Classic & Mode GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Textilien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Carsten Mølgaard Iversen seit 13.7.2009 | Prokura |
Anders Holch Povlsen seit 11.6.2009 | Geschäftsführer |
Lars Erik Pedersen seit 11.6.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
VILA A/S | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Vila GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024Bilanz 31. Juli 2024AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis 31. Juli 2024Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des JahresabschlussesDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht. RegisterinformationenDie Gesellschaft ist unter der Firma Vila GmbH mit Sitz in Hamburg im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 109793 eingetragen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen innerhalb einer Zeitspanne von drei bis acht Jahren vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Anlagengüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Die Gesellschaft hat geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 sofort aufwandswirksam abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nennwert der Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die in Folgejahren für eine bestimmte Zeit als Aufwand zu berücksichtigen sind. Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden abgezinst. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einer gesonderten Aufgliederung gem. § 284 Abs. 3 HGB dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen Bestseller A/S, Brande, Dänemark aus dem Cash-Pool Vertrag TEUR 8.788 (Vorjahr TEUR 10.241) sowie Forderungen gegen Vila A/S, Skanderborg, Dänemark aus dem Transfer Pricing Agreement in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 2.055) Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Das Jahresergebnis 2023/2024 wurde gemäß des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages an die BESTSELLER Stores Germany GmbH, Hamburg abgeführt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für ausstehende Kundenbonuszahlungen TEUR 548 (Vorjahr TEUR 301), für ausstehende Rechnungen TEUR 135 (Vorjahr TEUR 56), für Ansprüche der Handelsvertreter TEUR 97 (Vorjahr TEUR 117) und für noch nicht zum Bilanzstichtag genommenen Urlaub TEUR 26 (Vorjahr TEUR 12) gebildet. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe TEUR 4.019 (Vorjahr TEUR 4.422) resultieren im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter von TEUR 4.882 (Vorjahr TEUR 10.117) resultieren aus der Ergebnisabführung an die Bestseller Stores Germany GmbH, Hamburg. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern: Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 206 (Vorjahr TEUR 367) und Lohnsteuer in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr TEUR 13). Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse werden zu 70% im Inland und zu 30% mit EU-Ländern Polen, Italien, Schweden, Slowakei, Niederlanden und Luxemburg erzielt. Es werden keine Umsätze mit verbundenen Unternehmen erwirtschaftet. Materialaufwand Der Hauptlieferant ist die Vila A/S, Brande in Dänemark. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Steuerwirkungen, die sich aus der künftigen Anwendung der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) ergeben können, werden bei der Ermittlung des Ansatzes von aktiven und passiven latenten Steuern nicht berücksichtigt. Derzeit gehen wir von einer Anwendung dieser Regelungen im gesamten BESTSELLER-Konzern ab dem Geschäftsjahr 2024/25 aus. Die Regelungen wurden in Deutschland mit dem Mindeststeuergesetz in lokales Recht umgesetzt. Das Unternehmen erwartet aus der Anwendung der nationalen Ergänzungssteuer (Domestic Minimum Top-Up Tax) keine Erhöhung der laufenden Steuern in Deutschland. Sonstige AngabenGeschäftsführung
Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführer haben im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Vergütung von der Gesellschaft erhalten. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden durchschnittlich 15 Außendienstmitarbeiter (Vorjahr 14 Mitarbeiter) beschäftigt. Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss der Vila GmbH wird in den Konzernabschluss der Bestseller A/S, Brande, Dänemark, (kleiner Konsolidierungskreis) einbezogen. Dieser Abschluss wird wiederum in den Konzernabschluss der Heartland A/S mit Sitz in Aarhus, Dänemark, (größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Die Offenlegungen erfolgen bei der hierfürzuständigen Behörde Erhvervsstyrelsen, Kopenhagen, Dänemark. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Gesamthonorar Abschlussprüfer Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers gem. § 285 Nr. 17 HGB beträgt für das Berichtsjahr TEUR 22 und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.
Hamburg, den 24. Oktober 2024 VILA GmbH Geschäftsführung Anders Holch Povlsen Lars Erik Pedersen Thomas Børglum Jensen Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023/2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Vila GmbH, Hamburg Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Vila GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Juli 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Juli 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnacheise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurde kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Satz 1 sowie Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 25. Oktober 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Christian Eden, Wirtschaftsprüfer ppa. Nils Kieseleit, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Juli 2024 wurde am 11. Dezember 2024 festgestellt. |
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