Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 109793
Vorher
Vila Deutschland GmbH
Eingetragen
11.6.2009
Branche
Großhandel mit TextilienGroßhandel mit BekleidungGroßhandel mit industriellen Textil-, Näh- und Strickmaschinen
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel sowie der Im- und Export von Textilien aller Art sowie sonstige Accessoires.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Anders Holch Povlsen
seit 11.6.2009
Geschäftsführer
Lars Erik Pedersen
seit 11.6.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
VILA A/SDNK
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
VILA A/S
Denmark
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Vila GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024

Bilanz 31. Juli 2024

AKTIVA

31.07.2024
EUR
31.07.2023
EUR
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstatttung 219.511,48 23.029,38
219.511,48 23.029,38
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.688.419,15 3.887.563,70
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 8.787.732,45 12.296.487,05
3. Sonstige Vermögensgegenstände 5.409,58 1.133,54
10.481.561,18 16.185.184,29
10.481.561,18 16.185.184,29
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.430,02 4.797,04
SUMME AKTIVA 10.704.502,68 16.213.010,71

PASSIVA

31.07.2024
EUR
31.07.2023
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 609.470,77 609.470,77
634.470,77 634.470,77
B. Rückstellungen
1. Sonstige Rückstellungen 836.242,25 517.457,12
836.242,25 517.457,12
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 27.154,39 28.035,07
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.018.707,05 4.422.157,21
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 4.882.379,67 10.116.632,51
4. Sonstige Verbindlichkeiten 305.548,55 494.258,03
9.233.789,66 15.061.082,82
SUMME PASSIVA 10.704.502,68 16.213.010,71

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024

2023/2024
EUR
2022/2023
EUR
1. Umsatzerlöse 50.659.286,03 62.777.136,61
2. Sonstige betriebliche Erträge 91.447,60 89.180,30
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren 44.139.115,65 50.922.619,85
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 54.153,36 -
44.193.269,01 50.922.619,85
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 828.899,10 877.466,73
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 214.490,18 184.305,87
davon für Altersversorgung EUR 984,00 (VJ. EUR 552,00)
1.043.389,28 1.061.772,60
5. Abschreibungen auf Sachanlagen 28.055,10 8.930,87
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.012.277,38 930.613,06
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung EUR 0,00 (VJ. EUR 1,53)
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 408.636,81 176.006,97
davon aus verbundenen Unternehmen EUR 408.534,59 (VJ. EUR 175.906,97)
davon Erträge aus der Abzinsung EUR 100,00 (VJ. EUR 100,00)
8. Ergebnis nach Steuern 4.882.379,67 10.118.387,50
9. Sonstige Steuern - 1.754,99
10. Aufwand aus Ergebnisabführung 4.882.379,67 10.116.632,51
11. Jahresüberschuss - -

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis 31. Juli 2024

Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, wurden die Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten und Davon-Vermerke teilweise an dieser Stelle gemacht.

Registerinformationen

Die Gesellschaft ist unter der Firma Vila GmbH mit Sitz in Hamburg im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 109793 eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen innerhalb einer Zeitspanne von drei bis acht Jahren vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Anlagengüter werden linear abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Gesellschaft hat geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis EUR 800,00 sofort aufwandswirksam abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nennwert der Ausgaben vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die in Folgejahren für eine bestimmte Zeit als Aufwand zu berücksichtigen sind.

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr werden abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einer gesonderten Aufgliederung gem. § 284 Abs. 3 HGB dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen Bestseller A/S, Brande, Dänemark aus dem Cash-Pool Vertrag TEUR 8.788 (Vorjahr TEUR 10.241) sowie Forderungen gegen Vila A/S, Skanderborg, Dänemark aus dem Transfer Pricing Agreement in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr TEUR 2.055)

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert angesetzt.

Das Jahresergebnis 2023/2024 wurde gemäß des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages an die BESTSELLER Stores Germany GmbH, Hamburg abgeführt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für ausstehende Kundenbonuszahlungen TEUR 548 (Vorjahr TEUR 301), für ausstehende Rechnungen TEUR 135 (Vorjahr TEUR 56), für Ansprüche der Handelsvertreter TEUR 97 (Vorjahr TEUR 117) und für noch nicht zum Bilanzstichtag genommenen Urlaub TEUR 26 (Vorjahr TEUR 12) gebildet.

Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe TEUR 4.019 (Vorjahr TEUR 4.422) resultieren im Wesentlichen aus Lieferungen und Leistungen.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter von TEUR 4.882 (Vorjahr TEUR 10.117) resultieren aus der Ergebnisabführung an die Bestseller Stores Germany GmbH, Hamburg.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern: Umsatzsteuer in Höhe von TEUR 206 (Vorjahr TEUR 367) und Lohnsteuer in Höhe von TEUR 12 (Vorjahr TEUR 13).

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden zu 70% im Inland und zu 30% mit EU-Ländern Polen, Italien, Schweden, Slowakei, Niederlanden und Luxemburg erzielt. Es werden keine Umsätze mit verbundenen Unternehmen erwirtschaftet.

Materialaufwand

Der Hauptlieferant ist die Vila A/S, Brande in Dänemark.

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Steuerwirkungen, die sich aus der künftigen Anwendung der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) ergeben können, werden bei der Ermittlung des Ansatzes von aktiven und passiven latenten Steuern nicht berücksichtigt. Derzeit gehen wir von einer Anwendung dieser Regelungen im gesamten BESTSELLER-Konzern ab dem Geschäftsjahr 2024/25 aus. Die Regelungen wurden in Deutschland mit dem Mindeststeuergesetz in lokales Recht umgesetzt. Das Unternehmen erwartet aus der Anwendung der nationalen Ergänzungssteuer (Domestic Minimum Top-Up Tax) keine Erhöhung der laufenden Steuern in Deutschland.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

 

Herr Anders Holch Povlsen, Managing Director, Viby J/Dänemark,

 

Herr Lars Erik Pedersen, Regional Director, Herning/Dänemark,

 

Herr Thomas Børglum Jensen, Chief Financial Officer, Risskov/Dänemark.

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Geschäftsführer haben im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Vergütung von der Gesellschaft erhalten.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2023/2024 wurden durchschnittlich 15 Außendienstmitarbeiter (Vorjahr 14 Mitarbeiter) beschäftigt.

Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss der Vila GmbH wird in den Konzernabschluss der Bestseller A/S, Brande, Dänemark, (kleiner Konsolidierungskreis) einbezogen. Dieser Abschluss wird wiederum in den Konzernabschluss der Heartland A/S mit Sitz in Aarhus, Dänemark, (größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Die Offenlegungen erfolgen bei der hierfürzuständigen Behörde Erhvervsstyrelsen, Kopenhagen, Dänemark.

Nachtragsbericht

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.

Gesamthonorar Abschlussprüfer

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers gem. § 285 Nr. 17 HGB beträgt für das Berichtsjahr TEUR 22 und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen.

 

Hamburg, den 24. Oktober 2024

VILA GmbH

Geschäftsführung

Anders Holch Povlsen

Lars Erik Pedersen

Thomas Børglum Jensen

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023/2024

Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.08.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.07.2024
EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 87.490,74 227.942,51 27.058,92 288.374,33
87.490,74 227.942,51 27.058,92 288.374,33
Abschreibungen
01.08.2023
EUR
Zugänge
EUR
Abgänge
EUR
31.07.2024
EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 64.461,36 28.055,10 23.653,61 68.862,85
64.461,36 28.055,10 23.653,61 68.862,85
Buchwerte
31.07.2024
EUR
31.07.2023
EUR
I. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 219.511,48 23.029,38
219.511,48 23.029,38

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Vila GmbH, Hamburg

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der Vila GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Juli 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Juli 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnacheise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt

Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurde kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Satz 1 sowie Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 25. Oktober 2024

PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christian Eden, Wirtschaftsprüfer

ppa. Nils Kieseleit, Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31. Juli 2024 wurde am 11. Dezember 2024 festgestellt.

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