Avacon 2. VG GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tobias Harburg seit 16.2.2026 | Prokura |
Janika Hartmann seit 16.12.2025 | Prokura |
Axel Janeczko seit 16.12.2025 | Prokura |
Annika Lips seit 4.6.2025 | Prokura |
Özbay Özcan seit 17.12.2024 | Prokura |
Jan Schymassek seit 17.12.2024 | Prokura |
Matthias Boxberger seit 5.9.2024 | Vorsitzender des Vorstands |
Doris Leicht seit 16.5.2024 | Prokura |
Kai Richter seit 18.7.2023 | Prokura |
Benedikt Reden seit 20.12.2022 | Prokura |
Rainer Schmittdiel seit 16.9.2022 | Vorstandsmitglied |
Marit Müller seit 25.7.2022 | Vorstandsmitglied |
Michael Stuckmann seit 9.4.2020 | Prokura |
Rena Hinze seit 21.12.2017 | Prokura |
Annett Juhnke seit 21.12.2017 | Prokura |
Christoph Massing seit 2.8.2006 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Avacon AGHelmstedtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Inhaltsverzeichnis 1. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1. Avacon - Auf einen Blick 1.2. Geschäftstätigkeit 1.3. Beteiligungen 1.4. Technologie und Innovation 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.2. Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen 2.3. Branchensituation 2.4. Energiepreisentwicklung 2.5. Geschäftsverlauf 2.6. Ertragslage 2.7. Finanzlage 2.8. Vermögenslage 2.9. Finanzielle Leistungsindikatoren 3. Mitarbeiter 4. Prognosebericht 4.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 4.2. Geschäftsentwicklung 5. Risiken- und Chancenbericht 6. Erklärung zur Unternehmensführung 7. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG 1. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1. Avacon - Auf einen Blick Wesentliche Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung
Wesentliche Kennzahlen der Bilanz
Beteiligungen
Mitarbeiter
1.2. Geschäftstätigkeit Die Avacon AG mit Sitz in Helmstedt (im Folgenden „Avacon“ genannt) fungiert als Muttergesellschaft der Avacon-Gruppe (Mehrheitsbeteiligungen) und nimmt übergreifende Konzernfunktionen wahr. Ein wesentlicher Bestandteil davon ist die Finanzierung der gesamten Avacon-Gruppe. Die Unternehmensschwerpunkte von Avacon liegen zum einen im Beteiligungsmanagement, zum anderen erbringt Avacon Dienstleistungen für die Avacon Netz GmbH und weitere Beteiligungsgesellschaften. Avacon ist in der Marktrolle wettbewerblicher Messstellenbetrieb (wMSB) aktiv und bietet passgenaue Kundenlösungen und eine Flexibilität, die über die gesetzlich festgelegten Leistungen des grundzuständigen Messstellenbetreibers hinausgehen. Der wMSB stellt damit einen wichtigen Baustein zur Kundenbindung dar. Über den Webshop bietet Avacon seinen Kunden Lösungen für Energie, Wasser und E-Mobilität. Darüber hinaus verfügen die Tochterunternehmen und Beteiligungen von Avacon über jahrzehntelange Erfahrung und Kompetenz in den Geschäftsfeldern Strom, Gas, Wasser, Wärme/Kälte, Erneuerbare Energien und Telekommunikation. Derzeit arbeiten 36 Mitarbeiter für Avacon in Helmstedt. Avacon gehört mehrheitlich zum E.ON-Konzern (61,4 %), ist jedoch stark regional geprägt. Dies zeigt sich einerseits am Aktionärskreis mit rund 80 kommunalen Aktionären, die 38,6 % der Anteile an Avacon halten, andererseits an den zahlreichen Mehr- und Minderheitsbeteiligungen mit Sitz in der Region. Die strategische Positionierung von Avacon setzt den Fokus auf Wachstum, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Aus Sicht des Vorstands bestätigen die aktuellen Krisen langfristig die Richtigkeit dieser strategischen Ausrichtung. In den nächsten Jahren wird die Avacon-Gruppe durch den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Energienetze, durch den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sowie durch die Umsetzung der kommunalen Wärmetransformation, den Umbau der Gesellschaft Richtung Klimaneutralität maßgeblich mitgestalten können. Avacon übt folgende Tätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG aus:
Das IT-Management sowie weitere Verwaltungsdienstleistungen werden von der Avacon Netz GmbH mit Unterstützung von E.ON Digital Technologies GmbH sowie weiterer externer Dienstleister für Avacon erbracht. Die Avacon Natur GmbH erbringt vertriebliche Beratungsdienstleistungen für Avacon. Die Personalabrechnung wird durch die E.ON Country Hub Germany GmbH in Zusammenarbeit mit weiteren Dienstleistern wahrgenommen. Die E.ON Grid Solutions GmbH ist der zentrale Servicedienstleister für energiewirtschaftliche Dienstleistungen des E.ON-Konzerns und erbringt für Avacon, die die Marktrolle eines wettbewerblichen Messstellenbetreibers einnimmt, insbesondere weisungsgebundene Dienstleistungen in den Aufgaben Abrechnung, Wechselprozesse im Messwesen, Marktpartnerwechsel, Energiedatenmanagement, Forderungs- und Kundenkontaktmanagement sowie Messstellenmanagement und Sperrwesen. 1.3. Beteiligungen In Summe zählt das Beteiligungsportfolio der Avacon 56 Beteiligungen. Diese Übersicht zeigt die wesentlichen Mehrheitsbeteiligungen:
* hält Beteiligung an der Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (26,67 %) ** Joint Venture mit der HanseWerk AG (50 %) *** hält Mehrheitsbeteiligung an der LSW Holding GmbH & Co. KG (57 %) **** hält Mehrheitsbeteiligungen an der Celle-Uelzen Netz GmbH (94,90 %), der SVO Vertrieb GmbH (100 %) und der SVO Access GmbH (100 %) Der Schwerpunkt des Beteiligungsportfolios liegt in den Kerngeschäftsfeldern Strom, Gas, Wärme, Wasser, Wasserstoff und Telekommunikation. Über die Mehrheitsbeteiligungen hinaus war Avacon zum Bilanzstichtag an elf kommunalen und regionalen Energieversorgern sowie an 17 Netzkooperationsgesellschaften beteiligt. Während Avacon bei den Netzkooperationen grundsätzlich die gesellschaftsrechtliche Beteiligung hält, werden die Strom- bzw. Gasnetze von der Tochtergesellschaft Avacon Netz GmbH als Netzbetreiber langfristig gepachtet. Weiterhin hält Avacon Anteile an der E.ON Grid Solutions GmbH (16,58%) sowie an der GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG (5,0%) und der FEVA Infrastrukturgesellschaft mbH (49,0%). Die übrigen Beteiligungen umfassen 16 Gesellschaften. Hierzu gehören Unternehmen, die energienahe Dienstleistungen erbringen (z.B. in dem Bereich Klimaschutz und kommunale Wärmeplanung). 1.4. Technologie und Innovation Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung nutzt Avacon das Know-how der Avacon-Gruppe sowie die lokale Verankerung des breiten Beteiligungsportfolios, um die Energiewende erfolgreich und kundenorientiert zu gestalten. Avacon ist insbesondere über die Innovationsprojekte ihrer 100 %-igen Tochtergesellschaften Avacon Netz GmbH und Avacon Natur GmbH sowie über den E.ON-Konzern in verschiedenen Organisationen vertreten, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben befassen. Um langfristig den Ausbau des Geschäfts zu unterstützen, werden hierfür bei der Avacon Netz GmbH viele Innovationsprojekte umgesetzt. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit E.ON-Konzerngesellschaften andere Unternehmen, Institute und Hochschulen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben beauftragt. Die Forschungstätigkeit von Avacon wurde für die Jahre 2022 und 2023 mit dem Gütesiegel „Innovativ durch Forschung“ des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft e.V. ausgezeichnet. Die Vergabe erfolgte im Rahmen der zweijährlichen Erhebung über „Forschung und Entwicklung der Wirtschaft in Deutschland“, die der Stifterverband im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durchführt. Die Avacon Connect GmbH ist in der Avacon-Gruppe für Vermarktung und Betrieb von passiver Telekommunikationsinfrastruktur und das Angebot von aktiven Telekommunikationsdiensten zuständig. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Folgen der Covid-Pandemie wie zum Beispiel Lieferkettenengpässe und die Auswirkungen der geopolitischen Spannungen durch den Russland-Ukraine-Krieg und damit verbundene Unsicherheiten die Weltwirtschaft. Weiter belasteten die hohe Inflation sowie die Zinsanhebungen der Notenbanken die Weltwirtschaft im Berichtsjahr, was sich in den Prognosen für das Wachstum der Bruttoinlandsprodukte (BIP) widerspiegelt. Gemäß OECD soll das globale BIP für das Jahr 2023 ein Wachstum von 2,9 % erreicht haben und läge damit hinter dem Wachstum des Jahres 2022 mit 3,3 % zurück.
Die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum kann sich dem Einfluss der Zinserhöhungen sowie der Inflation ebenfalls nicht entziehen und das hat Auswirkungen auf das BIP-Wachstum der gesamten EU. Gemäß OECD soll das BIP des Euroraums im Jahr 2023 nur um 0,6 % gewachsen sein. Wegen der bereits im Jahr 2022 anhaltend hohen Inflation im gesamten Euroraum hat die Europäische Zentralbank (EZB) Mitte 2022 eine Kehrtwende in ihrer Geldpolitik vollzogen und erstmals seit 16 Jahren den Leitzins um 0,5 %-Punkte angehoben. Weitere Zinsanhebungen folgten, so dass der Leitzins Ende Dezember 2022 bei 2,5 % lag. Die EZB hat diese Zinspolitik im Jahr 2023 fortgesetzt und den Leitzins in mehreren Schritten (September 2023) auf 4,5 % erhöht. Damit will die EZB-Kredite verteuern, die Nachfrage dämpfen und hohen Teuerungsraten entgegenwirken, um die Inflation mittelfristig wieder auf einen Zielwert von 2 % zu senken. Die Erhöhung des Leitzinses zeigte in Bezug auf die Inflation den gewünschten Effekt. Während die Teuerungsrate in der Eurozone im Juli 2023 bei 5,3 % lag, ging sie im Dezember auf 2,9 % zurück.
Die Konjunkturprognose der OECD für Deutschland hatte im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine Stagnation für möglich gehalten. Mittlerweile wird mit einem Rückgang des BIP der deutschen Wirtschaft von 0,3 % gerechnet. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung sind die Zinserhöhungen, um der Inflation entgegenzusteuern. Diese bremsen jedoch zugleich die Wirtschaftsaktivität. Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 % lag. 2.2. Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Frage, mit welchen Mitteln und wie schnell der Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im Jahr 2023 weltweit die energiepolitische Debatte. Auf der UN-Klimakonferenz COP28 in Dubai im Dezember 2023 haben sich Staats- und Regierungschefs von fast 200 Ländern auf ein Schlussdokument geeinigt. In diesem sind folgende Kernaussagen zum Thema Energie getroffen worden: die Verdreifachung der erneuerbaren Energien bis 2030, die Nutzung von Technologien wie der CO2 -Abscheidung und -Speicherung und die Abkehr von fossilen Brennstoffen in Energiesystemen. Avacon begrüßt das Bekenntnis, sich von fossiler Energie abkehren zu wollen, verbunden mit den Ambitionen, die erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdreifachen und die Energieeffizienz zu verdoppeln. Doch wie die EU und die deutschen Delegierten der COP28 ist auch Avacon der Meinung, dass auf globaler Ebene ein klarer Plan für den Ausstieg aus der fossilen Energie fehlt. Daher wird die Dekarbonisierung des Energiesystems weiter eine kritische Herausforderung bleiben, um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen.
Die EU-Institutionen haben, angesichts der durch den Russland-Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise im vergangenen Jahr und der zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels, Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf den Weg gebracht beziehungsweise verstärkt. Im März 2022 hat die Europäische Kommission daher neue befristete Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen zur „Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels“ (Temporary Crisis and Transition Framework) angenommen, um Investitionen in Schlüsselsektoren für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und die Bewältigung der Energiekrise weiter zu fördern. Dieser Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten beispielsweise, weitere Maßnahmen einzuführen, die bis Ende 2025 gelten und die Einführung erneuerbarer Energie, Speicheranlagen und Systeme zur Dekarbonisierung von Industrieprozessen, einschließlich Wasserstoff, unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Mitgliedstaaten Beihilfen, die Begünstigten in anderen Ländern außerhalb der EU gewährt werden, angleichen. Zudem erlaubt dieser Beihilferahmen den Mitgliedstaaten, Unternehmen im Zusammenhang mit der Energiekrise durch verschiedene Maßnahmen zu unterstützen, die bis zum 31. Dezember 2023 galten. Zudem wurde seitens der EU-Kommission zugestimmt, zwei weitere Notfallverordnungen zu verlängern. Die erste betrifft die Verordnung (EU) 2022/2578 über den Marktkorrekturmechanismus für Gas. Diese Verordnung führt eine Art “Überdruckventil” ein, das dazu dient, die Wirtschaft vor übermäßig hohen Preisen zu schützen. Die zweite betrifft die Notfallverordnung über Genehmigungsverfahren (EU) 2022/2577. Diese Verordnung führt vereinfachte Regeln für die Erteilung von Genehmigungen ein, um den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der entsprechenden Netzinfrastruktur zu beschleunigen. Das Ziel ist, eine einfachere Genehmigung vor der effektiven Umsetzung der neuen Richtlinie über Erneuerbare Energien (RED) zu ermöglichen. Am 16. März 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie und der Verordnung zum europäischen Strombinnenmarkt veröffentlicht. Ziele dieser Änderung des Strommarktdesigns sind (i) die Einführung langfristiger Signale für neue Investitionen, zum Beispiel durch zweiseitige Differenzverträge und PPAs, (ii) der Schutz der Verbraucher, zum Beispiel durch bestimmte Preisregulierungsvorgaben in Krisenzeiten und (iii) die Einführung neuer regulatorischer Vorgaben, um Flexibilität weiter zu fördern. Der Rat und das Europäische Parlament haben im Laufe des Jahres jeweils ihre Verhandlungspositionen eingenommen und am 14. Dezember eine Einigung erzielt. Das neue Strommarktdesign soll in 2024 in Kraft treten und weiter umgesetzt werden. Darüber hinaus wurden zahlreiche Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und zur Dekarbonisierung der Industrie in der EU angestoßen oder weitergeführt. So soll der Critical Raw Materials Act die sichere und nachhaltige Versorgung der EU mit kritischen Rohstoffen gewährleisten. Er soll den Aufbau nationaler Kapazitäten unterstützen und die Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit der Lieferketten für kritische Rohstoffe in der EU stärken. Eine vorläufige politische Einigung in den Trilog Verhandlungen wurde im November 2023 erzielt. Zudem wurden am 20. Juni 2023 die beiden delegierten Rechtsakte zu grünem Wasserstoff (EU) 2023/1184 und (EU) 2023/1185 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der erste Rechtsakt legt die drei Bedingungen (Zusätzlichkeit, Gleichzeitigkeit und geografische Korrelation zwischen Elektrolyseur und Erneuerbarer Energien-Erzeugung) und Ausnahmen fest, unter denen wasserstoffbasierte Kraftstoffe als RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) eingestuft werden können. Der zweite Rechtsakt enthält eine Methode zur Berechnung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen von RFNBO. Am 18. Oktober 2023 wurde die Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen veröffentlicht. Sie führt einen neuen Mindestanteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am gesamten Bruttoendenergieverbrauch der EU in Höhe von 42,5 % sowie sektorale Teilziele ein. Darüber hinaus müssen die Mitgliedsstaaten neue Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energie-Anlagen und den Netzausbau umsetzen. Darüber hinaus haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf das sogenannte „Gaspaket„ geeinigt. Die neue EU-Gasrichtlinie aktualisiert insbesondere den Verbraucherschutzrahmen für Gaskunden und passt die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und die Netzplanung an den aktuellen Kontext an, der durch den verstärkten Einsatz von kohlenstoffarmen Gasen gekennzeichnet ist. Am 14. November 2023 erfolgte die Einigung des Europäische Rats und des Europäische Parlaments auf die Methanemissionsverordnung. Mit dieser Verordnung werden insbesondere neue Verpflichtungen für Betreiber von Gasinfrastrukturen eingeführt, regelmäßige Untersuchungen zur Erkennung und Behebung von Lecks durchzuführen, um die Quellen von Methanemissionen zu ermitteln und die betroffenen Bauteile zu reparieren oder auszutauschen. Innerhalb von zwölf Monaten muss die Kommission mittels eines Durchführungsrechtsakts Mindestnachweisgrenzen festlegen. Zudem wurde am 13. September 2023 die neue EU-Richtlinie 2023/1791 zur Energieeffizienz veröffentlicht. Sie enthält ambitioniertere Ziele zur Senkung des EU-Energieverbrauchs um mindestens 11,7 % bis 2030 gegenüber dem EU-Referenzszenario. Die Mitgliedstaaten müssen dementsprechend ihre jeweiligen Beiträge festlegen und neue jährliche Endenergieeinsparungen erreichen, die bis 2030 schrittweise auf 1,9 % ansteigen. Am 7. Dezember 2023 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine Einigung zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese führt neue Vorgaben für die Dekarbonisierung der Gebäude ein, darunter ambitionierte Ziele für die Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und für die Bereitschaft von „Zero-Emission Buildings“. Der sogenannten EU Grid Action Plan wurde am 29. November 2023 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine nicht-legislative Ankündigung, die weitere strategische Initiativen zur Förderung der Modernisierung der Stromnetze und damit zur Unterstützung der europäischen Klimaschutz- und Erneuerbare-Energien-Ziele skizziert. Die Initiative zielt insbesondere darauf ab, die Finanzierung und Genehmigung der Netzmodernisierung zu erleichtern.
Mitte 2022 hat der Bundestag das sogenannte Osterpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit verschiedenen Gesetzesänderungen, beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hat der Gesetzgeber die Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 50 % auf 80 % erhöht. Dabei rückt der Ausbau der Solarenergie in den Fokus. Bis 2030 soll die installierte Photovoltaik-Leistung von 100 GW auf über 215 GW mehr als verdoppelt und die Onshore Wind-Leistung von 71 GW auf 115 GW erhöht werden. Das Jahresziel von 9 GW Netto-Zubau an Photovoltaik-Leistung in 2023 wurde dieses Jahr bereits im September erreicht. Der Zubau von Onshore-Windleistung lag Ende des dritten Quartals 2023 bei zirka 50 % des Jahresziels von 3,9 GW. Die Anzahl der Anfragen nach neuen Netzanschlüssen für Einspeiseanlagen ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen und mit der oben skizzierten forcierten Umsetzung der Klimaschutzbemühungen („Osterpaket“) steigen diese perspektivisch weiter stark an. So hat sich bei der Avacon Netz GmbH die Anzahl der PV-Anfragen (<30 kWp und Stecker-PV) von 2021 auf 2022 von rund 6.700 auf etwa 16.500 mehr als verdoppelt. In 2023 gingen wiederum gut doppelt so viele Anfragen wie im Vorjahreszeitraum ein. Um diese Netzanschlussanfragen zeitgerecht bearbeiten zu können, sind weitergehende Maßnahmen zur Standardisierung, Digitalisierung und Automatisierung der Netzanschlussprozesse erforderlich. Gemäß der eigenen Unternehmensstrategie unterstützt Avacon die Initiativen der Bundesregierung für einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren. Zudem begleiten wir den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren mit dem notwendigen Ausbau intelligenter Verteilnetze. Die deutlich gestiegene Dynamik und die damit erforderlichen zusätzlichen Investitionen bestärken den eingeschlagenen Wachstumskurs der Avacon-Gruppe. Um die politischen Ausbauziele zu erreichen, müssen gleichwohl die Instrumente zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren Wirkung entfalten und die zusätzlichen Maßnahmen aus dem „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zwischen Bund und Ländern von Anfang November 2023 zeitnah umgesetzt werden. Auf Bundesebene hat die Bundesregierung mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Maßnahmen zur Beschleunigung des Smart Meter Rollouts beschlossen. Das MsbG wurde durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende novelliert und sieht einen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden verpflichtet, die angeschlossenen Verbrauchsstellen sukzessive mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Das Gesetz trat im Mai 2023 in Kraft. Die Neufassung des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten. Das Instrument ersetzt nicht die Ertüchtigung der Verteilnetze, sondern ergänzt diese temporär. Die zuständige Bundesnetzagentur hat Ende November 2023 eine entsprechende Regelung festgelegt. Zudem hat die Bundesregierung im Juni 2023 die Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Ursprünglich sah das Klimaschutzgesetz jährliche Emissionsreduktionsziele für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vor. Die derzeit laufende Anpassung sieht nun unter anderem vor, die Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren, sondern vorausschauend, mehrjährig und sektorübergreifend einzuhalten. Emissionsminderungsziele für einzelne Sektoren sollen damit entfallen. Die Notwendigkeit, den Stromsektor in kurzer Zeit vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen und diesen Umbau effizient, sicher und schnell zu gestalten, erfordert eine Weiterentwicklung des Strommarktdesigns. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) 2023 ein Diskussionsforum zum zukünftigen Marktdesign im Strommarkt ins Leben gerufen. Beteiligt sind Akteure aus Parlament, EU-Kommission, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Um das Ziel der vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, wurden im Jahr 2023 das Gebäudeenergiegesetz, das auf die Umstellung der Heizungstechnologien abzielt, und das Wärmeplanungsgesetz, das die Wärmenetze adressiert und die Grundlage für die kommunale Wärmeplanung bildet, verabschiedet. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Heizungsanlagen künftig nur noch neu installiert werden dürfen, wenn sie mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Für Neubauten gilt dies ab Januar 2024, für den Bestand sind Übergangsfristen bis 2028 vorgesehen. Flankiert werden die Regelungen durch eine unter anderem nach Einkommen gestaffelte Förderung. Das Wärmegesetz sieht zunächst einen Anteil von 30 % erneuerbarer Energien in bestehenden Wärmenetzen vor. Gleichzeitig werden die Länder verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kommunen bis spätestens 2028 Wärmepläne erstellen. Diese legen fest, welche Gebiete dezentral oder leitungsgebunden mit Wärme versorgt werden und wie erneuerbare Energien und Abwärme genutzt werden können. Für Gasnetze sind die operativen Auswirkungen aus der seitens der EU beschlossenen Methanemissionsverordnung noch nicht vollumfänglich abschätzbar, da die konkreten Vorgaben an die Gasnetzbetreiber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend definiert sind. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde im Jahr 2023 mehrfach novelliert. Dabei wurden verschiedene Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich dessen Finanzierung. Zentral für die Umsetzung des EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der Bundesnetzagentur, die nun allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festlegen kann. In einem parallel zur EnWG-Hauptnovelle verabschiedeten Entschließungsantrag wird angekündigt, dass weitere Regelungen zum Thema Netzanschluss zu erwarten sind. Nach erfolgter Kostenprüfung wurde seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Ausgangsniveau der Verteilnetzbetreibergesellschaften der Avacon-Gruppe für Strom für die vierte Regulierungsperiode bestätigt, wobei die abschließenden Festlegungen weiter ausstehen und im ersten Quartal 2024 erwartet werden. In Bezug auf die vierte Regulierungsperiode (2023 bis 2027 im Gas beziehungsweise 2024 bis 2028 im Strom) hat die BNetzA im Jahr 2023 zudem einige der regulatorischen Großparameter fixiert. So hat die Behörde im Laufe des Jahres unter anderem eine Erhöhung der Zinssätze für den Fremd- und Eigenkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 angekündigt. Die Festlegung des Fremdkapitalzins im Kapitalkostenaufschlag erfolgte in 2023, die des Eigenkapitalzins im Januar 2024. Damit soll zum einen der aktuellen Zinsentwicklung Rechnung getragen und zum anderen auch Anreize für Investitionen in den Netzausbau gesetzt werden, um die Energiewende weiter voranzutreiben. Diese Festlegungen stellen jedoch nur eine Übergangsregelung dar, die auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt ist. Die Verteilnetzbetreibergesellschaften der Avacon-Gruppe haben gegen die Festlegung für den Fremdkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 Beschwerde mit Blick auf eine Ausweitung der Regelung auf das Jahr 2023 Beschwerde eingelegt, um insb. auch der Zinsentwicklung für Fremdkapital in 2023 ausreichend Rechnung zu tragen. Mit etwa dem generellen sowie auch individuellen Produktivitätsfaktor für Gas und Strom sind jedoch einige regulatorische Großparameter zur vierten Regulierungsperiode noch nicht abschließend festgelegt beziehungsweise befinden sich aktuell immer noch in Diskussion beziehungsweise Konsultation mit der Behörde. Auch ist die Festlegung zur regulatorischen Eigenkapitalverzinsung (sogenannter EK I-Zinssatz) zur vierten Regulierungsperiode noch nicht rechtskräftig, da die BNetzA vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hat, das den Netzbetreibern in ihrer ursprünglichen Klage im August 2023 in erster Instanz Recht gegeben hatte. Mit einem Urteil durch den BGH ist im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen. Im Bereich Wasserstoff wurden Regelungen für ein sogenanntes Kernnetz getroffen. Dieses soll eine Länge von zirka 10.000 km haben und zunächst dem Transport und der Versorgung von Großkunden dienen. Das Kernnetz wurde bereits parallel zum Gesetzgebungsverfahren geplant und soll im ersten Halbjahr 2024 von der Bundesnetzagentur genehmigt werden, so dass der Bau der Leitungen zeitnah erfolgen kann. Für die Netzbetreiber im Kernnetz ist eine staatliche Absicherung ihrer Investitionen vorgesehen (Amortisationsansatz). Um die Ausbauziele für Photovoltaik zu erreichen, sind weiterhin erhebliche Anstrengungen in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen erforderlich. Mit Anpassungen vor allem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen die Weichen gestellt werden, um die mit dem EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele in systemverträglicher Form zu erreichen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Förderung für besondere Solaranlagen (sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parking-PV) neu regeln, den Zubau von Photovoltaik Dachanlagen erleichtern, Mieterstrom vereinfachen und die gemeinschaftliche Versorgung von Gebäuden ermöglichen. Darüber hinaus soll die Nutzung von Plug-in Solaranlagen erleichtert und der Netzanschluss beschleunigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass das Gesetz über den zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bei Übertragung der Grundsätze auf die weiteren Sondervermögen ist mittelbar auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betroffen. In der Folge hat die Bundesregierung die staatliche Förderung über die Strom- und Gaspreisbremsen nicht wie geplant bis Ende März 2024 verlängert, sondern diese liefen Ende 2023 aus. Die Entlastungen sollten ab Dezember 2022 über die Abschöpfung von Überschusserlösen im Strommarkt teilweise gegenfinanziert werden. Die Grundlage hierfür bildet die EU-Verordnung 2022/1854 vom 6. Oktober 2022, woraufhin in Deutschland das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG) im Dezember 2022 in Kraft getreten ist. Dieses Instrument ist Ende Juni 2023 ausgelaufen und eine Option auf Verlängerung bis zum 30. April 2024 wurde seitens der Bundesregierung nicht genutzt. Durch diese Gesetzesbeschlüsse zur Krisenbewältigung wurden umfangreiche und komplexe Aufgaben auf die Gesellschaften der Avacon-Gruppe als Stromerzeuger, Energieversorger und Verteilnetzbetreiber übertragen. 2.3. Branchensituation Der Energiesektor befindet sich in einer Phase grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der Russland-Ukraine Krieg sorgt weiterhin für große volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den Energiesektor. Für Avacon steht seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs Anfang 2022 die Sicherstellung der Energieversorgung in dieser unruhigen Zeit im Vordergrund. Die Strom-, Gas- und Wärmenetze, die die Avacon-Gruppe betreibt, laufen auch in der aktuellen Situation stabil. Die Folgen des Kriegs haben auch Auswirkungen auf das Geschäft von Avacon. Insbesondere die volatilen Commodity-Preise wie auch das Energienachfrageverhalten haben Einfluss auf die Aktivitäten der Gesellschaften in der Avacon-Gruppe. 2.4. Energiepreisentwicklung Im Verlauf des Jahres 2023 haben sich die Energiepreise im Großhandel gegenüber dem Vorjahr deutlich erholt. Die unmittelbaren Auswirkungen des anhaltenden Russland-Ukraine-Kriegs auf die Versorgungssituation in Europa haben sich mit dem bereits erfolgten beziehungsweise weiterhin steigenden Ausbau der Importkapazität von Flüssiggas reduziert. Zum Ende der Heizperiode im vergangenen Winter waren im März 2023 in Europa bereits 48 Terminals in Betrieb und weitere Terminals in Planung. Bei insgesamt milden Witterungsbedingungen im vergangenen Winter konnten zudem Gasreserven in den Untergrundspeichern gegenüber Vorjahren geschont werden. EU-weit betrug der Füllstand zum 1. April 2023 noch zirka 56 % (im Vorjahr nur zirka 27 %). Auf dieser Basis war es den Speicherbetreibern möglich, bis zum kalendarischen Beginn des Winterhalbjahres am 1. Oktober 2023 die Speicher zu befüllen, da die Nachfrage und damit auch der Druck auf die Großhandelspreise entsprechend geringer waren. Zu diesem Zeitpunkt lag der Füllstand der Gasspeicher bereits bei zirka 96 % und betrug bis zum Jahresende noch zirka 86 %. Zum Berichtszeitpunkt können witterungsbedingt für den Verlauf des gesamten Winters noch keine verlässlichen Aussagen über die kundenbezogenen Verbrauchsreduktionen getroffen werden. Im vergangenen Winter 2022/23 haben Haushalte zum Beispiel in Deutschland ihren Verbrauch reduziert, und zwar in Höhe der geschätzten temperaturunabhängigen Reduktion von etwa 10 %. Die Einsparungen trugen insgesamt zu einer geringeren Nachfrage im Großhandelsmarkt bei und haben zudem eine preisdämpfende Wirkung. Zu Jahresbeginn 2023 kostete eine MWh Gas im Monatskontrakt an der niederländischen TTF-Börse 77 €. Zum Ende des Berichtsjahres pendelten sich die Preise bei zirka 35 € ein. Für Strom war die Entwicklung ähnlich. Zu Jahresbeginn kostete eine MWh Strom Grundlast im Jahreskontrakt des Folgejahres 214 €, zum Ende des Berichtsjahres zirka 100 €. Damit liegt das Preisniveau insgesamt aktuell wieder unterhalb des Niveaus vor Beginn des Russland-Ukraine-Krieges, jedoch ist es immer noch knapp doppelt so hoch, wie in einem langfristigen Mittel vor Beginn der Energiekrise. Als Faktoren für ein aktuell weiterhin erhöhtes Preisniveau wirken neben der gegenwärtigen Unsicherheit über den witterungsbezogenen Verlauf des Winters insbesondere verbleibende geopolitische Risiken und der Wettbewerb um Flüssiggas auf dem Weltmarkt. Im Wettbewerb um Flüssiggas insbesondere mit Asien hat der erwartete Ausbau von Kapazitäten zur Verflüssigung von Gas bei wesentlichen Produzenten in den kommenden Jahren dagegen das Potenzial, mittelfristig zu einer weiteren preislichen Erholung zu führen. 2.5. Geschäftsverlauf Avacon befindet sich trotz des anhaltenden Effizienzdrucks aus dem Wettbewerb und der Regulierung in einer soliden wirtschaftlichen Verfassung.
Der Umsatz von Avacon betrug im Geschäftsjahr 2023 13,2 Mio. €. Der Jahresüberschuss erhöhte sich um 133,9 Mio. € (+126,7 %) auf 239,7 Mio. €. Das Ergebnis von Avacon übersteigt damit deutlich das Vorjahresniveau.
Zum Jahresende 2023 verfügte Avacon über zahlreiche Beteiligungen an operativ tätigen Unternehmen. Die wesentlichsten Veränderungen im Beteiligungsportfolio und die Ergebnisse bei den Mehrheitsgesellschaften stellen sich wie folgt dar: Um die Konzessions- und Partnerkommunen der Avacon optimal bei der Erstellung der Wärmeplanung zu unterstützen, hat Avacon zusammen mit dem Bad Iburger Ingenieurbüro IngenieurNetzwerk Energie eG (iNeG) im Berichtsjahr ein Joint Venture zur kommunalen Wärmeplanung gegründet - die Wärmeschmiede GmbH.
Zwischen Avacon und der Avacon Netz GmbH, der Avacon Natur GmbH, der Avacon Connect GmbH sowie der Avacon Beteiligungen GmbH bestehen jeweils Gewinn- bzw. Ergebnisabführungsverträge. Damit gingen die Ergebnisse unmittelbar in die Ertragslage von Avacon für das Geschäftsjahr 2023 ein. Das Ergebnis vor Steuern der Avacon Netz GmbH betrug im Geschäftsjahr 2023 292,3 Mio. € und stieg damit um 186,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Ursächlich sind insbesondere der Anstieg der Gross Margin Strom (+73,3 Mio. €) und Gas (+31,2 Mio. €) sowie ein um 136,8 Mio. € höheres Finanzergebnis insbesondere aufgrund der Marktpreisbewertung der im Rahmen des CTA erfolgten Fondsanlagen. Dem stehen höhere Abschreibungen (+11,9 Mio. €) und ein höherer Personalaufwand (+39,8 Mio. €) gegenüber. Der von der Avacon Natur GmbH abgeführte Gewinn des Jahres 2023 stieg um 2,5 Mio. € auf 8,1 Mio. €. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf gestiegene Wärmeerlöse für das Vorjahr und weitere aperiodische Effekte zurückzuführen. Gegenläufig haben sich vor allem die Erlöse aus der EEG-Stromeinspeisung reduziert. Der im Geschäftsjahr 2023 von der Avacon Beteiligungen GmbH abgeführte Gewinn lag mit 11,0 Mio. € unter dem Niveau des Vorjahres (11,6 Mio. €). Das Ergebnis der Avacon Beteiligungen GmbH enthält ausschließlich die Ausschüttung aus der Beteiligung an Städtische Werke Magdeburg GmbH & Co. KG (SWM). Das Jahresergebnis von SWM hat sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund des Entfalls von Sondereffekten reduziert. Der von der Avacon Connect GmbH übernommene Verlust des Jahres 2023 lag bei 2,2 Mio. € (Vorjahr Gewinn in Höhe von 0,7 Mio. €). Ursächlich für den Ergebnisrückgang waren insbesondere höhere Zinsaufwendungen (+1,5 Mio. €) sowie ein Anstieg der Wertberichtigungen auf Forderungen (+1,0 Mio. €).
Nachstehende Mehrheitsbeteiligungen tragen mit ihrem Beteiligungsergebnis (Gewinnausschüttung aus dem Geschäftsjahr 2022) zum aktuellen Ergebnis von Avacon bei. Die Ergebnisse dieser Gesellschaften haben sich folgendermaßen entwickelt: Der Jahresüberschuss 2022 der SVO-Gruppe hat sich mit 20,3 Mio. € gegenüber dem Vorjahr um 3,0 Mio. € verbessert. Wesentliche Gründe für diese positive Entwicklung waren eine Verbesserung des Ergebnisses im Netzgeschäft und ein weiteres Ergebniswachstum im Bereich Breitband. Die Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2022 lag mit einem Anteil von 7,3 Mio. € für Avacon auf dem Niveau des Vorjahres. Der Jahresüberschuss 2022 der LandE GmbH lag mit 24,0 Mio. € um 1,2 Mio. € oberhalb des Niveaus des Vorjahres. Wesentlicher Grund für diesen Anstieg war der Erlös aus dem Verkauf der Strom- und Gasnetze im Stadtgebiet Gifhorn. LandE pachtet die Netze zurück und verpachtet diese weiter an die LSW Netz GmbH, so dass die LSW Netz GmbH weiterhin Netzbetreiber bleibt. Die Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2022 lag mit einem Anteil von 11,8 Mio. € für Avacon auf dem Niveau des Vorjahres. Bei der WEVG Salzgitter GmbH & Co. KG lag das Ergebnis für 2022 in Höhe von 6,2 Mio. € unter dem Niveau des Vorjahres (2021: 6,6 Mio. €). Ursächlich dafür waren im Wesentlichen Sonderbelastungen bei der Strom- und Erdgasbeschaffung aufgrund der Preisentwicklung an den Energiemärkten sowie eine höhere Ertragsteuerbelastung. Das Jahresergebnis wurde auf neue Rechnung vorgetragen. Das Ergebnis 2022 der Avacon Wasser GmbH ist gegenüber dem Vorjahr von -3,6 Mio. € auf 5,9 Mio. € deutlich angestiegen. Wesentliche Ursache war der Entfall der Wertberichtigung auf den Buchwert der Beteiligung Harzwasserwerke GmbH (HWW) von 7,1 Mio. € im Jahr 2021. Darüber hinaus ergaben sich positive Effekte aus einer Schadensersatzzahlung und einer höheren Ausschüttung der HWW. Die Ausschüttung aus dem Jahresergebnis 2022 lag mit einem Anteil von 3,3 Mio. € für Avacon auf dem Niveau des Vorjahres. 2.6. Ertragslage Die Ertragslage stellt sich wie folgt dar: (Rundungsdifferenzen können aus rechentechnischen Gründen zu Abweichungen führen.)
Die Umsatzerlöse lagen über Vorjahresniveau. Es erhöhten sich sowohl die Umsatzerlöse aus Dienstleistungsverträgen mit verbundenen Unternehmen als auch die Erlöse aus dem Webshop sowie im Bereich E-Mobility. Die sonstigen Erträge gingen um 0,5 Mio. € auf 1,1 Mio. € zurück. Dies beruht im Wesentlichen auf rückläufigen Erträgen aus der Auflösung und Inanspruchnahmen von Rückstellungen (-0,8 Mio. €). Gegenläufig wirkte ein Ertrag aus der Beendigung der Mitgliedschaft der Avacon in der Versorgungskasse Energie VVAG i.L. und der Auskehrung der dortigen Rücklagen (+0,3 Mio. €). Der Materialaufwand wuchs um 0,8 Mio. € auf 1,4 Mio. € in Folge gestiegener Bezugskosten für den Webshop sowie für Strom von Ladesäulen. Der Personalaufwand stieg um 0,9 Mio. € auf 10,0 Mio. €. Neben gestiegenen Löhnen und Gehältern resultiert die Zunahme aus höheren Zuführungen zur Rückstellung für Aktienoptionen. Gegenläufig wirkte eine verringerte Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 2,2 Mio. € auf 8,0 Mio. €. Die Erhöhung resultierte insbesondere aus einer Zuführung zu einer Rückstellung für Entfernungs- und Entsorgungsverpflichtungen. Das Finanzergebnis teilt sich wie folgt auf:
Das Finanzergebnis, bestehend aus dem Beteiligungs- und Zinsergebnis, stieg um insgesamt 175,0 Mio. € auf 323,9 Mio. € an. Die Erhöhung des Beteiligungsergebnisses um 186,9 Mio. € gegenüber dem Vorjahr auf 342,4 Mio. € ist größtenteils zurückzuführen auf die gestiegene Gewinnabführung der Avacon Netz GmbH (+186,4 Mio. €). Der Ergebnisbeitrag aus den anderen Beteiligungen lag bei 33,2 Mio. € und damit um 1,5 Mio. € über Vorjahresniveau (siehe 2.5). Das Zinsergebnis sank um 11,9 Mio. € auf -18,5 Mio. €. Dieser Rückgang ergibt sich vor allem durch die Verzinsung der langfristigen Darlehen, die Avacon zur Finanzierung der Wachstumsinvestitionen erstmalig im Jahr 2023 bei der E.ON SE aufgenommen hat. Insgesamt erzielte Avacon nach Abzug von Steuern in Höhe von 79,0 Mio. € einen Jahresüberschuss von 239,7 Mio. €. Die Erhöhung der Steuerbelastung um 37,8 Mio. € auf 79,0 Mio. € begründet sich überwiegend aus dem im Rahmen der Gewinnabführung übernommenen höheren Jahresergebnis vor Steuern der Avacon Netz GmbH. Hinzu kommt der Entfall von aperiodischen Steuererträgen (im Vorjahr 11,4 Mio. €). Gegenläufig wirkte die Verringerung der Steuerrückstellung für 2022 um 4,3 Mio. € aufgrund neuer Erkenntnisse aus der Erstellung der Steuererklärung für das Geschäftsjahr 2022. Der Bilanzgewinn in Höhe von 131,8 Mio. € ergibt sich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 239,7 Mio. €, dem Gewinnvortrag gemäß Beschluss der Hauptversammlung in Höhe von 0,9 Mio. € sowie abzüglich der Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von 108,8 Mio. €. Im Rahmen der Berichterstattung über die Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sind nachfolgend für die Elektrizitäts- und Gasverteilung einige Kennzahlen angeführt:
Avacon führt gemäß § 6b Abs. 3 und 4 EnWG für die weiteren Tätigkeiten getrennte Konten. 2.7. Finanzlage Zum Bilanzstichtag befand sich Avacon in einer kurzfristigen Geldanlage bei der E.ON SE in Höhe von 229,9 Mio. € (Vorjahr Geldaufnahme von 246,4 Mio. €). Die Erhöhung ist zurückzuführen auf die erstmalige Aufnahme von langfristigen Darlehen bei der E.ON SE im Jahr 2023 in Höhe von 669,7 Mio. €, von denen zum Bilanzstichtag 209,7 Mio. € an verbundene Tochterunternehmen weitergegeben wurden. An ein Tochterunternehmen war zum Bilanzstichtag ein kurzfristiges Darlehen in Höhe von 78 Mio. € ausgereicht. Auf Grund einer gegenüber der Planung besseren Finanzlage ergab sich eine Geldanlage zum Bilanzstichtag. Die kurz- und langfristigen Geldanlagen/-aufnahmen im Rahmen des E.ON-Konzern Cash-Poolings erfolgten zu marktüblichen Konditionen. Zum Bilanzstichtag bestand bei der E.ON SE eine hinreichende Kreditlinie mit einem Volumen von 200,0 Mio. €.
Der Vorschlag an die Hauptversammlung sieht vor, aus dem Bilanzgewinn von 131,8 Mio. € auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31. Dezember 2023 einen Betrag von 130,9 Mio. € (0,91 € je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten. Der verbleibende Betrag in Höhe von 0,9 Mio. € ist auf neue Rechnung vorzutragen.
Bei der Berechnung der Beteiligungsquoten sind gemäß § 16 Abs. 2 AktG eigene Anteile von der Gesamtzahl der Aktien abzusetzen. Der Bestand an eigenen Aktien wird im Anhang beschrieben. Daraus ergab sich zum Jahresende folgende Darstellung: ![]()
Die Investitionen in Finanzanlagen betrugen 243,3 Mio. €. Sie betrafen in erster Linie die Ausgabe von Darlehen an verbundene Unternehmen (209,7 Mio. €) und assoziierte Unternehmen (4,9 Mio. €). Zudem leistete Avacon Zuzahlungen in das Eigenkapital der Avacon Connect GmbH in Höhe von 23,1 Mio. €, in das Eigenkapital der HAzwei GmbH in Höhe von 4,3 Mio. €, in das Eigenkapital der GasLine GmbH & Co. KG in Höhe von 0,9 Mio. € sowie in das Eigenkapital der neu gegründeten Wärmeschmiede GmbH (0,2 Mio. €). Der Finanzbedarf für die Investitionen konnte zum Teil aus eigenen Mitteln gedeckt werden. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden durch die gleichlautende Aufnahme von Darlehen bei der E.ON SE finanziert. 2.8. Vermögenslage Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar:
Das Anlagevermögen erhöhte sich um 243,3 Mio. € im Wesentlichen infolge der Ausgabe von Darlehen an verbundene Unternehmen (209,7 Mio. €) sowie der Zuzahlung in das Eigenkapital von verbundenen Unternehmen (27,4 Mio. €). Das Umlaufvermögen stieg um 308,2 Mio. € auf 430,7 Mio. € an. Dies war insbesondere auf die kurzfristige Geldanlage im Rahmen des E.ON-Konzern Cash-Poolings in Höhe von 229,9 Mio. € zurückzuführen (im Vorjahr: Geldaufnahme in Höhe von 246,4 Mio. €). Zudem erhöhte sich die Forderung aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der Avacon Netz GmbH um 86,4 Mio. €. Gegenläufig verringerten sich die Finanzforderungen gegen Tochterunternehmen um 8,8 Mio. €. Die Zunahme des Eigenkapitals um 108,7 Mio. € auf 1.349,8 Mio. € resultierte aus dem Jahresüberschuss 2023 in Höhe von 239,7 Mio. €. Gegenläufig wirkte im Berichtsjahr die Ausschüttung in Höhe von 130,9 Mio. € für das Geschäftsjahr 2022. Die bilanzielle Eigenkapitalquote betrug 56,8 % (Vorjahr 68,1 %). Das Anlagevermögen war zum Stichtag 31. Dezember 2023 zu 69,6 % (Vorjahr 73,1 %) durch Eigenkapital gedeckt. Die Rückstellungen erhöhten sich um 32,8 Mio. € auf 85,1 Mio. €. Der Anstieg entfiel mit 28,7 Mio. € insbesondere auf Steuerrückstellungen sowie mit 2,4 Mio. € auf sonstige Rückstellungen. Die Steuerrückstellungen stiegen um 28,7 Mio. € auf 65,0 Mio. €. Die Veränderung der Steuerrückstellungen resultierte aus der Zuführung zu den Steuerrückstellungen in Höhe von 34,1 Mio. € aufgrund des deutlich angestiegenen Ergebnisses vor Steuern. Gegenläufig wirkten Auflösungen in Höhe von 5,3 Mio. € sowie Inanspruchnahmen in Höhe von 0,1 Mio. €. Die sonstigen Rückstellungen erhöhten sich um 2,4 Mio. € auf 18,4 Mio. €. Ursächlich war insbesondere die Zuführung zur Rückstellung für Entfernungs- und Entsorgungsverpflichtungen in Höhe von 1,9 Mio. €. Die Verbindlichkeiten wuchsen im Geschäftsjahr um 411,4 Mio. € auf 939,6 Mio. € an. Die darin enthaltene Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von 411,4 Mio. € ist insbesondere zurückzuführen auf die erstmalige Aufnahme von langfristigen Darlehen bei der E.ON SE im Jahr 2023 in Höhe von insgesamt 669,7 Mio. €. Gegenläufig entfielen die Verbindlichkeiten gegenüber der E.ON SE aus der kurzfristigen Geldaufnahme (im Vorjahr 246,4 Mio. €). 2.9. Finanzielle Leistungsindikatoren Das Geschäft von Avacon wird im Wesentlichen auf Basis der Größe Jahresüberschuss gesteuert. Der Jahresüberschuss für das Jahr 2023 in Höhe von 239,7 Mio. € unterschritt die Prognose in Höhe von 252,0 Mio. € um 12,3 Mio. € bzw. 4,9 %. Der positiven operativen Geschäftsentwicklung, die sich unter anderem in einem um 23,3 Mio. € über dem Planwert liegenden Ergebnisbeitrag (vor Steuern) der Avacon Netz GmbH ausdrückt, stehen dabei vor allem um 21,0 Mio. € höhere Steueraufwendungen sowie ein infolge der langfristigen Darlehensaufnahme um 18,5 Mio. € rückläufiges Zinsergebnis gegenüber. 3. Mitarbeiter Zum Jahresende 2023 gehörten zur Belegschaft von Avacon (ohne ruhende Arbeitsverhältnisse und Praktikanten) 36 Mitarbeiter. Damit stieg die Mitarbeiterzahl gegenüber dem 31. Dezember 2022 um vier Mitarbeiter. Die Vergütungen der tariflichen Mitarbeiter wurden zum 1. April 2023 um 6,0 % erhöht. Im Rahmen des Mitarbeiteraktien-Programms haben die Mitarbeiter von Avacon innerhalb eines festgelegten Zeichnungszeitraumes das Angebot erhalten, vergünstigte Aktien der E.ON SE zu erwerben. Im Verbund der Regionalversorgungsunternehmen des E.ON-Konzerns gibt es ein umfangreiches Fortbildungsprogramm, an dem alle Mitarbeiter entsprechend den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes teilnehmen können. Die betriebliche Altersversorgung ist weitgehend durch Fondsanlagen gedeckt, die an einen externen Treuhänder sicherungsübereignet sind. Avacon und der E.ON-Konzern legen hohen Wert auf die Arbeitssicherheit und leisten entsprechende Präventionsarbeit. Als Indikator für die Arbeitssicherheit wird die Kennzahl „Total Recordable Injuries Frequency Index combined (TRIFcomb)“ verwendet. Der TRIFcomb stellt die Unfallquote pro 1 Mio. Stunden geleisteter Arbeitszeit dar (eigene Mitarbeiter und Mitarbeiter der Partnerfirmen). Im Geschäftsjahr 2023 betrug der TRIFcomb bei Avacon 0,0 (Vorjahr 0,0). Es haben sich keine Unfälle bei eigenen Mitarbeitern oder bei Mitarbeitern von Partnerfirmen ereignet. Auch in Zukunft soll die Präventionsarbeit des Unternehmens kontinuierlich weiterentwickelt werden. Avacon wurde im Jahr 2022 das Deutsche Siegel Unternehmensgesundheit in Gold verliehen, welches als Zertifikat drei Jahre bis 2024 gültig ist. Dies ist eine der bekanntesten Auszeichnungen für Betriebliches Gesundheitsmanagement in Deutschland und zeichnet Arbeitgeber aus, die sich für die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter engagieren und eine nachhaltige Personalstrategie verfolgen. Avacon hat seit der ersten Auszeichnung mit dem Goldsiegel im Jahre 2018 die erreichte Punktzahl noch steigern können und damit wiederholt einen der höchsten Standards der geprüften Unternehmen erreicht. Um den Mitarbeiterinnen aus den unterschiedlichen Fachbereichen und Hierarchieebenen die Möglichkeit zu bieten, sich untereinander noch besser zu vernetzen, können alle Frauen der Avacon-Gruppe dem „Gestalterinnen Netzwerk“ beitreten. 4. Prognosebericht 4.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die globale wirtschaftliche Entwicklung wird auch im Jahr 2024 von den Herausforderungen der Inflation und der geringen Wachstumsaussichten geprägt sein. Die OECD prognostiziert ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft von 2,7 %, ausgehend von strengeren Finanzierungsbedingungen, schwachem Handelswachstum in einem Umfeld von geopolitischen Spannungen und auch den Auswirkungen einer strafferen Geldpolitik, das weitere Störungen auf den Märkten verursachen kann. Unter der Annahme, dass die Inflation weiter nachlässt und die Realeinkommen steigen, wird die Weltwirtschaft im Jahr 2025 voraussichtlich um 3 % wachsen. Der weltweite Warenhandel und die Industrieproduktion werden aufgrund des weitgehenden Abbaus von Lagerbeständen in Unternehmen wieder an Dynamik gewinnen, während sich die schwache Wirtschaftsentwicklung in China dämpfend auswirken wird. Für die EU wird für das Jahr 2024 ein Wachstum des BIP von 1,3 % und für das Jahr 2025 voraussichtlich von 1,7 % prognostiziert. Mit Blick auf Deutschland gehen Wirtschaftsinstitute für das Jahr 2024 von einer beginnenden Erholung der Wirtschaft und einem Wachstum von 0,9 % aus. Darüber hinaus wird mit einer weiteren Normalisierung der Konjunktur im Jahr 2025 und einem BIP-Wachstum von 1,3 % gerechnet. Die sich zuletzt abschwächende Inflation, die steigenden Lohneinkommen und die hohe Beschäftigungsrate lassen auf eine höhere Kaufkraft sowie gesamtwirtschaftliche Nachfrage schließen, die diese Einschätzungen/Prognosen stützen. 4.2. Geschäftsentwicklung Prognosen zur wirtschaftlichen Entwicklung bleiben insbesondere angesichts der Auswirkungen der geopolitischen Spannungen und Konflikte mit Unsicherheit behaftet. Auf Grundlage der Mittelfristplanung, die auf Annahmen zu den von Avacon erwarteten Markt-, Wettbewerbs- und Umfeldentwicklungen sowie dem Umsetzungserfolg von geplanten Maßnahmen basiert, wird für das Geschäftsjahr 2024 von einem leichten Anstieg des Jahresüberschusses gegenüber dem Vorjahr ausgegangen, vorausgesetzt stabiler Renditen aus dem CTA-Fondsvermögen und abnehmender Aufwendungen für Pensionen. Der geplante Ergebnisbeitrag (vor Steuern) der Avacon Netz GmbH bleibt voraussichtlich auf dem Niveau des Vorjahres. Avacon bündelt weiterhin die Finanzierungsströme innerhalb der Avacon-Gruppe und erreicht hierdurch Stabilität in einem derzeit volatilen Zinsumfeld. 5. Risiken- und Chancenbericht Um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig angemessene Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können, ist bei Avacon entsprechend aktienrechtlichen Anforderungen ein Risikomanagementsystem implementiert. Über die reine Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus soll ein Chancen- und Risikobewusstsein auf allen Ebenen der Mitarbeiter gefestigt werden. Bei der unternehmerischen Entscheidungsfindung werden systematisch die Chancen- und Risikoaspekte einbezogen. Die Risiken werden von den operativen Unternehmenseinheiten identifiziert und dokumentiert. Sie werden hinsichtlich ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Berichterstattung über die aktuelle Risikosituation erfolgt in regelmäßigen Abständen gegenüber dem Vorstand von Avacon. Das System wird regelmäßig entsprechend den aktuellen Anforderungen angepasst und weiterentwickelt. Die Überprüfung der Gesamtrisikolage von Avacon hat zum Ergebnis geführt, dass aus heutiger Sicht keine den Fortbestand gefährdenden Risiken für die Gesellschaft bestehen. Das vorhandene Eigenkapital in Höhe von 1.349,8 Mio. € übersteigt die Kumulation aller Nettorisiken (Worst Case-Betrachtung) über die nächsten drei Jahre mit 1.020,0 Mio. €. Im Folgenden werden die wesentlichsten Risiken der Avacon-Gruppe absteigend beginnend mit der höchsten Bedeutung dargestellt: Das wertmäßig größte Risiko resultiert aus Mengenänderungen im Strom- und Gasbereich. Die Erlösobergrenze wird im Rahmen der Netzentgeltkalkulation durch eine prognostizierte Absatzstruktur erlöst. Weicht die tatsächliche Absatzstruktur von der prognostizierten, z. B. durch Witterungs- oder Konjunktureinflüsse ab, entsteht in dem Jahr ein Liquiditäts- und Ergebnisrisiko bzw. eine entsprechende Chance. Die Abweichung wird in den Folgejahren über das Regulierungskonto ausgeglichen. Es handelt sich hierbei nur um ein temporäres Risiko bzw. eine temporäre Chance. Vor dem Hintergrund der Energiekrise stiegen die Volatilitäten und die Netznutzungsentgelte, so dass sich das Risiko bzw. die Chance weiter erhöht hat. Ein weiteres wesentliches Risiko ergibt sich aus einer möglichen Nichterreichung der geplanten Erlösobergrenzen im Strom- und Gasgeschäft, sofern beispielsweise bestimmte in der Planung angesetzte Kostenelemente nicht anerkannt werden. Ebenso können sich bei der Bilanzkreisbewirtschaftung (insbesondere bei der Verlustenergie und beim Differenzbilanzkreis) Abweichungen zu den geplanten Mengen und Werten ergeben. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich dieses Risiko verringert. Weitere Risiken, aber auch Chancen, für das Ergebnis von Avacon Netz resultieren aus den Marktwertveränderungen der CTA-Fondsanlagen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich dieses Risiko erhöht. Mögliche Verluste von Konzessionsgebieten könnten aufgrund von Abgängen der entsprechenden Erlösobergrenzen und Wegfall von weiteren Sachverhalten zu geringeren Ergebnissen in den Folgejahren führen. Im Zusammenhang mit den in 1996 übernommenen Anteilen an der Harzwasserwerke GmbH hat die ehemalige HASTRA AG gegenüber dem Land Niedersachsen eine gesamtschuldnerische Bürgschaft (Haftung für die Erfüllung der Verpflichtungen der Harzwasserwerke GmbH) übernommen. Die Beteiligung an der Harzwasserwerke GmbH wird inzwischen bei der Avacon Wasser GmbH gehalten. Avacon haftet jedoch ebenfalls für einen Großteil der Verpflichtung über eine gesamtschuldnerische Bürgschaft. Unter dem Risiko „Versorgungssicherheit Netzbetrieb“ sind alle Schäden, die durch Beschädigungen von Netzanlagen sowie durch Ausfälle in der Strom- und Gasversorgung durch höhere Gewalt entstehen könnten, zusammengefasst. Höhere Gewalt wird hierbei definiert als ein betriebsfremdes von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlichem Ermessen und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist. Hierzu zählen beispielsweise Jahrhunderthochwasser, schwere Stürme sowie Sabotage. Mit der Novellierung des Messtellenbetriebsgesetzes (MsbG) können Kunden ab 2025 die Installation von intelligenten Messsystemen (iMSys) anfordern. Ein Risiko besteht darin, dass deutlich mehr Kunden den Einbau eines iMSys wünschen als in der Planung unterstellt. Hierbei liegt das Risiko in einem höheren Investitionsbedarf, und damit einem höheren Liquiditätsabfluss als in der Planung angenommen. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen und damit verbundene Liquiditätsrisiken verringern sich durch die Einbindung in das Cash-Pooling des E.ON-Konzerns. Zudem ist zur Überwachung von Ausfallrisiken ein unternehmensweites Forderungsmanagement implementiert. Zur Minimierung der Bruttorisiken ist die Gesellschaft dennoch gegen eintretende Schadensfälle versichert. Die Gesellschaft verfügt zum Stichtag über keine Derivate. Im Folgenden sind die wesentlichen Chancen von Avacon dargestellt: Die Energiewende in Europa ist unumkehrbar und gewinnt auch vor dem Hintergrund der aktuellen Marktsituation an Tempo. Für die Energiewirtschaft ergeben sich daraus nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch enorme Chancen. Netzbetrieb und Energiemanagementlösungen bilden die Basis einer erfolgreichen Energiewende. Die europäischen Verteilnetze sind der Ort, an dem sich die Energiewende vollzieht. Sie bilden das Rückgrat dieser Transformation. Durch die Dekarbonisierung der Volkswirtschaften steht die Energiewirtschaft vor einer Schlüsseldekade des Wachstums. Denn mit Themen wie Erneuerbare Energien, E-Mobilität und Wasserstoff im Zuge der weltweiten Dekarbonisierung ist die Energiebranche zum wichtigen Problemlöser für die größte Herausforderung der Menschheit im 21. Jahrhundert geworden. Jedes neue Windrad, jede neue Photovoltaikanlage sowie jede neue Ladesäule muss ans Netz angeschlossen und effizient in das Gesamtsystem integriert werden. Privat-, Geschäfts- und Industriekunden sowie Kommunen fragen immer stärker Lösungen für ihre Dekarbonisierung nach. Mit ihren nachhaltigen Kundenlösungen leistet die Energiewirtschaft als Dekarbonisierungspartner wichtige Beiträge zum Klimaschutz. Die Entwicklung in der Politik bestärkt Avacon in der strategischen Ausrichtung des Geschäfts. Die langfristige Orientierung der Avacon-Gruppe sowie die Umsetzung vielfältiger Innovationsvorhaben zielen unter anderem darauf ab, die Energiewende erfolgreich zu gestalten sowie die CO2 -Emissionen zu reduzieren. Diese Ziele spiegeln sich unter anderem im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sowie im „Osterpaket“ wider. Das laufende Verfahren vor dem BGH zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) für Gas und für Strom bedeutet eine Chance für die Ertragslage von Avacon Netz. Mit der Beschwerdeeinreichung gegen die Festlegung der Eigenkapitalverzinsung für die vierte Regulierungsperiode wahrt die Avacon Netz GmbH die Chance einer besseren Verzinsung für die Strom- und Gasnetze. Grüne Gase, insbesondere Wasserstoff bieten ein großes Potenzial bei der Realisierung einer klimaneutralen Zukunft. Gemeinsam mit Ökostrom kann CO2 -frei produzierter Wasserstoff die tragende Säule zum Gelingen der Energiewende bilden. Allerdings ist derzeit unklar, ob der breite Einsatz von Wasserstoff hinsichtlich der Verfügbarkeit und der Erzeugungskosten gelingen wird. Gleichwohl trauen Fachleute dem Energieträger zu, dass grüner Wasserstoff bei konsequenter Förderung im Jahr 2050 etwa die Hälfte des weltweiten Energiebedarfs decken kann. In der Region Fläming hat die Avacon bis zu 20 Vol.-% Wasserstoff in einem Gasverteilnetz beigemischt. Das Gasnetz ist 1994 in Betrieb gegangen und versorgt rund 350 Abnehmer. Die Beimischung führte zu keinen Störungen, weder am Netz noch bei Gasgeräten von Netzanschlussnehmern. Das Projekt ist im Sommer 2023 erfolgreich abgeschlossen worden. Nach der Veröffentlichung des Masterplans Ladeinfrastruktur II im Oktober 2022 hat der Ausbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland weiter zugelegt. Mitte 2023 waren bereits rd. 100.000 öffentliche Ladepunkte verfügbar. Diese Zahl wird weiter zunehmen, auch weil mit der Zuschlagsentscheidung des BMDV im Rahmen der Ausschreibung „Deutschlandnetz“ Ende September 2023 feststeht, dass bundesweit 8.000 weitere Schnellladepunkte aufgebaut werden. Weitere 200 Standorte für Schnellladeparks sollen an Autobahnen erschlossen werden. Avacon ist vor diesem Hintergrund in mehrfacher Hinsicht gefragt: Die Erschließung neuer Schnellladestandorte erfordert eine entsprechende Netzentwicklung und einen daraus resultierenden Netzausbau. Gleichzeitig entstehen Chancen, bei Errichtern der Ladeparks technischer Netzdienstleistungen zu platzieren und damit das wettbewerbliche Geschäft der Avacon zu stärken. Chancen ergeben sich für Avacon auf dem Gebiet der Digitalisierung. Dies spiegelt sich im Einsatz vielfältiger neuer digitaler Technologien zur Verbesserung des Geschäfts und zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Arbeitsweise wider. Um die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, forciert Avacon Netz die Digitalisierung des bestehenden Geschäfts. Diese Maßnahmen erstrecken sich unter anderem auf die Datenerhebung und Smartifizierung der Netzbetriebsmittel, die Weiterentwicklung der IT-Landschaft, bspw. durch den Rollout konzernweit standardisierter IT-Großprojekte („IT-Rocks“), sowie den Rollout von verschiedensten digitalen Lösungen im Kerngeschäft („Grid.ON“). Langfristiges Ziel von Avacon Netz ist es, die digitale Kompetenz nachhaltig zu erhöhen und zukunftsweisende, innovative und erfolgreiche Lösungen und Services für Kunden und Mitarbeiter zu entwickeln. Die in den Vorjahren begonnene Automatisierung von repetitiven Tätigkeiten durch digitale Prozessroboter wird konsequent fortgesetzt und unter dem Einsatz von Process Mining zu einem ganzheitlichen Ansatz „Process Intelligence“ zur Standardisierung und Automatisierung kompletter Prozessstränge weiterentwickelt. 6. Erklärung zur Unternehmensführung Avacon hat sich im Jahr 2022 gemäß § 76 Abs. 4 AktG Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027 gesetzt. Zum 31. Dezember 2023 lag der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes bei 33,3 % (Zielquote: 30 %). Auf der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes war der Frauenteil bei 0 % (Zielquote: 30 %). Ebenso wurden im Jahr 2022 gemäß § 111 Abs. 5 AktG Zielgrößen für den Frauenanteil auf Vorstandsebene und im Aufsichtsrat mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027 festgelegt. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Frauenanteil im Vorstand 33,3 % (Zielquote 33,3 %). Zum gleichen Stichtag lag der Frauenanteil im Aufsichtsrat bei 45 % (Zielquote 30 %). Avacon setzt die verschiedensten Maßnahmen bzw. Instrumente zur gezielten Förderung von Frauen und somit zur Erreichung der Zielquoten um. Ein Beispiel hierfür ist das unternehmensweite „Mentoring-Programm“. Dieses richtet sich an weibliche Beschäftigte, die als Potenzial von Avacon für eine mögliche spätere Führungsposition benannt sind bzw. bereits Führungskraft sind und den nächsten Karriereschritt anstreben. Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht gemäß § 312 AktG Der gemäß § 312 AktG erstellte Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2023 enthält folgende Schlusserklärung: „Die Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die im Zeitpunkt ihrer Vornahme bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und wurde dadurch, dass die Maßnahmen getroffen wurden, nicht benachteiligt.“
Helmstedt, den 7. Februar 2024 Der Vorstand Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Inhaltsverzeichnis Bilanz der Avacon AG Gewinn- und Verlustrechnung der Avacon AG Anhang der Avacon AG Allgemeine Grundlagen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Passiva Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Umlaufvermögen Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Eigenkapital Investitionszuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten Haftungsverhältnisse Sonstige finanzielle Verpflichtungen Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Finanzergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Durchschnittliche Beschäftigungszahl Nachtragsbericht Organe der Gesellschaft Organbezüge Honorar des Abschlussprüfers Vorschlag über die Verwendung des Ergebnisses Entwicklung des Anlagevermögens Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB Bilanzder Avacon AG
Gewinn- und Verlustrechnungder Avacon AG
Anhangder Avacon AGAllgemeine Grundlagen Die Avacon AG mit Sitz in Helmstedt wird beim Amtsgericht Braunschweig unter der Nummer HRB 100769 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem Aktiengesetz (AktG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) aufgestellt. Die Avacon AG ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1 T€ werden dabei mit 0 T€ und Nullwerte mit - T€ angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen Steuern werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Rundungsdifferenzen können aus rechnerischen Gründen zu Abweichungen führen. Die Avacon AG erbringt energiespezifische Dienstleistungen innerhalb einer Gruppe verbundener Elektrizitäts- und Gasunternehmen und fällt damit unter § 6b EnWG. Gemäß § 291 HGB ist die Avacon AG von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die Avacon AG und ihre Tochterunternehmen werden in den befreienden Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (HRB 28196), einbezogen. Die E.ON SE, Essen (HRB 28196), ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die E.ON SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Die E.ON Beteiligungen GmbH hat am 21. Juli 2014 gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und mittelbar insgesamt mehr als die Hälfte der Aktien an Avacon gehören. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde:
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Davon abweichend werden intelligente Messsysteme unabhängig von der Höhe ihrer Anschaffungskosten aktiviert und über die jeweilige Nutzungsdauer abgeschrieben. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den Börsen- oder Marktpreisen bzw. den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Verzinsliche Ausleihungen werden mit ihren Nennwerten, langfristige unverzinsliche und unterverzinsliche Ausleihungen mit ihren Barwerten bilanziert. Soweit der Buchwert der nach diesen Grundsätzen bewerteten Finanzanlagen über dem beizulegenden Wert am Bilanzstichtag liegt, werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall des Grundes erfolgt eine entsprechende Zuschreibung. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche und unterverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihren Barwerten bilanziert. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird unverändert durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % der nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Flüssige Mittel werden zum Nennwert bilanziert. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen gebildet. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen im Wesentlichen bei Posten des Anlagevermögens sowie den Rückstellungen ermittelt. Dabei werden bei Avacon nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organgesellschaften bestehen, an denen Avacon als Gesellschafter beteiligt ist. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes von aktuell 29,9 %. Der kombinierte Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Im Falle einer sich ergebenden künftigen Steuerentlastung (aktive latente Steuer) wird vom entsprechenden Aktivierungswahlrecht kein Gebrauch gemacht. Zum Bilanzstichtag ergaben sich wie im Vorjahr insgesamt - nicht bilanzierte - aktive latente Steuern. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen angelegt. Die Fondsanteile werden vom E.ON Pension Trust e.V., Essen, treuhänderisch für die Avacon AG verwaltet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 63 %) und nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 37 %). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, werden die Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens bei Immobilienbewertungen, unter Verwendung branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft respektive die dort beauftragten Gutachter legen die Bewertungsannahmen, wie Zinssätze, fest. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Erhaltene Investitionszuschüsse sind zu Nennbeträgen bewertet und werden ab dem Fertigstellungszeitpunkt entsprechend der jeweils vorgesehenen Nutzungsdauer der Anlagengegenstände zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Die Bewertung der vergleichbar langfristig fälligen sonstigen Rückstellungen erfolgt ebenfalls nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends. Zur Diskontierung der Jubiläums- und Treueurlaubsverpflichtungen sowie für Sterbegeldverpflichtungen wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzins der vergangenen sieben Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Zur Abzinsung der Verpflichtungen aus Vorruhestandsvereinbarungen werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Der Rückstellungsbewertung liegen folgende Annahmen zugrunde:
Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern bestehen Freistellungsansprüche gegenüber der E.ON SE, Essen. Bis zum 28. August 2023 bestanden diese Freistellungsansprüche gegenüber der MEON Pensions GmbH & Co. KG, Essen (MEON). Das Gesellschaftsvermögen der MEON ist am 28. August 2023 im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die E.ON SE angewachsen. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung. Die Freistellungsforderung wird unter den Ausleihungen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen. Die anderen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Bei den sonstigen Rückstellungen sind in den Erfüllungsbetrag auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Erträge und Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden saldiert mit den Erträgen und Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen gesondert unter dem Posten „Finanzergebnis“ ausgewiesen. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Avacon AG ist in einer gesonderten Aufstellung - Anteilsbesitzliste - ersichtlich, die integraler Bestandteil des Anhangs ist. Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern besteht ein Freistellungsanspruch gegen die E.ON SE, Essen (bis 28. August 2023: MEON Pensions GmbH & Co. KG, Essen), als Gesamtrechtsnachfolgerin der MEON Pensions GmbH & Co. KG in Höhe von 1.593 T€ (Vorjahr 1.457 T€), der unter den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen wird. Umlaufvermögen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Avacon AG hat zum 30. Dezember 2023 als Mitgliedsunternehmen ihren Austritt aus der Versorgungskasse Energie VVaG i.L. (VKE) erklärt. Mit Ablauf des 30. Dezember 2023 entstand ertragswirksam ein Anspruch auf Auszahlung der anteiligen Verlustrücklage der VKE in Höhe von 252 T€. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus der Verrechnung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt:
Der Ausweis erfolgt situativ entweder auf der Aktivseite (Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung) oder auf der Passivseite (Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen). Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 32.668 T€ (Vorjahr 30.983 T€). Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert 357.616 T€. Es ist eingeteilt in 144.783.652 auf den Namen lautende Stückaktien. Der E.ON-Konzern hält 61,4 % (E.ON Beteiligungen GmbH und Bayernwerk AG) und die verbleibenden 38,6 % werden von kommunalen Aktionären gehalten. Der rechnerische Wert der eigenen Anteile beträgt zum Bilanzstichtag 2.225 T€ und ist vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 900.914 (Vorjahr 900.914) eigene Aktien. Dies entspricht 0,6 % des gezeichneten Kapitals. Die Gewinnrücklagen betragen 513.048 T€. Die Veränderung resultiert aus einer Zuführung eines Teils des Jahresergebnisses 2023. Der Bilanzgewinn von 131.758 T€ ergibt sich aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 239.652 T€, dem Gewinnvortrag gemäß Beschluss der Hauptversammlung in Höhe von 906 T€ abzüglich der Einstellung in andere Gewinnrücklagen in Höhe von 108.800 T€. Ausschüttungsgesperrte Beträge resultieren gemäß § 268 Abs. 8 HGB aus der Bewertung des Deckungsvermögens zum beizulegenden Zeitwert sowie gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 % p.a.).
Die ausschüttungsgesperrten Beträge sind durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt. Somit kommt die Ausschüttungssperre nicht zur Anwendung. Investitionszuschüsse
Rückstellungen
Die Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen für die Übernahme von Risiken im Rahmen von Rückpachtmodellen, Rückstellungen für Entfernungs- und Entsorgungsverpflichtungen, Rückstellungen für Archivierungskosten, Rückstellungen für Verpflichtungen im Personalbereich (u.a. Tantieme-, Aktienoptions- und Vorruhestandsrückstellungen) sowie Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Wesentlichen Darlehen, die bei der E.ON SE aufgenommen wurden und die seitens der Avacon AG an die Töchter der Avacon-Gruppe ausgereicht werden bzw. in der Avacon AG selbst verbleiben. Haftungsverhältnisse
Aufgrund von diversen Umstrukturierungen ergeben sich Haftungsverhältnisse nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes. Bezogen auf die Ausgliederung und Übertragung des Teilbetriebs Netz der Avacon AG auf die Avacon Netz GmbH im Jahr 2017 besteht gemäß § 133 UmwG eine gesamtschuldnerische Haftung von Avacon Netz GmbH und Avacon AG für alle Verbindlichkeiten der Avacon AG hinsichtlich des Teilbetriebs Netz, die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung des Teilbetriebs Netz begründet worden sind. Die HAzwei 1. Beteiligungsgesellschaft mbH hat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über den Projektträger Jülich den rückwirkenden Eintritt in das Zuwendungsverhältnis über die Gewährung einer Bundeszuwendung beantragt. Avacon hat sich im Juni 2023 verpflichtet, die HAzwei 1. Beteiligungsgesellschaft mbH mit finanziellen Mitteln in Höhe von 26,1 Mio. € bis 2029 auszustatten. Die Gesellschaft verpflichtet sich im Rahmen des Treuhandvertrags Past Service gegenüber dem E.ON Pension Trust e.V., fortlaufend genügend Treuhandvermögen zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen zu übertragen. Sofern keine ausreichende Sicherung vorliegt, hat der E.ON Pension Trust e.V. einen Anspruch auf Übertragung von Treuhandvermögen gegenüber der Gesellschaft. Das Risiko der Inanspruchnahme aus Bürgschaften und Eventualverbindlichkeiten wird jeweils als gering eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf der Bonitätsbeurteilung der Primärverpflichteten sowie auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 108.547 T€ werden mit 76.000 T€ langfristige Darlehen gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen, die zum 1. Januar 2024 zur Auszahlung kommen. Zudem hat sich Avacon verpflichtet, bis zum 1. Juni 2024 eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der Avacon Connect GmbH in Höhe von 6.401 T€ vorzunehmen. Darüber hinaus bestehen in Höhe von 22.930 T€ schwebend wirksame gesellschaftsrechtliche Vereinbarungen mit verbundenen Unternehmen. Von dem Bestellobligo in Höhe von 3.014 T€ entfallen auf verbundene Unternehmen 332 T€. Es bestehen künftige Zahlungsverpflichtungen für sonstige Mietverträge in Höhe von 202 T€. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse im Berichtsjahr wurden ausschließlich im Inland erzielt. Sonstige betriebliche Erträge
Die übrigen Erträge beinhalten aperiodische Erträge in Höhe von 11 T€ (Vorjahr 12 T€). Materialaufwand
Personalaufwand
Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung einschließlich Zinssatzänderung der langfristigen Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben. Sie sind im Finanzergebnis ausgewiesen. Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Es bestehen aperiodische Aufwendungen in Höhe von -7 T€ (Vorjahr -1 T€). Finanzergebnis
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind im aktuellen Geschäftsjahr keine negativen Zinsen (Vorjahr 527 T€) enthalten. Im Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen (270 T€; Vorjahr 4.121 T€) sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von sonstigen Rückstellungen (270 T€; Vorjahr 48 T€) enthalten. Aufwendungen aus den Aufzinsungen der Pensionsrückstellungen (0 T€; Vorjahr 4.073 T€) sind im aktuellen Geschäftsjahr nicht enthalten. Der Ertrag/Aufwand aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen setzt sich wie folgt zusammen:
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen 79.014 T€ (Vorjahr 41.189 T€). Als Ertragsteueraufwendungen werden Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer ausgewiesen. Hiervon betreffen 3.333 T€ periodenfremde Erträge, die sich hauptsächlich aus der Erstellung der Steuererklärung 2022 mit wesentlichen Änderungen aus aktualisierten Besteuerungsgrundlagen der CTA- Fondsanlagen ergeben haben. Latente Steuern sind im Steueraufwand nicht enthalten. Insgesamt erwartet Avacon zum 31. Dezember 2023 aus zeitlichen Bilanzierungsunterschieden - sowohl eigenen als auch solchen bei Gesellschaften des steuerlichen Organkreises und Personengesellschaften - eine künftige Steuerentlastung. Die Ermittlung dieser Entlastung erfolgte auf Grundlage eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 29,9 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer) bzw. 15,8 % (Beteiligung an Personengesellschaften; Steuersatz berücksichtigt nur Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag) bezogen auf die zeitlichen Bilanzierungsunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz. Der Aktivüberhang latenter Steuern resultiert im Wesentlichen aus den Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen und aus für steuerliche Zwecke nicht zu bildenden sonstigen Rückstellungen. Insgesamt treten die geringfügigen, passiven latenten Steuern, die aus dem Sachanlagevermögen und Personengesellschaftsbeteiligungen resultieren, hinter den aktiven Steuerlatenzen zurück. In Nichtausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurden für den Überhang aktiver Steuerlatenzen keine aktiven latenten Steuern bilanziert. Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG: Dienstleistungen:
Laufende Finanzierung: Cash-Pooling-Vertrag mit der E.ON SE (die Geldaufnahmen bzw. -anlagen erfolgen zu marktüblichen Konditionen):
Finanzierung Avacon-Gruppe: Darlehensaufnahme bei E.ON SE über insgesamt 669.700 T€, mit unterschiedlichen Laufzeiten und einem Zinsaufwand von 16.556 T€ im Geschäftsjahr 2023. Gewährung endfälliger Darlehen an Tochtergesellschaften, mit unterschiedlichen Laufzeiten und einem Zinsertrag von insgesamt 4.633 T€.
Durchschnittliche Beschäftigungszahl
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor. Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat der Avacon AG setzt sich wie folgt zusammen: Dr. Thomas König Aufsichtsratsvorsitzender Mitglied des Vorstands der E.ON SE Chief Operating Officer - Networks Jan Rücker stv. Aufsichtsratsvorsitzender Mitglied des Betriebsrats Hannover Süd Avacon Netz GmbH Cord Bockhop stv. Aufsichtsratsvorsitzender Landrat des Landkreises Diepholz Christian Bergholz Sachbearbeiter Verteilnetze Avacon Netz GmbH Uwe Bornholdt Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats / Vorsitzender des Betriebsrats Lüneburg Avacon Netz GmbH Cesareo Fernandez Fernandez stv. Vorsitzender des Betriebsrats Salzgitter Avacon Netz GmbH Katrin Görlitz stv. Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats / Vorsitzende des Betriebsrats Helmstedt Avacon Netz GmbH Claudia Kalisch Oberbürgermeisterin der Hansestadt Lüneburg Kathrin Kalkstein Sachbearbeiterin Netzkundenbetreuung Avacon Netz GmbH Dr. Ingo Luge Aufsichtsrat und Unternehmensberater Dr. Alexander Montebaur Vorsitzender des Vorstands der E.DIS AG Sigrid Nagl Mitglied des Vorstands der envia Mitteldeutsche Energie AG Dr. Jörg Nigge Oberbürgermeister der Stadt Celle Dr. Theresa Noll Head of Innovation Management Westnetz GmbH Anike Ostrowski Geschäftsführerin der KBA Kommunale Beteiligungsgesellschaft mbH an der Avacon AG Dirk Reimers ehemaliger Gewerkschaftssekretär der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Bezirk Hannover-Heide-Weser Christina Scheidt Gewerkschaftssekretärin der IG BCE - Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie Bezirk Halle-Magdeburg Christiana Steinbrügge Landrätin des Landkreises Wolfenbüttel Rolf Sunderbrink Abteilungsleiter Unternehmenscontrolling Avacon AG Melina Wulf Stellvertretende Landesfachbereichsleiterin der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Niedersachsen-Bremen Vorstand Der Vorstand der Avacon AG setzt sich wie folgt zusammen: Marten Bunnemann, Düsseldorf Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand Marit Müller, Chemnitz Personalvorständin und Arbeitsdirektorin Rainer Schmittdiel, Liebenburg Technikvorstand Organbezüge Aufsichtsratsbezüge Insgesamt wurden dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr Bezüge in Höhe von 396 T€ gewährt. Vorstandsbezüge Die Gesamtvergütung des Vorstands der Avacon AG beläuft sich im Jahr 2023 auf insgesamt 1.560 T€. In den Bezügen sind 275 T€ aktienbasierte Vergütungen (beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung) enthalten. Diese beinhalten 29.508 Stück eingeräumte virtuelle Aktien aus dem E.ON Performance Plan. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen betragen im Jahr 2023 380 T€. Ebenfalls sind für diesen Personenkreis für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen 13.130 T€ Rückstellungen gebildet. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der E.ON SE enthalten. Vorschlag über die Verwendung des ErgebnissesDer Vorschlag an die Hauptversammlung sieht vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 131.757.770,10 € auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31. Dezember 2023 einen Betrag von 130.933.291,58 € (0,91 € je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten. Der verbleibende Betrag in Höhe von 824.478,52 € ist auf neue Rechnung vorzutragen. Entwicklung des Anlagevermögens
Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB
k.A. - keine Angaben 1) Ergebnisabführungsvertrag (Eigenkapital, Jahresergebnis 2023) 1)* Ergebnisabführungsvertrag mit Dritten 2) Tochtergesellschaft der Avacon Beteiligungen GmbH 3) Tochtergesellschaft der Avacon Natur GmbH 4) Tochtergesellschaft der LandE GmbH 5) Tochtergesellschaft der Avacon Wasser GmbH 6) Tochtergesellschaft der SVO Holding GmbH 7) Tochtergesellschaft der Avacon Netz GmbH 8) Gründung/Kauf in 2023 9) Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (505 IN 93/20) vom 01.12.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. 10) Umbenennung in 2023 11) Verkauf von 50 % der Anteile in 2023 12) Tochtergesellschaft der HAzwei GmbH 13) Tochtergesellschaft der Avacon Connect GmbH 14) JA 2022 liegt noch nicht vor
Helmstedt, den 7. Februar 2024 Avacon AG Marten Bunnemann Marit Müller Rainer Schmittdiel Tätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der Avacon AG 2023Erläuterungen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG der Avacon AG für 2023 Grundlage Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen zu führen. Folgende Tätigkeiten werden von der Avacon AG aufgrund der Festlegungen der Beschlusskammern 8 und 9 der BNetzA ausgewiesen: Katalogtätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG:
Sonstige Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 3 und 4 EnWG:
Die Gesellschaft hat für die Katalogtätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG Tätigkeitsabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenspiegel und Erläuterungen) erstellt. Die Tätigkeitsabschlüsse wurden unter Berücksichtigung der im Anhang der Gesellschaft dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG sowie für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse bildet der Jahresabschluss der Avacon AG. Die Zuordnungsregeln wurden im Berichtsjahr entsprechend der letztjährigen Kontentrennung aller Tätigkeiten der Avacon AG fortgeschrieben. Erläuterungen zur Bilanz Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wurde die Kontentrennung der Tätigkeiten durchgeführt. Wenn die direkte Zuordnung der Konten nicht möglich ist, wird anhand eines sachgerechten Schlüssels eine Verteilung des entsprechenden Kontos auf die verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen. Für Sachanlagen erfolgt die Aufteilung auf die Tätigkeiten grundsätzlich mithilfe einer verursachungsgerechten Schlüsselung. Hiervon abweichend wurden die Sachanlagen für den wettbewerblichen Messstellenbetrieb direkt den „Anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors“ zugeordnet. Die Ladesäulen wurden im gleichen Zuge direkt den „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“ zugeordnet. Die Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, anhand der Bilanzeinzelposten direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Ansonsten wurden diese Bilanzposten sachverhaltsabhängig den einzelnen Tätigkeiten durch Schlüsselung zugeordnet. Die Finanzanlagen, flüssigen Mittel, der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung und das Eigenkapital können keiner Tätigkeit direkt zugeordnet werden, deshalb wurden diese Bilanzposten durch verursachungsgerechte Schlüsselung den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Die passivierten Investitionszuschüsse sind den Ladesäulen zuzuordnen und wurden daher direkt den „Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors“ zugewiesen. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten:
In den Verbindlichkeiten sind bzw. waren folgende Posten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten:
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die im Anhang aufgeführten Haftungsverhältnisse betreffen nicht die Katalogtätigkeiten. Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen folgende Verpflichtungen die Katalogtätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG:
Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung Bei der Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses werden soweit möglich die Aufwendungen und Erträge direkt den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet. Die Aufwendungen und Erträge der zentralen Bereiche wie z. B. die Rechtsabteilung und die Unternehmensentwicklung werden durch verursachungsgerechte Schlüssel auf die Tätigkeiten verteilt. Bilanzender Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG zum 31. Dezember 2023 der Avacon AGBilanz zum 31. Dezember 2023Avacon AGTätigkeit: Elektrizitätsverteilung
Bilanz zum 31. Dezember 2023Avacon AGTätigkeit: Gasverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG für das Geschäftsjahr 2023 der Avacon AGGewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Avacon AGTätigkeit: Elektrizitätsverteilung
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Avacon AGTätigkeit: Gasverteilung
Anlagenspiegel der Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG für das Geschäftsjahr 2023 der Avacon AGAvacon AG, Tätigkeit ElektrizitätsverteilungAnlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023
Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023Avacon AG, Tätigkeit Gasverteilung
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Avacon AG, Helmstedt Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Avacon AG, Helmstedt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Avacon AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 6 des Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 6 des Lageberichts enthalten ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Hannover, den 7. Februar 2024 KPMG AG Nocker, Wirtschaftsprüfer Möller, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats an die HauptversammlungIm Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben und Pflichten nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung umfassend und sorgfältig wahrgenommen, den Vorstand bei der Führung des Unternehmens beratend begleitet und seine Tätigkeit kontinuierlich überwacht. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat regelmäßig sowohl schriftlich als auch mündlich über die aktuelle Geschäftstätigkeit und die Unternehmensplanung sowie die Entwicklung der Finanzkennzahlen einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und des Compliance-Systems unterrichtet. Auch zur Arbeitssicherheit hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig informiert. In alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden und hat sich mit diesen auf Basis der Berichte des Vorstands ausführlich auseinandergesetzt. Im Jahresverlauf trat der Aufsichtsrat zu insgesamt drei ordentlichen sowie zwei außerordentlichen Sitzungen zusammen. Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats waren die wirtschaftliche und strategische Ausrichtung der Gesellschaft vor dem Hintergrund der politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen für die Strom- und Gaswirtschaft. In einer Klausurtagung hat sich der Aufsichtsrat zudem intensiv mit der Transformation des Energiesystems auf dem Weg zur Klimaneutralität befasst. Dabei standen insbesondere die Umsetzung des Osterpaketes zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und die Kommunale Wärmeplanung sowie die Finanzierung der sich ergebenden Wachstumsopportunitäten im Fokus. Zusätzlich fand ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und den Mitgliedern des Vorstands statt. Soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war, hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung zu den Maßnahmen des Vorstands nach eingehender Prüfung und Beratung erteilt. So hat sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 und dem Lagebericht 2022, der Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung, der Vorstandsvergütung, der Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2024 sowie den Eckdaten der Mittelfristplanung 2025-2028 befasst. Gegenstand der Beratungen des Aufsichtsrats waren außerdem die Abwicklung der Investitionen und die Entwicklung des Beteiligungsportfolios. Das Aufsichtsratspräsidium hat im Berichtszeitraum einmal getagt und dabei im Wesentlichen die Beschlussfassung des Aufsichtsrats zur Festsetzung der Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder vorbereitet. Der Bilanz- und Finanzausschuss des Aufsichtsrats hat die für die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 notwendigen Beschlussfassungen des Aufsichtsrats ausführlich vorbereitet und dem Aufsichtsrat empfohlen, den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 einschließlich Lagebericht 2022 der Avacon AG zu billigen und dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2022 zuzustimmen. Weiterhin wurde dem Aufsichtsrat die Empfehlung unterbreitet, der Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 einschließlich Lagebericht 2022 der Avacon Netz GmbH zuzustimmen. Hinsichtlich der Beauftragung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 wurde ein entsprechender Wahlvorschlag an die Hauptversammlung abschließend beschlossen. Auch die vom Aufsichtsrat zu verabschiedende Budgetplanung für das Geschäftsjahr 2024 der Avacon AG, der Avacon Netz GmbH und der weiteren Mehrheitsbeteiligungen der Avacon AG sowie der Bericht des Vorstands über das Risikomanagement wurden vom Bilanz- und Finanzausschuss des Aufsichtsrats gründlich beraten. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich Lagebericht 2023 der Avacon AG wurde durch den von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers hat allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vorgelegen und wurde sowohl in der Sitzung des Bilanz- und Finanzausschusses des Aufsichtsrats am 29. Februar 2024 als auch in der nachfolgenden Sitzung des Aufsichtsrats am 15. März 2024 umfassend behandelt. Beiden Sitzungen hat der Abschlussprüfer beigewohnt, über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und für weitere Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung gestanden. Im Ergebnis hat der Bilanz- und Finanzausschuss dem Aufsichtsrat die Billigung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich Lagebericht 2023 der Avacon AG empfohlen. Der Aufsichtsrat hat den Prüfungsbericht und das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis der eigenen Prüfung durch den Aufsichtsrat sind Einwendungen gegen den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht nicht zu erheben. Demgemäß hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich Lagebericht 2023 gebilligt. Der Jahresabschluss der Avacon AG zum 31. Dezember 2023 ist damit festgestellt. Der Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 einschließlich Lagebericht 2023 der Avacon Netz GmbH hat der Aufsichtsrat zugestimmt. Dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat an. Der Vorschlag an die Hauptversammlung sieht vor, aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 131,7 Mio. € auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31. Dezember 2023 einen Betrag in Höhe von 130,9 Mio. € (0,91 € je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten und den verbleibenden Betrag in Höhe von 0,8 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen. Der Abschlussprüfer hat zudem den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen („Abhängigkeitsbericht“) für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
Nachdem der Aufsichtsrat diesen Bericht ebenfalls geprüft hat, schließt er sich auch diesem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers an. Einwendungen gegen die am Schluss des Berichts abgegebene und in den Lagebericht aufgenommene Erklärung des Vorstands werden nicht erhoben. Der Aufsichtsrat bedankt sich bei den Vorständen, den Belegschaftsvertretern sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Avacon AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen für ihren Einsatz und die geleistete erfolgreiche Arbeit.
Helmstedt, im März 2024 Der Aufsichtsrat Dr. Thomas König, Vorsitzender Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 (zum 31. Dezember 2023) wurde am 15. März 2024 festgestellt. Verwendung des Bilanzgewinns aus dem Geschäftsjahr 2023Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Mai 2024 ist aus dem Bilanzgewinn in Höhe von 131.757.770,10 € auf Basis des dividendenberechtigten Kapitals zum 31. Dezember 2023 ein Betrag in Höhe von 130.933.291,58 € (0,91 € je dividendenberechtigte Aktie) auszuschütten und der verbleibende Betrag in Höhe von 824.478,52 € auf neue Rechnung vorzutragen. |
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