Dr. Keil
GmbH
Feldkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
49.709,56 |
46.590,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.523,24 |
3.840,78 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
46.186,32 |
42.749,88 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
49.709,56 |
46.590,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
46.260,57 |
44.861,37 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Bilanzgewinn |
20.695,98 |
19.296,78 |
| B.
Rückstellungen |
1.369,88 |
1.284,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.079,11 |
444,31 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
49.709,56 |
46.590,66 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 der Dr.
Keil GmbH wurde erstmals nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände wurden zum
Nennwert angesetzt.
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Das
Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Bilanzgewinn)
wurde zum Nennwert angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt. Der Ansatz erfolgt
in der Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Künftige Preis- und
Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Soweit
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von über
einem Jahr zu bilden waren, wurden diese mit dem von der
Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen Marktzinssatz der
vergangenen 7 Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
C.
Angaben zur Bilanz
I.
Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung
der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein Gewinnvortrag
von Euro 19.296,78 einbezogen.
II.
Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 2.079,11
(Vorjahr: Euro 444,31).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
D.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster
Geschäftsführer:
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Dr. Horst Keil
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ausgeübter Beruf:
|
Unternehmensberater
|
Weitere
Geschäftsführer:
|
Patrick Keil
|
ausgeübter Beruf:
|
Unternehmensberater
|
Unbeschränkte Haftung an Unternehmen
Die Gesellschaft ist unbeschränkt haftender
Gesellschafter folgender Unternehmen:
Name
|
Dr. Keil
Informationstechnik GmbH & Co. KG
|
Sitz
|
Feldkirchen
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Rechtsform
|
GmbH & Co. KG
|
Unterschrift der Geschäftsleitung
Gez. die Geschäftsführer
Dr. Horst Keil
Patrick Keil
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2011 festgestellt.
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