Vi-At plasmawave UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseHerstellung von Bestrahlungs- und Elektrotherapiegeräten und elektromedizinischen Geräten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Klöckner seit 13.7.2017 | Vorstandsmitglied |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
EUROGRAPHICS AGEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EUROGRAPHICS AGNeutraublingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015BILANZ
ANHANGEUROGRAPHICS AG, Neutraubling Anhang für das Geschäftsjahr 2014/2015 Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB sowie nach den ergänzenden Vorschriften des AktG aufgestellt. Angaben zur Fristigkeit von Forderungen und Verbindlichkeiten erfolgen wegen der besseren Übersichtlichkeit ausschließlich im Anhang. Die EUROGRAPHICS AG (im Folgenden auch kurz "Gesellschaft") gilt im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB als kleine Kapitalgesellschaft. Im Rahmen der Aufstellung des Anhangs wurden die größenabhängigen Erleichterungsvorschriften teilweise in Anspruch genommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Währungsumrechnung Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten aktiviert. Software wird planmäßig linear auf drei Jahre (bzw. bei Erwerb von zuvor gebrauchter Software auf die voraussichtliche Restnutzungsdauer) abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauern bewegen sich zwischen einem und 15 Jahren. Geringwertige Anlagegüter nach § 6 Abs. 2 EStG (maximale Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 31. Dezember 2007 netto EUR 410,00; ab 1. Januar 2008 netto EUR 150,00 und ab dem 1. Januar 2010 netto EUR 410,00) werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Zwischen dem 1. Januar 2008 und dem 31. Dezember 2009 wurden jahrgangsweise für abnutzbare bewegliche Anlagegüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als netto EUR 150,00 und weniger als netto EUR 1.000,00 betragen, ein Sammelposten gebildet, welcher im Jahr der Bildung und den folgenden vier Geschäftsjahren zu je 20 % gewinnmindernd aufgelöst wird; seit dem 1. Januar 2010 wird wieder die "Sofortabschreibung bis EUR 410,00" angewendet. Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert abzüglich etwaiger Wertberichtigungen angesetzt. Forderungen in ausländischer Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst und am Bilanzstichtag gegebenenfalls gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs bewertet. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert angesetzt. Fremdwährungsposten werden gemäß § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Bilanzierung der sonstigen Rückstellungen erfolgt in Höhe der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträge unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen. Sämtliche Rückstellungen wurden mittels Einzelbewertung bewertet - keine Gruppenbewertung nach der Durchschnittsmethode. Bei einer zugrunde liegenden Verpflichtung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird der Erfüllungsbetrag der entsprechenden Rückstellung mit dem laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung auf den Bilanzstichtag abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB). Änderungen des Abzinsungssatzes, die betragsmäßig als unwesentlich einzustufen sind, wurden im operativen Ergebnis ausgewiesen. Das Wahlrecht zur Abzinsung von Rückstellungen mit der Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde nicht in Anspruch genommen. DieVerbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in ausländischer Währung werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst und am Bilanzstichtag gegebenenfalls mit dem höheren Devisenkassamittelkurs (§ 256a HGB) bewertet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben zu Posten der Bilanz Anlagevermögen Die EUROGRAPHICS AG hält jeweils 100 % der Anteile folgender Gesellschaften:
Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene Grundkapital beträgt EUR 1.400.000,00; es ist eingeteilt in 1.400.000 auf den Namen lautende Stückaktien. Der auf die einzelne Stückaktie entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals beträgt EUR 1,00. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juli 2012 wurde eine Erhöhung des Grundkapitals um bis zu EUR 900.000,00 durch Ausgabe von bis zu 900.000 neuer Stückaktien genehmigt. Weiterhin wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. Juni 2016 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 150.000,00 durch Ausgabe von bis zu 150.000 neuer Stückaktien zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012). Aufgrund der im Geschäftsjahr 2012/2013 vollzogenen Kapitalerhöhung durch Bareinlagen hat sich das gezeichnete Kapital um EUR 900.000,00 erhöht. Durch Sacheinlagen im Nominalwert von EUR 166.500,00 im Rahmen des genehmigten Kapitals 2012 hat sich das gezeichnete Kapital um weitere EUR 150.000,00 erhöht. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juli 2014 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. April 2019 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 350.000,00 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (genehmigtes Kapital 2014/I); die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 7. August 2014. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. Juli 2014 (URNr. 2398/2014 der Notarin Inge Ritz-Mürtz, Regensburg) wurde das Grundkapital von EUR 1.350.000,00 um EUR 50.000,00 auf EUR 1.400.000,00 erhöht; durch Ausgabe von 50.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien im rechnerischen Betrag von EUR 1.00 je Aktie im Wege einer Bareinlage. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates weitere Einzelheiten festzulegen. Dies geschah durch Beschluss des Vorstands vom 15. September 2014 durch Ausgabe von 50.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien im rechnerischen Betrag von EUR 1.00 je Aktie im Wege einer Bareinlage. Der Ausgabebetrag betrug EUR 2,50 je Aktie. Das gesetzliche Bezugsrecht wurde ausgeschlossen. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Juli 2015 gewinnberechtigt. Der Aufsichtsrat erteilte seine Zustimmung hierzu am 15. September 2014. Die Kapitalrücklage resultiert in Höhe von EUR 9.155,96 aus der Gründung der Gesellschaft; soweit die Buchwerte bzw. die Anschaffungskosten der eingebrachten GmbH-Anteile den Ausgabebetrag der hierfür gewährten Aktien übersteigen, wurde der Mehrbetrag den Aktionären nicht vergütet, sondern in die Kapitalrücklage eingestellt (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Des Weiteren wurden im Rahmen der im Geschäftsjahr 2010/2011 durchgeführten Kapitalerhöhung um EUR 75.300,00 Aufgelder in Höhe von EUR 426.951,00 in die Kapitalrücklage eingestellt (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Im Geschäftsjahr 2011/2012 wurden im Rahmen der Ausübung der Wandelrechte, Aufgelder in Höhe von EUR 423.549,00 in die Kapitalrücklage eingestellt (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Im Rahmen der im Geschäftsjahr 2012/2013 durchgeführten Kapitalerhöhungen von EUR 1.050.000,00 wurden Aufgelder in Höhe von EUR 115.500,00 in die Kapitalrücklage eingestellt (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Im Rahmen der im Geschäftsjahr 2014/2015 durchgeführten Kapitalerhöhungen von EUR 50.000,00 wurden Aufgelder in Höhe von EUR 75.000,00 in die Kapitalrücklage eingestellt (§ 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB). Den anderen Gewinnrücklagen wurde im Geschäftsjahr 2010/2011 der aus der Auflösung resultierende Betrag (aus Rückstellungen für die Rückvergütung aus so genannten Shop-Beteiligungen) gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 3 EGHGB in Höhe von insgesamt EUR 450,65 zugeführt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Verbindlichkeiten
Ergänzende Angaben Vorstand Bernhard Gürster, Geschäftsführer/Vorstand Vertrieb, Produktentwicklung, Produktion und Logistik der EUROGRAPHICS-Gruppe, Michael Groß, Geschäftsführer/Vorstand Finanzen der EUROGRAPHICS-Gruppe. Aufsichtsrat Als Aufsichtsräte waren zu Beginn des Geschäftsjahres 2014/2015 die Herren Dipl.-Kfm. Stephan Krä (selbständiger Unternehmensberater), Gunnar Mittag (selbständiger Rechtsanwalt) und Herr Helmut Pfeiffer (selbständiger Unternehmensberater) bestellt. Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates wurde Herr Gunnar Mittag, zu dessen Stellvertreter Herr Dipl.-Kfm. Stephan Krä gewählt. In der notariell beurkundeten außerordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juli 2014 (URNr. 2398/2014 der Notarin Inge Ritz-Mürtz) wurde u. a. die Erhöhung der Mitglieder des Aufsichtsrates auf sechs Mitglieder beschlossen. Zu neuen Mitgliedern des Aufsichtsrats wurden gewählt: Herr Johannes Sulzenbacher, Kaufmann, Herr Peter Bosse, Vertriebsleiter Inland der EUROGRAPHICS AG, Herr Muhtesem Turhan, Vertriebsleiter Export der EUROGRAPHICS AG. Die Amtszeit der neu gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats beginnt mit der Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister (diese war am 7. August 2014) der Gesellschaft und endet mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2017/2018 beschließt. An Organmitglieder gewährte Vorschüsse und Kredite (§ 285 Nr. 9c HGB) Mit dem Vorstand Herrn Gürster wurde eine Kontokorrentvereinbarung geschlossen, die zum Bilanzstichtag in Höhe von TEUR 17 valutiert. Der Zinssatz beträgt 4 %, die Rückzahlung im Geschäftsjahr 2014/2015 beträgt TEUR 29. An das Aufsichtsratsmitglied Herrn Pfeiffer wurde im Geschäftsjahr 2014/2015 ein Darlehen in Höhe von TEUR 67 ausgereicht, das mit 8 % verzinst wird. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden TEUR 50 getilgt. Ergebnisverwendungsvorschlag Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn zum 30. Juni 2015 von EUR 1.232.423,33 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Neutraubling, den 22. Oktober 2015 EUROGRAPHICS AG Der Vorstand Bernhard Gürster Michael Groß
Neutraubling, den 22. Oktober 2015 gez. Bernhard Gürster, gez. Michael Groß Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 03.02.2016 |
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