convisia
GmbH
Viersen
(vormals:
Bedburg-Hau)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
296,00 |
7.765,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
296,00 |
7.764,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
57.204,83 |
68.272,23 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
3.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.256,13 |
64.599,13 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.948,70 |
173,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
175,00 |
298,53 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
186.978,07 |
220.896,49 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
244.653,90 |
297.232,25 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
246.896,49 |
261.631,53 |
| III.
Jahresüberschuss |
33.918,42 |
14.735,04 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
186.978,07 |
220.896,49 |
| B.
Rückstellungen |
5.338,54 |
18.105,99 |
| C.
Verbindlichkeiten |
239.315,36 |
279.126,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
244.653,90 |
297.232,25 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrags
aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der
§§ 246 ‑ 251 HGB sowie unter
Berücksichtigung der besonderen Ansatzvorschriften
für Kapitalgesellschaften, §§ 268
‑274a, 276‑278 und unter Beachtung der
generellen Bewertungsvorschriften der
§§ 252‑256a HGB erstellt.
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2012 bilanziell
überschuldet. Eine Überschuldung im Sinne der
Insolvenzordnung ist jedoch aufgrund wirksamer
Rangrücktrittserklärung des Gesellschafters und
einer positiven Fortbestehensprognose nicht gegeben. Bei
der Bewertung wurde trotz der bilanziellen
Überschuldung von der Fortführung der
Unternehmertätigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB
ausgegangen.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Forderungen, die sonstigen
Vermögensgegenstände, der Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag
bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgt zum
Rückzahlungsbetrag. Ein grundlegender Wechsel von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr fand nicht statt. Die Gewinn- und Verlustrechnung
wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt
3. Angaben zur Bilanz
Eigenkapital und nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag
Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember
2012 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in
Höhe von € 186.978,07 aus. Ein
buchmäßiger Fehlbetrag ist grundsätzlich
nicht geeignet, eine Überschuldung der Gesellschaft
i.S. der Insolvenzordnung festzustellen.
Das gezeichnete Kapital beträgt € 26.000,00
und ist voll eingezahlt. Einziger Gesellschafter ist Herr
Norbert Kulot, Kevelaer.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen mit
€ 1.000,00 die Berufsgenossenschaftsbeiträge 2010
bis 2012 und mit € 1.600,00 die Gebühren für
die Jahresabschlusserstellung 2012.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5
Jahren bestehen nicht.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein
Gesellschafterdarlehen in Höhe von € 205.738,97
und sonstige Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter in Höhe von € 1.515,00
ausgewiesen. Für diese Forderungen hat der
Gesellschafter den Rangrücktritt erklärt.
Weiterhin sind unter den sonstigen Verbindlichkeiten im
Wesentlichen Umsatzsteuerverbindlichkeiten und ein
kreditorischer Debitor ausgewiesen.
4. Lagebericht
Die Gesellschaft hat keinen Lagebericht erstellt, da
die Größenklasse des § 267 Abs. 1
HGB nicht überschritten wurde; sie hat insofern von
dem Wahlrecht des § 264 Abs. 1 Satz 3
HGB Gebrauch gemacht.
5. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt war ohne die
Geschäftsführung 1 Arbeitnehmer beschäftigt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens wie folgt
geführt:
01.01.2012 - 19.07.2012 Herr Rainer Vogt, Kleve
ab dem
19.07.2012
Herr Armin Mörs, Viersen
Bedburg-Hau, den 15. August 2013
convisia GmbH (vormals
m. Unternehmensberatung und Softwareentwicklung GmbH
)
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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