MAKU
Informationstechnik GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.003,00 |
50.825,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
77,00 |
| II.
Sachanlagen |
27.001,00 |
49.748,00 |
| III.
Finanzanlagen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.812.801,92 |
2.931.102,17 |
| I.
Vorräte |
1.048.124,53 |
1.229.879,16 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
818.165,53 |
791.215,09 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
946.511,86 |
910.007,92 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
27.013,91 |
31.432,54 |
| Aktiva |
2.867.818,83 |
3.013.359,71 |
Passiva
|
|
30.9.2023
EUR |
30.9.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.178.846,20 |
2.100.954,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
250.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.850.954,00 |
1.660.741,19 |
| III.
Jahresüberschuss |
77.892,20 |
190.212,81 |
| B.
Rückstellungen |
120.280,00 |
249.278,58 |
| C.
Verbindlichkeiten |
568.692,63 |
663.127,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
568.692,63 |
663.127,13 |
| Passiva |
2.867.818,83 |
3.013.359,71 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN (§ 284 Abs.1 HGB)
I.1. Die
Firma MAKU Informationstechnik GmbH in 45145 Essen,
Gewerbehofstr.7 wurde mit notariellem Vertrag vom 14.
November 1984 errichtet (Urk.-Nr. 476/1984 des Notars
Johannes Brecklinghaus in Essen). Die aktuelle Fassung des
Gesellschaftsvertrages datiert auf den 16.06.2008 (Urk.-Nr.
112 des Notars Dr. Grote).
I.2. Die Gesellschaft ist in das
Handelsregister eingetragen unter Nr. HRB 6204
(Amtsgericht Essen).
I.3. Sitz der Gesellschaft ist Essen.
I.4. Der
Gegenstand der Gesellschaft sind der Vertrieb von
Hard- und Software, die Anwenderberatung und
-unterstützung und Softwareentwicklung auf dem
Computersektor, die Durchführung des technischen
Kundendienstes sowie die Durchführung aller im
unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der
Computertechnik stehenden Geschäfte und
Tätigkeiten.
I.5. Gesellschafter sind seit Firmengründung
mit folgenden Beteiligungen:
- Herr
Altfried Marn, Essen 125.000,00 EUR (50%)
- Herr
Peter Kurz, Essen 125.000,00 EUR (50%)
I.6. Das
Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 250.000
und war zum Bilanzstichtag vollständig eingezahlt.
Ausstehende Einlagen waren nicht zu bilanzieren.
I.7. Zu
Geschäftsführern der Gesellschaft sind
bestellt:
- Herr
Peter Kurz, Essen
- Herr
Stefan Schlick, Essen
I.8. Das
Geschäftsjahr entspricht einem abweichenden
Wirtschaftsjahr vom 01.Oktober bis 30.September.
I.9. Gemäß den Kriterien des § 267
Abs.1 HGB liegt eine
kleine Kapitalgesellschaft vor. Die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 HBG finden Anwendung.
I.10. Das Unternehmen wird beim Finanzamt
Essen-Süd (St-Nr. 112/5730/1127) steuerlich
geführt.
II. ERLäUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
II.1. Neben den für alle Kaufleute geltenden
Vorschriften der §§ 238 f. HGB sind die
ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften
gemäß §§ 264f. HGB zu beachten.
II.2. Die Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung
gemäß § 252 Abs.1 HGB wurden beachtet. Bei
der Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden wurden die
geltenden Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches beachtet.
II.3. Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im
Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
II.4. In den Anhang werden diejenigen Angaben
aufgenommen, soweit sie in Ausübung eines Wahlrechtes
nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung
erfolgten.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:
II.5a. Sachanlagen werden gemäß §
253 Abs.3 HGB mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die
Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen.
Die Abschreibungen wurden jeweils monatsgenau berechnet. Es
wird auf den vorliegenden Anlagenspiegel verwiesen.
II.5b. Finanzanlagen werden gemäß
§ 253 Abs.3 HGB mit den Anschaffungskosten bewertet.
II.6. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
einem Anschaffungswert bis EUR 800,00 netto wurden nach
§ 6 Abs.2 EStG im Wirtschaftsjahr vollständig
abgeschrieben. Der in Vorjahren gebildete Sammelposten
für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
zwischen 150,00 EUR und 1.000,00 EUR wurde im
Geschäftsjahr weiter planmäßig abgeschrieben.
II.7. Sonstige Vermögensgegenstände
(1500) enthalten die Erstattungsbeträge 2022/2023 zur
Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag und
zur Gewerbesteuer. Alle weiteren sonstigen
Vermögensgegenstände wurden in der Bilanz mit
entsprechender Bezeichnung ausgewiesen.
II.8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
gemäß § 250 Abs.1 HGB umfassen im
Wirtschaftsjahr gezahlte Geldleistungen, die Aufwand für
spätere Rechnungsperioden darstellen. Im
Wirtschafts-jahr 2022/2023 waren aktive
Rechnungsabgrenzungsposten für verschiedene betriebliche
Versicherungen, Beiträge und Kfz-Steuer zu bilden.
II.9. Steuerrückstellungen waren im
Geschäftsjahr 2022/2023 auf Grund der Guthabensituation
nicht neu zu bilden. Die Vorjahresrückstellungen werden
wegen Zahlung nach dem Bilanzstichtag fortgeführt.
II.10.
Sonstige Rückstellungen sind gemäß
§ 249 Abs.1 HGB in Höhe des Betrages angesetzt, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, um die zu erwartenden Ausgaben zu decken. Es
handelt sich hierbei um die Rückstellungen für
Resturlaubsverpflichtungen, die Rückstellung für
Berufsgenossenschaft, Ausgleichsabgabe,
Gewährleistungen, Reisekosten, Provisionen und
Prämien, Lizenzen, vertragliche Abgeltungen und die
Rückstellung für Jahres-abschlusskosten.
II.11. Sonstige Verbindlichkeiten umfassen
Aufwendungen des Rechnungsjahres, die erst in der kommenden
Rechnungsperiode gezahlt wurden. Die übrigen sonstigen
Verbindlichkeiten (Konto 1700) betragen für das
Geschäftsjahr 2022/2023 0,00 EUR.
III. ERGäNZENDE ANGABEN
III.1. Die in der Bilanz zum 30.09.2023
ausgewiesenen Bestände der Konten bei der Geno-Bank
Essen und der Sparkasse Essen stimmen mit den entsprechenden
Kontoauszügen per 30.09.2023 überein. Die
ausgewiesenen Kassenbestände entsprechen den vorgelegten
Kassenberichten.
III.2. Der Jahresabschluss vermittelt einen den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick
in die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft.
IV. GEWINNVERWENDUNGSBESCHLUSS
IV.1. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung
des Jahresergebnisses (§ 268 I HGB).
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss in Höhe von 77.892,20
EUR wird nach Verrechnung des Gewinn-vortrages in Höhe
von 1.850.954,00 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.
| Jahresüberschuss per
30.09.2023: |
77.892,20 EUR |
| Gewinnvortrag
30.09.2022: |
1.850.954,00 EUR |
| Vortrag auf neue
Rechnung: |
1.928.846,20 EUR |
sonstige Berichtsbestandteile
Essen, den 04.03.2024
gezeichnet
Peter Kurz, Stefan Schlick
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.03.2024
festgestellt. |