MAKU Informationstechnik GmbH

Gewerbehofstraße 7, 45145 Essen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Essen HRB 6204
Eingetragen
22.11.1984
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
Der Vertrieb von Hard- und Software, die Anwenderberatung und -unterstützung und Softwareentwicklung auf dem Computersektor, die Durchführung des technischen Kundendienstes sowie die Durchführung aller im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Computertechnik stehenden Geschäfte und Tätigkeiten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Stefan Schlick
seit 3.3.2011
Geschäftsführer
Peter Kurz
seit 7.3.2001
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

MAKU Holding GmbH & Co. KG
Germany
250.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MAKU Informationstechnik GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023

Bilanz

Aktiva

30.9.2023
EUR
30.9.2022
EUR
A. Anlagevermögen 28.003,00 50.825,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 77,00
II. Sachanlagen 27.001,00 49.748,00
III. Finanzanlagen 1.000,00 1.000,00
B. Umlaufvermögen 2.812.801,92 2.931.102,17
I. Vorräte 1.048.124,53 1.229.879,16
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 818.165,53 791.215,09
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 946.511,86 910.007,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 27.013,91 31.432,54
Aktiva 2.867.818,83 3.013.359,71

Passiva

30.9.2023
EUR
30.9.2022
EUR
A. Eigenkapital 2.178.846,20 2.100.954,00
I. Gezeichnetes Kapital 250.000,00 250.000,00
II. Gewinnvortrag 1.850.954,00 1.660.741,19
III. Jahresüberschuss 77.892,20 190.212,81
B. Rückstellungen 120.280,00 249.278,58
C. Verbindlichkeiten 568.692,63 663.127,13
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 568.692,63 663.127,13
Passiva 2.867.818,83 3.013.359,71

Anhang


I. ALLGEMEINE ANGABEN (§ 284 Abs.1 HGB)

I.1. Die Firma MAKU Informationstechnik GmbH in 45145 Essen, Gewerbehofstr.7 wurde mit notariellem Vertrag vom 14. November 1984 errichtet (Urk.-Nr. 476/1984 des Notars Johannes Brecklinghaus in Essen). Die aktuelle Fassung des Gesellschaftsvertrages datiert auf den 16.06.2008 (Urk.-Nr. 112 des Notars Dr. Grote).

I.2. Die Gesellschaft ist in das Handelsregister eingetragen unter Nr. HRB 6204 (Amtsgericht Essen).

I.3. Sitz der Gesellschaft ist Essen.

I.4. Der Gegenstand der Gesellschaft sind der Vertrieb von Hard- und Software, die Anwenderberatung und -unterstützung und Softwareentwicklung auf dem Computersektor, die Durchführung des technischen Kundendienstes sowie die Durchführung aller im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit der Computertechnik stehenden Geschäfte und Tätigkeiten.

I.5. Gesellschafter sind seit Firmengründung mit folgenden Beteiligungen:

 - Herr Altfried Marn, Essen 125.000,00 EUR (50%)
 - Herr Peter Kurz, Essen 125.000,00 EUR (50%)

I.6. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt EUR 250.000 und war zum Bilanzstichtag vollständig eingezahlt. Ausstehende Einlagen waren nicht zu bilanzieren.

I.7. Zu Geschäftsführern der Gesellschaft sind bestellt:

 - Herr Peter Kurz, Essen
 - Herr Stefan Schlick, Essen

I.8. Das Geschäftsjahr entspricht einem abweichenden Wirtschaftsjahr vom 01.Oktober bis 30.September.

I.9. Gemäß den Kriterien des § 267 Abs.1 HGB liegt eine kleine Kapitalgesellschaft vor. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 HBG finden Anwendung.

I.10. Das Unternehmen wird beim Finanzamt Essen-Süd (St-Nr. 112/5730/1127) steuerlich geführt.

II. ERLäUTERUNGEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

II.1. Neben den für alle Kaufleute geltenden Vorschriften der §§ 238 f. HGB sind die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264f. HGB zu beachten.

II.2. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung gemäß § 252 Abs.1 HGB wurden beachtet. Bei der Bilanzierung und Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurden die geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches beachtet.

II.3. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

II.4. In den Anhang werden diejenigen Angaben aufgenommen, soweit sie in Ausübung eines Wahlrechtes nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung erfolgten.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:

II.5a. Sachanlagen werden gemäß § 253 Abs.3 HGB mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen wurden unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear vorgenommen. Die Abschreibungen wurden jeweils monatsgenau berechnet. Es wird auf den vorliegenden Anlagenspiegel verwiesen.

II.5b. Finanzanlagen werden gemäß § 253 Abs.3 HGB mit den Anschaffungskosten bewertet.

II.6. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis EUR 800,00 netto wurden nach § 6 Abs.2 EStG im Wirtschaftsjahr vollständig abgeschrieben. Der in Vorjahren gebildete Sammelposten für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 150,00 EUR und 1.000,00 EUR wurde im Geschäftsjahr weiter planmäßig abgeschrieben.

II.7. Sonstige Vermögensgegenstände (1500) enthalten die Erstattungsbeträge 2022/2023 zur Körperschaftsteuer, zum Solidaritätszuschlag und zur Gewerbesteuer. Alle weiteren sonstigen Vermögensgegenstände wurden in der Bilanz mit entsprechender Bezeichnung ausgewiesen.

II.8. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten gemäß § 250 Abs.1 HGB umfassen im Wirtschaftsjahr gezahlte Geldleistungen, die Aufwand für spätere Rechnungsperioden darstellen. Im Wirtschafts-jahr 2022/2023 waren aktive Rechnungsabgrenzungsposten für verschiedene betriebliche Versicherungen, Beiträge und Kfz-Steuer zu bilden.

II.9. Steuerrückstellungen waren im Geschäftsjahr 2022/2023 auf Grund der Guthabensituation nicht neu zu bilden. Die Vorjahresrückstellungen werden wegen Zahlung nach dem Bilanzstichtag fortgeführt.

II.10.  Sonstige Rückstellungen sind gemäß § 249 Abs.1 HGB in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um die zu erwartenden Ausgaben zu decken. Es handelt sich hierbei um die Rückstellungen für Resturlaubsverpflichtungen, die Rückstellung für Berufsgenossenschaft, Ausgleichsabgabe, Gewährleistungen, Reisekosten, Provisionen und Prämien, Lizenzen, vertragliche Abgeltungen und die Rückstellung für Jahres-abschlusskosten.

II.11. Sonstige Verbindlichkeiten umfassen Aufwendungen des Rechnungsjahres, die erst in der kommenden Rechnungsperiode gezahlt wurden. Die übrigen sonstigen Verbindlichkeiten (Konto 1700) betragen für das Geschäftsjahr 2022/2023 0,00 EUR.

III. ERGäNZENDE ANGABEN

III.1. Die in der Bilanz zum 30.09.2023 ausgewiesenen Bestände der Konten bei der Geno-Bank Essen und der Sparkasse Essen stimmen mit den entsprechenden Kontoauszügen per 30.09.2023 überein. Die ausgewiesenen Kassenbestände entsprechen den vorgelegten Kassenberichten.

III.2. Der Jahresabschluss vermittelt einen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Einblick in die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft.

IV. GEWINNVERWENDUNGSBESCHLUSS

IV.1. Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des Jahresergebnisses (§ 268 I HGB).
Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung die folgende  Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresüberschuss in Höhe von 77.892,20 EUR wird nach Verrechnung des Gewinn-vortrages in Höhe von 1.850.954,00 EUR auf neue Rechnung vorgetragen.

Jahresüberschuss per 30.09.2023: 77.892,20 EUR
Gewinnvortrag 30.09.2022: 1.850.954,00 EUR
Vortrag auf neue Rechnung: 1.928.846,20 EUR


sonstige Berichtsbestandteile

 

Essen, den 04.03.2024

gezeichnet Peter Kurz, Stefan Schlick


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.03.2024 festgestellt.

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