Stammdaten

Register
Amtsgericht Stendal HRB 114383
Eingetragen
6.7.2004
Branche
Spezialisierte Bautätigkeiten im TiefbauHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenBe- und Verarbeitung von Naturwerksteinen und Natursteinen
Gegenstand
Tätigkeit im Bereich von Pflasterarbeiten

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Prokura
Prokura
Erwin Gurschler
seit 26.7.2006
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Erwin Gurschler
Haeckelstr. 8, 39104 Magdeburg
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Steinhof GmbH

Magdeburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 2.171.593,00 2.214.484,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 2.171.591,00 2.214.482,00
1. technische Anlagen und Maschinen 678.178,00 761.058,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.493.413,00 1.453.424,00
B. Umlaufvermögen 3.085.541,57 2.499.184,75
I. Vorräte 41.488,60 104.950,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.676.458,75 1.796.146,37
1. Forderungen gegen Gesellschafter 164,83 164,83
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 164,83 164,83
2. sonstige Vermögensgegenstände 1.676.293,92 1.795.981,54
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 71.200,00 5.500,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.367.594,22 598.088,38
C. Rechnungsabgrenzungsposten 26.550,42 44.021,47
Aktiva 5.283.684,99 4.757.690,22

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.273.571,35 2.665.058,48
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 2.640.058,48 1.901.261,59
III. Jahresüberschuss 608.512,87 738.796,89
B. Rückstellungen 662.359,40 624.270,33
C. Verbindlichkeiten 1.347.754,24 1.468.361,41
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 781.284,32 976.141,74
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 781.284,32 976.141,74
2. sonstige Verbindlichkeiten 566.469,92 492.219,67
davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr 566.469,92 492.219,67
Passiva 5.283.684,99 4.757.690,22

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2023 - 31.12.2023
EUR
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR
1. Rohergebnis 5.869.472,90 5.848.949,38
2. Personalaufwand 3.262.547,97 3.193.450,64
a) Löhne und Gehälter 2.487.618,89 2.422.711,56
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 774.929,08 770.739,08
davon für Altersversorgung 308.887,79 295.828,10
3. Abschreibungen 440.950,87 391.291,22
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 440.950,87 391.291,22
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 1.266.290,80 1.188.284,85
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 10.245,81 9.296,28
6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 7.247,19 11.654,08
7. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 282.361,01 322.892,98
8. Ergebnis nach Steuern 620.320,87 750.671,89
9. sonstige Steuern 11.808,00 11.875,00
10. Jahresüberschuss 608.512,87 738.796,89

Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS 2023

1. ALLGEMEINES

Der Jahresabschluss der STEINHOF GmbH, Magdeburg (nachfolgend Gesellschaft genannt) wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt.

Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen.

1.1 Größenklasse (§ 267 HGB)

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB (i. d. F. vom

06. Dezember 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (BGBl I S. 3166), da sie die dort genannten Größenmerkmale nicht übertrifft.

1.2 Anwendung von Erleichterung- und Gliederungsvorschriften

Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht.

Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts und der Erstellung eines Anlagegitters befreit (§§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 274 a Nr. 1 HGB).

Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung eines Anhangs wurden angewendet (§§ 274 a Nr. 2 bis 8 und 288 HGB).

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit diese bei Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt waren.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Die Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung.

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt.

3. EINZELANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS

Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB)

Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 Abs. 2 HGB) werden die Angaben zur Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst:

Restlaufzeit bis zu 1 Jahr (§ 268 Abs. 5)
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren (§ 268 Nr. 1 a)
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 781.284,32 0,00
2. Verbindlichkeiten gegenüber Lieferungen und Leistungen 167.182,27 0,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten 399.287,65 0,00
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 0,00
1.347.754,24 0,00

4. SONSTIGE ANGABEN

Herr Erwin Gurschler ist zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.

 

Magdeburg, den 27. Juni 2024

Erwin Gurschler

sonstige Berichtsbestandteile

 

Erwin Gurschler, Geschäftsführer

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 27.06.2024 festgestellt.

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