JAIDE GmbH
Selbe AdresseEntwicklung und Programmierung von Anwendungssoftware
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Bastian Steffens seit 6.2.2026 | Prokura |
Christian Dörr seit 15.12.2023 | Prokura |
Levke Krause seit 15.12.2023 | Prokura |
Sascha Michael Lerchl seit 7.9.2021 | Vorstandsmitglied |
Ulrike Hilmer seit 16.11.2008 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Albis Leasing AGHamburgJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bericht des AufsichtsratsSehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland stagnierte im Jahr 2023. Zu den wesentlichen Belastungen durch die nur langsam abnehmende Inflation, die rasant gestiegenen Leitzinsen und das schwache weltwirtschaftliche Umfeld traten mit der Haushaltskrise und dem Nahostkonflikt zwei neue konjunkturdämpfende Faktoren hinzu. In der Folge verzeichnete das Bruttoinlandsprodukt einen leichten Rückgang von 0,1 %. Die ALBIS Leasing Gruppe hat sich in diesem herausfordernden Umfeld gut behauptet und ein Ergebnis vor Steuern oberhalb des Prognoserahmens von € 4,4 Mio. erzielt. Damit sind wir zufrieden. Mit einem Neugeschäftsvolumen von rund € 91 Mio. liegt die ALBIS leicht unter dem Vorjahresniveau, erzielte hiermit jedoch eine absolut höhere Marge. Der Fokus auf das profitable Wachstum der Gesellschaft zahlt sich sichtbar aus. Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und VorstandAuch im Geschäftsjahr 2023 hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der Lage des Unternehmens befasst. Die uns von Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung auferlegten Aufgaben nahmen wir in vollem Umfang wahr. Wir haben die Arbeit des Vorstands kontinuierlich überwacht, den Vorstand insbesondere bei der Geschäftsführung und in Fragen der strategischen Entwicklung des Unternehmens - jeweils unter Nutzung der individuellen Kompetenzbereiche - beraten und uns gemeinsam mit allen wesentlichen Geschäftsvorfällen befasst. Die Zusammenarbeit war stets vertrauensvoll und umfassend. Der Vorstand kam seinen Informationspflichten zu jeder Zeit nach. Außerhalb sowie im Rahmen unserer Sitzungen wurden wir regelmäßig zeitnah und ausführlich sowohl mündlich als auch schriftlich vom Vorstand über die Lage und Entwicklung des Unternehmens, den Geschäftsverlauf, die Planung, die Risikolage, das Risikomanagement, Fragen der Strategie und Geschäftspolitik, der Compliance sowie sonstige wichtige Ereignisse informiert. Darüber hinaus fand ein regelmäßiger Informationsaustausch - auch im Rahmen von persönlichen Treffen -zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem Vorstand statt. Die strategische Ausrichtung der Gesellschaft und der Gruppe, die Maßnahmenplanung für 2023 und 2024 sowie alle wesentlichen geschäftlichen Ergebnisse und Vorhaben haben wir mit dem Vorstand beraten. Alle Berichte des Vorstands unterzogen wir einer kritischen Prüfung. Sowohl Umfang als auch Gegenstand der Vorstandsberichte wurden stets allen Anforderungen gerecht. Wir konnten uns jederzeit von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, gaben wir zu einzelnen Geschäftsvorgängen, aber auch zu den regelmäßig zustimmungspflichtigen Kataloggeschäften nach gründlicher Prüfung ein Votum ab. Zustimmungspflichtige Vorgänge wurden uns immer rechtzeitig vom Vorstand vorgelegt und mit ihm ausführlich erörtert. Mit den Zielen des Unternehmens, der Strategie, der Weiterentwicklung des Geschäftsmodells, strategischen Vorhaben bei den operativen Tochtergesellschaften, der Risikolage und der Liquiditätsplanung setzten wir uns eingehend auseinander und fassten die erforderlichen Beschlüsse. Der Vorstand informierte uns über das Erreichen der Ziele für das laufende Geschäftsjahr, die Mittelfristplanung sowie den Stand der mit der ,Zukunftsoffensive 2023+' angestoßenen Projekte. Die Prozesse im Berichtswesen sowie der Dokumentation von Kreditentscheidungen - bei denen die Mitwirkung des Aufsichtsrats gemäß Geschäftsordnung erforderlich war - wurden auf die jeweiligen Informationserfordernisse hin abgestimmt und angepasst. Auf den Tagesordnungen der Aufsichtsratssitzungen standen darüber hinaus regelmäßig die Berichterstattungen zur Geschäftsentwicklung, zur Risikolage sowie zur Risikotragfähigkeit. Weitere Themen waren Maßnahmen, um Kosten einzusparen, die aufsichtsrechtliche Regulatorik und die Digitalisierung der Gruppe. Darüber hinaus erörterten wir die Prüfungsergebnisse der Internen Revision. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über compliance-relevante Themen, die Compliance-Organisation und die Compliance-Prozesse. Anhaltspunkte für Interessenskonflikte von Vorstandsmitgliedern, die uns unverzüglich mitzuteilen gewesen wären, gab es im abgelaufenen Geschäftsjahr keine. Die Aufsichtsratsmitglieder sind unabhängig und waren keinen Interessenskonflikten ausgesetzt. Besetzung und Verantwortungsbereiche des VorstandsDer Vorstand besteht gemäß Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands legt der Aufsichtsrat fest. Der Vorstand der ALBIS Leasing AG bestand im Geschäftsjahr 2023 aus Sascha Lerchl (Sprecher, verantwortlich für Markt, Strategie & Steuerung) und Andreas Arndt (verantwortlich für Marktfolge). Angesichts der sich abzeichnenden guten Ergebnisse im Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat im November 2023 beschlossen, den bis August 2024 laufenden Vertrag von Sascha Lerchl um weitere fünf Jahre zu verlängern und ihn erneut als Sprecher des Vorstands zu bestellen. Andreas Arndt hat dem Aufsichtsrat mitgeteilt, dass er sich entschieden hat, eine andere Aufgabe außerhalb der ALBIS zu übernehmen und die ALBIS nach drei Jahren im August 2024 zu verlassen. Der Nachbesetzungsprozess wurde umgehend in die Wege geleitet. Aufgrund der anstehenden Veränderung im Vorstand wurde der Geschäftsverteilungsplan durch den Aufsichtsrat neu festgelegt. Die Abteilungen Kundenservice und IT wurden mit Wirkung zum 1. Dezember 2023 Sascha Lerchl zugeordnet. Zusammensetzung des AufsichtsratsDer Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG besteht gemäß Satzung aus vier Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2023 waren das Christoph Franz Buchbender (Vorsitzender), Christian Hillermann (stellv. Vorsitzender), Dr. Kerstin Steidte-Schmitt und Prof. Dr. Jens Poll (mehr zur Vita der Aufsichtsratsmitglieder unter www.albis-leasing.de/investoren/ management). Die individuellen Kompetenzen der Aufsichtsratsmitglieder sind in der Erklärung zur Unternehmensführung dargestellt. Aus- und FortbildungsmaßnahmenDie für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, wie beispielsweise zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen, nehmen die Mitglieder des Aufsichtsrats eigenverantwortlich wahr und werden dabei von der Gesellschaft unterstützt. Schwerpunkte der Beratungen im AufsichtsratIm Jahr 2023 befassten wir uns im Rahmen unserer Entscheidungs-, Beratungs- und Überwachungstätigkeit schwerpunktmäßig mit folgenden Bereichen: Wirtschaftliche und finanzielle Lage der ALBIS Leasing GruppeDie ALBIS Leasing Gruppe erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 mit € 4,4 Mio. ein Ergebnis vor Steuern, das deutlich über der ursprünglichen (€ 1,5 Mio. bis € 2,8 Mio.) und der im Juni 2023 angepassten Prognose (€ 2,8 Mio. bis € 4,0 Mio.) liegt. Das spürbar gestiegene Ergebnis vor Steuern wurde bei einem Neugeschäft (€ 90,7 Mio.) am oberen Rand des Prognoserahmens (€ 80 bis 90 Mio.) über eine Steigerung der operativen Erträge - insbesondere infolge der positiven Margenentwicklung - und eine stabile Kostenbasis erreicht. Daneben wirkte sich ein Einmaleffekt ergebniserhöhend aus. Bei stabiler Risikolage wurde auf Basis des neu modellierten IFRS 9 Modells ein Post Model Adjustment vorgenommen, um auch Novel Risks bzw. Risiken aus der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Lage hinreichend zu berücksichtigen. Dies erhöhte die Risikovorsorge im Berichtsjahr 2023. Die ALBIS Leasing Gruppe überwacht ihre Liquidität und deren Planung mit einem differenzierten System und erstattet regelmäßig Bericht über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien. Darüber hinaus haben wir uns in der zweiten Jahreshälfte intensiver mit der finanziellen Situation und der Refinanzierungslage der Gruppe befasst. Die Finanzlage der ALBIS Leasing Gruppe halten wir für geordnet. Die Gruppe konnte ihren Zahlungsverpflichtungen im Jahr 2023 jederzeit nachkommen. Die Eigenkapitalquote ist angemessen. AbschlussprüferDie Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, (jetzt RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG, im Folgenden "RSM Ebner Stolz") wurde in der Hauptversammlung am 13. Juli 2023 - wie vorgeschlagen - zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 gewählt und vom Aufsichtsrat mit der Prüfung beauftragt. Für den Fall, dass sich der Vorstand für eine prüferische Durchsicht von Halbjahresabschluss und -lagebericht entscheidet, wurde der Hauptversammlung vorgeschlagen, ebenfalls RSM Ebner Stolz für die prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses und -lageberichts gemäß §§ 115 Abs. 5, 117 Nr. 2 WpHG bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung zu bestellen. Die Hauptversammlung stimmte auch diesem Vorschlag zu. Schwerpunkte der Beratungen in den einzelnen Aufsichtsratssitzungen 2023Im Geschäftsjahr 2023 hielt der Aufsichtsrat sieben ordentliche Sitzungen (185. bis 191. Sitzung) ab. Zwei der sieben Sitzungen fanden als Präsenzsitzung, fünf als Videokonferenz statt. An den Präsenzsitzungen nahmen alle Mitglieder des Aufsichtsrats teil. An der virtuellen Sitzung am 22. Februar 2023 (185. Sitzung) war Frau Dr. Steidte-Schmitt verhindert. Der Aufsichtsrat tagte regelmäßig auch zeitweise ohne den Vorstand. In den Sitzungen wurden insbesondere folgende Themen behandelt:
Außerhalb der Sitzungen trafen wir weitere Entscheidungen in Form von Umlaufbeschlüssen. Im Rahmen dieser Beschlussfassung wurde insbesondere die Erklärung zur Unternehmensführung für das Geschäftsjahr 2022 beschlossen. Im gleichen Zuge wurde auch eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG beschlossen. EffizienzprüfungRegelmäßig bewerten wir unsere Arbeitsweise und deren Effizienz mithilfe eines unternehmensspezifischen Fragenkatalogs. Die Fragen beziehen sich auf relevante Tätigkeiten des Aufsichtsrats - quantitativ und qualitativ. Die Beantwortung ist anonymisiert, die kumulierte Auswertung erfolgt im Anschluss. Die Effizienzprüfung 2023 wurde in der Aufsichtsratssitzung am 24. April 2023 angestoßen. Im Ergebnis waren alle Aufsichtsratsmitglieder mit Umfang und Qualität der Unterlagen und Sitzungen sowie der Vorbereitungszeit grundsätzlich einverstanden. Verbesserungsbedarf wurde aufgezeigt. Ausschüsse des Aufsichtsrats und deren TätigkeitenPrüfungsausschussDie Aufgaben des Prüfungsausschusses bestimmt § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG. Demnach soll der Prüfungsausschuss den Rechnungslegungsprozess, die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, das Risikomanagement und das interne Revisionssystem überwachen. Weiterhin überwacht er die Abschlussprüfung. Hier erweitert § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG den Aufgabenkatalog des Prüfungsausschusses. Neben Auswahl und Unabhängigkeit des Abschlussprüfers haben wir im Rahmen des Ausschusses auch die "Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen" zu überwachen. Folgende Mitglieder des Aufsichtsrats gehören dem Prüfungsausschuss an: Prof. Dr. Jens Poll (Vorsitzender) Christian Hillermann (stellv. Vorsitzender) Christoph Franz Buchbender Dr. Kerstin Steidte-Schmitt Der Prüfungsausschuss tagte in Jahr 2023 zwei Mal (als Videokonferenz). Sämtliche Ausschussmitglieder nahmen an den Sitzungen teil. Außerhalb der Sitzungen stand der Vorsitzende des Ausschusses in regelmäßigem Austausch mit dem Abschlussprüfer. Am 24. April 2023 befasste sich der Prüfungsausschuss in Anwesenheit des Wirtschaftsprüfers mit dem Jahres- und dem Konzernabschluss 2022. Er bereitete die Aufsichtsratssitzung zur Feststellung des Jahresabschlusses und zur Billigung des Konzernabschlusses 2022 vor. Der Vergütungsbericht 2022 wurde erörtert und ein Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers (RSM Ebner Stolz) an die Hauptversammlung formuliert. Am 7. September 2023 bewertete der Prüfungsausschuss die Jahresabschlussprüfung 2022, nahm das Halbjahresergebnis zum 30.06.2023 zur Kenntnis und legte Schwerpunkte für die Abschlussprüfung 2023 fest. Jahres- und Konzernabschluss sowie AbschlussprüfungDer vom Vorstand jeweils zum 31. Dezember 2023 aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der ALBIS Leasing AG, der Konzernabschluss und Konzernlageberichtsowie der Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns der ALBIS Leasing AG wurden uns rechtzeitig vorgelegt. Die Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2023 wurden gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 13. Juli 2023 von RSM Ebner Stolz geprüft. Dem Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG und dem Konzernabschluss der ALBIS Leasing Gruppe für das Geschäftsjahr 2023 erteilte der Abschlussprüfer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Jahres- und Konzernabschluss, den Lagebericht und Konzernlagebericht, den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die vom Abschlussprüfer vorgelegten Prüfungsberichte wie folgt eingehend erörtert und geprüft: Am 26. Februar 2024 beschäftigten wir uns mit den laufenden Jahresabschlussarbeiten, in unserer Bilanzsitzung (22. April 2024) mit dem geprüften Jahresabschluss, dem Lagebericht sowie dem geprüften Konzernabschluss und Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023. An der Sitzung am 22. April 2024 nahmen die verantwortlichen Wirtschaftsprüfer teil. Mit ihnen sprachen wir über die besonderen Prüfungsschwerpunkte, das Prüfungsergebnis der Gesellschaft und der Tochtergesellschaften sowie das operative Leasinggeschäft im Hinblick auf die aufsichtsrechtlichen Anforderungen, die Risikokontrolle und die Risikotragfähigkeit. Wir befassten uns darüber hinaus mit dem Abgleich von Prüfungsberichten und Berichterstattung des Vorstands, außerdem mit der Internen Revision und der Compliance. Die Beratung stützte sich im Wesentlichen auf die Übereinstimmung mit der EU-Abschlussprüferverordnung und den nach diesen Vorschriften geltenden europarechtlichen sowie deutschen handelsrechtlichen Grundsätzen. Die maßgeblichen, u. a. im Aufsichtsrat angesprochenen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) waren in dem IFRS Konzernabschluss
und in dem Jahresabschluss die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen. Die Prüfungshandlungen zu den Key Audit Matters können den veröffentlichten Bestätigungsvermerken entnommen werden. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass die dem Ausichtsrat vom Vorstand vorgelegten Unterlagen ordnungsgemäß sind und stimmten deshalb dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu. Der Aufsichtsrat hat nach eigener Prüfung keine Einwände gegen das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer erhoben und im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 22. April 2024 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht der ALBIS Leasing AG für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Ebenfalls ohne Einwände gegen das Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer nach Erläuterung durch diesen und eigener Prüfung wurden gebilligt der vom Vorstand aufgestellte Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2023 nach IFRS und der Konzernlagebericht. Den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands haben wir unter Berücksichtigung insbesondere der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre geprüft und uns dem Vorschlag angeschlossen. In der Sitzung am 22. April 2024 haben wir darüber hinaus den gemeinsamen Vergütungsbericht von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 162 AktG mit dem Vorstand diskutiert und beschlossen. Corporate Governance und EntsprechenserklärungWir verfolgen die Weiterentwicklung der Corporate Governance-Regelungen und überprüfen deren Anwendung sowie deren Empfehlungen regelmäßig. Gemäß § 161 AktG geben Vorstand und Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG jährlich eine Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ab. Die Entsprechenserklärung wurde zuletzt im März 2024 aktualisiert und am 28. März 2024 auf der Website der Gesellschaft unter www.albis-leasing.de/investoren/corporate-governance veröffentlicht. Die übrigen in den vergangenen fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen und Erklärungen zur Unternehmensführung gemäß § 289f HGB und § 315d HGB der ALBIS Leasing AG und des Konzerns sind gleichfalls dort zu finden. AusblickWir folgen der Einschätzung, dass das Bruttoinlandsprodukt in der ersten Jahreshälfte 2024 kaum mehr als stagnieren wird und erst ab der Mitte des Jahres mit einer leichten Verbesserung der konjunkturellen Lage zu rechnen ist. Das führt auch dazu, dass Unternehmensinvestitionen unter dem schwachen konjunkturellen Umfeld leiden. Gleichzeitig wird ein weiterer Rückgang der Teuerungsrate erwartet, wodurch im laufenden Jahr die Zinswende eingeleitet werden dürfte - mit Auswirkungen auf eine sukzessive Lockerung der Finanzierungskonditionen. Die negativen Auswirkungen durch die Inflation und insbesondere die hohen Energiekosten werden die Geschäftsaktivitäten der Leasingnehmer aber trotzdem voraussichtlich noch längere Zeit belasten. Hieraus kann sich eine Beeinträchtigung des Neugeschäfts ergeben. Sollte sich die Lage entspannen, geht die ALBIS Leasing Gruppe von Aufholeffekten aus. Der weitere Verlauf der geopolitischen Krisen in der Ukraine und im Nahen Osten sowie deren Folgen bleiben bei den Erwartungen für 2024 als erhebliche Unsicherheitsfaktoren bestehen. Mit ihrem strategischen Fokus auf das Small Ticket-Geschäft ist die ALBIS insgesamt konjunkturunabhängiger und rezessionsfester aufgestellt und in der Lage, auch in herausfordernden Zeiten nachhaltiges und profitables Wachstum zu generieren. Für 2024 erwarten wir - wie der Vorstand - ein Ergebnis vor Steuern € 3,0 bis 4,5 Mio. und ein Neugeschäft zwischen € 87,5 bis 97,5 Mio. Wir danken dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ALBIS Leasing für ihr großes Engagement im vergangenen Geschäftsjahr. Wir bedanken uns abschließend ebenfalls bei Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionären, für das entgegengebrachte Vertrauen in unsere ALBIS.
Hamburg, im April 2024 Der Aufsichtsrat Christoph Franz Buchbender, Vorsitzender Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023der ALBIS Leasing AGA. Grundlagen des Konzerns1. Geschäftsmodell, Ziele und StrategienDie ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Deutschland, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland. Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403//WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt an den Börsen Frankfurt/Main (General Standard) und München notiert. Darüber hinaus bestehen Notierungen im Freiverkehr weiterer Börsen. 2. Konzernzusammensetzung und GeschäftstätigkeitDer Konzern der ALBIS Leasing AG besteht aus der ALBIS Leasing AG (Holding) sowie der operativ im Leasinggeschäft tätigen ALBIS HiTec Leasing GmbH mit den Tochtergesellschaften ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der Dienstleistungsgesellschaft ALBIS Service GmbH. Mit notarieller Beurkundung vom 23. August 2023 wurde die LGH Leasinggesellschaft für den Handel auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH, verschmolzen. Die konzerninterne Verschmelzung hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Die Tochtergesellschaften sind im Bereich Small Ticket-Leasinggeschäft branchenoffen tätig. Die Investitionen betragen zwischen € 500 und € 250.000, wobei diese auch in mehreren Objekten zusammengefasst werden können. In Einzelfällen werden auch größere Geschäfte abgeschlossen. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt bei Objekten aus den Bereichen E-Bikes & Fahrräder, Forst-, Park- & Gartentechnik, Kassensysteme, Gastronomiebedarf, Geschäftsausstattung, IT & Büromaschinen, Lagerlogistik, Maschinen & Technik und Werkstattausrüstung. Leasinggeschäfte werden ausschließlich mit gewerblichen Kunden mit Sitz in Deutschland abgeschlossen. Das Leasinggeschäft der ALBIS Leasing Gruppe ist in die Segmente "Handel/Hersteller", "E-Bike-Vermittler" und "EDEKA-Kaufleute" gegliedert. Die Segmente "Handel/Hersteller", "E-Bike-Vermittler" werden repräsentiert durch die ALBIS HiTec Leasing GmbH und die ALBIS Fullservice Leasing GmbH. Die ergebnisseitige Darstellung erfolgt entsprechend für die Segmente "Handel/Hersteller" und "E-Bike-Vermittler" zusammengefasst. Das Segment "EDEKA-Kaufleute" wird repräsentiert durch den ehemaligen Geschäftsbereich der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, der durch die erfolgte Verschmelzung nun Teil der ALBIS HiTec Leasing GmbH ist. Das Leasinggeschäft der Tochtergesellschaften, der ALBIS HiTec Leasing GmbH und der ALBIS Fullservice Leasing GmbH, ist Absatzfinanzierung und in geringem Umfang Direkt- und Vermittlergeschäft mit Ausnahme des E-Bike-Leasings. Bei der Absatzfinanzierung werden die Leasingverträge über Handelspartner an die Tochtergesellschaften vermittelt. Zentrale Vertriebspartner sind Händler und Hersteller. Die Unternehmen verfügen über langjährige Händlerverbindungen, die über das Händler-Portal der ALBIS vor Ort für die Kunden Leasingverträge für die Tochtergesellschaften abschließen. Die Händlerbetreuung erfolgt deutschlandweit über Außendienstmitarbeiter, die bei der ALBIS HiTec Leasing GmbH beschäftigt sind und den Vertrieb unter der Dachmarke ALBIS Leasing Gruppe auch für die ALBIS Fullservice Leasing GmbH durchführen. Das bislang in der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH konzentrierte Direktleasing mit EDEKA-Kaufleuten wird nach der Verschmelzung auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH von dieser übernommen. Der Vertrieb der Leasingprodukte läuft über die Vertriebsmitarbeiter der EDEKABANK AG oder über ein auch zur direkten Nutzung durch die EDEKA-Kaufleute freigeschaltetes Leasingportal. Die ALBIS Leasing AG als Holding und die ALBIS Service GmbH, die als Servicegesellschaft unter anderem Aufgaben im Finanz- und Rechnungswesen, in der Vertragsverwaltung und im Bereich wesentlicher IT-Dienstleistungen übernimmt, sind nicht im Leasinggeschäft tätig. Das Leasinggeschäft wird im Wesentlichen fremdfinanziert. Dies geschieht über Forfaitierungsrahmenvereinbarungen, Kreditlinien und Vorfinanzierungskreditlinien mit Bankpartnern und über die zur strukturierten Finanzierung des Leasinggeschäfts der ALBIS HiTec Leasing Gruppe gegründete Hanse Finance S. A. (Compartments "Kogge", "Kontor", "HiT Leases", "NorthWest" und "Fleute") in Luxemburg. Leasinggeschäfte werden ausschließlich mit gewerblichen Kunden mit Sitz in Deutschland abgeschlossen. Die im Leasinggeschäft tätigen Tochterunternehmen bieten Vollamortisationsverträge, Mietkaufverträge und in geringerem Umfang Teilamortisationsverträge an. 3. MitarbeiterIm Jahr 2023 waren im Konzern durchschnittlich 104 Mitarbeiter (Vorjahr 114 Mitarbeiter) beschäftigt. Am 31. Dezember 2023 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von drei Mitarbeitern, drei leitenden Angestellten und zwei Vorständen. 4. Wertorientierte KonzernsteuerungDie Planung im Konzern wird in Kooperation mit den Tochtergesellschaften aufgestellt. Diese erstellen jeweils eine eigene Mehrjahresertragsplanung. Zusätzlich zu den bereits definierten und nachstehend erläuterten Leistungsindikatoren wird perspektivisch als Steuerungskennzahl eine per annum abgeleitete Zinsmarge zur Aufstellung einer Deckungsbeitragsrechnung I und II inklusive Risikokosten ermittelt. Darüber hinaus berücksichtigt die ALBIS bei sämtlichen unternehmerischen Entscheidungen ökologische, soziale und ökonomische Aspekte (ESG). Eine Einordnung erfolgt in Abschnitt B. 3. Nachhaltigkeit. Folgende finanzielle Leistungsindikatoren wurden identifiziert: 4.1 Ergebnis vor SteuernDas Ergebnis vor Steuern ist der Konzern-Gesamtergebnisrechnung zu entnehmen. 4.2 Konzern-EigenkapitalquoteDie Konzern-Eigenkapitalquote ergibt sich aus dem Verhältnis sämtlicher in der Konzernbilanz geführter Posten des Eigenkapitals zur Konzernbilanzsumme. 4.3 NeugeschäftsvolumenDas Neugeschäftsvolumen bezeichnet den Gesamtbetrag der Anschaffungskosten - ohne anfängliche direkte Kosten (Initial Direct Costs) gemäß IFRS 16.83 - aller Leasing- und Mietkaufgüter, die in einem Zeitraum den Leasingnehmern und Mietkäufern vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden. 4.4 Cost Income Ratio (CIR)Mit der CIR wird die Effizienz der ALBIS Leasing Gruppe gemessen. Die CIR wird allgemein als Quotient aus Aufwendungen zu Erträgen ermittelt. Bei der ALBIS Leasing Gruppe werden als Aufwandspositionen die Personal- und Sachkosten zuzüglich Abschreibungen und Risikovorsorge angesetzt. Unter den Ertragspositionen werden das Ergebnis aus Leasinggeschäft vor Risikovorsorge (inklusive des Leasing-/Vermietergebnisses sowie des Ergebnisses aus Service, Versicherung und Schadenersatz) zuzüglich der sonstigen betrieblichen Erträge sowie des sonstigen Zinsergebnisses erfasst. Über die Konzernsteuerungsgrößen hinaus wird als weitere Steuerungskennzahl für das Leasinggeschäft die Gesamtmarge herangezogen. Sie ist Maßstab für die prognostizierte Rentabilität des neu abgeschlossenen Leasingportfolios. Die Gesamtmarge ist der Quotient aus den diskontierten, operativen Erträgen aller neu abgeschlossenen Leasingverträge über die jeweilige Gesamtlaufzeit und dem Nettoanschaffungswert. Im Detail beinhalten diese das Ergebnis aus der Barwert- und Versicherungsmarge, Erträge aus Bearbeitungsgebühr und Vorlaufrate, sowie den Verwertungsertrag am Ende der Laufzeit eines Leasingvertrags abzüglich der an Dritte bezahlten Provisionen und Boni. 5. SteuerungssystemDie Leasingportfolien werden auf Vertragsebene permanent laufend und konzerneinheitlich überwacht. Mindestens einmal im Monat wird auf aggregiertem Niveau berichtet. In diesem Zusammenhang werden insbesondere die Entwicklung der Laufzeit der Leasingverträge und ihrer durchschnittlichen Mittelbindung, Verschiebungen zwischen den verschiedenen Arten von Leasinggütern (Produktgruppen) und Herstellern, die Ausgestaltung der Leasingvertragskonditionen sowie Überfälligkeiten bei Zahlungen und Vertragsstörungen überwacht und gesteuert. Die Verwertung der Leasinggegenstände wird nach Analyse der Verwertungsergebnisse im Verhältnis zu den geplanten Restwerten gesteuert. Die Leasinggesellschaften greifen bei ihren Abschlussentscheidungen für Leasingverträge auf differenzierte und bewährte Entscheidungsmodelle zurück, die insbesondere Entscheidungsvariablen für die Bonität und Liquidität der potenziellen Leasingnehmer identifizieren und gewichtet zu einem Score aggregieren. Die Modelle werden regelmäßig überprüft und angepasst. Gesteuert wird durch Vorgabe der Entscheidungsvariablen. Die Tochtergesellschaften verfügen über ein Vertriebscontrolling, das neben der Neugeschäftsentwicklung, inklusive Margen und Zusatzerlösen, die Performance der Vertriebsmitarbeiter im Vergleich mit den vereinbarten persönlichen Zielvereinbarungen darstellt. Diese Daten werden monatlich an den Vorstand beziehungsweise die Regionalleiter kommuniziert. Das Neugeschäft, die Erlöse, die Nebenerlöse aus Vormieten, Nachmieterlöse (Verlängerungsraten und Verwertungserlöse) und Erlöse aus der Vermittlung von Versicherungen werden monatlich ermittelt und überwacht. Die Liquidität wird über entsprechende kurz-, mittel- und langfristige Planungen als Bestandteil des Berichtswesens an den Vorstand gesteuert. Liquiditätsentwicklung und Liquiditätsplanung werden regelmäßig mit dem Vorstand abgestimmt. Geschäftspolitische Entscheidungen bereitet der Vorstand in der Regel gemeinsam mit den Abteilungsleitern vor. Entscheidungen, die den Vertrieb betreffen, werden im Rahmen der Treffen der Regionalleiter vorbesprochen. Dem Vorstand stehen jeweils aktuelle Berichte zur Verfügung. Diese enthalten das monatliche Ergebnis vor Steuern auf Gruppenebene, den Plan-Ist-Vergleich, den Ergebnis-Forecast, die Entwicklung des Neugeschäfts sowie Berichte zur monatlichen und vierteljährlichen Risikolage. Darüber hinaus liefert der Dienstleister QuantFS GmbH dem Vorstand monatlich eine Gesamtportfolioanalyse, die auch das Reporting/Monitoring für die Hanse Finance S. A. umfasst. Die genannten Systeme und Berichte versetzen den Vorstand jederzeit in die Lage, kurzfristig auf Veränderungen zu reagieren. Die Mitglieder des Vorstands stimmen sich in der Regel im Rahmen ihrer wöchentlichen Sitzung über das Tagesgeschäft ab und tauschen Informationen über die jeweiligen Aufgabengebiete aus. Notwendige Beschlüsse werden im Rahmen der Sitzung gefasst. Konzernweite Richtlinien bestehen für die fristenkongruente Refinanzierung des Leasinggeschäfts und das Management von Zinsrisiken. Als wesentliche Steuerungsgrößen für das Geschäft des ALBIS Leasing Konzerns haben wir die im Abschnitt A. 4. "Wertorientierte Konzernsteuerung" beschriebenen finanziellen Leistungsindikatoren identifiziert. B. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland konnte ihre Erholung von der Covid-Pandemie nicht weiter fortsetzen und stagnierte im Jahr 2023. Zu den Belastungen durch die nur zögerlich abflauende Inflation, die rasant gestiegenen Leitzinsen, das schwache weltwirtschaftliche Umfeld und den andauernden Fachkräftemangel traten mit der Haushaltskrise und dem Nahostkonflikt zwei neue konjunkturdämpfende Faktoren hinzu. In der Folge wies das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr preis- und kalenderbereinigt einen leichten Rückgang von 0,1 % aus. Die Leasing-Unternehmen in Deutschland verzeichneten laut des im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erstellten Leasing-Marktberichts im Jahr 2023 ein deutliches Wachstum des Neugeschäfts von 22,4 % gegenüber dem Vorjahr auf ein Finanzierungsvolumen von € 85,6 Mrd. (2022: € 69,9 Mrd.). Neben einer gestiegenen Nachfrage waren Nachholeffekte aufgrund von Lieferverzögerungen aus dem Vorjahr sowie Preissteigerungen ursächlich für den starken Zuwachs des Neugeschäfts 1. Treiber des Wachstums war das Pkw-Leasing, das fast zwei Drittel des Neugeschäftsvolumens ausmachte und um 22,5 % zulegen konnte. Das Pkw-Neugeschäft profitierte von einem besonders starken Auftragsstau durch lange Lieferzeiten, der 2023 abgebaut werden konnte. Das Neugeschäftsvolumen im zweitstärksten Leasing-Segment Nutzfahrzeuge steigerte sich im Berichtszeitraum um 14,1 %. In beiden vorgenannten Bereichen ist die ALBIS Leasing Gruppe nicht tätig. Eine hohe Dynamik verzeichnete darüber hinaus das Neugeschäft mit Fahrrädern und E-Rollern. Das Wachstum in dieser Objektgruppe betrug 23,6 %, allerdings liegt der Marktanteil von Fahrrädern und E-Rollern am Anschaffungswert aller Leasing-Objekte mit 3,0 % noch im niedrigen Bereich. Im Bereich E-Bike-Leasing ist die ALBIS Leasing Gruppe über die Tochtergesellschaft ALBIS Fullservice Leasing GmbH tätig. Die aktuell wirtschaftlich herausfordernden Rahmenbedingungen spiegelten sich mit einer stagnierenden Entwicklung des Leasing-Neugeschäfts im Segment Produktionsmaschinen wider. Auch das Segment IT, Software und Cloud-Anwendungen verzeichnete mit 3,6 % ein unterdurchschnittliches Wachstum des Neugeschäfts. 2
1 Institut der deutschen Wirtschaft,
Leasing-Marktbericht, S. 6f.
2. Wesentliche Entwicklungen im GeschäftsjahrALBIS Leasing AG und KonzernInsgesamt sank die Inflationsrate in Deutschland und Europa im Jahr 2023, wodurch die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen zunächst nur noch moderater anhob und schließlich nach September keine weiteren Anhebungen durchführte. Der Hauptfinanzierungssatz der EZB hat sich auf 4,5 % eingependelt. Die Refinanzierungskosten sind seitdem tendenziell rückläufig. Im Rahmen des Transformationsprojektes Zukunftsoffensive "ALBIS 2023+" lag nach der strategischen Schärfung und Initiierung grundlegender Veränderungen im Jahr 2022 im abgelaufenen Geschäftsjahr der Fokus auf der Umsetzung bereits identifizierter Maßnahmen und der Analyse weiterer Handlungsfelder. Hierfür hat die ALBIS sich intensiv mit dem Prozessdurchlauf für einen beispielhaften Leasingvertrag ("Customer Journey") ihrer Partner und Kunden beschäftigt. Ziel ist es, die Produkte und Prozesse entlang deren Bedürfnissen zu betrachten und zu gestalten. Konkret wurde ein Ziel-Produktportfolio abgeleitet, das sukzessive in die Umsetzung gehen wird. Daneben wurde die Vertriebsunterstützung forciert, beispielsweise durch Vertriebskampagnen, unter anderem im stationären Radhandel und gezielte Aktivitätensteuerung. Darüber hinaus ist es gelungen, weitere Prozesse zu automatisieren und dadurch effizienter zu werden. Entsprechend dem Vorstandsbeschluss vom 21. März 2023, über den wir im Geschäftsbericht des Vorjahres berichteten, wurde mit dem Verschmelzungsvertrag vom 23. August 2023 die LGH Leasinggesellschaft für den Handel auf ihre 100-prozentige Muttergesellschaft ALBIS HiTec Leasing GmbH verschmolzen. Die virtuell durchgeführte 41. Hauptversammlung wurde am 13. Juli 2023 live im Internet für die Aktionäre und ihre Vertreter beziehungsweise Bevollmächtigten übertragen. Die Aktionäre konnten ihr Stimmrecht ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Vorstand und Aufsichtsrat schlugen der Hauptversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 0,3 Mio. in die Bilanzposition "andere Gewinnrücklagen" einzustellen. Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde mit der erforderlichen Mehrheit der Stimmrechte angenommen. 3. NachhaltigkeitNachhaltiges Handeln ist für uns als ALBIS Leasing Gruppe integraler Bestandteil des Unternehmensleitbildes und der Geschäfts- und Risikostrategie. Wir orientieren uns dabei an den 17 UN-Nachhaltigkeitszielen und den Zielen des Pariser Klimaabkommens. Bei sämtlichen unternehmerischen Entscheidungen werden ökologische, soziale und ökonomische Aspekte (ESG) berücksichtigt und sorgfältig abgewogen. Hierzu gehört es auch, die Folgen unternehmerischen Handelns über die Grenzen rechtlicher Verantwortlichkeit und unmittelbarer ökonomischer Konsequenzen hinaus einzubeziehen. Das bedeutet für uns als ALBIS Leasing Gruppe, dass wir
Außerdem erstellen wir derzeit eine Selbstverpflichtungserklärung, um unser Verantwortungsbewusstsein auch nach außen zu zeigen. C. ErtragslageDas Jahr 2023 schließt der Konzern mit einem Konzernjahresüberschuss in Höhe von € 4,5 Mio. (Vorjahr € 1,2 Mio.) ab. Dieser beinhaltet das Ergebnis vor Steuern in Höhe von € 4,4 Mio. sowie ertragswirksame Steuereffekte in Höhe von € 0,1 Mio. aus latenten Steuern. Der Zinsertrag aus Finance Leasing ist von € 14,3 Mio. um € 7,8 Mio. auf € 22,0 Mio. gestiegen. Aufgrund einer optimierten Preissteuerung ist es gelungen, die gestiegenen Zinsen im Neugeschäft zügig an die Kunden weiterzugeben. Aufgrund des allgemein gestiegenen Zinsniveaus besteht am Markt wiederum eine Akzeptanz, höhere Finanzierungskosten zu zahlen. Den Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe ist es im Berichtszeitraum gelungen, mit einem niedrigeren Neugeschäftsvolumen eine absolut höhere Marge zu erwirtschaften. Die strategische Fokussierung auf profitables Wachstum beginnt sich auszuzahlen. Die Gesamtmarge des Neugeschäfts stieg im Geschäftsjahr auf 15,0 % (Vorjahr 13,0 %). Neben einer zunehmenden Konzentration auf das margenstarke Geschäft im Segment "Handel/Hersteller" und einer Reduzierung des margenschwächeren Neugeschäfts im Segment "E-Bike-Vermittler" konnten langfristig attraktive Refinanzierungsvereinbarungen vereinbart werden. Im Rahmen der Konzentration auf margenstärkeres Geschäft konnte das Neugeschäft im Segment "Handel/Hersteller" leicht gesteigert und die Marge um 2,3 % verbessert werden. Im Segment "EDEKA-Kaufleute" wurde das Neugeschäft stabil fortgeführt, wobei auch in diesem Segment die Marge um 1,2 % gesteigert werden konnte. Zukünftig sollen auch größere Refinanzierungsobjekte mit besseren Konditionen das Portfolio der ALBIS Leasing Gruppe ergänzen. Das margenschwache Mengengeschäft im Segment "E-Bike-Vermittler", welches weiterhin einem starken Wettbewerbsdruck mit erheblichen Provisionszahlungen unterliegt, ging um 22,9 % zurück. Zum einen wirkten sich saisonale Effekte zu Jahresbeginn aus, zum anderen erfolgten zum Ende des Geschäftsjahres 2023 keine wesentlichen Ankäufe von E-Bike-Rahmen mehr. Folgend der Marktzinssteigerungen ergaben sich im Berichtsjahr Erträge aus Zinssicherungsgeschäften in Höhe von € 2,5 Mio. (Vorjahr € 0,5 Mio.). Diese Erträge kompensieren für die gesicherten Leasing- und Mietkaufverträge die gestiegenen Refinanzierungszinsen und haben Laufzeiten, die mit den Grundgeschäften übereinstimmen. Die Leasingverträge aus jener Zeit, wie auch die entsprechenden Zinssicherungsgeschäfte, laufen vertraglich zunehmend aus. Ohne weitere wesentliche Marktzinsänderungen werden die Erträge aus den Zinssicherungsgeschäften im Jahr 2024 zurückgehen. Im Berichtsjahr ergab sich darüber hinaus ein Ertragseffekt aus der Umfinanzierung in Höhe von € 0,3 Mio. Außerdem war ein positiver Einmaleffekt aus der Rückführung eines Refinanzierungsengagements in Höhe von € 0,6 Mio. zu verzeichnen. Die Zinsaufwendungen sind um € 6,5 Mio. gestiegen. Wie bei den Zinserträgen erfolgt sukzessive auch beim Zinsaufwand, durch Konditionenanpassungen bei den Refinanzierungen, eine Anpassung an das Marktzinsniveau. Wie bei den Zinserträgen wird sich, bei einem Ausbleiben weiterer Zinsschritte, der Zinsaufwand auf einem dem Marktzins angepassten höheren Niveau stabilisieren. Trotz der gestiegenen Zinsaufwendungen ist es den Gesellschaften der Albis Leasing Gruppe gelungen, langfristige Refinanzierungslinien zu attraktiven Konditionen für zukünftiges profitables Wachstum zu vereinbaren. Darüber hinaus haben die Gesellschaften aufgrund der guten Liquiditätslage Kontokorrentlinien nur im Ausnahmefall in Anspruch genommen. Die Aufwendungen für Risikovorsorge stiegen absolut um € 1,0 Mio. auf € 2,6 Mio. (Vorjahr € 1,6 Mio.). Wie im Vorjahr wurden zukünftige, schwer kalkulierbare beziehungsweise neuartige Risiken (sogenannte Novel Risks) durch ein Post-Model-Adjustment abgeschirmt. Wesentliche Novel Risks bestehen in den geopolitischen Risiken im Zusammenhang mit den Kriegen in der Ukraine und im Nahen Osten sowie den anhaltenden Unsicherheiten durch Rezession, Liefer- und Energieengpässe sowie Inflation. Das Post-Model-Adjustment belief sich auf € 1,6 Mio. nach € 1,1 Mio. im Vorjahr. Das Zinsergebnis aus Finance Leasing nach Risikovorsorge blieb mit € 8,5 Mio. stabil, nach € 8,4 Mio. im Vorjahr. Das Leasing-/Vermietergebnis aus Finance Leasing stieg auf € 9,7 Mio., nach € 7,2 Mio. im Vorjahr. In dem Leasing-/Vermietergebnis ist das Ergebnis aus der Nutzung der Leasinggegenstände vor und nach der Grundmietzeit enthalten, welches gegenüber dem Vorjahr um € 1,3 Mio. angestiegen ist. Die Gründe für die längere Nutzung von Leasingobjekten über die vertragliche Grundmietzeit hinaus können verschieden sein. Zum einen ist mitunter die Ersatzbeschaffung aufgrund weiterhin gestörter Lieferketten beeinträchtigt. Darüber hinaus kann das gestiegene Zinsniveau bei gleichzeitigem inflationsbedingtem Preisauftrieb ursächlich für die Fortführung des bestehenden Leasingvertrages sein. In dem Leasing-/Vermietergebnis aus Finance Leasing ist auch das Ergebnis aus der Verwertung leistungsgestörter Verträge enthalten, dass im Vorjahresvergleich nahezu stabil geblieben ist. Die Erlöse aus Service, Versicherung und Schadenersatz gingen auf € 3,1 Mio. (Vorjahr € 3,4 Mio.) zurück. Ursächlich hierfür sind gesunkene Erträge aus Schadenersatz (€ 0,3 Mio.) infolge der stabilen Risikolage. Das Ergebnis aus dem Leasinggeschäft konnte aufgrund der zuvor genannten Effekte, bei stabilem Ergebnis aus Finance Leasing nach Risikovorsorge, vor allem durch die höheren Nachgeschäftserlöse insgesamt um € 2,4 Mio. auf € 21,3 Mio. (Vorjahr € 18,9 Mio.) gesteigert werden. Die Sonstigen betrieblichen Erträge sanken von € 1,6 Mio. auf € 1,2 Mio. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen um € 0,3 Mio. geringere Erträge aus Antragskosten und leasingtypischen Gebühren im Zusammenhang mit dem gesunkenen Neugeschäft. Der Personalaufwand ging um € 1,0 Mio. auf € 8,9 Mio. (Vorjahr € 9,8 Mio.) zurück, was im Wesentlichen auf die weiter rückläufige Mitarbeiterzahl zurückzuführen ist. Darüber hinaus hatte die Gesellschaft im Vorjahr Rückstellungen für die Inflationsausgleichsprämie (€ 0,2 Mio.) und Personaltransformationsmaßnahmen (€ 0,4 Mio.) gebildet. Dem entgegen steht eine zum zweiten Halbjahr erfolgte und am Bankentarif orientierte Gehaltserhöhung um durchschnittlich 2 Prozentpunkte. Die Abschreibungen und Wertminderungen auf Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen liegen bei € 1,8 Mio. (Vorjahr € 1,8 Mio.). Hiervon entfallen wie im Vorjahr Abschreibungen in Höhe von € 1,6 Mio. auf die gemäß IFRS 16 aktivierten Nutzungsrechte für Verträge, bei denen die ALBIS Leasing Gruppe Leasingnehmer oder Mieter ist. Betroffen hiervon sind insbesondere die Mietverhältnisse für betriebliche und untervermietete Räume. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen repräsentieren eine stabile Kostenlage und blieben mit € 7,3 Mio. (Vorjahr € 7,3 Mio.) unverändert. Dabei haben sich die Kosten für Fremdarbeiten & IT insbesondere aufgrund intensiver Weiterentwicklungs- und Wartungskosten für die bei der ALBIS Leasing Gruppe eingesetzte Systemsoftware erhöht, während in anderen Bereichen infolge der umgesetzten Maßnahmen zur Reduktion der Kostenbasis Einsparungen erzielt werden konnten. Aufgrund der verringerten genutzten Raumfläche konnten vor allem die Raumkosten gesenkt werden. Das operative Ergebnis des Jahres 2023 hat sich mit € 4,6 Mio. (Vorjahr € 1,6 Mio.) deutlich verbessert. Die Sonstigen Zins- und ähnlichen Erträge in Höhe von € 0,5 Mio. (Vorjahr € 0,6 Mio.) werden außerhalb des normalen Geschäftsgangs eines Leasingvertrags erzielt und resultieren im Wesentlichen aus Verzugs-, Stundungszinsen und Mahngebühren. Die Sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind von € 0,9 Mio. auf € 0,3 Mio. zurückgegangen. Aufgrund der guten Liquiditätslage der Gesellschaften wurden weniger Kontokorrentkredite in Anspruch genommen. Ferner wurden liquide Mittel von durchschnittlich € 4,0 Mio. kurzfristig auf Tagesgeldkonten angelegt und damit Erträge in Höhe von € 0,1 Mio. erwirtschaftet. Im Berichtsjahr ergaben sich aus der Marktbewertung von Zinssicherungsgeschäften Wertminderungen in Höhe von € 2,4 Mio., nach Wertsteigerungen von € 3,4 Mio. im Vorjahr. Von diesen Wertminderungen sind € 0,3 Mio. aufwandswirksam ausgewiesen. Die Wertminderungen sind zum einen auf das nach dem steilen Anstieg im Vorjahr im Jahr 2023 nur noch leicht gestiegene Marktzinsniveau und zum anderen auf das planmäßige Auslaufen der in Vorjahren abgesicherten Refinanzierungen zurückzuführen. Der Großteil der Wertminderungen von € 2,1 Mio. wird im Sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen, da diese Zinssicherungsgeschäfte als Bewertungseinheiten im Rahmen des Hedge Accountings bilanziert werden. Nur der ineffektive Teil der geschlossenen Zinssicherungsgeschäfte wird im Gewinn- und Verlust ausgewiesen. Am Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 gab es nach dem Auslaufen eines Zinscaps keine ineffektiven Zinssicherungsgeschäfte mehr. Die auf die Marktbewertung der Zinssicherungsgeschäfte entfallenden latenten Steuern in Höhe von € 0,7 Mio. sind ebenfalls im Sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Das Konzernergebnis vor Steuern stieg aufgrund eines verbesserten Zinsergebnisses bei gleichzeitigem Anstieg der Risikovorsorge, einem verbesserten Nachmietergebnis und gesunkenen Personalaufwendungen auf € 4,4 Mio. nach € 1,5 Mio. im Vorjahr. Für 2023 wird ein Steuerertrag in Höhe von € 0,1 Mio. ausgewiesen. Der Ausweis ergibt sich aus einem latenten Steuerertrag von € 0,5 Mio. und dem tatsächlichen Ertragsteueraufwand für das Berichtsjahr von € 0,4 Mio. Das Ergebnis nach Steuern beläuft sich auf € 4,5 Mio. (Vorjahr € 1,2 Mio.). Der Vorstand ist mit dem Geschäftsverlauf zufrieden. Unter Berücksichtigung der strategischen Neuausrichtung im Rahmen der Zukunftsoffensive sieht der Vorstand die Unternehmensgruppe für das Geschäftsjahr 2024 angemessen aufgestellt. Die Ergebnisse aus der versicherungsmathematischen Bewertung der Pensionsverpflichtungen werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung und dort im Sonstigen Ergebnis erfasst. Im Geschäftsjahr ergaben sich saldiert Verluste in Höhe von € 0,1 Mio. (Vorjahr Gewinne € 0,4 Mio.). Die Ergebnisse aus der Marktbewertung des effektiven Teils der Zinssicherungsgeschäfte werden unter Berücksichtigung von latenten Steuern aufgrund der Bilanzierung als Hedge Accounting in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung im Sonstigen Ergebnis erfasst. Im Geschäftsjahr ergaben sich saldiert Verluste in Höhe von € 1,4 Mio. (Vorjahr Gewinne von € 2,2 Mio.). Das Konzern-Gesamtergebnis beträgt inklusive dieser erfolgsneutralen Effekte € 3,1 Mio. (Vorjahr € 3,8 Mio.). D. FinanzlageZum 31. Dezember 2023 bestanden Kontokorrentlinien der ALBIS HiTec Leasing Gruppe bei der ING, der Sparkasse Bremen, der LBBW, der Nord/LB, der Oldenburgische Landesbank AG sowie der EDEKABANK AG in Höhe von insgesamt € 24,7 Mio. (Vorjahr € 19,7 Mio.). Davon wurden € 0,5 Mio. (Vorjahr € 2,3 Mio.) kurzzeitig in Anspruch genommen. Es bestanden Darlehenslinien der ALBIS HiTec Leasing Gruppe in Höhe von € 221,0 Mio. (Vorjahr € 220,0 Mio.). Die Inanspruchnahme betrug € 162,1 Mio. (Vorjahr € 167,3 Mio.). Es bestehen Forfaitierungsvereinbarungen zwischen der ALBIS HiTec Leasing Gruppe und verschiedenen Kreditinstituten. Am 31. Dezember 2023 war ein Volumen in Höhe von € 23,8 Mio. (Vorjahr € 35,2 Mio.) forfaitiert (davon € 14,4 Mio. über die EDEKABANK AG, sowie € 10,3 Mio. über die Volksbank Mittweida). Nachdem die Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe zunehmend kleinere Rahmenverträge über E-Bikes mit einem Refinanzierungsrahmen bis € 1,0 Mio. abgeschlossen haben, die Forfaitierung über die Volksbank Mittweida jedoch erst ab € 3,0 Mio. erfolgen kann, hat sich das Forfaitierungsvolumen entsprechend reduziert. Die vorgenannten Rahmenverträge werden nunmehr in die bestehenden Refinanzierungsstrukturen eingegliedert. Mit dem Refinanzierungspartner ING-DiBa AG wurde im Jahr 2023 eine neue langfristige und für die Gesellschaft attraktive Refinanzierungslösung in Höhe von insgesamt € 50 Mio. revolvierend für 5 Jahre vereinbart. Diese Refinanzierung erfolgt über das neu gegründete Compartment Fleute der Hanse Finance S. A. in Luxemburg. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit veränderte sich im laufenden Geschäftsjahr um € 17,7 Mio. und beträgt € 17,3 Mio. (Vorjahr € -0,4 Mio.). Der gestiegene operative Mittelzufluss beruht im Wesentlichen auf den sich amortisierenden und um € 10,5 Mio. gesunkenen Forderungen aus Leasingverhältnissen entsprechend der Entwicklung des Neugeschäfts sowie aus dem Konzernjahresüberschuss in Höhe von € 4,5 Mio. Aus der Tilgung der vorgenannten Forderungen aus Leasingverhältnissen sind der Gesellschaft liquide Mittel zugeflossen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit ging auf € 0,3 Mio. (Vorjahr € 0,5 Mio.) zurück, da im Berichtsjahr keine wesentlichen Investitionen in das Anlagevermögen getätigt wurden. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit hat sich um € 30,8 Mio. auf € -24,0 Mio. (Vorjahr € +6,8 Mio.) vermindert. Dies resultiert vornehmlich aus der Tilgung des Refinanzierungsvolumens um € -33,7 Mio., korrespondierend mit der Abnahme des Leasingneugeschäfts im Berichtsjahr, welches sich als Rückgang der Leasingforderungen im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit zeigt. Insgesamt ist der Finanzmittelbestand im Wesentlichen aufgrund der vorgenannten Effekte um € 6,4 Mio. von € 17,8 Mio. auf € 11,4 Mio. gesunken, wobei sich die liquiden Mittel bei der Hanse Finance S. A. insgesamt um € 10,6 Mio. reduziert haben und dem eine Zunahme der liquiden Mittel in den operativen Leasinggesellschaften um insgesamt € 4,2 Mio. entgegen steht. Kompensiert wurde dieser Mittelabfluss durch eine Darlehensgewährung der Nord/LB in Höhe von € 10,0 Mio. Insgesamt hat die Inanspruchnahme von Kontokorrentkrediten durch diese Effekte abgenommen und haben die Anlagen in Tagesgeld zugenommen. Der Vorjahresausweis betraf unter anderem bei der Hanse Finance S. A. mit € 9,4 Mio. einen Refinanzierungseffekt von der NIBC zur Nord/LB, wobei die daraus resultierende Ablösezahlung kurz nach dem Stichtag erfolgte. Unter Berücksichtigung dieses Effekts hat der Bestand an liquiden Mitteln gegenüber dem Vorjahr um insgesamt € 3,0 Mio. zugenommen. Ihren Zahlungsverpflichtungen konnte die ALBIS Leasing Gruppe jederzeit nachkommen. Die Zahlungsfähigkeit des Konzerns ist durch Zahlungsmittelzuflüsse aus dem laufenden Geschäft, Bestände an flüssigen Mitteln sowie durch bilaterale Kreditvereinbarungen mit Banken jederzeit gegeben. Die Refinanzierung der Gesellschaften des Konzerns ist für das bereits abgeschlossene Geschäft sichergestellt. Die Finanzlage beurteilt der Vorstand als geordnet. E. VermögenslageDie Bilanzsumme hat sich mit € 233,3 Mio. um € 20,8 Mio. (8,2 %) im Vergleich zum Vorjahresstichtag (€ 254,1 Mio.) vermindert. Dieser Rückgang resultiert vor allem aus der Abnahme der Leasingforderungen um insgesamt € 10,5 Mio., insbesondere mit kurzfristigen Laufzeiten infolge des gegenüber den Vorjahren 2021 und 2022 zurückgegangenen Neugeschäfts im Segment "E-Bike-Vermittler" mit Laufzeiten von 36 Monaten, und zum anderen aus dem Rückgang der liquiden Mittel um € 6,4 Mio. Der Rückgang der liquiden Mittel ist im Wesentlichen auf den unter D. Finanzlage beschriebenen "Refinanzierungseffekt von der NIBC zur Nord/LB" im Vorjahr begründet. Darüber hinaus sind die sonstigen Vermögenswerte zusätzlich aufgrund der Realisation der Werte der Zinssicherungsgeschäfte um € 1,6 Mio. zurückgegangen. Der Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte auf 33,8 % (Vorjahr 37,7 %) der Bilanzsumme, mithin von € 95,9 Mio. auf € 78,9 Mio., ist auf die Abnahme der liquiden Mittel und der kurzfristigen Leasingforderungen sowie auf die Realisation der Zinssicherungsgeschäfte zurückzuführen. Von den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten der ALBIS Leasing Gruppe in Höhe von € 11,4 Mio. (Vorjahr € 17,8 Mio.) sind € 4,9 Mio. (Vorjahr € 15,0 Mio.) verfügungsbeschränkt. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen stichtagsbezogenen Zuwachs von € 3,0 Mio. an freien liquiden Mitteln, welcher ertragsgenerierend als Tagesgeld angelegt wird, soweit die Eigenfinanzierung von Neugeschäft nicht attraktiver ist. Bei den Tochtergesellschaften bestehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit Refinanzierungspartnern für Teile der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Verfügungsbeschränkungen, zum Beispiel im Rahmen von Bardepotregelungen oder bezüglich der Einzugskonten für Leasingraten. Die Guthaben sind insoweit zur Weiterleitung an den Refinanzierungspartner zweckbestimmt. Langfristige Vermögenswerte bestanden in Höhe von € 154,4 Mio. (Vorjahr € 158,2 Mio.). Das sind 66,2 % (Vorjahr 62,3 %) der Konzernbilanzsumme. Von den langfristigen Vermögenswerten entfallen unverändert € 13,6 Mio. auf den Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Die aktiven latenten Steuern sind mit € 6,5 Mio. (Vorjahr € 5,9 Mio.) ausgewiesen. Aktive latente Steuern beruhen auf Bewertungsunterschieden zwischen IFRS und Steuerbilanz und in Höhe von € 3,0 Mio. auf dem Ansatz latenter Steuern auf Verlustvorträge. Das Eigenkapital beträgt € 32,0 Mio. (Vorjahr € 29,0 Mio.). Das sind 13,7 % (Vorjahr 11,4 %) der Bilanzsumme. Das Eigenkapital erhöhte sich um € 3,1 Mio. durch den ausgewiesenen Jahresüberschuss 2023 von € 4,5 Mio. abzüglich der im Sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Eigenkapitalminderungen aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen und der gesunkenen Marktbewertung der zur Zinssicherung dienenden Finanzinstrumente von zusammen € -1,4 Mio. Die Bewertung beinhaltet jeweils die Veränderung der latenten Steuern. Im Jahr 2023 wurde keine Dividende gezahlt. Die langfristigen Schulden belaufen sich auf € 124,4 Mio. (Vorjahr € 94,9 Mio.). Das sind 53,3 % (Vorjahr 37,4 %) der Bilanzsumme. Die kurzfristigen Schulden betragen € 76,9 Mio. (Vorjahr € 130,2 Mio.). Das sind 33,0 % (Vorjahr 51,2 %) der Bilanzsumme. Die Verschiebung von den lang- zu den kurzfristigen Schulden im Vorjahr war auf einen einmaligen Ausweiseffekt zurückzuführen, da zum Vorjahresstichtag ein zuvor langfristiges Darlehen der ING-DiBa AG von € 46,0 Mio. aufgrund der erst nach dem Stichtag abzuschließenden Verhandlungen mit dem Ziel einer erneut langfristigen Refinanzierung als kurzfristig auszuweisen war. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich insgesamt um € 22,1 Mio. auf € 179,6 Mio. vermindert. Die Minderung der Refinanzierung hängt direkt mit der Ablösung der Finanzierung über die NIBC in Höhe von € 9,4 Mio. sowie mit dem, im Verhältnis zu den Vorjahren 2021 und 2022, um € 9,3 Mio. verminderten Neugeschäft zusammen. Die Pensionsrückstellungen sind unverändert mit € 2,3 Mio. (Vorjahr € 2,3 Mio.) ausgewiesen. Die Bewertungseffekte aus dem gestiegenen Rechnungszins und den gegenläufigen Pensionszahlungen haben sich kompensiert. Die Sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf € 4,1 Mio., nach € 4,2 Mio. im Vorjahr. Die der Bildung von Rückstellungen zugrunde liegenden Sachverhalte haben sich im Geschäftsjahr 2023 nicht geändert. Die Rückstellungen beinhalten vor allem Verpflichtungen im Personalbereich, einschließlich Personaltransformationsmaßnahmen (€ 2,4 Mio.), Kosten für ausstehende Rechnungen und Jahresabschlussprüfung (€ 0,9 Mio.) sowie für Vermittlungsprovisionen im Zusammenhang mit dem E-Bike-Geschäft (€ 0,6 Mio.). Zum Bilanzstichtag werden passive latente Steuern in Höhe von € 4,6 Mio. (Vorjahr € 5,2 Mio.) auf temporäre Differenzen zwischen Steuer- und Konzernbilanzwerten ausgewiesen. F. NachtragsberichtNach dem Bilanzstichtag haben sich keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die ALBIS Leasing Gruppe ergeben. G. Prognose-, Chancen- und Risikobericht1. PrognoseberichtNach Einschätzung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) wird sich die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren zwar erholen, eine große konjunkturelle Dynamik sei aber zunächst nicht absehbar. Vielmehr signalisierten die Frühindikatoren, dass das Bruttoinlandsprodukt in der ersten Jahreshälfte 2024 kaum mehr als stagnieren wird. Erst ab der Mitte des Jahres rechnen die Wirtschaftsforscher mit einer leichten Verbesserung der konjunkturellen Lage. Dem IfW zufolge wies insbesondere die Industrieproduktion zuletzt einen deutlichen Abwärtstrend auf. Darüber hinaus wird die Wirtschaft gegenwärtig von der weiterhin schwachen Auslandsnachfrage gebremst, zudem leiden die Unternehmensinvestitionen unter dem schwachen konjunkturellen Umfeld. 3 Trotz der gedämpften wirtschaftlichen Dynamik zeigt sich der Arbeitsmarkt verhältnismäßig robust. Für das reale Einkommen rechnet das IfW dank des stabilen Arbeitsmarktes, kräftig steigender Löhne und der rückläufigen Inflation erstmals seit drei Jahren wieder mit einem Anstieg. 4 Für das reale Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 erwartet das IfW einen kalenderbereinigten Anstieg um 0,1 %. Im Jahr 2025 soll die Wirtschaft laut Prognose dann wieder deutlicher um 1,3 % wachsen. 5 Die Hochinflationsphase sieht das IfW mittlerweile ausgestanden und rechnet mit weiter sinkenden Verbraucherpreisen. Nach 5,9 % im Berichtszeitraum wird ein weiterer Rückgang der Teuerungsrate über 2,3 % im Jahr 2024 bis auf 1,7 % im Jahr 2025 erwartet. Weil der Preisdruck auch im übrigen Euroraum in ähnlicher Weise nachlasse, dürfte die Geldpolitik im laufenden Jahr die Zinswende einleiten, sodass sich die Finanzierungskonditionen nach und nach lockern. 6 Die negativen Auswirkungen durch die Inflation und insbesondere die hohen Energiekosten werden die Geschäftsaktivitäten der Leasingnehmer aber trotzdem voraussichtlich noch längere Zeit belasten. Nach einem deutlichen Einbruch im Januar 2024 hat sich das Ifo-Geschäftsklima für die Leasing-Branche im Februar 2024 wieder leicht verbessert, befindet sich aber weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Sowohl bei der Bewertung der aktuellen Lage als auch hinsichtlich der Erwartungen für die Zukunft registrierte das Ifo-Institut einen leichten Anstieg in der Branche, der aber deutlich unter den Werten aus dem Dezember 2023 liegt. Die Investitionsvorhaben deutscher Unternehmen leiden nach wie vor unter der schwierigen makroökonomischen Lage und liegen seit mittlerweile drei Jahren deutlich unter dem Niveau von 2019. Als belastende Faktoren nennt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zulieferungsbedingte Produktionsprobleme, geopolitische Unsicherheiten sowie steigende Finanzierungskosten. Die Forscher des IW beziffern das Investitionsdefizit in Deutschland auf insgesamt € 155 Mrd. Wie eine IW-Umfrage unter 47 Wirtschaftsverbänden zeigt, ist auch für das Jahr 2024 keine Erholung bei den Investitionen in Sicht. Vielmehr signalisierten die Ergebnisse der Umfrage sogar eher einen Rückgang der Investitionstätigkeit in Deutschland. Hieraus kann sich eine Beeinträchtigung des Neugeschäfts ergeben. Sollte sich die Lage entspannen, geht die ALBIS Leasing Gruppe von Aufholeffekten aus. Der weitere Verlauf der geopolitischen Krisen in der Ukraine und im Nahen Osten sowie deren Folgen bleiben bei den Erwartungen für 2024 als erhebliche Unsicherheitsfaktoren bestehen. Die ALBIS Leasing Gruppe hat im Herbst 2023 eine Neugeschäftsplanung für das Geschäftsjahr 2024 erstellt. Auf Basis dieser Neugeschäftsplanung wurde eine entsprechende Finanz- und Kostenplanung für das Geschäftsjahr 2024 erstellt. Für die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren wurde ein Prognosezeitraum von einem Geschäftsjahr zugrunde gelegt. 1.1 Ergebnis vor SteuernDie ALBIS Leasing Gruppe hat im Geschäftsjahr 2023 insbesondere aufgrund eines verbesserten Zinsergebnisses bei gleichzeitigem Anstieg der Risikovorsorge, einem verbesserten Verwertungsergebnis und gesunkenen Personalaufwendungen ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von € 4,4 Mio. (Vorjahr € 1,5 Mio.) erzielt. Der Vorstand hatte die Ergebnisprognose Anfang Juli 2023 nach oben angepasst. Der angepasste Prognosewert belief sich auf € 2,8 Mio. bis € 4,0 Mio. und wurde übertroffen. Die ursprüngliche Prognose von € 1,5 Mio. bis € 2,8 Mio. für das Berichtsjahr wurde noch deutlicher überschritten. Das Zinsergebnis profitierte in 2023 von den nachfolgend beschriebenen Effekten. Es gelang den Gesellschaften, höhere Margen im Markt durchzusetzen, bei gleichzeitig weiterhin überwiegend günstigen Refinanzierungskonditionen. Soweit sich Zinserhöhungen ergaben, konnten diese an die Kunden weitergegeben werden. Darüber hinaus wirkten die nicht geplanten Einmaleffekte aus einer Umfinanzierung von € 0,3 Mio. sowie aus der Ablösung der Refinanzierung des Compartments HiT Leases (€ 0,6 Mio.) im Berichtsjahr ergebnissteigernd. Das Verwertungsergebnis konnte insbesondere durch eine in diesem Umfang nicht geplante Verbesserung im Nachmietergebnis um € 1,3 Mio. gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Positiv wirkten sich Einsparungen im Personalbereich infolge der geringeren Anzahl der Mitarbeiter bei sonst stabiler Kostenbasis trotz Inflationsauftrieb aus. Insbesondere aufgrund der verringerten genutzten Raumfläche konnten Energieeinsparungen von über 20 % erzielt werden. Für das Jahr 2024 geht die Gesellschaft von einem unter Berücksichtigung der positiven Einmaleffekte im Jahr 2023 stabilen Ergebnis vor Steuern im Prognoserahmen von € 3,0 Mio. bis € 4,5 Mio. aus. Wesentliche Treiber sind weiterhin steigende operative Erträge aus Finance-Leasing durch den geplanten Neugeschäftsanstieg im Händler- und Herstellersegment bei gleichzeitig stabiler Risikolage und unverändert hohem Verwertungsergebnis. Darüber hinaus wird von stabilen bis inflationsbedingt leicht steigenden Kosten ausgegangen. 1.2 Konzern-EigenkapitalquoteDie Konzern-Eigenkapitalquote 2023 liegt mit 13,8 % höher als zum 31. Dezember 2022 (11,4 %). Das Eigenkapital ist um € 3,1 Mio. auf € 32,1 Mio. (Vorjahr € 29,0 Mio.) gestiegen. Die ALBIS Leasing AG hatte für das Jahr 2023 eine leicht steigende Konzern-Eigenkapitalquote in Höhe von 11,5 % erwartet. Der Prognosewert wurde übertroffen. Die Erhöhung des Eigenkapitals beruht im Wesentlichen auf dem gestiegenen Jahresüberschuss von € 4,4 Mio. abzüglich der im Sonstigen Ergebnis ausgewiesenen Effekte vor allem aus der negativen Marktwertentwicklung der geschlossenen Zinssicherungsgeschäfte von € -1,5 Mio. Bei gleichzeitiger Abnahme der Bilanzsumme um € 20,8 Mio. (8,2 %) ergab sich ein Anstieg der Konzern-Eigenkapitalquote um 2,4 Prozentpunkte. Der Vorstand der ALBIS Leasing AG erwartet für das Geschäftsjahr 2024 eine leicht steigende Konzern-Eigenkapitalquote. Dies wird begründet mit dem bei stabilem Geschäftsverlauf geplanten Gewinn bei gleichzeitiger Zahlung einer Dividende von circa 50 % des Bilanzgewinns des Jahres 2023. 1.3 NeugeschäftsvolumenDie ALBIS Leasing Gruppe hatte für das Jahr 2023 ursprünglich ein Neugeschäftsvolumen zwischen € 90 Mio. und € 100 Mio. geplant. Die in der Zwischenmitteilung vom 27. Juni 2023 angepasste Prognose lag zwischen € 80 Mio. und € 90 Mio. mit der Erwartung, das obere Ende zu erreichen. Letztendlich erreichte die ALBIS Leasing Gruppe im Jahr 2023 ein Neugeschäft von € 90,7 Mio. (Vorjahr € 100 Mio.). Das Segment "Handel/Hersteller" realisierte im Jahr 2023 ein Neugeschäftsvolumen von € 44,8 Mio. nach € 44,4 Mio. im Vorjahr. Der ursprüngliche Planwert von € 48 Mio. bis € 52 Mio. konnte nicht erreicht werden. Wesentliche Ursache ist die konjunkturelle Entwicklung im Berichtsjahr. Das Segment "E-Bike-Vermittler" erreichte ein Neugeschäftsvolumen von € 29,8 Mio. nach € 38,6 Mio. im Vorjahr. Die Planbandbreite von € 28 Mio. bis € 32 Mio. wurde damit eingehalten. Aufgrund des starken Wettbewerbs und den damit verbundenen Risiken im E-Bike-Geschäft erfolgte eine Fokussierung auf den margenstärkeren Marktanteil dieser Produktgruppe. Diese Fokussierung führte bei plangemäß gestiegener prozentualer Marge zu einem Rückgang des Neugeschäftsvolumens. Im Segment "EDEKA-Kaufleute" wurde ein Neugeschäftsvolumen von € 16,2 Mio. nach € 17 Mio. im Vorjahr erzielt. Auch hier sind konjunkturelle Gründe und die daraus resultierende Investitionszurückhaltung die Hauptursache des Rückgangs. Der Planwert von € 14 Mio. bis € 16 Mio. wurde leicht übertroffen. Die ALBIS Leasing Gruppe plant für das Jahr 2024 ein Neugeschäft in Höhe von € 87,5 Mio. bis € 97,5 Mio. Das geplante Neugeschäft verteilt sich auf die Segmente "Händler und Hersteller" mit € 47 Mio. bis € 51 Mio., "E-Bike-Vermittler" mit € 27 Mio. bis € 30 Mio. und "EDEKA-Kaufleute" mit € 14 Mio. bis € 17 Mio. 1.4 Cost Income Ratio (CIR)Die ALBIS Leasing Gruppe ermittelt zur Messung der Effizienz seit dem Geschäftsjahr 2022 die CIR. Der ursprüngliche Prognoserahmen für das Jahr 2023 betrug 87 % bis 93 %, wobei die CIR für das aktuelle Geschäftsjahr mit CIR 82,3 % (Vorjahr 93,1 %) ermittelt wurde. Die gegenüber der Prognose wesentlich verbesserte CIR resultiert aus dem gestiegenen Leasing-/Vermietergebnis aus Finance Leasing bei gleichzeitiger Reduktion der Personalkosten. Der Prognosewert wurde unterjährig nicht aktualisiert. Der Prognoserahmen der CIR für 2024 beträgt 82 % bis 88 %. 2. Risikobericht2.1 Risikomanagement2.1.1 GrundsätzlichesDie das Finanzierungsleasing betreibenden Gesellschaften unterliegen der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und haben die von der BaFin aufgestellten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) zu beachten. Die ALBIS Leasing Gruppe hat ein konzernumfassendes Risikomanagement-System (RMS) implementiert. Aufgrund der finanziellen und engen personellen Verflechtung erfolgt das Risikomanagement zentral für alle Unternehmen in der ALBIS Leasing Gruppe. Der gesamte Risikomanagementprozess, einschließlich der Umsetzung und Überwachung erforderlicher Maßnahmen, liegt in der Verantwortung der Vorstände der ALBIS Leasing AG, die gleichzeitig Geschäftsführer der Tochtergesellschaften sind. Das Risikomanagement-System umfasst die Geschäfts- und Risikostrategie, die Risikoinventur, das Risikotragfähigkeitskonzept, das Interne Kontrollsystem (unter anderem Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation), die Compliance-Funktion und die Interne Revision. Der Vorstand der ALBIS Leasing AG verabschiedet die Geschäfts- und Risikostrategie. Der Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG erhält die Geschäfts- und Risikostrategie zur Kenntnis und überwacht die Konformität der Risikoprofile zu den strategischen Vorgaben. Das RMS wird jährlich und ggf. anlassbezogen überprüft und ggf. aktualisiert. Ziel des RMS ist es, eine adäquate Risikosteuerung und Risikoüberwachung aller wesentlichen Risiken auf Gruppen- und Institutsebene zu gewährleisten und bei Bedarf geeignete Steuerungsmaßnahmen zu empfehlen. Die ALBIS Leasing Gruppe identifiziert, bewertet, steuert und kommuniziert ihre Risiken über angemessene interne Prozesse, um sowohl die jederzeitige und nachhaltige Risikotragfähigkeit als auch die angemessene Liquiditätsausstattung sicherzustellen. Im Jahr 2023 wurde die Methodik der Risikoinventur durch eine Umstellung des Prozesses auf ALBIS-spezifische Risikoerfassungsbögen verbessert. Gleiches gilt für die Ermittlung der Risikotragfähigkeit sowie die Stresstests. Die Forderungsportfolien - Struktur und Ausfallquote sowie historische Entwicklung - der ALBIS HiTec Leasing GmbH (inklusive der inzwischen verschmolzenen LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH) und der ALBIS Fullservice Leasing GmbH werden von einem Monitoringsystem überwacht, aus dessen Zeitreihen sich für die einzelnen Gesellschaften geeignete Maßnahmen für die Risikosteuerung ableiten lassen. Die ALBIS Leasing AG ist für die Revisionsprüfungen bei der ALBIS HiTec Gruppe zuständig und hatte die Aufgaben der Internen Revision für die ALBIS HiTec Gruppe im Wege der Vollauslagerung auf eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen. Diese Vollauslagerung wurde im Jahr 2023 zum Ende des 3. Quartals beendet. Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision sind in der Geschäftsordnung und im Revisionshandbuch schriftlich dokumentiert. Prüfungsschwerpunkte des Jahres 2023 waren neben dem Risikomanagement insbesondere die Prozesse im Leasing- und Mitkaufgeschäft sowie die IT-Systeme und -Verfahren. Weitere Prüffelder waren das Rechnungswesen, Personal, Anzeige- und Meldewesen, Compliance sowie die Verhinderung von Finanzstraftaten. Darüber hinaus wurden eine Nachschauprüfung und zwei Sonderprüfungen durchgeführt. Wesentliche berichtspflichtige Mängel bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2023 nicht. Schwerwiegende Mängel lagen im Geschäftsjahr 2023 nicht vor. Der Prüfungsplan für das Geschäftsjahr 2023 wurde eingehalten. 2.1.2 Gruppenweites internes Kontrollsystem 7Ergänzend zu dem rechnungslegungsbezogenen Kontrollsystem (siehe unter Punkt H.) bestehen in der ALBIS Leasing Gruppe angemessene Instrumente, Verfahren und Kontrollen für alle wesentlichen Prozesse, um deren Stabilität, Effektivität und Effizienz zu gewährleisten. Die ALBIS Leasing Gruppe folgt dem Modell der "Three-Lines of Defense" und teilt die Unternehmensfunktion zur Steuerung von Risiken in drei Handlungsbereiche, die sogenannten Verteidigungslinien auf: Die erste Verteidigungslinie verantwortet das operative Geschäft. Die ALBIS Leasing Gruppe setzt das Prinzip der Funktionstrennung bei der Ausgestaltung der Aufbauorganisation um. Die Bereiche Markt und Marktfolge sind bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung voneinander getrennt. Die zweite Verteidigungslinie umfasst alle Bereiche, die das operative Geschäft überwachen. Eine Risikocontrolling-Funktion ist im Bereich Risikomanagement eingerichtet. Sie ist dem Vorstandsressort "Marktfolge" zugeordnet und hat als wesentliche Aufgaben, den Vorstand bei der Erstellung der Geschäfts- und Risikostrategie zu unterstützen und das RMS insgesamt sicherzustellen. Als weitere besondere Funktion im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement ist eine Compliance-Funktion in der Rechtsabteilung eingerichtet. Diese Funktion ist vor allem zuständig für Compliance, Datenschutz und Geldwäscheprävention. Die dritte Verteidigungslinie stellt die Interne Revision dar. Sie prüft, gemäß den Vorgaben der MaRisk AT 4.4.3, die geschäftlichen Aktivitäten und Prozesse als unabhängige und objektive Instanz. Die Funktion der internen Revision wird seit dem 1. Oktober 2023 wieder durch eine unternehmensintern besetzte Position wahrgenommen. Die ALBIS Leasing Gruppe wendet die Mindestanforderungen der MaRisk und BAIT an. Das RMS sowie das IKS sind der Institutsgröße sowie Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten angepasst. Die Grundsätze für die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des konzernweiten IKS bei der ALBIS Leasing Gruppe werden kontinuierlich weiterentwickelt.
7 Nicht inhaltlich geprüfte
lageberichtsfremde Angaben im Sinne des Abschnitts A.5 des
DCGK 2022
2.1.3 RisikoinventurDas Gesamtrisiko wird auf Grundlage der jährlichen und ggf. anlassbezogenen Risikoinventur identifiziert und bewertet. Grundlage hierfür ist ein neu entwickelter Risikoerfassungsbogen mit zusätzlichen Inhalten im Vergleich zum bisherigen Verfahren. Insgesamt 25 relevante Risiken wurden von den Risikoeigentümern (jeweils Ebene unterhalb der Geschäftsleitung) analysiert und bewertet. Einer Empfehlung des BDL - Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen - folgend wird das Ergebnis der Risikoinventur in einer 5 x 5 - Matrix (RiskMap) veranschaulicht. 2.1.4 RisikotragfähigkeitDie Risikotragfähigkeit wird auf Gruppenebene quartalsweise durch das Risikocontrolling überprüft: Zunächst wird das Risikodeckungspotenzial (RDP) in Form des aktuellen Substanzwertes gemäß BDL-Schema inklusive des konsolidierten bilanziellen Eigenkapitals berechnet. Davon werden 20 % als Risikopuffer abgezogen, die verbliebenen 80 % stehen grundsätzlich als Risikodeckungsmasse (RDM) zur Abdeckung der Risiken zur Verfügung. Das Limit beansprucht etwas mehr als zwei Drittel der RDM. Auf die im Bankbereich übliche Vergabe von Einzellimiten je Risikoart wird bewusst verzichtet. Die Risikotragfähigkeit war im Jahr 2023 durchgängig gegeben. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich folgendes Bild: Risikodeckungspotenzial, -masse und Limit in T€:
Limitauslastung in T€:
Unter den getroffenen Annahmen ergeben sich Risikowerte für die dargestellten Risikoarten von insgesamt T€ 11.448. Die einzelnen Risikowerte werden hierbei addiert, was das Gesamtrisiko tendenziell überzeichnet. Der Risikowert von T€ 11.488 entspricht einer Limitauslastung von 76,3%. Diese Auslastung liegt im akzeptablen Bereich (bis 90% Auslastung). 2.2 Risikokategorien, Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten2.2.1 AdressenausfallrisikenDas Adressenausfallrisiko bezeichnet vor allem die Gefahr, dass ein Leasingnehmer seiner Verpflichtung zur Ratenzahlung nicht mehr nachkommt. Der Risikostrategie entsprechend werden nur vertretbare Adressenausfallrisiken eingegangen. Die Entwicklung der Adressenausfallrisiken wird detailliert und regelmäßig analysiert und bewertet. Das quartalsweise Reporting zum Adressenausfallrisiko umfasst den Plan-Ist-Abgleich des Bewertungsaufwands, die Darstellung des Obligos in den jeweiligen Risikogruppen, die Entwicklung der Indikatoren für die Risikofrüherkennung, die Obligostruktur nach Branchen, Produkten und Größenklassen, die Darstellung der Problemengagements sowie die Top 10-Engagements der Normal- und Intensivbetreuung. Gemäß der Geschäftspolitik fokussiert sich die ALBIS Leasing Gruppe auf das Small Ticket-Leasinggeschäft (klein- und mittelvolumige Leasingverträge mit in der Regel Vollamortisation). Daraus resultiert eine ausgeprägte Granularität des Portfolios, was sich risikomindernd auswirkt. Durch die Kooperation mit einer Vielzahl von Händlern wird auch das Ausfallrisiko eines einzelnen Händlers (insbesondere deren Haftung, zum Beispiel aus Gewährleistungen) gemindert. Leasingforderungen im Volumen von über € 20 Mio. sind regresslos an Refinanzierungspartner verkauft. Das Adressenausfallrisiko ist zudem begrenzt, weil die Leasinggesellschaften Eigentümer der Leasingobjekte sind beziehungsweise Sicherheitsansprüche an den Mietkaufobjekten haben. Tritt ein Ausfall ein, kann dieser ganz oder teilweise aus der Verwertung der Leasing- und Mietkaufgegenstände kompensiert werden. Die empirisch belegte Einbringungsquote liegt im mittleren zweistelligen Prozentbereich. Hierzu trägt die Verwertung der Leasing- und Mietkaufgegenstände wesentlich bei. Für mögliche Ausfälle wird in der Planung eine angemessene Risikovorsorge angenommen. In der Substanzwertrechnung wird hierfür ein aus der Historie abgeleiteter Risikoabschlag von 3,5 % des Leasingbestandes berücksichtigt. Gesteuert wird das Adressenausfallrisiko auf Portfolioebene durch die Risikostrategie, Leitlinien zur Kreditvergabe und Ziel-Limite für den Objektwert, das Antragsvolumen und das Gesamtobligo einer Leasingnehmereinheit. Auf der Ebene des Einzelengagements erfolgt die Steuerung mittels einer internen Scorecard und eines Kompetenzsystems für die Antragsentscheidung. Standardisierte Prozesse ermöglichen es, überfällige Forderungen umgehend zu identifizieren und einzutreiben. Die Quantifizierung der Adressenausfallrisiken in der Risikotragfähigkeitsrechnung erfolgt nicht mehr als Credit Value at Risk zu einem definierten Konfidenzniveau und abgeleitet aus einer Lognormalverteilung, sondern durch konkretes Stressen der Risikotreiber "Ausfallwahrscheinlichkeit" und "Einbringungsquote". Hieraus resultierte eine Anpassung der Risikowerte, was der ausgeprägten Granularität des Portfolios Rechnung trägt. 2.2.2 MarktpreisrisikenAls Marktpreisrisiko werden mögliche negative Wertveränderungen bezeichnet, die aus der Schwankung von Marktpreisen entstehen. Die Leasing- und Mietkaufgeschäfte in der ALBIS Leasing Gruppe werden grundsätzlich fristenkongruent refinanziert. Zinsänderungsrisiken entstehen jedoch aus dem time lag zwischen Fixierung der Kundenkondition und der technisch bedingt späteren Zinssicherung durch Einlieferung in eine Refinanzierungsstruktur. Deren Steuerung wird gesondert beschrieben. Die bedeutendste Ausprägung des Marktpreisrisikos besteht für die ALBIS Leasing Gruppe in der Unsicherheit der Nachgeschäftserlöse. Diesem Risiko wird in der Substanzwertrechnung durch einen konservativen Ansatz Rechnung getragen. Die für eine Leasinggesellschaft weitere typische Ausprägung des Marktpreisrisikos besteht in den Restwertrisiken, also der Unsicherheit über den Wert der Leasinggegenstände am Ende der Vertragslaufzeit. Die Restwertrisiken werden aus zwei Gründen als niedrig eingestuft: In der großen Mehrzahl handelt es sich bei den abgeschlossenen Leasingverträgen um Vollamortisationsverträge. Damit sind die Leasingobjekte zum Ende der Grundmietzeit bis auf den erwarteten Restwert ("Anhaltewert") abgeschrieben und der Restwert gering. Zusätzlich begrenzen die in nennenswertem Umfang getroffenen Rückkaufvereinbarungen mit den Händlern das Restwertrisiko. Leasinggeschäfte werden ausschließlich in Euro abgeschlossen, ebenso ihre Refinanzierung. Währungsrisiken bestehen also nicht. Eine bedeutende Vermögensposition bildet bei der ALBIS Leasing Gruppe der Geschäfts- oder Firmenwert der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Marktpreise lassen sich hierfür nicht ermitteln. Es besteht dennoch das Risiko, dass der Geschäfts- oder Firmenwert der Tochtergesellschaft bei unzureichender Ertragslage nicht durch im Rahmen von Impairment-Tests zu ermittelnde Werte unterlegt werden kann. Dies hätte Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert zur Folge und würde das Ergebnis des Konzerns belasten. 2.2.3 LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass die ALBIS Leasing Gruppe ihren finanziellen Verpflichtungen nicht vollständig und/oder fristgerecht nachkommen kann (Gefahr einer "Liquiditätslücke"). Im Unterschied zu den anderen hier besprochenen Risiken lässt sich das Liquiditätsrisiko aufgrund seiner Eigenart nicht sinnvoll durch das Risikodeckungspotenzial begrenzen. Das Liquiditätsrisiko betrifft das Neugeschäft und den Geschäftsbetrieb (Gehälter, Miete etc.). Dem wird durch ausreichend dimensionierte Refinanzierungs- und Vorfinanzierungslinien, verteilt auf mehrere Banken, sowie eine kurz-, mittel- und langfristige Liquiditätsplanung entgegengewirkt. Hinzu kommt ein regelmäßiger Bericht über die aktuelle Bankenliste nebst bestehender Forfaitierungs- und Kreditlinien und deren Auslastung. Die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe war jederzeit gegeben. 2.2.4 ZinsänderungsrisikenDas Zinsänderungsrisiko bezeichnet die Gefahr eines unerwartet hohen Refinanzierungszinses. Grundsätzlich wird jedes Leasinggeschäft in der ALBIS Leasing Gruppe fristenkongruent refinanziert. Aus technischen Gründen besteht jedoch ein time lag zwischen Fixierung der Kunden- und der Refinanzierungskondition. Das Neugeschäft wird monatlich gebündelt refinanziert und in der Regel über Mikro-Hedges (Zinsswaps) zinsgesichert. Für die variabel verzinslichen Finanzverbindlichkeiten des Compartments "Kogge" sind Zinsbegrenzungsgeschäfte in Form von Caps für ein Sicherungsvolumen von € 6,5 Mio. (Vorjahr € 31,5 Mio.) als Mikro-Hedge abgeschlossen. Alle zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte sind als effektiv zu beurteilen und werden erfolgsneutral als Cashflow-Hedging bilanziert. 2.2.5 Operationelle RisikenAls operationelles Risiko wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die entstehen können, wenn interne Prozesse oder technische Einrichtungen (zum Beispiel IT-Struktur) versagen oder wenn Verluste infolge menschlichen Versagens, höherer Gewalt oder vorsätzlicher schädigender Handlungen auftreten. Bei den operationellen Risiken stehen unverändert die IT- und Prozessrisiken im Mittelpunkt der Überwachung. Zur Reduzierung der IT-Ausfallrisiken ist der IT-Service in der ALBIS Service GmbH zentralisiert, die über ausreichende Kapazitäten verfügt und die Vorgabe hat, die Betriebssicherheit laufend zu verbessern und das IT-Qualitäts- und Sicherheitsniveau laufend weiterzuentwickeln. Auch im Jahr 2023 wurde ein externer Dienstleister mit einem Penetrationstest beauftragt. Ziel war es, mögliche Sicherheitslücken zu identifizieren und daraus geeignete Sicherungsmaßnahmen abzuleiten. Die Belegschaft wird mehrmals im Jahr mittels Online-Schulungen für das Thema "Cyber-Sicherheit" sensibilisiert. Zur Begrenzung des Schadens aus einem Cyber-Angriff besteht eine entsprechende Versicherung. Ein grundsätzliches Risiko besteht im Hinblick auf die zum Einsatz kommende leasingspezifische Software und die weitere IT-Infrastruktur. Die Leasinggesellschaften setzen für ihr Rechnungswesen die bewährte Standardsoftware "RP Finance" des Systemhauses Röhrich & Partner GmbH, Bochum, ein, die eine zutreffende Verarbeitung der erfassten Sachverhalte gewährleistet und bereits langjährig im Einsatz ist. Die laufende und zeitnahe Datensicherung liegt bei der IT der Konzerngesellschaft ALBIS Service GmbH. Die Software ist für eine effiziente Bearbeitung des Leasingbestandes von hoher Bedeutung. Ein Ersatz ist nur mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand möglich. Zudem kann es bei Ausfällen zu einer Störung der Bearbeitung von Leasinganträgen kommen, sodass Neugeschäft nicht in dem möglichen Umfang geschlossen werden kann. Ein weiteres operationelles Risiko stellen Auslagerungen dar. Sofern externe Dritte mit der Durchführung von Dienstleistungen für die ALBIS Leasing Gruppe beauftragt werden, ist darauf zu achten, dass diese für die ihnen übertragenen Aufgaben über die erforderliche Erfahrung und entsprechend ausgebildetes Personal verfügen sowie von ausreichender Bonität und Größe sind. Die Einzelheiten der übertragenen Dienstleistungen und deren Kosten sind vertraglich genau zu regeln. Die Dienstleistungsverträge müssen (auch bei Auslagerungen innerhalb der ALBIS Leasing Gruppe) die Anforderungen der MaRisk an Auslagerungen erfüllen, soweit es sich nicht um "Fremdbezug" handelt. Das Betrugsrisiko zählt zu den im Finanzierungsgeschäft typischen operationellen Risiken. Zu deren Reduzierung dürfen Geschäfte daher nur abgeschlossen werden, wenn die Existenz des Kunden geprüft wurde und der wirtschaftliche Hintergrund des jeweiligen Geschäfts nachgewiesen ist. Werden Dritte bei Geschäften als Vermittler zwischengeschaltet, sind diese vor Geschäftsannahme ausreichend zu überprüfen. Die entsprechende Prüfung ist implementiert und Vermittlergeschäfte werden laufend kontrolliert. Die Mitarbeiter werden regelmäßig in Bezug auf Betrugsverdachtsmomente sensibilisiert. Darüber hinaus bestehen diesbezügliche Arbeitsanweisungen sowie Kontrollinstrumente. Im Rahmen der Zentralisierung aller Prozesse wurden diese an die ALBIS Service GmbH, die ALBIS Leasing AG sowie externe Dienstleister ausgelagert. Dienstleister unterliegen der Verpflichtung, Betrugsverdachtsmomente umgehend an den Vorstand der ALBIS Leasing AG, der gleichzeitig als Geschäftsführung der Konzerngesellschaften tätig ist, zu melden. Eine Ad-hoc-Meldepflicht gilt im Übrigen auch für schlagend gewordene operative Risiken jenseits einer betragsmäßigen Meldegrenze sowie Kreditlimitüberschreitungen oder Liquiditätsengpässe. Das Missbrauchspotenzial für Geldwäsche im Leasinggeschäft wird unter anderem durch den Ausschluss von Bartransaktionen begrenzt. Der Einzug der Leasingraten erfolgt in aller Regel zu Lasten von Konten bei in Deutschland ansässigen Kreditinstituten, die die Identifizierung ihrer Kunden und eine Plausibilisierung der Mittelherkunft gemäß dem Geldwäschegesetz (GWG) vornehmen müssen. Eingänge von Zahlungen per Überweisung erfüllen grundsätzlich die gleichen Kriterien. Soweit Zahlungen nicht aufgrund der automatisierten Prozesse erfolgen oder in sonstiger Weise auffällig sind, erfolgt die Bearbeitung manuell von geschulten Mitarbeitern. Bei Auffälligkeiten in diesem Zusammenhang wird der Geldwäschebeauftragte sofort hinzugezogen. Zur Vermeidung von Rechts- und Prozessrisiken müssen alle Verträge mit Dritten schriftlich auf Basis rechtlich geprüfter Vertragsunterlagen abgeschlossen werden. Die Geschäftsführung hat organisatorisch sicherzustellen, dass die verwandten Vertragsunterlagen regelmäßig daraufhin rechtlich und sachlich überprüft werden, ob diese noch dem aktuellen Stand entsprechen. Das gilt insbesondere für die Leasing- und Mietkaufverträge. Derzeit nicht absehbare rechtliche Änderungen mit Auswirkungen auf die Vertragsgestaltung des Leasinggeschäfts könnten zur künftigen Beeinträchtigung der bisher erzielten Erlösquellen führen. 2.2.6 Weitere RisikenZum Risiko aus dem anhaltenden Krieg in der Ukraine kommt der Krieg im Nahen Osten hinzu. Mögliche Auswirkungen sind im Prognosebericht dargestellt. Für die Risikovorsorge wird diesen "Novel Risks" im Rahmen eines Post-Model-Adjustments Rechnung getragen. Mit einem Anteil von mehr als 30 % am Neugeschäft der ALBIS Leasing Gruppe stellt das EBike-Leasing ein Vertriebs-Konzentrationsrisiko dar. Der Vertrieb konzentriert sich hierbei auf wenige Online-Händler auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen mit einer jeweils dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende. Diesem Vertriebsrisiko begegnet die ALBIS Leasing Gruppe mit einer intensiven Händlerbetreuung. Die zweite Dimension des E-Bike-Konzentrationsrisikos betrifft das Adressenausfallrisiko. Mit einigen großen kommunalen Arbeitgebern sowie einem DAX-Konzern bestehen Rahmenverträge in einstelliger Millionenhöhe. Diesem Konzentrationsrisiko wird begegnet, indem auf eine überdurchschnittlich gute Bonität der Leasingnehmer geachtet wird und die entsprechenden Leasingforderungen zum Teil regresslos forfaitiert werden. Mit einem Anteil am Neugeschäft von annähernd 20 % stellt auch das Leasinggeschäft mit EDEKA-Kaufleuten ein Konzentrationsrisiko dar. Dieses Geschäft war bis zum 31. Dezember 2022 in der Leasinggesellschaft für den Handel mbH (LGH) angesiedelt und ist seit dem 1. Januar 2023 fusionsbedingt Teil des Geschäfts der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Der Vertrieb des Leasingprodukts erfolgt durch die Vertriebsmitarbeiter der EDEKABANK AG oder über ein auch zur direkten Nutzung durch die EDEKA-Kaufleute freigeschaltetes Leasingportal. Dieses Segment ist damit von der Entwicklung der Investitionsbereitschaft der EDEKA-Kaufleute und der Kooperation mit der EDEKABANK AG abhängig. Durch die enge Zusammenarbeit mit der EDEKABANK AG haben die Kreditentscheidungen eine derart hohe Qualität, dass auch im abgelaufenen Geschäftsjahr kein einziger Adressenausfall zu verzeichnen war. Die Leasinggesellschaften sind auf die Inanspruchnahme von Vor- und Nachmietleistungen durch die Leasingnehmer eingestellt. Diese Leistungsaspekte können von den Leasingnehmern optional in Anspruch genommen werden, sind nicht vorab vertraglich fixiert und daher unsicher. 2.2.7 Zusammenfassende BetrachtungDie von den MaRisk geforderten angemessenen Risikosteuerungs- und Risikocontrollingprozesse für die wesentlichen Risikoarten Adressenausfall-, Marktpreis-, Liquiditäts- und Operationelle Risiken sind implementiert. Die Anforderungen an das Risikomanagement sind damit fester Bestandteil des Risikosteuerungsprozesses in der ALBIS Leasing Gruppe und werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst. Das Risikoprofil der ALBIS Leasing Gruppe wird bestimmt durch das Small Ticket-Leasing sowie durch die grundsätzlich fristenkongruente Refinanzierung des Leasinggeschäfts. Beides wirkt sich deutlich risikomindernd aus. Der Substanzwert und damit das Risikodeckungspotenzial ist konservativ vorsichtig ermittelt und reicht bei den ermittelten Risikowerten aus, um unter den getroffenen Annahmen zwei Geschäftsjahre in Folge mit Maximalschäden zu überstehen. Damit wird die Risikoposition der ALBIS Leasing Gruppe als sehr gut beurteilt. 3. ChancenberichtDer Leasingmarkt in Deutschland entwickelt sich seit Jahren positiv - Megatrends wie Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung werden diese Entwicklung auch in Zukunft verstärken und zeigen das große Potenzial dieser Branche. Hieraus erwachsen aus Sicht der ALBIS große Chancen. Die Gesellschaft wird mit ihrem diversifizierten Portfolio an den Investitionen in Nachhaltigkeit, Klimaneutralität und Digitalisierung teilhaben. Hinzu kommt der Fokus auf das Small Ticket-Geschäft, das im Vergleich zum großvolumigen Geschäft konjunkturunabhängiger ist und langfristig gute und stabile Margen verspricht. Die Chancen sowohl aus dem Leasingmarkt mit seinen Megatrends als auch aus ihrem Geschäftsmodell hat die ALBIS in Maßnahmen im Rahmen ihrer Zukunftsoffensive übersetzt. Ihre Transformation hin zu einer kundenzentrierten Gesellschaft forciert die ALBIS, indem sie ihr Leistungsangebot, ihre Prozesse und Strukturen für Partner und Kunden weiter vereinfacht und digitalisiert. Dies umfasst beispielsweise die Umsetzung eines partner- und kundenzentrierten Produktdesigns und die weitere Digitalisierung und Automatisierung operativer Prozesse. Diese Maßnahmen sollen zu einer attraktiven Marge beitragen. Zudem wird eine Steigerung der Margen durch eine kontinuierliche Zinssteuerung und vertriebliche Maßnahmen, wie systematische Kampagnen, die intensive Betreuung strategischer Kooperationen und die Gewinnung weiterer Kooperationspartner, angestrebt. Die weitere Digitalisierung und Automatisierung der betrieblichen Abläufe bietet Potenzial, das Geschäftsmodell effizienter zu gestalten. Insbesondere im Small Ticket-Geschäft sind dadurch erhebliche Effizienzpotenziale zu erwarten. Trotz der Hoffnungen von Unternehmen auf sinkende Zinsen und damit eine Besserung der Finanzierungsbedingungen am Markt ist eine schnelle Entspannung bei den Kreditkosten eher unwahrscheinlich. Vielmehr ist der Rückgang der Zinsen ein langwieriger und zeitverzögerter Prozess, sodass die Finanzierungsbedingungen noch längere Zeit schwierig bleiben dürften. Dadurch steigt automatisch die Attraktivität von alternativen Finanzierungsformen wie dem Leasing, wovon wiederum die ALBIS mit ihrem Geschäftsmodell profitiert. H. Internes Kontrollsystem und Risikomanagement-System bezogen auf den KonzernrechnungslegungsprozessIm Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns werden die Merkmale des IKS als wesentlich erachtet, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Abschlusses einschließlich des Konzernlageberichts maßgeblich beeinflussen können. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns. Der Aufsichtsrat ist ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Er überwacht das konzernweite Risikomanagementsystem und die internen Kontrollsysteme in den Bereichen Revision, Rechnungslegung und Compliance. Die Grundsätze für die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen IKS sind schriftlich niedergelegt und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe setzen für ihr Rechnungswesen zertifizierte Finanzbuchhaltungssysteme ein, die eine zutreffende Verarbeitung der erfassten Sachverhalte gewährleisten. Die laufende und zeitnahe Datensicherung für den Standort Hamburg liegt bei der IT der Konzerntochter ALBIS Service GmbH. Die im Rechnungswesen implementierten Prozesse stellen eine vollständige und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle sicher. Die Prozesse reglementieren und überwachen vor allem den Beleg- und Zahlungsfluss. Die für die Erstellung des Rechnungswesens der ALBIS Leasing Gruppe verantwortlichen Abteilungen sind qualifiziert besetzt. Zur Erstellung des Konzernabschlusses gibt das Rechnungswesen der jeweiligen Tochtergesellschaften die Abschlusszahlen in ein zentrales System (IBM Cognos 10.4 Controller) ein. Der Bereich Finanzen der ALBIS Leasing AG kontrolliert die Eingaben. Die Konsolidierung und die Erstellung des Konzernabschlusses obliegen ebenfalls dem Bereich Finanzen. Im Cognos 10.4 Controller ist ein Berechtigungskonzept implementiert mit Schreib- und Leserechten für die zuständigen Mitarbeiter. Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision und die Revisionsschwerpunkte im Berichtsjahr sind im Abschnitt G 2.1. Risikomanagement beschrieben. I. Sonstige Angaben1. Angaben nach § 315a Abs. 1 Nr. 1 bis 9 HGB1. Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403//WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt an den Börsen Frankfurt/Main (General Standard) und München notiert. Darüber hinaus bestehen Notierungen im Freiverkehr weiterer Börsen. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt unverändert € 21.195.430. Es ist in 21.195.430 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. 2. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen (§ 315a Abs. 1 Nr. 1 HGB). 3. Beschränkungen, die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der ALBIS Leasing AG nicht bekannt (§ 315a Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die ALBIS Leasing AG hat keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, ausgegeben (§ 315a Abs. 1 Nr. 4 HGB). Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 315a Abs. 1 Nr. 5 HGB). 4. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten (§ 315a Abs. 1 Nr. 3 HGB), bestehen laut den bis zum Bilanzstichtag erhaltenen Mitteilungen wie folgt:
5. Hinsichtlich des § 315a Abs. 1 Nr. 6 HGB sind in der Satzung der Gesellschaft - mit Ausnahme der folgenden Ausführungen - keine Regelungen getroffen. Es gelten daher die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Hiernach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für die Höchstdauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Hinsichtlich der Änderungen der Satzung gelten ebenfalls grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften - allerdings mit der in § 12 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Maßgabe, dass in Fällen, in denen das Aktiengesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, eine einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Satzungsänderungen können daher gemäß § 179 Abs. 2 AktG und § 12 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Stimmen- und Kapitalmehrheit beschlossen werden, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit des vertretenen Grundkapitals vorschreibt. Die Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG). 6. Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe neuer Stückaktien und zum Rückkauf von Aktien (§ 315a Abs. 1 Nr. 7 HGB). 7. Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind nicht geschlossen (§ 315a Abs. 1 Nr. 8 HGB). 8. Vereinbarungen nach § 315a Abs. 1 Nr. 9 HGB liegen nicht vor. 2. Erklärung zur Unternehmensführung (§ 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB) und VergütungsberichtDie Angaben zu § 315d HGB in Verbindung mit § 289f HGB sind dauerhaft zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de, dort unter der Rubrik "Investoren/Corporate Governance". Die Angaben zu den für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezügen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Vorschüssen und Krediten gemäß § 314 Nr. 6 HGB erfolgen im Konzernanhang. Einzelheiten zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats enthält der Vergütungsbericht, der gemäß §§ 87a, 162 AktG erstellt wird. Er ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses. Der Vergütungsbericht ist dauerhaft zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de.
Hamburg, den 22. April 2024 ALBIS Leasing AG Sascha Lerchl, Sprecher des Vorstands Andreas Arndt, Vorstand Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023Vermögenswerte
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2023
Eigenkapitalveränderungsrechnung des Konzerns für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023
Kapitalflussrechnung des Konzerns für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023
Konzernanhang (IFRS) für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum UnternehmenDie ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, eingetragene Adresse Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 vermerkt. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland. Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403//WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt an den Börsen Frankfurt/Main (General Standard) und München notiert. Darüber hinaus bestehen Notierungen im Freiverkehr weiterer Börsen. Der vorliegende Konzernabschluss wurde vom Vorstand am 22. April 2024 aufgestellt und dem Aufsichtsrat zur Billigung und Prüfung vorgelegt. Nach Billigung ist der Konzernabschluss zur Veröffentlichung freigegeben. 2. Rechnungslegungsgrundsätze und Konsolidierung2.1 RechnungslegungsgrundsätzeGrundlegendesDer Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2023 ist nach den Vorschriften der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den nach § 315a Abs. 1 HGB ergänzend zu beachtenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Alle für das Geschäftsjahr 2023 verpflichtend anzuwendenden IFRS sowie deren Interpretationen (International Financial Reporting Standards Interpretations Committee, IFRS IC) wurden im vorliegenden Abschluss berücksichtigt. Noch nicht verpflichtend in Kraft getretene IFRS wurden nicht vorzeitig angewendet. Die Vorjahreszahlen wurden nach denselben Grundsätzen ermittelt. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Der Konzernabschluss basiert auf den historischen Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten. Diese wiederum beruhen im Allgemeinen auf dem beizulegenden Zeitwert der im Austausch für den Vermögenswert entrichteten Gegenleistung. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgten unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern-Prinzip). Beim Bilanzausweis und im Konzernanhang wird zwischen lang- und kurzfristigen Vermögenswerten sowie Schulden unterschieden. Die Konzern-Gesamtergebnisrechnung ist nach der Funktion der Aufwendungen und Erträge gegliedert. Stichtag des Konzernabschlusses beziehungsweise Stichtag der Einzelabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen ist der 31. Dezember 2023. Der Konzernabschluss ist in Euro (€) aufgestellt. Angaben im Anhang erfolgen in T€, soweit nicht anders bezeichnet. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen auftreten. Die für die ALBIS Leasing AG wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden nachfolgend erläutert. 2.2 Änderungen der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - Geänderte Standards und InterpretationenFolgende neue beziehungsweise geänderte Standards und Interpretationen sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2023 beginnen:
Die Auswirkungen der Anwendung auf den Konzernabschluss wurden überprüft. Es ergeben sich keine Änderungen für die Bilanzierung der ALBIS Leasing Gruppe beziehungsweise für die Angaben im vorliegenden Konzernabschluss. Weitere Standards und Interpretationen wurden vom IASB herausgegeben, aber noch nicht in EU-Recht übernommen ("nicht endorsed"). Sie waren noch nicht verpflichtend anzuwenden (Anwendungspflicht für die Abschlüsse, die am oder nach dem Datum in Klammern beginnen):
Diese neuen beziehungsweise geänderten Standards wurden nicht vorzeitig auf den Abschluss des Konzerns zum 31. Dezember 2023 angewendet. Die Auswirkungen der Anwendung auf den Konzernabschluss der ALBIS Leasing Gruppe werden überprüft. Es wird mit keinen bedeutenden Auswirkungen gerechnet. 2.3 Konsolidierungsgrundsätze/-kreisDie Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen wurden entsprechend IFRS 10 einheitlich nach den für die Konzernobergesellschaft ALBIS Leasing AG anwendbaren Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften aufgestellt. Die Kapitalkonsolidierung im Zeitpunkt des Erwerbs vollkonsolidierter Gesellschaften wird grundsätzlich nach der Erwerbsmethode vorgenommen. Beim Unternehmenserwerb werden die Vermögenswerte und Schulden mit ihrem beizulegenden Zeitwert im Erwerbszeitpunkt bewertet. Übersteigen die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs die beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden, wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert ausgewiesen. Die Ergebnisse von im Laufe des Jahres erworbenen Tochterunternehmen werden entsprechend vom effektiven Erwerbszeitpunkt an in die Konzern-Gesamtergebnisrechnung einbezogen. Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen vollkonsolidierten Unternehmen werden aufgerechnet. Aufrechnungsdifferenzen ergaben sich nicht, da sich Ansprüche und Verpflichtungen in gleicher Höhe gegenüberstanden. Eventualverbindlichkeiten wurden im erforderlichen Umfang konsolidiert. Bei der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden die Innenumsätze sowie die konzerninternen Erträge mit den auf sie entfallenden Aufwendungen verrechnet. Zwischenergebnisse aus getätigten Geschäften einbezogener Unternehmen wurden eliminiert. Der Konzernabschluss umfasst den Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG sowie die Jahresabschlüsse der von ihr beherrschten Gesellschaften. Die Beherrschung ist gewöhnlich nachgewiesen, wenn die ALBIS Leasing AG den schwankenden Renditen aus den Engagements ihrer Tochtergesellschaften ausgesetzt ist, beziehungsweise Anrechte auf diese Renditen besitzt und diese mittels ihrer Verfügungsgewalt über die relevanten Aktivitäten der Tochtergesellschaften beeinflussen kann. Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles) werden von der ALBIS Leasing Gruppe für die geplante Verbriefung von Leasingforderungen gegründet. Ob eine Zweckgesellschaft zu konsolidieren ist oder nicht, bestimmt sich nach den Anforderungen des IFRS 10 in Bezug auf die Beherrschung eines Beteiligungsunternehmens. Danach ist zu untersuchen, ob die ALBIS Leasing AG die Verfügungsgewalt über die Zweckgesellschaft besitzt, Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement in der Zweckgesellschaft hat und ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt nutzen kann, dass dadurch die Höhe ihrer Rendite beeinflusst wird. Neben der ALBIS Leasing AG wurden folgende verbundene Unternehmen in den Konzernabschluss 2023 einbezogen:
Verschmelzung der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbHMit notarieller Beurkundung vom 23. August 2023 wurde die LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, die im Vorjahr als einbezogenes verbundenes Unternehmen ausgewiesen wurde, auf ihre 100 %ige Muttergesellschaft, die ALBIS HiTec Leasing GmbH, verschmolzen. Sämtliche Vermögenswerte und Schulden der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH sind seither in der ALBIS HiTec Leasing GmbH enthalten und werden im Konzern unverändert einbezogen. Eine Veränderung im Konsolidierungskreis liegt nicht vor. Der gesonderte Ausweis als einbezogenes verbundenes Unternehmen entfällt jedoch. Hanse Finance S. A.Die Hanse Finance S. A., mit den Compartments HiT Leases, Kogge, Kontor und NorthWest sowie seit Mitte 2023 dem neuen Compartment Fleute, wird in den Konzernabschluss wie ein Tochterunternehmen einbezogen. Es besteht kein Beteiligungsverhältnis. Es besteht gemäß IFRS 10 Beherrschung über die Zweckgesellschaft. Dementsprechend hat die ALBIS Leasing Gruppe Verfügungsgewalt über die Hanse Finance S. A., Anrechte auf schwankende Renditen sowie die Fähigkeit, ihre Verfügungsgewalt so zu nutzen, dass sie die Höhe ihrer Rendite beeinflussen kann. Die Hanse Finance S. A. ist - vor allem aufgrund der bestehenden Finanzierungsstrukturen - zu konsolidieren und in den Konzernabschluss aufzunehmen. Die Refinanzierung über das Compartment HiT Leases der Hanse Finance S. A. wurde im Jahr 2023 vollständig abgelöst, sodass zum Jahresende 2023 keine Finanzierung mehr über das Compartment erfolgte. Das Compartment HiT Leases wird aber weiter in den Konzernabschluss einbezogen. Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte UnternehmenGemeinschaftsunternehmen beziehungsweise Unternehmen, auf die die Gesellschaft einen maßgeblichen Einfluss ausübt, waren im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 nicht zu berücksichtigen. 2.4 Veränderungen des Konsolidierungskreises2.4.1 ErstkonsolidierungIm Geschäftsjahr wurden keine Gesellschaften erstmals konsolidiert. 2.4.2 EntkonsolidierungAbgänge aus dem Konsolidierungskreis sind gegenüber dem Vorjahr nicht zu verzeichnen. 2.5 Umrechnung ausländischer Jahresabschlüsse und FremdwährungsgeschäfteJahresabschlüsse in anderen als auf Euro lautenden Währungen lagen nicht vor. Daher ergaben sich keine Umrechnungsdifferenzen. Fremdwährungsgeschäfte wurden im Berichtsjahr nicht getätigt. 3. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeSämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden bleiben, soweit es im Folgenden nicht anders dargestellt ist, im Vergleich zum Vorjahr unverändert. 3.1 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteDie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kassenbeständen und Guthaben bei Kreditinstituten. Sie werden zum Nominalwert bewertet. 3.2 Forderungen und Sonstige VermögenswerteDie erstmalige Bilanzierung von Forderungen und Sonstigen finanziellen Vermögenswerten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung wird, sofern die finanziellen Vermögenswerte über eine feste Laufzeit verfügen, zu fortgeführten Anschaffungskosten nach Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Forderungen mit kurzer Laufzeit und Sonstige finanzielle Vermögenswerte ohne festen Zinssatz oder ohne feste Laufzeit werden zum ursprünglichen Rechnungsbetrag oder zum Nennwert bewertet, wenn die Auswirkung einer Abzinsung unwesentlich ist und keine Wertminderung vorliegt. Sonstige Vermögenswerte, die nicht in den Anwendungsbereich von IFRS 9 fallen, werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie unterliegen ebenfalls einer Überprüfung hinsichtlich möglicher Wertminderungen (siehe unter 3.4). 3.3 Bilanzierung von Leasingverhältnissen3.3.1 Bilanzierung der Leasing- und Mietkaufverträge des Leasinggeschäfts als LeasinggeberDie zum 31. Dezember 2023 bestehenden Leasing- und Mietkaufverträge im Konzern werden gemäß IFRS 16 weiterhin vollständig als Finance Leasing bilanziert. Die anfänglichen Vertragslaufzeiten liegen bei durchschnittlich 44 Monaten. Hierbei handelt es sich überwiegend um Vollamortisationsverträge sowie in geringerem Umfang um Mietkaufverträge und Teilamortisationsverträge. Ein Leasingverhältnis wird als Finance Leasing klassifiziert, wenn es im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum an dem Leasinggegenstand verbunden sind, auf den Leasingnehmer überträgt (IFRS 16.62). Der Leasingnehmer erwirbt den wirtschaftlichen Nutzen aus dem Gebrauch des Leasinggegenstands für den überwiegenden Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer und verpflichtet sich im Gegenzug, für dieses Recht bestimmte Leasingraten zu entrichten, deren Barwert sich dem beizulegenden Zeitwert des Gegenstands und den Finanzierungskosten annähert oder ihn übersteigt. Garantierte und nicht garantierte Restwerte gemäß IFRS 16 (Appendix A) sind in die Bilanzierung des Nettoinvestitionswertes des Leasingvertrags ebenso einzubeziehen wie die Initial Direct Costs nach IFRS 16.69. Die Vermögenswerte aus Finance Leasing werden in der Bilanz als Forderungen aus Leasingverhältnissen in Höhe des Nettoinvestitionswertes, das heißt des Barwerts der Restforderungen aller am Ende eines Geschäftsjahres bestehenden Leasingverträge, angesetzt. Ausgangspunkt für die Berechnung des Nettoinvestitionswertes bilden die Nettoanschaffungskosten des Leasingobjekts, vermindert um eine vom Leasingnehmer geleistete Mietsonderzahlung. Anfängliche direkte Kosten, die im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss entstehen, werden in der zugehenden Leasingforderung und im Zinssatz berücksichtigt. Die Zinserträge aus dem Leasingverhältnis werden derart erfasst, dass eine konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Restforderung erzielt wird. Risikovorsorge für Ausfallrisiken der LeasingforderungenDer Standard IFRS 9 sieht eine Ermittlung der erwarteten Kreditausfälle auf Basis eines dreistufigen Ansatzes vor. Im Berichtsjahr wurde das hierfür verwendete Modell umgestellt: Pauschalierte Wertberichtigungen werden für alle nicht leistungsgestörten Forderungen in Höhe der erwarteten Zahlungsausfälle, die aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag entstehen, bereits bei Zugang gebildet (Stufe 1 - 12 Month Expected Credit Loss). Wenn eine wesentliche Verschlechterung der Bonität seit dem erstmaligen Ansatz eintritt, aber noch keine Wertminderung vorliegt, wird die Risikovorsorge in Höhe der über die gesamte vertragliche Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste (Lifetime Expected Credit Loss) gebildet (Stufe 2). Kriterium für die Zuordnung zur Stufe 2 waren bislang ausschließlich Stundungen beziehungsweise das Vorliegen von Stundungskennzeichen in der Historie von Verträgen. Stundungen werden seit dem Ende der Corona-Pandemie nur noch in Ausnahmefällen genehmigt. Daher gilt seit dem Berichtsjahr in Übereinstimmung mit der Bilanzierungsvermutung in IFRS 9.5.5.11 als neues Kriterium eine Überfälligkeit von mindestens 30 Tagen für die Zuordnung von Leasingforderungen in Stufe 2. Alle objektiv leistungsgestörten Leasingforderungen werden in die Stufe 3 eingeordnet. Zusätzliche Wertberichtigungen erfolgen in dieser Stufe als Lifetime Expected Credit Loss auf Basis der geschätzten, aufgrund der Analyse historischer Datenreihen aus der Verwertung des Leasinggegenstands noch zu realisierenden Zahlungsströme. Als Leistungsstörung gilt das Vorliegen eines Zahlstopps für einen Leasingvertrag, der in der Regel nach zwei nicht entrichteten Leasingraten verhängt wird, sowie ab dem 31. Dezember 2023 als neues Kriterium eine Überfälligkeit der Leasingraten von mindestens 90 Tagen. Parameter der Risikovorsorge für die Leasingforderungen sind die Ausfallwahrscheinlichkeit (PD -Probability of Default) und die erwartete Verlustquote im Falle einer Vertragsstörung (LGD - Loss Given Default). Die Parameter werden aus historischen Datenreihen der Leasingportfolien abgeleitet und abhängig von der Erwartung der künftigen wirtschaftlichen Entwicklung gegebenenfalls angepasst. 3.3.2 Bilanzierung der Mietverträge und Untermietverträge an Gebäuden als LeasingnehmerDie ALBIS Leasing AG ist Generalmieterin des von ihr und ihren Tochterunternehmen genutzten Bürogebäudes in der Ifflandstraße 4, Hamburg. Mit der Anwendung des IFRS 16 ab dem 1. Januar 2019 wird das zuvor als Operate Leasing eingestufte Mietverhältnis als Nutzungsrecht aus Leasing in Höhe seiner Nettoverbindlichkeit aktiviert und über die restliche Laufzeit des Mietvertrags linear abgeschrieben. Die mit konzernfremden Mietern geschlossenen Untermietverträge über nicht selbst genutzte Teilbereiche des Gebäudes werden unter IFRS 16 weiterhin als Operate Leasingverhältnisse klassifiziert. Unter Anwendung des IFRS 16 werden für die Mietverhältnisse Nutzungsrechte aus Leasing aktiviert und über die Dauer des Mietvertrags linear abgeschrieben. Von dem Wahlrecht, die untervermietete Immobilie in der Ifflandstraße 4, Hamburg, als Investment Property zu bilanzieren (IAS 40.6), hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht. 3.3.3 Bilanzierung von sonstigen Leasing- und Mietverträgen mit der ALBIS Leasing Gruppe als Mieter beziehungsweise LeasingnehmerDie ALBIS Leasing Gruppe ist Leasingnehmer beziehungsweise Mieter diverser IT-Ausstattungen, Drucker und Server für die Ifflandstraße 4, Hamburg. Darüber hinaus bestehen diverse Pkw-Leasingverträge, vorwiegend für Mitarbeiter des Vertriebs. Unter Anwendung des IFRS 16 wird für die Leasing- und Mietverhältnisse ein Nutzungsrecht aus Leasing aktiviert und über die Dauer des Leasing- beziehungsweise Mietvertrags linear abgeschrieben. Der Konzern sieht bei Leasinggegenständen mit einem Wert von unter € 5.000 von einer Aktivierung als Nutzungsrecht ab und macht Gebrauch von dem Wahlrecht, zugehörige Zahlungen weiterhin im Aufwand zu erfassen. Der Konzern sieht aus allgemeinen Wesentlichkeitsüberlegungen im Sinne von IFRS 16.6 bei Leasing- und Mietverträgen über E-Bikes als Leasingnehmer grundsätzlich von einer Aktivierung als Nutzungsrecht ab. 3.4 Ermittlung beizulegender Zeitwerte und Bewertung von FinanzinstrumentenForderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen werden gemäß IFRS 16 bilanziert. Wir verweisen auf Tz. 3.3.1. Allerdings unterliegen Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen den Ausbuchungs- und Wertminderungsvorschriften des IFRS 9. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den man bei einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag unter aktuellen Marktbedingungen im Rahmen eines geordneten Geschäftsvorfalles beim Verkauf des Vermögenswertes erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, anlässlich dessen der Verkauf des Vermögenswertes oder die Übertragung der Schuld erfolgt, auf dem Hauptmarkt oder auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert beziehungsweise die Schuld - sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist - stattfindet. Der am besten geeignete Maßstab für den beizulegenden Zeitwert ist ein notierter Marktpreis für ein identisches Instrument an einem aktiven Markt (Stufe 1). Ein aktiver Markt ist ein Markt, auf dem Geschäftsvorfälle mit dem Vermögenswert oder der Schuld mit hinreichender Häufigkeit und Volumen auftreten, sodass fortwährend Preisinformationen zur Verfügung stehen. Sind keine notierten Preise verfügbar, wird die Bewertung anhand notierter Preise ähnlicher Finanzinstrumente an aktiven Märkten vorgenommen. Sind keine notierten Preise für identische oder ähnliche Finanzinstrumente verfügbar, wird der beizulegende Zeitwert unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells ermittelt, bei dem die einfließenden Daten - mit Ausnahme unwesentlicher Parameter - aus beobachtbaren Marktdaten abgeleitet wurden (Stufe 2). Finden wesentliche nicht beobachtbare Marktparameter Eingang in die Bewertungsmodelle, liegt eine Stufe 3-Bewertung vor (weitere Ausführungen siehe unter 5.4). Finanzielle VermögenswerteDie Bewertung der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, mit Ausnahme von derivativen Finanzinstrumenten, erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten, die approximativ auch dem Fair Value entsprechen. Im ALBIS Leasing Konzern werden unter den finanziellen Vermögenswerten zu fortgeführten Anschaffungskosten die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Sonstige finanzielle Vermögenswerte und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Um die zum Fair Value angesetzten derivativen Finanzinstrumente zu bewerten, verwendet die Gesellschaft die Barwertmethode. Der Diskontierungssatz für die Barwertmethode ergibt sich aus einem fixen und aus einem variablen Zinssatz, der sich am 1-Monats EURIBOR orientiert. Dieser Diskontierungssatz entspricht dem Swapsatz. Finanzielle VerbindlichkeitenFinanzielle Verbindlichkeiten des ALBIS Leasing Konzerns sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 bilanziert und der Kategorie Liabilities at Amortised Costs zugeordnet. Sie werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nach der erstmaligen Erfassung werden alle Finanzverbindlichkeiten, die keine derivativen Verbindlichkeiten sind, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Verbindlichkeiten werden auch nach der erstmaligen Erfassung mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. 3.5 SachanlagenDie selbst genutzten Sachanlagen sind im ALBIS Leasing Konzern von untergeordneter Bedeutung. Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten (IAS 16.16) abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen ausgewiesen (Cost Model). 3.6 Immaterielle Vermögenswerte3.6.1 Lizenzen und SoftwareImmaterielle Vermögenswerte - im Wesentlichen Software - werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der dem Vermögenswert zuzuordnende künftige wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen zufließen wird und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswertes zuverlässig ermittelt werden können. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und der kumulierten Wertminderungen. Immaterielle Vermögenswerte werden linear über die geschätzte Nutzungsdauer zwischen drei und fünf Jahren abgeschrieben. Abschreibungszeitraum und -methode werden jährlich zum Ende eines Geschäftsjahres überprüft. Immaterielle Vermögenswerte werden im Hinblick auf eine Wertminderung geprüft, wann immer aufgrund von Ereignissen oder Änderungen der Umstände Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Buchwert nicht erzielbar sein könnte. Anhaltspunkte dafür könnten unter anderem Einschränkungen der zukünftigen Nutzungsmöglichkeit oder Verkürzungen der Restnutzungsdauer sein. Wenn der Buchwert eines Vermögenswertes seinen erzielbaren Betrag übersteigt, wird bei Sachanlagen und Immateriellen Vermögenswerten, die zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt wurden, ein Wertminderungsaufwand erfolgswirksam erfasst. 3.6.2 Geschäfts- oder FirmenwertDer im Rahmen der Konsolidierung entstehende Geschäfts- oder Firmenwert stellt den Überschuss der Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs über den Konzernanteil am beizulegenden Zeitwert der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden eines Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden mit den Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen angesetzt. Der Impairment-Test wird auf Ebene einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten durchgeführt. Die Zuordnung erfolgt auf die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der der Nutzen aus dem Unternehmenszusammenschluss voraussichtlich zufließen wird. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird als Vermögenswert erfasst und mindestens einmal jährlich (zum Bilanzstichtag 31. Dezember) oder zusätzlich, wenn Anhaltspunkte für Wertminderungen vorliegen, auf Werthaltigkeit überprüft. Eine planmäßige Abschreibung der Geschäfts- oder Firmenwerte erfolgt nicht. Eine Wertminderung wird sofort als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und in den Folgeperioden nicht wieder aufgeholt. Bei der Veräußerung eines Tochterunternehmens wird der auf das entsprechende Unternehmen entfallende Anteil am Geschäfts- oder Firmenwert in die Bestimmung des Gewinns oder des Verlusts aus der Veräußerung mit einbezogen. Zuschreibungen auf die Geschäfts- oder Firmenwerte bei Wegfall der Gründe für die Wertminderung sind nach IAS 36 nicht zulässig. Da der Geschäfts- oder Firmenwert im ALBIS Leasing Konzern keiner einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheit zuzuordnen ist, erfolgt die Werthaltigkeitsprüfung auf Ebene der kleinsten Gruppe an zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf deren Ebene der Geschäfts- oder Firmenwert genutzt wird. Diese entspricht bei der ALBIS Leasing AG der ALBIS HiTec Leasing Gruppe ohne den infolge der Verschmelzung auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH übergegangenen Geschäftsbereich der ehemaligen Tochtergesellschaft LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH. Die Bestimmung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten richtet sich nach der kleinsten identifizierbaren Gruppe von Vermögenswerten, die Mittelzuflüsse erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit beziehungsweise die Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, auf deren Basis der Geschäfts- oder Firmenwert auf Wertminderung getestet wird, darf nicht größer sein als ein operatives Segment. Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe besteht für die Werthaltigkeitsprüfung aus den Gesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH, ALBIS Fullservice Leasing GmbH und ALBIS Service GmbH. Die ALBIS HiTec Leasing Gruppe setzt sich damit aus mehreren zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zusammen, die weitgehend mit den rechtlichen Einheiten übereinstimmen. Der Teilkonzern betreibt das Finance Leasinggeschäft mit gewerblichen Kunden im deutschen Mittelstand. Die Leasingverträge werden hierbei überwiegend über Handelspartner vermittelt (Absatzfinanzierung). Für den Fall, dass der Buchwert der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen wurde, deren erzielbaren Betrag übersteigt, ist dieser zugewiesene Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe der festgestellten Differenz abzuschreiben. Übersteigt der festgestellte Differenzbetrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten den Buchwert des zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerts, wird in Höhe des verbleibenden Wertminderungsbetrags eine anteilige Wertminderung der Buchwerte der den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordneten (nicht finanziellen) Vermögenswerte vorgenommen, die unter die Wertminderungsregelungen des IAS 36 fallen. Zur Ermittlung des erzielbaren Betrags wird der höhere Betrag aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert ermittelt. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts stellt die Gesellschaft auf den Marktwert der ALBIS Leasing AG an der Börse (ISIN DE0006569403//WKN 656940) ab und berücksichtigt Veräußerungskosten in Höhe von 2 % des Marktwerts. Bei der Ableitung des beizulegenden Zeitwerts aus dem Marktwert wird davon ausgegangen, dass der Marktwert im Wesentlichen auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit ALBIS HiTec Leasing Gruppe als im Leasinggeschäft tätige Einheit der ALBIS Leasing Gruppe und nicht auf die ALBIS Leasing AG als Holding ohne eigenen Geschäftsbetrieb entfällt. Den Nutzungswert ermittelt die Gesellschaft auf Grundlage des Barwerts der zukünftigen Cashflows gemäß der vom Management bestätigten Planung (Ertragswertverfahren/Discounted Cashflow-Verfahren - Stufe 3). Der Planungshorizont beträgt fünf Jahre. Zu den wesentlichen Annahmen, auf denen die Ermittlung des Nutzungswertes durch das Management beruht, gehören Annahmen bezüglich konjunktureller Entwicklung, Kundengewinnung und Kosten für die Kundenbindung, Investitionen, Marktanteil, Wachstumsraten und Struktur des Neugeschäfts sowie Diskontierungszinssatz. Die durch interne Informationsquellen ermittelten Annahmen wurden durch externe Informationsquellen (zum Beispiel Händler- und Vertriebsnetz, aber auch volkswirtschaftliche Daten) abgesichert. 3.7 RückstellungenRückstellungen werden nach IAS 37 mit ihrem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag angesetzt, wenn für den Konzern eine gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vor dem Bilanzstichtag eingetretenen Ereignisses besteht und es wahrscheinlich ist, dass die Erfüllung der Verpflichtung zu einem Abfluss von Ressourcen führt, die einen wirtschaftlichen Nutzen darstellen, und wenn eine zuverlässige Schätzung der Verpflichtungshöhe vorgenommen werden kann. Rückstellungen werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und entsprechend der gegenwärtig besten Schätzung angepasst. 3.8 Pensionsverpflichtungen und andere Leistungen nach Beendigung des ArbeitsverhältnissesLeistungsorientierte Pläne umfassen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und beruhen auf unmittelbaren Versorgungszusagen, bei denen die Höhe der Versorgungsleistung festgelegt wird und die von Faktoren wie Alter, Vergütung und Betriebszugehörigkeit abhängig sind. Die in der Bilanz angesetzte Rückstellung für Pensionsverpflichtungen entspricht dem Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung am Bilanzstichtag. Es besteht kein Planvermögen. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird jährlich von einem unabhängigen versicherungsmathematischen Sachverständigen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit Method) berechnet, indem die erwarteten zukünftigen Mittelabflüsse mit dem Zinssatz von Industrieanleihen höchster Bonität abgezinst werden. Dabei werden neben biometrischen Annahmen insbesondere ein aktueller Marktzins sowie zukünftig zu erwartende Gehalts- und Rentensteigerungsraten in die Berechnung einbezogen. 3.9 ErlösrealisierungDie Zinserträge aus den Leasingverhältnissen werden nach der Effektivzinsmethode zeitraumbezogen über die Laufzeit der Verträge seit Beginn der Nutzung des Leasingobjekts derart erfasst, dass eine konstante periodische Verzinsung der ausstehenden Restforderung erzielt wird. Verwertungserlöse werden realisiert, wenn Leasingverträge das Ende ihrer Laufzeit erreichen, wenn Leasingverträge während der Grundmietzeit einvernehmlich aufgelöst werden oder wenn Verträge aufgrund von Leistungsstörungen abgewickelt werden. Die Erlösrealisierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, an dem die Verfügungsmacht über den Leasinggegenstand auf den Erwerber übergeht. Erlöse aus zusätzlichen Leistungen an Kunden, wie Gebühren im Rahmen der Antragsbearbeitung u. a., werden in dem Zeitpunkt realisiert, in dem die Leistung an den Kunden erbracht ist. Erlöse aus der Vermittlung von Versicherungsschutz für Leasinggegenstände werden in dem Zeitpunkt realisiert, in dem die Versicherungsprämien an den Versicherungsgeber gezahlt werden. 3.10 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag/Latente SteuernBei den Ertragsteuern bemisst sich die Steuerlast nach der Höhe des steuerlichen Ergebnisses (tatsächliche Steuern) und berücksichtigt Steuerlatenzen. Latente Steuern werden mithilfe der bilanzorientierten Liability-Methode ermittelt. Latente Steuern spiegeln den Nettosteueraufwand/-ertrag temporärer Unterschiede zwischen dem Buchwert eines Vermögenswertes oder einer Schuld in der Konzernbilanz und den Steuerbilanzen wider. Die Bemessung latenter Steueransprüche und Steuerschulden erfolgt anhand der Steuersätze, die erwartungsgemäß für die Periode gelten, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld beglichen wird. Die Bewertung latenter Steuerschulden und -ansprüche berücksichtigt die steuerlichen Konsequenzen, die aus der Art und Weise der Umkehrung temporärer Unterschiede nach der Einschätzung am Stichtag voraussichtlich resultieren werden. Latente Steueransprüche und -schulden werden unabhängig von dem Zeitpunkt erfasst, zu dem sich die temporären Buchungsunterschiede wahrscheinlich umkehren. Ein latenter Steueranspruch ist für alle ertragsteuerlich relevanten temporären Unterschiede in dem Maße zu bilanzieren, wie es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das der temporäre Unterschied verwendet werden kann. Zu jedem Bilanzstichtag beurteilt das Unternehmen nicht bilanzierte latente Steueransprüche und den Buchwert latenter Steueransprüche neu. Das Unternehmen setzt einen bislang nicht bilanzierten latenten Steueranspruch in dem Umfang an, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass zukünftiges, zu versteuerndes Einkommen die Realisierung des latenten Steueranspruchs gestatten wird. Umgekehrt wird der Buchwert eines latenten Steueranspruchs in vollem Umfang vermindert, wenn es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um den latenten Steueranspruch entweder zum Teil oder insgesamt zu nutzen. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Unterschiede bilanziert, sofern die latenten Steuerschulden nicht auf einem Geschäfts- oder Firmenwert beruhen, für den es keine steuerliche Entsprechung gibt. 3.11 Verwendung von Annahmen und Schätzungen sowie wesentliche ErmessensentscheidungenBei der Aufstellung des Konzernabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen angewendet, die sich auf Ausweis und Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen und Eventualverbindlichkeiten auswirken. Diese wesentlichen Annahmen und Schätzungen beziehen sich im ALBIS Leasing-Konzernabschluss auf die Schätzung der ungarantierten Restwerte (Nachmieterlöse und Verwertungserlöse) bei der Zugangsbewertung der Leasingforderungen sowie die Festlegung der Parameter der Risikovorsorge für die Ermittlung der Wertberichtigungen auf die Leasingforderungen. Auch die Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit von Forderungen aus gekündigten Verträgen, die Beurteilung der Werthaltigkeit von Immateriellen Vermögenswerten und anderen nicht finanziellen Vermögenswerten sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen erfordern Ermessensausübung im Rahmen von Schätzungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Schätzungsänderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Wesentliche Schätzunsicherheiten bestehen in den nachfolgenden Bereichen:
Weiterführende Informationen zu den Annahmen und Schätzungen im Rahmen des Werthaltigkeitstests für den Geschäfts- oder Firmenwert befinden sich unter 3.6.2. Weitere Ausführungen zu den Annahmen für die Risikovorsorge bei rückständigen Leasingverträgen sind unter 4.4 zu finden. Ungarantierte Restwerte werden im Rahmen der Ermittlung des Barwerts der Leasingforderungen berücksichtigt. Die kalkulierten ungarantierten Restwerte umfassen neben den erwarteten Verwertungserlösen insbesondere die Erlöse, die im Rahmen einer Verlängerungsperiode anfallen können (Nachmieterlöse). Die Restwerte werden bei Abschluss der entsprechend zugrunde liegenden Leasingverträge auf Basis statistischer Auswertungen im Rahmen einer bestmöglichen Schätzung angesetzt. Im Falle einer erwarteten zukünftigen Reduzierung der tatsächlich im Nachgeschäft erzielbaren Erlöse wird dies durch eine Abwertung der Leasingforderungen berücksichtigt. Im Berichtsjahr wurde die Erwartung für die zukünftig erzielbaren ungarantierten Restwerte bei Verträgen, deren Erlöserwartungen nicht durch vertragliche Vereinbarungen begrenzt sind, weiter mit 10 % des Nettoinvestitionswertes angenommen. Zum 31. Dezember 2023 wurde auf Basis der Erkenntnisse des Risikomanagements das Berechnungsmodell für die Risikovorsorge umgestellt. Durchgängiges Kriterium für die Messung der signifikanten Verschlechterung der Kreditnehmerqualität und damit der Zuordnung zu den Stufen 1 bis 3 ist die Überfälligkeit der Leasingforderungen. Leasingforderungen ohne Überfälligkeit sind der Stufe 1 zugeordnet. Umklassifizierungen in die Stufe 2 erfolgen bei Überfälligkeiten der Leasingforderungen von 30 bis 89 Tagen. Kriterium für die Stufe 3 ist nun eine Überfälligkeit von mindestens 90 Tagen. Außerdem werden weiter die mit einem "Zahlstopp" versehenen gekündigten Verträge der Stufe 3 zugeordnet. Zusätzlich zu der auf Basis des IFRS-9-Modells für die Stufen 1 bis 3 ermittelten Risikovorsorge wurde ein Post-Model-Adjustment für zukünftige schwer kalkulierbare beziehungsweise neuartige Risiken (sogenannte Novel Risks) gebildet. Mit dem Post-Model-Adjustment sollen unter anderem die geopolitischen Risiken im Zusammenhang mit den Kriegen in der Ukraine und im Nahen Osten sowie zusätzliche Unsicherheiten durch Rezession, Liefer- und Energieengpässe sowie der Inflation abgedeckt werden. Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird und die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanung erforderlich. 4. Erläuterungen zur Konzernbilanz und zur Gesamtergebnisrechnung4.1 Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteIn der Konzernbilanz werden liquide Mittel in Höhe von insgesamt € 11,4 Mio. (Vorjahr € 17,8 Mio.) ausgewiesen. Der in der Konzernbilanz ausgewiesene Bestand an liquiden Mitteln ist in Höhe von € 1,6 Mio. (Vorjahr € 1,0 Mio.) direkt der ALBIS Leasing AG zuzurechnen, im Übrigen den Tochtergesellschaften. Bei den Tochtergesellschaften bestehen aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit Refinanzierungspartnern Verfügungsbeschränkungen für Teile der liquiden Mittel, zum Beispiel im Rahmen von Bardepotregelungen oder bezüglich Einzugskonten für Leasingraten. Die Guthaben sind insoweit zur Weiterleitung an den Refinanzierungspartner zweckbestimmt. Von den liquiden Mitteln der ALBIS HiTec Leasing Gruppe sind € 4,9 Mio. (Vorjahr € 15,0 Mio.), davon bei der Hanse Finance S. A. € 1,6 Mio. (Vorjahr € 12,2 Mio.), verfügungs- beziehungsweise transferbeschränkt. Die liquiden Mittel des Konzerns waren zum 31. Dezember 2022 im Zusammenhang mit der Umfinanzierung des Compartments HiT Leases von der NIBC zur NordLB mit € 9,4 Mio. einmalig deutlich erhöht. 4.2 Nutzungsrechte aus LeasingDie Zusammensetzung und Entwicklung der aktivierten Nutzungsrechte aus Leasing gemäß IFRS 16 zum 31. Dezember 2023 stellt sich wie folgt dar:
Vorjahr:
GebäudeDie Angaben betreffen das gemietete Gebäude der Hauptniederlassung in der Ifflandstraße 4, Hamburg. Der Mietvertrag für das Gebäude in der Ifflandstraße 4, Hamburg, ist bis zum 31. Oktober 2025 befristet. FuhrparkDie Gesellschaft least den Pkw-Bestand für die Mitarbeiter des Vertriebs, um eine effiziente und rollierende Erneuerung des Fuhrparks zu gewährleisten. Die zugrunde liegenden Verträge haben Laufzeiten von maximal 36 Monaten und beinhalten in der Regel keine Verlängerungsoptionen. Betriebs- und GeschäftsausstattungDie Angaben betreffen die gemietete Enterprise-Content-Management-Plattform (Vertragslaufzeit 48 Monate) sowie die Betriebssoftware (Vertragslaufzeit 36 Monate). Etwaige Verlängerungsoptionen sind nicht vereinbart. 4.3 Forderungen aus Lieferungen und LeistungenDie in der Bilanz gesondert ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von € 0,3 Mio. (Vorjahr € 0,3 Mio.) betreffen vor allem Leasingverträge, die sich in Abwicklung befinden. Die Bruttoforderungen vor Wertberichtigungen betragen € 3,6 Mio. (Vorjahr € 2,0 Mio.). Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich auf € 3,3 Mio. (Vorjahr € 1,7 Mio.). Es handelt sich überwiegend um Einzelwertberichtigungen. Das maximale Ausfallrisiko (IFRS 7.36 (a)) ohne Berücksichtigung von Sicherheiten, Bonitätsbeurteilungssystemen und sonstigen Maßnahmen wird durch den Buchwert der Forderungen begrenzt. Sicherheiten zur Abschirmung der Ausfallrisiken bestehen nicht. Entwicklung der Wertberichtigungen für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen2023
2022
4.4 Forderungen aus Finance LeasingverhältnissenDie (lang- und kurzfristigen) Leasing- und Mietkaufforderungen werden ohne Einbeziehung nicht verdienter, kontrahierter Zinsen, die mit den annuitätischen Ratenzahlungen der Kunden dem Konzern zufließen, ausgewiesen. Der Ausweis entspricht dem Barwert. Die Aufteilung der Forderungen aus dem Leasinggeschäft nach Restlaufzeiten sowie die Überleitung zu den Bruttoleasingforderungen stellen sich wie folgt dar: Zusammensetzung zum 31. Dezember 2023
Zusammensetzung zum 31. Dezember 2022
Die Bruttoleasingforderungen verteilen sich wie folgt auf die drei IFRS 9-Stufen: Forderungen aus Leasingverhältnissen2023
Forderungen aus Leasingverhältnissen2022
Die folgende Übersicht zeigt die Veränderungen der Wertberichtigungen auf den Bestand an kurzfristigen und langfristigen Forderungen aus Leasingverhältnissen für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 in den Stufen 1 bis 3 des IFRS 9: Wertberichtigungen für Forderungen aus Leasingverhältnissen2023
Wertberichtigungen für Forderungen aus Leasingverhältnissen 2022
Die Risikovorsorge auf die Leasingforderungen nach dem Expected Credit Loss-Modell des IFRS 9 stieg im Geschäftsjahr 2023 um insgesamt T€ 1.399 beziehungsweise 27 % auf T€ 6.627. Der Anstieg betrifft die Stufen 2 und 3 mit T€ 738 beziehungsweise T€ 924. In der Stufe 1 verringerte sich die Risikovorsorge um T€ 263 auf T€ 2.890. Ursächlich für die Zunahme in der Stufe 2 war die Umstellung auf die "Überfälligkeit" als Zuordnungskriterium anstelle der nur noch im Ausnahmefall gewährten "Stundungen". Die Erhöhung in Stufe 3 resultiert aus der um mehr als 30 % gestiegenen Anzahl an Verträgen, da ab dem 31. Dezember 2023 neben Verträgen mit dem auch in Vorjahren verwendeten Kriterium "Zahlstopp" auch Leasingverträge mit dem Kriterium "90 Tage-Verzug" in die Stufe 3 einbezogen werden. In Stufe 3 werden damit zum 31. Dezember 2023 erstmals Wertberichtigungen auf performende Leasingforderungen ausgewiesen. Die Risikovorsorge auf die Forderungen der Stufe 2 stieg um T€ 738 auf T€ 1.055. Bei den der Stufe 2 zugeordneten Leasingforderungen liegt eine wesentliche Verschlechterung der Bonität der Kunden, aber noch keine objektive Leistungsstörung vor. Die Steigerung ist auf die grundsätzliche Einbeziehung von Leasingforderungen mit Überfälligkeiten ab 30 Tagen bis 89 Tagen in die Stufe 2 zurückzuführen. Die Risikovorsorge in Stufe 3 stieg im Geschäftsjahr 2023 um T€ 924 auf T€ 2.682. Bei der Stufe 3 handelt es sich um Wertberichtigungen auf Forderungen mit objektiven Leistungsstörungen, die in der Regel zur Vertragsabwicklung führen. Die Anzahl dieser Verträge ist im Jahr 2023 gestiegen. Ausfallwahrscheinlichkeiten und Einbringungsquoten werden grundsätzlich aus historischen Werten der Leasingportfolien der ALBIS Leasing Gruppe ermittelt. Es bedarf aber zum jeweiligen Beurteilungszeitpunkt einer Anpassung/Kalibrierung an aktuelle Entwicklungen und künftige Erwartungen/Trends (IFRS 9.B5.5.52). Abhängig von der aktuellen Zukunftserwartung werden die daraus abgeleiteten Bewertungsparameter übernommen oder aber entsprechend adjustiert. Die Adjustierung zum 31. Dezember 2023 bestand in einer Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit um 15 % bei einer gleichzeitigen Verringerung der Einbringungsquote (Recovery rate) um fünf Prozentpunkte. Damit wird der positiven Beeinflussung der historisch abgeleiteten Bewertungsparameter durch die Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie Rechnung getragen, während zukunftsbezogen eine deutliche Erhöhung der Insolvenzquoten im Inland erwartet wird. Diese zukunftsbezogenen In-Model-Adjustments führten zu einer um T€ 573 höheren Risikovorsorge, die mit T€ 294 die Stufe 1, mit T€ 196 die Stufe 2 und mit T€ 83 die Stufe 3 betraf. Zusätzlich zu der auf Basis des bestehenden IFRS-9-Modells ermittelten Risikovorsorge wurde ein Post-Model-Adjustment vorgenommen, um den Novel Risks Rechnung zu tragen. Mit dem Post-Model-Adjustment sollen unter anderem die geopolitischen Risiken im Zusammenhang mit den Kriegen in der Ukraine und im Nahen Osten sowie zusätzliche Unsicherheiten durch Rezession, Liefer- und Energieengpässe sowie der Inflation abgedeckt werden. Zur Herleitung eines geeigneten Vorsorgebetrags wurden die vier volumenstärksten Branchen mehreren Stresstests unterzogen. Die Stresstests bestanden in unterschiedlichen Kombinationen von Erhöhung der Ausfallwahrscheinlichkeit und Verringerung der Einbringungsquote. Zum Ansatz kam ein mittleres Szenario mit einem Risikovorsorgevolumen von T€ 1.551. Davon wurden 97,9 % der Stufe 1 sowie 1,2 % der Stufe 2 und 0,9 % der Stufe 3 zugeordnet. Diese Verteilung entspricht der Struktur der Leasingforderungen nach den Stufen 1 bis 3 im Risikovorsorgemodell. Im Vorjahresabschluss war infolge der durch den Ukraine-Krieg ausgelösten politischen und wirtschaftlichen Krisensituation mit ihren negativen Folgewirkungen auf Konjunktur, Inflation und Zinsentwicklung bereits ein Post-Model-Adjustment in Höhe von T€ 1.047 vorgenommen worden. SensitivitätsanalyseEine Veränderung der Ausfallwahrscheinlichkeit ("PD") bei einer unveränderten Einbringungsquote würde die Risikovorsorge folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern:
4.5 Sachanlagen und zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte4.5.1 Betriebs- und GeschäftsausstattungDie Vermögenswerte der Sachanlagen werden linear über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 15 Jahren abgeschrieben. Die Entwicklung stellt sich wie folgt dar:
Wertminderungsaufwendungen im Sinne des IAS 16.63 i. V. m. IAS 36 haben sich wie im Vorjahr nicht ergeben. 4.5.2 Zur Vermietung bestimmte VermögenswerteDie zur Vermietung bestimmten Vermögenswerte bestehen in künftigen Mietkauf- und Leasinggegenständen im Bereich des Finance Leasing. Diese werden zur Verbesserung der Darstellung gemäß IAS 1.55 bis zur Inmietsetzung als "Zur Vermietung bestimmte Vermögenswerte" ausgewiesen. An den Gegenständen bestehen in der Regel entweder Eigentumsvorbehalte der Lieferanten oder sie stehen im Sicherungseigentum der Bankenpartner, die die Vorfinanzierung übernehmen. Die Sicherungsrechte Dritter beziehen sich auf den gesamten Bilanzausweis.
4.6 Immaterielle Vermögenswerte4.6.1 SoftwarelizenzenDie Softwarelizenzen werden linear über die Nutzungsdauer von drei bis fünf Jahren abgeschrieben.
Wertminderungsaufwendungen im Sinne des IAS 38.118 wurden wie im Vorjahr nicht erfasst. 4.6.2 Geschäfts- oder FirmenwerteDer aus dem Erwerb der ALBIS HiTec Leasing Gruppe im Geschäftsjahr 2014 resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zum 31. Dezember 2023 in unveränderter Höhe zum Vorjahresstichtag von T€ 13.560 ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2023 führte der Konzern seine jährliche Prüfung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Wertminderung durch. Dabei wurde - neben anderen Faktoren - das Verhältnis zwischen Marktkapitalisierung und Buchwert auf Anhaltspunkte für eine Wertminderung überprüft. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ALBIS HiTec Leasing Gruppe wird mittels des Nutzungswertverfahrens (Stufe 3) ermittelt, auf Grundlage des Barwerts der zukünftigen Cashflows gemäß der vom Management bestätigten Planung (Discounted Cashflow-Verfahren). Der Planungshorizont beträgt fünf Jahre. Der Ermittlung des Diskontierungszinses lagen folgende Annahmen zugrunde:
Bei der Berechnung des Nutzungswertes bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrunde liegenden Annahmen besonders hinsichtlich:
Bei der Ableitung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten aus dem Marktwert an der Börse bestehen Schätzungsunsicherheiten für die zugrunde liegenden Annahmen besonders hinsichtlich:
Neugeschäftsvolumen: Das Neugeschäftsvolumen ist die Summe der Anschaffungskosten der an Kunden ausgelieferten Leasingobjekte des Geschäftsjahres. Das Neugeschäftsvolumen wird von der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Berücksichtigung der erwarteten Refinanzierungskonditionen und der erwarteten Marktentwicklung geplant. Marge: Die Marge ist die Differenz zwischen dem Kundenzins (der zur Kalkulation des Leasinggeschäfts verwendet wird) unter Berücksichtigung der leasingtypischen Zusatzerlöse und des Refinanzierungszinses für das Leasinggeschäft. Die Margen werden anhand der durchschnittlichen Werte prognostiziert, die im aktuellen Geschäftsjahr vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die Margen wurden aufgrund der erwarteten Entwicklung der Refinanzierungskonditionen und der Zusatzerlöse angepasst. Kosten: Die Kosten (Personalkosten, Kosten zur Anbahnung und Abwicklung des Leasinggeschäfts u. a.) sind sowohl vom Umfang des Neugeschäfts als auch von der Entwicklung des Leasingportfolios (Bestand aus Vorjahren zuzüglich Neugeschäft) der zahlungsmittelgenerierenden Einheit abhängig. Für die Kostenplanung werden - ausgehend von der Neugeschäftsplanung - Prognosen für die Abwicklung des Leasingbestands und die Kostenentwicklung im Zeitablauf herangezogen. Sensitivitätsanalyse: Im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse für die zahlungsmittelgenerierende Einheit, der ein Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist, wurden eine Minderung der zukünftigen Cashflows um 10 %, eine Erhöhung der Marktrisikoprämie um 10 % oder eine Minderung der langfristigen Wachstumsrate des Neugeschäfts um 10 % angenommen. Im Rahmen der Impairment-Tests des Geschäfts- oder Firmenwerts zum 31. Dezember 2023 auf Basis des Nutzungswertverfahrens (siehe unter 3.6.2) ergab sich kein Wertminderungsbedarf. Auch unter Berücksichtigung der beschriebenen Sensitivitätsanalyse ergab sich in keinem der Szenarien isoliert eine Unterschreitung des Buchwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Die ermittelten Nutzungswerte bestätigten in allen Szenarien die Werthaltigkeit des Geschäfts- oder Firmenwerts. Der zur Plausibilisierung ermittelte beizulegende Zeitwert auf Grundlage des Marktwerts an der Börse (ISIN DE0006569403//WKN 656940) unter Berücksichtigung von Veräußerungskosten in Höhe von 2 % (Stufe 1) ergibt am 31. Dezember 2023 einen beizulegenden Zeitwert von € 41,1 Mio. (Vorjahr € 42,8 Mio.) Zum Stichtag lag die Marktkapitalisierung des Konzerns von rund € 42,0 Mio. (Vorjahr € 43,7 Mio.) über dem Buchwert des Konzerneigenkapitals (Schlusskurs 29. Dezember 2023: € 1,98). 4.7 Sonstige VermögenswerteDie Sonstigen Vermögenswerte sind auf € 2,9 Mio. (Vorjahr € 4,5 Mio.) gesunken.
Positive Marktwerte von zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten VermögenswertenDie ALBIS Leasing Gruppe hatte zum 31. Dezember 2023 laufende Zinsswaps mit einem Nominalvolumen von € 88,8 Mio. (Vorjahr € 91 Mio.) und einen Zinscap mit einem Nominalvolumen von € 6,5 Mio. (Vorjahr € 25 Mio.) abgeschlossen. Diese werden zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Der beizulegende Zeitwert hat sich, bei gegenüber dem 31. Dezember 2022 nicht erheblich verändertem Zinsniveau und abnehmender Restlaufzeit der vor und während der Zinssteigerungsperiode abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte, deutlich vermindert und beträgt bezüglich der Zinsswaps zum 31. Dezember 2023 T€ 1.004 (Vorjahr T€ 2.535). In den positiven Marktwerten sind mangels Wesentlichkeit negative Marktwerte von T€ 245 saldiert (Vorjahr T€ 0). Der beizulegende Zeitwert der Zinscaps ist vor allem infolge der deutlichen Verringerung des abgesicherten Vertragsvolumens und des Auslaufens eines Zinscaps auf T€ 134 (Vorjahr T€ 926) zurückgegangen. Die Zinsswaps haben unterschiedliche Laufzeiten und laufen maximal bis zum 19. November 2029. Ein Zinscap über € 25 Mio. Nominalvolumen ist zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen. Der verbliebene Zinscap mit einem Nominalvolumen von € 6,5 Mio. läuft bis zum 17. Juli 2028. Das ab dem Geschäftsjahr 2022 angewendete Hedge Accounting für die derivativen Zinssicherungsinstrumente wird in Abschnitt 5.2 des Konzernanhangs beschrieben. Sämtliche zum 31. Dezember 2023 bestehenden Zinssicherungsgeschäfte sind effektiv. Aufgrund des Hedge Accountings wird für den effektiven Teil der Zinsabsicherung die marktzinsbedingte Wertveränderung erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. 4.8 Latente SteuernLatente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden gemäß IAS 12.15 auf temporäre Differenzen gebildet. Die zu versteuernden und abzugsfähigen temporären Differenzen werden über den Vergleich der IFRS-Buchwerte mit den Steuerwerten der Vermögenswerte und Schulden (bereinigt um permanente Differenzen) ermittelt. Die Steuerwerte ergeben sich grundsätzlich aus den steuerlichen Vorschriften des jeweiligen Landes, in dem die Besteuerung des Sachverhalts erfolgen wird. Die ALBIS Leasing Gruppe setzt in ihrer Steuerberechnung einen in Deutschland anzusetzenden Steuersatz in Höhe von 32,275 % (Vorjahr 32,275 %) an, der sich aus dem Satz für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag in Höhe von insgesamt 15,825 % (Vorjahr 15,825 %) und aus dem Gewerbesteuersatz in Höhe von 16,450 % (Vorjahr 16,450 %), bei einem Hebesatz von 470 % (Vorjahr 470 %), zusammensetzt. Auf Grundlage dieses Steuersatzes werden latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen berechnet. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 wies der Konzern aktive latente Steuern in Höhe von € 6,5 Mio. (Vorjahr € 5,9 Mio.) aus. Aktive latente Steuern für Verlustvorträge wurden in Höhe von € 3,0 Mio. (Vorjahr € 2,3 Mio.) gebildet. In diesem Umfang hält der Vorstand es für wahrscheinlich, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird und die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung bezüglich des erwarteten Eintritts und der Höhe des zukünftig zu versteuernden Einkommens erforderlich. Die Ermessensausübung beruht auf einer Mehrjahressteuerplanung, die den ertragsteuerlichen Organkreis der ALBIS Leasing AG erfasst. Wie im Vorjahr wird von einem Nutzungszeitraum der Verlustvorträge von drei Jahren ausgegangen. Zum Bilanzstichtag wurden passive latente Steuern in Höhe von € 4,6 Mio. (Vorjahr € 5,2 Mio.) ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2023 bestanden geschätzte steuerliche Verlustvorträge die Körperschaftsteuer betreffend in Höhe von € 10,8 Mio. (Vorjahr € 14,9 Mio.) beziehungsweise die Gewerbesteuer betreffend in Höhe von € 14,8 Mio. (Vorjahr € 19,1 Mio.). Auf die bestehenden Verlustvorträge entfallen nicht aktivierte latente Steuern für Körperschaftsteuer in Höhe von € 0,2 Mio. (Vorjahr € 1,6 Mio.) sowie für Gewerbesteuer in Höhe von € 0,9 Mio. (Vorjahr € 2,3 Mio.). Die latenten Steueransprüche und -schulden verteilen sich auf temporäre Differenzen aus folgenden Bilanzposten:
Die erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung erfassten latenten Steuerbeträge des Geschäftsjahres 2023 betreffen die Verringerung der passiven Steuerlatenzen aus der Marktbewertung der als Cashflow Hedging bilanzierten Zinssicherungsinstrumente von T€ 675 (Vorjahr Erhöhung um T€ 1.042) und die aktiven Steuerlatenzen auf die versicherungsmathematischen Gewinne/Verluste aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen von T€ 30 (Vorjahr T€ 184 passive Steuerlatenzen). 4.9 Eigenkapital/Gezeichnetes KapitalBezüglich der Veränderungen des Eigenkapitals verweisen wir neben den folgenden Ausführungen auf die gesonderte Eigenkapitalveränderungsrechnung. Das Grundkapital der ALBIS Leasing AG beträgt € 21.195.430,00 (Euro einundzwanzig Millionen einhundertfünfundneunzigtausendvierhundertdreißig), Vorjahr € 21.195.430,00. Es ist in 21.195.430 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vorjahr 21.195.430 Stückaktien) eingeteilt. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Die Stammaktien sind sämtlich mit identischen Stimm- und Dividendenberechtigungen ausgestattet. Besondere Kontrollbefugnisse wurden nicht eingeräumt. Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Aktien sind der ALBIS Leasing AG nicht bekannt. Die gesetzliche Rücklage inklusive Kapitalrücklage der ALBIS Leasing AG muss mindestens 10 % des Gezeichneten Kapitals betragen (§ 150 Abs. 2 AktG). Da im Berichtsjahr der Gesamtbetrag mehr als 10 % des Gezeichneten Kapitals ausmachte, war eine weitere Dotierung nicht notwendig. Das Eigenkapital des Konzerns erhöhte sich von T€ 28.985 zum Vorjahresstichtag um T€ 3.053 auf T€ 32.038 zum 31. Dezember 2023. Der Anstieg resultiert aus dem Jahresüberschuss von T€ 4.521. Dem entgegen stehen die im sonstigen Ergebnis abgebildeten erfolgsneutralen Effekte aus der Marktwertveränderung der Zinssicherungsgeschäfte von T€ -1.416 nach Steuern und aus den versicherungsmathematischen Verlusten aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen von T€ -52 nach Steuern. Die Hauptversammlung am 13. Juli 2023 entschied, den Bilanzgewinn der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2022 in Höhe von T€ 280 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Auf die nicht beherrschenden Anteile in Höhe von T€ 30 (Stiftungskapital bei der Hanse Finance S. A.) entfallen keine Gewinnanteile. Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 4. Juli 2024 vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende in Höhe von 8 Cent je Aktie zu zahlen und den verbleibenden Bilanzgewinn der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2023 in Höhe von T€ 1.810 in die Bilanzposition "andere Gewinnrücklagen" einzustellen. 4.10 VerbindlichkeitenDie Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
Verbindlichkeiten gegenüber KreditinstitutenDie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen Refinanzierungslinien in Höhe von € 175,0 Mio. (Vorjahr € 97,0 Mio.) an die vollkonsolidierte Zweckgesellschaft Hanse Finance S. A. Die Hanse Finance S. A. refinanziert zu großen Teilen das Leasinggeschäft der ALBIS Leasing Gruppe. Weitere Refinanzierungen erfolgen über die Nord/LB, die Volksbank Mittweida sowie die Sparkasse Bremen. Die Refinanzierung des Compartments HiT Leases über die NIBC mit einem Volumen von € 20 Mio. lief zum Jahresende 2022 bezüglich des Neugeschäfts planmäßig aus und wurde durch die Nord/LB abgelöst. Als Abwicklungsstichtag wurde der 15. Januar 2023 vereinbart. In diesem Zusammenhang wurden der Hanse Finance S. A. die zur Ablösung bestimmten liquiden Mittel durch die Nord/LB zwecks Weiterleitung an die NIBC noch vor dem 31. Dezember 2022 in Höhe von € 9,4 Mio. zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig hat die Hanse Finance S. A. die aus der Ablösung resultierende Verbindlichkeit gegenüber der NIBC zum Stichtag erfasst. Der Zahlungsausgleich erfolgte zum Abwicklungsstichtag 15. Januar 2023. Aus diesem Vorgang resultierte die einmalige Zunahme der liquiden Mittel sowie der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten zum Vorjahresstichtag. Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 wurde der von der ING Bank AG gewährte bisherige Covered Loan in Höhe von € 42,0 Mio. in das neue Compartment Fleute der Hanse Finance S. A. überführt. Diese Refinanzierung wurde als STS-Verbriefungsstruktur mit einem Volumen von € 50,0 Mio. und einer revolvierenden Laufzeit von 5 Jahren vereinbart. Aufgrund der zum Vorjahresstichtag 31. Dezember 2022 noch laufenden Verhandlungen mit der ING Bank AG wurde der Covered Loan gemäß IAS 1.72 im Vorjahresabschluss vollständig unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Zum 31. Dezember 2023 erfolgt der Fristigkeitsausweis der Verbindlichkeiten gegenüber der ING Bank AG entsprechend der Tilgungsstruktur wieder überwiegend als langfristige Verbindlichkeiten. Im Dezember 2023 erfolgte die Beendigung der Refinanzierung der NIBC über das Compartment HiT Leases. Die Umfinanzierung erfolgte erneut mit Hilfe der Nord/LB. Aus der Ablösung der NIBC-Finanzierungsstruktur sind im Berichtsjahr periodenfremde Erträge von € 0,6 Mio. aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten entstanden, da die zugrundeliegenden Forderungsausfälle bereits in Vorjahren durch Liquiditätseinbehalte innerhalb des Compartments HiT Leases ausgeglichen worden sind. Darüber hinaus bestehen verschiedene Betriebsmittelrahmenkreditverträge. Kontokorrentlinien wurden vereinbart mit der LBBW über € 6,45 Mio. für die Compartments NorthWest I+II. Mit der EDEKABANK AG wurde eine Kontokorrentlinie über € 3,5 Mio. für die Compartments Kontor I+II als Vorfinanzierungslinie für Forderungsverkäufe an die Hanse Finance S. A. geschlossen. Für das neu abgeschlossene Compartment Fleute in der Hanse Finance S. A. wurde mit der ING Bank AG eine Kontokorrentlinie in Höhe von € 5,0 Mio. abgeschlossen, die nicht zweckgebunden ist und von den Tochtergesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH und ALBIS Fullservice Leasing GmbH unter den vereinbarten Bedingungen in Anspruch genommen werden kann. Weitere Vorfinanzierungslinien für die Refinanzierungen bestehen bei der Sparkasse Bremen in Höhe von € 2,7 Mio. (Vorjahr € 2,7 Mio.), bei der Oldenburgische Landesbank AG in Höhe von € 3,0 Mio. (Vorjahr € 3,0 Mio.) und bei der Nord/LB in Höhe von € 3,0 Mio. (Vorjahr € 3,0 Mio.). Zum Bilanzstichtag bestanden Darlehen bei drei verschiedenen Kreditinstituten in Höhe von € 46,0 Mio. (Vorjahr € 71,3 Mio.) mit festen Zinssätzen. Die festen Zinssätze entsprechen zum Bilanzstichtag dem Marktzins. LeasingverbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten aus Leasing betreffen ausstehende Zahlungen aus Miet- und Leasingverträgen, für die nach IFRS 16 Nutzungsrechte aus Leasing aktiviert wurden. Bei der Bewertung einer Leasingverbindlichkeit werden vom Konzern die vertraglich vereinbarten Zahlungen zugrunde gelegt und zu Vertragsbeginn mit einem einheitlichen Zinssatz (dem Grenzkapitalzinssatz) auf ihren Nettowert abgezinst. Sonderzahlungen werden der Leasingverbindlichkeit hinzugerechnet, während Preisnachlässe und sonstige Boni abgezogen werden. Variable Bestandteile der Leasingzahlungen, die nicht dem Leasinggegenstand zugeordnet werden können, werden aus der Bewertung der Leasingverbindlichkeit herausgerechnet. In diesem Zusammenhang wurden Mietnebenkosten sowie Instandhaltungsaufwendungen nicht in die Bemessungsgrundlage der Leasingverbindlichkeiten einbezogen. Zum Stichtag weisen die Verbindlichkeiten aus Leasing folgende Struktur auf:
Die übrigen vorgenannten Verbindlichkeiten aus Leasing (Gebäude, Fuhrpark und Betriebs- und Geschäftsausstattung) stellen die Verbindlichkeiten zu den im Right of Use-Ansatz in den Immateriellen Vermögenswerten aktivierten Nutzungswerten dar (zur "Zusammensetzung und Entwicklung der aktivierten Nutzungsrechte aus Leasing gemäß IFRS 16", siehe unter 4.2). Sonstige Verbindlichkeiten
Die abgegrenzten Refinanzierungsverpflichtungen werden zum 31. Dezember 2023 als Bestandteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. 4.11 Rückstellungen für PensionenFür berechtigte Mitarbeiter bestehen bei der ALBIS Leasing AG Pensionsanwartschaften über einen leistungsorientierten Pensionsplan. Dieser betrifft Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und beruht auf unmittelbaren Versorgungszusagen, bei denen die Höhe der Versorgungsleistungen festgelegt wird und von Faktoren wie Alter, Vergütung und Betriebszugehörigkeit abhängt. Die Leistungen werden direkt aus Mitteln der Gesellschaft erbracht. Ein Pensionsfonds beziehungsweise eine Rückdeckungsversicherung besteht nicht. Die Pensionsrückstellung betrifft in Höhe von T€ 2.169 (Vorjahr T€ 2.153) unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter der MagnaMedia Verlag AG (umfirmiert in ALBIS Leasing AG). Die durchschnittliche Dauer der Verpflichtungen beträgt 9,78 Jahre (Vorjahr 9,98 Jahre). Die zugesagten Versorgungsleistungen ergeben sich aus dem Versorgungswerk vom 31. Januar 1981 für die Mitarbeiter der Markt & Technik Verlagsgesellschaft mbH (Rechtsvorgänger der MagnaMedia Verlag AG). Das Versorgungswerk wurde für Neuzugänge ab dem 1. Oktober 1992 geschlossen. Der Pensionsplan der MagnaMedia Verlag AG sieht eine Altersrente von 0,8 % (Vorjahr 0,8 %) des letzten rentenfähigen Arbeitsverdienstes für jedes rentenfähige Dienstjahr vor. Für einen berechtigten Mitarbeiter besteht bei der ALBIS Fullservice Leasing GmbH eine unverfallbare Pensionsanwartschaft mit einer DBO (Defined Benefit Obligation) in Höhe von T€ 148 (Vorjahr T€ 149). Die durchschnittliche Dauer der Verpflichtungen beträgt 6,54 Jahre (Vorjahr 6,78 Jahre). Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen werden für Pensionsansprüche, Berufsunfähigkeit und Hinterbliebenenversorgung gebildet. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte auf Grundlage der in IAS 19 enthaltenen Bestimmungen und der anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik unter Anwendung der Projected Unit Credit-Methode (PUC-Methode). Als Rechnungsgrundlage wurde die Heubeck-Richttafel 2018 G von Klaus Heubeck herangezogen. Der hierbei angesetzte Zinssatz beläuft sich auf 3,3 % (Vorjahr 3,75 %). Bei den Berechnungen wird eine künftige Rentendynamik in Höhe von 2,3 % (Vorjahr 2,5 %) pro Jahr zugrunde gelegt.
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Nettopensionsaufwand betrifft ausschließlich den Zinsaufwand in Höhe von T€ 83 im Jahr 2023 (Vorjahr T€ 29), der in den sonstigen Zinsaufwendungen ausgewiesen wird. Für das kommende Jahr 2024 werden Rentenzahlungen in Höhe von T€ 170 (Vorjahr T€ 166) erwartet. SensitivitätsanalyseEine Veränderung der oben genannten, für die Ermittlung der DBO zum 31. Dezember 2023 verwendeten Annahmen würde die DBO folgendermaßen erhöhen beziehungsweise vermindern:
Bei der Berechnung der Sensitivität der DBO für die maßgeblichen versicherungsmathematischen Annahmen wurden die gleichen Methoden angewendet wie für die Berechnung der bilanziellen Verpflichtung. 4.12 Steuerrückstellungen und Sonstige RückstellungenSteuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
Sämtliche Rückstellungen (ausgenommen die Rückstellung für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen) haben kurzfristigen Charakter und wurden nicht abgezinst. Die Gesellschaft geht grundsätzlich von einer Inanspruchnahme innerhalb der kommenden zwölf Monate aus. Die gesunkenen Rückstellungen für Provisionen korrespondieren mit dem gesunkenen provisionsintensiven Neugeschäft im E-Bike-Leasing. Im Vorjahr 2022 stellte sich die Entwicklung der Rückstellungen wie folgt dar: Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen
4.13 Ergebnis aus dem LeasinggeschäftDie Umsatzerlöse sowie das Ergebnis aus dem Leasinggeschäft des Konzerns setzen sich wie folgt zusammen:
Im Posten Leasing-/Vermieterlöse aus Finance Leasing ist das Ergebnis aus der Nutzung der Leasinggegenstände vor und nach der Grundmietzeit enthalten. Enthalten sind zudem Veräußerungsgewinne und -verluste (im Sinne von IFRS 16.90 (a)), die sich wie folgt zusammensetzen:
Die dem Kerngeschäft Leasing an Kunden zuzurechnenden Erträge aus Wartung und Versicherung der Leasinggüter sowie aus Schadenregulierungen/Versicherungen sind typische Nebenerlöse des Leasinggeschäfts. 4.14 Sonstige betriebliche Erträge
Die Vermieterträge aus Operate Leasing (IFRS 16.90 (b)) in Höhe von T€ 563 (Vorjahr T€ 577) betreffen überwiegend die Untermietverhältnisse gegenüber konzernfremden Mietern in der Ifflandstraße 4, Hamburg, und stammen damit nicht aus dem Kerngeschäft der ALBIS Leasing Gruppe. Aus unkündbaren Untermietverhältnissen werden Mindestzahlungen in Höhe von T€ 638 (Vorjahr T€ 1.187) erwartet, da die Restlaufzeit für den Mietvertrag am 30. September 2025 endet. Es gibt, mit Ausnahme der Untervermietung von Flächen im Gebäude Ifflandstraße 4, Hamburg, an konzernfremde Dritte, im Konzern keine wesentlichen Operate Leasinggeschäfte. 4.15 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die Kosten für Fremdarbeiten & IT erhöhten sich aufgrund intensiver Weiterentwicklungs- und Wartungskosten für die bei der ALBIS Leasing Gruppe eingesetzte Systemsoftware. Die Transformationskosten betreffen die Kosten der Neuausrichtung der ALBIS Leasing Gruppe im Rahmen der Zukunftsoffensive "ALBIS 2023+". Zur Vergleichbarkeit wurden die Kosten des Vorjahres aus den Rechts- und Beratungskosten umgegliedert. Die im Vorjahr ausgewiesene Position Bürobedarf wird im Berichtsjahr unter Fremdarbeiten & IT ausgewiesen, da es sich inhaltlich im Wesentlichen um IT-Bedarf handelt. Das Vorjahr wurde entsprechend angepasst. 4.16 PersonalaufwandDer Personalaufwand setzt sich wie folgt zusammen:
Der Personalaufwand sank auf € 8,9 Mio. (Vorjahr € 9,8 Mio.), was im Wesentlichen auf die weiter rückläufige Mitarbeiterzahl zurückzuführen ist. Darüber hinaus hatte die Gesellschaft im Vorjahr Rückstellungen für Inflationsausgleichsprämie (€ 0,2 Mio.) und Personaltransformationsmaßnahmen (€ 0,4 Mio.) gebildet, welche in diesem Umfang im Berichtsjahr nicht mehr angefallen sind. Dem entgegen steht eine zum zweiten Halbjahr erfolgte und am Bankentarif orientierte Gehaltserhöhung um durchschnittlich 2,0 Prozentpunkte. Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (ohne Vorstände und Geschäftsführer) stellt sich wie folgt dar:
4.17 Abschreibungen und WertminderungenDie Abschreibungen und Wertminderungen teilen sich wie folgt auf:
4.18 Sonstige Zinsen und ähnliche ErträgeDie kurzfristigen Zinserträge in Höhe von T€ 416 (Vorjahr T€ 579) werden außerhalb des Leasingkerngeschäfts erzielt und resultieren im Wesentlichen aus Verzugs- und Stundungszinsen sowie aus Mahngebühren. 4.19 Sonstige Zinsen und ähnliche AufwendungenDie nicht aus der Refinanzierung der Leasingverträge stammenden Zinsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
4.20 Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern vom Einkommen und vom Ertrag setzen sich wie folgt aus tatsächlichen und latenten Steuerposten zusammen:
Der IFRS-Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG hat keine Zahlungsbemessungsfunktion hinsichtlich einer steuerlichen Gewinnermittlung, sondern nur Informationsfunktion. Da mit dem Steuerabgrenzungskonzept der Liability-Methode kein funktionaler Zusammenhang zwischen dem Ergebnis vor Steuern und dem ausgewiesenen Steueraufwand angestrebt wird, weicht der erwartete Steueraufwand aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit regelmäßig von dem tatsächlichen Steueraufwand ab. Deshalb verlangt der IAS 12.81(c) eine steuerliche Überleitungsrechnung. Die folgende Tabelle zeigt die Überleitung des erwarteten auf den tatsächlichen Steueraufwand:
Im Berichtsjahr wurden auf bestehende Verlustvorträge entfallende aktive latente Steuern in Höhe von € 1,1 Mio. (Vorjahr € 3,9 Mio.) nicht gebildet. 5. Sonstige Angaben5.1 Angaben zum Kapitalmanagement nach IAS 1.134Ziel der Kapitalsteuerung ist es, sicherzustellen, dass das Unternehmen zur Unterstützung der Geschäftstätigkeit ein hohes Bonitätsrating und eine gute Eigenkapitalquote aufweist. Insbesondere für die Refinanzierung des Leasinggeschäfts sind diese beiden Faktoren von entscheidender Bedeutung. Zum einen ist das Rating des Konzerns für die Refinanzierung der Tochtergesellschaften (Zugang und Kosten) wichtig. Zum anderen sind ausreichende Eigenmittel Voraussetzung für den Abschluss von Refinanzierungsstrukturen. Die Konzern-Eigenkapitalquote ergibt sich aus dem Verhältnis sämtlicher in der Konzernbilanz geführter Posten des Eigenkapitals zur Konzernbilanzsumme. Die Konzern-Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2023 liegt bei 13,7 % gegenüber 11,4 % zum 31. Dezember 2022. Regulativen Anforderungen bezüglich der Eigenkapitalquote unterliegt die ALBIS Leasing Gruppe nicht. Weitere Angaben zum Eigenkapital erfolgen unter "4.9 Eigenkapital/Gezeichnetes Kapital". 5.2 Derivative FinanzinstrumenteZinsderivate und ZinsrisikomanagementZinsrisiken ergeben sich aus den in der Regel festverzinslichen Leasinggeschäften, wenn die Refinanzierung zu variablen Zinssätzen oder anderen Laufzeiten erfolgt. Die Zinsrisiken werden von den operativen Gesellschaften für ihr jeweiliges Portfolio gemanagt. Innerhalb der Risikopolitik des Konzerns sind die Gesellschaften angewiesen, alle Geschäfte laufzeitkongruent unter Absicherung der Zinsrisiken zu refinanzieren. Zinsrisiken entstehen jedoch aus dem time lag zwischen Fixierung der Kundenkondition und der technisch bedingt späteren Zinssicherung durch Einlieferung in eine Refinanzierungsstruktur. Grundsätzlich sind die Gesellschaften gehalten, Zinssicherungsgeschäfte nur abzuschließen, um Zinsrisiken aus der Finanzierung des operativen Leasinggeschäfts zu minimieren. Offene Zinssicherungspositionen, ohne entsprechendes Grundgeschäft, sind zu vermeiden. Spekulative Geschäfte sollen nicht abgeschlossen werden. Innerhalb des Konzerns ist ein Forderungsportfolio in Höhe von € 88,8 Mio. (Vorjahr € 96,7 Mio.) der vollkonsolidierten Zweckgesellschaft Hanse Finance S. A. zugeordnet. Das Forderungsportfolio teilt sich in kurz- und langfristige Leasingforderungen auf und wird durch Zinsswaps sowie Zinscaps gegen Zinsrisiken abgesichert. Der Sicherungsumfang ist durch die refinanzierende Landesbank Baden-Württemberg sowie die Oldenburgische Landesbank AG vertraglich vorgegeben. Die gesicherten Cashflows werden in den Jahren 2024 bis 2029 erwartet und werden sich in diesen Geschäftsjahren sukzessive auf die Gewinn- und Verlustrechnung auswirken. Die Nominalvolumina und beizulegenden Zeitwerte der derivativen Finanzinstrumente werden in den folgenden Tabellen dargestellt. Die Konzerngesellschaften hatten an den Bilanzstichtagen 31. Dezember 2023 und 31. Dezember 2022 folgende Derivate geschlossen: Zinsswap
Zinscap
Hedge Accounting für die derivativen FinanzinstrumenteBei Effektivität der Sicherungsbeziehung und Erfüllung der Voraussetzungen für das Hedge Accounting nach IFRS werden die zur Zinssicherung geschlossenen derivativen Finanzinstrumente (Swaps und Caps) als Cashflow Hedges erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Da für alle Zinssicherungsgeschäfte als designierte Sicherungsgeschäfte eine nahezu 100-prozentige Effektivität nachgewiesen werden konnte, wurden die Marktwertänderungen der derivativen Finanzinstrumente erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wurde über einen Critical-Term-Match nachgewiesen. Es handelt sich jeweils um Micro-Hedges, bei denen ein Grundgeschäft in Form einer variabel verzinslichen Refinanzierungstransaktion durch einen gleichzeitig abgeschlossenen Zinsswap oder Zinscap laufzeit- und betragsidentisch abgesichert wird. In der Gesamtergebnisrechnung werden negative Marktwertänderungen des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von T€ -2.090 (Vorjahr positive Marktwertveränderung von T€ 3.229) und hierauf entfallende latente Steuern von T€ 675 (Vorjahr T€ -1.042) ergebnisneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Darüber hinaus werden Aufwendungen aus der Marktbewertung von T€ 256 (Vorjahr Erträge von T€ 200) im Ergebnis vor Steuern ausgewiesen. Insoweit handelt es sich um einen Zinscap aus Vorjahren, der anteilig als ineffektiv zu beurteilen war. Der Zinscap ist im Berichtsjahr ausgelaufen. Die Marktwertveränderungen betreffen insgesamt mit T€ 1.562 die Zinsswaps und mit T€ 784 die Zinscaps. In der Konzernbilanz werden die positiven Marktwerte der zur Zinssicherung dienenden derivativen Finanzinstrumente in dem Posten Sonstige kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Die Marktwerte betrugen zum 31. Dezember 2023 T€ 1.138 (Vorjahr T€ 3.461). Wir verweisen auf Abschnitt 4.7 des Konzernanhangs. In der Eigenkapitalveränderungsrechnung wird die Veränderung der Cashflow Hedges für die Zinssicherung in der Spalte "Rücklage für Hedging" ausgewiesen. Angaben zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte nach IFRS 13.91 ff.Die nachstehende Tabelle stellt dar, inwieweit die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten der Gesellschaft auf beobachtbaren Parametern gemäß IFRS 13.76 beruht.
Die in der Bilanz zum Zeitwert ausgewiesenen Finanzinstrumente werden in nachfolgenden Übersichten nach Kategorien gruppiert sowie nach Bewertungsgrundlagen gegliedert dargestellt. Der beizulegende Wert der zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten entspricht näherungsweise dem Buchwert. Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte nach IFRS 13
Der beizulegende Zeitwert der Zinsswaps und Zinscaps wurde auf Basis abgezinster, zukünftig erwarteter Cashflows ermittelt. Für die Berechnung der zukünftig erwarteten Cashflows wird der 1-Monats EURIBOR zugrunde gelegt. Der Ausweis erfolgt zum 31. Dezember 2023 saldiert in Höhe von T€ 1.138 in den sonstigen Vermögenswerten. WährungsderivateDas Währungsrisiko hat bei der ALBIS Leasing Gruppe aufgrund des reinen Inlandsgeschäfts keine Bedeutung. Zum 31. Dezember 2023 bestanden keine offenen Fremdwährungspositionen. 5.3 Weitere Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß IFRS 75.3.1 Klassifizierung der Finanzinstrumente nach den Kategorien des IFRS 9Angaben zum 31. Dezember 2023Finanzinstrumente
AC - at Amortised Costs (fortgeführte Anschaffungskosten) n. a. - nicht anwendbar FV - at Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert) Hedging - Bilanzierung als Hedge Accounting Angaben zum 31. Dezember 2022Finanzinstrumente
AC - at Amortised Costs (fortgeführte Anschaffungskosten) n. a. - nicht anwendbar FV - at Fair Value through Profit and Loss (beizulegender Zeitwert) Hedging - Bilanzierung als Hedge Accounting 5.3.2 Nettogewinne und -verluste sowie Zinsen nach den Kategorien gemäß IFRS 9Als Nettogewinne und -verluste werden grundsätzlich Wertberichtigungen, Wertveränderungen aus Marktpreisschwankungen und andere Einzahlungen aus wertberichtigten und abgeschriebenen Forderungen eingestuft.
Bei den Aufwendungen (Vorjahr Erträgen) aus der Bewertung der mit dem beizulegenden Zeitwert zu bewertenden finanziellen Vermögenswerte handelt es sich um die Bewertung von Zinssicherungsgeschäften. Der Ausweis erfolgt in der Gesamtergebnisrechnung in dem Posten "Aufwendungen/Erträge aus der Marktbewertung". 5.4 Art und Ausmaß der sich aus Finanzinstrumenten ergebenden Risiken (IFRS 7.31 - 42)a) Finanzwirtschaftliche Risiken und deren SteuerungDas Risikomanagement-System bezogen auf Ausfall-, Markt- und Liquiditätsrisiken sowie die qualitativen und quantitativen Angaben zu diesen Risiken werden im Konzernlagebericht dargestellt. Zu der Risikovorsorge für die Ausfallrisiken im Leasinggeschäft verweisen wir auf die Ausführungen unter 4.4 Forderungen aus Leasingverhältnissen. Die quantitativen Angaben zum Zinsänderungsrisiko sowie die Angaben zum Liquiditätsrisiko und der Fälligkeit finanzieller Verbindlichkeiten erfolgen nachfolgend. b) Risikokategorien und -entwicklungZinsänderungsrisikenDas Zinsänderungsrisiko bezeichnet die Gefahr eines unerwartet hohen Refinanzierungszinses. Grundsätzlich wird jedes Leasinggeschäft in der ALBIS Leasing Gruppe fristenkongruent refinanziert. Aus technischen Gründen besteht jedoch ein time lag zwischen Fixierung der Kunden- und der Refinanzierungskondition. Das Neugeschäft wird monatlich gebündelt refinanziert und in der Regel über Mikro-Hedges (Zinsswaps) oder feste Zinsvereinbarungen zinsgesichert. Soweit sich aus den Refinanzierungen zu variablen Zinsen Risiken ergeben, wird eine vollständige Sicherung über effektive Zinssicherungsgeschäfte angestrebt. Die folgende Sensitivitätsanalyse untersucht die Auswirkung einer inkrementellen Variation des Marktzinses (3-Monats-EURIBOR) um 100 Basispunkte auf den Wert der bestehenden Zinssicherungsgeschäfte. Die tatsächlich eintretenden Wertänderungen und Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern oder das Eigenkapital vor Steuern können erheblich von der Analyse abweichen.
LiquiditätsrisikoDas Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass die ALBIS Leasing Gruppe ihre finanziellen Verpflichtungen nicht vollständig und/oder fristgerecht nachkommen kann (Gefahr einer "Liquiditätslücke"). Im Unterschied zu den anderen hier besprochenen Risiken lässt sich das Liquiditätsrisiko aufgrund seiner Eigenart nicht sinnvoll durch das Risikodeckungspotenzial begrenzen. Das Liquiditätsrisiko betrifft das Neugeschäft und den Geschäftsbetrieb (Gehälter, Miete etc.). Dem wird durch ausreichend dimensionierte Refinanzierungs- und Vorfinanzierungslinien, verteilt auf mehrere Banken, sowie eine kurz-, mittel- und langfristige Liquiditätsplanung entgegengewirkt. Hinzu kommt ein regelmäßiger Bericht über die aktuelle Bankenliste nebst bestehender Forfaitierungs- und Kreditlinien und deren Auslastung. Die Liquidität der ALBIS Leasing Gruppe war jederzeit gegeben. Fälligkeit der Cashflows der bilanzierten Finanzverbindlichkeiten:In der folgenden Tabelle werden die Fälligkeiten der frühestmöglichen nicht diskontierten vertraglichen Cashflows finanzieller Verpflichtungen zum Stichtag des abgelaufenen sowie des vorangegangenen Geschäftsjahres analysiert. Die Beträge stimmen teilweise nicht mit den Beträgen aus der Bilanz überein, da es sich um undiskontierte Cashflows handelt.
c) SensitivitätsanalyseQuartalsweise wird auf Konzernebene für die operativen Leasinggesellschaften ein Gesamtrisikobericht erstellt, im Bedarfsfall auch unverzüglich. Der Bericht enthält die Risikotragfähigkeitsrechnung und risikoartenspezifische Sensitivitätsanalysen sowie risikoartenübergreifende Stresstests. Wir verweisen auf die Angaben im Konzernlagebericht in den Abschnitten 2.1 Risikoinventur und 2.1.4 Risikotragfähigkeit sowie unter 2.2.1 zu den Adressenausfallrisiken. 6. Ergebnis pro AktieDas unverwässerte Ergebnis pro Aktie ist mittels Division des den Aktionären zustehenden Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der sich im Geschäftsjahr im Umlauf befindlichen Stammaktien zu ermitteln. Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich keine Veränderung der Anzahl der 21.195.430 im Umlauf befindlichen Stammaktien. Um das verwässerte Ergebnis je Aktie zu berechnen, ist der den Aktionären zurechenbare Periodengewinn sowie der gewichtete Durchschnitt der sich im Umlauf befindlichen Aktien um die Auswirkungen aller verwässernden potenziellen Stammaktien, die durch die Ausübung von Aktienbezugsrechten entstehen, zu bereinigen. Die Anzahl der Stammaktien ist gleich der gewichteten Durchschnittszahl der Stammaktien plus der gewichteten Durchschnittszahl der Stammaktien, die aufgrund der Umwandlung aller verwässernden potenziellen Stammaktien ausgegeben würden. Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich kein Verwässerungseffekt im Sinne des IAS 33. Das unverwässerte Ergebnis je Aktie betrug 21,3 Cent (Vorjahr 5,8 Cent). 7. Konzern-KapitalflussrechnungZahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Barmittel und Sichteinlagen sowie finanzielle Vermögenswerte, die jederzeit in Zahlungsmittel umgewandelt werden können und nur geringen Wertschwankungen unterliegen. Sie sind zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich geringfügiger Wertberichtigungen nach Stufe 1 bewertet. Insgesamt ist der Finanzmittelbestand um € 6,4 Mio. von € 17,8 Mio. auf € 11,4 Mio. gesunken. Wie bereits im Abschnitt 4.1 dargestellt, waren die liquiden Mittel des Konzerns zum Stichtag des Vorjahres im Zusammenhang mit der Umfinanzierung des Compartments HiT Leases von der NIBC zur NordLB mit € 9,4 Mio. einmalig deutlich erhöht. Von den liquiden Mitteln der ALBIS HiTec Leasing Gruppe sind € 4,9 Mio. (Vorjahr € 15 Mio.) verfügungs- beziehungsweise transferbeschränkt. Die nachfolgende Überleitungsrechnung stellt sowohl die zahlungswirksamen als auch die zahlungsunwirksamen Veränderungen der Schulden, die aus der Finanzierungstätigkeit resultieren, dar. Die Überleitungsrechnung umfasst alle Fremdkapitalposten, für die Zahlungen in der Kapitalflussrechnung im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit auszuweisen sind beziehungsweise zukünftig dort auszuweisen sind.
8. SegmentberichterstattungFür Zwecke der Segmentberichterstattung bezüglich des Neugeschäfts wurden im Jahr 2023 gemäß IFRS 8.12 weiter drei Segmente identifiziert. Das Leasinggeschäft der ALBIS Leasing Gruppe ist in die Segmente "Handel/Hersteller", "E-Bike-Vermittler" und "EDEKA-Kaufleute" aufgeteilt. Das Segment "Handel/Hersteller" wird von der ALBIS HiTec Leasing GmbH und der ALBIS Fullservice Leasing GmbH (AFS) abgewickelt. Das Leasinggeschäft wird als Absatzfinanzierung mit den Händlern und Herstellern als zentrale Vertriebspartner betrieben. Die wesentlichen Produktgruppen des Segments sind Forst-, Park- & Gartentechnik, Kassensysteme, Gastronomiebedarf, Geschäftsausstattung, IT & Büromaschinen, Lagerlogistik, Maschinen & Technik sowie Werkstattausrüstung. Das Segment "E-Bike-Vermittler" wird von der ALBIS Fullservice Leasing GmbH (AFS) betreut. Produktgruppen sind E-Bikes & Fahrräder. Die AFS schließt mit den Kunden Rahmenverträge oder Einzelleasingverträge ab, die über Vermittler im Rahmen von Dienstrad- / Firmenradleasing vermittelt werden. Für die Vermittlungsleistungen der Online-Plattformen sind Provisionen und zum Teil auch Boni zu zahlen. Das Segment "EDEKA-Kaufleute" umfasst den Geschäftsbereich der ehemaligen LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH (LGH). Die LGH ist im Jahr 2023 auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH verschmolzen worden, das Segment besteht jedoch unverändert fort. Wesentliche Produktgruppen sind Waagen, Kassen und Flaschenrückgabeautomaten sowie Kühlvitrinen, Fahrzeuge und Lagerausstattung. Alle Segmente sind im Bereich des Leasing- und Mietkaufgeschäfts für branchenübergreifende Investitionsobjekte tätig. Die Investitionsobjekte sind grundsätzlich für die gewerbliche Verwendung bestimmt. Die Leasing- und Mietkaufkunden haben ihren Sitz regelmäßig in Deutschland. Das Neugeschäftsvolumen bezeichnet den Gesamtbetrag der Anschaffungskosten - ohne anfängliche direkte Kosten (Initial Direct Costs) gemäß IFRS 16.83 - aller Leasing- und Mietkaufgüter, die in einem Zeitraum den Leasingnehmern und Mietkäufern vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden. Das Segment "Handel/Hersteller" realisierte im Jahr 2023 ein stabiles Neugeschäftsvolumen von € 44,8 Mio. nach € 44,4 Mio. im Vorjahr. Obwohl der Planwert von € 48 Mio. bis € 52 Mio. insbesondere aufgrund der konjunkturellen Entwicklung nicht erreicht werden konnte, ist es durch die gute Margenentwicklung gelungen, die Profitabilität in diesem strategisch wichtigen Segment zu steigern. Grundlage des Neugeschäfts waren 7.144 Neuverträge nach 6.790 Neuverträgen im Vorjahr. Das durchschnittliche Vertragsvolumen ergab sich mit € 6.270 nach € 6.538 im Vorjahr. Die Anzahl der Kunden des Segments "Handel/Hersteller" beträgt 25.848 (Vorjahr 25.874) und ist damit auf stabilem Niveau. Die Anzahl der laufenden Verträge ist ebenfalls stabil mit 31.299 nach 31.335 Verträgen im Vorjahr. Das Segment "EDEKA-Kaufleute" realisierte ein Neugeschäftsvolumen von € 16,2 Mio. nach € 17 Mio. im Vorjahr, wobei auch in diesem Segment die Marge um 1,2 % gesteigert werden konnte. Hintergrund für den Neugeschäftsrückgang war insbesondere die Investitionszurückhaltung der EDEKA-Kaufleute aufgrund der konjunkturellen Entwicklung. Der Planwert von € 14 Mio. bis € 16 Mio. wurde leicht übertroffen. Aus dem Neugeschäft resultierten 320 Neuverträge (Vorjahr 396). Dies entspricht einem durchschnittlichen Vertragsvolumen von € 50.567 (Vorjahr € 43.040). Die Anzahl der Kunden des Segments "EDEKA-Kaufleute" beträgt 809 (Vorjahr 951) und ist damit um 142 Kunden (-14,9 %) gesunken. Die Anzahl der laufenden Verträge ergab sich mit 1.724 nach 2.040 im Vorjahr. Das sind 15,5 % weniger als im Vorjahr. Das Segment "E-Bike-Vermittler" erzielte ein Neugeschäftsvolumen von € 29,8 Mio. nach € 38,6 Mio. im Vorjahr. Die prognostizierte Bandbreite von € 28 Mio. bis € 32 Mio. wurde damit eingehalten. Wie erwartet wirkte sich vor allem das konjunktur- und witterungsbedingt sehr schwache erste Halbjahr aus, das im Jahresverlauf vom Markt und auch von ALBIS nicht mehr aufgeholt werden konnte. Grundsätzlich hat die ALBIS im Segment "E-Bike-Vermittler" entsprechend ihrer strategischen Ausrichtung den Ausbau des Small Ticket-Geschäfts in den Vordergrund gestellt. Dabei konzentriert sich die ALBIS auf den stationären Fahrradhandel sowie auf Gewerbekunden und Solo-Selbstständige, die derzeit nicht im Fokus der großen Vermittlergruppen stehen und daher nur unzureichend bedient werden. Hier sieht ALBIS ein profitables Marktpotenzial. Diese strategische Fokussierung führte im Neugeschäft zu einem Rückgang des Neugeschäftsvolumens im E-Bike-Geschäft bei planmäßig steigender prozentualer Marge. Mit dieser Fokussierung begegnet die ALBIS auch dem starken Preiswettbewerb und den damit verbundenen Risiken im E-Bike-Geschäft. Es wurden 9.299 Neuverträge nach 12.596 Neuverträgen im Vorjahr abgeschlossen. Das durchschnittliche Vertragsvolumen ergab sich mit € 3.201 nach € 3.064 im Vorjahr. Die Anzahl der Kunden des Segments "E-Bike-Vermittler" beträgt 2.865 (Vorjahr 3.120) und ist damit um 255 Kunden (8,2 %) gesunken. Die Anzahl der laufenden Verträge ergab sich mit 29.363 nach 26.376 im Vorjahr. Das entspricht einer Steigerung um 11,3 %. Die ergebnisbezogene Darstellung erfolgt für die Segmente "Handel/Hersteller" und "E-Bike-Vermittler" im internen Reporting an den Vorstand auf zusammengefasster Basis, sodass keine weitere Aufteilung erfolgen kann. Aus dem internen Reporting können die folgenden Informationen zur Ertragslage der Segmente auf handelsrechtlicher Basis zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen werden im internen Reporting nicht erhoben und damit nicht zur Steuerung genutzt. 2023
Die vorstehende Tabelle zeigt die Überleitung der wesentlichen Erträge und Aufwendungen der Segmente auf die Konzern-Gesamtergebnisrechnung mit separater Angabe der den Segmenten nicht zugeordneten Aufwendungen und Erträgen der ALBIS Leasing AG, der Hanse Finance S. A. und der ALBIS Service GmbH einschließlich der Konsolidierungseffekte und der Effekte aus der Überleitung von HGB auf IFRS in der Spalte "Überleitung". Aufgrund der handelsrechtlichen Basis der ergebnisbezogenen Segmentberichterstattung mit einer überwiegenden Bilanzierung des Leasinggeschäfts als Operate Leasing unterscheiden sich die Segmenterträge und -aufwendungen in der obigen Darstellung deutlich von den Posten der Konzern-Gesamtergebnisrechnung nach IFRS. Das Segment "EDEKA-Kaufleute" ist mit seinem Geschäft vollständig von dem Kooperationspartner EDEKABANK AG abhängig. Das E-Bike-Geschäft beruht zum Großteil auf der Vermittlung von wenigen großen Geschäftspartnern. Auf einen einzelnen Vermittler im E-Bike-Geschäft entfallen mehr als 10 % des gesamten Neugeschäftsvolumens der ALBIS Leasing Gruppe. Die Segmentierung im Jahr 2023 ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die ergebnisbezogene Darstellung für das Vorjahr 2022 wird nachfolgend wiedergegeben. 2022
9. Honorar des AbschlussprüfersDie von dem Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2023 und 2022 berechneten Honorare setzen sich wie folgt zusammen:
Die Honorare für Abschlussprüfungsleistungen betreffen die Konzernabschlussprüfung und die Prüfung der Abschlüsse der ALBIS Leasing AG und ihrer inländischen Tochtergesellschaften. Die anderen Bestätigungsleistungen betreffen die Prüfung des Vergütungsberichts und im Vorjahr im Auftrag von Kreditinstituten durchgeführte vereinbarte Prüfungshandlungen bezüglich Leasingforderungen, die über Compartments der Hanse Finance S. A. refinanziert wurden. Die Sonstigen Leistungen betreffen die Durchsicht des Halbjahresberichts 2023. 10. Vorstand und AufsichtsratDem Vorstand gehörten im Jahr 2023 an Sascha Lerchl, Sprecher des Vorstands, Markt, Brohl-Lützing Andreas Arndt, Vorstand, Marktfolge, Reppenstedt Die Mitglieder des Vorstands sind gleichzeitig wie folgt tätig:
Die genannten Gesellschaften sind sämtlich 100 %ige Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing AG. Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2023 an Christoph Franz Buchbender, Geschäftsführer, Neuss (Vorsitzender) Weitere Aufsichtsrats-/Beiratsmandate
Christian Hillermann, Geschäftsführer, Hamburg (Stellvertretender Vorsitzender) Weitere Aufsichtsratsmandate
Dr. Kerstin Steidte-Schmitt, Rechtsanwältin, Chemnitz (Mitglied) Prof. Dr. Jens Poll, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater, Berlin (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) Weitere Aufsichtsrats-∕Beiratsmandate
11. Angaben zu den Gesamtbezügen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGBDie für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung des Vorstands im Jahr 2023 betrug T€ 848 (Vorjahr T€ 886). Darin enthalten sind neben dem Fixum Nebenleistungen und Sachbezüge, kurzfristige variable Vergütungen und Abfindungen. Die dem Aufsichtsrat für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung belief sich auf T€ 214 (Vorjahr T€ 217). Davon entfallen auf die Aufsichtsratsvergütung T€ 198 (Vorjahr T€ 201) und auf Sitzungsgelder T€ 16 (Vorjahr T€ 16). Pauschale Aufwandsentschädigungen wurden nicht gewährt. Einzelheiten zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats enthält der Vergütungsbericht. Der Vergütungsbericht nach ARUG II wird gemäß §§ 87a und 162 AktG für das Geschäftsjahr 2023 erstellt. Er ist nicht Bestandteil des Konzernabschlusses. Der Vergütungsbericht ist dauerhaft zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de. Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 414 (Vorjahr T€ 401) gebildet und Ruhegelder in Höhe von T€ 36 (Vorjahr T€ 33) gezahlt. 12. Angaben nach §§ 33 und 34 WpHGRolf Hauschildt teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 24. März 2022 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 21. März 2022 die Schwelle von 25 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 27,64 % (das entspricht 5.857.697 Stimmrechten) betrug. Christoph Zitzmann teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 22. Juni 2021 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 22. Juni 2021 die Schwelle von 25 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 25,03 % (das entspricht 5.305.071 Stimmrechten) betrug. Es gab im Berichtszeitraum keine neuen Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG. 13. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Related Parties)Eine Person gilt als nahestehend, wenn sie oder ein naher Familienangehöriger die ALBIS Leasing AG beherrscht oder an ihrer gemeinschaftlichen Führung beteiligt ist, wenn sie maßgeblichen Einfluss auf die ALBIS Leasing AG ausüben kann oder im Management der ALBIS Leasing AG eine Schlüsselposition bekleidet. Ein Unternehmen gilt als nahestehend, wenn eine der obigen Personen das Unternehmen beherrscht oder an dessen gemeinschaftlicher Führung beteiligt ist, wenn die Person maßgeblichen Einfluss auf das Unternehmen ausüben kann oder im Management des Unternehmens eine Schlüsselposition bekleidet (von nahestehenden Personen beherrschte Unternehmen). Unternehmen, die nach anderen Kriterien - etwa als assoziierte Unternehmen oder Unternehmen, an denen Beteiligungen bestehen - als nahestehend gelten, gibt es nicht. Am 31. Dezember 2023 bestanden keine Darlehensbeziehungen mit nahestehenden Personen. Die ALBIS Leasing AG unterhielt im Geschäftsjahr 2023 bis auf die im Folgenden dargestellten Ausnahmen keine Darlehens- und Leistungsbeziehungen zu Unternehmen, die von nahestehenden Personen beherrscht werden. Bezüglich der Vereinbarungen mit Vorständen verweisen wir auf den Vergütungsbericht, der auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.albis-leasing.de dauerhaft zugänglich ist. Die ALBIS Leasing AG hat ein nahestehendes Unternehmen wie im Vorjahr mit der Erstellung einer Unternehmensanalyse beauftragt. Der Vertrag wurde zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Darüber hinaus hat der Vorstand an der Veranstaltung "Aktienforum 2023" teilgenommen. Das Entgelt betrug insgesamt T€ 23. Die nahestehenden Personen und Unternehmen waren an keinen ihrer Art oder Beschaffenheit nach unüblichen Transaktionen beteiligt. 14. Künftige Erlöse aus Operate Leasingverhältnissen (IFRS 16.53f)Die ALBIS Leasing AG ist Generalmieterin des Gebäudes Ifflandstraße 4. Werden Mietverträge mit konzernfremden Mietern geschlossen, sind diese als Operate Leasingverhältnisse zu qualifizieren. Die (lang- und kurzfristigen) Leasingzahlungen aus Operate Leasingverträgen werden in Summe der künftigen Mindestleasingzahlungen bis zum erstmöglichen Kündigungstermin der Operate Leasingverhältnisse angegeben.
15. Haftungsverhältnisse und Contingent Liabilities (IAS 37.27)Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen, aus denen Risiken erwachsen könnten, bestanden zum 31. Dezember 2023 nicht. 16. Entsprechenserklärung nach § 161 AktGVorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de, dort unter der Rubrik "Investoren/Corporate Governance". 17. Ereignisse nach dem BilanzstichtagEs haben sich keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag ergeben, über die zu berichten wäre.
Hamburg, den 22. April 2024 ALBIS Leasing AG Sascha Lerchl, Sprecher des Vorstands Andreas Arndt, Vorstand Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."
Hamburg, den 22. April 2024 ALBIS Leasing AG Sascha Lerchl, Sprecher des Vorstands Andreas Arndt, Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ALBIS Leasing AG, HamburgVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG, Hamburg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der ALBIS Leasing AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB, auf die im Konzernlagebericht in Abschnitt I.2 verwiesen wird, und die im Konzernlagebericht im Abschnitt G.2.1.2 "Gruppenweites internes Kontrollsystem" beschriebenen wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems (Angaben aufgrund der Empfehlung A.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar: 1. Existenz und Bewertung der neu zugegangenen Leasingforderungen 2. IFRS 9-konforme Ermittlung der Risikovorsorge für die Leasingforderungen Zu 1. Existenz und Bewertung der neu zugegangenen Leasingforderungena) Das Risiko für den AbschlussIm Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2023 werden Forderungen aus Leasingverhältnissen von EUR 190,7 Mio. (Vorjahr EUR 201,2 Mio.) ausgewiesen, die zu einem wesentlichen Teil auf den im Berichtsjahr neu zugegangenen Leasingverträgen beruhen. Im Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG werden sämtliche Leasing- und Mietkaufverträge als Finanzierungsleasingverhältnisse bilanziert, da die Chancen und Risiken aus dem Eigentum an den Leasingvermögenswerten im Wesentlichen auf die Leasingnehmer übertragen sind. Die gemäß IFRS 16 zu bilanzierenden Forderungen aus Finanzierungsleasingverhältnissen prägen das Bilanzbild der ALBIS Leasing Gruppe mit einem Anteil von 81,7 % (Vorjahr 79,2 %) der Bilanzsumme. Die Angaben des Konzerns zur Bilanzierung und Bewertung der Leasingforderungen sind in den Abschnitten 3.3.1 "Bilanzierung der Leasing- und Mietkaufverträge des Leasinggeschäfts als Leasinggeber" und 3.11 "Verwendung von Annahmen und Schätzungen sowie wesentliche Ermessensentscheidungen" des Konzernanhangs enthalten. Die Zusammensetzung des Bestands der Leasingforderungen im Vorjahresvergleich wird in Abschnitt 4.4 "Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen" des Konzernanhangs dargestellt. Die Leasingforderungen sind bei Zugang mit dem Nettoinvestitionswert anzusetzen, der dem Barwert sämtlicher Leasingzahlungen und des nicht garantierten Restwertes abgezinst mit dem internen Zinsfuß des Leasingverhältnisses entspricht. Die Leasingzahlungen werden ab dem Bereitstellungsdatum so in einen Zins- und Tilgungsanteil zerlegt, dass eine periodisch gleichbleibende Verzinsung der Restforderung entsprechend der Effektivzinsmethode erfasst wird. Ausgangspunkt für die Berechnung des Nettoinvestitionswertes bilden die Nettoanschaffungskosten des Leasingobjekts, vermindert um eine vom Leasingnehmer geleistete Mietsonderzahlung. Anfängliche direkte Kosten im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss, wie z.B. Vermittlungsprovisionen, sind in die Berechnung des Nettoinvestitionswertes einzubeziehen. Die in die Bewertung einzubeziehenden nicht garantierten Restwerte sind regelmäßig auf deren Realisierbarkeit zu prüfen und bei Anzeichen für eine zu erwartende Verminderung ist eine erfolgswirksame Wertminderung zu berücksichtigen. Es besteht das Risiko, dass die im Berichtsjahr neu bilanzierten Leasingforderungen nicht bestehen oder mit einem nicht zutreffenden Zugangswert bewertet werden. Die Ermittlung der nicht garantierten Restwerte der Leasingverträge ist zudem mit erheblichen Schätzunsicherheiten behaftet, da sowohl die erwarteten Verwertungserlöse als auch die Erlöse, die im Rahmen einer Verlängerungsperiode anfallen können (Nachmieterlöse), zu schätzen sind. Vor diesem Hintergrund waren die Existenz und die Bewertung der neu zugegangenen Leasingforderungen aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und SchlussfolgerungenBasierend auf unserer Risikoeinschätzung haben wir unser Prüfungsurteil sowohl auf kontrollbasierte als auch im Wesentlichen auf umfangreiche aussagebezogene Prüfungshandlungen gestützt. Hinsichtlich der Existenz der neu zugegangenen Leasingforderungen haben wir eine Beurteilung der Methoden, Verfahren und Kontrollmechanismen im Rahmen des diesbezüglichen internen Kontrollsystems vorgenommen. Wir haben die Ausgestaltung, Einrichtung und Wirksamkeit der internen Kontrollen in Bezug auf den Vertragsabschluss, die Übergabe des Leasinggegenstands an den Kunden und die Übernahme der Vertragsdaten in die Leasingsoftware beurteilt. Auf Basis einer Schichtung der Grundgesamtheit der im Berichtsjahr neu abgeschlossenen Leasingverträgen haben wir in umfangreichen Stichproben im Rahmen der Vor- und der Hauptprüfung die Existenz der Leasingforderungen durch Abstimmung zu den unterzeichneten Leasingverträgen, Übernahmebestätigungen der Leasinggüter, externen Liefernachweisen und Lieferantenrechnungen verifiziert und die korrekte Übernahme der Vertragsdaten in die Leasingsoftware nachvollzogen. Mittels Datenanalysen haben wir auf Ebene der Abschlüsse der einbezogenen Tochtergesellschaften die Vollständigkeit der Zahlungseingänge/Umsatzbuchungen und einen Vollabgleich der Vertragsdaten zur regulatorisch erforderlichen Substanzwertberechnung vorgenommen. Die Korrektheit der systemgestützten Berechnung der Zugangswerte der Leasingverhältnisse unter Berücksichtigung von anfänglichen direkten Kosten haben wir in Stichproben methodisch und rechnerisch nachvollzogen. Die Vollständigkeit der Einbeziehung der Leasingverträge in die Forderungsbewertung haben wir durch Abgleich zur Vertragsdatenbank verifiziert. Die Richtigkeit der überwiegend systemgestützten Berechnung der ungarantierten Restwerte haben wir methodisch und durch Datenabgleich nachvollzogen. Das im ALBIS Leasing Konzern eingerichtete Vorgehen zur Sicherstellung der Existenz und der Richtigkeit der Zugangsbewertung der Leasingforderungen in Übereinstimmung mit den Rechnungslegungsgrundsätzen des IFRS 16 halten wir für grundsätzlich sachgerecht. Zu 2. IFRS 9-konforme Ermittlung der Risikovorsorge für die Leasingforderungena) Das Risiko für den AbschlussIm Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG, Hamburg, werden zum 31. Dezember 2023 Wertberichtigungen auf Leasingforderungen in Höhe von EUR 6,6 Mio. (Vorjahr EUR 5,2 Mio.) ausgewiesen. Die Aufwendungen für Risikovorsorge inklusive der Wertberichtigungen auf andere Finanzinstrumente betrugen in 2023 EUR 2,6 Mio. nach EUR 1,6 Mio. im Vorjahr. Die Angaben zur Methodik der Risikovorsorge für die Leasingforderungen sind in den Abschnitten 3.3.1 "Bilanzierung der Leasing- und Mietkaufverträge des Leasinggeschäfts als Leasinggeber" und 3.11 "Verwendung von Annahmen und Schätzungen sowie wesentliche Ermessensentscheidungen" des Konzernanhangs enthalten. Die Zusammensetzung der Wertberichtigungen gemäß den Stufen des IFRS 9 und die Entwicklung der Wertberichtigungen im Geschäftsjahr werden in Abschnitt 4.4 "Forderungen aus Finance Leasingverhältnissen" des Konzernanhangs dargestellt. Die Risikovorsorge wird gemäß den Vorschriften des IFRS 9 nach der Expected-Credit-Loss-Methode in Höhe des erwarteten Kreditausfalls zum Bilanzstichtag vorgenommen. Dabei werden die Leasingforderungen gemäß ihres steigenden Ausfallrisikos in drei Stufen klassifiziert. Bei der Ermittlung der Wertberichtigungen auf die Leasingforderungen sind von den gesetzlichen Vertretern Ermessensentscheidungen zu treffen und Schätzungen vorzunehmen. Diese umfassen unter anderem die Differenzierung der Forderungen nach Branchenrisiken, die Feststellung der Kriterien für den Wechsel in eine höhere Wertberichtigungsstufe, die Ermittlung der Ausfallwahrscheinlichkeiten innerhalb der Stufen und die Vornahme von zukunftsbezogenen Anpassungen der Modellparameter. Die Kriterien für den Wechsel in eine höhere Wertberichtigungsstufe wurden im Berichtsjahr zum Teil umgestellt und zukunftsbezogene Adjustierungen der Risikoparameter vorgenommen. Diese Ermessensentscheidungen und Schätzungen sind mit Unsicherheiten behaftet, die durch die bestehenden konjunkturellen Risiken und den erwarteten Anstieg der Unternehmensinsolvenzen noch verstärkt werden. Für Novel Risks wie die geopolitischen Risiken im Zusammenhang mit den Kriegen in der Ukraine und im Nahen Osten ist eine zusätzliche Risikovorsorge in Form eines ermessensbehafteten Post-Model-Adjustment erfolgt. Darüber hinaus ist die Ermittlung der Wertberichtigungen in hohem Maße komplex und abhängig von der Sach- und Fachkenntnis einer begrenzten Zahl von Mitarbeitern und Entscheidungsträgern. Es besteht das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Berechnung der Wertberichtigungen auf nicht sachgerechte Weise durchgeführt wird bzw. auf nicht sachgerechten Annahmen, einer nicht sachgerechten Datenbasis oder einer nicht sachgerechten Anwendung des Bewertungsmodells basiert und die Wertberichtigungen nicht in angemessener Höhe vorgenommen werden. Vor diesem Hintergrund war die Ermittlung der Risikovorsorge für die Leasingforderungen gemäß IFRS 9 aus unserer Sicht im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. b) Prüferisches Vorgehen und SchlussfolgerungenIm Rahmen unseres Prüfungsansatzes haben wir zunächst eine Risikoeinschätzung in Bezug auf die Werthaltigkeitsrisiken der bestehenden Leasingforderungen durchgeführt. Auf Basis dieser Risikoeinschätzung haben wir uns im Rahmen der Prüfungshandlungen zum internen Kontrollsystem ein Verständnis über den Prozess zur Erfassung der Ausfallrisiken und zur Ermittlung der Wertberichtigungen auf die Leasingforderungen verschafft. Hierzu haben wir die Organisationsanweisungen und Richtlinien des ALBIS Leasing Konzerns zum Monitoring von Ausfallrisiken und die Auswertungen des Controllings und Risikomanagements analysiert. Darauf aufbauend haben wir aussagebezogene Prüfungshandlungen durchgeführt. Wir haben die grundsätzliche Konformität des Bewertungsmodells zur Bestimmung der Wertberichtigungen mit IFRS 9 beurteilt und die Eignung der in das Verfahren einfließenden Schätzparameter analysiert. Für die im Berichtsjahr erfolgten Veränderungen des Modells haben wir die Übereinstimmung mit den Vorschriften des IFRS 9 gewürdigt. Wir haben dabei untersucht, ob die wesentlichen Schätzparameter für die Ermittlung der Wertberichtigungen methodisch sachgerecht und rechnerisch zutreffend ermittelt und richtig in das Berechnungsmodell einbezogen wurden. Zudem haben wir die Aktualisierung wesentlicher Schätzparameter anhand externer und interner Nachweise nachvollzogen. Für das erfolgte Post-Model-Adjustment haben wir die Begründung, Angemessenheit und sachgerechte Herleitung beurteilt. Die Vollständigkeit und Richtigkeit der Zuordnung der Leasingforderungen zu den Wertberichtigungsstufen haben wir mittels Datenanalysen verifiziert. Abschließend haben wir die rechnerische Richtigkeit des verwendeten Bewertungsmodells für die Ermittlung der Wertberichtigungen kontrolliert. Das überarbeitete Bewertungsmodell für die Ermittlung der Wertberichtigungen ist im Ergebnis sachgerecht und steht in Einklang mit den anzuwendenden Bewertungsgrundsätzen des IFRS 9. Die Schätzparameter wurden angemessen abgeleitet. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erhaltenen sonstigen Informationen umfassen:
Die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, auf die in Abschnitt "I.2. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB i.V.m. § 289f HGB und Vergütungsbericht" des Konzernlageberichts hingewiesen wird, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Konzernabschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen in der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "391200M6IPHYFEVUUC36-2023-12-31-de.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagement des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 13. Juli 2023 als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der ALBIS Leasing AG, Hamburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlageberichtsowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dirk Schützenmeister.
Hamburg, 22. April 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Frank Schuckenbrock, Wirtschaftsprüfer Dirk Schützenmeister, Wirtschaftsprüfer Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023der ALBIS Leasing AGA. Grundlagen der Gesellschaft1. Geschäftsmodell, Ziele und StrategienDie ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Deutschland, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland. Die ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403//WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt an den Börsen Frankfurt/Main (General Standard) und München notiert. Darüber hinaus bestehen Notierungen im Freiverkehr weiterer Börsen. Ziel der ALBIS Leasing AG ist es, ihren Unternehmenswert langfristig zu erhalten und zu steigern. Um dies zu erreichen, strebt die ALBIS Leasing AG ein Beteiligungsportfolio an, das unter Berücksichtigung von Chancen und Risiken angemessene und nachhaltige Beteiligungserträge generiert. An ihren Tochtergesellschaften ist die ALBIS Leasing AG unmittelbar oder mittelbar zu 100 % beteiligt. Anteile an verbundenen Unternehmen im Sinne des § 340a Abs. 4 Nr. 2 HGB wurden unmittelbar in Höhe von T€ 4.147 (Vorjahr T€ 4.147), entsprechend 100 % des Stammkapitals, an der ALBIS HiTec Leasing GmbH gehalten. Mittelbarer Anteilsbesitz bestand in Höhe von T€ 25 (Vorjahr T€ 25), entsprechend 100 % des Stammkapitals, an der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und in Höhe von T€ 25 (Vorjahr T€ 25), entsprechend 100 % des Stammkapitals, an der ALBIS Service GmbH. Die mittelbare Beteiligung in Höhe von T€ 725 (Vorjahr T€ 725), entsprechend 100 % des Stammkapitals, an der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH ist im Jahr 2023 auf ihre Muttergesellschaft ALBIS HiTec Leasing GmbH verschmolzen worden, wir verweisen hierzu auf den Abschnitt B.2. Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr. Zwischen der ALBIS Leasing AG (beherrschende Gesellschaft) und der ALBIS HiTec Leasing GmbH (beherrschte Gesellschaft) wurde mit Wirkung ab dem 1. Juli 2014 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH ist seit dem Jahr 2014 in eine ertragsteuerliche und seit dem Jahr 2017 in eine umsatzsteuerliche Organschaft mit der ALBIS Leasing AG, Hamburg, einbezogen. 2. Mitarbeiterinnen und MitarbeiterWährend des Geschäftsjahres beschäftigte die ALBIS Leasing AG durchschnittlich fünf Angestellte und zwei Vorstände (Vorjahr fünf Angestellte und zwei Vorstände). Am 31. Dezember 2023 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von vier Angestellten, zwei Prokuristen und zwei Vorständen. 3. SteuerungssystemDie ALBIS Leasing AG wird anhand der im Folgenden beschriebenen finanziellen Leistungsindikatoren gesteuert. Hierfür erstellt die ALBIS Leasing AG jährlich eine Mehrjahresplanung unter Einbeziehung der Planungen der Tochtergesellschaften. Als finanzielle Leistungsindikatoren dienen dem Vorstand das Ergebnis vor Steuern, die Eigenkapitalquote der ALBIS Leasing AG sowie das Neugeschäftsvolumen der Konzern-Tochtergesellschaften, welche operatives Leasinggeschäft betreiben (siehe C. 1. Prognose-, Chancen- und Risikobericht; Prognosebericht). Die Prognose und die Analyse der Entwicklung gegenüber dem Vorjahr erfolgt im Prognosebericht. Die Tochtergesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH und ALBIS Fullservice Leasing GmbH betreiben das Mobilien-Leasing im Small-Ticket- Leasinggeschäft mit unterschiedlichen Produktschwerpunkten und Kundengruppen. Die Leasingportfolien werden auf Vertragsebene permanent und konzerneinheitlich überwacht. Mindestens einmal im Monat wird auf aggregiertem Niveau insbesondere über die Entwicklung der Laufzeit der Leasingverträge und ihrer durchschnittlichen Mittelbindung, Verschiebungen zwischen den verschiedenen Arten von Leasinggütern (Produktgruppen) und Herstellern, die Ausgestaltung der Leasingvertragskonditionen sowie Überfälligkeiten bei Zahlungen und Vertragsstörungen berichtet und bei Bedarf gesteuert. Die Verwertung der Leasinggegenstände wird nach Analyse der Verwertungsergebnisse im Verhältnis zu den geplanten Restwerten überwacht. Die Leasinggesellschaften steuern das Neugeschäft mittels einer internen Scorecard und eines Kompetenzsystems für die Antragsentscheidung. Die ALBIS Leasing AG überwacht die Liquidität und die Liquiditätsplanung der Tochtergesellschaften mit einem differenzierten System, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt. Konzernweite Richtlinien bestehen für die fristenkongruente Refinanzierung des Leasinggeschäfts und das Management von Zinsrisiken. B. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenDie gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland konnte ihre Erholung von der Covid-Pandemie nicht weiter fortsetzen und stagnierte im Jahr 2023. Zu den Belastungen durch die nur zögerlich abflauende Inflation, die rasant gestiegenen Leitzinsen, das schwache weltwirtschaftliche Umfeld und den andauernden Fachkräftemangel traten mit der Haushaltskrise und dem Nahostkonflikt zwei neue konjunkturdämpfende Faktoren hinzu. 1 In der Folge wies das Bruttoinlandsprodukt (BIP) nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes im vergangenen Jahr preis- und kalenderbereinigt einen leichten Rückgang von 0,1 % aus. 2 Die Leasing-Unternehmen in Deutschland verzeichneten laut des im Auftrag des Bundesverbands Deutscher Leasing-Unternehmen (BDL) vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erstellten Leasing-Marktberichts im Jahr 2023 ein deutliches Wachstum des Neugeschäfts von 22,4 % gegenüber dem Vorjahr auf ein Finanzierungsvolumen von € 85,6 Mrd. (2022: € 69,9 Mrd.). Neben einer gestiegenen Nachfrage waren Nachholeffekte aufgrund von Lieferverzögerungen aus dem Vorjahr sowie Preissteigerungen ursächlich für den starken Zuwachs des Neugeschäfts 3. Treiber des Wachstums war das Pkw-Leasing, das fast zwei Drittel des Neugeschäftsvolumens ausmachte und um 22,5 % zulegen konnte. Das Pkw-Neugeschäft profitierte von einem besonders starken Auftragsstau durch lange Lieferzeiten, der 2023 abgebaut werden konnte. Das Neugeschäftsvolumen im zweitstärksten Leasing-Segment Nutzfahrzeuge steigerte sich im Berichtszeitraum um 14,1 %. In beiden vorgenannten Bereichen ist die ALBIS Leasing-Gruppe nicht tätig. Eine hohe Dynamik verzeichnete darüber hinaus das Neugeschäft mit Fahrrädern und E-Rollern. Das Wachstum in dieser Objektgruppe betrug 23,6 %, allerdings liegt der Marktanteil von Fahrrädern und E-Rollern am Anschaffungswert aller Leasing-Objekte mit 3,0 % noch im niedrigen Bereich. Im Bereich E-Bike-Leasing ist die ALBIS Leasing-Gruppe über die Tochtergesellschaft ALBIS Fullservice Leasing GmbH tätig. Die aktuell wirtschaftlich herausfordernden Rahmenbedingungen spiegelten sich mit einer stagnierenden Entwicklung des Leasing-Neugeschäfts im Segment Produktionsmaschinen wider. Auch das Segment IT, Software und Cloud-Anwendungen verzeichnete mit 3,6 % ein unterdurchschnittliches Wachstum des Neugeschäfts. 4
1 Pressemitteilung BVR vom 13. Dezember 2023
2 Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr.
019 vom 15. Januar 2024
3 Institut der deutschen Wirtschaft,
Leasing-Marktbericht, S. 6f.
4 Institut der deutschen Wirtschaft,
Leasing-Marktbericht, S. 8ff.
2. Wesentliche Entwicklungen im GeschäftsjahrInsgesamt sank die Inflationsrate in Deutschland und Europa im Jahr 2023, wodurch die EZB die Leitzinsen zunächst nur noch moderater anhob und schließlich nach September keine weiteren Anhebungen durchführte. Der Hauptfinanzierungssatz der EZB hat sich auf 4,5 % eingependelt. 5 Die Refinanzierungskosten sind seitdem tendenziell rückläufig. Im Rahmen des Transformationsprojektes Zukunftsoffensive lag nach der strategischen Schärfung und Initiierung grundlegender Veränderungen im Jahr 2022 im abgelaufenen Geschäftsjahr der Fokus auf der Umsetzung bereits identifizierter Maßnahmen und der Anlyse weiterer Handlungsfelder. Hierfür hat die ALBIS sich intensiv mit dem Prozessdurchlauf für einen beispielhaften Leasingvertrag ("Customer Journey") ihrer Partner und Kunden beschäftigt. Ziel ist es, die Produkte und Prozesse entlang ihrer Bedürfnisse zu betrachten und zu gestalten. Konkret wurde ein Ziel-Produktportfolio abgeleitet, das sukzessive in die Umsetzung gehen wird. Daneben wurde die Vertriebsunterstützung forciert, beispielsweise durch Vertriebskampagnen, unter anderem im stationären Radhandel und gezielte Aktivitätensteuerung. Darüber hinaus ist es gelungen, weitere Prozesse zu automatisieren und dadurch effizienter zu werden. Entsprechend dem Vorstandsbeschluss vom 21. März 2023 wurde mit Verschmelzungsvertrag vom 23. August 2023 die LGH Leasinggesellschaft für den Handel auf ihre 100%ige Muttergesellschaft ALBIS HiTec Leasing GmbH verschmolzen und am 15. September 2023 im Handelsregister eingetragen.
5 https://www.euribor-rates.eu/de/ezb-leitzins/
Die 41. ordentliche Hauptversammlung wurde am 13. Juli 2023 in Form einer virtuellen Hauptversammlung durchgeführt, ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten. Sie wurde für die Aktionäre und ihre Vertreter live im Internet übertragen. Die Aktionäre konnten ihr Stimmrecht ausschließlich im Wege der elektronischen Briefwahl oder durch Vollmachtserteilung an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Vorstand und Aufsichtsrat schlugen der Hauptversammlung vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von T€ 280 in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Der Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat wurde mit der erforderlichen Mehrheit der Stimmrechte angenommen. 3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage3.1 ErtragslageDie ALBIS Leasing AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von T€ 3.506 (Vorjahr T€ 280). Das Ergebnis vor Steuern beträgt T€ 3.922 (Vorjahr T€ 427). Die ALBIS Leasing AG hält eine 100%ige Beteiligung an der ALBIS HiTec Leasing GmbH mit ihren wesentlichen Tochtergesellschaften ALBIS Fullservice Leasing GmbH und ALBIS Service GmbH. Seit Mitte 2014 besteht ein Gewinnabführungsvertrag der ALBIS Leasing AG mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Mit ihrer Beteiligung erzielte die ALBIS Leasing AG Erträge aus Gewinnabführung von T€ 6.763 (Vorjahr T€ 3.559). Die wesentliche Ursache der höheren Gewinnabführung liegt in dem deutlich über dem Prognosewert liegenden Ergebnis der ALBIS Fullservice Leasing GmbH. Diese Tochtergesellschaft konnte das Leasing- und Verwertungsergebnis bei sinkenden Provisionsaufwendungen trotz erhöhten Zinsaufwands wesentlich steigern. Den Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe ist es im Berichtszeitraum gelungen, mit einem niedrigeren Neugeschäftsvolumen eine absolut höhere Marge zu erwirtschaften. Die strategische Fokussierung auf profitables Wachstum beginnt sich auszuzahlen. In Verbindung mit sinkenden Personalkosten und stabilen sonstigen Aufwendungen infolge der umgesetzten Maßnahmen zur Reduktion der Kostenbasis hat sich der Jahresüberschuss der ALBIS Leasing AG deutlich erhöht und übertrifft damit auch die Prognose des Vorjahres. Die Umsatzerlöse betrugen im Jahr 2023 T€ 1.577 (Vorjahr T€ 1.584). Die Umsatzerlöse resultieren im Wesentlichen aus der Untervermietung des Gebäudes Ifflandstraße 4. Seit dem 1. November 2005 ist die ALBIS Leasing AG Hauptmieterin, sie hat mit allen in der Ifflandstraße ansässigen Gesellschaften Untermietverträge abgeschlossen. Im Geschäftsjahr wurden Mieten in Höhe von T€ 1.409 (Vorjahr T€ 1.416) erlöst. Zudem realisierte die ALBIS Leasing AG Erlöse aus der Tätigkeit als zentrale Stelle des Geldwäschebeauftragten in Höhe von T€ 72 (Vorjahr T€ 72), Erlöse aus der Erbringung von Compliance-Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 48 (Vorjahr T€ 48) und Erlöse aus der Übernahme der Internen Revision in Höhe von T€ 48 (Vorjahr T€ 48). Die Sonstigen betrieblichen Erträge machten T€ 1.239 (Vorjahr T€ 1.132) aus. Die ALBIS Leasing AG realisierte Erträge aus der Weiterbelastung von Dienstleistungen an Tochterunternehmen in Höhe von T€ 981 (Vorjahr T€ 1.098). Aus der Auflösung von Rückstellungen sind Erträge von T€ 132 (Vorjahr T€ 25) entstanden. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betrugen im Berichtsjahr T€ 1.513 (Vorjahr T€ 1.337). Die Aufwendungen resultieren in Höhe von T€ 1.371 inklusive Nebenkosten (Vorjahr T€ 1.237) überwiegend aus dem Mietverhältnis für den Standort in der Ifflandstraße 4. Die Auslagerung der Internen Revision verursachte einen Aufwand in Höhe von T€ 142 (Vorjahr T€ 100). Die Personalaufwendungen im Geschäftsjahr betrugen T€ 1.363 (Vorjahr T€ 1.694). Der Rückgang beruht vornehmlich auf im Vorjahr gebildeten Rückstellungen für Personaltransformationsmaßnahmen, welche im Berichtsjahr nicht mehr angefallen sind. Darüber hinaus waren im Vorjahr inflationsbedingte Anpassungen der Pensionsrückstellung notwendig geworden (T€ 139). Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf T€ 2.821 (Vorjahr T€ 2.784). Die größten Aufwandsposten sind Kosten für die allgemeine Beratung, Rechts- und Steuerberatung sowie Buchführung in Höhe von T€ 503 (Vorjahr T€ 197), Kosten für das laufende Transformationsprojekt in Höhe von T€ 431 (Vorjahr T€ 463), Kosten für IT, Empfang und sonstige Dienste, die von der ALBIS Service GmbH berechnet wurden, in Höhe von T€ 503 (Vorjahr T€ 454), der Mietaufwand sowie die Nebenkosten für selbst genutzte Räumlichkeiten der ALBIS Leasing AG in der Ifflandstraße 4 mit T€ 171 (Vorjahr T€ 177) und die Kosten für den Jahres-/Konzernabschluss und dessen Prüfung in Höhe von T€ 249 (Vorjahr T€ 287). Weitere Posten sind die Hausverwaltungskosten für den Standort Ifflandstraße 4 in Höhe von T€ 172 (Vorjahr T€ 220), Aufwendungen für den Aufsichtsrat in Höhe von T€ 214 (Vorjahr T€ 217), Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von T€ 172 (Vorjahr T€ 154), Kosten für die jährliche Hauptversammlung, die Erstellung des Zwischenberichts und die Veröffentlichung des Geschäftsberichtes in Höhe von T€ 146 (Vorjahr T€ 72) sowie Beiträge in Höhe von T€ 30 (Vorjahr T€ 31). Bei der Beurteilung der angefallenen Holdingkosten ist hinsichtlich der Sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu berücksichtigen, dass diese nicht ausschließlich auf den laufenden Betrieb der Holding entfallen. Das betrifft insbesondere die Kosten für das Gebäude Ifflandstraße 4 in Hamburg. Es handelt sich überwiegend um Kosten für vermietete Teile des Gebäudes. Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten darüber hinaus Kosten für den Konzernabschluss und diverse Rechts- und Beratungskosten. Diese Kosten sind teilweise den Tochtergesellschaften zuzurechnen und werden weiterbelastet. Des Weiteren bündelt die ALBIS Leasing AG gegenüber externen Anbietern die Nachfrage des Konzerns, um Vorteile bei den Konditionen zu realisieren, beispielsweise bei Mitgliedsbeiträgen an Berufsorganisationen oder Prämien für Versicherungen. Diese Kosten sind unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, werden den Tochtergesellschaften aber weiterbelastet und führen zu Sonstigen betrieblichen Erträgen. Das Zinsergebnis beläuft sich im Berichtsjahr auf T€ 53 (Vorjahr T€ 5). Die Zinserträge betragen T€ 106 (Vorjahr T€ 106). Sie ergeben sich vor allem aus an Tochtergesellschaften gewährte Darlehen. Die Zinsaufwendungen betragen T€ 53 (Vorjahr T€ 102). Die Zinsen sind angefallen für die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen von T€ 35 (Vorjahr T€ 75) sowie für Darlehen von Tochtergesellschaften von T€ 18 (Vorjahr T€ 18). Die für das Jahr 2023 erfassten Ertragsteuern betragen T€ 416 (Vorjahr T€ 148). Aufgrund der Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen ergibt sich nur eine niedrige Steuerbelastung. Der Jahresüberschuss beträgt T€ 3.506 (Vorjahr T€ 280) und entspricht dem Bilanzgewinn. Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 4. Juli 2024 vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende in Höhe von 8 Cent je Aktie zu zahlen und den verbleibenden Bilanzgewinn der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2023 in Höhe von T€ 1.810 in die Bilanzposition "andere Gewinnrücklagen" einzustellen. Der Vorstand ist mit dem Geschäftsverlauf insgesamt zufrieden. Unter Berücksichtigung der strategischen Initiativen im Rahmen der ,Zukunftsoffensive' sieht der Vorstand die Unternehmensgruppe für das Geschäftsjahr 2024 angemessen aufgestellt. 3.2 FinanzlageIhren Zahlungsverpflichtungen konnte die ALBIS Leasing AG jederzeit nachkommen. Die ALBIS Leasing AG überwacht ihre Liquidität und ihre Liquiditätsplanung mit einem differenzierten System, das seinen Fokus auf die kurz- und mittelfristige Planungsrechnung sowie regelmäßige Berichte über die aktuelle Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien legt. Die Finanzlage beurteilt der Vorstand als geordnet. 3.3 VermögenslageDie Bilanzsumme ist mit T€ 48.482, nach T€ 44.561 im Vorjahr, um T€ 3.921 gestiegen. Vom Anlagevermögen entfallen T€ 35.886 (Vorjahr T€ 35.886) - entsprechend 74,0 % (Vorjahr 80,5 %) der Bilanzsumme - auf das Finanzanlagevermögen. Das Finanzanlagevermögen besteht ausschließlich aus den Anteilen an der Tochtergesellschaft ALBIS HiTec Leasing GmbH. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betragen T€ 10.946 (Vorjahr T€ 7.559). Die ALBIS Leasing AG hat den Gesellschaften der ALBIS HiTec Leasing Gruppe Darlehen in Höhe von T€ 7.080 gewährt. Die übrigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Ergebnisabführung und laufender Verrechnung. Die Guthaben bei Kreditinstituten betreffen in Höhe von T€ 1.362 (Vorjahr T€ 941) frei verfügbare Guthaben, in Höhe von T€ 165 ein Treuhandkonto (Vorjahr T€ 0) und in Höhe von T€ 71 (Vorjahr T€ 68) eingezahlte Mietkautionen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen in der Ifflandstraße 4. Die Eigenkapitalquote der ALBIS Leasing AG betrug zum 31. Dezember 2023 86,2 % der Bilanzsumme gegenüber 85,9 % im Vorjahr. Die Vermögensgegenstände sind damit vornehmlich aus dem Eigenkapital (T€ 41.803, Vorjahr T€ 38.297) finanziert. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 1.767 (Vorjahr T€ 1.812) entfallen im Wesentlichen auf Darlehen der ALBIS Hitec Leasing GmbH an die ALBIS Leasing AG und auf Verbindlichkeiten aus laufender Verrechnungen. Die Verbindlichkeiten nahmen insgesamt um T€ 225 auf T€ 2.658 (Vorjahr T€ 2.433) zu. Es wurden Rückstellungen in Höhe von T€ 4.021 (Vorjahr T€ 3.831) gebildet. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche in Höhe von T€ 2.514 (Vorjahr T€ 2.637) betreffen ausschließlich unverfallbare Anwartschaften für vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedene Mitarbeiter. Pensionszusagen an aktive Mitarbeiter bestehen nicht. Steuerrückstellungen wurden in Höhe von T€ 532 (Vorjahr T€ 162) gebildet. Hiervon betreffen T€ 416 die Ertragsteuern des Jahres 2023 und T€ 116 Ertragsteuern der Vorjahre. Darüber hinaus wurden Sonstige Rückstellungen in Höhe von T€ 975 (Vorjahr T€ 1.031) erfasst, die vor allem personalbezogene Verpflichtungen (T€ 660) sowie Abschluss- und Prüfungskosten (T€ 218) betreffen. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht1. PrognoseberichtDie ALBIS Leasing AG erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von T€ 3.922 (Vorjahr T€ 427) und liegt damit in ihrer am 27. Juni 2023 veröffentlichten und mit Zwischenmitteilung vom 6. November 2023 bestätigten Ergebnisprognose von € 3,3 Mio. bis € 4,5 Mio. Die ursprüngliche Prognose von € 1,5 Mio. bis € 2,8 Mio. für das Berichtsjahr wurde deutlich überschritten. Die Eigenkapitalquote der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2023 betrug 86,2 % der Bilanzsumme, gegenüber 85,9 % im Vorjahr. Die Prognose des Vorjahres, die von einer leicht steigenden Eigenkapitalquote ausging, wurde damit bestätigt. Die ALBIS Leasing Gruppe hatte für das Jahr 2023 ursprünglich ein Neugeschäftsvolumen zwischen € 90 Mio. und € 100 Mio. geplant. Die in der Zwischenmitteilung vom 27. Juni 2023 angepasste Prognose lag zwischen € 80 Mio. und € 90 Mio. mit der Erwartung, das obere Ende zu erreichen. Letztendlich erzielte die ALBIS Leasing Gruppe ein Neugeschäftsvolumen von € 90,7 Mio. (Vorjahr € 100 Mio.). Nach Einschätzung des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) wird sich die deutsche Wirtschaft in den kommenden Jahren zwar erholen, eine große konjunkturelle Dynamik sei aber zunächst nicht absehbar. Vielmehr signalisierten die Frühindikatoren, dass das Bruttoinlandsprodukt in der ersten Jahreshälfte 2024 kaum mehr als stagnieren wird. Erst ab der Mitte des Jahres rechnen die Wirtschaftsforscher mit einer leichten Verbesserung der konjunkturellen Lage. Dem IfW zufolge wies insbesondere die Industrieproduktion zuletzt einen deutlichen Abwärtstrend auf. Darüber hinaus wird die Wirtschaft gegenwärtig von der weiterhin schwachen Auslandsnachfrage gebremst, zudem leiden die Unternehmensinvestitionen unter dem schwachen konjunkturellen Umfeld. 6 Trotz der gedämpften wirtschaftlichen Dynamik zeigt sich der Arbeitsmarkt verhältnismäßig robust. Für das reale Einkommen rechnet das IfW dank des stabilen Arbeitsmarktes, kräftig steigender Löhne und der rückläufigen Inflation erstmals seit drei Jahren wieder mit einem Anstieg. 7 Für das reale Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2024 erwartet das IfW einen kalenderbereinigten Anstieg um 0,1 %. Im Jahr 2025 soll die Wirtschaft laut Prognose dann wieder deutlicher um 1,3 % wachsen. 8 Die Hochinflationsphase sieht das IfW mittlerweile ausgestanden und rechnet mit weiter sinkenden Verbraucherpreisen. Nach 5,9 % im Berichtszeitraum wird ein weiterer Rückgang der Teuerungsrate über 2,3 % im Jahr 2024 bis auf 1,7 % im Jahr 2025 erwartet. Weil der Preisdruck auch im übrigen Euroraum in ähnlicher Weise nachlasse, dürfte die Geldpolitik im laufenden Jahr die Zinswende einleiten, sodass sich die Finanzierungskonditionen nach und nach lockern. 9 Die negativen Auswirkungen durch die Inflation und insbesondere die hohen Energiekosten werden die Geschäftsaktivitäten der Leasingnehmer aber trotzdem voraussichtlich noch längere Zeit belasten. Nach einem deutlichen Einbruch im Januar 2024 hat sich das Ifo-Geschäftsklima für die Leasing-Branche im Februar 2024 wieder leicht verbessert, befindet sich aber weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau. Sowohl bei der Bewertung der aktuellen Lage als auch hinsichtlich der Erwartungen für die Zukunft registrierte das Ifo-Institut einen leichten Anstieg in der Branche, der aber deutlich unter den Werten aus dem Dezember 2023 liegt. Die Investitionsvorhaben deutscher Unternehmen leiden nach wie vor unter der schwierigen makroökonomischen Lage und liegen seit mittlerweile drei Jahren deutlich unter dem Niveau von 2019. Als belastende Faktoren nennt das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) zulieferungsbedingte Produktionsprobleme, geopolitische Unsicherheiten sowie steigende Finanzierungskosten. Die Forscher des IW beziffern das Investitionsdefizit in Deutschland auf insgesamt € 155 Mrd. Wie eine IW-Umfrage unter 47 Wirtschaftsverbänden zeigt, ist auch für das Jahr 2024 keine Erholung bei den Investitionen in Sicht. Vielmehr signalisierten die Ergebnisse der Umfrage sogar eher einen Rückgang der Investitionstätigkeit in Deutschland. Hieraus kann sich eine Beeinträchtigung des Neugeschäfts ergeben. Sollte sich die Lage entspannen, geht die ALBIS Leasing Gruppe von Aufholeffekten aus. Der weitere Verlauf der geopolitischen Krisen in der Ukraine und im Nahen Osten sowie deren Folgen bleiben bei den Erwartungen für 2024 als erhebliche Unsicherheitsfaktoren bestehen. Die ALBIS Leasing Gruppe hat im Herbst 2023 eine Neugeschäftsplanung für das Geschäftsjahr 2024 erstellt. Auf Basis dieser Neugeschäftsplanung wurde eine entsprechende Finanz- und Kostenplanung für das Geschäftsjahr 2024 erstellt. Die ALBIS Leasing AG erwartet für das Jahr 2024 ein Ergebnis vor Steuern in einer Bandbreite von € 3,0 Mio. bis € 4,5 Mio. Wesentliche Treiber für die Entwicklung sind stabile Ertragserwartungen für die Tochtergesellschaften bei fallenden Verwaltungskosten und konstanter Risikovorsorge. Der Vorstand erwartet für das Jahr 2024, unter Berücksichtigung des Gewinnverwendungsvorschlags für das Jahr 2023 mit einer Dividende von 8 Cent pro Aktie und entsprechend der Ergebnisprognose für das Jahr 2024, eine wiederum leicht steigende Eigenkapitalquote. Die ALBIS Leasing Gruppe plant für das Jahr 2024 ein Neugeschäft in Höhe von € 87,5 Mio. bis € 97,5 Mio. Das geplante Neugeschäft verteilt sich auf die Segmente "Händler und Hersteller" mit € 47 Mio. bis € 51 Mio., "E-Bike-Vermittler" mit € 27 Mio. bis € 30 Mio. und "EDEKA-Kaufleute" mit € 14 Mio. bis € 17 Mio. 2. Risikobericht2.1. RisikomanagementsystemDie ALBIS Leasing AG generiert als Holding der ALBIS Leasing Gruppe ihre Einnahmen und Erträge allein aus den Beteiligungen, ein eigenes operatives Geschäft fehlt. Daher werden hier die Risiken aus Konzernsicht dargestellt. Die ALBIS Leasing Gruppe hat ein konzernumfassendes Risikomanagement-System (RMS) implementiert. Aufgrund der finanziellen und engen personellen Verflechtung erfolgt das Risikomanagement zentral für alle Unternehmen in der ALBIS Leasing Gruppe. Der gesamte Risikomanagementprozess, einschließlich der Umsetzung und Überwachung erforderlicher Maßnahmen, liegt in der Verantwortung der Vorstände der ALBIS Leasing AG, die gleichzeitig Geschäftsführer der Tochtergesellschaften sind. Das RMS umfasst die Geschäfts- und Risikostrategie, die Risikoinventur, das Risikotragfähigkeitskonzept, das Interne Kontrollsystem (unter anderem Regelungen zur Aufbau- und Ablauforganisation), die Compliance-Funktion und die Interne Revision. Der Vorstand der ALBIS Leasing AG verabschiedet die Geschäfts- und Risikostrategie. Der Aufsichtsrat der ALBIS Leasing AG erhält die Geschäfts- und Risikostrategie zur Kenntnis und überwacht die Konformität der Risikoprofile zu den strategischen Vorgaben. Das RMS wird jährlich und gegebenenfalls anlassbezogen überprüft und aktualisiert. Ziel des RMS ist es, eine adäquate Risikosteuerung und Risikoüberwachung aller wesentlichen Risiken auf Gruppen- und Institutsebene zu gewährleisten und bei Bedarf geeignete Steuerungsmaßnahmen zu empfehlen. Die ALBIS Leasing Gruppe identifiziert, bewertet, steuert und kommuniziert ihre Risiken über angemessene interne Prozesse, um sowohl die jederzeitige und nachhaltige Risikotragfähigkeit als auch die angemessene Liquiditätsausstattung sicherzustellen. Im Jahr 2023 wurde die Methodik der Risikoinventur durch eine Umstellung des Prozesses auf ALBIS-spezifische Risikoerfassungsbögen verbessert. Gleiches gilt für die Ermittlung der Risikotragfähigkeit sowie die Stresstests. Die Forderungsportfolien - Struktur und Ausfallquote sowie historische Entwicklung -der Tochtergesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH (inklusive der inzwischen verschmolzenen LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH) und der ALBIS Fullservice Leasing GmbH werden von einem Monitoringsystem überwacht, aus dessen Zeitreihen sich für die einzelnen Gesellschaften geeignete Maßnahmen für die Risikosteuerung ableiten lassen. Die ALBIS Leasing AG ist für die Revisionsprüfungen bei der ALBIS HiTec Gruppe zuständig und hatte die Aufgaben der Internen Revision für die ALBIS HiTec Gruppe im Wege der Vollauslagerung auf eine externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen. Diese Vollauslagerung wurde im Jahr 2023 zum Ende des 3. Quartals beendet. Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision sind in der Geschäftsordnung und im Revisionshandbuch schriftlich dokumentiert. Prüfungsschwerpunkte des Jahres 2023 waren neben dem Risikomanagement insbesondere die Prozesse im Leasing- und Mitkaufgeschäft sowie die IT-Systeme und -Verfahren. Weitere Prüffelder waren das Rechnungswesen, Personal, Anzeige- und Meldewesen, Compliance sowie die Verhinderung von Finanzstraftaten. Darüber hinaus wurden eine Nachschauprüfung und zwei Sonderprüfungen durchgeführt. Wesentliche berichtspflichtige Mängel bestanden zum Stichtag 31. Dezember 2023 nicht. Schwerwiegende Mängel lagen im Geschäftsjahr 2023 nicht vor. Der Prüfungsplan für das Geschäftsjahr 2023 wurde eingehalten. 2.2. Gruppenweites internes Kontrollsystem 1Ergänzend zu dem rechnungslegungsbezogenen Kontrollsystem (siehe unter Punkt E.) bestehen in der ALBIS Leasing Gruppe angemessene Instrumente, Verfahren und Kontrollen für alle wesentlichen Prozesse, um deren Stabilität, Effektivität und Effizienz zu gewährleisten.
10 Nicht inhaltlich geprüfte
lageberichtsfremde Angaben im Sinne des Abschnitts A.5 des
DCGK 2022.
Die ALBIS Leasing Gruppe folgt dem Modell der "Three-Lines of Defense" und teilt die Unternehmensfunktion zur Steuerung von Risiken in drei Handlungsbereiche, die sogenannten Verteidigungslinien auf: Die erste Verteidigungslinie verantwortet das operative Geschäft. Die ALBIS Leasing Gruppe setzt das Prinzip der Funktionstrennung bei der Ausgestaltung der Aufbauorganisation um. Die Bereiche Markt und Marktfolge sind bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung voneinander getrennt. Die zweite Verteidigungslinie umfasst alle Bereiche, die das operative Geschäft überwachen. Eine Risikocontrolling-Funktion ist im Bereich Risikomanagement eingerichtet. Sie ist dem Vorstandsressort Marktfolge zugeordnet und hat als wesentliche Aufgaben, den Vorstand bei der Erstellung der Geschäfts- und Risikostrategie zu unterstützen und das RMS insgesamt sicherzustellen. Als weitere besondere Funktion im Sinne der Mindestanforderungen an das Risikomanagement ist eine Compliance-Funktion in der Rechtsabteilung eingerichtet. Diese Funktion ist vor allem zuständig für Compliance, Datenschutz und Geldwäscheprävention. Die dritte Verteidigungslinie stellt die Interne Revision dar. Sie prüft, gemäß den Vorgaben der MaRisk AT 4.4.3, die geschäftlichen Aktivitäten und Prozesse als unabhängige und objektive Instanz. Die Funktion der internen Revision wird seit dem 1. Oktober 2023 wieder durch eine unternehmensintern besetzte Position wahrgenommen. Die ALBIS Leasing Gruppe wendet die Mindestanforderungen der MaRisk und BAIT an. Das RMS sowie das IKS sind der Institutsgröße sowie Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten angepasst. Die Grundsätze für die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des konzernweiten IKS bei der ALBIS Leasing Gruppe werden kontinuierlich weiterentwickelt. 2.2. Risikokategorien, Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten2.2.1 AdressenausfallrisikenDie ALBIS Leasing AG betreibt kein operatives Geschäft. Adressenausfallrisiken bestehen daher im Wesentlichen aufgrund der Beteiligungen. Darüber hinaus beschränken sich die Adressenausfallrisiken auf im Rahmen von Beteiligungen oder zur Förderung von Tochtergesellschaften gewährte Darlehen. Die Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing AG unterliegen einem mindestens monatlichen Monitoring hinsichtlich der Geschäftsentwicklung und ihrer Liquidität. 2.2.2 MarktpreisrisikenAls Marktpreisrisiko werden mögliche negative Wertveränderungen bezeichnet, die aus der Schwankung von Marktpreisen entstehen. Die wesentliche Vermögensposition der ALBIS Leasing AG ist die Beteiligung an der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Der Wert der ALBIS HiTec Leasing GmbH wiederum wird mitbestimmt durch die Werte ihrer Tochtergesellschaften. Es besteht das Risiko, dass der Buchwert der Tochtergesellschaft bei unzureichender Ertragslage nicht durch im Rahmen von Impairment-Tests zu ermittelnde Werte unterlegt werden kann. Dies hätte Abschreibungen auf den Beteiligungsansatz zur Folge. Die Beteiligungsbewertung erfolgt gemäß § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Grundsätzen zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Währungsrisiken werden nicht eingegangen. Die Geschäfte werden ausschließlich in Euro abgeschlossen. Das gilt auch für die Refinanzierung der Tochtergesellschaften. 2.2.3 Beteiligungsrisiken/HaftungsrisikenDie Beteiligungsrisiken/Haftungsrisiken beschreiben mögliche Verluste, die aus einer Verlustübernahme aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags oder zum Beispiel aus der Inanspruchnahme aus einer Patronatserklärung entstehen können. Die ALBIS Leasing AG hat mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH ist ihrerseits mit ihren Tochtergesellschaften der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der ALBIS Service GmbH mittelbar mit Ergebnisabführungsverträgen verbunden. Die Ergebnisabführungsverträge verpflichten die ALBIS Leasing AG, Verluste der verbundenen Gesellschaften zu übernehmen. Die ALBIS Leasing AG hat zusammen mit Tochtergesellschaften die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der LBBW Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, für Verkäuferrisiken übernommen, die sich aus den von Tochtergesellschaften verkauften Forderungen an Compartments der Hanse Finance S. A., Luxemburg, ergeben. Die ALBIS Leasing AG haftet außerdem gesamtschuldnerisch für die Inanspruchnahme von Vorfinanzierungskreditlinien durch Tochtergesellschaften aus Rahmendarlehensverträgen mit der LBBW und der Oldenburgische Landesbank AG. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird aufgrund des störungsfreien Verlaufs der Grundgeschäfte als gering eingestuft. Die Haftungsverhältnisse sind im Anhang beschrieben, auf den diesbezüglich verwiesen wird. 2.2.4 LiquiditätsrisikenDas Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass die ALBIS Leasing Gruppe ihre finanziellen Verpflichtungen nicht vollständig und/oder nicht fristgerecht nachkommen kann (Gefahr einer "Liquiditätslücke"). Dieses Risiko lässt sich nur qualitativ steuern. Das Liquiditätsrisiko betrifft das Neugeschäft und den Geschäftsbetrieb (Gehälter, Miete etc.). Dem wird durch ausreichend dimensionierte Refinanzierungs- und Vorfinanzierungslinien, verteilt auf mehrere Banken, sowie eine kurz-, mittel- und langfristige Liquiditätsplanung entgegengewirkt. Hinzu kommt ein regelmäßiger Bericht über die aktuelle Bankenliste nebst bestehender Forfaitierungs- und Kreditlinien und deren Auslastung. 2.2.5 Operationelle RisikenAls operationelles Risiko wird die Gefahr von Verlusten verstanden, die entstehen können, wenn interne Prozesse oder technische Einrichtungen (zum Beispiel IT-Struktur) versagen oder wenn Verluste infolge menschlichen Versagens, höherer Gewalt oder vorsätzlicher schädigender Handlungen auftreten. Bei den operationellen Risiken stehen unverändert die IT- und Prozessrisiken im Mittelpunkt der Überwachung. Zur Reduzierung der IT-Ausfallrisiken ist der IT-Service in der ALBIS Service GmbH zentralisiert, die über ausreichende Kapazitäten verfügt und die Vorgabe hat, die Betriebssicherheit laufend zu verbessern und das IT-Qualitäts- und Sicherheitsniveau laufend weiterzuentwickeln. Auch in 2023 wurde ein externer Dienstleister mit einem Penetrationstest beauftragt. Ziel war es, mögliche Sicherheitslücken zu identifizieren und daraus geeignete Sicherungsmaßnahmen abzuleiten. Die Belegschaft wird mehrmals im Jahr mittels Online-Schulungen für das Thema "Cyber-Sicherheit" sensibilisiert. Zur Begrenzung des Schadens aus einem Cyber-Angriff besteht eine entsprechende Versicherung. Die operationellen Risiken der ALBIS Leasing AG als Holdinggesellschaft beziehen sich auf die Vollständigkeit und Richtigkeit des für das Beteiligungscontrolling und die Rechnungslegung notwendigen Datenmaterials. Hierzu hat die ALBIS Leasing AG ein strukturiertes, IT-gestütztes Reporting der Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft etabliert, das durch eine schriftlich fixierte Ordnung geregelt ist und internen Kontrollen bezüglich der Anforderungen an die Datenqualität unterliegt. Wesentliche IT-Risiken bestehen nur auf Ebene der Tochtergesellschaften. Geschäftsrisiken beschreiben negative Entwicklungen des Marktumfelds, die Auswirkungen auf die Ertragskraft der Gesellschaft haben. Die ALBIS Leasing AG ist als Holding selbst aber nicht systematisch am Markt tätig. Die Risiken, denen sie wegen der Tätigkeit ihrer Tochtergesellschaften ausgesetzt ist, zeigen sich auf Holdingebene im Bereich der Beteiligungswerte und sind den Marktpreisrisiken (siehe 2.2.2 Marktpreisrisiken) zugeordnet. Die Risiken der Tochtergesellschaften aus dem Leasinggeschäft sind im Konzernlagebericht beschrieben. 2.2.6 Weitere RisikenZum Risiko aus dem anhaltenden Krieg in der Ukraine kommt der Krieg zwischen Israel und der Hamas hinzu. Mögliche Auswirkungen sind unter "Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr" und im Prognosebericht dargestellt. Die Ertrags- und Liquiditätssituation der ALBIS Leasing AG ist, wie bei einer Holding üblich, von den Beteiligungserträgen der Tochtergesellschaften abhängig. Die Beteiligungserträge aus der ALBIS HiTec Leasing GmbH, mit ihren operativen Tochterunternehmen ALBIS Fullservice Leasing GmbH und ALBIS Service GmbH, sind von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, der Entwicklung der Leasingbranche und der Verfügbarkeit wettbewerbsfähiger Refinanzierung abhängig. Mit einem Anteil von mehr als 30 % am Neugeschäft der ALBIS Leasing Gruppe stellt das E-Bike-Leasing ein Vertriebs-Konzentrationsrisiko dar. Der Vertrieb konzentriert sich hierbei auf wenige Online-Händler auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen mit einer jeweils dreimonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende. Diesem Vertriebsrisiko begegnet die ALBIS Leasing Gruppe mit einer intensiven Händlerbetreuung. Die zweite Dimension des E-Bike-Konzentrationsrisikos betrifft das Adressenausfallrisiko. Mit einigen großen kommunalen Arbeitgebern sowie einem DAX-Konzern bestehen Rahmenverträge in einstelliger Millionenhöhe. Diesem Konzentrationsrisiko wird begegnet, indem auf eine überdurchschnittlich gute Bonität der Leasingnehmer geachtet wird und die entsprechenden Leasingforderungen zum Teil regresslos forfaitiert werden. Mit einem Anteil von annähernd 20 % am Neugeschäft stellt auch das Leasinggeschäft mit EDEKA-Kaufleuten ein Konzentrationsrisiko dar. Dieses Geschäft war bis zum 31. Dezember 2022 in der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH angesiedelt und ist seit dem 1. Januar 2023 fusionsbedingt Teil des Geschäftes der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Der Vertrieb des Leasingprodukts erfolgt durch die Vertriebsmitarbeiter der EDEKABANK AG oder über ein auch zur direkten Nutzung durch die EDEKA-Kaufleute freigeschaltetes Leasingportal. Dieses Segment ist damit von der Entwicklung der Investitionsbereitschaft der EDEKA-Kaufleute und der Kooperation mit der EDEKABANK AG abhängig. Durch die enge Zusammenarbeit mit der EDEKABANK AG haben die Kreditentscheidungen eine derart hohe Qualität, dass auch im abgelaufenen Geschäftsjahr kein einziger Adressenausfall zu verzeichnen war. Die Leasinggesellschaften sind auf die Inanspruchnahme von Vor- und Nachmietleistungen durch die Leasingnehmer eingestellt. Diese Leistungsaspekte können von den Leasingnehmern optional in Anspruch genommen werden, sind nicht vorab vertraglich fixiert und daher unsicher. 2.2.7 Zusammenfassende RisikobetrachtungDas Risikoprofil der ALBIS Leasing Gruppe wird bestimmt durch das Small Ticket Leasing sowie durch die grundsätzlich fristenkongruente Refinanzierung des Leasinggeschäfts. Beides wirkt sich deutlich risikomindernd aus. Der Substanzwert und damit das Risikodeckungspotenzial ist vorsichtig ermittelt und reicht bei den ermittelten Risikowerten aus, um unter den getroffenen Annahmen zwei Geschäftsjahre in Folge mit Maximalschäden zu überstehen. Damit wird die Risikoposition des ALBIS Leasing Konzerns und der ALBIS Leasing AG als sehr gut beurteilt. 3. ChancenberichtDer Leasingmarkt in Deutschland entwickelt sich seit Jahren positiv. Megatrends wie Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung werden diese Entwicklung auch in Zukunft verstärken und zeigen das große Potenzial dieser Branche. Hieraus erwachsen aus Sicht der ALBIS große Chancen. Die ALBIS Leasing Gruppe wird mit ihrem diversifizierten Portfolio an den Investitionen in Nachhaltigkeit, Klimaneutralität und Digitalisierung teilhaben. Hinzu kommt der Fokus auf das Small-Ticket-Geschäft, das im Vergleich zum großvolumigen Geschäft konjunkturunabhängiger ist und langfristig gute und stabile Margen verspricht. Die Chancen sowohl aus dem Leasingmarkt mit seinen Megatrends als auch aus ihrem Geschäftsmodell hat die ALBIS in Maßnahmen im Rahmen ihrer Zukunftsoffensive übersetzt. Ihre Transformation hin zu einer kundenzentrierten Gesellschaft forciert die ALBIS, indem sie ihr Leistungsangebot, ihre Prozesse und Strukturen für Partner und Kunden weiter vereinfacht und digitalisiert. Dies umfasst beispielsweise die Umsetzung eines partner- und kundenzentrierten Produktdesigns und die weitere Digitalisierung und Automatisierung operativer Prozesse. Diese Maßnahmen sollen zu einer attraktiven Marge beitragen. Zudem wird eine Steigerung der Margen durch eine kontinuierliche Zinssteuerung und vertriebliche Maßnahmen wie systematische Kampagnen, die intensive Betreuung strategischer Kooperationen und die Gewinnung weiterer Kooperationspartner angestrebt. Die weitere Digitalisierung und Automatisierung der betrieblichen Abläufe bietet Potenzial, das Geschäftsmodell effizienter zu gestalten. Insbesondere im Small-Ticket-Geschäft sind dadurch erhebliche Effizienzpotenziale zu erwarten. Trotz der Hoffnungen von Unternehmen auf sinkende Zinsen und damit eine Besserung der Finanzierungsbedingungen am Markt ist eine schnelle Entspannung bei den Kreditkosten eher unwahrscheinlich. Vielmehr ist der Rückgang der Zinsen ein langwieriger und zeitverzögerter Prozess, sodass die Finanzierungsbedingungen noch längere Zeit schwierig bleiben dürften. Dadurch steigt automatisch die Attraktivität von alternativen Finanzierungsformen wie dem Leasing, wovon wiederum die ALBIS mit ihrem Geschäftsmodell profitiert. D. NachtragsberichtNach dem Bilanzstichtag haben sich keine Ereignisse von wesentlicher Bedeutung für die ALBIS Leasing AG ergeben. E. Risikomanagement-System und Internes Kontrollsystem bezogen auf den RechnungslegungsprozessIm Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns werden die Merkmale des IKS als wesentlich erachtet, die die Bilanzierung und die Gesamtaussage des Abschlusses einschließlich des Konzernlageberichts maßgeblich beeinflussen können. Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für den Rechnungslegungsprozess der Gesellschaft und des Konzerns. Der Aufsichtsrat ist ebenfalls in das Kontrollsystem eingebunden. Er überwacht das konzernweite Risikomanagementsystem und die internen Kontrollsysteme in den Bereichen Revision, Rechnungslegung und Compliance. Die Grundsätze für die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Prozesse des rechnungslegungsbezogenen IKS sind schriftlich niedergelegt und werden kontinuierlich weiterentwickelt. Die ALBIS Leasing AG setzt für ihr Rechnungswesen bewährte Systeme der DATEV e. G. ein, die eine zutreffende Verarbeitung der erfassten Sachverhalte gewährleisten. Die laufende und zeitnahe Datensicherung ist dem Verantwortungsbereich der IT-Abteilung der Konzerntochter ALBIS Service GmbH zugeordnet. Die im Rechnungswesen implementierten Prozesse stellen eine vollständige und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle sicher. Die Prozesse reglementieren und überwachen insbesondere den Beleg- und Zahlungsfluss. Die Abteilung Rechnungswesen der ALBIS Leasing AG ist qualifiziert besetzt. Sie wird vom Vorstand über laufende, wenigstens monatliche Auswertungen kontrolliert. Maßgeblich für die Prozesse im Rechnungswesen sind die klare Trennung von unvereinbaren Tätigkeiten sowie die Anwendung des Vier-Augen-Prinzips in Bezug auf alle wesentlichen Vorgänge. Stichprobenprüfungen der Fachabteilungen dienen der Sicherstellung der Datenintegrität. Darüber hinaus unterstützen Prüfungen der Internen Revision das Kontrollsystem im Rechnungswesen. Den Abteilungen IT und Rechnungswesen der Konzerntochter ALBIS Service GmbH wurden zum Zwecke der Systemwartung und der Führung des Rechnungswesens Schreib- und Leseberechtigungen für die EDV-Programme eingeräumt, die für die Finanzbuchhaltung relevant sind. Die Grundlagen für die Tätigkeiten der Internen Revision und die Revisionsschwerpunkte im Berichtsjahr sind im Abschnitt C.2.1 Risikomanagementsystem beschrieben. F. Ergänzende Angaben (Angaben nach § 289a Abs. 1 HGB)Die Angaben nach § 289a Abs. 1 Nr. 1 ergeben sich aus dem Anhang. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind dem Vorstand der ALBIS Leasing AG nicht bekannt (§ 289a Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die ALBIS Leasing AG hat keine Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, ausgegeben (§ 289a Abs. 1 Nr. 4 HGB). Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Mitarbeiter am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben (§ 289a Abs. 1 Nr. 5 HGB). Direkte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten (§ 289a Abs. 1 Nr. 3 HGB), bestehen laut den bis zum Bilanzstichtag erhaltenen Mitteilungen wie folgt:
Hinsichtlich § 289a Abs. 1 Nr. 6 HGB sind in der Satzung der Gesellschaft - mit Ausnahme der folgenden Ausführungen - keine Regelungen getroffen. Es gelten daher die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84 und 85 AktG. Hiernach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat für die Höchstdauer von fünf Jahren bestellt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Gemäß § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand der Gesellschaft aus mindestens einem Vorstandsmitglied. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Hinsichtlich der Änderungen der Satzung gelten ebenfalls grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften - allerdings mit der in § 12 Abs. 2 der Satzung vorgesehenen Maßgabe, dass in Fällen, in denen das Aktiengesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals vorschreibt, eine einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals genügt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Satzungsänderungen können daher gemäß § 179 Abs. 2 AktG und § 12 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Stimmen- und Kapitalmehrheit beschlossen werden, sofern nicht das Gesetz zwingend eine größere Mehrheit des vertretenen Grundkapitals vorschreibt. Die Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Abs. 3 AktG). Es bestehen keine Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe neuer Stückaktien und zum Rückkauf von Aktien (§ 289a Abs. 1 Nr. 7 HGB). Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, sind nicht geschlossen (§ 289a Abs. 1 Nr. 8 HGB). Vereinbarungen nach § 289a Abs. 1 Nr. 9 HGB liegen nicht vor. Art. 19 der Marktmissbrauchsverordnung (EU) Nr. 596/2014 und § 26 Abs. 2 WpHG erfordern Veröffentlichungen von Geschäften der Mitglieder des Vorstands, des Aufsichtsrats und diesen nahestehenden natürlichen sowie juristischen Personen in ALBIS Leasing Aktien. Nach beiden Regularien sind Käufe und Verkäufe durch vorgenannte Personen mitteilungspflichtig. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de. G. Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f und 315d HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung mit den Angaben gemäß §§ 289f , 315d HGB ist dauerhaft zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de, dort unter der Rubrik "Investoren/Corporate Governance". Die Angaben zu den für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezügen von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Vorschüssen und Krediten gemäß § 285 Nr. 9 HGB erfolgen im Anhang. Einzelheiten zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats enthält der Vergütungsbericht gemäß §§ 87a, 162 AktG. Er ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses. Der Vergütungsbericht ist dauerhaft zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de.
Hamburg, den 22. April 2024 ALBIS Leasing AG Sascha Lerchl, Sprecher des Vorstands Andreas Arndt, Vorstand Bilanz zum 31. Dezember 2023der ALBIS Leasing AG, HamburgAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023der ALBIS Leasing AG, Hamburg
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023I. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie ALBIS Leasing AG ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg, Deutschland, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 73071 eingetragen. Gegenstand der Gesellschaft ist der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen, insbesondere an Unternehmen, die ihrerseits im Bereich des Leasinggeschäfts tätig sind, sowie von Grundstücken und Gebäuden im In- und Ausland. Der Jahresabschluss für die ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2023 wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen auf Grundlage der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Bei den Finanzanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorgenommen, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Forderungen sind zum Nennwert - vermindert um gegebenenfalls erforderliche Wertberichtigungen - angesetzt. Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Erkennbaren und latenten Risiken wird durch Bildung von Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nennwerten aktiviert. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen umfassen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag und wird auf Basis einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung vorgenommen. Bei einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird eine Abzinsung der Rückstellungen mit dem gemäß § 253 Abs. 2 HGB von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen. Die Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 1,82% (Vorjahr 1,78 %) und einer kalkulierten Rentenanpassung von 2,3 % (Vorjahr 2,5 %) vorgenommen. Angewendet wurde die Projected Unit Credit-Methode (PUC-Methode). Der Rechnungszins ist der Bundesbankzinssatz per 31. Dezember 2023 bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen ermittelt, die insbesondere bei den Pensionsrückstellungen bestehen. Dabei werden bei der ALBIS Leasing AG nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bestehen. Die Ermittlung der Latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes des steuerlichen Organkreises der ALBIS Leasing von aktuell 32,28 % (Vorjahr 32,28 %). Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuern angesetzt. Aktive latente Steuern werden nur bis zur Höhe der bestehenden passiven latenten Steuern bilanziert. Im Falle eines Überhangs aktiver latenter Steuern erfolgt in Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Abs. 1 S. 2 HGB keine Aktivierung. Zum 31. Dezember 2023 besteht wie am Vorjahresstichtag ein Überhang aktiver latenter Steuern, der nicht angesetzt wird. III. Erläuterungen zur BilanzAKTIVA AnlagevermögenFinanzanlagenZusammensetzung des Anteilsbesitzes nach Buchwerten
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Aufstellung des AnteilsbesitzesDie Gesellschaft war im Berichtsjahr an folgenden Gesellschaften gemäß § 285 Nr. 11 HGB in Verbindung mit § 16 Abs. 2 und 4 AktG beteiligt:
(1) Jahresergebnis vor Aufwand aus
Ergebnisabführung und vor Erträgen aus
Verlustübernahme
Die im Vorjahr ausgewiesene mittelbare Beteiligung an der LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH ist durch die Verschmelzung der Gesellschaft auf die ALBIS HiTec Leasing GmbH untergegangen. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die ALBIS Leasing AG hat den Tochtergesellschaften der ALBIS HiTec Leasing Gruppe Darlehen in Höhe von T€ 7.080 aus den Mitteln der Kapitalerhöhung des Jahres 2020 gewährt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren zudem aus der Ergebnisabführung der ALBIS HiTec Leasing GmbH und aus Verrechnungen im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Guthaben bei KreditinstitutenDie Guthaben bei Kreditinstituten beruhen in Höhe von T€ 1.362 (Vorjahr T€ 941) auf frei verfügbaren Guthaben und in Höhe von T€ 67 (Vorjahr T€ 68) auf eingezahlten Kautionen, vor allem Mietkautionen im Zusammenhang mit Mietverhältnissen in der Ifflandstraße 4. Darüber hinaus wird ein Treuhandkonto in Höhe von T€ 165 ausgewiesen. PASSIVAGezeichnetes Kapital(1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 21.195.430,00 (Euro einundzwanzig Millionen einhundertfünfundneunzigtausendvierhundertdreißig), Vorjahr € 21.195.430,00. Es ist in 21.195.430 auf den Inhaber lautende Stückaktien (Vorjahr 21.195.430 Stückaktien) eingeteilt. Es gibt keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Die Stammaktien sind sämtlich mit identischen Stimm- und Dividendenberechtigungen ausgestattet. Besondere Kontrollbefugnisse wurden nicht eingeräumt. Verfügungsbeschränkungen hinsichtlich der Aktien sind der ALBIS Leasing AG nicht bekannt. (2) Die Form der Aktienurkunden sowie die der Gewinnanteils- und Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Gleiches gilt für Schuldverschreibungen und Zinsscheine. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist ausgeschlossen. Entwicklung des Eigenkapitals
Die Hauptversammlung am 13. Juli 2023 entschied, für das Geschäftsjahr 2022 keine Dividende auszuschütten und den Bilanzgewinn in Höhe von T€ 280 zur Stärkung des Eigenkapitals vollständig in die Anderen Gewinnrücklagen einzustellen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDie Pensionsrückstellungen wurden für unverfallbare Anwartschaften von vor dem 30. Juni 1997 ausgeschiedenen Mitarbeitern gebildet. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 %, Vorjahr 1,44 %) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 %, Vorjahr 1,78 %) stellt sich wie folgt dar: Sollrückstellung mit Zinssatz (2023)
Gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB dürfen Gewinne nur ausgeschüttet werden, wenn die nach einer Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens dem Unterschiedsbetrag entsprechen (Ausschüttungssperre). SteuerrückstellungenSteuerrückstellungen waren in Höhe von T€ 116 (Vorjahr T€ 63) für Ertragsteuern der Vorjahre und in Höhe von T€ 416 (Vorjahr T€ 99) für Ertragsteuern des Berichtsjahres zu bilden. Die Steuerrückstellungen entfallen auf Körperschaftsteuer (T€ 240), Solidaritätszuschlag (T€ 13) und Gewerbesteuer (T€ 279). Sonstige Rückstellungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und LeistungenDer Ausweis von insgesamt T€ 262 (Vorjahr T€ 274) betrifft im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber Aufsichtsräten und Rechtsanwälten. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen UnternehmenDie Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 1.767 (Vorjahr T€ 1.812) resultieren aus der umsatzsteuerlichen Organschaft, Dienstleistungsverträgen und laufenden Verrechnungen im Konzern. Sonstige Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer ergeben sich aus der umsatzsteuerlichen Organschaft der ALBIS Leasing AG mit den übrigen Gesellschaften der ALBIS Leasing Gruppe. Restlaufzeiten der VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten haben sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöseDie Umsatzerlöse betrugen im Jahr 2023 T€ 1.577 (Vorjahr T€ 1.584). Seit dem 1. November 2005 ist die ALBIS Leasing AG Hauptmieterin des Gebäudes Ifflandstraße 4, Hamburg. Sie hat mit allen dort ansässigen Gesellschaften Untermietverträge abgeschlossen. Im Geschäftsjahr wurden Mieten in Höhe von T€ 1.409 (Vorjahr T€ 1.416) erlöst. Zudem realisierte die ALBIS Leasing AG Erlöse aus der Tätigkeit als zentrale Stelle des Geldwäschebeauftragten in Höhe von T€ 72 (Vorjahr T€ 72), Erlöse aus der Erbringung von Compliance-Dienstleistungen für die Tochtergesellschaften in Höhe von T€ 48 (Vorjahr T€ 48) und Erlöse aus der Übernahme der Internen Revision in Höhe von T€ 48 (Vorjahr T€ 48). Sonstige betriebliche ErträgeSonstige betriebliche Erträge werden in Höhe von T€ 1.239 (Vorjahr T€ 1.132) ausgewiesen. Die ALBIS Leasing AG realisierte Erträge aus der Weiterbelastung von Dienstleistungen an Tochterunternehmen in Höhe von T€ 981 (Vorjahr T€ 1.098). Periodenfremde Erträge sind in Höhe von T€ 146 enthalten. Diese entfallen mit T€ 132 auf die Auflösung von Rückstellungen und mit T€ 14 auf Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens. Aufwendungen für bezogene LeistungenDie Aufwendungen für bezogene Leistungen betrugen im Berichtsjahr T€ 1.513 (Vorjahr T€ 1.337). Die Aufwendungen resultieren überwiegend aus dem Mietverhältnis für die Zentrale in der Ifflandstraße 4. Aufwendungen für AlterversorgungDie Aufwendungen für Altersversorgung beliefen sich im Berichtsjahr auf T€ 2 (Vorjahr T€ 0). Erträge aus GewinnabführungsverträgenMit der ALBIS HiTec Leasing GmbH besteht seit Mitte 2014 ein Ergebnisabführungsvertrag. Die Erträge aus Ergebnisabführung ergaben sich mit T€ 6.763 (Vorjahr T€ 3.559). Zinsen und ähnliche ErträgeDie Zinserträge aus an Tochtergesellschaften (verbundene Unternehmen) gewährten Darlehen betragen T€ 106 (Vorjahr T€ 106). Zinsen und ähnliche AufwendungenDie Zinsaufwendungen betragen T€ 53 (Vorjahr T€ 102). Die Zinsen sind angefallen für die Aufzinsung der Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 35 (Vorjahr T€ 75), für Darlehen von Tochtergesellschaften von T€ 18 (Vorjahr T€ 18) und für Darlehen von Kreditinstituten von T€ 0 (Vorjahr T€ 8). Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie für das Jahr 2023 geschuldeten Ertragsteuern betragen T€ 416 (Vorjahr T€ 106). Ertragsteuernachzahlungen für Vorjahre gab es nicht (Vorjahr T€ 42). V. Sonstige AngabenEntsprechenserklärung zum Corporate Governance KodexVorstand und Aufsichtsrat haben die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex abgegeben. Die ALBIS Leasing AG veröffentlicht diese auf ihrer Internetseite www.albis-leasing.de. Meldungen gemäß § 33 WpHGRolf Hauschildt teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 24. März 2022 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 21. März 2022 die Schwelle von 25 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 27,64 % (das entspricht 5.857.697 Stimmrechten) betrug. Christoph Zitzmann teilte uns gemäß § 33 Abs. 1 WpHG am 22. Juni 2021 mit, dass sein Stimmrechtsanteil an der ALBIS Leasing AG, Hamburg, Deutschland, am 22. Juni 2021 die Schwelle von 25 % der Stimmrechte überschritt und an diesem Tag 25,03 % (das entspricht 5.305.071 Stimmrechten) betrug. Es gab im Berichtszeitraum keine neuen Mitteilungen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG. Haftungsverhältnisse (§ 251 i. V. m. §§ 268 Abs. 7 HGB und 285 Nr. 27 HGB)Die ALBIS Leasing AG hat mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die ALBIS HiTec Leasing GmbH ist ihrerseits mit ihren Tochtergesellschaften, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der ALBIS Service GmbH, mittelbar mit Ergebnisabführungsverträgen verbunden. Die Ergebnisabführungsverträge verpflichten die ALBIS Leasing AG, Verluste der verbundenen Gesellschaften zu übernehmen. Die Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, ("LBBW") hat eine Avalbürgschaft zugunsten der Hanse Finance S. A., Compartment Kontor, für Verkäuferrisiken übernommen, die sich aus von der ALBIS HiTec Leasing GmbH verkauften Forderungen an das Compartment Kontor ergeben. Die ALBIS Leasing AG haftet zusammen mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH gesamtschuldnerisch gegenüber der LBBW bis zu einem Höchstbetrag von € 4 Mio., soweit sich aus dem Aval Inanspruchnahmen ergeben. Zum 31. Dezember 2023 betrug die Inanspruchnahme der Avalbürgschaft und damit das Haftungsverhältnis für die ALBIS Leasing AG € 2,35 Mio. Die LBBW hat eine Avalbürgschaft zugunsten der Hanse Finance S. A., Compartments NorthWest und NorthWest II, für Verkäuferrisiken übernommen, die sich aus von der ALBIS HiTec Leasing GmbH verkauften Forderungen an die Compartments NorthWest und NorthWest II ergeben. Die ALBIS Leasing AG hat zusammen mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH die gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der LBBW bis zu einem Höchstbetrag von € 2,75 Mio. übernommen, soweit sich aus dem Aval Inanspruchnahmen ergeben. Die Inanspruchnahme der Linie am 31. Dezember 2023 betrug € 2,41 Mio. Mit Datum vom 2. Juli 2020 wurde zwischen der ALBIS HiTec Leasing GmbH und der LBBW ein Rahmendarlehensvertrag bis zu einem Höchstbetrag von € 6,45 Mio. geschlossen. Es handelt sich um eine Vorfinanzierungskreditlinie für Forderungsankäufe der Hanse Finance S. A., Compartment NorthWest. Diese Kreditlinie kann von den Tochtergesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH und ALBIS Fullservice Leasing GmbH in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahmen der Linie am 31. Dezember 2023 betrug € 0. Die ALBIS Leasing AG haftet hierfür gesamtschuldnerisch mit. Mit Datum vom 16. Februar 2018 wurde zwischen der ALBIS HiTec Leasing GmbH, der ALBIS Fullservice Leasing GmbH und der OLB Oldenburgische Landesbank AG, Bremen, ein Rahmendarlehensvertrag bis zu einem Höchstbetrag von € 3,0 Mio. geschlossen. Es handelt sich um eine Vorfinanzierungskreditlinie für Forderungsankäufe der Hanse Finance S. A., Compartment Kogge. Diese Kreditlinie kann von den Tochtergesellschaften ALBIS HiTec Leasing GmbH und ALBIS Fullservice Leasing GmbH unter den vorgenannten Bedingungen in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme der Linie am 31. Dezember 2023 betrug € 0. Die ALBIS Leasing AG haftet hierfür gesamtschuldnerisch mit. Die Wahrscheinlichkeit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen wird aufgrund des störungsfreien Verlaufs der Grundgeschäfte als gering eingestuft. Weitere Haftungsverhältnisse, aus denen Risiken erwachsen könnten, bestanden zum 31. Dezember 2023 nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 und 3a HGB)Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
Der Mietvertrag endet - nach Verlängerung in 2019 um weitere fünf Jahre - im Jahr 2025. Durchschnittliche Mitarbeiterzahl (§ 285 Nr. 7 HGB)Während des Geschäftsjahres beschäftigte die ALBIS Leasing AG durchschnittlich fünf Angestellte und zwei Vorstände (Vorjahr fünf Angestellte und zwei Vorstände). Am 31. Dezember 2023 hatte die ALBIS Leasing AG einen Personalbestand von vier Angestellten, zwei Prokuristen und zwei Vorständen. Bezüge des Aufsichtsrats und des VorstandsAngaben zu § 285 Nr. 9a HGB (Gesamtbezüge)Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung des Vorstands im Jahr 2023 betrug T€ 848 (Vorjahr T€ 886). Darin enthalten sind neben dem Fixum Nebenleistungen und Sachbezüge, kurzfristige variable Vergütungen und Abfindungen. Die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährte Gesamtvergütung des Aufsichtsrats belief sich auf T€ 214 (Vorjahr T€ 217). Davon entfallen auf die Aufsichtsratsvergütung T€ 198 (Vorjahr T€ 201) und auf Sitzungsgelder T€ 16 (Vorjahr T€ 16). Pauschale Aufwandsentschädigungen wurden nicht gewährt. Einzelheiten zu den Vergütungen des Vorstands und des Aufsichtsrats enthält der Vergütungsbericht. Der Vergütungsbericht nach ARUG II wird gemäß §§ 87a und 162 AktG erstellt. Er ist nicht Bestandteil des Jahresabschlusses. Der Vergütungsbericht ist dauerhaft zugänglich auf unserer Internetseite www.albis-leasing.de. Bezüge früherer Mitglieder des Aufsichtsrats und des VorstandsAngaben zu § 285 Nr. 9b HGB (Gesamtbezüge)Für ehemalige Vorstandsmitglieder wurden Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 465 (Vorjahr T€ 473) gebildet und Ruhegelder in Höhe von T€ 36 (Vorjahr T€ 33) gezahlt. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrats (§ 285 Nr. 10 HGB)Dem Vorstand gehörten im Jahr 2023 an
Die Mitglieder des Vorstands sind gleichzeitig wie folgt tätig:
Die genannten Gesellschaften sind sämtlich 100%ige Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing AG. Dem Aufsichtsrat gehörten im Jahr 2023 an Christoph Franz Buchbender, Geschäftsführer, Neuss (Vorsitzender) Weitere AufsichtsratsmandateARAG SE, Düsseldorf Beiratsvorsitzender Christian Hillermann, Geschäftsführer, Hamburg (Stellvertretender Vorsitzender) Weitere Aufsichtsratsmandateaffinis AG, Bremen Stellvertretender Vorsitzender Dr. Kerstin Steidte-Schmitt, Rechtsanwältin, Chemnitz (Mitglied) Prof. Dr. Jens Poll, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt und Steuerberater, Berlin (Vorsitzender des Prüfungsausschusses) Weitere Aufsichtsratsmandate
BörsennotierungDie ALBIS Leasing AG (ISIN DE0006569403 // WKN 656940) ist seit dem 30. August 1999 im Regulierten Markt an den Börsen Frankfurt / Main (General Standard) und München notiert. Darüber hinaus bestehen Notierungen im Freiverkehr weiterer Börsen. KonzernverhältnisseDie ALBIS Leasing AG erstellt in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernobergesellschaft zum 31. Dezember 2023 einen Konzernabschluss nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und einen Konzernlagebericht mit befreiender Wirkung für die Tochtergesellschaften. Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger veröffentlicht. Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB)Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird gemäß der Erleichterung des § 285 Nr. 17 HGB im Konzernanhang der ALBIS Leasing AG, Hamburg, angegeben. Beziehungen zu nahestehenden Personen (§ 285 Nr. 21 HGB)Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu marktüblichen Bedingungen geschlossen. Wesentliche Beziehungen bestehen insbesondere zu in mittel- oder unmittelbar 100%igem Anteilsbesitz befindlichen Tochtergesellschaften der ALBIS Leasing AG. Die Beziehungen bestehen überwiegend aufgrund von Miet- und Dienstleistungsverträgen. Die ALBIS Leasing AG hat ein nahestehendes Unternehmen wie im Vorjahr mit der Erstellung einer Unternehmensanalyse beauftragt. Der Vertrag wurde zu marktüblichen Bedingungen abgeschlossen. Darüber hinaus hat der Vorstand an der Veranstaltung "Aktienforum 2023" teilgenommen. Das Entgelt betrug insgesamt T€ 23. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (§ 285 Nr. 33 HGB)Es gibt keine wesentlichen Ereignisse, über die zu berichten wäre. Gewinnverwendungsvorschlag (§ 285 Nr. 34 HGB)Der Vorstand wird der Hauptversammlung am 4. Juli 2024 vorschlagen für das Geschäftsjahr 2023 eine Dividende in Höhe von 8 Cent je Aktie zu zahlen und den verbleibenden Bilanzgewinn der ALBIS Leasing AG zum 31. Dezember 2023 in Höhe von T€ 1.810 in die Bilanzposition "andere Gewinnrücklagen" einzustellen.
Hamburg, den 22. April 2024 ALBIS Leasing AG Sascha Lerchl, Sprecher des Vorstands Andreas Arndt, Vorstand Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023der ALBIS Leasing AG, Hamburg
Versicherung der gesetzlichen Vertreter zum Jahresabschluss und zum Lagebericht"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."
Hamburg, den 22. April 2024 ALBIS Leasing AG Sascha Lerchl, Sprecher des Vorstands Andreas Arndt, Vorstand Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ALBIS Leasing AG, HamburgVermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der ALBIS Leasing AG, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ALBIS Leasing AG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlichte Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f, 315d HGB, auf die in Abschnitt G. des Lageberichts verwiesen wird, und die im Lagebericht in Abschnitt C.2.2. "Gruppenweites internes Kontrollsystem" beschriebenen wesentlichen Merkmale des gesamten internen Kontrollsystems (Angaben aufgrund der Empfehlung A.5 des Deutschen Corporate Governance Kodex) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des JahresabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar: Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen sowie der Forderungen gegen verbundene Unternehmena) Das Risiko für den AbschlussZum 31. Dezember 2023 bilanziert die ALBIS Leasing AG, Hamburg, Anteile an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 35.886 sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 10.946. Dies entspricht 96,6% der Bilanzsumme und 112,0% des Eigenkapitals. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten, die Forderungen gegen verbundene Unternehmen zum Nominalwert bilanziert. Über die mit den Tochtergesellschaften abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträge beeinflussen deren Jahresergebnisse maßgeblich das Jahresergebnis der ALBIS Leasing AG, die außerhalb des Verbundbereichs keine eigenen Einnahmen - außer Mieteinahmen aus Untervermietung - erzielt. Bei den Anteilen sind gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB außerplanmäßige Abschreibungen bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung vorzunehmen. Bei den Forderungen sind Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Stichtag vorzunehmen. Die Angaben der Gesellschaft zur Beteiligungs- und Forderungsbewertung sind in den Kapiteln "II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" und "III. Erläuterungen zur Bilanz / Aufstellung des Anteilsbesitzes" im Anhang sowie im Kapitel "B.3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage" des Lageberichts enthalten. Die Werthaltigkeit der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen wird durch eine vereinfachte Unternehmensbewertung mittels des Ertragswertverfahrens auf Basis einer aktuellen Mehrjahresplanung nachgewiesen. Die in dem Bewertungsmodell verwendeten Prämissen werden soweit möglich aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Kapitalmarktdaten, Zinssätze) abgeleitet. Die ermittelten künftigen Gewinne der Tochtergesellschaften beruhen auf einer Ertragsplanung für die nächsten fünf Jahre, die mit der Annahme einer langfristigen Wachstumsrate fortgeschrieben werden. Die Planung des LeasingNeugeschäfts und der erwarteten Kosten erfolgt zentral durch das Controlling bis zur Ebene der Betriebsergebnisse. Die Planungsrechnungen werden nach Plausibilitätskontrolle durch das Rechnungswesen und den Vorstand der Gesellschaft in das Bewertungsmodell übertragen. Dabei werden für Bewertungszwecke gegebenenfalls erforderliche Anpassungen berücksichtigt (z.B. Ertragsteuern). Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße von den Planungsannahmen, insbesondere von der Einschätzung der künftigen Leasingerträge und Aufwandsstrukturen der Tochtergesellschaften durch die gesetzlichen Vertreter sowie von den jeweils verwendeten Diskontierungszinssätzen abhängig. Die Bewertungen sind daher mit Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund und angesichts der wesentlichen Bedeutung der Anteile an und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen für die Vermögens- und Ertragslage der ALBIS Leasing AG war dieser Sachverhalt im Rahmen unserer Prüfung von besonderer Bedeutung. Die Bewertungen durch die Gesellschaft ergaben keinen Abwertungsbedarf. b) Prüferisches Vorgehen und SchlussfolgerungenBei unserer Prüfung der Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben wir unter anderem das methodische Vorgehen zur Bewertung nachvollzogen, die der Bewertung zugrunde liegenden zentralen Annahmen gewürdigt und die Ermittlung des Kapitalisierungszinssatzes beurteilt. Wir haben uns davon überzeugt, dass die nach einem vereinfachten Ertragswertverfahren abgeleiteten beizulegenden Werte in vertretbarer Weise aus den relevanten Bewertungsstandards abgeleitet wurden. Von der Angemessenheit der bei der Beteiligungsbewertung verwendeten künftigen Planergebnisse haben wir uns durch Abstimmung mit der von den gesetzlichen Vertretern erstellten Planung überzeugt und deren wesentliche Annahmen nachvollzogen. Dabei haben wir auch beurteilt, ob der Planungsprozess eine hinreichend genaue Schätzung zukünftiger Zahlungsströme und Ergebnisse sicherstellt. Mit der Kenntnis, dass bereits relativ kleine Veränderungen des Kapitalisierungszinssatzes wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der auf diese Weise ermittelten Beteiligungswerte haben können, haben wir die bei der Bestimmung des verwendeten Diskontierungszinssatzes herangezogenen Parameter und das Berechnungsschema nachvollzogen. Die von den gesetzlichen Vertretern angewandten Bewertungsparameter und -annahmen sind unter Berücksichtigung der verfügbaren Informationen aus unserer Sicht insgesamt geeignet, um die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und der Forderungen gegen verbundene Unternehmen sachgerecht vorzunehmen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die bis zum Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen umfassen:
Die übrigen Teile des Geschäftsberichts werden uns voraussichtlich nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung ist, auf die in Abschnitt G. des Lageberichts hingewiesen wird, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns zu den vor dem Datum dieses Bestätigungsvermerks erlangten sonstigen Informationen durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenVermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach § 317 Abs. 3a HGBPrüfungsurteilWir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei "ALBIS_Leasing_AG_JA_2023-12-31-de.zip" enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Jahresabschlusses und des Lageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen. Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Jahresabschluss und zum beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab. Grundlage für das PrüfungsurteilWir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagement des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) angewendet. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-UnterlagenDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Jahresabschlusses und des Lageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten -Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-UnterlagenUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden von der Hauptversammlung am 13. Juli 2023 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 27. Oktober 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Abschlussprüfer der ALBIS Leasing AG, Hamburg, tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Sonstiger Sachverhalt - Verwendung des BestätigungsvermerksUnser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Jahresabschluss und dem geprüften Lagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Jahresabschluss und Lagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Jahresabschlusses und des geprüften Lageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dirk Schützenmeister.
Hamburg, 22. April 2024 RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Frank Schuckenbrock, Wirtschaftsprüfer Dirk Schützenmeister, Wirtschaftsprüfer |
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