zinsswaps. Ihr Einsatz erfolgt nach einheitlichen Richtlinien, unterliegt strengen internen Kontrollen und ist derzeit auf die Absicherung der Finanzierungsvorgänge des Konzerns beschränkt. So sind die Zinsrisiken, die aus der variablen Verzinsung der Darlehen resultieren, mit fristen- und betragskongruenten Zinsswaps abgesichert. Die Höhe der abzusichernden Darlehen beläuft sich zum Stichtag auf TEUR 71.296 (Vorjahr TEUR 57.836). Ziel des Einsatzes der Zinsswaps ist, in Bezug auf Ergebnis und Zahlungsmittelflüsse die Zahlungsstromänderungen zu reduzieren, die auf Veränderungen von Zinssätzen zurückgehen. Die wirtschaftlich eingegangenen Sicherungsbeziehungen werden dabei im Rahmen der Bilanzierung durch sog. Mikro-Hedges abgebildet. Dabei wird sichergestellt, dass die wertbestimmenden Faktoren (Nominalwert, Laufzeit) bei Grundgeschäften und Sicherungsinstrumenten im Wesentlichen übereinstimmen (sog. perfekter Micro-Hedge). Die einzelnen Hedge-Beziehungen werden daher jeweils über die gesamte Sicherungsperiode als wirksam (critical-terms-match) eingestuft. Soweit sich während der Laufzeit der Sicherungsbeziehungen die bewertungsrelevanten Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft nicht ändern und von einem vollständigen Ausgleich der Wertänderung auszugehen ist, bleiben die gegenläufigen Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von Grund- und Sicherungsgeschäft bilanziell und ergebnismäßig unberücksichtigt (Einfrierungsmethode). Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird zu jedem Bilanzstichtag prospektiv und retrospektiv anhand der Critical-terms-match Methode festgestellt. Im Konzern bestehen zum Stichtag zur Absicherung von Zinsrisiken folgende derivative Finanzinstrumente:
Sämtliche Zinsswapgeschäfte stehen im Zusammenhang mit einem Grundlagengeschäft (Darlehen), so dass eine Rückstellungsbildung nicht geboten ist. Sie sind fristen- und betragskongruent abgeschlossen, fällig zwischen 2022 und 2035 (Vorjahr 2021 und 2027), und bleiben aufgrund der jeweils hochwirksamen Sicherungsbeziehung außer Ansatz. Die Berechnung der Zeitwerte durch die Kreditinstitute erfolgte auf Basis der Mark-to-Market Bewertung. Der Bewertung liegen anerkannte Bewertungsmodelle (Black-Scholes, Heath-Jarrow-Morton) und die Marktmittelkurse zum Bewertungsstichtag zugrunde. KONZERNANLAGENSPIEGEL ZUM 31. Dezember 2021
Beteiligungen an assoziierten Unternehmen Die Beteiligungen an assoziierten Unternehmen entwickelten sich wie folgt
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Für Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände besteht keine wechselmäßige Verbriefung. In den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 0) sowie aus sonstigen Forderungen in Höhe von TEUR 2.515 (Vorjahr TEUR 2.198) enthalten. Latente Steuerabgrenzungen Die ausgewiesenen latenten Steuern beruhen auf Differenzen zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen der immateriellen Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Personalrückstellungen und sonstigen Rückstellungen. Der Rückgang der aktiven latenten Steuern im Vergleich zum Vorjahr resultiert aus der laufenden Veränderung der Differenzen im Bereich der immateriellen Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Personalrückstellungen und sonstigen Rückstellungen. Der angewandte Ertrag Steuersatz betrug im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr 30 % für latente Steuerabgrenzungen der deutschen Tochterunternehmen und 25 % für die österreichischen Gesellschaften. Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind Personalrückstellungen enthalten. Darüber hinaus wurden Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen, Gewährleistungsverpflichtungen, ausstehende Raumkostenabrechnungen, Rückbauverpflichtungen und Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. Verbindlichkeiten Die Summe der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt TEUR 191.809 (Vorjahr TEUR 248.567). Verbindlichkeiten sind in Höhe von TEUR 195.006 (Vorjahr TEUR 185.840) in Form von Grundschulden dinglich besichert. Der nominelle Betrag dieser Grundschulden beträgt TEUR 361.636 (Vorjahr TEUR 348.736). Weiters wurden für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie sonstige Verbindlichkeiten Gesellschaftsanteile an Tochterunternehmen verpfändet. Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse gliedern sich nach geografischen Märkten/Regionen in:
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse unterbleibt gemäß § 240 UGB, da diese nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet wäre, dem Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen. Die Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen setzen sich wie folgt zusammen:
Der sich aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen ergebende Zinsaufwand in Höhe von TEUR 137 (Vorjahr TEUR 147) wurde im Finanzergebnis erfasst. Auf das Geschäftsjahr entfallen folgende Aufwendungen für den Abschlussprüfer:
Aufwand aus Garantiedividende für nicht beherrschende Anteile Der Konzern ist verpflichtet, an einen nicht beherrschenden Gesellschafter jährliche Ausgleichszahlungen (Garantiedividenden) iHv TEUR 7.436 abzüglich anfallende Ertragsteuern zu leisten. Die Ausgleichszahlung ist in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Anteilen nicht beherrschender Gesellschafter am Jahresüberschuss ausgewiesen und wird zum Bilanzstichtag als sonstige Verbindlichkeit passiviert. Der Aufwand aus Garantiedividende für nicht beherrschende Anteile enthielt im Vorjahr periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 2.313 aufgrund der für das Geschäftsjahr 2019 zu hoch abgeführten Garantiedividende an einen außenstehenden Gesellschafter und der im Geschäftsjahr 2020 erfolgten Korrektur in laufender Rechnung. F. SONSTIGE ANGABEN Haftungsverhältnisse Folgende Haftungsverhältnisse sind für die Beurteilung der Finanzlage des Konzerns von Bedeutung:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 238 Abs 1 Z 14 UGB) Wesentliche Verpflichtungen aus der Nutzung von in der Bilanz nicht ausgewiesenen Sachanlagen liegen in folgendem Ausmaß vor:
Leistungsverpflichtungen, die sich kontinuierlich aus dem fortgeführten Betrieb des Konzerns ergeben (Versicherungs-, Wartungs-, Energiebezugs-, Instandhaltungs- und Beratungsverträge), übersteigen nicht den branchenüblichen Rahmen und sind für die Beurteilung der Finanzlage nicht von wesentlicher Bedeutung. Sie werden daher nicht unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen angeführt. Es bestehen vertragliche Verpflichtungen aus Grundstücks- und Immobilienkäufen in Höhe von TEUR 850 (Vorjahr TEUR 786) sowie aus Akkreditiven in Höhe von TEUR 176 (Vorjahr TEUR 341). Nachtragsbericht / Wesentliche Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (§ 238 Abs 1 Z 11 UGB) Folgende wesentliche Ereignisse sind nach dem Abschlussstichtag eingetreten, die weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt wurden: Als Vorgang von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag ist ganz aktuell der Russland-Ukraine-Konflikt zu benennen. Über die Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung können aufgrund der vielen damit einhergehenden Unsicherheiten keine belastbare Aussagen getroffen werden. Einschränkungen in der Warenversorgung sind derzeit nicht erkennbar bzw. so marginal, dass ein Ausgleich möglich sein wird. Inwieweit der Krieg in Europa und insbesondere die damit einhergehenden dramatischen Bilder die Konsumstimmung in Deutschland beeinträchtigen wird, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. Darüber hinaus ist es aktuell schwer einzuschätzen, inwieweit der weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie Einfluss auf unser Handelsgeschäft nehmen wird. Die Zugangsvoraussetzungen in unseren Filialen werden zunehmend gesenkt. Die Sorge vor einem weiteren Lockdown ist aktuell gänzlich unbegründet. Aufgrund ausreichender Kreditlinien ist die Zahlungsfähigkeit des Konzerns jederzeit gesichert. Angaben über Organe und Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer während des Geschäftsjahres beträgt:
Im Geschäftsjahr waren folgende Personen als Geschäftsführer tätig:
Die Aufgliederungen gem. § 251 Abs. 1 iVm § 239 Abs. 1 Z 3 und 4 UGB unterbleiben aufgrund § 266 Z 2 iVm § 242 Abs. 4 UGB. Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse und Kredite gewährt. Überdies wurden für die Geschäftsführung keine Haftungen übernommen. Angaben zum Mutterunternehmen Oberstes Mutterunternehmen des Konzerns ist die MW Holding GmbH mit Sitz in Wels, welche einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufstellt, der beim Firmenbuchgericht in Wels erhältlich ist sowie im elektronischen Bundesanzeiger in Deutschland eingereicht und offengelegt werden wird. Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung, Prüfung und Offenlegung eines Jahresabschlusses und eines Lageberichtes nach handelsrechtlichen Vorschriften Für die in den Konzernabschluss einbezogenen, nachfolgend aufgeführten Gesellschaften werden die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 dHGB (Kapitalgesellschaften) bzw. § 264b dHGB (Personenhandelsgesellschaften) in Anspruch genommen. Kapitalgesellschaften OM-Handels GmbH, Hardegsen, Deutschland 1) Domäne Gruppe Management GmbH, Hardegsen, Deutschland Großmarkthalle Dresden Verwaltungs GmbH, Hardegsen, Deutschland POCO-Domäne Immobilien Holding GmbH, Bergkamen, Deutschland POCIM Verwaltungs GmbH, Hardegsen, Deutschland POCO Einrichtungsmärkte GmbH, Bergkamen, Deutschland POCO Immobilien GmbH, Bergkamen, Deutschland POCO Immobiliengesellschaft Berlin mbH, Bergkamen, Deutschland POCO Immobiliengesellschaft Wuppertal mbH, Bergkamen, Deutschland POCO Immobilienverwaltungs GmbH, Hardegsen, Deutschland POCO Service GmbH, Bergkamen, Deutschland POCO Verwaltungsgesellschaft Hannover mbH, Hardegsen, Deutschland VIPA Verwaltungs GmbH (vormals: VR-LEASING NOVA Fünfte GmbH), Hardegsen, Deutschland Personenhandelsgesellschaften Domäne Besitz GmbH & Co. KG, Hardegsen, Deutschland Großmarkthalle Dresden GmbH & Co. KG, Hardegsen, Deutschland POCO Immobilien GmbH & Co. Vermietungs KG, Hardegsen, Deutschland POCO Immobilien Hannover GmbH & Co. KG, Hardegsen, Deutschland VIPA Immobilien GmbH & Co. KG (vormals: VR-LEASING POCO GmbH & Co. Immobilien KG), Hardegsen, Deutschland
1) Diese Gesellschaft macht von der Befreiung
gemäß § 291 Abs. 2 dHGB Gebrauch.
G. ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAG / -BESCHLUSS Zur Erstattung eines Vorschlags über die Verwendung des Ergebnisses besteht keine gesellschaftsrechtliche Verpflichtung und ein Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses liegt noch nicht vor. Dieser Konzernabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Konzernkapitalflussrechnung sowie Darstellung der Komponenten des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung, wurde von den Geschäftsführern erstellt und im Folgenden unterzeichnet.
Wels, am 10. Juni 2022 Nicole Seifert Mag.(FH) Matthias Ley, MBA Angaben zum Beteiligungsbesitz per 31. Dezember 2021
V vollkonsolidiert aE at Equity N-U Die Beteiligung ist von untergeordneter Bedeutung. E Erstkonsolidierungszeitpunkt K Erwerbszeitpunkt G Gründungszeitpunkt Konzernkapitalflussrechnung nach der AFRAC-Stellungnahme 36 für das Geschäftsjahr 2021 der MW Holding GmbH, Wels
Darstellung der Komponenten des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung für das Geschäftsjahr 2021 der MW Holding GmbH, Wels
KONZERN-LAGEBERICHT der Geschäftsleitung für das Geschäftsjahr 1. Jänner 2021 - 31. Dezember 20211. Bericht über den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage 1.1.Grundlagen des Konzerns Der MW Holding GmbH-Konzern ist ein Konzern, welcher maßgeblich geschäftliche Aktivitäten im Möbeleinzelhandel bzw. Immobilienmanagement verfolgt. Im MW Holding GmbH- Konzern werden Tochterunternehmen im 100% Eigentum und assoziierte Unternehmen (at- equity-Beteiligungen) zusammengefasst. Für Angaben zum Beteiligungsbesitz per 31. Dezember 2021 siehe Anlage V. Die Unternehmen und Beteiligungen des Konzerns agieren großteils in Österreich, Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Der Konzernabschluss wird maßgeblich bestimmt durch die Geschäftstätigkeit der Tochterunternehmen, unter diesen wiederum hat die POCO Einrichtungsmärkte GmbH, die mit einem flächendeckenden Filialnetz in Deutschland einer der größten nationalen Möbel-Discounter ist, den wesentlichen Ergebnisbeitrag. Bei den assoziierten Unternehmen, welche at equity in den Konzernabschluss einbezogen werden, wird zwischen jenen, welche diverse Dienstleistungen des Einrichtungseinzelhandels an Handelsfirmen in Deutschland bereitstellen bzw. Immobilienbesitz halten, unterschieden. Darüber hinaus sind at equity über die 50% Beteiligung an der Mobilux S.à.r.l. in Luxembourg die französischen Möbel- und Elektrohandelsketten BUT und Conforama France einbezogen. Mit über 470 Standorten in Frankreich und einem Konzernumsatz von über 3 Mrd. € ist der Mobilux S.à.r.l Konzern einer der führenden Akteure am französischen Markt. Ende des Geschäftsjahres 2021 wurden 50% der Anteile an der Conforama Suisse SA, einer Möbelhandelskette in der Schweiz mit einem Umsatz von über 400 Mio. Schweizer Franken, erworben, die ebenfalls at equity erfasst werden. Conforama Suisse SA tritt mit 22 Standorten in der Schweiz sowie Online-Aktivitäten auf. 1.2. Wirtschaftliche Lage Der deutsche Arbeitsmarkt befand sich 2021 trotz der Ereignisse rund um die Covid-19-Pandemie und den deutlich länger andauernden Lockdown-Maßnahmen im Vergleich zum Vorjahr weiterhin in einer robusten Grundverfassung. Die im Vorjahr leicht von 5,0 % auf 5,9 % gestiegene Arbeitslosenquote ging im Laufe des Jahres auf 5,3 % zurück. Die unter- jährigen Zugangsbeschränkungen für den stationären Handel sowie die gegenüber 2020 besseren Reisemöglichkeiten haben ihre Spuren beim Einzelhandel hinterlassen. Nach Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) setzte der Einzelhandel in Deutschland im Jahr 2021 zwar nominal 2,9 % und real 0,7 % mehr um als 2020. Die Umsätze im Einzelhandel mit Einrichtungsgegenständen sind jedoch real um 8,3 % und nominal um 6,8 % zurückgegangen. Ganz anders sahen dagegen - aufgrund der Schließungsmaßnahmen im stationären Handel - die Entwicklungen im Internet/Versandhandel aus, der nominal um 13,2% und real um 12,4% angestiegen ist. 1.3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ertragslage Ganzjährige Umsatzvergleiche mit dem Vorjahr sind vor dem Hintergrund des monatelangen Lockdowns wenig aussagekräftig. Auch musste der Planansatz mehrmals den geänderten Rahmenbedingungen angepasst werden. Aus diesem Grund wird auf eine umfassende Analyse der Abweichungen verzichtet. Profiteur des coronabedingten stationären Umsatzrückgangs (rd. -336 Mio. €) war 2021 natürlich auch bei POCO der Online-Handel. Die eCommerce Umsätze sind um rund 60 Mio. € angestiegen. Als Folge der massiven Steigerung der Rohstoffpreise wurde auch die POCO-Gruppe lieferantenseitig im Berichtsjahr mit erheblichen Preiserhöhungen konfrontiert. Darüber hinaus stiegen die Container- und Frachtkosten explosionsartig an. Als Marktführer ist es POCO zwar gelungen, diesen Anstieg der Beschaffungspreise zu einem Teil an den Endverbraucher weiterzureichen. Andererseits mussten durch aggressive Werbeaktionen immer wieder Kaufanreize gesetzt werden, um den Verbraucher zum Kauf zu stimulieren. Vor diesem Hintergrund ist die letztlich erzielte Handelsspanne in Höhe von ca. 40% zufriedenstellend. Auf die behördlich angeordneten Filialschließungen hat POCO schnell reagiert, frühzeitig die Kosten heruntergefahren und staatliche Unterstützungshilfen beantragt und erhalten. Zudem wurde Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt und ausbezahlt. All dies sowie ein gutes Kostenmanagement führten zu einem Betriebsergebnis in Höhe von 39 Mio. € gegenüber 80 Mio. € im Vorjahr. Das Finanzergebnis konnte im Wesentlichen durch gestiegene Erträge aus assoziierten Unternehmen auf 9 Mio. € gegenüber knapp 6 Mio. € im Vorjahr erhöht werden. Das schlussendlich erzielte EBITDA (ausgehend von dem Ergebnis nach Steuern) liegt bei rd. 71 Mio. €. Das Finanzergebnis konnte durch Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen von rd. 6 Mio. € im Vorjahr auf 9 Mio. € erhöht werden. Vermögenslage Trotz der Beeinträchtigungen und Belastungen durch die Corona-Pandemie wurden die Investitionen und Expansionspläne nicht gestoppt. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang vor allem auf die größte Investition in der POCO-Historie in Bomlitz. Für insgesamt 50 Mio. € wurde dort ein großes, zukunftsweisendes Logistikzentrum errichtet und seit Dezember peu a peu befüllt. Im 2. Quartal 2022 wird das Lager zur Gänze in Betrieb sein. Darüber hinaus wurden zwei neue Filialen in Lüdenscheid und Frankfurt an der Oder eröffnet. Das Anlagevermögen i.H.v. 534,8 Mio. € wird im Wesentlichen bestimmt durch die Grundstücke und Bauten einschließlich der Mietereinbauten in angemieteten Objekten i.H.v. 398 Mio. €. Gesamtinvestitionen in das immaterielle und Sachanlagevermögen sind im Berichtsjahr in Höhe von 60 Mio. € vorgenommen worden. Das Finanzanlagevermögen reduzierte sich durch Tilgungen von Ausleihungen i.H.v. 42 Mio. € auf 80 Mio. €. Die Warenvorräte sind im Vorjahresvergleich stark um 38 Mio. € auf insgesamt 245 Mio. € gestiegen; gleichzeitig wurden die Lieferantenverbindlichkeiten um rund 6 Mio. € reduziert. Ganz bewusst wurden mit Blick auf die Unwägbarkeiten auf den Beschaffungsmärkten ab dem Spätsommer verbindliche Verpflichtungen gegenüber Lieferanten eingegangen, um die jederzeitige Warenversorgung der POCO-Märkte auch im abgelaufenen Geschäftsjahr sicherzustellen. Der Anstieg der Beteiligungen an assoziierten Unternehmen ist im Wesentlichen auf das anteilige Jahresergebnis zurück zu führen. Dem Kaufpreis für den Erwerb der 50% Anteile an der Conforama Suisse SA i.H.v. 95,7 Mio. € stehen ausschüttungsbedingte Kürzungen der Anschaffungskosten i.H.v. 96,8 Mio. € seitens Mobilux S.à.r.l gegenüber. Finanzlage Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beliefen sich zum Jahresende auf insgesamt 409 Mio. € und haben sich aufgrund regulärer Tilgungen (50 Mio. €) und Neuaufnahmen (33 Mio. €) gegenüber dem Jahresanfang um 18 Mio. € vermindert. Weitere Finanzverbindlichkeiten in Höhe von 43 Mio. € wurden getilgt. Ausschüttungen wurden im Berichtsjahr in Höhe von 5 Mio. € ausbezahlt. Die Veränderung des Eigenkapitals des Konzerns (+ 39 Mio. €) ergibt sich im Wesentlichen aus dem Konzernergebnis 2021 in Höhe von 43 Mio. €. Die Bilanzsumme des Konzerns beträgt nunmehr 1.033 Mio. € (Vorjahr 1.075 Mio. €) bei einer Eigenkapitalquote in Höhe von 26% (Vorjahr 21%) und einem Verschuldungsgrad von 2,9 (Vorjahr 3,7). Die langfristigen Verbindlichkeiten wurden somit um 93 Mio. € reduziert. Vor dem Hintergrund all dieser Faktoren erklärt sich der erhebliche Rückgang des Cashflows in Höhe von 92 Mio. €. Die Liquidität des Konzerns war das gesamte Jahr hindurch gut. Man war und ist allen Filialschließungen zum Trotz jederzeit in der Lage gewesen, den finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können. Die im Vorjahr aus Vorsichtsgründen eingeleitete und im 1. Halbjahr 2021 abgeschlossene Ausweitung der Kontokorrentlinien auf über 100 Mio. € haben dafür gesorgt. Der Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit beträgt -7 Mio. €. Der Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit beträgt -8 Mio. €. Für Finanzanlagenzugänge erfolgten Auszahlungen in Höhe von 96 Mio. €, welche im Wesentlichen den Erwerb der 50% Anteile an der Conforama Suisse SA betrafen. Diese Auszahlungen konnten wiederum durch Einzahlungen aus Beteiligungs- und Zinserträgen in Höhe von 102 Mio. € finanziert werden. Die Investitionen des laufenden Betriebs der POCO-Gruppe, die hauptsächlich auf Grundstücke, Gebäude, Mietereinbauten sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung entfielen, wurden zum Teil aus dem laufenden Cashflow sowie aus der Rückführung von Ausleihungen finanziert. Investitionen in die Lagerimmobilie wurden teilweise fremdfinanziert. Der Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von -76 Mio. € setzt sich aus den planmäßigen Darlehenstilgungen, den gezahlten Zinsen abzüglich der Darlehensaufnahmen sowie den bezahlten Ausschüttungen zusammen. 1.4. Bericht über die Zweigniederlassungen Der Teilkonzern der OM-Handels GmbH betrieb im abgelaufenen Geschäftsjahr 124 POCO-Filialen in ganz Deutschland. In einem weiterhin zersplitterten, sich rasant veränderndem Markt können nennenswerte Umsatzzuwächse vor allem durch Hinzunahme von Flächen erzielt werden. Insoweit wurden in der Vergangenheit bereits wesentliche Schritte unternommen und die Anzahl der Filialen (ohne Online-Shop) in den vergangenen elf Jahren von 85 auf nunmehr 124 gesteigert. Die zunächst für das 2. Halbjahr 2020 geplanten, aber aufgrund der Geschehnisse um die COVID19-Pandemie verschobenen zwei Neueröffnungen wurden Mitte des Jahres 2021 verwirklicht. 1.5. Finanzielle Leistungsindikatoren Aus der Eigenschaft als Handelsunternehmen ergeben sich als primäre Steuerungsgrößen für die Geschäftsführung die Umsatz- und Rohertragsentwicklung sowie das Ergebnis vor Zinsen, Ertragsteuern und Abschreibungen (EBITDA). Dies gilt gleichermaßen für den Immobilienbereich in der Unternehmensgruppe. Diese Leistungsindikatoren werden zum Teil täglich, zum Teil monatlich sehr eng mit Hilfe moderner Instrumente überwacht.
Die Berechnung der finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt gemäß dem Fachgutachten KFS/BW 3. 1.6. Nicht finanzielle Leistungsindikatoren Angesichts des Ziels der POCO-Gruppe, weiterhin Marktanteile im Handelssegment hinzuzugewinnen, verbunden mit dem Anspruch auf Marktführerschaft sind die Anzahl der Filialen und die Qualität der Mitarbeiter wesentliche Steuerungsgrößen. Der nachhaltige Erfolg der POCO-Gruppe beruht weiterhin ganz wesentlich auch auf den über Jahre gewachsenen Strukturen, insbesondere im Personalbereich. Die leitenden Mitarbeiter im Verkauf und Einkauf sowie in der Verwaltung weisen bei sehr niedriger Fluktuation eine langjährige Betriebszugehörigkeit auf und sorgen für eine gelebte, ganz besondere Unternehmenskultur. Der steten Steigerung der Mitarbeiter- und damit der Servicequalität dient die POCO Akademie in Dortmund. Auszubildende, Mitarbeiter, die für weiterführende Aufgaben vorgesehen sind (Förderkreis), Mitarbeiterteams für neue Filialen sowie allgemein Mitarbeiter, die sich weiter entwickeln wollen, werden dort auf dem unternehmenseigenen IT-System trainiert, erhalten allgemeine Verkaufs- und Produktschulungen, erfahren teambildende Maßnahmen etc. Die POCO-Gruppe legt auch Wert auf die Einhaltung ökologischer Handlungsempfehlungen. Durch effiziente Warenströme und eine ausgefeilte Logistik werden unnötige Transportwege vermieden. Die Reduktion des Energieverbrauchs zählt zu den Unternehmenszielen. Zugleich achten die Einkäufer strikt auf die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards bei der Herstellung der Produkte. 2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und die Risiken des Konzerns 2.1.Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns Mit mittlerweile 124 inländischen Filialen ist die POCO-Gruppe nach unserer Einschätzung sehr gut und flächendeckend in Deutschland vertreten. Im laufenden Geschäftsjahr soll die Expansion fortgesetzt werden und wie im Vorjahr zwei neue Filialen eröffnet werden. Trotz einer fragilen politischen Situation wirken die volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiter recht stabil. Die Baukonjunktur prosperiert und die Arbeitslosenquote verharrt auf einem erfreulich niedrigen Niveau. Saisonbereinigt erreichte die Arbeitslosigkeit in Deutschland im Januar bereits wieder das Vorkrisenniveau von März 2020. Dies sind gute Prämissen für den Konsum allgemein und insbesondere für den Möbelhandel. Weiterhin vorhandene Inflationssorgen und hohe Energiepreise belasten andererseits die Stimmung. Derzeit schwer einzuschätzen wird aber sein, inwieweit der weitere Verlauf der Corona Pandemie Einfluss auf das Handelsgeschäft der deutschen POCO-Märkte nehmen wird. Die Zugangsvoraussetzungen in den Filialen werden zunehmend gesenkt. Die Sorge vor einem weiteren Lockdown ist aktuell gänzlich unbegründet. Aufgrund ausreichender Kreditlinien ist die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens jederzeit gesichert. Kurzum, für den deutschen Markt wird keine allgemeine Eintrübung des Konsumklimas erwartet; die Ausgaben der Privathaushalte sollten weiter konstant bleiben. Vor diesem Hintergrund wurden für die POCO-Gruppe auch im laufenden Jahr anspruchsvolle Umsatz- und Ertragsziele ausgegeben. Insgesamt erwarten wir 2022 ein Umsatzvolumen in Höhe von 1,8 Mrd. € brutto. Die Expansion soll im laufenden Jahr fortgesetzt werden und, wie im Vorjahr, sollen zwei neue Filialen eröffnet werden. Die Preise werden auch im Berichtsjahr unter Druck stehen. Wir werden mit Forderungen nach Einkaufspreiserhöhungen im zweistelligen Bereich konfrontiert; zudem verharren die Container- und Frachtpreise weiter auf hohem Niveau. Ein Vorgang von besonderer Bedeutung ist ganz aktuell der Russland-Ukraine-Konflikt. Über die Auswirkungen auf die Geschäftsentwicklung können aufgrund der vielen damit einhergehenden Unsicherheiten belastbare Aussagen nicht getroffen werden. Einschränkungen in der Warenversorgung sind derzeit nicht erkennbar bzw. so marginal, dass ein Ausgleich möglich sein wird. Inwieweit der Krieg in Europa und insbesondere die damit einhergehenden dramatischen Bilder die Konsumstimmung in Deutschland beeinträchtigt, kann derzeit nicht abschließend beurteilt werden. 2.2.Wesentliche Risiken und Ungewissheiten Im Vorjahr war die Umsatzentwicklung im Anschlüss an den 1. Lockdown im Frühjahr 2020 mit monatlichen Zuwächsen von bis zu 45% herausragend gut. Bedauerlicherweise wurde dieser positive Trend durch den 2. Lockdown am 16. Dezember 2020 jäh gestoppt. Nicht ahnen konnte man noch zu Beginn des Berichtsjahres, dass der stationäre Handel in Deutschland tatsächlich rund 5 Monate geschlossen bleiben musste. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus dem Jahre 2020 war die Umsatz-Erwartungshaltung für die Post-Lockdown-Phase zum Jahresanfang noch eine sehr optimistische. Die Realität hat uns jedoch eines Besseren belehrt. Das unterschiedliche Kaufverhalten der Kunden in den beiden Post-Lockdown-Phasen ist auf diverse Ursachen zurückzuführen. Schwindende Zukunftszuversicht, vor allem gespeist durch Inflationssorgen und die Energiepreisentwicklung, sowie politische Krisen (ganz aktuell zurzeit der Russland-Ukraine-Konflikt) sind keine guten Begleiter des Handels. Hinzu kam, dass das Angebot an reizvollen Konsumalternativen (Urlaub und Gastronomie) in 2021 weitaus größer war als noch im Jahr zuvor. Dieser Umstand dürfte im klassischen Möbelhandel weniger Auswirkungen gehabt haben. Unsere Zielgruppe preissensitiver Kunden mit kleineren Budgets ist in ihrem Ausgabeverhalten hingegen deutlich limitiert. Im Zuge der weiter fortschreitenden Digitalisierung aller Lebensbereiche wird sich das Einkaufs- und Informationsverhalten unserer Kunden in den kommenden Jahren fortlaufend schnell und stark verändern. Daher wird auch in den kommenden Jahren die Digitalisierung unserer Geschäftsprozesse weiter vorangetrieben und zudem der Online-Handel als Kaufkanal konsequent weiterentwickelt. Mit dem Ziel der Marktführerschaft wird die POCO-Gruppe auch weiter expandieren und neue Standorte übernehmen oder selber entwickeln. Darin und in dem sich auch 2022 fortsetzenden Konzentrationsprozess werden die Chancen für die POCO-Gruppe gesehen. Im Rahmen des Risikomanagements auf Ebene des deutschen OM-Teilkonzerns wird seit Jahren eine abteilungsspezifische Risikoinventur durchgeführt, die von der Geschäftsführung organisiert, gesteuert und überwacht wird; eine Aktualisierung wird turnusgemäß im Dezember eines jeden Jahres durchgeführt. Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass Risiken, soweit sie geeignet sind, den Bestand der POCO-Gruppe zu gefährden, nicht identifiziert wurden. Schließlich ist in dem hier in Rede stehenden Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass durch die interne Revision anhand einer jährlich überarbeiteten Revisionscheckliste in allen Unternehmensbereichen Prüfungen zur Sicherung der Organisationsabläufe, der Warenbestände und des Geldverkehrs durchgeführt werden. Die Warenbestandssicherheit wird zusätzlich durch die Begleitung der Inventuren gewährleistet. Die Kassenabläufe werden durch Testkäufe überprüft; durch Analyse von Bondaten werden Auffälligkeiten im Bereich der Retourenabwicklung frühzeitig kontrolliert. Beschaffungsschwierigkeiten oder Liquiditätsprobleme sind für die POCO-Handelsgruppe nicht sichtbar; der Warenfluss und die Liquidität waren und sind gesichert. Im Konzernverbund sind diverse Zinsswaps abgeschlossen worden. Es handelt sich hierbei ausschließlich um fristen- und betragskongruente Zinssicherungsgeschäfte im Zusammenhang mit der Finanzierung von konzerneigenen Grundstücken und Gebäuden (Grundlagengeschäft). Die mit diesen Zinsswaps einhergehenden Risiken beschränken sich nach Einschätzung der Geschäftsführung der POCO-Gruppe zufolge auf das Ausfallrisiko der jeweiligen Vertragspartner. Da es sich hierbei ausschließlich um Großbanken handelt, wird das Risiko als äußerst gering bewertet. Gegenüber dem Wettbewerb sieht sich POCO-Handelsgruppe sehr gut positioniert. Risiken aus einer Marktkonzentration sind nicht erkennbar. 3. Bericht über die Forschung und Entwicklung Im Konzern wurde keine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit betrieben.
Wels, am 10. Juni 2022 Nicole Seifert Mag. (FH) Matthias Ley, MBA BestätigungsvermerkBericht zum Konzernabschluss Prüfungsurteil Wir haben den Konzernabschluss der MW Holding GmbH, Wels,und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2021, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Darstellung der Komponenten des Eigenkapitals und ihrer Entwicklung und der Konzerngeldflussrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr und dem Konzernanhang, geprüft. Nach unserer Beurteilung entspricht der beigefügte Konzernabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2021 sowie der Ertragslage und der Zahlungsströme des Konzerns für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards on Auditing (ISA). Unsere Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt "Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind vom Konzern unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und wir haben unsere sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise zum Datum dieses Bestätigungsvermerkes ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu diesem Datum zu dienen. Verantwortlichkeiten der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses und dafür, dass dieser in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit - sofern einschlägig - anzugeben, sowie dafür, den Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzuwenden, es sei denn, die gesetzlichen Vertreter beabsichtigen, entweder den Konzern zu liquidieren oder die Unternehmenstätigkeit einzustellen, oder haben keine realistische Alternative dazu. Verantwortlichkeiten des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses Unsere Ziele sind, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, durchgeführte Abschlussprüfung eine wesentliche falsche Darstellung, falls eine solche vorliegt, stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn von ihnen einzeln oder insgesamt vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Nutzern beeinflussen. Als Teil einer Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit den österreichischen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung, die die Anwendung der ISA erfordern, üben wir während der gesamten Abschlussprüfung pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gilt:
Bericht zum Konzernlagebericht Der Konzernlagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Konzernlageberichts durchgeführt. Urteil Nach unserer Beurteilung ist der Konzernlagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden und steht in Einklang mit dem Konzernabschluss. Erklärung Angesichts der bei der Prüfung des Konzernabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über den Konzern und sein Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Konzernlagebericht nicht festgestellt.
Frankenmarkt, am 10. Juni 2022 Ornezeder
& Partner GmbH & Co KG
Mag. Christa Karigl-Ornezeder, Wirtschaftsprüferin Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses mit unserem Bestätigungsvermerk darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Konzernabschluss. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs 2 UGB zu beachten. |
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