Glänzando24 GmbH
Selbe AdresseAllgemeine Gebäudereinigung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helena Preis seit 7.4.2026 | Prokura |
Gudrun Alt seit 7.4.2026 | Geschäftsführer |
Julika Fricke seit 23.2.2026 | Prokura |
Wiebke Beerens seit 23.2.2026 | Prokura |
Almut Lang seit 23.2.2026 | Prokura |
Thorsten Dr. Tabke seit 12.8.2025 | Prokura |
Maximilian Dr. Engelbracht seit 12.8.2025 | Prokura |
Martin Barrio seit 7.11.2024 | Prokura |
Frank Behrendt seit 7.11.2024 | Prokura |
Christopher Jonas seit 13.8.2024 | Prokura |
Sebastian Koch seit 4.6.2024 | Prokura |
Alexander Dr. Montebaur seit 4.6.2024 | Geschäftsführer |
Oliver Sauerbach seit 10.1.2024 | Prokura |
Nils Marder seit 24.8.2023 | Prokura |
Jochen Dwertmann seit 10.5.2023 | Geschäftsführer |
Lars Dr. Schmidt seit 10.5.2023 | Prokura |
Esther Lind seit 10.5.2023 | Prokura |
Holger Kohake-Schönzart seit 5.10.2022 | Prokura |
Andra Ahlborn seit 19.9.2022 | Prokura |
Eva Wagner seit 7.12.2020 | Prokura |
Peter Jaschek seit 12.5.2020 | Prokura |
Jürgen Dr. Grönner seit 6.11.2019 | Geschäftsführer |
Uta Dr. Grone seit 6.11.2019 | Prokura |
Bastian Reinsdorf seit 6.11.2019 | Prokura |
Jörg Brand seit 6.11.2019 | Prokura |
Lars Prof.Dr. Jendernalik seit 6.11.2019 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Westnetz GmbH
DortmundJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024Westnetz GmbH, DortmundInhaltsverzeichnis 1. Grundlagen 2. Wirtschaftsbericht 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 4. Erklärung zur Unternehmensführung 1. Grundlagen Die Westnetz GmbH (nachfolgend "Westnetz" oder "die Gesellschaft") erfüllt die Bedingungen einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Die Gesellschaft wurde am 29. April 2019 unter der Firmierung innogy Netzgesellschaft mbH im Handelsregister des Amtsgerichtes Dortmund unter HRB 30872 eingetragen. Die Umfirmierung in Westnetz erfolgte mit Eintragung im Handelsregister am 16. Juli 2019. Die Geschäftstätigkeit der Westnetz besteht in der Planung, der Errichtung, dem Betrieb, der Wartung, dem Ausbau, dem Erwerb, der Vermarktung und der Nutzung von Netzanlagen und sonstigen Transport-, Speicherungs- und Verteilungssystemen für Energie (insbesondere Strom und Gas), Wärme und Wasser, sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen (einschließlich Abwasserbeseitigung) und von Anlagen der Informationsübertragung sowie der Erbringung und Vermarktung von Dienstleistungen auf diesen Gebieten. Während sich die Strom- und Gasnetze vor allem in den Regionen Rhein-Ruhr und Westfalen-Weser-Ems im Eigentum der Westnetz befinden, hält die Westenergie AG (nachfolgend "Westenergie") die Konzessionsverträge. Des Weiteren pachtet Westnetz diverse Gas- und Stromnetze der Westenergie, welche diese selbst angepachtet hat. Die Westnetz als Teil der E.ON-Gruppe Westnetz ist eine 100 % Tochtergesellschaft der Westenergie. Zwischen Westnetz und der Westenergie besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Der Gewinnabführungsvertrag wurde am 27. Mai 2019 in das Handelsregister eingetragen. Westnetz bündelt die Netzaktivitäten der Westenergie-Gruppe im Wesentlichen vom Emsland bis in den Hunsrück und von der niederländischen Grenze bis ins Weserbergland. Entsprechend den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) sowie den zugeordneten Verordnungen erfüllt Westnetz die Aufgabe, allen Marktteilnehmern einen diskriminierungsfreien Zugang zum Netz zu angemessenen Bedingungen zu gewährleisten. Westnetz wird in den Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, (nachfolgend "E.ON") einbezogen. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Im Jahr 2024 dauerten die geopolitischen und handelspolitischen Spannungen sowie die damit verbundenen Unsicherheiten für die Wirtschaft weltweit an und spiegelten sich in den Prognosen für das globale Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wider, das gemäß OECD für das Jahr 2024 bei 3,2 % und somit gleichauf zum Vorjahr lag. Trotz der eingangs erwähnten Herausforderungen ist das globale Wachstum stabil geblieben, während die Inflation weiter nachgelassen und sich der Welthandel etwas erholt hat. Laut OECD ist die Wirtschaft im Euroraum im Jahr 2024 um 0,8 % gewachsen (Vorjahr: 0,5 %) und damit weniger als erwartet. Gründe hierfür waren Unsicherheiten, die Verbrauch und Investitionen belasteten, sowie eine weltweit schwächere Nachfrage nach Industriegütern. Zudem wirkte die restriktive Geldpolitik der letzten Jahre nach, auch wenn die EZB den Leitzins im Jahr 2024 zum vierten Mal auf 3,0 % zum Jahresende gesenkt hat. Die Inflationsrate lag Ende 2024 bei 2,4 %. Gemäß OECD stagnierte die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024 (Vorjahr: -0,1 %). Die Ursachen sind ähnlich wie auch im Euroraum und auf eine schwächelnde Industrie, hohe Unsicherheiten bei den Investitionen, restriktive Finanzierungsbedingungen und einen Rückgang des Exportgeschäfts mit China zurückzuführen. Die Inflationsrate lag Ende des Jahres bei 2,4 % und damit 0,6 %-Punkte über dem im September prognostizierten Wert von 1,8 %. Der Anstieg ist auf Preissteigerungen unter anderem bei Nahrungsmitteln und bei Dienstleistungen zurückzuführen Energiepolitisches Umfeld Das Jahr 2024 begann mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) und des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die im vergangenen Jahr verabschiedet wurden. Beide Gesetze sollen die Wärmewende in Deutschland vorantreiben. Das WPG regelt Einzelheiten zur verpflichtenden Einführung einer kommunalen Wärmeplanung ab 2026 beziehungsweise 2028 (für Kommunen < 100.000 Einwohner). Das GEG regelt Einzelheiten zur Umsetzung der Wärmewende für Eigentümer von Neubauten und Bestandsgebäuden. Zudem ist der Wärmeplan nach WPG nicht rechtsverbindlich: Die Zuordnung zu einem bestimmten Wärmenetzgebiet bedeutet keine Verpflichtung, eine bestimmte Art der Wärmeversorgung zu nutzen oder anzubieten. Damit fehlt derzeit praktisch allen Infrastrukturbetreibern die notwendige Planungssicherheit. Fehlende Planungssicherheit, auch aufgrund von Konzessionsverträgen, die enden können, bevor sich Investitionen amortisiert haben, kann zu einer Verzögerung von Dekarbonisierungsmaßnahmen führen. Der massive Ausbau und die Dekarbonisierung der Fernwärmeversorgung sind für die Wärmewende unerlässlich. Im Sommer 2024 hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zu den Rahmenbedingungen der Fernwärmeversorgung vorgelegt. Westnetz sieht darin die Chance, Planungs- und Investitionssicherheit sowie Transparenz für Kunden zu schaffen. Die Reform muss so ausgestaltet werden, dass ausreichende Anreize für Investitionen in die Dekarbonisierung gesetzt werden. Das Gesetz zum Smart Meter Rollout in Deutschland (GNDEW) ist am 27. Mai 2023 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, den Einbau von Smart Meter deutschlandweit zu beschleunigen. Bis 2032 sollen diese flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Westnetz unterstützt beim Smart Meter Rollout eine pragmatische und schnelle Herangehensweise, um Flexibilität zu ermöglichen, die für eine effiziente Energiewende entscheidend ist. 2024 hat die vierte Regulierungsperiode Strom in Deutschland begonnen. Mit dem generellen Produktivitätsfaktor sind Ende des Jahres 2024 nunmehr auch alle relevanten regulatorischen Großparameter zur vierten Regulierungsperiode Strom abschließend festgelegt worden. In Bezug auf die Festlegung der regulatorischen Eigenkapitalverzinsung Strom und Gas (sogenannter EK I-Zinssatz) hat der Bundesgerichtshof im Dezember 2024 auf Rechtsbeschwerde der Bundesnetzagentur (BNetzA) hin das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf aufgehoben, das den Netzbetreibern in ihrer ursprünglichen Klage im August 2023 erstinstanzlich noch Recht gegeben und die BNetzA zur Neubescheidung verpflichtet hatte. Damit ist die Festlegung der regulatorischen Eigenkapitalverzinsung zur vierten Regulierungsperiode ebenfalls rechtskräftig. Mit der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers "Netze. Effizient. Sicher. Transformiert." (NEST-Prozess) am 18. Januar 2024 hat die BNetzA einen Prozess zur Überprüfung des aktuellen Regulierungsrahmens im Hinblick auf die infolge der Energie- und Klimawende stark steigenden Anforderungen an die Netzbetreiber in der fünften Regulierungsperiode (Gas ab 2028, Strom ab 2029) gestartet. Im Kontext der Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens muss die BNetzA zur Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung aus 2021 geltende Rechtsverordnungen, Anreizregulierungsverordnung bzw. die Netzentgelt- und Netzanschlussverordnungen Gas und Strom, durch Festlegungen bis 2028 ablösen. Bisheriger Fokus im NEST-Prozess sind die mögliche Einführung eines pauschalisierten Ansatzes der regulatorischen Kapitalkostenbestimmung (WACC-Modell) unter Berücksichtigung der Anpassung der zukünftigen Bestimmung der Eigen- und Fremdkapitalkosten, die unterperiodische Berücksichtigung von energiewendebedingt schneller steigenden Betriebskosten, die künftige Anwendung von allgemeinen und individuellen Effizienzvorgaben und die regulatorischen Rahmenbedingungen der Gastransformation in der Anreizregulierung. Diese Aspekte werden unter Einbezug der Branche bereits in einem längeren Diskussionsprozess seit Anfang 2024 erörtert und sollen abschließend in gestuften Rechtsakten münden, startend mit Rahmenfestlegungen. Diese werden dann in Methodenfestlegungen überführt, auf deren Grundlage dann Einzelfestlegungen ergehen. Der künftige Regulierungsrahmen ab der fünften Regulierungsperiode besteht dann maßgeblich aus dem rein behördlichen Festlegungsrahmen - dies ist Ausdruck der neuen politischen Unabhängigkeit der BNetzA aufgrund der EuGH-Rechtsprechung. Anfang Januar hat die Bundesnetzagentur hierzu umfangreiche Zwischenstände veröffentlicht. Dabei handelt es sich zunächst aber nur um Tenorierungen mit Erwägungen seitens der Behörde und noch nicht um eine förmliche Konsultation. Gemäß aktuellem Zeitplan der Regulierungsbehörde ist mit einer ersten Rahmenfestlegung im ersten Halbjahr 2025 zu rechnen. Weitere, darauf aufbauende Methodenfestlegungen sollen bis spätestens 2027 folgen. Mit sich daran anschließenden Einzelfestlegungen für Strom ist bis Ende 2028 zu rechnen. Es handelt sich hier um einen gestuften und fortlaufenden Konsultationsprozess - die sich hieraus ergebenden Auswirkungen können daher zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vollumfänglich abgeschätzt werden. Im September 2024 hat die BNetzA den Beschluss zur Anpassung von kalkulatorischen Nutzungsdauern und Abschreibungsmodalitäten von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU 2.0) veröffentlicht. Dieser reflektiert die Dekarbonisierungsziele des Bundes, der eine Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 anstrebt (§ 3 KSG) und zielt darauf ab, die schon länger von der Branche adressierte Problematik einer vollständigen regulatorischen Amortisation von Gasnetzbestandsanlagen zu lösen. Der Beschluss ermöglicht deutlich kürzere kalkulatorische Nutzungsdauern - in Ausnahmefällen bis 2035 und in der Regel bis 2045 oder 2040, abhängig von bundes- oder landesspezifischen Klimaschutzgesetzen. Außerdem werden degressive Abschreibungen mit einem Abschreibungssatz von bis zu 12 % zugelassen, um die Kapitalkosten adäquater mit dem Nutzerverlauf der Erdgasinfrastruktur in Einklang zu bringen und die Netzentgelte für die zuletzt am Netz verbleibenden Kunden einzudämmen. Die neuen Abschreibungsmodalitäten sollen bereits in die Berechnung der Erlösobergrenzen und Netzentgelte für die Jahre 2025 bis 2027 einfließen können. Wichtige Voraussetzung für den Wasserstoff-Hochlauf in Deutschland ist das Wasserstoff-Kernnetz. Nachdem die EU-Kommission die deutsche Beihilferegelung genehmigt hat und die Fernleitungsbetreiber ihren Antrag zum Wasserstoff-Kernnetz eingereicht haben, wurde das beantragte Kernnetz von der Bundesetzagentur im Oktober 2024 genehmigt. Das zukünftige Wasserstoff-Kernnetz soll Wasserstoff-Infrastrukturen beinhalten, die sukzessiv bis 2032 in Betrieb gehen sollen. Insgesamt sieht der genehmigte Antrag in Summe eine Leitungslänge von 9.040 km bei zu erwartenden Investitionskosten in Höhe von 18,9 Mrd. € vor, wovon rund 60 % auf umzustellende Leitungen entfallen sollen. Am Ende des Jahres löste sich die Koalition der Bundesregierung auf. In der Folge hat Bundeskanzler Olaf Scholz am Mittwoch, 11. Dezember, seinen Antrag zur Vertrauensfrage in den Bundestag eingebracht, welche nicht die notwendige Mehrheit erreichte. Am 27. Dezember 2024 hat der Bundespräsident die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages angeordnet und entschieden, für den 23. Februar 2025 Neuwahlen anzusetzen. In der Folge wurden weitergehende energiepolitische Gesetzesinitiativen zurückgestellt und auf die nächste Legislaturperiode vertagt. Energiepreisentwicklung Im Jahr 2024 spielten geopolitische Ereignisse eine entscheidende Rolle in Bezug auf die Entwicklung und Volatilität der Gas- und Strommarktpreise in ganz Europa, was insbesondere für E.ON und die Beschaffung von Strom und Gas am Großhandelsmarkt für das Kundenportfolio von entscheidender Bedeutung ist. Zum einen waren die Märkte einer erheblichen Volatilität ausgesetzt, welche mit den gestiegenen Risiken aus dem Transport der verbleibenden Gasmengen aus Russland durch die Ukraine begründet sind. Zum anderen reagierten die Märkte auf die geopolitischen Spannungen im Nahen Osten. Zu Beginn des Jahres 2024 setzte sich der im vierten Quartal 2023 bereits beobachtete Verfall der Energiepreise fort. Das TTF-Frontjahresprodukt-Gas (Title Transfer Facility) fiel gegenüber dem Jahresanfang um 6 €/MWh auf 27,40 €/MWh Ende Februar, während das deutsche Frontjahresprodukt Grundlast-Strom im gleichen Zeitraum um 23 €/MWh auf 68,60 €/MWh gesunken ist. Der anhaltende Rückgang wurde zudem durch hohe Speicherstände in europäischen Gasspeichern verstärkt, die zum Ende der Wintersaison 2023/24 ein Rekordhoch von mehr als 58 % erreichten. Eine Umkehr dieses Abwärtstrends setzte Ende Februar/Anfang März ein. Im März wurden die Energiepreise auch durch zusätzliche Sanktionen gestützt, durch die der Energieexport aus russischen Quellen auf dem Weltmarkt erschwert wurde. Hierdurch erhöhte sich das Preisrisiko, was sich entsprechend in steigenden Preisen niederschlug. Darüber hinaus führten die zunehmenden russischen Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur, darunter auch erstmals Angriffe auf Gasspeicher, zu mehr Volatilität und Risikovorsorge in Form von Preisaufschlägen auf den Energiemärkten. Im zweiten Quartal blieben die Märkte aufgrund weiterer russischer Angriffe auf die Energieinfrastruktur in der Ukraine und Spekulationen über die Zukunft des ukrainischen Gastransits sehr volatil. So stiegen Mitte Mai die Gas- und Strompreise sprunghaft an, wobei der TTF-Frontjahresprodukt Gas fast 40 €/MWh und das deutsche Frontjahresprodukt Grundlast-Strom mehr als 100 €/MWh erreichte. Aufgrund der gestiegenen Abhängigkeit von LNG-Lieferungen (Liquefied Natural Gas) nach Europa, die durch den erheblichen Rückgang von russischen Gaslieferungen durch Pipelines in den letzten drei Jahren erforderlich wurde, reagieren die europäischen Energiemärkte heute viel stärker auf globale Ereignisse als dies in der Vergangenheit der Fall war. Nach einer kurzen Stagnation der Gaspreise und einem leichten Rückgang der Stromterminmarktpreise aufgrund von schwachen CO 2 -Preisen erhielten die Märkte Ende Juli und Anfang August, noch mehr preissteigernde Impulse aus geopolitischen Entwicklungen. Die Erwartung schwerer Kämpfe in der Ukraine um den letzten verbleibenden Verbindungspunkt, über den russisches Gas durch die Ukraine nach Europa geliefert wird, trieb die Preise für Frontjahres-Gas- und -Stromprodukte erneut auf Jahreshöchststände. Mitte August wurde das TTF-Frontjahresprodukt bei etwa 42 €/MWh gehandelt, und lag damit um 50 % über dem Tiefststand vom Februar. Der Preis für das deutsche Frontjahresprodukt Grundlast-Strom stieg für kurze Zeit erneut über 100 €/MWh. Die Spannungen im Nahen Osten und die Zukunft des russischen Gastransits durch die Ukraine blieben auch in der zweiten Jahreshälfte 2024 die bestimmenden Themen für die Energiemärkte. Im vierten Quartal korrelierten die Märkte mit Beginn der Heizperiode wieder mehr mit dem Wetter. Ende Oktober verzeichneten die Speicherstände in den europäischen Gasspeichern einen Rückgang um etwa 40 TWh beziehungsweise 4 %-Punkte gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entwicklung der Gas- und Strommarktpreise im Jahr 2024 durch eine Kombination aus Wetterereignissen, Versorgungsunterbrechungen und geopolitischen Ereignissen bestimmt wurde. Die Energiemärkte waren aufgrund mehrerer Faktoren, darunter ungeplanten Ausfälle, längere Wartungsarbeiten und anhaltende Konflikte im Nahen Osten sowie dem Krieg in der Ukraine, erheblichen Schwankungen ausgesetzt. Diese Faktoren führten das ganze Jahr über zu einem volatilen Energiemarkt, der sensibel mit Preisbewegungen auch auf nicht eingetretene Impulse und Risiken reagierte. Geschäftsverlauf Entwicklung EEG-Einspeisung Die Zahl der am Netz der Westnetz angeschlossenen EEG-Anlagen ist auch im Jahr 2024 weiter stark gestiegen. Die ambitionierten Ausbauziele der Bundesregierung und die weiterhin hohen Energiepreise haben im Jahr 2024 den Anstieg der Dezentralisierung in der Erzeugung weiter vorangetrieben. Somit bildet das Verteilnetz weiterhin einen wesentlichen Baustein in der Energie- und Klimawende. Der Zuwachs im Jahr 2024 an EEG-Leistung in Höhe von 1.044 MW resultiert vor allem aus dem Zubau von PV-Anlagen (414 MW) und Windenergieanlagen (575 MW). Im Bereich der PV-Anlagen ist im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang von fast 50 % in Bezug auf die installierte Leistung für das Jahr 2024 zu verzeichnen. Weiterhin hoch ist der Anteil der gleichzeitig installierten Speicher in diesem Segment, so dass inzwischen bei fast 80 % der neu gebauten PV-Anlagen auch ein entsprechender Speicher installiert wurde. Auch der starke Zubautrend an PV-Balkonanlagen aus 2023 hat sich fortgesetzt. Mit ca. 36.000 Anlagen ist dieser noch einmal 30 % höher ausgefallen als im Vorjahr. Die Anzahl der Anschlussanfragen im Bereich PV-Anlagen ist im Jahr 2024 zwar rückläufig gegenüber 2023, liegt aber immer noch auf einem sehr hohen Niveau und weit über dem Durchschnitt der letzten Jahre. Im Bereich der Windenergieanlagen liegt der hinzugebaute Anteil im Jahr 2024, auf Basis der Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur, ca. 18 % über dem Niveau des Vorjahres. Zudem ist bei den Windenergieanlagen die Anzahl der Anschlussanfragen im Jahr 2024 nochmals um 50 % gegenüber dem Vorjahr gestiegen, sodass in den nächsten Jahren mit den erwarteten steigenden Zubauten zu rechnen ist. Der Zuwachs in der Anlagenanzahl über alle Energiearten liegt bei ca. 24.000 Erzeugungsanlagen und ca. 18.700 Speichern im Jahr 2024. Mit einem Anteil von über 99 %, wie in den letzten Jahren, entfällt der Hauptanteil der neu errichteten Anlagen auf die Solarenergie. Unter Berücksichtigung von Anlagenabgängen aufgrund von Netzabgängen und Stilllegungen sind somit zum Jahresende 2024 insgesamt ca. 314.000 Erzeugungsanlagen und ca. 115.000 Speicher sowie über 76.000 PV-Balkonanlagen im Gebiet der Westnetz angeschlossen. Entwicklung des Netzausbaus Die regionale wie bundesweite Infrastruktur befindet sich in vielen Bereichen in einem notwendigen Wandel und ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den Energieversorgungsnetzen. Die Gründe dafür liegen im Wesentlichen in den langfristig festgelegten Zielen, die die Bundesrepublik Deutschland sich gesetzt hat: Der Ausstieg aus der Kernenergie sowie der fossilen Brennstoff-Verstromung und damit verbunden der Umstieg auf erneuerbare Energien, das Erhalten einer hohen Versorgungssicherheit und die Verwirklichung des europäischen Binnenmarkts sind seit Jahren die übergeordneten Ziele. Diese wurden im September 2023 mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen - dem GEG - durch die Bundesregierung um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen erweitert und sind bereits in die aktuellen Überlegungen der Regierung eingeflossen. Die aktuellen politischen Festlegungen sehen ab Mitte 2028 die Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen für den Fall einer dezentralen Wärmeversorgung gemäß kommunaler Wärmeplanung als verbindlich vor. Ziel ist es, dass Deutschland im Jahr 2045 weitestgehend klimaneutral sein soll. In diesen Zusammenhang leisten auch weiterhin klimafreundliche Gase, wie zum Beispiel Biogase, Biomethan oder auch synthetisches Methan einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz und zur Versorgungssicherheit. Das spiegelt sich insbesondere auch in den Anschlussanfragen an die Netze der Westnetz durch Biogasanlagenbetreiber wider. Nach 2022 und 2023 mit jeweils über 30 Anfragen hinsichtlich einer Biogaseinspeisung in das öffentliche Gasnetz der Westnetz gab es im Jahr 2024 20 Anfragen. Die Bandbreite für die vom Anschlussnehmer geplante Einspeisemenge Biomethan lag zwischen 150 - 7.500 Nm3/h. Aus den geführten Abstimmungsgesprächen mit den Anschlussnehmern zu den technischen Rahmenbedingungen einer Biogaseinspeisung folgte im Jahr 2024 die Beauftragung von insgesamt neun Netzanschlussprüfungen, die in Form einer Machbarkeitsstudie erstellt wurden. Im Berichtszeitraum 2024 konnten bisher keine Netzanschlussverträge abgeschlossen werden. Zu einer Netzanschlussprüfung im Bereich vom Landkreis Osnabrück im Jahr 2023 führt der Anschlussnehmer derzeit intensive Gespräche hinsichtlich einer Realisierung der Biogaseinspeisung. Insbesondere Standorte von Biogasanlagen in ländlichen Bereichen erhöhen den Planungs- und Kostenaufwand, da aufgrund der geplanten Einspeisemenge diese im Einspeisenetz im Sommer nicht vollständig aufgenommen werden können und dann zusätzlich eine Rückspeiseanlage mit Anschluss an das vorgelagerte Netz erforderlich wird. In drei Einzelfällen wurde ein Gesamtkostenvergleich mit benachbarten Netzbetreibern notwendig, die ein Gasnetz in unmittelbarer Nähe betreiben. Einen entsprechenden Kostenvergleich hat Westnetz für eine Biogaseinspeisung im Landkreis Osnabrück und im Norden des Ruhrgebietes durchgeführt. Aufgrund der gesamtwirtschaftlich günstigeren Kosten wird das jeweilige Netzanschlussbegehren bei der Westnetz weitergeführt. Ein weiterer Kostenvergleich, wiederum im Norden des Ruhrgebietes, hat ergeben, dass das Netzanschlussbegehren bei dem entsprechenden Fernleitungsnetzbetreiber weitergeführt wird. Die seit 2021 für den zukunftsorientierten Netzausbau der Westnetz geltenden und für die kommenden Jahre durch den E.ON-Konzern angesetzten Rahmenbedingungen wurden bestätigt und bilden weiterhin die zentralen Leitplanken der Netzbewirtschaftung der Westnetz:
Der deutlich gestiegene Materialbedarf, verbunden mit einem Fachkräftemangel und der generellen wirtschaftlichen Lage, sind bekannte Herausforderungen für viele Industriezweige. Hinzu gesellen sich inzwischen eine deutliche Zunahme der Anfrage von Großkunden und Rechenzentren im Zusammenhang mit der Digitalisierung. Hieraus ergeben sich gravierende Auswirkungen auf den Energiesektor, auf die, operativ und strategisch, mit immer längeren Planungszeiträumen, aber kürzeren Reaktionszeiten reagiert werden muss. Die strategischen Ziele des Konzerns in Kombination mit den volkswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie den politischen Vorgaben führen dazu, dass die Umstellung eines zentralisierten, übertragungsintensiven Energiesystems auf die dezentralisierte, volatile und vernetzte Energiewelt von morgen deutlich schneller vorangetrieben werden muss. Diese Energiewende schafft eine noch nie dagewesene Herausforderung zum Ausbau der Stromnetzinfrastruktur der Westnetz. Für die Gasnetze ermöglicht die Integration von Wasserstoff eine Neuausrichtung in einem aktuell schwierigen Umfeld, denn die künftige Marktnachfrage bei Wasserstoff erstreckt sich über die vier folgenden Segmente:
Hier sind zwar einzelne Marktteilnehmer in kleinen, dezentralen Pilotprojekten mit Schwerpunkt Wasserstoffproduktion in der Nähe des Verbrauchsortes aktiv, aber diese sind bisher noch nicht skalierbar, um den zukünftigen Wasserstoffbedarf zu decken. Langfristiges Ziel ist eine umfassende Infrastruktur, die Wasserstoffproduktion und Wasserstoffimporte mit H2-Abnehmern verbindet und somit einen liquiden Wasserstoffmarkt mit internationalen Lieferketten und -verträgen ermöglicht. Das Energiesystem der Zukunft ist zunehmend dezentralisiert, verbunden mit schnell wachsender Komplexität. Für uns bleibt die Digitalisierung der Schlüssel, um die Nutzung der Energiesysteme zu steuern und intelligente Kundenlösungen zu ermöglichen. Wir verfolgen daher einen einheitlichen Ansatz für eine digitale Transformation, um die Anwendung von Technologien zur wirkungsvollen Veränderung traditioneller Prozesse, Produkte und Dienstleistungen in datengesteuerte, hochgradig vernetzte Lösungen umzuwandeln. Westnetz arbeitet mit entsprechend langfristig orientierten Ansätzen zuverlässig daran, die politischen und gesellschaftlichen Vorgaben der Energiewende effizient und schnell umzusetzen. Im Jahr 2024 wurde der Digitalisierungsgrad verstärkt vorangetrieben. So konnte die Anzahl der an das Netz-Leitsystem angeschlossenen und fernsteuerbaren digitalen Ortsnetzstationen um erstmals über 1.000 Stationen auf ca. 2.600 Stück im Jahr 2024 gesteigert werden. Zusätzlich sind weitere ca. 170 digitale Ortsnetzstationen im Netz installiert, die für eine effiziente Netzplanung wertvolle Messwerte aus der Niederspannung bereitstellen. Der Verkabelungsgrad der Westnetz liegt bei 87 % in der Niederspannungsebene und bei 82 % in der Mittelspannungsebene. Dazu ist der Ausbau des Hochspannungsnetzes aufgrund regional hoher Nachfrage von Einspeisungen (Windkraftanlagen- und Photovoltaikanschlüssen), Verbraucherschwerpunkten (Großkunden und Rechenzentren) sowie Anpassungen in der Netztopologie der vorgelagerten Netzbetreiber (im Wesentlichen der Amprion GmbH) weiterhin auf hohem Niveau. Die Tendenz einer verstärkten Anschlussnachfrage in den höheren Spannungsebenen hat sich nicht nur durch den weiteren Ausbau von Windkraftanlagen verschiedener Leistungsklassen fortgesetzt. Der Trend einer verstärkten Anfrage zeigt sich ebenfalls bei PV-Freiflächenanlagen. Auch hier konnten weitere Anlagen angeschlossen werden. Der additive Netzausbau, unter anderem durch Industriekundenanfragen, wurde gleichermaßen vorangetrieben. So häufen sich inzwischen die Anfragen von kurzfristigen Netzanschlüssen für Rechenzentren, nicht nur im Großraum Frankfurt am Main, sondern auch an anderen neuralgischen Knotenpunkten. Zudem wurden notwendige Maßnahmen der Substanzerhaltung im Zuge von Netzverstärkungen aufgrund von zusätzlichen EEG-Einspeisungen berücksichtigt. Der Einsatz intelligenter Betriebsmittel (Smart Grids) hat sich als nachhaltig und zielorientiert erwiesen. Herausforderungen der technischen Betriebsführung Ziel bei der technischen Betriebsführung der Verteilnetze ist eine gleichbleibend hohe Versorgungsqualität trotz einer spürbaren Alterung der vorhandenen Netzsubstanz. Zur Einhaltung der sicheren Netzstabilität werden Zustandserfassung, Inspektion, Wartung und Instandsetzung von Betriebsmitteln unter Einsatz moderner Informationstechnik durchgeführt. Um Störungsfälle und Versorgungsunterbrechungen für den Kunden minimal zu halten, ist Westnetz stets bestrebt, den gestiegenen Anforderungen an die Netzstruktur sowie extremen Wettersituationen durch den Einsatz modernster Technik, robuster Netzstrukturen und qualifiziertem Personal zu begegnen. Nach der Unwetter- und Hochwasserkatastrophe 2021 hat sich Westnetz an verschiedenen wissenschaftlichen Studien beteiligt, um den zukünftigen Aus- bzw. Neubau resilienter Netze mit verbesserten Prognosen für kritische Infrastruktur zu optimieren. An vielen Stellen wurde der Wiederaufbau zielorientiert vorangetrieben und zum Großteil umgesetzt. Die gewonnenen Erkenntnisse und Erfahrungen sowie das Wissen, wie die Netze der Westnetz zukunftsfähig und resilient, insbesondere in Hochwasser gefährdeten Gebieten, zu planen und zu bauen sind, wurden entsprechend aufbereitet und mit Hilfe von digitaler Unterstützung den Fachbereichen zur Verfügung gestellt. Allerdings sind in anderen Regionen noch nicht alle Maßnahmen an potenziellen Gefahrenpunkten vollumfänglich abgeschlossen bzw. begonnen. Im Jahr 2024 ist das Versorgungsgebiet der Westnetz bisher von einer vergleichbaren Unwetterkatastrophe, wie dem Sturmtief Bernd, verschont geblieben, trotzdem wird sich die Nichtverfügbarkeit pro Stromkunde im Jahr 2024 verschlechtern, aber voraussichtlich wieder nah am deutschlandweiten Durchschnittsniveau liegen. Detaillierte Aussagen werden im Rahmen der offiziellen Meldung nach § 52 EnWG im April 2025 erfolgen. Das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG 2019) enthält Vorgaben für das Management von Netzengpässen, die von den Netzbetreibern zum 1. Oktober 2021 umgesetzt sein mussten. Dabei wurden die Regelungen zum Einspeisemanagement von EEG-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) in den Gesetzestexten EEG sowie KWKG (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz) aufgehoben und ein einheitliches Redispatch-Regime (Redispatch 2.0) eingeführt. Konkret bedeutete dies, dass ab dem 1. Oktober 2021 auch EE-Anlagen und KWK-Anlagen ab 100 kW sowie Anlagen, die jederzeit durch einen Netzbetreiber fernsteuerbar sind, in den Redispatch einbezogen werden. Westnetz war einer von drei Verteilnetzbetreibern, die den Pilotstart beim Redispatch als Erste umgesetzt haben. Durch den Einsatz von modernsten und innovativen Technologien treibt Westnetz die Smartifizierung auf allen Spannungsebenen weiter voran. Redispatch 2.0 ist ein Teil dieses komplexen Prozesses und flankiert den nach wie vor notwendigen Netzausbau. Diese neuen Regelungen beruhen stärker auf Plandaten und Prognosen und bringen für die Netzbetreiber, aber auch für Erzeuger und Direktvermarkter, neue Aufgaben mit sich, die einer intensiven Vorbereitung und anspruchsvollen Umsetzung bedurften:
Rahmenbedingungen sind schnelle Prozesse und wachsende Bedarfe, aber auch ein wachsames Auge auf die Umwelt. Nachhaltigkeit wird in der Westnetz als Grundprinzip ihres Handelns gelebt. Westnetz schafft stabile, klimaneutrale und smarte Netze für eine ganzheitliche Energiewende in allen Energiesektoren. Die Achtung und Wahrung der Menschenrechte sind von herausragender Bedeutung. Sie sind Bestandteil der Unternehmenskultur der Westnetz. Es ist deshalb selbstverständlich, dass Westnetz zu 100 % hinter der Grundsatzerklärung zu den Menschenrechten steht. Westnetz stellt eine Einhaltung über die kontinuierliche Überwachung der Lieferkettensorgfaltspflicht sicher. Marktraumumstellung Gas Die Gasgewinnung von Low calorific gas (L-Gas) in den Niederlanden verursachte durch Erdbeben erhebliche Bergschäden, weshalb die Gasförderung kontinuierlich reduziert werden musste. Der damit in Zusammenhang stehende Rückgang der L-Gasmengen für Deutschland erforderte eine schrittweise Umstellung des Marktraums auf die zukünftige Gasbeschaffenheit. Grundlagen für diese Marktraumumstellung bilden zum einen das Energiewirtschaftsgesetz (§ 19a EnWG) und zum anderen der jeweils gültige Netzentwicklungsplan Gas (NEP-Gas), den die Fernleitungsnetzbetreiber, in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und den Verteilnetzbetreibern, entwickelt haben. Zur Stärkung und Diversifizierung der Gasbezugsquellen wurden in Deutschland Regasifizierungsterminals sukzessive in Betrieb genommen. Das an den Terminals angelandete LNG entspricht hierbei der Gasbeschaffenheit eines High calorific gas (H-Gas). Dementsprechend hat auch ein Ausbleiben von russischen Gaslieferungen keine Auswirkung auf die Notwendigkeit zur Marktraumumstellung. Westnetz rüstet seit 2014 hierzu bis zum Jahr 2029 gemäß dem NEP-Gas rund 300.000 Kunden-Gasgeräte von Erdgas-L auf Erdgas-H um. Alle notwendigen rechtlichen Vereinbarungen mit den vor- und nachgelagerten Netzbetreibern, wie zum Beispiel die Ankündigung zur Änderung der Gasbeschaffenheit sowie die individuellen Umstellungsfahrpläne, konnten bisher für jede Umstellungsregion einvernehmlich verhandelt und abgeschlossen werden. Im Berichtszeitraum konnten im Rahmen der H-Gas-Schaltungen das Netzgebiet Emsland technisch erfolgreich umgesetzt werden. Im zurückliegenden Geschäftsjahr 2024 wurden folgende, wertwichtige Meilensteine erreicht:
Für den Bereich Werne-Ummeln-Drohne erfolgt die Umstellung in den Jahren 2026 und 2027. Im Jahr 2027 erfolgen die technischen Anpassungen der Umstellregionen Sulinger Land und die zweite Umstellung in der Region Bergheim (Bergheim II). Die Umstellregionen Dorsten und Haan sind vom Fernleitungsnetzbetreiber in das Jahr 2028 vorgezogen worden. Nach aktuellem NEP-Gas schließt Westnetz nach 15 Jahren die Marktraumumstellung im Jahr 2029 mit den Umstellregionen Gescher-Hochmoor und Billerbeck-Beerlage ab. Erlösobergrenze (EOG) In der Sparte Strom ist grundsätzlich bei der Gegenüberstellung der Jahre 2023 und 2024 zu beachten, dass es sich hier um das letzte Jahr der dritten (mit Basisjahr 2016), beziehungsweise um das erste Jahr der vierten Regulierungsperiode (mit Basisjahr 2021) handelt. Hingegen wurde für die Sparte Gas die EOG für das Jahr 2024 turnusgemäß nach § 4 Anreizregulierungsverordnung (ARegV) die Anpassung der genehmigten Erlösobergrenze der Westnetz GmbH vorgenommen. In der Sparte Strom ergab sich, entsprechend der Prognose aus dem Vorjahr, gegenüber der EOG des Jahres 2023 eine Erhöhung um 52,2 %. Die Veränderungen ergeben sich im Wesentlichen aus dem Anstieg der Kosten für das vorgelagerte Netz (durch den wegfallenden Zuschuss aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfond für die Übertragungsnetzentgelte), den Personalnebenkosten sowie aus dem generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen). Gegenläufige Effekte zeigen sich beim Kapitalkostenaufschlag, dem Regulierungskonto und den Redispatch-Maßnahmen. In der Sparte Gas ergab sich gegenüber der EOG des Jahres 2023 eine Erhöhung um 6,0 %, welche geringfügig über dem prognostizierten Wert des Vorjahres lag. Diese ist insbesondere auf gestiegene Personalnebenkosten und einem stärkeren Verbraucherpreisindex (VPI) zurückzuführen. Gegenläufig wirken geringere Kosten für das vorgelagerte Netz sowie der Rückgang der geltend gemachten Kosten über das Regulierungskonto. Regulatorische Aspekte Mit Beschluss vom 12. August 2024 hat Westnetz die finale Festlegung der Erlösobergrenze für die vierte Regulierungsperiode Strom erhalten, deren Daten die Basis für die Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen für die Jahre 2024 bis 2028 waren. Entsprechend der "Hinweise der BNetzA für Verteilernetzbetreiber Elektrizität zur Anpassung der Erlösobergrenze und zur Bildung der Netzentgelte für das Kalenderjahr 2025" vom 28. August 2024, wurde der generelle sektorale Produktivitätsfaktor (Xgen) mit dem bisherigen Wert von 0,91 % angesetzt. Auf dieser Basis erfolgte die Veröffentlichung der Netznutzungsentgelte 2025. Zwischenzeitlich hat die BNetzA mit Beschluss vom 20. Dezember 2024 (öffentliche Bekanntmachung am 8. Januar 2025) diesen Wert auf 0,86 % für die vierte Regulierungsperiode festgesetzt. Der individuelle Effizienzwert (Xind) wurde gemäß Beschluss der Beschlusskammer 8 (Aktenzeichen EOG Festlegung: BK8-21-03764-1002#1) vom 12. August 2024 mit 100 % angesetzt. Auf Basis der vorgenannten Sachstände und unter Berücksichtigung des beantragten Kapitalkostenaufschlages hat Westnetz die Bemessung der Erlösobergrenze Strom für 2025 vorgenommen. Mit Datum 12. Juli 2022 hat die BNetzA Westnetz das Ausgangsniveau mitgeteilt, welches der Bestimmung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze Gas der vierten Regulierungsperiode zugrunde gelegt wird. Gemäß Mitteilung der BNetzA vom 7. Oktober 2024 setzt Westnetz einen individuellen Effizienzwert von 100 % sowie einen Effizienzbonus in Höhe von 4,4992 % für die EOG Gas 2025 an. Beim Xgen hat Westnetz, entsprechend den Hinweisen der BNetzA vom 2. September 2024, einen Wert von 0,75 % zur Entgeltbildung herangezogen. Die finale Festlegung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze Gas für die vierte Regulierungsperiode der Bundesnetzagentur steht noch aus. Weiterhin hat Westnetz fristgerecht zum 30. Juni 2024 einen Antrag auf Genehmigung eines Kapitalkostenaufschlages Gas gestellt und diesen bei der Ermittlung der Erlösobergrenze Gas 2025 berücksichtigt. Den Beschluss zur Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenze 2025 auf Grund dieses Antrages hat Westnetz noch nicht erhalten. Digitalisierung, Innovation und Technologie Die Innovationsleistung der Westnetz (mehrjähriger Nutzen der Innovationsprojekte, des Ideenmanagement und der Patentverwertung) liegt derzeit bei über neun Millionen Euro - Tendenz steigend. Jährlich werden rund 800 Ideen von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen beim Ideenmanagement eingereicht. Unter anderem sind daraus mehr als 50 aktuell laufende Innovations-, Forschungs- und Entwicklungsprojekte entstanden. Aus dem Pool der Ideen und Forschungsergebnisse wurden seit 2009 insgesamt über 190 Erfindungen zum Patent angemeldet, sowohl in Deutschland als auch international. Acht davon haben im Jahr 2024 eine Freigabe zur Patenanmeldung erhalten. Das Spannungswarnsystem "VOLTECTOR®" konnte in den operativen Betrieb überführt werden. Der VOLTECTOR® warnt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, wenn diese ein Mittelspannungsschaltfeld betreten möchten, dieses jedoch unter Spannung steht. Westnetz hat bereits zahlreiche Umspannanlagen mit dem System ausgestattet. Auch andere Verteilnetzbetreiber zeigen großes Interesse am VOLTECTOR®. In diesem Jahr wurden die "Digitalen Macher" initiiert. Die "Digitalen Macher" sind ein Netzwerk von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der Westenergie-Gruppe, das sich zum Ziel gesetzt hat, Digitalwissen und digitale Lösungen in unsere Fachbereiche zu bringen. Es bietet eine Plattform für den Austausch und Wissenstransfer, um innovative Lösungen gemeinsam zu entwickeln und die digitale Transformation innerhalb der Westenergie-Gruppe aktiv zu fördern. Unter anderem testeten Teilnehmer der "Digitalen Macher" den Microsoft 365 Copilot, eine KI zur Unterstützung im Büroalltag. Um die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf die Herausforderungen der digitalen Transformation vorzubereiten, wurden Formate zum "digital upskilling" - dem Ausbauen digitaler Fähigkeiten und Kompetenzen - eingeführt sowie die digitale Lernplattform MyGenius gemeinsam mit den E.ON-Konzerngesellschaften etabliert. Darüber hinaus konnten durch Data Science Projekte zahlreiche Fachbereiche unterstützt werden. Der konzernweite Prozess für Innovationsprojekte "Joint Innovation Model" (JIM) wurde erfolgreich in der Organisation etabliert. Westnetz hat erneut die über 25 Projektevaluierungen ("Boost Events") aktiv mitgestaltet und Fachexpertise in die Diskussionen eingebracht. Darüber hinaus wurden die neu etablierten "Knowledge Sharing Sessions" genutzt, um Ergebnisse von Innovationsprojekten dem gesamten E.ON Konzern zugänglich zu machen. Zudem wurde innerhalb des Expertengremiums die neue Innovations-Roadmap für die gesamte Gruppe entwickelt. Westnetz hat als größte Innovationseinheit in der Gruppe maßgeblich zur neuen Strategie beigetragen. Westnetz koordinierte auch im Jahr 2024 verschiedene, für die gesamte E.ON Gruppe wertwichtige Projekte. Hierzu zählen u.a. die Projekte "NeStFlex", "E.ON Lab", "Smart Quart" und "SUREVIVE". Mit dem Projekt "NeStFlex" - "Netzdienliche Steuerung von Flexibilitäten in der Niederspannung" - wird die Umsetzung der neuen Gesetzgebung zum Thema §14a EnWG sichergestellt. Die Ergebnisse sollen als Best Practice für den Gesamtkonzern dienen. Innerhalb der Westnetz werden die Erkenntnisse bereits in die Linienorganisation überführt. Im "E.ON Lab" bildet Westnetz die digitale Energiewelt von 2030 bereits 2024 ab und fungiert als Katalysator für die Digitalisierung ihrer Netze und intelligenten Produkte. In der Lab Region beschleunigt Westnetz den Ausbau intelligenter Assets, entwickelt intelligente Lösungen, validiert die Mehrwerte der Smartifizierung und deckt Optimierungspotenziale für ihre Kunden und den Konzern auf. Im bereits beschlossenen Folgeprojekt sollen die Erkenntnisse aus den analysierten Daten in die operativen Prozesse eingebracht und im Konzern skaliert werden. Das Projekt "SmartQuart" untersucht unter realen Bedingungen, inwiefern eine klimaneutrale Energieversorgung innerhalb eines Quartiers und im Zusammenspiel mit benachbarten Quartieren bereits heute technisch und wirtschaftlich möglich ist. Die SmartQuart-Partner in den Quartieren haben bis dato bereits viele der anvisierten Ziele erreicht und Lösungen umgesetzt. Zudem wurden im Rahmen des "Politischen Beirats" des Projektes bereits Handlungsempfehlungen für die Politik abgeleitet und kommuniziert. SUREVIVE ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz gefördertes Forschungsprojekt, in dem das Verhalten und der Nutzen von Netzbildenden Wechselrichtern (NBWR) im echten Stromnetz erprobt wird. Mit dem Zubau von EE-Anlagen, wird es auch eine Zunahme an NBWR in den Stromnetzen geben. Ob und wie diese auch zur Systemstabilität beitragen können, ist noch unklar. Mit SUREVIVE möchte Westnetz Antworten für diese gesamtgesellschaftliche Herausforderung liefern. Am 1. Oktober 2024 startete die Umsetzung des wegweisenden Energiewendeprojektes "HydroNet". Die Förderzusage aus Bundesmitteln wurde im Rahmen des 8. Energieforschungsprogramms erteilt. Das Projekt ist auf eine Laufzeit von fünf Jahren ausgelegt und hat das Ziel, eine komplette Region im Sauerland mit ihren unterschiedlichen Akteuren aus industriellem Mittelstand und Wissenschaft, Politik und Verwaltung zu einer nachhaltigen Wasserstoffwirtschaft zu transformieren. Das Großprojekt wird bis Ende 2029 neue Produkte, Lösungen und Erkenntnisse für Planung, Errichtung und Betrieb einer energieoptimierten Wasserstoffwirtschaft erarbeiten. Mit dem Einsatz neuer Technologien wurde auch 2024 die Digitalisierung der operativen Prozesse vorangetrieben. Am Beispiel von Drohnen wurde aufgezeigt, wie Westnetz zu mehr Nachhaltigkeit und zur Erhöhung der Arbeitssicherheit beiträgt. Sie dienen als Werkzeug zur schnellen Inspektion der Netze, zur Lageübersicht in Krisenfällen oder zur digitalen Baustellendokumentation. Auf der Bilanzpressekonferenz (BPK) von E.ON war Westnetz mit dem Thema Langstreckendrohne vertreten. Bei einem Rundgang konnten sich der E.ON-Aufsichtsrat und die Gäste der BPK u.a. über die Vorteile beim Fliegen außerhalb der Sichtweite informieren. Langstreckendrohnen ermöglichen hiermit eine schnelle Reaktionszeit bei ereignisbedingter Inspektion von Freileitungen im Fehlerfall. Dies ist sowohl für Strom- als auch Gasnetze relevant. Im Rahmen der EU-Methanemissionsverordnung müssen Gasnetzbetreiber ihre Emissionen präzise dokumentieren. Hier konnte der Bereich schnell agieren und Lösungsansätze einbringen. Es wurden vielversprechende Produkte verschiedener Hersteller im Feld getestet. Darunter sind auch drei Kooperationen mit Startups. Diese Tests finden parallel im Gaszählerprüfstand im Regionalzentrum Östliches Ruhrgebiet in Recklinghausen statt und laufen über mehrere Monate unter realen Bedingungen. Westnetz intensiviert auch weiterhin in die Förderung des Innovationsgeistes im gesamten Unternehmen. Die Verzahnung mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen an allen dezentralen Standorten ist ein essenzieller Grundstein hierfür. Hierzu wurden erfolgreiche Innovationstage, Workshops und Informationsveranstaltungen zum Thema Digitalisierung und KI-Anwendungen in verschiedenen Regionen durchgeführt und weitere Initiativen angestoßen. Forschung und Entwicklung (F&E) Der F&E-Aufwand belief sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf rund 73,3 Mio. €, davon wurden ca. 8,6 Mio. € Entwicklungskosten aktiviert. Zum F&E-Aufwand gehören vor allem die Entwicklung von Software und der Einsatz neuer Technologien, welche für die künftige Wahrnehmung der Aufgaben der Westnetz als Verteilnetzbetreiber notwendig sind. Es wurden sowohl die Eigenleistungen von Westnetz-Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen als auch die aktivierungsfähigen Leistungen von Fremddienstleistern bei der Bestimmung der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Softwareprogramme berücksichtigt. Die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen rund 10,2 Mio. €. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Zum Bilanzstichtag waren 6.420 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (Vollzeitstellen) bei Westnetz angestellt. Lage Leistungsindikatoren Zur Steuerung der Unternehmensaktivitäten nutzt Westnetz verschiedene Kennzahlen. Als bedeutsamste finanzielle Leistungskennzahl dient die Erlösobergrenze. Diese ist definiert gemäß Anlage 1 zu § 7 ARegV. Als nicht finanzielle Leistungsindikatoren dienen die Unfallkennzahl LTIF (Lost Time Incident Frequency: Arbeits- und Dienstwegeunfälle mit einer Ausfallzeit ≥ ein Tag bezogen auf eine Mio. Arbeitsstunden) und die Energiemengen im Netz. Ergebnisentwicklung und Ertragslage Westnetz erzielte im Geschäftsjahr 2024 Umsatzerlöse inklusive Energiesteuern von insgesamt 8.617,0 Mio. € (Vj. 6.623,7 Mio. €). Der Umsatz beinhaltet im Wesentlichen Netznutzungsentgelte (Standardpreisnetzentgelte und Sondernetzentgelte) einschließlich Messung und Abrechnung, Erlöse aus der Weitergabe der EEG-Einspeisung sowie die Weiterbelastung ausgezahlter Prämien für EEG-Direktvermarktung und KWK-Einspeisung. Des Weiteren sind Erlöse für Konzessionsabgaben und die Umlagen nach § 19 StromNEV sowie nach § 17f EnWG, Erlöse aus der Mehr-/Mindermengenabrechnung, Erlöse aus der Weiterberechnung der Investitionen an andere Netzeigentümer und Erlöse aus Aufträgen von anderen Konzernunternehmen enthalten. Die Netznutzungsentgelte inkl. der Erlöse aus Messung und Abrechnung in der Sparte Strom betrugen 4.560,2 Mio. € (Vj. 3.089,0 Mio. €). Die Netznutzungsentgelte inkl. der Erlöse aus Messung und Abrechnung in der Sparte Gas lagen bei 453,2 Mio. € (Vj. 464,1 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2024 wurden Strommengen in Höhe von 77,5 TWh (Vj. 78,3 TWh) und Gasmengen in Höhe von 48,3 TWh (Vj. 43,1 TWh) abgerechnet. Die Erlöse aus dem Verkauf von Strom und Gas betrugen 998,3 Mio. € (Vj. 1.297,4 Mio. €) und ergaben sich vor allem aus der Weiterberechnung der EEG-Einspeisungen und der Mehr-Mindermengenabrechnung. Bei den übrigen Umsatzerlösen handelt es sich vor allem um Erlöse für erbrachte Dienstleistungen sowie Erlöse aus der Weiterberechnung der Marktprämie aus der EEG-Direktvermarktung. Bei den Umsatzerlösen wirkten die Netznutzungsentgelte infolge der gestiegenen Erlösobergrenze Strom sowie die preis- und witterungsbedingt gestiegenen Weiterberechnungen für die Marktprämie EEG-Direktvermarktung erhöhend. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 94,4 Mio. € (Vj. 103,4 Mio. €) und beinhalten vor allem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und aus Anteilsverkäufen sowie aus dem Abgang von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens. Der Unterschied zum Vorjahr resultiert vor allem aus dem Rückgang von Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen. Der zur Realisierung des Umsatzvolumens erforderliche Materialaufwand in Höhe von 7.031,6 Mio. € (Vj. 5.313,2 Mio. €) besteht überwiegend aus Aufwendungen für Fremdstrombezug aus EEG- und KWK-Einspeisungen, für die Beschaffung der Verlustenergie, für die Bewirtschaftung des Strom- und Gasverteilnetzes sowie für bezogene Leistungen wie Pachten, Betriebsführung, Call/Billing, der Aufwendungen für das vorgelagerte Netz und der Weitergabe der Konzessionsabgaben an die Verpächter. Aufwandserhöhend wirkten besonders die gestiegenen Beschaffungskosten der Netzverluste sowie die gestiegenen Kosten der Gasbewirtschaftung. Der Personalaufwand betrug 803,2 Mio. € (Vj. 889,8 Mio. €). Der Rückgang resultierte im Wesentlichen aus geringeren Zuführungen zu den Pensionen und Deputaten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich auf 350,3 Mio. € (Vj. 251,4 Mio. €) und beinhalten im Wesentlichen Mieten, Beratungsleistungen, Ertragszuschüsse für Gewerbesteuererstattungen an Netzkooperationsgesellschaften, verschiedene Dienstleistungen von verbundenen Unternehmen sowie allgemeine Verwaltungskosten. Die gestiegenen Aufwendungen ergaben sich unter anderem aus gestiegenen Kosten für Strukturmaßnahmen, IT-Dienstleistungen sowie IT-Projektkosten und anderen Dienstleistungen. Das Zinsergebnis betrug 37,5 Mio. € (Vj. 150,6 Mio. €). Die Abzinsung der Pensionsrückstellungen wirkt sich mit 22,3 Mio. € verbessernd auf das Zinsergebnis aus. Gegenläufig sinken die Erträge aus der Zeitwertbetrachtung des Treuhandvermögens sowie der realisierten Erträge aus Anteilsabgängen um 125,8 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Auf Basis der zuvor beschriebenen Entwicklungen betrug das Ergebnis nach Steuern im Berichtsjahr 657,3 Mio. € (Vj. 451,4 Mio. €). Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages wird der Gewinn an Westenergie abgeführt. Investitionstätigkeit Im Geschäftsjahr 2024 wurde in das Sachanlagevermögen in Höhe von 923,3 Mio. € (Vj. 770,8 Mio. €) und in die immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von 141,7 Mio. € (Vj. 64,3 Mio. €) investiert. Der Schwerpunkt der Investitionen ins Sachanlagevermögen lag im Ausbau der Netze und im Bau neuer Umspannanlagen. Entwicklung der Finanz- und Vermögenslage Die Bilanzsumme stieg um 901,2 Mio. € auf 6.386,3 Mio. € an. Die Aktivseite wird vor allem durch das Anlagevermögen geprägt. Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme verringerte sich geringfügig auf 78,4 % (Vj. 78,5 %) und befindet sich auf dem Niveau des Vorjahres. Die Investitionen in das Sachanlagevermögen betrugen 923,3 Mio. €, die Abschreibungen 297,4 Mio. € und die Anlagenabgänge 88,4 Mio. €. Die Anlagenabgänge entfielen vor allem auf Netzverkäufe und Zählerausbauten. Das Sachanlagevermögen bestand vor allem aus den Strom- und Gasverteilnetzen. Der Anteil des Umlaufvermögens an der Bilanzsumme ist nahezu unverändert 20,8 % (Vj. 20,3 %). Das Umlaufvermögen bestand vor allem aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Finanzforderungen. Der leichte Anstieg im Umlaufvermögen resultierte vor allem aus einer Zunahme des Vorratsvermögens sowie der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte. Die Passivseite wird vor allem durch das Eigenkapital, die Rückstellungen und die Verbindlichkeiten geprägt. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme betrug 28,8 % (Vj. 33,5 %). Dabei veränderte sich das Eigenkapital im Geschäftsjahr 2024 nicht. Der Anteil der Rückstellungen an der Bilanzsumme verringerte sich auf 33,4 % (Vj. 38,5 %). Ursächlich dafür war die geringe Veränderung der Rückstellungen bei überproportionalem Anstieg der Verbindlichkeiten. Zum 31. Dezember 2024 wurden die Verpflichtungen gegenüber Rentnern der Westnetz mittels Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme auf die E.ON Pensionsfonds Holding GmbH übertragen. Entsprechend wurden 1.481,4 Mio. € Pensionsrückstellungen bei der Westnetz zum 31. Dezember 2024 ausgebucht und zeitgleich bei der E.ON Pensionsfonds Holding GmbH eingebucht. Die die Rentnerbestände betreffende Deputatsrückstellung verbleibt bei der Westnetz. Als Gegenleistung für den Schuldbeitritt wurde CTA-Deckungsvermögen der Westnetz in gleicher Höhe (1.481,4 Mio. €) zugunsten der E.ON Pensionsfonds Holding GmbH zum 31.12.2024 übertragen. Die Verbindlichkeitsquote an der Bilanzsumme erhöhte sich auf 32,4 % (Vj. 22,2 %). Die Verbindlichkeiten bestanden vor allem aus Finanzverbindlichkeiten zur Finanzierung des Anlagevermögens sowie den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Ausschlaggebend für den starken Anstieg der Verbindlichkeiten war vor allem eine Zunahme der Finanzverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie ein Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten, unter anderem aus EEG-Einspeisung. Die Gesellschaft ist in das zentrale Cash-Management-System der Westenergie eingebunden. Die Zahlungsfähigkeit war somit kontinuierlich gewährleistet. Die Finanzlage stellt sich wie folgt dar:
Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz Oberste Priorität bei Westnetz ist die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und der Schutz der Umwelt. Der Leitsatz "WIR alle gehen so gesund nach Hause, wie WIR zur Arbeit gekommen sind" wird durch verschiedene Health Safety Environment-Aktivitäten (HSE) im Rahmen des HSE-Kulturprogramms "GEMEINSAM gesund & sicher" unterstützt. Ein Meilenstein des HSE-Kulturprogramms im Jahr 2024 war die Reifegradmessung. Diese konnte mit einer Bewertung von 4,0 auf der Bradley-Kurve (2,9 in 2022) erfolgreich abgeschlossen werden. Durch die stetige HSE-Kulturarbeit ist ein gestiegenes Risikobewusstsein unter den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen zu verzeichnen, welches sich u. a. in 2.433 (Vj: 2.333) geteilten unsicheren Situationen/Beinaheunfälle widerspiegelt. Die Aufarbeitung aller Unfälle/Ereignisse mit erhöhtem Risikopotential mittels Grundursachenanalyse (RCA) oder Lessons Learned ist ein gelebter Prozess bei Westnetz. Die Ableitung von Maßnahmen im Rahmen der Analyse stellen einen wertvollen Beitrag dar, das Arbeiten zukünftig noch sicherer zu machen. Das Ziel "keine tödlichen/schwersten Unfälle" wurde erreicht. Die LTIF liegt in Summe (eigene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und von Partnerfirmen) bei 2,9 und damit über dem Vorjahreswert von 2,0. Für eigene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beträgt der LTIF 3,4 und für Partnerfirmen 2,6. Den LTIF-relevanten Unfällen liegen größtenteils kleinere Ereignisse wie Stolpern/Rutschen/Stürzen oder leichte Schnittverletzungen zu Grunde. Die Anzahl der Umweltereignisse ist mit 62 Ereignissen trotz deutlich gestiegener Bauaktivität auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Dies unterstreicht die im Jahr 2024 neu eingeführte Umweltquote (Anzahl der umweltrelevanten Ereignisse ab S1 bezogen auf 1 Mio. Produktivstunden, analog zur LTIF-Berechnung). Das Ziel "keine nachhaltigen Umweltschäden" wurde erreicht. Die Gesundheitsquote der Westnetz betrug im Geschäftsjahr 95,1 % und lag damit leicht über dem Vorjahr mit 95,0 %. Die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wird durch ein umfangreiches Angebot verschiedener Gesundheitskurse und Bewegungsangebote unterstützt. Angaben gem. § 6b Abs. 7 EnWG Westnetz unterliegt als Energieversorgungsunternehmen der allgemeinen Versorgung den Vorschriften des EnWG. Die Tätigkeitsabschlüsse der Westnetz sind nach den Vorschriften des § 6b Abs. 3 EnWG, § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Westnetz übt folgende Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 MsbG aus:
Aufgrund der Organisationsstruktur der Westnetz werden auf Basis von Einzelkonten bzw. anhand von Profit Centern und Kostenstellen die wesentlichen Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge den Unternehmenstätigkeiten direkt zugeordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung grundsätzlich nach sachbezogenen Umlageschlüsseln, die eine sachgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglichen. Für den Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung ergab sich 2024 ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 546,7 Mio. € (Vj. 379,6 Mio. €). Die Umsatzerlöse in diesem Tätigkeitsbereich betrugen 7.357,5 Mio. € (Vj. 5.447,9 Mio. €) und stammten im Wesentlichen aus Netznutzungsentgelten und der Weitergabe der Marktprämie EEG an den Übertragungsnetzbetreiber. Die sonstigen Erträge betrugen 376,4 Mio. € (Vj. 346,8 Mio. €) und bestanden aus den Bestandsveränderungen, anderen aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträgen. Die Aufwendungen in Höhe von 7.216,6 Mio. € (Vj. 5.535,6 Mio. €) entfielen vor allem auf Aufwendungen für Wartung und Betrieb eigener und gepachteter Netze, Aufwendungen für vorgelagerte Netze sowie Aufwendungen aus der Auszahlung der Marktprämie EEG an die Anlagenbetreiber. Das Zinsergebnis (inklusive Ergebnis Finanzanlagen) von 30,8 Mio. € (Vj. 121,8 Mio. €) resultierte vor allem aus den übrigen Aufwendungen und Erträge beim Deckungsvermögen nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB. Für den Tätigkeitsbereich Gasverteilung ergab sich ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von 62,4 Mio. € (Vj. 45,5 Mio. €). Die Umsatzerlöse, vor allem aus Netznutzungsentgelten, beliefen sich auf 602,6 Mio. € (VJ. 782,2 Mio. €). Die Bestandsveränderungen, aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträge betrugen 28,6 Mio. € (Vj. 27,9 Mio. €). Die Aufwendungen in Höhe von 573,1 Mio. € (Vj. 785,0 Mio. €) ergaben sich im Wesentlichen aus Aufwendungen für Wartung und Betrieb eigener und gepachteter Netze sowie aus Aufwendungen für vorgelagerte Netze. Das Zinsergebnis (inklusive Ergebnis Finanzanlagen) in Höhe von 4,6 Mio. € (Vj. 20,6 Mio. €) resultierte vor allem aus den übrigen Aufwendungen und Erträgen beim Deckungsvermögen nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB. Für den Tätigkeitsbereich moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme ergab sich ein Ergebnis nach Steuern in Höhe von -7,9 Mio. € (Vj. -7,2 Mio. €). Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 97,9 Mio. € (VJ. 75,7 Mio. €) und stammten vor allem aus Entgelten für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme. Die Bestandsveränderungen, aktivierten Eigenleistungen und sonstigen betrieblichen Erträge betrugen -0,6 Mio. € (Vj. 0,3 Mio. €). Die Aufwendungen in Höhe von 105,6 Mio. € (Vj. 85,4 Mio. €) ergaben sich im Wesentlichen aus Leistungen im Umfeld von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen, wie z.B. steuernder und operativer Betrieb der Messeinrichtung, Smart Meter Gateway Administration, Ablesung, Sperr-Dienstleistungen sowie Daten- und Systemnutzung. Das im Berichtsjahr positive Zinsergebnis (inklusive Ergebnis Finanzanlagen) in Höhe von 0,5 Mio. € (Vj. 2,3 Mio. €) resultierte insbesondere aus den Kursverlusten beim Deckungsvermögen nach § 246 Absatz 2 Satz 2 HGB. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Chancen- und Risikobericht Jedes unternehmerische Handeln birgt neben Chancen auch Risiken (im Folgenden umfasst der Begriff "Risiko" sowohl Chancen als auch Risiken). Ziel des Unternehmensrisikomanagements der Westnetz (im Folgenden "Risikomanagement") ist es, aussagekräftige Informationen über Unsicherheiten bereitzustellen, die es dem Unternehmen ermöglichen, individuelle Risiken und aggregierte Risikoprofile zu erkennen und zu steuern. Konkret werden Chancen und Risiken systematisch identifiziert und hinsichtlich potenzieller Auswirkungen auf das Unternehmen bewertet, um gegebenfalls frühzeitig mit geeigneten Maßnahmen (gegen)steuern zu können und die Planungssicherheit zu erhöhen. Mit einem regelmäßigen Reporting, Prognoserechnungen sowie darüberhinausgehenden Analysen wird ein umfassendes Bild der aktuellen wirtschaftlichen Situation sowie der zukünftigen Entwicklung dargestellt. Dabei ist Westnetz in das ganzheitlich organisierte Risikomanagementsystem von E.ON und Westenergie integriert. Organisation und Ablauf des Risikomanagements folgen den Vorgaben der E.ON-Konzernrichtlinie, mit der u. a. die Anforderungen des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) umgesetzt werden. Dabei wird das Risikomanagement bei Westnetz kontinuierlich an geänderte Regelungen von E.ON und Westenergie angepasst. In der Westnetz ist ein eigenständiger Risikomanagementausschuss installiert. Im Rahmen eines regelmäßigen Risiko-Reportings und auch einzelfallbezogen wird die Geschäftsführung der Westnetz eingehend informiert. Die Risikobewertung erfolgt für das laufende Berichtsjahr und die ersten drei Jahre der aktuellen Mittelfristplanung. Zu allen Risiken sind geeignete Steuerungsmaßnahmen erarbeitet worden. Die Vorbeugemaßnahmen werden kontinuierlich im Hinblick auf ihre Eignung und Angemessenheit überprüft. Damit sind in entsprechender Anwendung der Regelungen des § 91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG) geeignete Maßnahmen zur Früherkennung bestandsgefährdender Entwicklungen und systematischen Überwachung implementiert. Die Identifikation, Bewertung und Begrenzung von Risiken auf Basis der Konzernrichtlinie Risikomanagement ist somit kontinuierlich gewährleistet. Die potenziellen Risiken werden regelmäßig hinsichtlich ihrer möglichen Schadenshöhe, gemessen in den Finanzkennzahlen EBITDA und OCFbIT, und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet und nach Risikokategorien geordnet. Die Wesentlichkeitsgrenze für Risikomeldungen der Westnetz an Westenergie beträgt für individuelle Ergebnis- und Cash-Risiken einheitlich 10 Mio. € in mindestens einem Jahr des Planungszeitraums. Übergreifendende Risiken, die für mehrere Gesellschaften des E.ON-Konzerns relevant sind (sog. Gruppenrisiken), werden vom Risikomanagement der E.ON vorgegeben, das heißt, für sie besteht keine Meldegrenze. Die im Folgenden dargestellten EBITDA- und OCFbIT-Werte dokumentieren die finanzielle Nettoauswirkung eines Risikos als Abweichung von Budget, Hochrechnung oder Plan und unter Berücksichtigung der Wirkung effektiver Gegensteuerungsmaßnahmen. Sofern nicht auf ein abweichendes Jahr hingewiesen wird, gelten die Werte für das Berichtsjahr 2025. Zum Ende des Geschäftsjahres 2024 überschritten folgende individuelle Risiken die o. g. Meldegrenze:
Darüber hinaus bestehen mehrere Gruppenrisiken. Diese werden mit Hilfe einer PERT-Verteilung (Program Evaluation and Review Technique, Drei-Punkt-Methode) spezifiziert, das heißt, durch Abschätzen der schlechtesten, wahrscheinlichsten und besten Risikoausprägung. In der folgenden Abbildung sind alle Risiken jeweils mit ihrer schlechtesten (Worst Case) und besten Ausprägung (Best Case) angegeben. Sofern nicht anders angegeben, handelt es sich um EBITDA-Werte.
Das Gruppenrisiko der allgemeinen Versorgungssicherheit, verursacht durch ein Jahrhundertereignis, wie beispielsweise eine außergewöhnliche Naturkatastrophe, ist mit einer Single Value-Verteilung unterlegt, die Eintrittswahrscheinlichkeit liegt bei 1 %. Der maximale Risikowert beträgt für das Strom- und Gastnetz in Summe -171 Mio. € (EBITDA- und OCFbIT-Wirkung). Die im Jahr 2022 beobachtete Volatilität der Beschaffungspreise für Strom- und Gas an den Energiemärkten mit in der Spitze extremen Preissteigerungen wurde in den Jahren 2023/24 weitgehend überwunden. Die Energiepreise liegen zwar nach wie vor oberhalb des Vorkrisenniveaus, jedoch haben sich die Preisentwicklungen verstetigt. Im Rahmen der Bilanzkreisbewirtschaftung werden bei der Ermittlung prognostizierter Mengen die Mengenentwicklungen des Jahres 2024 im Wesentlichen fortgeschrieben. In Bezug auf die zu erwartenden Preisentwicklungen werden die EEX-Future-Preise, Baseload, für den betrachteten Zeitraum in der Zukunft berücksichtigt. Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, bestanden während des Geschäftsjahres 2024 nicht und sind auch für das Geschäftsjahr 2025 nicht erkennbar. Prognosebericht Die anhaltenden geopolitischen Krisen und die damit verbundenen Unsicherheiten wirken sich auch auf die Entwicklung der Wirtschaft aus. Somit sind sie in den Prognosen für das Wirtschaftswachstum berücksichtigt. Die OECD geht von einem globalen Wirtschaftswachstum für das Jahr 2025 und 2026 von 3,3 % aus. In diesen Prognosen ist berücksichtig, dass die Inflation weiter nachlässt und der Welthandel sich erholt. Falls jedoch die Spannungen im Handel sowie protektionistische Bestrebungen zunehmen, könnten diese Auswirkungen auf die Lieferketten und die Verbraucherpreise haben und somit das Wirtschaftswachstum beeinträchtigen. Mit Blick auf Deutschland erwartet die OECD für die Jahre 2025 und 2026 ein BIP-Wachstum von 0,7 % und von 1,2 %. Mitte des Jahres sind die Experten noch von leicht höheren Wachstumsraten ausgegangen. Als Begründung für die schlechteren Erwartungen werden unter anderem der Fachkräftemangel und ein schwacher Binnenkonsum genannt. In den Prognosen sind niedrige Inflationsraten (2025: 2,0 % und 2026: 1,9 %) und steigende Löhne berücksichtigt, die die Realeinkommen und den privaten Verbrauch stützen sollen. Die privaten Investitionen sollen sich dank der hohen Ersparnis der Unternehmen und der langsam sinkenden Zinssätze nach und nach beleben. Politische Unsicherheiten werden das Investitionsklima voraussichtlich weiter belasten. Weiter wird davon ausgegangen, dass sich die Exporte unter dem Einfluss der steigenden Nachfrage bei wichtigen Handelspartnern allmählich erholen. Westnetz geht von einer stabilen Geschäftsentwicklung aus. Die Erlösobergrenzen 2025 werden nach aktuellen Erkenntnissen für Strom mit etwa 2,8 % und für Gas etwa 12,9 % über den Erlösobergrenzen 2024 prognostiziert. Im Budget für das Jahr 2025 wurden durchgeleitete Strommengen i. H. v. 78,5 TWh und durchgeleitete Gasmengen i. H. v. 44,9 TWh zugrunde gelegt. Im Jahr 2024 wurde das Gesamtinvestitionsvolumen im Vergleich zu den Vorjahren abermals erhöht (ca. 20% zu 2023). Auch für 2025 wird vorbehaltlich neuer politischer Rahmenbedingungen eine weitere leichte Steigerung erwartet. Dieser Trend setzt sich auch in den kommenden Jahren fort. Neben der grundsätzlichen, alterungs- und zustandsbedingten Erneuerung erfordert der Anschluss größerer Windparks und PV-Freiflächenanlagen sowie die Leistungssteigerung und der Neuanschluss von Industriekunden (u. a. zahlreiche Rechenzentren mit hohem Energiebedarf) in der Fläche den Ausbau der 110-kV-Netze und die Schaffung neuer Netzkoppelpunkte. Im ursprünglichen Koalitionsvertrag der Regulierung aus SPD; Bündnis 90 Die Grünen und FDP war die Stromerzeugung aus Erdgaskraftwerken und KWK-Anlagen als Brückentechnologie vorgesehen, um bestehende Energielücken so lange zu schließen, bis eine ausreichende Versorgungssicherheit durch erneuerbare Energien gesichert ist. Entsprechend wirken sich verstärkt die Prämissen des Netzausbaus durch die Abhängigkeit zu den Großprojekten der vorgelagerten Übertragungsnetze aus, die den deutschlandweiten neuen Netzanforderungen für die Energiewende ebenso Rechnung tragen. Mit den Ansätzen aus dem "Osterpaket" sowie der zukünftigen, kommunalen Wärmeplanung ist hier mit einer Umsetzungsbeschleunigung zu rechnen, die durch entsprechende Genehmigungen gestützt werden muss. Ausgelöst durch die Energiewende steigen noch einmal deutlich die Anforderungen an die regionale Netzinfrastruktur aus den Bereichen E-Mobility (erweitert auf ein LKW-Ladeinfrastruktur-Konzept) und Wärmepumpen. Die Digitalisierung der Ortsnetzstationen sowie die Steigerung der Automatisierung in den Umspannanlagen ermöglichen die notwendige Transparenz in der Netzsteuerung und sind essenziell für den Abruf und Einsatz von Flexibilitäten beim Kunden. Moderne Messsysteme in der Niederspannung an neuralgisch wichtigen Punkten werden die Rückversicherung für eine hohe Verfügbarkeit in den regionalen Netzgebieten sein. Trotz optimaler Nutzung der vorhandenen Netzkapazität auf Basis dieser Transparenz sind an vielen Stellen Leitungsnetzverstärkungen zwingend notwendig. Im Rahmen der Anstrengungen zum deutschlandweiten Umbau des Energiesystems wird es bei Westnetz zu sektorübergreifenden Maßnahmen kommen, bei denen "grüne Gase" mit Flexibilität und Speicherung mit den elektrischen Netzkomponenten unter Einbeziehung digitaler Innovationen verknüpft werden. Dabei begleitet Westnetz aktiv den Einstieg für das perspektivische Substitut von Erdgas durch Wasserstoff oder anderen grünen Gasen. Es ist abzusehen, dass das Thema Wasserstoff und andere grüne Gase die zu lösende Versorgungsaufgabe nachhaltig komplexer werden lässt, da diese Energieträger nicht nur im Wärmemarkt, sondern auch als Grundstoff in der Industrie und im Gewerbe Einzug halten werden. Darüber hinaus erfordert weiterhin die im Jahr 2014 angelaufene und notwendige Marktraumumstellung von L- auf H-Gas bis 2029 von Westnetz sukzessive eine verstärkte operative Umsetzung der vorbereiteten Konzepte und Fahrpläne, um die problemlose und fristgerechte Umstellung zu gewährleisten. Allerdings bleiben die Auswirkungen auf das Gas-Neuanschlussgeschäft durch die Ukraine-Krise spürbar und werden in den nachfolgenden Jahren zu beobachten sein. Die kontinuierliche Weiterentwicklung von Präventionsmaßnahmen, Kampagnen und Aktionen sowie die Verstetigung des bisher Erreichten im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz hat hohe Priorität bei Westnetz. Die Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und der Schutz der Umwelt ist das oberste Ziel. 4. Erklärung zur Unternehmensführung Der Anteil an Frauen in der Geschäftsführung der Westnetz beträgt 0 %. Die Geschäftsführung der Westnetz hat mit Beschluss vom 4. Dezember 2024 eine bis zum 30. November 2029 zu erreichende Zielgröße von 33,3% (entspricht einem FTE in der Geschäftsführung) festgelegt. Der Frauenanteil für leitende Führungskräfte soll nach Vorgaben des E.ON Konzerns ab dem 1. Januar 2022 um insgesamt 1 % pro Jahr weiterentwickelt werden. Um dieses ambitionierte Ziel zu erreichen, wurden folgende Recruiting Quoten vereinbart: Für die Besetzung vakanter Stellen im leitenden Bereich wurden die Zielquote von 30 % und für nichtleitende Führungsfunktionen von 20 % für die Westenergie-Gruppe festgelegt. Die Geschäftsführung der Westnetz hat mit Beschluss vom 23. Juni 2022 eine bis zum 30. Juni 2027 zu erreichende Zielgröße von 23,5% für Frauen in der ersten Führungsebene und von 17,5% für Frauen in der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung beschlossen. Zum 31. Dezember 2024 liegen die Zielgrößen der Frauenanteile bei der Westnetz bei 19,4 % für leitende Führungskräfte und bei 17,1 % bei nichtleitenden Führungskräften.
Dortmund, den 10. Februar 2025 Westnetz GmbH Die Geschäftsführung Dwertmann Dr. Grönner Dr. Montebaur Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 Bilanz zum 31. Dezember 2024Westnetz GmbH, DortmundAKTIVA
* Betrag in geringer Höhe PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2024Allgemeine Grundlagen Die Westnetz GmbH mit Sitz in Dortmund (nachfolgend als "Westnetz" oder "Gesellschaft" bezeichnet) hat zum Gegenstand die Planung, die Errichtung, den Betrieb, die Wartung, den Ausbau, den Erwerb, die Vermarktung und die Nutzung von Netzanlagen und sonstigen Transport-, Speicherungs- und Verteilungssystemen für Energie (insbesondere Strom und Gas), Wärme und Wasser, sonstigen wasserwirtschaftlichen Anlagen (einschließlich Abwasserbeseitigung) und von Anlagen der Informationsübertragung; sowie die Erbringung und Vermarktung von Dienstleistungen auf diesen Gebieten. Die Gesellschaft wurde am 22. März 2019 unter der Firma innogy Netzgesellschaft mbH gegründet und am 29. April 2019 in das Handelsregister B des Amtsgerichtes Dortmund unter HRB 30872 eingetragen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 2. Juli 2019 wurde eine Änderung des § 1 (Firma, Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschaft wurde in Westnetz GmbH umbenannt. Die Eintragung ins Handelsregister Dortmund erfolgte am 16. Juli 2019. Westnetz ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Westenergie AG, Essen, nachfolgend als "Westenergie" oder "Gesellschafter" bezeichnet. Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des GmbH-Gesetzes (GmbHG), des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) und des Gesetzes über den Messstellenbetrieb und die Datenkommunikation in intelligenten Energienetzen (MsbG) aufgestellt. Es handelt sich um eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Gemäß § 291 HGB ist Westnetz von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Westnetz und ihre wesentlichen Tochterunternehmen werden in den befreienden Konzernabschluss der E.ON SE, Essen, einbezogen. Die E.ON SE, Essen, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die E.ON SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Die Gesellschaft unterliegt als Energieversorgungsunternehmen den Vorschriften des EnWG. Gemäß § 6b Abs. 1 EnWG besteht für den Jahresabschluss und den Lagebericht die Aufstellungs- und Offenlegungspflicht nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB. Die Gesellschaft ist ein im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen mit der Folge der Kontentrennungspflicht nach § 6b Abs. 3 EnWG. Angaben zu Geschäften größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen im Sinne von § 6b EnWG, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und die nicht nur von untergeordneter Bedeutung sind, erfolgen in Abschnitt 27. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt; die Beträge werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, aus rechnerischen Gründen können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Zur Klarheit der Darstellung sind einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Zwischen Westnetz und Westenergie als alleiniger Gesellschafterin besteht, wie im Vorjahr, ein Gewinnabführungsvertrag. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Herstellungskosten (Entwicklungskosten) aktiviert, sofern zum Abschlussstichtag zumindest eine hohe Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Entstehung eines Vermögensgegenstandes besteht. Zu den Herstellungskosten zählen die der Entwicklung zurechenbaren Kosten durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Diensten. Die selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände werden planmäßig nach der linearen Methode pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten erfasst und linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer von drei bis fünf bzw. 20 Jahren abgeschrieben. Wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Teile der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebes und für die betriebliche Altersversorgung berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zur Einbeziehung der nach § 255 Abs. 2 S. 3 HGB genannten Kosten wurde daher Gebrauch gemacht. Das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Die planmäßigen Abschreibungen basieren auf den betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern. Planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear vorgenommen. Auf Zugänge des Sachanlagevermögens von neu erstellten bzw. angeschafften Vermögensgegenständen werden Abschreibungen monatsgenau verrechnet. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis einschließlich 250 € werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis über folgende voraussichtlichen Nutzungsdauern:
Bei Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung eingetreten ist. Bei den Finanzanlagen sind die Anteile an verbundenen Unternehmen und die Beteiligungen zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bilanziert. Die Vorräte werden auf Basis von Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Einzelkosten und angemessene Teile der Gemeinkosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB. Bei der Berechnung der Herstellungskosten werden angemessene Gemeinkosten sowie angemessene Teile allgemeiner Verwaltungskosten, angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung berücksichtigt. Das Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB wird nicht angewendet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Abzug gebotener Wertberichtigungen bewertet; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden berücksichtigt. Der Buchwert von Forderungen aus Netznutzung wird um erhaltene Abschlagszahlungen auf den abgegrenzten, noch nicht abgelesenen Verbrauch der Kunden gemindert. Die flüssigen Mittel werden mit dem Nennwert bilanziert. Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen. Soweit Baukostenzuschüsse und Anschlusskostenbeiträge betroffen sind, werden sie ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren ergebniswirksam aufgelöst. Aufgrund der ertragsteuerlichen Organschaft zur E.ON SE werden latente Steuern auf Ebene der Westnetz nicht bilanziert. Als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung wird der Saldo aus der Verrechnung von Wertpapieren des Anlagevermögens mit den Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen bilanziert. Passiva Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Steuerrechtliche Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen (einschließlich Übertragungen gemäß § 6b EStG), die vor dem 1. Januar 2010 gebildet wurden, sind unter Anwendung des Beibehaltungswahlrechts gemäß Art. 67 Abs. 3 EGHGB als Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen und werden im Verhältnis zu den planmäßigen Abschreibungen aufgelöst. Steuerpflichtige Zuschüsse der öffentlichen Hand für Investitionen sind als Sonderposten für Investitionszuwendungen zum Anlagevermögen passiviert. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen. Der Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung geschätzter künftiger Kostensteigerungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank im Dezember 2024 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre restlaufzeitadäquat abgezinst. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit-Methode) gebildet. Der Gesetzgeber hatte im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der im Geschäftsjahr angewendete Zinssatz beträgt 1,90 % (Vorjahr 1,82 %). Bis zum 31. Dezember 2015 wurde ein von der deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Auf Basis eines 7-Jahresdurchschnittszinssatzes in Höhe von 1,97 % (Vorjahr 1,74 %) ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag in Höhe von -30,4 Mio. €, (Vorjahr Unterschiedsbetrag 36,7 Mio. €) auf den keine Ausschüttungssperre Anwendung findet. Im Rahmen weiterer Rechnungsannahmen wurden folgende jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie Rentensteigerungen zugrunde gelegt:
Zudem wurden zur Berechnung der Rückstellungen branchenübliche Fluktuationsannahmen unterstellt. Die Pensionsrückstellungen umfassen neben den vertraglich zugesagten Barbezügen auch Rückstellungen für Deputatverpflichtungen, die auf der Basis des Ablösebetrags bzw. der Netto-Selbstkosten bewertet werden. Im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement (CTA) wurden Vermögenswerte auf einen Treuhänder zur externen Finanzierung von Teilen der betrieblichen Altersversorgung übertragen. Das Deckungsvermögen zur Absicherung der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen wird vom E.ON Pension Trust e.V. treuhänderisch für Westnetz GmbH verwaltet. Ferner bestehen Ansprüche aus rückgedeckten Pensionsverpflichtungen gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG, Berlin. Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Das Deckungsvermögen wurde zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände basiert auf dem Marktpreis zum 31. Dezember 2024. Das Vermögen des Contractual Trust Agreements ist in Spezialfonds angelegt, die wiederum in verschiedene, vom Treugeber vorgegebene Wertpapierklassen investieren. Der Marktwert des Deckungsvermögens entspricht dabei dem Zeitwert der in Spezialfonds zusammengefassten Wertpapiere. Ergebnisauswirkungen aus einer Zeitwertänderung des Deckungsvermögens und laufende Erträge des Deckungsvermögens werden nach Verrechnung im Zinsergebnis ausgewiesen. Die innerhalb der sonstigen Rückstellungen ausgewiesenen Rückstellungen für Verpflichtungen aus dem Personalbereich beinhalten u.a. Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen sowie Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen mittels Anwartschaftsbarwertmethode durchgeführt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem gem. § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB pauschal ermittelten Rechnungszinssatz, der dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,97 % p.a. (Vorjahr 1,76 % p.a.) entspricht und die Annahme von Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,95 % p.a. (Vorjahr 2,95 % p.a.). Die Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen wurden mit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Das Deckungsvermögen wurde zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände basiert auf dem Marktpreis zum 31. Dezember 2024. Das Vermögen des Contractual Trust Agreements wird in Exchange Traded Funds (ETF) angelegt, die verschiedene, vom Treugeber vorgegebene Wertpapierklassen umfassen. Der Marktwert des Deckungsvermögens entspricht dabei dem Zeitwert. Die Ermittlung der Höhe der Rückstellung für Verpflichtungen zur Erbringung von Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Sie enthält Aufstockungsbeträge und bis zum Bilanzstichtag aufgelaufene Erfüllungsverpflichtungen der Gesellschaft. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem unter der Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,49 % p.a. (Vorjahr 1,08 % p.a.) und die Annahme von Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,95 % p.a. (Vorjahr 2,95 % p.a.). Die Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen wurden mit Deckungsvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Das Deckungsvermögen wurde zum Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände basiert auf dem Marktpreis zum 31. Dezember 2024. Das Vermögen des Contractual Trust Agreements ist in Exchange Traded Funds (ETF) angelegt, die verschiedene, vom Treugeber vorgegebene Wertpapierklassen umfassen. Der Marktwert des Deckungsvermögens entspricht dabei dem Zeitwert der ETFs. Die Bewertung der Rückstellung für Vorruhestand wurde nach den handelsrechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Die Rückstellung wurde zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsgrundlagen dienen die Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit einem unter Anwendung der Durationsmethode ermittelten Rechnungszinssatz von 1,49 % p.a. (Vorjahr 1,08 % p.a.) und die Annahme von Rentensteigerungen von 1,00 % p.a. (Vorjahr 1,00 % p.a.). Bei der Rückstellung für das Aktienoptionsprogramm handelt es sich um den E.ON Performance Plan. Die Rückstellung beinhaltet die Tranchen 2021 bis 2024 und wurde mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten aus Frühpensionierungsverpflichtungen sind auf Grundlage der Richttafeln 2018 G der Heubeck-Richttafeln-GmbH mit dem Barwert angesetzt, dabei wurde ein Rechnungszinssatz von 1,49 % p.a. (Vorjahr 1,08 % p.a.) berücksichtigt. Außerdem liegt der Berechnung die Annahme von Rentensteigerungen in Höhe von 1,00 % p.a. (Vorjahr 1,00 % p.a.) zugrunde. Erhaltene Anzahlungen werden separat zum Nennwert ausgewiesen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden die vor dem Bilanzstichtag erhaltenen Einnahmen abgegrenzt, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Von Kunden vereinnahmte Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse werden als passiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Sie werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten werden darüber hinaus vereinnahmte Funklizenzgebühren für verkaufte Funkrundsteuerempfänger in EEG-Anlagen ausgewiesen. Sie werden ratierlich über einen Zeitraum von 20 Jahren aufgelöst. Die Wertansätze der Haftungsverhältnisse entsprechen dem am Bilanzstichtag bestehenden Stand der jeweiligen Hauptschuld. Energiesteuern In der Gewinn- und Verlustrechnung sind die (unmittelbar geschuldete) Stromsteuer sowie die Energiesteuer auf Erdgas in einem gesonderten Posten nach den Umsatzerlösen ausgewiesen. Erläuterungen zur Bilanz (1) Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Anlageposten und deren Entwicklung im Berichtsjahr sind im Anlagespiegel, der als Anlage I in diesem Anhang beigefügt ist, dargestellt. Eine Aufstellung des vollständigen Anteilsbesitzes nach § 285 Nr. 11 HGB ist als Anlage II beigefügt. In den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens werden Softwareprogramme, Patente und Lizenzen ausgewiesen. Die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen betreffen entgeltlich erworbene Software in Höhe von 94,8 Mio. €, selbst geschaffene Software in Höhe von 7,1 Mio. €, sowie geleistete Anzahlungen auf immatrielle Vermögensgegenstände in Höhe von 39,8 Mio. €. Der Gesamtbetrag der Forschungs- und Entwicklungskosten des Geschäftsjahres beläuft sich auf 73,3 Mio. €, davon entfallen auf die selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerte 8,6 Mio. €. Das Sachanlagevermögen beinhaltet im Wesentlichen Stromverteilungs-, Hochspannungs-, Gasverteilungs- und Telekommunikationsanlagen, Zählereinrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Anlagen im Bau. Die Zu- und Abgänge des Geschäftsjahres betrafen die vorgenannten Anlagen und können dem Anlagenspiegel entnommen werden. Der Posten Finanzanlagen beinhaltet im Wesentlichen Anteile an Netzkooperationsgesellschaften und an Vermögenseigentums-Gesellschaften sowie Wohnungsbaudarlehen an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Anteilsbesitz der Westnetz ist in einer gesonderten Aufstellung -Anteilsbesitzliste- ersichtlich, die integraler Bestandteil des Anhangs ist. Im Berichtsjahr 2024 wurde in eine bestehende Netzkooperationsgesellschaft Sachanlagevermögen mit einem Buchwert von 0,9 Mio. € sowie Anschlusskostenbeiträge in Höhe von 0,2 Mio. € eingebracht. Im Anschluss erfolgte bei dieser Gesellschaft ein Anteilsverkauf an kommunale Partner Bei einer im Geschäftsjahr 2023 gegründeten Netzkooperationsgesellschaft erfolgte der Verkauf von Gesellschaftsanteilen an kommunale Partner im Berichtsjahr 2024. (2) Vorräte
Die Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe umfassen das netzdienliche Lagermaterial inklusive der konventionellen und intelligenten Messeinrichtungen für den Betrieb (Wartung, Instandhaltung, Störungsbeseitigung), die Erneuerung und den Neubau der bewirtschafteten Netzanlagen. Die unfertigen Leistungen betreffen Auftragsarbeiten. Der Anstieg der unfertigen Leistungen resultiert vorrangig aus dem Anstieg des Auftragsgeschäfts. (3) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
* RLZ - Restlaufzeit In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind abgegrenzte Netznutzungsentgelte aus noch nicht abgelesenen Verbrauchsstellen in Höhe von 984,3 Mio. € (Vorjahr 705,8 Mio. €) enthalten, wovon die erhaltenen Abschlagszahlungen in Höhe von 604,0 Mio. € (Vorjahr 395,2 Mio. €) aktivisch abgesetzt wurden. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten mit 197,9 Mio. € (Vorjahr 197,9 Mio. €) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, mit 64,4 Mio. € Finanzforderungen (Vorjahr 153,4 Mio. €), davon gegenüber dem Gesellschafter 64,4 Mio. € (Vorjahr 153,4 Mio. €), Forderungen aus Gewinnansprüchen in Höhe von 7,4 Mio. € (Vorjahr 14,7 Mio. €). Des Weiteren bestehen 7,3 Mio. € (Vorjahr 12,8 Mio. €) Forderungen aus anrechenbaren Steuern im Rahmen der Organschaft. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind im Jahr 2024 44,1 Mio. € (Vorjahr 11,6 Mio. €) Steuererstattungsansprüche enthalten. Weiter sind 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €) Forderungen aus Garantiedividenden enthalten, die rechtlich erst nach dem Stichtag entstehen. Wirtschaftlich sind sie jedoch diesem Geschäftsjahr zuzuordnen. (4) Flüssige Mittel Die Flüssigen Mittel betreffen ausschließlich Guthaben bei Kreditinstituten. (5) Rechnungsabgrenzungsposten Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind die an die Verpächter weitergeleiteten Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse bilanziert. (6) Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ergibt sich aus der Verrechnung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Wertpapiere, soweit diese der Absicherung von Wertguthaben aus dem Blockmodell Altersteilzeit gemäß § 8a AltTZG sowie Ansprüchen auf Zahlung von Aufstockungsbeträgen dienen, mit den Verpflichtungen für Altersteilzeit. Das Deckungsvermögen wurde als zweckexklusive, verpfändete und insolvenzgeschützte Vereinbarung klassifiziert (Contractual Trust Arrangement). Aufgrund der hohen Überdeckung im Vorjahr, wurden unterjährig 50 Mio. € zweckgebundenes Treuhandvermögen gemäß den Richtlinien des Treuhandvertrags entnommen. Das Ergebnis aus dem Verkauf der Wertpapiere für die Entnahme ist in der Verrechnung unter Punkt (23) enthalten.
Das Deckungsvermögen für Altersteilzeit besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen. Als beizulegender Zeitwert wurde der Rücknahmepreis per 31. Dezember 2024 verwendet. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere investiert. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt. Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter Punkt (23) dargestellt. (7) Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und wird zu 100 % von Westenergie gehalten. Die Kapitalrücklage ist in voller Höhe nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB gebildet. (8) Sonderposten
* Betrag in geringer Höhe Die steuerrechtlichen Rücklagen beinhalten vorwiegend Rücklagen gemäß § 6b EStG. Als steuerrechtliche Sonderabschreibungen wurden solche gemäß §§ 6b und 7d EStG vorgenommen. Die Veränderung des Sonderpostens mit Rücklageanteil hat das Ergebnis des Geschäftsjahres mit 0,3 Mio. € positiv beeinflusst. (9) Rückstellungen
Für die nicht fondsgedeckten Verpflichtungen für Stromdeputate an Pensionäre wird eine Rückstellung in Höhe von 437,6 Mio. € (Vorjahr 421,3 Mio. €) bilanziert.
Für Pensionszusagen aus der Versorgungsordnung 2003, des Beitragsplans der E.ON SE sowie aus den übernommenen Versorgungswerken der VEW AG und der RWE AG wird eine Verpflichtung in Höhe von 1.624,5 Mio. € (Vorjahr 3.007,3 Mio. €) ohne die Verpflichtungen für Stromdeputate an Pensionäre bilanziert. Bei der Versorgungsordnung 2003 und dem Beitragsplan der E.ON SE handelt es sich um eine beitragsorientierte betriebliche Altersversorgung. In der Rückstellungssumme enthalten sind ebenfalls Entgeltumwandlungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Versorgungsansprüchen im Rahmen der Versorgungsordnung 2004. Darüber hinaus gibt es für die leitenden Angestellten die Möglichkeit der Entgeltumwandlung im Rahmen einer Deferred Compensation-Regelung. Im Berichtsjahr bestehen dafür Rückstellungen in Höhe von 5,9 Mio. € (Vorjahr 5,7 Mio. €). Zum 31. Dezember 2024 wurden die Verpflichtungen gegenüber Rentnern der Westnetz mittels Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme auf die E.ON Pensionsfonds Holding GmbH übertragen. Entsprechend wurden 1.481,4 Mio. € Pensionsrückstellungen bei der Westnetz zum 31. Dezember 2024 ausgebucht und zeitgleich bei der E.ON Pensionsfonds Holding GmbH eingebucht. Die die Rentnerbestände betreffende Deputatsrückstellung verbleibt bei der Westnetz. Als Gegenleistung für den Schuldbeitritt wurde CTA-Deckungsvermögen der Westnetz in gleicher Höhe (1.481,4 Mio. €) zugunsten der E.ON Pensionsfonds Holding GmbH zum 31.12.2024 übertragen. Mit Übertragung des CTA-Deckungsvermögens auf die E.ON Pensionsfonds Holding GmbH wird die Marktbewertung der jeweiligen Fonds per 31. Dezember 2024 realisiert und ist in der Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen unter Punkt (23) enthalten. Das bei der Westnetz verbleibende Deckungsvermögen für Pensionen besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen. Zum 31. Dezember 2024 besteht es zu 100% aus am aktiven Markt gelistetes Vermögen. Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wurde, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt. Beim beizulegenden Zeitwert der darüber hinaus bestehenden Rückdeckungsversicherungen für bestimmte Versorgungszusagen aus Entgeltumwandlung handelt es sich um den von der Versicherungsgesellschaft mitgeteilten Zeitwert, der sich im Wesentlichen aus den bisher geleisteten Versicherungsprämien und den erwirtschafteten Gewinnen des jeweiligen Versicherungsvertrags zusammensetzt. Diese bei der Westnetz verbleibenden Pensionsverpflichtungen ohne Deputate wurden mit Deckungsvermögen in Höhe von 379,1 Mio. € (Vorjahr 1.875,5 Mio. €) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB verrechnet. Als Deckungsvermögen wurden folgende zweckexklusive, verpfändete und insolvenzgeschützte Vereinbarungen klassifiziert: Contractual Trust Agreement sowie verpfändete Rückdeckungsversicherungen. Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter Punkt (23) dargestellt. Der Vorstand der Westenergie AG hat am 19. Dezember 2024 die bestehende Betriebsvereinbarung für zur Altersteilzeit für tarifliche und außertarifliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Geburtsjahrgang 1966 erweitert. Aufgrund der vorliegenden Ansatzvoraussetzungen für Restrukturierungsaufwendungen wurden entsprechende Potenziale für Altersteilzeitverpflichtungen auf der Passivseite bilanziert. Es erfolgt für diese Verpflichtungen keine Saldierung mit dem vorhandenen Fondsvermögen für Altersteilzeit. Aufgrund des Saldierungsgebotes des § 246 Abs 2 Satz 2 HGB wurden fondsgedeckte Rückstellungen für Jubiläumsgeldverpflichtungen mit dem Deckungsvermögen aus dem Contractual Trust Arrangement verrechnet.
Das Deckungsvermögen für Jubiläumsgeld besteht nahezu vollständig aus Anteilen an Investmentvermögen. Als beizulegender Zeitwert wurde der Rücknahmepreis per 31. Dezember 2024 verwendet. Das Investmentvermögen ist überwiegend in börsengehandelte Wertpapiere oder an anderen organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere investiert. Ferner ist ein Guthabenkonto bei einem Kreditinstitut Bestandteil des Deckungsvermögens; die Kategorisierung als sonstige Vermögensgegenstände erfolgt durch die Verfügungsbeschränkung aufgrund der treuhänderischen Verwaltung. Das Guthaben ist zum Nennwert angesetzt. Die entsprechende Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen ist unter Punkt (23) dargestellt. In den sonstigen Rückstellungen sind zum Jahresende folgende wesentliche Bestandteile enthalten: Verpflichtungen aus dem Netz- und Personalbereich, Inkassokosten, Regulierungskonto sowie Abrechnungsverpflichtungen. (10) Verbindlichkeiten
* RLZ - Restlaufzeit ** Betrag in geringer Höhe Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten mit 64,3 Mio. € (Vorjahr 70,7 Mio. €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und mit 1,3 Mrd. € (Vorjahr 450,0 Mio. €) Verbindlichkeiten aus empfangenen Darlehen. In 2024 wurde ein Darlehen in Höhe von 1,1 Mrd. € mit einer Laufzeit von zehn Jahren neu aufgenommen und Darlehen in Höhe von 250,0 Mio. € getilgt. Gegenüber der Gesellschafterin bestehen zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,0 Mio € (Vorjahr 4,2 Mio. €) sowie eine Verbindlichkeit aus Gewinnabführung in Höhe von 37,3 Mio. € (Vorjahr 251,4 Mio. €). (11) Passive Rechnungsabgrenzungsposten Als passive Rechnungsabgrenzungsposten sind im Wesentlichen mit 330,5 Mio. € Anschlusskostenbeiträge und Baukostenzuschüsse bilanziert. (12) Haftungsverhältnisse Die E.ON Pensionsfonds Holding GmbH (EPH) ist mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2024 durch Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme den Pensionsverpflichtungen gegenüber Rentnern von Westnetz beigetreten. Westnetz haftet weiterhin im Außenverhältnis gegenüber den Rentenempfängern. Die EPH stellt im Innenverhältnis Westnetz von der Erfüllung der im Wege des Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme wirtschaftlich übertragenen Versorgungsverpflichtungen frei. Als finanziellen Ausgleich für den Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme erhielt EPH von Westnetz Vermögenswerte in Höhe des nach HGB berechneten Wertes der im Wege des Schuldbeitritts mit Erfüllungsübernahme wirtschaftlich übertragenen Versorgungsverpflichtungen. Die Mithaftung der Westnetz beträgt 1.481,4 Mio. €. Die vom Schuldbeitritt betroffene Pensionsrückstellung und das korrespondierende Deckungsvermögen wurden zum 31.12.2024 ausgebucht, da keine Inanspruchnahme aus der gesamtschuldnerischen Haftung droht. Aufgrund der in früheren Jahren erfolgten Übertragung von bestimmten Altersversorgungsverpflichtungen auf die Willis Towers Watson Pensionsfonds AG, Wiesbaden besteht für den Fall einer möglichen zukünftigen Unterdeckung des Pensionsfonds eine gesetzliche Nachschussverpflichtung in der Eigenschaft der Westnetz als Arbeitgeber. Für die bei sonstigen verbundenen Unternehmen bilanzierten Pensionsverpflichtungen bestehen gesamtschuldnerische Haftungen. Es besteht ein Schuldbeitritt im Zusammenhang mit Einkaufsverpflichtungen, aus denen eine Mithaftung der Westnetz in Höhe von 263,5 Mio. € resultiert. Die zugrunde liegenden Verpflichtungen können von den betreffenden Gesellschaften nach den Erkenntnissen der Westnetz in allen Fällen erfüllt werden. Die Gesellschaften agieren in einem stabilen Marktumfeld. Zweifel an der Bonität der Gesellschaften bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht; mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen. (13) Aus der Bilanz nicht ersichtliche sonstige finanzielle Verpflichtungen Künftige sonstige finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Pachtverträgen betragen 590,2 Mio. €, davon in Höhe von 521,5 Mio. € gegenüber verbundenen Unternehmen. Darüber hinaus bestehen noch weitere Verpflichtungen aus Betriebsführungs- und Dienstleistungsverträgen in Höhe von 332,4 Mio. €, davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 263,9 Mio. € und aus dem Bestellobligo in Höhe von 587,5 Mio. €, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Leistungserstellung der Gesellschaft stehen. Die Verpflichtungen aus Auktionskäufen in 2024 für den Ausgleich der Netzverluste in Folgejahren belaufen sich auf 196,7 Mio. €, davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 43,6 Mio. €. Finanzielle Verpflichtungen für die Nutzung des vorgelagerten Strom- und Gasnetzes bestehen in Höhe von 2.515,6 Mio. €, davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 4,9 Mio. €. Weitere sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von 21,2 Mio €. Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich im Berichtsjahr auf 4.243,5 Mio. €, davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 833,8 Mio. €. (14) Außerbilanzielle Geschäfte Es liegen keine weiteren außerbilanziellen Geschäfte gemäß § 285 Nr. 3 HGB, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, vor. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung (15) Umsatzerlöse
Die Stromerlöse beinhalten im Wesentlichen die Weitergabe von EEG-Stromeinspeisung an den Übertragungsnetzbetreiber Amprion GmbH, Dortmund. Die Netznutzungsentgelte enthalten Konzessionsabgaben in Höhe von 186,5 Mio. € sowie weitere gesetzlich veranlasste Umlagen in Höhe von 326,2 Mio. €. In den sonstigen Umsatzerlösen sind die Erlöse aus der Weiterbelastung der an Einspeiser ausgezahlten Prämien für Direktvermarktung an den Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von 1.007,1 Mio. € enthalten. Des Weiteren beinhalten die sonstigen Umsatzerlöse die Weiterverrechnung der Investitionen an Eigentümer gepachteter Netze, Erlöse aus der Auftragsabrechnung sowie die Erlöse aus Material- und Lagerverkäufen. In den Umsätzen sind aperiodische Erlöse in Höhe von 174,1 Mio. € enthalten, welche im Wesentlichen auf die Erlöse EEG (-112,3 Mio. €), die Marktprämie (119,6 Mio. €), die Mehr-/ Mindermengenabrechnung Strom (188,8 Mio. €) und auf die Netznutzungsentgelte (-40,7 Mio. €) entfallen. (16) Sonstige betriebliche Erträge
Die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen betreffen im Wesentlichen die Verkäufe von Anteilen an Netzkooperationsgesellschaften an kommunale Partner. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 72,2 Mio. € enthalten, die im Wesentlichen die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 62,2 Mio. € (Vorjahr 72,8 Mio. €), Zuschreibungen auf Forderungen in Höhe von 8,6 Mio. € (Vorjahr 7,3 Mio. €) sowie freigewordene Verbindlichkeiten in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €) resultieren. (17) Materialaufwand
Zu den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zählen im Wesentlichen der Fremdstrombezug aus EEG- und KWK-Einspeisungen, für Netzverluste, aus der Mehr-Mindermengenabrechnung sowie Aufwendungen für Material- und Lagerverkäufe. In den Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Wesentlichen die Aufwendungen für das vorgelagerte Netz, Betriebs- und Instandhaltungsaufwendungen, Pachtaufwendungen und Aufwendungen für die Direktvermarktung enthalten. Die hier ebenfalls ausgewiesenen Aufwendungen für Konzessionsabgaben wurden in Höhe von 189,8 Mio. € weitergegeben. Die periodenfremden Aufwendungen in dem Materialaufwand betreffen im Wesentlichen die Spitzaberechnungen der Pachtaufwendungen für Telekommunikationsdienstleistungen in Höhe von 3,5 Mio. €. (18) Personalaufwand
Der Aufwand für Löhne und Gehälter beinhaltet im Wesentlichen die laufenden Aufwendungen des Geschäftsjahres. Der Anstieg der Löhne und Gehälter sowie der Sozialabgaben gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus tariflichen Anpassungen der Vergütungen.Der Rückgang der Aufwendungen für Altersversorgung resultiert im Wesentlichen aus dem gesunkenen Aufwand für Deputate aufgrund der weniger stark gestiegenen Bezugspreise bei gleichzeitig gesunkenem Verbrauch. Weiterhin wirkt sich die Bilanzierung des neuen ATZ Jahrgangs um 15,0 Mio. € vermindernd auf die Pensionsrückstellungen aus. (19) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt
Die Angabe der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt erfolgt in Vollzeitstellen. Diese entsprechen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß dem jeweiligen prozentualen Beschäftigungsgrad. (20) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen
Die Zusammensetzung der Abschreibungen ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Im Geschäftsjahr 2024, wie auch im Vorjahr, wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. (21) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus Aufwendungen für IT-Dienstleistungen und Programmierung sowie Restrukturierungsmaßnahmen und beinhaltet die Rückstellungsbildung für den neuen Altersteilzeitjahrgang 1966 i.H.v. 30,2 Mio. €. Der Posten "Übrige" beinhaltet im Wesentlichen Kosten für verschiedene konzerninterne Verrechnungen , Fuhrpark, sonstige soziale Aufwendungen sowie allgemeine Verwaltungskosten. Die periodenfremden Aufwendungen in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Abgängen von Forderungen in Höhe von 0,8 Mio. € sowie Aufwendungen für KFZ- und Sachversicherungen in Höhe von 0,4 Mio. €. (22) Erträge aus Beteiligungen Die Gesellschaft erzielte Erträge aus Beteiligungen in Höhe von 17,6 Mio. €, davon 7,4 Mio. € von verbundenen Unternehmen. (23) Zinsergebnis
Im Berichtsjahr wurden die Aufwendungen aus der Aufzinsung/Zinsänderung der Rückstellungen für Altersteilzeitverpflichtungen in Höhe von 0,6 Mio. € (Ertrag Vorjahr 0,9 Mio. €) mit Marktwertveränderungen sowie den übrigen Erträgen aus den Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von 7,7 Mio. € (Vorjahr 10,7 Mio. €) saldiert. Die Erträge aus der Aufzinsung/Zinsänderung der Rückstellung für Jubiläumsgeld in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,6 Mio. €) wurden mit den Marktwertveränderungen sowie den übrigen Erträgen aus den Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr 1,1 Mio. €) addiert. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung/Zinsänderung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 6,9 Mio. € (Vorjahr 29,6 Mio. €) wurden mit Marktwertveränderungen sowie übrigen Erträgen aus den Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von 47,1 Mio. € (Vorjahr 172,8 Mio. €) verrechnet. Eine Verrechnung erfolgt nur, soweit die Wertpapierguthaben Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB darstellen. Der daraus resultierende Saldo in Höhe von 48,2 Mio. € ist in den Zinsen und ähnlichen Erträgen (Vorjahr 156,5 Mio. €) ausgewiesen. Des Weiteren betreffen die Zinsaufwendungen mit 14,7 Mio. € die Verzinsung der von der E.ON SE und der E.ON Verwaltungs GmbH, Essen, zur Verfügung gestellten Darlehen sowie die Verzinsung des Cash-Pools mit der Westenergie. (24) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Zwischen Westenergie und Westnetz besteht ein Gewinnabführungsvertrag. Des Weiteren liegt eine ertragsteuerliche Organschaft mit der E.ON SE vor. Die E.ON SE ist im Außenverhältnis Schuldnerin der auf Basis des Organkreises unter Berücksichtigung der Ergebnisse der einzelnen Organgesellschaften errechneten Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlages und der Gewerbesteuer. (25) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrages wird der Gewinn in Höhe von 657,3 Mio. € an Westenergie abgeführt (Vorjahr 451,4 Mio. €). (26) Abführungssperre Im Geschäftsjahr 2024 sind aufgrund der Überdeckung der frei verfügbaren Rücklagen keine abführungsgesperrten Beträge i.S.d. § 268 Abs. 8 HGB bei Westnetz angefallen. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,90 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,97 % p.a.) beträgt zum Bilanzstichtag -30,4 Mio. € (Vorjahr 36,7 Mio. €). Auf einen negativen Betrag findet § 253 Abs. 6 S. 2 keine Anwendung. Zusammensetzung des zur Abführung gesperrten Betrages
Ermittlung des maximalen Abführungsbetrages
(27) Angaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Im Geschäftsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt:
(28) Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Nach dem Bilanzstichtag und vor Erstellung des Jahresabschlusses haben sich keine berichtspflichtigen Vorgänge von besonderer Bedeutung ergeben, die für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der Westnetz von Bedeutung gewesen wären. (29) Sonstige Angaben Im Zusammenhang mit betrieblichen Pensionszusagen aus Entgeltumwandlungen wurden Forderungen aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 5,9 Mio. € verpfändet. Die Gesamtvergütung der Geschäftsführung der Westnetz beläuft sich im Jahr 2024 auf insgesamt 1,5 Mio. €. In den Bezügen sind 0,2 Mio. € aktienbasierte Vergütungen (beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung) enthalten. Diese beinhalten 18.554 Stück eingeräumte virtuelle Aktien aus dem E.ON Performance Plan. Der Geschäftsführung wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Auf die Angabe der Honorare des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, weil diese Angabe im Konzernabschluss des einbeziehenden Mutterunternehmens, der E.ON SE, enthalten ist. (30) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen § 285 Nr. 21 HGB Angabepflichtige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen im wesentlichen Umfang zu nicht marktüblichen Bedingungen bestanden nicht. Geschäftsführung Jochen Dwertmann, Geschäftsführer "Energiewirtschaft/ Finanzen/ Personal" Dr. Jürgen Grönner, Geschäftsführer "Regionaltechnik/ Assetmanagement" Dr. Patrick Wittenberg, Geschäftsführer "Spezialtechnik/ Digitalisierung" (bis 31. Mai 2024) Dr. Alexander Montebaur, Geschäftsführer "Spezialtechnik/ Digitalisierung (ab 01. Juni 2024)
Dortmund, den 10. Februar 2025 Westnetz GmbH Die Geschäftsführung Dwertmann Dr. Grönner Dr. Montebaur Anlagen: Anlage I: Anlagespiegel Anlage II: Anteilsbesitzliste Anlage I Entwicklung des Anlagevermögens - Westnetz GmbH
* Betrag in geringer Höhe Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten. Anlage II AnteilsbesitzlisteWestnetz GmbH
Westnetz GmbH
1) Eigenkapital und Ergebnis des Geschäftsjahres 2024 Die Angaben zum Eigenkapital sowie zum Ergebnis beziehen sich grundsätzlich auf das Geschäftsjahr 2023. Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember 2024Westnetz GmbH Florianstr. 15-21 44139 Dortmund Eingetragen im HRB-Nr. 30872 beim Amtsgericht Dortmund Inhaltsverzeichnis Bilanz zum 31. Dezember 2024Bilanz zum 31. Dezember 2023 Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2024 Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2023 Allgemeine Grundlagen Allgemeines Ausgeübte Tätigkeiten Definition der Tätigkeit, für die ein Tätigkeitsabschluss aufgestellt wird Zuordnungsgrundsätze Rechnungslegungsgrundsätze Allgemeine Erläuterungen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Haftungsverhältnisse Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Bilanz zum 31. Dezember 2024
* Betrag in geringer Höhe, ** Restlaufzeit bis zu einem Jahr Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Bilanz zum 31. Dezember 2023
* Betrag in geringer Höhe, ** Restlaufzeit bis zu einem Jahr Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2024 vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
* Betrag in geringer Höhe Tätigkeitsabschlüsse gemäß § 6b Abs. 3 EnWG Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2023 vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
* Betrag in geringer Höhe Allgemeine Grundlagen Allgemeines Die Westnetz GmbH (nachfolgend "Westnetz") ist als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen aufgrund der Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtet, jeweils getrennte Konten zu führen und für die nachfolgend genannten Tätigkeiten einen Tätigkeitsabschluss zu erstellen. Ausgeübte Tätigkeiten Die Westnetz übt folgende Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz aus:
Definition der Tätigkeit, für die ein Tätigkeitsabschluss aufgestellt wird Elektrizitätsverteilung Der Elektrizitätsverteilung werden die im Zusammenhang mit dem Hoch-, Mittel- und Niederspannungsnetz (≤ 110 kV) stehenden Aktivitäten zugeordnet. Die Aktivitäten umfassen neben dem eigenen Netz auch den Betrieb gepachteter Netze. Darüber hinaus werden Dienstleistungen gegenüber dem Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung von verbundenen, vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen hier zugeordnet. Gasverteilung Der Gasverteilung werden die im Zusammenhang mit dem Gasnetz des Hoch-, Mittel- und Niederdrucks stehenden Aktivitäten zugeordnet. Der Betriebsdruck beträgt 0,1 bar bis 70 bar. Die Aktivitäten umfassen neben dem eigenen Netz auch den Betrieb gepachteter Netze. Darüber hinaus werden Dienstleistungen gegenüber dem Tätigkeitsbereich Gasverteilung von verbundenen, vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen hier zugeordnet. Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme Die Tätigkeit moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme umfasst alle Aktivitäten gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im Zusammenhang mit den modernen Messeinrichtungen und den eingebauten intelligenten Messsystemen als grundzuständiger Messstellenbetreiber. Zur Durchführung der operativen Geschäftstätigkeit der Westnetz bestehen auch mit verbundenen Unternehmen eine Vielzahl von Dienstleistungs-, Miet- und Pachtverträgen. Zuordnungsgrundsätze Auf Grund der Organisationsstruktur der Westnetz werden auf Basis von Einzelkonten die wesentlichen Aktiv- und Passivposten den Unternehmenstätigkeiten grundsätzlich direkt zugeordnet. In den Fällen, in denen dies nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt die Zurechnung grundsätzlich nach sachbezogenen Umlageschlüsseln, die eine sachgerechte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ermöglichen und die aus der Aufteilung eines vergleichbaren Postens der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung abgeleitet wurden und dem Grundsatz der Stetigkeit unterliegen. Als sachbezogene Umlageschlüssel werden
Zur sachgerechteren Darstellung infolge der Entwicklung im Umfeld Messstellenbetrieb wurde ein weiterer aufwandsbasierter Schlüssel eingeführt. Dabei unterscheiden sich die verwendeten Schlüssel jeweils in ihrem Anwendungsfall und/oder in der Anzahl der Tätigkeiten, auf die geschlüsselt wird. Die im Wege der direkten und indirekten Zuordnung der Aktiva und Passiva zu den Tätigkeiten entstehende Residualgröße wird zur Gewährleistung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Tätigkeitsbilanzen im Eigenkapital dargestellt. Auf eine Verzinsung der Residualgröße wird verzichtet. Die Vorjahresangaben sind aufgrund der besseren Lesbarkeit der Unterlagen als eigenständige Übersichten beigefügt. Rechnungslegungsgrundsätze Allgemeine Erläuterungen Die Tätigkeitsabschlüsse der Gesellschaft sind nach den Vorschriften des § 6b Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), § 3 Abs. 4 Messstellenbetriebsgesetz und den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den Festlegungen der Beschlusskammern 8 und 9 aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Beträge in den Tätigkeitsbilanzen werden in Millionen Euro (Mio. €) angegeben, aus rechnerischen Gründen können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Gesetzgeber hatte im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen, für Pensionsrückstellungen ab 2016 einen von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre zugrunde zu legen, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der im Geschäftsjahr angewendete Zinssatz beträgt 1,90 % (Vorjahr 1,82 %). Bis zum 31. Dezember 2015 wurde ein von der deutschen Bundesbank veröffentlichter 7-Jahresdurchschnittszinssatz verwendet. Auf Basis eines 7-Jahresdurchschnittszinssatzes in Höhe von 1,97 % (Vorjahr 1,74 %) ergibt sich für die Sparte Elektrizitätsverteilung ein negativer Unterschiedsbetrag (Vorjahr positiv) in Höhe von -25,4 Mio. € (Vorjahr 30,5 Mio. €), für die Sparte Gasverteilung -3,5 Mio. € (Vorjahr 4,4 Mio. €) und für den intelligenten Messstellenbetrieb in Höhe von -0,5 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €). Der Unterschiedsbetrag ist ausschüttungs-, aber nicht abführungsgesperrt. Zum 31. Dezember 2024 wurden die Verpflichtungen gegenüber Rentnern der Westnetz mittels Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme auf die E.ON Pensionsfonds Holding GmbH übertragen. Entsprechend wurden 1.238,6 Mio. € für die Sparte Strom, 169,9 Mio. € für die Sparte Gas und 23,4 Mio. € für die Sparte intelligenter Messstellenbetrieb an Pensionsrückstellungen bei der Westnetz zum 31. Dezember 2024 ausgebucht und zeitgleich bei der E.ON Pensionsfonds Holding GmbH eingebucht. Die die Rentnerbestände betreffende Deputatsrückstellung verbleibt bei der Westnetz. Als Gegenleistung für den Schuldbeitritt wurde CTA-Deckungsvermögen der Westnetz in gleicher Höhe zugunsten der E.ON Pensionsfonds Holding GmbH zum 31.12.2024 übertragen. Mit Übertragung des CTA-Deckungsvermögens auf die E.ON Pensionsfonds Holding GmbH wird die Marktbewertung der jeweiligen Fonds per 31. Dezember 2024 realisiert und ist in der Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen enthalten. Haftungsverhältnisse Auf Grund der in früheren Jahren erfolgten Übertragung von bestimmten Altersversorgungsverpflichtungen auf die Willis Towers Watson Pensionsfonds AG besteht für den Fall einer möglichen zukünftigen Unterdeckung des Pensionsfonds eine gesetzliche Nachschussverpflichtung in der Eigenschaft der Westnetz als Arbeitgeber. Für die bei sonstigen verbundenen Unternehmen bilanzierten Pensionsverpflichtungen bestehen gesamtschuldnerische Haftungen für die Sparte Elektrizitätsverteilung in Höhe von 60,8 Mio. € (Vorjahr 58,9 Mio. €), für die Sparte Gasverteilung 8,3 Mio. € (Vorjahr 8,8 Mio. €) und für den intelligenten Messstellenbetrieb in Höhe von 1,1 Mio. € (Vorjahr 1,0 Mio. €). Es besteht ein Schuldbeitritt im Zusammenhang mit Einkaufsverpflichtungen, aus denen eine Mithaftung der Westnetz für die Sparte Elektrizitätsverteilung in Höhe von 220,3 Mio. € (Vorjahr 166,4 Mio. €), für die Sparte Gasverteilung 30,2 Mio. € (Vorjahr 24,1 Mio. €) und für den intelligenten Messstellenbetrieb in Höhe von 4,2 Mio. € (Vorjahr 2,8 Mio. €). Die Haftungsverhältnisse belaufen sich für die Sparte Elektrizitätsverteilung auf insgesamt 281,1 Mio. € (Vorjahr 225,3 Mio. €), für die Sparte Gasverteilung auf 38,6 Mio. € (Vorjahr 32,6 Mio. €) und für den intelligenten Messstellenbetrieb auf insgesamt 5,3 Mio. € (Vorjahr 3,8 Mio. €). Die zugrunde liegenden Verpflichtungen können von den betreffenden Gesellschaften nach den Erkenntnissen der Westnetz in allen Fällen erfüllt werden. Die Gesellschaften agieren in einem stabilen Marktumfeld. Zweifel an der Bonität der Gesellschaften bestehen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht; mit einer Inanspruchnahme ist nicht zu rechnen.
Dortmund, den 10. Februar 2025 Westnetz GmbH Die Geschäftsführung Dwertmann Dr. Grönner Dr. Montebaur Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Westnetz GmbH, Dortmund Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Westnetz GmbH, Dortmund, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Westnetz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Köln, den 12. Februar 2025 KPMG
AG
Nocker, Wirtschaftsprüfer Rotter, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 5. März 2025 festgestellt. |
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