Enerbiz GmbH
Selbe AdresseElektrizitätshandel
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Bremert seit 13.4.2023 | Geschäftsführer |
Geeske Döring seit 21.2.2017 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Britannic Strategies Limited | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GETEC Daten- und Abrechnungsmanagement GmbHMagdeburgJahresabschluss zum 31. Dezember 2023BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023GETEC DATEN- UND ABRECHNUNGSMANAGEMENT GMBH, MAGDEBURGA K T I V A
P A S S I V A
GETEC
DATEN- UND ABRECHNUNGSMANAGEMENT GMBH, MAGDEBURG
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nutzungsdauer in Jahren | Abschreibungssatz in % | Abschreibungsmethode | |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 3 | 33,3 | linear |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 - 13 | 33,33 - 7,7 | linear |
| Geringwertige Wirtschaftsgüter | 1 | 100 | § 6 Abs. 2 EStG |
Bei Zugängen erfolgte die Errechnung der Abschreibungen auf die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens zeitanteilig.
Die Abgänge wurden zu den auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Anlagevermögen ermittelten Restwerten ausgebucht.
In Anwendung der steuerrechtlichen Bewertungsvorschrift des § 6 Abs. 2 EStG werden die Anschaffungskosten von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten für das einzelne Wirtschaftsgut jeweils 800,00 € nicht übersteigen, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Aktive Rechnungsabgrenzung
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen.
Abgrenzung latenter Steuern
In Anwendung des HGB in der Fassung des BilMoG wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, aktive latente Steuern auszuweisen (§ 274 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die latenten Steuern betreffen temporäre Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Handelsbilanz aufgrund steuerlicher Verlustvorträge für die damit zu rechnen ist, dass sie innerhalb der nächsten fünf Jahre genutzt werden können.
In Höhe der Bilanzposten der aktiven Steuerlatenz in Höhe von 639.000,00 € (523.000,00 €) wird die Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 Satz 2 HGB beachtet.
Rückstellungen
Die Bilanzierung der Rückstellungen erfolgte in Höhe des Erfüllungsbetrages, gemäß § 253 Abs. 1 HGB, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten
Die Bilanzierung der Verbindlichkeiten erfolgte in Höhe des Erfüllungsbetrags gemäß § 253 Abs. 1 HGB.
Angaben zu einzelnen Posten des Jahresabschusses
Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 328.707,30 € (412.574,31 €) bestehen in voller Höhe aus Lieferungen und Leistungen und davon in Höhe von 51.351,36 € (73.640,37 €) gegen die Gesellschafterin.
Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind kurzfristig fällig.
Eigenkapital
Die Entwicklung des Bilanzverlustes zeigt sich wie folgt:
| EUR
|
||
| Bilanzverlust 01.01.2023 | -2.537.640,94 | |
| Jahresüberschuss 2023 | 61.374,05 | |
| Bilanzverlust 31.12.2023 | -2.476.266,89 | |
Rückstellungen
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen ausstehende Rechnungen.
Bei der Rückstellung für die variable Mitarbeitervergütung wurden die gemäß Arbeitsverträgen fest zugesicherten Prämien als Ermittlungsbasis verwendet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen in Höhe von 329.339,91 € (44.671,66 €) aus Lieferungen und Leistungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin betragen 2.783.710,78 € (2.297.023,30 €).
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr und sind unbesichert.
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten werden Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 23.696,49 € (35.116,80 €) ausgewiesen. Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen 0 € (1.109,98 €).
Weitere Angaben
Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzverlust von -2.476.266,89 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse, über die nach § 251 HGB sowie § 268 Abs. 7 HGB zu berichten ist, liegen nicht vor.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtung in Höhe von 624.458,24 €. Dabei handelt sich um
- Verpflichtungen aus einem Mietvertrag mit künftigen Kosten von 579.496,28 € gegenüber einem Unternehmen, mit dem ein Beteiligungsverhältnis i.S.d. § 271 Abs. 1 HGB besteht.
- KFZ-Leasingverträge mit künftigen Kosten von 44.961,96 €.
Angaben zu den Arbeitnehmern
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer beträgt:
| 2023 | Vorjahr | |
| Angestellte | 55 | 50 |
| Geschäftsführung | 2 | 1 |
| 57 | 51 |
Angaben zur Geschäftsführung
Geeske Döring, Magdeburg
- einzelvertretungsberechtigt
Michael Bremert, Sülzetal OT Osterweddingen (ab 01.04.2023)
- einzelvertretungsberechtigt
Kredite und Vorschüsse
Kredite und Vorschüsse, über die nach § 285 Nr. 9c HGB zu berichten ist, liegen nicht vor.
Unternehmen im Konzernabschluss
Die Gesellschaft wird für den größten Kreis von Unternehmen in den Konzernabschluss der GETEC Energie Holding GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover; HRB 215098), einbezogen. Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Die Gesellschaft wird für den kleinsten Kreis von Unternehmen in den Konzernabschluss der GETEC Energie GmbH, Hannover, einbezogen. Dieser Teilkonzernabschluss wird nicht veröffentlicht.
Magdeburg, den 14.02.2024
gez. Michael Bremert
gez. Geeske Döring
Geschäftsführung
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die GETEC Daten- und Abrechnungsmanagement GmbH, Magdeburg:
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der GETEC Daten- und Abrechnungsmanagement GmbH, Magdeburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, den 5. März 2024
gez. G. Gaedecke, Wirtschaftsprüfer
AUDITA Treuhand GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 25.04.2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.
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