Avacon 2. VG GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Anika Dr. Bosse seit 17.12.2024 | Prokura |
Sebastian von Oesen seit 17.12.2024 | Prokura |
Jens Tiekenheinrich seit 21.12.2023 | Prokura |
Hendrik Paul seit 12.5.2023 | Prokura |
Benjamin Juhls seit 12.5.2023 | Prokura |
Jan Stötzel seit 12.5.2023 | Prokura |
Frauke Mecke seit 12.12.2022 | Prokura |
Bernd Dr. Schottel seit 12.12.2022 | Prokura |
Adriana Larisch-Güll seit 12.12.2022 | Prokura |
Barbara Suhr seit 30.11.2021 | Prokura |
Cosmina Isenberg seit 5.5.2021 | Prokura |
Frank Schwermer seit 17.11.2020 | Geschäftsführer |
André Bruschek seit 1.7.2020 | Geschäftsführer |
Osman Dr. Kurt seit 15.5.2020 | Prokura |
Sven Holger Dr. Reese seit 12.3.2019 | Prokura |
Christian Ehret seit 13.3.2018 | Geschäftsführer |
Cornelia Koch seit 3.7.2017 | Prokura |
Axel Bünsche seit 3.7.2017 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Avacon Netz GmbHHelmstedtJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Inhaltsverzeichnis 1. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1. Avacon Netz - Auf einen Blick 1.2. Geschäftstätigkeit 1.3. Technologie und Innovation 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen 2.2. Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen 2.3. Branchensituation 2.4. Energiepreisentwicklung 2.5. Geschäftsverlauf 2.6. Ertragslage 2.7. Finanzlage 2.8. Vermögenslage 2.9. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren 3. Mitarbeiter 4. Prognosebericht 4.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung 4.2. Geschäftsentwicklung 5. Risiken- und Chancenbericht 6. Erklärung zur Unternehmensführung 1. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1. Avacon Netz - Auf einen Blick Wesentliche Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung scroll
Wesentliche Kennzahlen der Bilanz scroll
1.2. Geschäftstätigkeit Die Avacon Netz GmbH mit Sitz in Helmstedt (im Folgenden „Avacon Netz“ genannt) ist ein regionaler Netzbetreiber und Infrastrukturdienstleister in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Hessen und Nordrhein-Westfalen und sorgt für den sicheren und zuverlässigen Betrieb der lokalen und regionalen Strom- und Gasnetze. Das Netzgebiet von Avacon Netz für Strom umfasst über 55.000 Quadratkilometer und erstreckt sich von der Nordseeküste bis Südhessen. Über Hoch-, Mittel- und Niederspannungsleitungen von knapp 65.000 Kilometern Länge sowie ein nahezu 18.000 Kilometer langes Erdgasnetz bringt Avacon Netz die Energie sicher und zuverlässig zu den Kunden. Als ländlich geprägter Netzbetreiber steht das Unternehmen mit über 90.000 angeschlossenen dezentralen Erzeugungsanlagen und mehr als 20 Mrd. Kilowattstunden Erneuerbarer Energie in den Netzen im Zentrum der Energiewende. An 15 Standorten arbeiten rund 2.000 Mitarbeiter und 200 Auszubildende daran, eine zuverlässige Strom- und Gasversorgung zu gewährleisten. Im Sinne des § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 S. 2 MsbG übt die Gesellschaft folgende Tätigkeiten aus:
Die strategische Positionierung von Avacon Netz setzt den Fokus auf Wachstum, Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Aus Sicht der Geschäftsführung bestätigen die aktuellen Krisen langfristig die Richtigkeit dieser strategischen Ausrichtung. In den nächsten Jahren wird die Avacon Gruppe durch den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Energienetze, durch den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sowie durch die Umsetzung der kommunalen Wärmetransformation den Umbau der Gesellschaft Richtung Klimaneutralität an maßgeblichen Stellschrauben mitgestalten können. Das Unternehmen zeichnet sich im nichtregulierten Geschäft durch umfangreiche technische Netzdienstleistungen in den Bereichen Strom und Gas aus. Ein Schwerpunkt liegt in der Planung, im Bau, der Inbetriebnahme sowie der Betriebs- und Netzführung von Netzen und Anlagen. Die Service-Funktionen des Kundengeschäfts von Avacon Netz werden überwiegend durch die E.ON Grid Solutions GmbH (Avacon AG-Anteil 16,6 %) erbracht. Diese umfassen Dienstleistungen in den Marktrollen Verteilnetzbetrieb, Bestandsmessstellenbetrieb sowie grundzuständiger Messstellenbetrieb mit den Kernaufgaben Abrechnung, Wechselprozesse im Messwesen, Marktpartnerwechsel, Energiedatenmanagement, Bilanzierung/Allokation, Forderungs- und Kundenkontaktmanagement sowie Messstellenmanagement und Sperrwesen. E.ON Grid Solutions GmbH arbeitet dabei mit internen und externen Dienstleistern zusammen. Die Avacon AG erbringt Dienstleistungen für Avacon Netz, unter anderem im Rahmen der Unternehmenskommunikation, der Unternehmensentwicklung, der Rechtsberatung, der Infrastruktur, dem Controlling und im Health Safety Environment (HSE)-Bereich sowie für Dienstleistungen im Kommunalmanagement und Personalwesen. E.ON Digital Technologies GmbH und E.ON Grid Solutions GmbH sind als IT-Partner Lieferanten für Shared-Service-IT. Beide erbringen IT-Dienstleistungen jeweils mit Unterstützung weiterer externer Dienstleister. Die Personalabrechnung wird durch die E.ON Country Hub Germany GmbH in Zusammenarbeit mit weiteren Dienstleistern wahrgenommen. 1.3. Technologie und Innovation Im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung nutzt Avacon Netz die Kompetenzen und das Know-how der Avacon-Gruppe (Mehrheitsbeteiligungen der Avacon AG) sowie die lokale Verankerung, um die Energiewende erfolgreich und kundenorientiert zu gestalten. Um langfristig den Ausbau des Geschäfts zu unterstützen, werden bei Avacon Netz derzeit viele Innovations- und Forschungsprojekte umgesetzt. Zu diesen zählen unter anderem:
Avacon Netz ist selbst und über den E.ON-Konzern in verschiedenen Organisationen vertreten, die sich mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben befassen. Darüber hinaus werden in Zusammenarbeit mit E.ON-Konzerngesellschaften andere Unternehmen, Institute und Hochschulen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben beauftragt. Die Forschungstätigkeit von Avacon Netz wurde für die Jahre 2022 und 2023 mit dem Gütesiegel „Innovativ durch Forschung“ des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft e.V. ausgezeichnet. Die Vergabe erfolgte im Rahmen der zweijährigen Erhebung über „Forschung und Entwicklung der Wirtschaft in Deutschland“, die der Stifterverband im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) durchführt. 2. Wirtschaftsbericht 2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Im Jahr 2023 beeinträchtigten die Folgen der Covid-Pandemie wie zum Beispiel Lieferkettenengpässe und die Auswirkungen der geopolitischen Spannungen durch den Russland-Ukraine-Krieg und damit verbundene Unsicherheiten die Weltwirtschaft. Weiter belasteten die hohe Inflation sowie die Zinsanhebungen der Notenbanken die Weltwirtschaft im Berichtsjahr, was sich in den Prognosen für das Wachstum der Bruttoinlandsprodukte (BIP) widerspiegelt. Gemäß OECD soll das globale BIP für das Jahr 2023 ein Wachstum von 2,9 % erreicht haben und läge damit hinter dem Wachstum des Jahres 2022 mit 3,3% zurück.
Die wirtschaftliche Entwicklung im Euroraum kann sich dem Einfluss der Zinserhöhungen sowie der Inflation ebenfalls nicht entziehen und das hat Auswirkungen auf das BIP-Wachstum der gesamten EU. Gemäß OECD soll das BIP des Euroraums im Jahr 2023 nur um 0,6 % gewachsen sein. Wegen der bereits im Jahr 2022 anhaltend hohen Inflation im gesamten Euroraum hat die Europäische Zentralbank (EZB) Mitte 2022 eine Kehrtwende in ihrer Geldpolitik vollzogen und erstmals seit 16 Jahren den Leitzins um 0,5 %-Punkte angehoben. Weitere Zinsanhebungen folgten, so dass der Leitzins Ende Dezember 2022 bei 2,5 % lag. Die EZB hat diese Zinspolitik im Jahr 2023 fortgesetzt und den Leitzins in mehreren Schritten (bis September 2023) auf 4,5 % erhöht. Damit will die EZB-Kredite verteuern, die Nachfrage dämpfen und hohen Teuerungsraten entgegenwirken, um die Inflation mittelfristig wieder auf einen Zielwert von 2 % zu senken. Die Erhöhung des Leitzinses zeigte in Bezug auf die Inflation den gewünschten Effekt. Während die Teuerungsrate in der Eurozone im Juli 2023 bei 5,3 % lag, ging sie im Dezember auf 2,9 % zurück.
Die Konjunkturprognose der OECD für Deutschland hatte im Juni 2023 für das Berichtsjahr eine Stagnation für möglich gehalten. Mittlerweile wird mit einem Rückgang des BIP der deutschen Wirtschaft von 0,3 % gerechnet. Ein wesentlicher Grund für diese Entwicklung sind die Zinserhöhungen, um der Inflation entgegenzusteuern. Diese bremsen jedoch zugleich die Wirtschaftsaktivität. Im gesamten Jahresverlauf war für Wirtschaft und Haushalte die Inflation spürbar, die gemäß OECD im Jahr 2023 im Schnitt bei 6,6 % lag. 2.2. Energiepolitische und rechtliche Rahmenbedingungen
Die Frage, mit welchen Mitteln und wie schnell der Klimawandel gebremst werden müsse, prägte auch im Jahr 2023 weltweit die energiepolitische Debatte. Auf der UN-Klimakonferenz COP28 in Dubai im Dezember 2023 haben sich Staats- und Regierungschefs von fast 200 Ländern auf ein Schlussdokument geeinigt. In diesem sind folgende Kernaussagen zum Thema Energie getroffen worden: die Verdreifachung der erneuerbaren Energien bis 2030, die Nutzung von Technologien wie der CO2 -Abscheidung und -Speicherung und die Abkehr von fossilen Brennstoffen in Energiesystemen. Avacon Netz begrüßt das Bekenntnis, sich von fossiler Energie abkehren zu wollen, verbunden mit den Ambitionen, die erneuerbaren Energien bis 2030 zu verdreifachen und die Energieeffizienz zu verdoppeln. Doch wie die EU und die deutschen Delegierten der COP28 ist auch Avacon Netz der Meinung, dass auf globaler Ebene ein klarer Plan für den Ausstieg aus der fossilen Energie fehlt. Daher wird die Dekarbonisierung des Energiesystems weiter eine kritische Herausforderung bleiben, um das 1,5 Grad Ziel zu erreichen.
Die EU-Institutionen haben, angesichts der durch den Russland-Ukraine-Krieg ausgelösten Energiekrise im vergangenen Jahr und der zunehmend spürbaren Folgen des Klimawandels, Maßnahmen zur Krisenbewältigung auf den Weg gebracht beziehungsweise verstärkt. Im März 2022 hat die Europäische Kommission daher neue befristete Rahmenbedingungen für staatliche Beihilfen zur „Krisenbewältigung und Gestaltung des Wandels“ (Temporary Crisis and Transition Framework) angenommen, um Investitionen in Schlüsselsektoren für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft und die Bewältigung der Energiekrise weiter zu fördern. Dieser Rahmen ermöglicht es den Mitgliedstaaten beispielsweise, weitere Maßnahmen einzuführen, die bis Ende 2025 gelten und die Einführung erneuerbarer Energie, Speicheranlagen und Systeme zur Dekarbonisierung von Industrieprozessen, einschließlich Wasserstoff, unterstützen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Mitgliedstaaten Beihilfen, die Begünstigten in anderen Ländern außerhalb der EU gewährt werden, angleichen. Zudem erlaubt dieser Beihilferahmen den Mitgliedstaaten, Unternehmen im Zusammenhang mit der Energiekrise durch verschiedene Maßnahmen zu unterstützen, die bis zum 31. Dezember 2023 galten Zudem wurde seitens der EU-Kommission zugestimmt, zwei weitere Notfallverordnungen zu verlängern. Die erste betrifft die Verordnung (EU) 2022/2578 über den Marktkorrekturmechanismus für Gas. Diese Verordnung führt eine Art “Überdruckventil” ein, das dazu dient, die Wirtschaft vor übermäßig hohen Preisen zu schützen. Die zweite betrifft die Notfallverordnung über Genehmigungsverfahren (EU) 2022/2577. Diese Verordnung führt vereinfachte Regeln für die Erteilung von Genehmigungen ein, um den Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der entsprechenden Netzinfrastruktur zu beschleunigen. Das Ziel ist, eine einfachere Genehmigung vor der effektiven Umsetzung der neuen Richtlinie über Erneuerbare Energien (RED) zu ermöglichen. Am 16. März 2023 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie und der Verordnung zum europäischen Strombinnenmarkt veröffentlicht. Ziele dieser Änderung des Strommarktdesigns sind (i) die Einführung langfristiger Signale für neue Investitionen, zum Beispiel durch zweiseitige Differenzverträge und PPAs, (ii) der Schutz der Verbraucher, zum Beispiel durch bestimmte Preisregulierungsvorgaben in Krisenzeiten und (iii) die Einführung neuer regulatorischer Vorgaben, um Flexibilität weiter zu fördern. Der Rat und das Europäische Parlament haben im Laufe des Jahres jeweils ihre Verhandlungspositionen eingenommen und am 14. Dezember eine Einigung erzielt. Das neue Strommarktdesign soll in 2024 in Kraft treten und weiter umgesetzt werden. Darüber hinaus wurden zahlreiche Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und zur Dekarbonisierung der Industrie in der EU angestoßen oder weitergeführt. So soll der Critical Raw Materials Act die sichere und nachhaltige Versorgung der EU mit kritischen Rohstoffen gewährleisten. Er soll den Aufbau nationaler Kapazitäten unterstützen und die Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit der Lieferketten für kritische Rohstoffe in der EU stärken. Eine vorläufige politische Einigung in den Trilog Verhandlungen wurde im November 2023 erzielt. Zudem wurden am 20. Juni 2023 die beiden delegierten Rechtsakte zu grünem Wasserstoff (EU) 2023/1184 und (EU) 2023/1185 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Der erste Rechtsakt legt die drei Bedingungen (Zusätzlichkeit, Gleichzeitigkeit und geografische Korrelation zwischen Elektrolyseur und Erneuerbarer Energien-Erzeugung) und Ausnahmen fest, unter denen wasserstoffbasierte Kraftstoffe als RFNBO (Renewable Fuels of Non-Biological Origin) eingestuft werden können. Der zweite Rechtsakt enthält eine Methode zur Berechnung der Lebenszyklustreibhausgasemissionen von RFNBO. Am 18. Oktober 2023 wurde die Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen veröffentlicht. Sie führt einen neuen Mindestanteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am gesamten Bruttoendenergieverbrauch der EU in Höhe von 42,5 % sowie sektorale Teilziele ein. Darüber hinaus müssen die Mitgliedsstaaten neue Vorgaben zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energie- Anlagen und den Netzausbau umsetzen. Darüber hinaus haben sich der Europäische Rat und das Europäische Parlament auf das sogenannte „Gaspaket“ geeinigt. Die neue EU-Gasrichtlinie aktualisiert insbesondere den Verbraucherschutzrahmen für Gaskunden und passt die Rahmenbedingungen für den Netzzugang und die Netzplanung an den aktuellen Kontext an, der durch den verstärkten Einsatz von kohlenstoffarmen Gasen gekennzeichnet ist. Am 14. November 2023 erfolgte die Einigung des Europäische Rats und des Europäische Parlaments auf die Methanemissionsverordnung. Mit dieser Verordnung werden insbesondere neue Verpflichtungen für Betreiber von Gasinfrastrukturen eingeführt, regelmäßige Untersuchungen zur Erkennung und Behebung von Lecks durchzuführen, um die Quellen von Methanemissionen zu ermitteln und die betroffenen Bauteile zu reparieren oder auszutauschen. Innerhalb von zwölf Monaten muss die Kommission mittels eines Durchführungsrechtsakts Mindestnachweisgrenzen festlegen. Zudem wurde am 13. September 2023 die neue EU-Richtlinie 2023/1791 zur Energieeffizienz veröffentlicht. Sie enthält ambitioniertere Ziele zur Senkung des EU-Energieverbrauchs um mindestens 11,7 % bis 2030 gegenüber dem EU-Referenzszenario. Die Mitgliedstaaten müssen dementsprechend ihre jeweiligen Beiträge festlegen und neue jährliche Endenergieeinsparungen erreichen, die bis 2030 schrittweise auf 1,9 % ansteigen. Am 7. Dezember 2023 erzielten der Rat und das Europäische Parlament eine Einigung zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Diese führt neue Vorgaben für die Dekarbonisierung der Gebäude ein, darunter ambitionierte Ziele für die Verfügbarkeit von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und für die Bereitschaft von „Zero-Emission Buildings“. Der sogenannte EU Grid Action Plan wurde am 29. November 2023 von der Europäischen Kommission veröffentlicht. Dabei handelt es sich um eine nicht-legislative Ankündigung, die weitere strategische Initiativen zur Förderung der Modernisierung der Stromnetze und damit zur Unterstützung der europäischen Klimaschutz- und Erneuerbare-Energien-Ziele skizziert. Die Initiative zielt insbesondere darauf ab, die Finanzierung und Genehmigung der Netzmodernisierung zu erleichtern.
Mitte 2022 hat der Bundestag das sogenannte Osterpaket zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien verabschiedet. Mit verschiedenen Gesetzesänderungen, beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), hat der Gesetzgeber die Ziele für den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von 50 % auf 80 % erhöht. Dabei rückt der Ausbau der Solarenergie in den Fokus. Bis 2030 soll die installierte Photovoltaik-Leistung von 100 GW auf über 215 GW mehr als verdoppelt und die Onshore Wind-Leistung von 71 GW auf 115 GW erhöht werden. Das Jahresziel von 9 GW Netto-Zubau an Photovoltaik-Leistung in 2023 wurde dieses Jahr bereits im September erreicht. Der Zubau von Onshore-Windleistung lag Ende des dritten Quartals 2023 bei zirka 50 % des Jahresziels von 3,9 GW. Die Anzahl der Anfragen nach neuen Netzanschlüssen für Einspeiseanlagen ist in den letzten Jahren erheblich angestiegen und mit der oben skizzierten forcierten Umsetzung der Klimaschutzbemühungen („Osterpaket“) steigen diese perspektivisch weiter stark an. So hat sich bei Avacon Netz die Anzahl der PV-Anfragen (<30 kWp und Stecker-PV) von 2021 auf 2022 von rund 6.700 auf etwa 16.500 mehr als verdoppelt. In 2023 gingen wiederum gut doppelt so viele Anfragen wie im Vorjahreszeitraum ein. Um diese Netzanschlussanfragen zeitgerecht bearbeiten zu können sind weitergehende Maßnahmen zur Standardisierung, Digitalisierung und Automatisierung der Netzanschlussprozesse erforderlich. Gemäß der eigenen Unternehmensstrategie unterstützt Avacon Netz die Initiativen der Bundesregierung für einen schnelleren Ausbau der Erneuerbaren. Zudem begleitet Avacon Netz den beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren mit dem notwendigen Ausbau intelligenter Verteilnetze. Die deutlich gestiegene Dynamik und die damit erforderlichen zusätzlichen Investitionen bestärken den eingeschlagenen Wachstumskurs von Avacon Netz. Um die politischen Ausbauziele zu erreichen, müssen gleichwohl die Instrumente zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren Wirkung entfalten und die zusätzlichen Maßnahmen aus dem „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ zwischen Bund und Ländern von Anfang November 2023 zeitnah umgesetzt werden. Auf Bundesebene hat die Bundesregierung mit dem Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) Maßnahmen zur Beschleunigung des Smart Meter Rollouts beschlossen. Das MsbG wurde durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende novelliert und sieht einen Rollout-Fahrplan mit verbindlichen Zielen bis 2030 vor. Die Messstellenbetreiber werden verpflichtet, die angeschlossenen Verbrauchsstellen sukzessive mit intelligenten Messsystemen auszustatten. Das Gesetz trat im Mai 2023 in Kraft. Die Neufassung des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht vor, dass steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie z.B. elektrische Wärmepumpen oder Wallboxen für Elektroautos zukünftig netzorientiert gesteuert werden und im Gegenzug Netzentgeltreduktionen erhalten. Das Instrument ersetzt nicht die Ertüchtigung der Verteilnetze, sondern ergänzt diese temporär. Die zuständige Bundesnetzagentur hat Ende November 2023 eine entsprechende Regelung festgelegt. Zudem hat die Bundesregierung im Juni 2023 die Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht. Ursprünglich sah das Klimaschutzgesetz jährliche Emissionsreduktionsziele für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft vor. Die derzeit laufende Anpassung sieht nun unter anderem vor, die Klimaziele nicht mehr rückwirkend nach Sektoren, sondern vorausschauend, mehrjährig und sektorübergreifend einzuhalten. Emissionsminderungsziele für einzelne Sektoren sollen damit entfallen. Die Notwendigkeit, den Stromsektor in kurzer Zeit vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen und diesen Umbau effizient, sicher und schnell zu gestalten, erfordert eine Weiterentwicklung des Strommarktdesigns. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit der Plattform Klimaneutrales Stromsystem (PKNS) 2023 ein Diskussionsforum zum zukünftigen Marktdesign im Strommarkt ins Leben gerufen. Beteiligt sind Akteure aus Parlament, EU-Kommission, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Um das Ziel der vollständigen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, wurden im Jahr 2023 das Gebäudeenergiegesetz, das auf die Umstellung der Heizungstechnologien abzielt, und das Wärmeplanungsgesetz, das die Wärmenetze adressiert und die Grundlage für die kommunale Wärmeplanung bildet, verabschiedet. Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass Heizungsanlagen künftig nur noch neu installiert werden dürfen, wenn sie mindestens 65 % der bereitgestellten Wärme mit erneuerbaren Energien erzeugen. Für Neubauten gilt dies ab Januar 2024, für den Bestand sind Übergangsfristen bis 2028 vorgesehen. Flankiert werden die Regelungen durch eine unter anderem nach Einkommen gestaffelte Förderung. Das Wärmegesetz sieht zunächst einen Anteil von 30 % erneuerbarer Energien in bestehenden Wärmenetzen vor. Gleichzeitig werden die Länder verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass die Kommunen bis spätestens 2028 Wärmepläne erstellen. Diese legen fest, welche Gebiete dezentral oder leitungsgebunden mit Wärme versorgt werden und wie erneuerbare Energien und Abwärme genutzt werden können. Für Gasnetze sind die operativen Auswirkungen aus der seitens der EU beschlossenen Methanemissionsverordnung noch nicht vollumfänglich abschätzbar, da die konkreten Vorgaben an die Gasnetzbetreiber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend definiert sind. Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurde im Jahr 2023 mehrfach novelliert. Dabei wurden verschiedene Themen behandelt, insbesondere die Umsetzung des EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde und der Aufbau eines Wasserstoff-Kernnetzes einschließlich dessen Finanzierung. Zentral für die Umsetzung des EuGH-Urteils ist die formale Aufwertung der Bundesnetzagentur, die nun allein die Bedingungen für den Netzzugang und die Netzentgelte (Strom, Gas, Wasserstoff) festlegen kann. In einem parallel zur EnWG-Hauptnovelle verabschiedeten Entschließungsantrag wird angekündigt, dass weitere Regelungen zum Thema Netzanschluss zu erwarten sind. Nach erfolgter Kostenprüfung wurde seitens der Bundesnetzagentur (BNetzA) das Ausgangsniveau von Avacon Netz für Strom für die vierte Regulierungsperiode bestätigt, wobei die abschließende Festlegung weiter aussteht und im ersten Quartal 2024 erwartet wird. In Bezug auf die vierte Regulierungsperiode (2023 bis 2027 im Gas beziehungsweise 2024 bis 2028 im Strom) hat die BNetzA im Jahr 2023 zudem einige der regulatorischen Großparameter fixiert. So hat die Behörde im Laufe des Jahres unter anderem eine Erhöhung der Zinssätze für den Fremd- und Eigenkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 angekündigt. Die Festlegung des Fremdkapitalzins im Kapitalkostenaufschlag erfolgte in 2023, die des Eigenkaptalzins im Januar 2024. Damit soll zum einen der aktuellen Zinsentwicklung Rechnung getragen und zum anderen auch Anreize für Investitionen in den Netzausbau gesetzt werden, um die Energiewende weiter voranzutreiben. Diese Festlegungen stellen jedoch nur eine Übergangsregelung dar, die auf die Dauer der vierten Regulierungsperiode beschränkt ist. Avacon Netz hat gegen die Festlegung für den Fremdkapitalanteil im Kapitalkostenaufschlag für Neuinvestitionen in die Strom- und Gasnetze ab 2024 Beschwerde mit Blick auf eine Ausweitung der Regelung auf das Jahr 2023 eingelegt, um insbesondere auch der Zinsentwicklung für Fremdkapital in 2023 ausreichend Rechnung zu tragen. Mit etwa dem generellen sowie auch individuellen Produktivitätsfaktor für Gas und Strom sind jedoch einige regulatorische Großparameter zur vierten Regulierungsperiode noch nicht abschließend festgelegt beziehungsweise befinden sich aktuell immer noch in Diskussion beziehungsweise Konsultation mit der Behörde. Auch ist die Festlegung zur regulatorischen Eigenkapitalverzinsung (sogenannter EK I-Zinssatz) zur vierten Regulierungsperiode noch nicht rechtskräftig, da die BNetzA vor dem Bundesgerichtshof (BGH) Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt hat, das den Netzbetreibern in ihrer ursprünglichen Klage im August 2023 in erster Instanz Recht gegeben hatte. Mit einem Urteil durch den BGH ist im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen. Um die Ausbauziele für Photovoltaik zu erreichen, sind weiterhin erhebliche Anstrengungen in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen erforderlich. Mit Anpassungen vor allem im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sollen die Weichen gestellt werden, um die mit dem EEG 2023 beschlossenen Ausbauziele in systemverträglicher Form zu erreichen. Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Förderung für besondere Solaranlagen (sogenannte Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parking-PV) neu regeln, den Zubau von Photovoltaik-Dachanlagen erleichtern, Mieterstrom vereinfachen und die gemeinschaftliche Versorgung von Gebäuden ermöglichen. Darüber hinaus soll die Nutzung von Plug-in Solaranlagen erleichtert und der Netzanschluss beschleunigt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat am 15. November 2023 entschieden, dass das Gesetz über den zweiten Nachtragshaushalt 2021 verfassungswidrig ist. Das Urteil betrifft unmittelbar den Klima- und Transformationsfonds (KTF). Bei Übertragung der Grundsätze auf die weiteren Sondervermögen ist mittelbar auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) betroffen. In der Folge hat die Bundesregierung die staatliche Förderung über die Strom- und Gaspreisbremsen nicht wie geplant bis Ende März 2024 verlängert, sondern diese liefen Ende 2023 aus. Die Entlastungen sollten ab Dezember 2022 über die Abschöpfung von Überschusserlösen im Strommarkt teilweise gegenfinanziert werden. Die Grundlage hierfür bildet die EU-Verordnung 2022/1854 vom 6. Oktober 2022, woraufhin in Deutschland das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG) im Dezember 2022 in Kraft getreten ist. Dieses Instrument ist Ende Juni 2023 ausgelaufen und eine Option auf Verlängerung bis zum 30. April 2024 wurde seitens der Bundesregierung nicht genutzt. Durch diese Gesetzesbeschlüsse zur Krisenbewältigung wurden umfangreiche und komplexe Aufgaben auf Avacon Netz als Verteilnetzbetreiber übertragen. 2.3. Branchensituation Der Energiesektor befindet sich in einer Phase grundlegender und anhaltender Veränderungen. Der Russland-Ukraine Krieg sorgt weiterhin für große volkswirtschaftliche Unsicherheiten und beeinflusst den Energiesektor. Für Avacon Netz steht seit Beginn des Russland-Ukraine-Kriegs Anfang 2022 die Sicherstellung der Energieversorgung in dieser unruhigen Zeit im Vordergrund. Die Strom- und Gasnetze, die Avacon Netz betreibt, laufen auch in der aktuellen Situation stabil. Die Folgen des Kriegs haben auch Auswirkungen auf das Geschäft von Avacon Netz. Insbesondere die volatilen Commodity-Preise wie auch das Energienachfrageverhalten haben Einfluss auf unsere Aktivitäten und sind in dem Kapitel „Ertragslage“ näher beschrieben. 2.4. Energiepreisentwicklung Im Verlauf des Jahres 2023 haben sich die Energiepreise im Großhandel gegenüber dem Vorjahr deutlich erholt. Die unmittelbaren Auswirkungen des anhaltenden Russland-Ukraine-Kriegs auf die Versorgungssituation in Europa haben sich mit dem bereits erfolgten beziehungsweise weiterhin steigenden Ausbau der Importkapazität von Flüssiggas reduziert. Zum Ende der Heizperiode im vergangenen Winter waren im März 2023 in Europa bereits 48 Terminals in Betrieb und weitere Terminals in Planung. Bei insgesamt milden Witterungsbedingungen im vergangenen Winter konnten zudem Gasreserven in den Untergrundspeichern gegenüber Vorjahren geschont werden. EU-weit betrug der Füllstand zum 1. April 2023 noch zirka 56 % (im Vorjahr nur zirka 27 %). Auf dieser Basis war es den Speicherbetreibern möglich, bis zum kalendarischen Beginn des Winterhalbjahres am 1. Oktober 2023 die Speicher zu befüllen, da die Nachfrage und damit auch der Druck auf die Großhandelspreise entsprechend geringer waren. Zu diesem Zeitpunkt lag der Füllstand der Gasspeicher bereits bei zirka 96 % und betrug bis zum Jahresende noch zirka 86 %. Zum Berichtszeitpunkt können witterungsbedingt für den Verlauf des gesamten Winters noch keine verlässlichen Aussagen über die kundenbezogenen Verbrauchsreduktionen getroffen werden. Im vergangenen Winter 2022/23 haben Haushalte zum Beispiel in Deutschland ihren Verbrauch reduziert, und zwar in Höhe der geschätzten temperaturunabhängigen Reduktion von etwa 10 %. Die Einsparungen trugen insgesamt zu einer geringeren Nachfrage im Großhandelsmarkt bei und haben zudem eine preisdämpfende Wirkung. Zu Jahresbeginn 2023 kostete eine MWh Gas im Monatskontrakt an der niederländischen TTF-Börse 77 €. Zum Ende des Berichtsjahres pendelten sich die Preise bei zirka 35 € ein. Für Strom war die Entwicklung ähnlich. Zu Jahresbeginn kostete eine MWh Strom Grundlast im Jahreskontrakt des Folgejahres 214 €, zum Ende des Berichtsjahres zirka 100 €. Damit liegt das Preisniveau insgesamt aktuell wieder unterhalb des Niveaus vor Beginn des Russland-Ukraine-Krieges, jedoch ist es immer noch knapp doppelt so hoch wie in einem langfristigen Mittel vor Beginn der Energiekrise. Als Faktoren für ein aktuell weiterhin erhöhtes Preisniveau wirken neben der gegenwärtigen Unsicherheit über den witterungsbezogenen Verlauf des Winters insbesondere verbleibende geopolitische Risiken und der Wettbewerb um Flüssiggas auf dem Weltmarkt. Im Wettbewerb um Flüssiggas insbesondere mit Asien hat der erwartete Ausbau von Kapazitäten zur Verflüssigung von Gas bei wesentlichen Produzenten in den kommenden Jahren dagegen das Potenzial, mittelfristig zu einer weiteren preislichen Erholung zu führen. 2.5. Geschäftsverlauf Avacon Netz befindet sich trotz anhaltenden Effizienzdrucks aus dem Wettbewerb und der Regulierung in einer soliden wirtschaftlichen Verfassung.
Das Ergebnis nach Steuern der Avacon Netz in Höhe von 210,9 Mio. € lag um 154,7 Mio. € über dem Ergebnisniveau des Geschäftsjahres 2022. Zwischen Avacon Netz und der Avacon AG ist ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Ertragsteuern werden von der Avacon AG als Organträger ausgewiesen und abgeführt. Die Steuerumlage gegenüber Avacon AG stieg um 31,7 Mio. € auf 81,4 Mio. €. Das Ergebnis vor Steuern im Geschäftsjahr 2023 betrug 292,3 Mio. € und stieg damit um 186,4 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Ursächlich sind insbesondere der Anstieg der Gross Margin Strom (+73,3 Mio. €) und Gas (+31,2 Mio. €) sowie ein um 136,8 Mio. € höheres Finanzergebnis. Dem stehen ein höherer Personalaufwand (+39,8 Mio. €) und höhere Abschreibungen (+11,9 Mio. €) gegenüber. Im Jahr 2023 konnte Avacon Netz sich im Konzessionswettbewerb in vielen Verfahren durchsetzen und wichtige Netzgebiete durch Konzessionsvertragsverlängerungen sichern.
Der Stromnetzabsatz (einschließlich Rückspeisung) erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 532 GWh (+1 %) auf 46.805 GWh. Dies ist auf die erhöhte Aufnahme von Windenergie und die damit verbundene um 2.539 GWh (+16 %) gestiegene Rückspeisung an das vorgelagerte Netz zurückzuführen. Gegenläufig war bei den nachgelagerten Netzbetreibern (-995 GWh; -5 %), den RLM-Kunden (-714 GWh; -11 %) und den SLP-Kunden (-298 GWh; -9 %) ein deutlicher Rückgang des Absatzes zu verzeichnen. Der Gasnetzabsatz ging vor allem witterungsbedingt um 430 GWh (-5 %) auf 8.602 GWh zurück. An SLP-Kunden wurden 304 GWh (-4 %) und an RLM-Kunden 126 GWh (-8 %) weniger abgesetzt.
scroll
Die Gross Margin aus dem Stromnetz erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um 73,3 Mio. €. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf einen höheren Anspruch aus der Erlösobergrenze (+230,7 Mio. €) zurückzuführen. Im Gegenzug führten höhere Aufwendungen für die Beschaffung von Netzverlusten (+79,3 Mio. €), gestiegene Kosten für Bilanzkreise (+31,0 Mio. €) sowie negative Mengen- und Leistungseffekte (-27,0 Mio. €) zu einer Belastung der Gross Margin. Die Gross Margin des Gasnetzes stieg im Jahr 2023 um 31,2 Mio. € auf 150,6 Mio. €. Dies begründet sich insbesondere durch den höheren Anspruch aus der Erlösobergrenze (+38,1 Mio. €).
Zum Jahresende 2023 verfügte Avacon Netz über die 100 %ige Beteiligung an der Avacon Hochdrucknetz GmbH, Helmstedt. Zwischen Avacon Netz und der Avacon Hochdrucknetz GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Damit ging das Ergebnis der Avacon Hochdrucknetz GmbH unmittelbar in die Ertragslage von Avacon Netz für das Geschäftsjahr 2023 mit einer Ergebnisabführung von 10,6 Mio. € ein.
Avacon Netz hat am 18. Dezember 2023 die Hälfte ihrer Anteile (50 %) an der im letzten Jahr gegründeten 100 %-Vorratsgesellschaft I1 Beteiligungs GmbH an die Städtischen Werke Magdeburg GmbH & Co. KG veräußert. Zudem erfolgte die Umbenennung in High Tech Park Magdeburg GmbH und der Sitz wurde nach Magdeburg verlegt. Die neue Gesellschaft soll als Gemeinschaftsunternehmen zusammen mit der Städtischen Werke GmbH & Co. KG die Stromversorgung insbesondere für Intel in der Nähe von Magdeburg sicherstellen. Die Gesellschaft hat im Jahr 2023 bereits ein Grundstück zur Errichtung eines neuen Umspannwerks erworben. Avacon Netz wird das neu zu errichtende Umspannwerk und den Netzanschluss von dieser Gesellschaft pachten und betreiben. 2.6. Ertragslage Die Ertragslage von Avacon Netz stellt sich wie folgt dar: (Rundungsdifferenzen können aus rechentechnischen Gründen zu Abweichungen führen.) scroll
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Umsatzerlöse aus dem Strombereich erhöhten sich um 448,4 Mio. € auf 2.192,5 Mio. €. Die höheren EEG-Erlöse (+313,3 Mio. €) sind bedingt durch höhere Marktprämien auf Grund des rückläufigen Strompreisniveaus. Der Anstieg korrespondiert mit der Erhöhung der Vergütung an EEG-Anlagenbetreiber in der Direktvermarktung im Materialaufwand. Der Anstieg der Umsatzerlöse aus Netzentgelten (+135,1 Mio. €) ist im Wesentlichen auf einen höheren Anspruch aus der Erlösobergrenze (+230,7 Mio. €) zurückzuführen. Gegenläufig wirken die Zuführung zur Rückstellung für das Regulierungskonto (-77,2 Mio. €), sowie negative Mengen- und Leistungseffekte (-27,0 Mio. €). Die Umsatzerlöse Gas stiegen um 139,0 Mio. € auf 348,3 Mio. €. Dies ist hauptsächlich auf höhere Erlöse aus Mehr- und Mindermengen (+90,8 Mio. €) zurückzuführen, welche sich aus dem sehr hohen Marktpreisniveau im relevanten Abrechnungszeitraum ergaben. Der Anstieg korrespondiert mit der Erhöhung des Aufwandes für Mehr- und Mindermengen in den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen. Des Weiteren führten ein gestiegener Anspruch aus der Erlösobergrenze (+38,1 Mio.€) sowie die höhere Erlösüberschreitung (+15,1 Mio.€) zum Anstieg der Erlöse. Im Gegenzug wirkte die Zuführung zur Rückstellung für das Regulierungskonto (-8,9 Mio.€) erlösmindernd. Darüber hinaus wurden Dienstleistungs-, Betriebsführungs- und Pachtentgelte in Höhe von 201,5 Mio. € erzielt. Die sonstigen Umsatzerlöse wuchsen im Vergleich zum Vorjahr um 22,6 Mio. €, hauptsächlich bedingt durch einen Anstieg der Dienstleistungsentgelte für Dritte (+18,4 Mio. €). Die Umsätze für Überlassung und Nutzung von Betriebsanlagen waren leicht rückläufig (-5,8 Mio. €). Die Sonstigen Erträge inklusive Bestandsveränderungen und aktivierten Eigenleistungen stiegen um 38,7 Mio. € auf 101,3 Mio. € an. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der aktivierten Eigenleistungen (+35,7 Mio. €) und einer erhöhten Bestandsveränderung (+5,4 Mio. €). Dem gegenüber steht ein Rückgang der Sonstigen betrieblichen Erträge (-2,3 Mio. €). Der Materialaufwand setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die Bezugsaufwendungen Strom und Gas des Netzbetriebes stiegen deutlich um 513,0 Mio. € auf 1.080,1 Mio. €, insbesondere durch höhere Einspeisevergütungen für regenerative Energien (+313,3 Mio. €) hervorgerufen durch das rückläufige Marktpreisniveau und dem damit verbundenen Anstieg der Aufwendungen für Marktprämien. Darüber hinaus erhöhten sich die Aufwendungen für die Beschaffung der Netzverluste (+79,3 Mio. €) und die Bewirtschaftung der Bilanzkreise in der Sparte Strom (+31,0 Mio. €) sowie die Mehr- und Mindermengen im Gas (+91,7 Mio. €) deutlich. Die bezogenen Leistungen des Netzbetriebes waren mit 685,6 Mio. € um 26,3 Mio. € niedriger als im Vorjahr. Dies ist auf den Rückgang für Aufwendungen aus dem vorgelagerten Netz im Strom (-31,7 Mio. €) sowie geringere Entschädigungszahlungen für Redispatch 2.0 (-12,2 Mio. €) zurückzuführen. Im Gegenzug stiegen die Aufwendungen für das vorgelagerte Netz im Gas um 14,0 Mio. € an. Die Aufwendungen für die sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (+10,8 Mio. €) sowie sonstigen bezogenen Leistungen (+33,2 Mio. €) stiegen insgesamt um 44,0 Mio. € auf 185,2 Mio. €, unter anderem preisbedingt sowie auf Grund der Bildung einer Rückstellung zur Beseitigung von Altlasten. Der Personalaufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 39,8 Mio. € auf 251,2 Mio. €. Die Zunahme bezieht sich im Wesentlichen auf gestiegene Mitarbeiterzahlen und tarifliche Vergütungen sowie Aufwendungen für Altersvorsorge. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 20,6 Mio. € auf 219,2 Mio. € beruht im Wesentlichen auf einer erhöhten Zuführung zur Rückstellung für Entfernungsverpflichtungen (+10,5 Mio. €). Das Finanzergebnis, bestehend aus dem Beteiligungs- und Zinsergebnis, erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 136,8 Mio. € auf insgesamt 46,0 Mio. €. Das Beteiligungsergebnis als Teil des Finanzergebnisses verbesserte sich um 14,8 Mio. € infolge der Gewinnabführung der Avacon Hochdrucknetz GmbH in Höhe von 10,6 Mio. € (Vorjahr Verlustübernahme von 4,2 Mio. €). Die Ergebnisverbesserung der Avacon Hochdrucknetz GmbH resultiert maßgeblich aus dem Rückgang des Aufwands für Pacht um 5,9 Mio. € auf 19,8 Mio. €. Eine weitere Ursache liegt im Anstieg der Gross Margin aus dem Gasgeschäft als Saldo aus Gaserlösen sowie Bezugs- und Netznutzungskosten um 8,2 Mio. € auf 66,1 Mio. €. Die Entwicklung des Zinsergebnisses mit einem Zuwachs um 122,0 Mio. € auf 35,4 Mio. € ist vor allem auf die Marktpreisbewertung der im Rahmen des CTA erfolgten Fondsanlagen (+92,1 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr) zurückzuführen. Hinzu kommen verringerte Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen (+19,9 Mio. €) Insgesamt erzielte Avacon Netz ein Ergebnis vor Steuern von 292,3 Mio. € (Vorjahr 105,9 Mio. €). Die von der Avacon AG an Avacon Netz weiterberechnete Steuerumlage stieg um 31,7 Mio. € auf 81,4 Mio. € (Vorjahr 49,7 Mio. €), insbesondere aufgrund des höheren Ergebnisses vor Steuern. Nach Abzug der Steuerumlage ergab sich ein Ergebnis nach Steuern und vor Abführung in Höhe von 210,9 Mio. € (Vorjahr 56,2 Mio. €). Im Rahmen der Berichterstattung über die Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sind nachfolgend für die Elektrizitäts- und Gasverteilung einige Kennzahlen angeführt: scroll
Avacon Netz führt gemäß § 6b Abs. 3 und 4 EnWG für die weiteren Tätigkeiten getrennte Konten. 2.7. Finanzlage Im Geschäftsjahr wurde ein Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von 412,3 Mio. € (Vorjahr 478,1 Mio. €) erzielt. Der Aufwuchs ist im Wesentlichen auf den deutlichen Anstieg des Ergebnisses vor Steuern zurückzuführen. Zum Bilanzstichtag verfügte Avacon Netz über kurzfristige Geldanlagen bei der Avacon AG in Höhe von 212,5 Mio. € (Vorjahr 248,5 Mio. €). Die kurzfristige Geldanlage im Rahmen des Konzern Cash-Pooling erfolgte zu marktüblichen Konditionen. Zudem bestand zum Bilanzstichtag eine Kreditlinie bei der Avacon AG in Höhe von 50,0 Mio. € (Vorjahr 0,0 Mio. €). Avacon Netz hat zum 15. Dezember 2023 ein zum 31. Oktober 2025 endfälliges Darlehen in Höhe von 90,0 Mio. € bei der Avacon AG, ebenfalls zu marktüblichen Konditionen, aufgenommen. Die Liquidität war während des gesamten Geschäftsjahres gewährleistet.
Avacon Netz verfolgte im vergangenen Jahr das Ziel, den Ausbau, die Modernisierung sowie die Smartifizierung des Stromnetzes voranzutreiben, um sowohl die Übertragungsfähigkeit des Transport- und Verteilnetzes für Strom aus Erneuerbaren Energien zu erhöhen als auch die Steuerbarkeit und Beobachtbarkeit der Mittel- und Niederspannungsnetze zu verbessern. Im Geschäftsjahr 2023 investierte Avacon Netz insgesamt 382,4 Mio. €. Der Schwerpunkt der Investitionstätigkeit lag auf der Erneuerung technischer Anlagen zur Gewährleistung der Netzstabilität und Versorgungssicherheit (151,3 Mio. €) sowie dem EEG-bedingten Netzausbau (84,8 Mio. €). Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Investitionen um 102,7 Mio. €. Die zusätzlichen Investitionen dienten sowohl der Erweiterung der Durchleitungskapazitäten auf allen Spannungsebenen als auch der Verbesserung der Steuerbarkeit und Beobachtbarkeit der Netze. Für Großprojekte sind im Wesentlichen folgende Investitionen im aktuellen Geschäftsjahr getätigt worden: scroll
2.8. Vermögenslage Die Vermögenslage stellt sich wie folgt dar: scroll
Die Aktiva zeigten branchenspezifisch einen hohen Anteil des Sachanlagevermögens von 72,7 %. Die Investitionen in das Anlagevermögen (382,4 Mio. €) überstiegen deutlich die Abschreibungen (128,3 Mio. €). Das Umlaufvermögen stieg gegenüber dem Vorjahr um 130,2 Mio. € auf 621,4 Mio. €. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich preisbedingt gegenüber dem Vorjahr (+83,9 Mio. €). Gleichfalls stiegen die Vorräte im Zuge der erhöhten Bautätigkeit (+30,9 Mio. €). Für den Anstieg der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um 17,2 Mio. € waren gestiegene Forderungen gegen die E.ON Energie Deutschland GmbH (+43,2 Mio. €) sowie Finanzforderungen gegen die Avacon Hochdrucknetz GmbH (+10,8 Mio. €) und der Rückgang der Finanzforderungen gegen die Avacon AG (-36,0 Mio. €) ursächlich. Die Zunahme der übrigen Aktiva um 14,9 Mio. € beruhte auf einem gestiegenen aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Dieser ergab sich aus der Verrechnung des beizulegenden Zeitwerts der im Rahmen des CTA erfolgten Fondsanlagen mit den Versorgungs- und Pensionsverpflichtungen, die gemäß Treuhandvertrag gesichert sind. Das Eigenkapital blieb gegenüber dem Vorjahr mit 1.187,6 Mio. € unverändert. Die bilanzielle Eigenkapitalquote verminderte sich auf 42,5 % (Vorjahr 49,5 %). Das Anlagevermögen war zum Stichtag 31. Dezember 2023 zu 55,5 % durch Eigenkapital gedeckt (Vorjahr 62,8 %). Die Erhöhung der Zuschüsse (Investitionszuschüsse und Baukostenzuschüsse) um 7,4 Mio. € auf 248,9 Mio. € wurde durch die verstärkte Bautätigkeit verursacht. Die Rückstellungen stiegen um 187,8 Mio. € auf 1.019,0 Mio. €. Die darin enthaltenen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen in Höhe von 271,7 Mio. € wuchsen um 20,6 Mio. €, unter anderem infolge der hohen Zuführungen (+53,0 Mio. €) aufgrund der geänderten Bewertungsparameter für Gehalts- und Rententrend sowie der Aufzinsung. Gegenläufig wirkte die Zeitwertbetrachtung des CTA-Vermögens (-38,6 Mio. €). Die sonstigen Rückstellungen verzeichneten einen Anstieg um 167,2 Mio. € durch den Anstieg der Regulierungskonten Strom (+77,2 Mio. €) und Gas (+3,3 Mio. €) sowie der Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (+48,2 Mio. €). Die Rückstellung für die Beseitigung von Altlasten an Schwarzstahlmasten (+29,1 Mio. €) wurde im Berichtsjahr neu gebildet. Weiterhin erhöhten sich die Rückstellungen für Entfernungsverpflichtungen (+13,4 Mio. €). Gegenläufig wirkte der Rückgang der Personalrückstellungen (-6,6 Mio. €). Die Verbindlichkeiten einschließlich Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich im Geschäftsjahr um 199,2 Mio. € auf 338,6 Mio. €, insbesondere infolge stichtagsbedingt gestiegener Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+13,0 Mio. €), der Aufnahme eines Darlehens von Avacon AG (+90,0 Mio. €) sowie einem Anstieg der Verbindlichkeit aus der Ergebnisabführung (+86,8 Mio. €) an Avacon AG. 2.9. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Das Geschäft von Avacon Netz wird im Wesentlichen mit Hilfe finanzieller und nichtfinanzieller Leistungsindikatoren gesteuert. Die finanziellen Indikatoren umfassen vor allem die Größen Ergebnis vor Steuern und Investitionen, der nicht finanzielle Leistungsindikator ist der SAIDI. Mit einem Ergebnis vor Steuern in Höhe von 292,3 Mio. € wurde die Prognose des Ergebnisses vor Steuern von 269,0 Mio. € um 23,3 Mio. € bzw. 9 % übertroffen. Diese Entwicklung ist in erster Linie auf eine höhere Gross Margin im Strom- und Gasnetz zurückzuführen. Ursächlich hierfür sind insbesondere höhere Erlösobergrenzen. Hinzu kommt ein gestiegener Ergebnisbeitrag aus dem nichtregulierten Geschäft infolge der Zunahme an Großaufträgen für den Bau von Trafofeldern und Kabelanbindungen im Bereich der Hoch- und Mittelspannung. Die Investitionen in das Anlagevermögen liegen im Geschäftsjahr 2023 bei 382,4 Mio. € und damit 62,4 Mio. € über der prognostizierten Höhe von 320 Mio. €. Neben der altersbedingten Erneuerung technischer Anlagen zur Gewährleistung der Netzstabilität und Versorgungssicherheit sowie der Erhöhung der Übertragungsfähigkeit des Transport- und Verteilnetzes im Zuge des EEG-bedingten Netzausbaus war außerdem der Zubau digitaler Ortsnetzstationen und smarter Betriebsmittel in den Mittel- und Niederspannungsnetzen Schwerpunkt der Investitionstätigkeit. Die Entwicklung der Nichtverfügbarkeit des Strom- und Gasnetzes wird mittels des SAIDI (System Average Interruption Duration Index) berechnet. Der SAIDI des Stromnetzes des Jahres 2022 betrug nach § 52 EnWG bei ungeplanten Versorgungsunterbrechungen 15,94 min/a (Vorjahr 19,06 min/a) und bei geplanten Versorgungsunterbrechungen 4,45 min/a (Vorjahr 5,95 min/a). Insgesamt hat sich die Nichtverfügbarkeit im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr verbessert. Im Vergleich zu den prognostizierten Werten (ungeplante Versorgungsunterbrechungen 16,92 min/a, geplante Versorgungsunterbrechungen 3,28 min/a) fielen die ungeplanten Versorgungsunterbrechungen leicht verbessert und die geplanten Nichtverfügbarkeiten leicht erhöht aus. Hintergrund ist, dass es in Folge von Stürmen im Februar 2022 zu vermehrten geplanten Versorgungsunterbrechungen zu Reparaturzwecken kam. Der SAIDI des Gasnetzes betrug im Jahr 2022 2,49 min/a (Vorjahr: 3,00 min/a) für das Netz kleiner gleich 100 mbar und 0,00 min/a (Vorjahr: 0,02 min/a) für das Netz größer 100 mbar. Die Verfügbarkeit des Gasverteilnetzes hat sich damit im Vergleich zum Vorjahr leicht verbessert. Auch im Vergleich zu dem prognostizierten Wert (Prognose 2022: 2,72 min/a) hat sich die Nichtverfügbarkeit geringfügig verbessert. Der Grund dafür ist, dass es im Jahr 2022 zu weniger von Fremden verursachte Schäden im Netzgebiet als im Vorjahresvergleich kam. 3. Mitarbeiter Zum Jahresende 2023 gehörten zur Belegschaft von Avacon Netz (ohne ruhende Arbeitsverhältnisse sowie Auszubildene und Praktikanten) 1.988 Mitarbeiter. Damit stieg die Mitarbeiterzahl gegenüber dem 31. Dezember 2022 um 120 Mitarbeiter. Zum Ende des Jahres waren bei Avacon Netz 216 Auszubildende beschäftigt. Im Jahr 2023 schlossen 52 Menschen erfolgreich ihre Ausbildung ab, 76 begannen ihre Ausbildung bei Avacon Netz. Die Ausbildungsquote erreichte damit 9,7 %. Darüber hinaus bildete Avacon Netz 52 Auszubildende für Drittunternehmen aus. Die Ausbildung von Avacon Netz wurde für die Jahre 2021 bis 2024 erneut mit dem Gütesiegel „Best Place to Learn“ ausgezeichnet. Mit dieser Zertifizierung wird die hohe Ausbildungsqualität als Ganzes und über alle Ausbildungsstandorte bestätigt. Im Rahmen eines Überwachungsaudits in 2023 wurde die bestehende Qualitätsmanagementsystem-Zertifizierung der Avacon Netz-Akademie bestätigt. Dem vorausgegangen war ein Vor-Ort-Audit durch die QUACERT-Gesellschaft zur Zertifizierung von Qualitätsmanagement-Systemen mbH. Mit dieser Zertifizierung bescheinigt der externe Prüfer der Akademie von Avacon Netz, ein wirksames, systematisches und in allen Prozessen verankertes Qualitätsmanagementsystem zu betreiben. So wird das hohe Niveau der Inhouse-Weiterbildung dauerhaft sichergestellt. Diese hat bei Avacon Netz, insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels, einen hohen Stellenwert. Das Ausbildungszentrum Krottorf erhielt den Bildungspreis 2023 der IHK Magdeburg für das Engagement in der Aus- und Fortbildung junger Menschen. Die Vergütungen der tariflichen Mitarbeiter wurden zum 1. April 2023 um 6,0 % erhöht. Im Rahmen des Mitarbeiteraktien-Programms haben die Mitarbeiter von Avacon Netz innerhalb eines festgelegten Zeichnungszeitraumes das Angebot erhalten, vergünstigte Aktien der E.ON SE zu erwerben. Im Verbund der Regionalversorgungsunternehmen des E.ON-Konzerns gibt es ein umfangreiches Fortbildungsprogramm, an dem alle Mitarbeiter entsprechend den Anforderungen ihres Arbeitsplatzes teilnehmen können. Die betriebliche Altersversorgung ist weitgehend durch Fondsanlagen gedeckt, die an einen externen Treuhänder sicherungsübereignet sind. Als Indikator für die Arbeitssicherheit wird die Kennzahl „Total Recordable Injuries Frequency Index combined (TRIFcomb)“ verwendet. Der TRIFcomb stellt die Unfallquote pro 1 Mio. Stunden geleisteter Arbeitszeit dar (eigene Mitarbeiter und Mitarbeiter der Partnerfirmen). Im Geschäftsjahr 2023 betrug der TRIFcomb bei der Avacon Netz 0,9 (Vorjahr 2,0), das entspricht 18 Unfällen (davon 15 Unfälle eigener Mitarbeiter und 3 Unfälle bei Partnerfirmen). Wesentliche Ursache waren Mobilitätsunfälle (Verkehrsunfälle und Stolpern/Rutschen/Stürzen) sowie Sonstige Unfälle (Prellungen, Schnittwunden etc.). Die Unfallhäufigkeit zeigt, dass weiterhin ein konsequentes Fortführen der Unfallprävention im Unternehmen notwendig ist und ausgebaut werden muss. Dazu wurden auf Grundlage eines zertifizierten HSE-Managementsystems konkrete HSE-Jahresziele zur Unfallvermeidung abgeleitet und umgesetzt. Diese werden kontinuierlich weiterentwickelt und über einen Mehrjahresplan umgesetzt. Ein wesentlicher Schwerpunkt war hierbei die kontinuierliche Weiterentwicklung der HSE-Kultur auf Basis der mehrjährigen HSE-Roadmap. Die Fortführung und Überprüfung der Aktualität der Life Saving Rules und des Sicherheitskompasses sowie der Ausbau der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbeauftragten bilden dabei eine wertvolle Basis. Der gemeinsame Sicherheitsdialog mit den Partnerfirmen, unter anderem im Rahmen von Lieferantentagen und auf Baustellen, ist ebenfalls eine wichtige Grundlage. Die dauerhafte Aufgabe des Unternehmens der fortwährenden Unfallprävention wird auch in Zukunft zu entsprechenden Aufwendungen führen. Avacon Netz wurde im Jahr 2022 das Deutsche Siegel Unternehmensgesundheit in Gold verliehen, welches als Zertifikat für drei Jahre bis 2024 gültig ist. Dies ist eine der bekanntesten Auszeichnungen für Betriebliches Gesundheitsmanagement in Deutschland und zeichnet Arbeitgeber aus, die sich für die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter engagieren und eine nachhaltige Personalstrategie verfolgen. Avacon Netz hat seit der ersten Auszeichnung mit dem Goldsiegel im Jahre 2018 die erreichte Punktzahl noch steigern können und damit wiederholt einen der höchsten Standards der geprüften Unternehmen erreicht. Um den Mitarbeiterinnen aus den unterschiedlichen Fachbereichen und Hierarchieebenen die Möglichkeit zu bieten, sich untereinander noch besser zu vernetzen, können alle Frauen der Avacon-Gruppe dem „Gestalterinnen Netzwerk“ beitreten. 4. Prognosebericht 4.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die globale wirtschaftliche Entwicklung wird auch im Jahr 2024 von den Herausforderungen der Inflation und der geringen Wachstumsaussichten geprägt sein. Die OECD prognostiziert ein moderates Wachstum der Weltwirtschaft von 2,7 %, ausgehend von strengeren Finanzierungsbedingungen, schwachem Handelswachstum in einem Umfeld von geopolitischen Spannungen und auch den Auswirkungen einer strafferen Geldpolitik, das weitere Störungen auf den Märkten verursachen kann. Unter der Annahme, dass die Inflation weiter nachlässt und die Realeinkommen steigen, wird die Weltwirtschaft im Jahr 2025 voraussichtlich um 3 % wachsen. Der weltweite Warenhandel und die Industrieproduktion werden aufgrund des weitgehenden Abbaus von Lagerbeständen in Unternehmen wieder an Dynamik gewinnen, während sich die schwache Wirtschaftsentwicklung in China dämpfend auswirken wird. Für die EU wird für das Jahr 2024 ein Wachstum des BIP von 1,3 % und für das Jahr 2025 voraussichtlich von 1,7 % prognostiziert. Mit Blick auf Deutschland gehen Wirtschaftsinstitute für das Jahr 2024 von einer beginnenden Erholung der Wirtschaft und einem Wachstum von 0,9 % aus. Darüber hinaus wird mit einer weiteren Normalisierung der Konjunktur im Jahr 2025 und einem BIP-Wachstum von 1,3 % gerechnet. Die sich zuletzt abschwächende Inflation, die steigenden Lohneinkommen und die hohe Beschäftigungsrate lassen auf eine höhere Kaufkraft sowie gesamtwirtschaftliche Nachfrage schließen, die diese Einschätzungen/Prognosen stützen. 4.2. Geschäftsentwicklung Die Prognose der Ergebnisentwicklung von Avacon Netz ist von den Auswirkungen der Regulatorik, der Energiewirtschaft, der Digitalisierung, Elektromobilität und hin zu Nachhaltigkeit geprägt. Durch das EEG 2023 („Osterpaket“) soll der Ausbau der erneuerbaren Energien nochmals massiv beschleunigt werden. Die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten soll durch einen deutlich schnelleren Ausbau den Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch bis 2030 auf mindestens 80 % bringen. Vor allem die Ausbaupfade für Wind- und Solarenergie sollen deutlich erhöht werden. Aber auch der Wärme- und Mobilitätssektor soll dabei dekarbonisiert werden. Für Avacon Netz und ihre Stromnetze bedeutet dies einen exponentiellen Zuwachs der Versorgungsaufgabe. Schon bisher trägt Avacon Netz in einer Übertragungsnetzbetreiber-ähnlichen Funktion in Nord- und Mitteldeutschland deutlich zur Energiewende bei. Zukünftig wird sich diese Versorgungsaufgabe in einem weiter steigenden Tempo vervielfachen. Das Stromnetz muss somit auf allen oben genannten Entwicklungspfaden in die Lage versetzt werden, die Energiewende zu ermöglichen. Das bedeutet, dass erhebliche Erweiterungsinvestitionen notwendig sind. Hierfür ist ein enormer Kapitalbedarf nötig, aber auch ein großer Bedarf an Personal -insbesondere Fachpersonal -sowie Material, um den Umbau der Versorgungnetze umzusetzen. Entsprechend werden die nächsten Jahre eine große Herausforderung für die Avacon Netz sein. Die Transformation des Gasnetzes wird sukzessive voranschreiten. Wesentlich hierbei sind die vorhandenen Ressourcen gezielt einzubinden und einen geregelten Übergang zu gestalten. Neben der operativen Umsetzung sind dafür neue regulatorische Rahmenbedingungen notwendig. Die Investitionen in das Anlagevermögen werden im Jahr 2024 erneut auf dem hohen Niveau des Jahres 2023 liegen. Der Fokus der Investitionstätigkeiten liegt auf der Umsetzung des Osterpakets, um die Leistungsfähigkeit unseres Stromnetzes den hohen Erwartungen der beschleunigten Energiewende anzupassen. Mit den zusätzlichen Investitionsmitteln wird Avacon Netz sowohl die Durchleitungskapazitäten auf allen Spannungsebenen - insbesondere der Hochspannung - erweitern, als auch die Steuerbarkeit und Beobachtbarkeit unserer Mittel- und Niederspannungsnetze weiter verbessern. Für das Jahr 2023 erwartet Avacon Netz, dass der SAIDI des Stromnetzes nach § 52 EnWG bei ungeplanten Versorgungsunterbrechungen ohne höhere Gewalt 15,10 min/a und bei geplanten Versorgungsunterbrechungen 2,86 min/a betragen wird. Zudem wird prognostiziert, dass der SAIDI des Gasnetzes im Jahr 2023 bei 4,21 min/a für das Netz kleiner gleich 100 mbar und 0,00 min/a für das Netz größer 100 mbar liegen wird. Im nächsten Jahr werden einige der Konzessionen unter nach wie vor hohem Wettbewerbsdruck verhandelt. Die Verfahren zur Festlegung der Erlösobergrenzen der vierten Regulierungsperiode (Gas: 2023-2027, Strom 2024-2028) sind weit vorangeschritten. Wesentliche Anhörungen zu den Kosten sind erfolgt. Die Bundesnetzagentur hat am 1. Dezember 2023 mit einem Eckpunktepapier das Festlegungsverfahren zur sachgerechten Verteilung von Mehrkosten aus der Integration von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gestartet. Insbesondere in der Ermittlung der Betroffenheit durch die Energiewende sieht Avacon Netz jedoch Anpassungsbedarf in dem gewählten Modell, sodass sie die Möglichkeit zur Stellungnahme nutzen wird. Avacon Netz sieht die Besonderheit des weit ausgedehnten Hochspannungsnetzes und einer Vielzahl von unterlagerten Netzbetreibern mit eigenem hohem Anteil von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gegenüber anderen Verteilnetzbetreibern nicht hinreichend berücksichtigt. Die Bundesnetzagentur hat mit der Festlegung vom 14. August 2023 zur Ermittlung des Zinssatzes auf Fremdkapital nach § 10 a Abs. 7 ARegV der Zinswende in Teilen Rechnung getragen und die Verzinsungsmethodik von Neuanlagen angepasst (BK4-23-001). Hierdurch wird eine zeitnahe Abbildung des anteiligen Fremdkapital-Zinsniveaus am Finanzmarkt in der Verzinsung von Investitionen ab 2024 erreicht. Für das Jahr 2024 ergibt sich voraussichtlich eine Zinserhöhung um ca. 2 %-Punkte für den Fremdkapital-Zinssatz von Neuinvestitionen. Avacon Netz hat zusammen mit anderen Netzbetreibern gegen diese Festlegung Beschwerde beim Oberlandesgerichts Düsseldorf eingelegt, da insbesondere bezogen auf die Gasverteilung das erste Jahr der vierten Regulierungsperiode (2023) trotz der bereits bestehenden Zinswende nicht in die Regelung einbezogen wurde. Weiterhin hat die Bundesnetzagentur Mitte Januar 2024 eine Festlegung zur Ermittlung des Zinssatzes für Eigenkapital beschlossen und veröffentlicht, die ebenfalls aufgrund der Zinswende ab 2024 eine neue Verzinsungsmethodik für Neuanlagen festlegt (BK4-23-002). Für das Jahr 2024 ergibt sich voraussichtlich ein anteiliger Eigenkapital-Zinssatz von 7,09 % statt bisher 5,07 % für Investitionen ab 2024. Beide Festlegungen haben eine positive Auswirkung auf die künftige Ertragslage von Avacon Netz und sind in der Prognose berücksichtigt. Mit dem 29. Dezember 2023 ist ein novelliertes Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Hintergrund der Novellierung war das EuGH-Urteil vom 2. September 2021 (C-718/18) hinsichtlich eines Verstoßes der Bundesrepublik gegen den EU-Binnenmarktrichtlinie und hier insbesondere zu Vorgaben bzgl. der Regulierung von Energienetzen. Die Bundesrepublik Deutschland schränkt nach diesem Urteil mit Ihren normativen Vorgaben im Energiewirtschaftsgesetz und den anhängigen Verordnungen die Handlungs- und Entscheidungskompetenz der nationalen Regulierungsbehörde als EU-rechtswidrig ein. Um das Urteil umzusetzen, wurde das novellierte Energiewirtschaftsgesetz verabschiedet und am 29. Dezember 2023 im Amtsblatt veröffentlicht. Daraus ist abzuleiten, dass der Regelungsbereich insbesondere der Anreizregulierungsverordnung, der Stromnetzentgeltverordnung und der Gasnetzentgeltverordnung nun weitestgehend in den Entscheidungsbereich der Bundesnetzagentur fällt. Die Bundesnetzagentur plant auf dieser Basis eine Novellierung der Anreizregulierung zur fünften Regulierungsperiode. Die bisherigen Verordnungen gelten während der vierten Regulierungsperiode fort. Auftakt für die Novellierung ist ein Eckpunktepapier, welches die Bundesnetzagentur Mitte Januar 2024 veröffentlicht hat und in einem ersten Workshop Anfang Februar 2024 mit der Branche diskutieren möchte. Für das Jahr 2024 wird ein Ergebnis vor Steuern auf dem Niveau des Vorjahres auf Basis stabiler Renditen aus dem CTA-Fondsvermögen sowie abnehmender Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen erwartet. Die Wachstumsinvestitionen in das regulierte Geschäft führen zu steigenden Rückflüssen über die Netzentgelte. Diese werden durch den zunehmenden Zinsaufwand aus der Darlehensaufnahme teilweise gemindert. Zudem erhöhen sich die Abschreibungen aufgrund des anhaltend hohen Investitionsniveaus. 5. Risiken- und Chancenbericht Um bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen und rechtzeitig angemessene Gegensteuerungsmaßnahmen ergreifen zu können, ist Avacon Netz in das Risikomanagementsystem der Avacon-Gruppe eingebunden. Über die reine Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus soll ein Chancen- und Risikobewusstsein auf allen Ebenen der Mitarbeiter gefestigt werden. Bei der unternehmerischen Entscheidungsfindung werden systematisch die Chancen- und Risikoaspekte einbezogen. Die Risiken werden von den operativen Unternehmenseinheiten identifiziert und dokumentiert. Sie werden hinsichtlich ihrer Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet. Die Berichterstattung über die aktuelle Risikosituation erfolgt in regelmäßigen Abständen gegenüber der Geschäftsführung von Avacon Netz. Das System wird regelmäßig entsprechend den aktuellen Anforderungen angepasst und weiterentwickelt. Die Überprüfung der Gesamtrisikolage von Avacon Netz hat zum Ergebnis geführt, dass aus heutiger Sicht keine den Fortbestand gefährdenden Risiken für die Gesellschaft bestehen. Das vorhandene Eigenkapital in Höhe von 1.187,6 Mio. € übersteigt deutlich die Kumulation aller Nettorisiken (Worst Case-Betrachtung) über die nächsten drei Jahre mit 833,9 Mio. €. Im Folgenden werden die wesentlichsten Risiken von Avacon Netz absteigend beginnend mit der höchsten Bedeutung dargestellt: Das wertmäßig größte Risiko resultiert aus Mengenänderungen im Strom- und Gasbereich. Die Erlösobergrenze wird im Rahmen der Netzentgeltkalkulation durch eine prognostizierte Absatzstruktur erlöst. Weicht die tatsächliche Absatzstruktur von der prognostizierten, z. B. durch Witterungs- oder Konjunktureinflüsse ab, entsteht in dem Jahr ein Liquiditäts- und Ergebnisrisiko bzw. eine entsprechende Chance. Die Abweichung wird in den Folgejahren über das Regulierungskonto ausgeglichen. Es handelt sich hierbei nur um ein temporäres Risiko bzw. eine temporäre Chance. Vor dem Hintergrund der Energiekrise stiegen die Volatilitäten und die Netznutzungsentgelte, so dass sich das Risiko bzw. die Chance weiter erhöht hat. Ein weiteres wesentliches Risiko ergibt sich aus einer möglichen Nichterreichung der geplanten Erlösobergrenzen im Strom- und Gasgeschäft, sofern beispielsweise bestimmte in der Planung angesetzte Kostenelemente nicht anerkannt werden. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich dieses Risiko erhöht. Ebenso können sich bei der Bilanzkreisbewirtschaftung (insbesondere bei der Verlustenergie und beim Differenzbilanzkreis) Abweichungen zu den geplanten Mengen und Werten ergeben. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich dieses Risiko verringert. Weitere Risiken, aber auch Chancen, für das Ergebnis von Avacon Netz resultieren aus den Marktwertveränderungen der CTA-Fondsanlagen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich dieses Risiko erhöht. Mögliche Verluste von Konzessionsgebieten könnten aufgrund von Abgängen der entsprechenden Erlösobergrenzen und Wegfall von weiteren Sachverhalten zu geringeren Ergebnissen in den Folgejahren führen. Unter dem Risiko „Versorgungssicherheit Netzbetrieb“ sind alle Schäden, die durch Beschädigungen von Netzanlagen sowie durch Ausfälle in der Strom- und Gasversorgung durch höhere Gewalt entstehen könnten, zusammengefasst. Höhere Gewalt wird hierbei definiert als ein betriebsfremdes von außen durch Naturkräfte oder durch Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlichem Ermessen und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist. Hierzu zählen beispielsweise das Jahrhunderthochwasser, schwere Stürme sowie Sabotage. Mit der Novellierung des Messtellenbetriebsgesetzes (MsbG) können Kunden ab 2025 die Installation von intelligenten Messsystemen (iMSys) anfordern. Ein Risiko besteht darin, dass deutlich mehr Kunden den Einbau eines iMSys wünschen als in der Planung unterstellt. Hierbei liegt das Risiko in einem höheren Investitionsbedarf und damit einem höheren Liquiditätsabfluss als in der Planung angenommen. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen und damit verbundene Liquiditätsrisiken verringern sich durch die Einbindung in das Cash-Pooling des E.ON-Konzerns. Zudem ist zur Überwachung von Ausfallrisiken ein unternehmensweites Forderungsmanagement implementiert. Zur Minimierung der Bruttorisiken ist die Gesellschaft gegen dennoch eintretende Schadensfälle versichert. Die Gesellschaft verfügt zum Stichtag über keine Derivate. Im Folgenden sind die wesentlichen Chancen von Avacon Netz dargestellt: Die Energiewende in Europa ist unumkehrbar und gewinnt auch vor dem Hintergrund der aktuellen Marktsituation an Tempo. Für Avacon Netz ergeben sich daraus nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch Chancen. Netzbetrieb und Energiemanagementlösungen bilden die Basis einer erfolgreichen Energiewende. Die europäischen Verteilnetze sind der Ort, an dem sich die Energiewende vollzieht. Sie bilden das Rückgrat dieser Transformation. Durch die Dekarbonisierung der Volkswirtschaften steht die Energiewirtschaft vor einer Schlüsseldekade des Wachstums. Denn mit Themen wie Erneuerbare Energien, E-Mobilität und Wasserstoff im Zuge der weltweiten Dekarbonisierung ist die Energiebranche zum wichtigen Problemlöser für die größte Herausforderung der Menschheit im 21. Jahrhundert geworden. Jedes neue Windrad, jede neue Photovoltaikanlage sowie jede neue Ladesäule muss ans Netz angeschlossen und effizient in das Gesamtsystem integriert werden. Privat-, Geschäfts- und Industriekunden sowie Kommunen fragen immer stärker Lösungen für ihre Dekarbonisierung nach. Mit ihren nachhaltigen Kundenlösungen leistet Avacon Netz als Dekarbonisierungspartner wichtige Beiträge zum Klimaschutz. Die Entwicklung in der Politik bestärkt Avacon Netz in der strategischen Ausrichtung des Geschäfts. Die langfristige Orientierung der Avacon-Gruppe sowie die Umsetzung vielfältiger Innovationsvorhaben zielen unter anderem darauf ab, die Energiewende erfolgreich zu gestalten sowie die CO2 -Emissionen zu reduzieren. Diese Ziele spiegeln sich ebenfalls unter anderem im Klimaschutzprogramm der Bundesregierung sowie im „Osterpaket“ wider. Die Berufung der Bundesnetzagentur vor dem BGH zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor (Xgen) für Gas und für Strom bedeutet eine Chance für die Ertragslage von Avacon Netz. Mit der Beschwerdeeinreichung gegen die Festlegung der Eigenkapitalverzinsung für die vierte Regulierungsperiode wahrt Avacon Netz die Chance einer besseren Verzinsung für die Strom- und Gasnetze. Die von Avacon Netz derzeit in Umsetzung befindlichen Innovationsprojekte bieten dem Unternehmen zahlreiche Chancen. Durch die Realisierung der Projekte kann unter anderem die Netzauslastung erhöht, die Netzsteuerung effizienter gestaltet sowie die Transparenz gesteigert werden. Dadurch steigt die Attraktivität von Avacon Netz als zukünftiger Konzessionär weiter. Grüne Gase, insbesondere Wasserstoff, bieten ein großes Potenzial bei der Realisierung einer klimaneutralen Zukunft. Gemeinsam mit Ökostrom kann CO2 -frei produzierter Wasserstoff die tragende Säule zum Gelingen der Energiewende bilden. Allerdings ist derzeit unklar, ob der breite Einsatz von Wasserstoff hinsichtlich der Verfügbarkeit und der Erzeugungskosten gelingen wird. Gleichwohl trauen Fachleute dem Energieträger zu, dass grüner Wasserstoff bei konsequenter Förderung im Jahr 2050 etwa die Hälfte des weltweiten Energiebedarfs decken kann. In der Region Fläming hat Avacon Netz bis zu 20 Vol.-% Wasserstoff in einem Gasverteilnetz beigemischt. Das Gasnetz ist 1994 in Betrieb gegangen und versorgt rund 350 Abnehmer. Die Beimischung führte zu keinen Störungen, weder am Netz noch bei Gasgeräten von Netzanschlussnehmern. Das Projekt ist im Sommer 2023 erfolgreich abgeschlossen worden. Nach der Veröffentlichung des Masterplans Ladeinfrastruktur II im Oktober 2022 hat der Ausbau von Ladeinfrastruktur in Deutschland weiter zugelegt. Mitte 2023 waren bereits rd. 100.000 öffentliche Ladepunkte verfügbar. Diese Zahl wird weiter zunehmen, auch weil mit der Zuschlagsentscheidung des BMDV im Rahmen der Ausschreibung „Deutschlandnetz“ Ende September 2023 feststeht, dass bundesweit 8.000 weitere Schnellladepunkte aufgebaut werden. Weitere 200 Standorte für Schnellladeparks sollen an Autobahnen erschlossen werden. Avacon Netz ist vor diesem Hintergrund in mehrfacher Hinsicht gefragt: Die Erschließung neuer Schnellladestandorte erfordert eine entsprechende Netzentwicklung und einen daraus resultierenden Netzausbau. Gleichzeitig entstehen Chancen, bei Errichtern der Ladeparks technischer Netzdienstleistungen zu platzieren und damit das wettbewerbliche Geschäft der Avacon Netz zu stärken. Neben den daraus resultierenden Herausforderungen bei der Bereitstellung von Ressourcen in den Bereichen Planung und Bau, steht Avacon Netz weiterhin im Wettbewerb um die besten E-Mobility Lösungen. Um die daraus entstehenden Chancen zu nutzen, entwickelt Avacon Netz das Lösungsportfolio kontinuierlich weiter. Avacon Netz strebt auch im Geschäftsjahr 2024 die Ausweitung des Dienstleistungsgeschäftes an. Insbesondere die geänderten politischen Rahmenbedingungen sowie der verstärkte Fokus auf die Erzeugung Erneuerbarer Energie bieten Wachstumspotenziale für das Dienstleistungsgeschäft. Chancen ergeben sich für Avacon Netz auf dem Gebiet der Digitalisierung. Dies spiegelt sich im Einsatz vielfältiger neuer digitaler Technologien zur Verbesserung des Geschäfts und zur nachhaltigen Weiterentwicklung der Arbeitsweise wider. Um die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen, forciert Avacon Netz die Digitalisierung des bestehenden Geschäfts. Diese Maßnahmen erstrecken sich unter anderem auf die Datenerhebung und Smartifizierung der Netzbetriebsmittel, die Weiterentwicklung der IT-Landschaft, bspw. durch den Rollout konzernweit standardisierter IT-Großprojekte („IT-Rocks“), sowie den Rollout von verschiedenen digitalen Lösungen im Kerngeschäft („Grid.ON“). Langfristiges Ziel von Avacon Netz ist es, die digitale Kompetenz nachhaltig zu erhöhen und zukunftsweisende, innovative und erfolgreiche Lösungen und Services für Kunden und Mitarbeiter zu entwickeln. Die in den Vorjahren begonnenen Automatisierung von repetitiven Tätigkeiten durch digitale Prozessroboter wird konsequent fortgesetzt und unter dem Einsatz von Process Mining zu einem ganzheitlichen Ansatz „Process Intelligence“ zur Standardisierung und Automatisierung kompletter Prozessstränge weiterentwickelt. 6. Erklärung zur Unternehmensführung Avacon Netz hat sich im Jahr 2022 gemäß § 36 GmbHG Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027 gesetzt. Zum 31. Dezember 2023 lag der Frauenanteil auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung bei 35,0 % (Zielquote: 30 %). Auf der zweiten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung war der Frauenanteil bei 22,4 % (Zielquote: 30 %). Ebenso wurden im Jahr 2022 gemäß § 52 Abs. 2 GmbHG Zielgrößen für den Frauenanteil der Geschäftsführung mit einer Umsetzungsfrist bis zum 30. Juni 2027 festgelegt. Zum 31. Dezember 2023 betrug der Frauenanteil in der Geschäftsführung 0 % (Zielquote 30 %). Avacon Netz setzt die verschiedensten Maßnahmen bzw. Instrumente zur gezielten Förderung von Frauen und somit zur Erreichung der Zielquoten um. Ein Beispiel hierfür ist das unternehmensweite „Mentoring-Programm“. Dieses richtet sich an weibliche Beschäftigte, die als Potenzial der Avacon Netz für eine mögliche spätere Führungsposition benannt sind, bzw. bereits Führungskraft sind und den nächsten Karriereschritt anstreben.
Helmstedt, den 7. Februar 2024 Die Geschäftsführung Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Inhaltsverzeichnis Bilanz der Avacon Netz GmbH Gewinn- und Verlustrechnung der Avacon Netz GmbH Anhang der Avacon Netz GmbH Allgemeine Grundlagen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Passiva Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Umlaufvermögen Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung gemäß § 17 Abs. 4 DMBilG Rechnungsabgrenzungsposten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Eigenkapital Zuschüsse Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Haftungsverhältnisse Sonstige finanzielle Verpflichtungen Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Finanzergebnis Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Durchschnittliche Beschäftigungszahl Nachtragsbericht Organe der Gesellschaft Organbezüge Bezüge der Geschäftsführung Honorar des Abschlussprüfers Entwicklung des Anlagevermögens Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB Bilanzder Avacon Netz GmbHscroll
Gewinn- und Verlustrechnungder Avacon Netz GmbHscroll
Anhangder Avacon Netz GmbHAllgemeine Grundlagen Die Avacon Netz GmbH mit Sitz in Helmstedt wird beim Amtsgericht Braunschweig unter der Nummer HRB 203312 im Handelsregister geführt. Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Verbindung mit dem GmbH-Gesetz (GmbHG) sowie des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) und den ergänzenden Vorschriften des D-Mark-Bilanzgesetz (DMBilG) aufgestellt. Die Avacon Netz GmbH ist eine große Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss wird in Euro (€) aufgestellt, die Beträge werden in Tausend Euro (T€) angegeben. Abgerundete Beträge kleiner 1 T€ werden dabei mit 0 T€ und Nullwerte mit - T€ angegeben. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, werden einzelne Posten gemäß § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die sonstigen Steuern werden im sonstigen betrieblichen Aufwand ausgewiesen. Die Avacon Netz GmbH ist Bestandteil einer Gruppe von Unternehmen, die gemäß § 3 Nr. 38 EnWG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen gilt, und fällt damit unter § 6b EnWG. Gemäß § 291 HGB ist die Avacon Netz GmbH von der Verpflichtung, einen Konzernabschluss sowie einen Konzernlagebericht gemäß § 290 HGB aufzustellen, befreit. Die Avacon Netz GmbH und ihre Tochterunternehmen werden in den befreienden Konzernabschluss der E.ON SE, Essen (HRB 28196), einbezogen. Die E.ON SE, Essen (HRB 28196), ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt. Konzernabschluss und Konzernlagebericht werden nach § 325 HGB im Unternehmensregister bekannt gemacht. Die E.ON SE stellt den Konzernabschluss entsprechend § 315e HGB nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften auf, wie sie von der Europäischen Kommission für die Anwendung in der Europäischen Union übernommen wurden (IFRS). Zwischen der Avacon Netz GmbH und der Avacon AG, Helmstedt (HRB 100769), als herrschende Gesellschafterin besteht, wie im Vorjahr, ein Gewinnabführungsvertrag. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Aktiva Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden, sofern mit hinreichender Wahrscheinlichkeit von der Entstehung eines Vermögensgegenstandes ausgegangen werden kann, zu Herstellungskosten aktiviert und planmäßig linear abgeschrieben. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert und bei zeitlich begrenzter Nutzung planmäßig linear abgeschrieben. Für Sachanlagen, die vor dem 1. Januar 2010 vorhanden waren und degressiv abgeschrieben wurden, wurde das Beibehaltungswahlrecht nach Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB ausgeübt und die degressive Abschreibung fortgeführt. Zugänge ab dem Geschäftsjahr 2010 werden ausschließlich linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Des Weiteren enthalten die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen angemessene Teile der allgemeinen herstellungsbezogenen Verwaltungskosten. Den planmäßigen Abschreibungen liegen im Wesentlichen die folgenden betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zugrunde: scroll
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800 € werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen, werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam berücksichtigt. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgen bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung aufgrund technischer bzw. wirtschaftlicher Gründe. Bei Wegfall der Gründe werden Wertaufholungen vorgenommen. Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit den Börsen- oder Marktpreisen bzw. den ihnen beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Verzinsliche Ausleihungen werden mit ihren Nennwerten, langfristige unverzinsliche und unterverzinsliche Ausleihungen mit ihren Barwerten bilanziert. Vorräte und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfasst und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Bewertung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt im Einklang mit § 240 Abs. 4 HGB mittels des Durchschnittskostenverfahrens. Die Herstellungskosten unfertiger Leistungen enthalten neben den Einzelkosten auch angemessene Teile der Materialgemeinkosten, der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens. Allen erkennbaren Lagerrisiken wird durch ausreichend bemessene Wertkorrekturen Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nennbeträgen abzüglich angemessener Wertberichtigungen bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wird durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche und unterverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit ihren Barwerten bilanziert. Der Ausweis der Forderungen gegen verbundene Unternehmen erfolgt grundsätzlich unsaldiert. Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter Schätzverfahren, kunden- bzw. abnahmestellenbezogen, zum Bilanzstichtag abgegrenzt und mit erhaltenen Abschlagszahlungen verrechnet. Das Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung gemäß § 17 Abs. 4 DMBilG wird im Zuge des Verbrauchs bzw. der Auflösung der korrespondierenden Rückstellungen in gleicher Höhe abgeschrieben. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwendungen für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung sowie aus Sabbaticalvereinbarungen der Mitarbeiter sind entsprechende Mittel in Fondsanteilen sowie in Festgeldern bzw. liquiden Mitteln angelegt. Die Fondsanteile werden vom E.ON Pension Trust e.V., Essen, und die Festgelder bezüglich Sabbaticalvereinbarungen von der Energie-Sicherungstreuhand e.V., Hannover, treuhänderisch für die Avacon Netz GmbH verwaltet. Die Bewertung des Deckungsvermögens erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Das Deckungsvermögen teilt sich auf in am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 63 %) und nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen (ca. 37 %). Der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird, soweit es sich um am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, durch die beauftragten Verwaltungsgesellschaften unter Zuhilfenahme von Börsenkursen bewertet. Sofern es sich um nicht am aktiven Markt gelistetes Vermögen handelt, werden die Werte mit Hilfe allgemein anerkannter Bewertungsmethoden, wie zum Beispiel des Discounted-Cash-Flow-Verfahrens bei Immobilienbewertungen, unter Verwendung branchenspezifischer Annahmen zum Abschlussstichtag abgeleitet. Die jeweilige Verwaltungsgesellschaft respektive die dort beauftragten Gutachter legen die Bewertungsannahmen, wie Zinssätze, fest. Die betreffenden Vermögensgegenstände dienen ausschließlich der Erfüllung der Pensionsverpflichtungen und sind dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen. Sie sind gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen zu verrechnen. Entsprechend wird mit den zugehörigen Aufwendungen und Erträgen aus Zinseffekten und aus dem zu verrechnenden Vermögen verfahren. Der sich ergebende Verpflichtungsüberhang wird unter den Rückstellungen erfasst. Der die Verpflichtungen übersteigende beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens wird als aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen. Passiva Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt. Zuschüsse enthalten den Sonderposten für Investitionszuschüsse sowie Ertragszuschüsse. Erhaltene Investitionszuschüsse sind zu Nennbeträgen bewertet und werden ab dem Fertigstellungszeitpunkt entsprechend der jeweils vorgesehenen Nutzungsdauer der Anlagengegenstände zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Ertragszuschüsse beinhalten die von Netzkunden vereinnahmten Baukostenzuschüsse. Die Auflösung der Baukostenzuschüsse erfolgt linear über eine Gesamtdauer von 20 Jahren zugunsten der Umsatzerlöse. Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Die Bewertung der Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen erfolgt nach dem international anerkannten Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode). Nach diesem Verfahren errechnet sich die Höhe der Pensionsverpflichtungen aus der zum Bilanzstichtag erdienten Anwartschaft unter Berücksichtigung eines Gehalts-/Karrieretrends und einer Rentendynamik. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen sowie der Deputate, die Altersversorgungscharakter haben, wird der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt. Zur Abzinsung der Verpflichtungen aus Altersteilzeitverträgen und dem Altersteilzeitpotential, Vorruhestandsvereinbarungen und dem Vorruhestandspotential und Langzeitarbeitskonten werden den Restlaufzeiten entsprechende durchschnittliche Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre zugrunde gelegt. Der für diese Durationen maßgebliche Zins wurde mittels linearer Interpolation aus den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen abgeleitet. Den versicherungsmathematischen Rückstellungsberechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck zugrunde. Als Bewertungsendalter werden grundsätzlich die frühestmöglichen Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Regelungen des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes vom 20. April 2007 herangezogen. Für Mitarbeiter mit abgeschlossenen Altersteilzeit- oder Vorruhestandsvereinbarungen wird das vertraglich vereinbarte Endalter berücksichtigt. Des Weiteren werden branchenübliche Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Der Rückstellungsbewertung liegen folgende Annahmen zugrunde: scroll
Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern bestehen Freistellungsansprüche gegenüber der E.ON SE. Bis zum 28. August 2023 bestanden diese Freistellungsansprüche gegenüber der MEON Pensions GmbH & Co. KG. Das Gesellschaftsvermögen der MEON ist am 28. August 2023 im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge auf die E.ON SE angewachsen. Die Bewertung der Freistellungsforderung erfolgt analog der Bewertung der zugrundeliegenden Versorgungsverpflichtung. Die Freistellungsforderung wird unter den Ausleihungen im Finanzanlagevermögen ausgewiesen. Rückstellungen für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen werden zum Bilanzstichtag abgegrenzt. Die anderen sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Bei den sonstigen Rückstellungen sind in den Erfüllungsbetrag auch zukünftige Preis- und Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen. Erträge und Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen sowie aus Änderungen der Zinssätze werden saldiert mit den Erträgen und Aufwendungen aus dem Deckungsvermögen gesondert unter dem Posten „Finanzergebnis“ ausgewiesen. Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Erläuterung zur Bilanz Anlagevermögen Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung - Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie ist integraler Bestandteil des Anhangs. Die immateriellen Vermögensgegenstände sind entgeltlich erworben bzw. selbst geschaffen. Die Aufstellung des Anteilsbesitzes der Avacon Netz GmbH ist in einer gesonderten Aufstellung - Anteilsbesitzliste - ersichtlich, die integraler Bestandteil des Anhangs ist. Aus der Übernahme von Versorgungsverpflichtungen im Rahmen des Mitarbeiterwechsels im E.ON-Konzern besteht ein Freistellungsanspruch gegen die E.ON SE, Essen (bis 28. August 2023: MEON Pensions GmbH & Co. KG, Essen), als Gesamtrechtsnachfolgerin der MEON Pensions GmbH & Co. KG in Höhe von 1.362 T€ (Vorjahr 1.330 T€), der unter den Ausleihungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen ist. Umlaufvermögen Vorräte scroll
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe umfassen vor allem Material für den Bau und die Instandhaltung der Strom- und Gasnetze. Die unfertigen Leistungen betreffen nicht abgerechnete Bau- und Instandhaltungsaufträge für Netzkooperationsgesellschaften und Dritte. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände scroll
Die Avacon Netz GmbH hat zum 30. Dezember 2023 als Mitgliedsunternehmen ihren Austritt aus der Versorgungskasse Energie VVaG i. L. (VKE) erklärt. Mit Ablauf des 30. Dezember 2023 entstand ertragswirksam ein Anspruch auf Auszahlung der anteiligen Verlustrücklage der VKE in Höhe von 4.069 T€, der für die Gesellschaft von außergewöhnlicher Größenordnung ist. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten noch nicht abziehbare Vorsteuerbeträge in Höhe von 1.824 T€ (Vorjahr 2.818 T€). Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung gemäß § 17 Abs. 4 DMBilG Das Sonderverlustkonto hat im Berichtsjahr einen Bestand von 1.155 T€. Die Reduzierung um 278 T€ gegenüber dem Betrag des Vorjahres resultiert aus den Veränderungen, die sich aus den zum 1. Juli 1990 gebildeten Rückstellungen für Sanierungsmaßnahmen ergeben. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 16.988 T€ betrifft Pachtvorauszahlungen an Netzkooperationsgesellschaften und Mietverträge über Lichtwellenleiter. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Aus der Verrechnung des beizulegenden Zeitwerts des Deckungsvermögens im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen sowie dem Erfüllungsrückstand aus Sabbaticalvereinbarungen ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag, der sich wie folgt zusammensetzt: scroll
Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 114.345 T€ (Vorjahr 111.629 T€). Die Finanzierung erfolgt im Rahmen von Gehaltsumwandlungen durch die Arbeitnehmer. Eigenkapital scroll
Das Stammkapital der Avacon Netz beträgt 250.000 T€ (Vorjahr 250.000 T€) und wird vollständig von der Avacon AG gehalten. Die Fortentwicklung des Sonderverlustkontos aus dem DMBilG führt zu einer Umgliederung zwischen der Rücklage gemäß § 17 Abs. 4 DMBilG und den anderen Gewinnrücklagen (278 T€). Ein abführungsgesperrter Betrag gemäß § 268 Abs. 8 HGB beläuft sich auf 64.074 T€. Dieser ist durch frei verfügbare Rücklagen gedeckt. Somit kommt die Abführungssperre nicht zur Anwendung. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen und ähnlichen Verpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (1,82 % p.a.) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,74 % p.a.) beträgt zum Bilanzstichtag 12.377 T€ (Vorjahr 54.263 T€). Eine Abführungssperre besteht für diesen Sachverhalt nicht. scroll
Zuschüsse Den Zugängen bei den Investitionszuschüssen in Höhe von 3.771 T€ stehen planmäßige Auflösungen in Höhe von 1.500 T€ und Abgänge in Höhe von 30 T€ gegenüber. Die Ertragszuschüsse (Baukostenzuschüsse) wurden mit 17.417 T€ planmäßig aufgelöst. Weiterhin sind 5 T€ im Wesentlichen durch die Übertragung von Stromverteilungs- und Gasversorgungsanlagen abgegangen. Die Zugänge (22.604 T€) betreffen Stromverteilungs- und Gasversorgungsanlagen. scroll
Rückstellungen scroll
Die Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnlichen Verpflichtungen decken die Versorgungsverpflichtungen gegenüber ehemaligen und noch tätigen Mitarbeitern ab. Die Finanzierung erfolgt teils durch den Arbeitgeber und im Rahmen von Gehaltsumwandlungen teils durch die Arbeitnehmer. scroll
Die Anschaffungskosten der Fondsanteile betragen 546.352 T€. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen für noch nicht abgerechnete Lieferungen und Leistungen, Rückstellungen für sonstige netzbezogene Verpflichtungen, Rückstellungen für drohende Rückzahlungsverpflichtungen, Rückstellungen für technische Verpflichtungen im Hochspannungsbereich, Rückstellungen für Stilllegungsverpflichtungen, Rückstellungen für Konzessionen, sowie Rückstellungen für Verpflichtungen im Personalbereich (u.a. Altersteilzeit-, Vorruhestands- und Jubiläumsrückstellungen). Verbindlichkeiten scroll
scroll
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen in Höhe von 90.000 T€ Darlehen, die bei der Avacon AG aufgenommen wurden. Von den Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen 7.183 T€ zwei Darlehen von Netzkooperationsgesellschaften. Rechnungsabgrenzungsposten Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten (16.532 T€; Vorjahr 15.866 T€) sind von Kunden vereinnahmte Baukostenzuschüsse aus den Gebieten der Netzkooperationsgesellschaften ausgewiesen. Diese wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 2.080 T€ aufgelöst. Haftungsverhältnisse Bezogen auf die Ausgliederung und Übertragung des Teilbetriebs Netz der Avacon AG auf die Avacon Netz im Jahr 2017 besteht gemäß § 133 UmwG eine gesamtschuldnerische Haftung von Avacon Netz und Avacon AG für alle Verbindlichkeiten der Avacon AG hinsichtlich des Teilbetriebs Netz, die vor dem Wirksamwerden der Ausgliederung des Teilbetriebs Netz begründet worden sind. Im Zuge dieser Ausgliederung des operativen Netzgeschäftes hat Avacon Netz von der Avacon AG Verpflichtungen aus Rückpachtmodellen in Höhe von 17.937 T€ übernommen (aktuell verbleibende Verpflichtung 5.853 T€, Vorjahr 6.944 T€). Avacon AG ist mit Wirkung zum 03. Juli 2017 im Rahmen eines Schuldbeitritts in diese Verpflichtungen eingetreten. Avacon Netz haftet weiterhin im Außenverhältnis für die Risiken gegenüber den Netzeigentumsgesellschaften. Die Avacon AG stellt im Gegenzug Avacon Netz in Höhe der eingetretenen Risiken frei und verzichtet auf die Geltendmachung von Ansprüchen. Avacon Netz hat für die Netzgesellschaft S-1 GmbH, an der sie zu 100 % beteiligt ist, eine Patronatserklärung in Höhe von bis zu 2.500 T€ abgegeben. Dies geschieht zur finanziellen Absicherung der Netzgesellschaft S-1 GmbH für gegenwärtige und zukünftige Verbindlichkeiten im Rahmen ihrer geplanten Tätigkeit als neuer örtlicher Netzbetreiber für die Gemeinden Stuhr und Weyhe. Das Risiko einer Inanspruchnahme wird jeweils als gering eingeschätzt. Diese Einschätzung beruht vor allem auf Bonitätsbeurteilungen der Primärverpflichteten sowie auf Erkenntnissen vergangener Geschäftsjahre. Im Jahresabschluss 2023 sind verfügungsbeschränkte Flüssige Mittel bzw. korrespondierende Sonstige Verbindlichkeiten aus der Abschöpfung von Überschusserlösen im Sinne des Gesetzes zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG) in Höhe von 4.004 T€ enthalten. Aufgrund des in gleicher Höhe bestehenden Vermögens besteht kein Risiko der einseitigen Inanspruchnahme der Verbindlichkeiten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft verpflichtete sich im Rahmen des Treuhandvertrags Past Service gegenüber dem E.ON Pension Trust e.V. fortlaufend genügend Treuhandvermögen zur Sicherung der Versorgungsverpflichtungen zu übertragen. Sofern keine ausreichende Sicherung vorliegt, hat der E.ON Pension Trust e.V. einen Anspruch auf Übertragung von Treuhandvermögen gegenüber der Gesellschaft. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen (799.344 T€) umfassen künftige Zahlungsverpflichtungen aus Netzpachtverträgen in Höhe von 268.181 T€. Davon entfallen 14.849 T€ auf verbundene Unternehmen. Von dem Bestellobligo in Höhe von 509.171 T€ betreffen 9.702 T€ verbundene Unternehmen. Es bestehen künftige Zahlungsverpflichtungen für sonstige Mietverträge in Höhe von 20.952 T€ (davon 255 T€ gegenüber verbundenen Unternehmen), für Klimaschutz und Energieberatung in Höhe von 857 T€ sowie für übrige Verträge in Höhe von 183 T€. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse scroll
Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen: scroll
Die Umsätze werden ausschließlich im Inland erzielt. Die Umsatzerlöse enthalten 146.548 T€ periodenfremde Erlöse. Diese resultieren aus der Abrechnung von Mehr- und Mindermengen und Andienungen von Anlagevermögen für Netzkooperationsgesellschaften (27.826 T€). Sonstige betriebliche Erträge scroll
Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge umfassen im Wesentlichen Erträge aus der Auskehrung der Verlustrücklage der VKE (4.069 T€) sowie sonstige Erträge aus der Weiterberechnung von IT-Kosten an verbundene Unternehmen (1.788 T€). Die übrigen sonstigen betrieblichen Erträge enthalten 321 T€ periodenfremde Erträge. Materialaufwand scroll
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren gliedern sich wie folgt: scroll
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen gliedern sich wie folgt: scroll
Der Materialaufwand enthält 109.584 T€ periodenfremde Aufwendungen. Diese resultieren im Wesentlichen aus der Abrechnung von Mehr- und Mindermengen. Personalaufwand scroll
Nicht als Personalaufwand erfasst sind Beträge, die sich aus der Aufzinsung einschließlich Zinssatzänderung der langfristigen Personalrückstellungen, insbesondere der Pensionsrückstellungen, ergeben. Sie sind im Finanzergebnis ausgewiesen. Abschreibungen scroll
Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 219.244 T€ (Vorjahr 198.564 T€) enthalten im Wesentlichen Dienst- und Fremdleistungsaufwendungen überwiegend für Abrechnungen und Energiedatenmanagement (62.616 T€), Miet- und Pachtaufwendungen (50.969 T€), IT- und Beratungsleistungen (44.550 T€) sowie weitere allgemeine Verwaltungskosten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten 4.529 T€ periodenfremde Aufwendungen. Finanzergebnis scroll
Die Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen (im Vorjahr: Aufwendungen aus Verlustübernahmen) betreffen die Avacon Hochdrucknetz GmbH. Im Ertrag/Aufwand aus der Aufzinsung von Rückstellungen ist auch der Nettoertrag von 28.013 T€ (Vorjahr Nettoaufwand von 84.024 T€) aus der Verrechnung der Aufwendungen für die Aufzinsung von Pensions- und langfristigen Personalrückstellungen mit den Aufwendungen und Erträgen aus dem entsprechenden Deckungsvermögen enthalten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen: scroll
Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten saldiert 7.595 T€ Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem Cash-Pooling mit der Avacon AG, Helmstedt. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag berücksichtigen Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Zwischen Avacon Netz und der Avacon AG ist ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Ertragsteuern werden von der Avacon AG als Organträger ausgewiesen und abgeführt. Im Geschäftsjahr wurde eine Steuerumlage in Höhe von 81.440 T€ (Vorjahr 49.681 T€) gegenüber der Avacon AG berücksichtigt. Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages abgeführter Gewinn Aufgrund des bestehenden Gewinnabführungsvertrags ist der erzielte Gewinn und die Steuerumlage an die Avacon AG abzuführen. Für das Jahr 2023 werden 210.903 T€ Gewinn an die Avacon AG abgeführt. Sonstige Angaben Angaben nach Energiewirtschaftsgesetz Es bestanden folgende Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen gemäß § 6b Abs. 2 EnWG, die nicht lediglich von untergeordneter Bedeutung sind: Dienstleistungen:
Laufende Finanzierung: Cash-Pooling-Vertrag mit der Avacon AG (die Geldaufnahmen erfolgen zu marktüblichen Konditionen):
Langfristige Finanzierung:
Durchschnittliche Beschäftigungszahl scroll
Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 liegen nicht vor. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung Die Geschäftsführung der Avacon Netz GmbH setzt sich wie folgt zusammen: André Bruschek, Angern Ressort Netzdienste Christian Ehret, Helmstedt Ressort Netzwirtschaft und Kunde Frank Schwermer, Fröndenberg/Ruhr Ressort Netztechnik Organbezüge Bezüge der Geschäftsführung Die Gesamtvergütung der Geschäftsführung der Avacon Netz GmbH beläuft sich im Jahr 2023 auf insgesamt 1.155 T€. In den Bezügen sind 101 T€ aktienbasierte Vergütungen (beizulegender Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung) enthalten. Diese beinhalten 7.651 Stück eingeräumte virtuelle Aktien aus dem E.ON Performance Plan. Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder der Geschäftsführung und ihrer Hinterbliebenen betragen im Jahr 2023 1.652 T€. Ebenfalls sind für diesen Personenkreis für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen 22.554 T€ Rückstellungen gebildet. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers sind in der Gesamtangabe im Konzernabschluss der E.ON SE enthalten. Entwicklung des Anlagevermögensscroll
scroll
Angaben zum Beteiligungsbesitz gemäß § 285 Nr. 11 und 11a HGB scroll
1) Ergebnisabführungsvertrag (Eigenkapital, Jahresergebnis 2023) 2) Umbenennung und Verkauf Anteile in 2023, ehem. I-1 Beteiligungs GmbH, Helmstedt
Helmstedt, den 7. Februar 2024 Avacon Netz GmbH Die Geschäftsführung André Bruschek Christian Ehret Frank Schwermer Tätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme der Avacon Netz GmbH 2023Erläuterungen gemäß § 6b Abs. 3 EnWG und für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme der Avacon Netz GmbH für 2023 Grundlage Nach § 6b Abs. 3 EnWG haben vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen getrennte Konten für jede ihrer Tätigkeiten in den nachfolgend aufgeführten Bereichen zu führen. Folgende Tätigkeiten werden von Avacon Netz GmbH ausgeübt: Katalogtätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG und Tätigkeit nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG:
Sonstige Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 3 und 4 EnWG:
Die Gesellschaft hat für die Katalogtätigkeiten nach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Tätigkeitsabschlüsse (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anlagenspiegel und Erläuterungen) erstellt. Die Tätigkeitsabschlüsse wurden unter Berücksichtigung der im Anhang der Gesellschaft dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Ausgangspunkt für die Kontentrennung aller Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG und gemäß § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sowie für die Erstellung der Tätigkeitsabschlüsse bildet der Jahresabschluss der Avacon Netz GmbH. Die Zuordnungsregeln wurden im Berichtsjahr entsprechend des letztjährigen Tätigkeitsabschlusses der Avacon Netz GmbH fortgeschrieben. Erläuterungen zur Bilanz Ausgehend von der handelsrechtlichen Bilanz wurde die Kontentrennung der Tätigkeiten durchgeführt. Wenn die direkte Zuordnung der Konten nicht möglich ist, wird anhand eines sachgerechten Schlüssels eine Verteilung des entsprechenden Kontos auf die verschiedenen Tätigkeiten vorgenommen. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen können, bis auf den geringen Anteil der innerbetrieblichen Leistungsbeziehungen, über die Objektkostenstellen und über Bilanzeinzelkonten direkt den Tätigkeiten zugeordnet werden. Die Zuschüsse können bis auf einen marginalen Anteil, welcher über einen Anlagenschlüssel verteilt wird, direkt zugeordnet werden. Das Sonderverlustkonto aus Rückstellungsbildung wird direkt der Stromverteilung zugeordnet. Das Anlagengitter wurde um eine weitere Spalte für Schlüsselungsdifferenzen erweitert, da sich die prozentuale Aufteilung der Schlüsselung jedes Jahr verschiebt. Die Vorräte, Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie Rechnungsabgrenzungsposten wurden, soweit mit vertretbarem Aufwand möglich, anhand der Bilanzeinzelposten direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Ansonsten wurden diese Bilanzposten sachverhaltsabhängig den einzelnen Tätigkeiten durch Schlüsselung zugeordnet. Der Bilanzausgleichsposten wird in den Forderungen gegen verbundene Unternehmen abgebildet. Die Finanzanlagen, flüssigen Mittel, der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung und das Eigenkapital können keiner Tätigkeit direkt zugeordnet werden, deshalb wurden diese Bilanzposten durch verursachungsgerechte Schlüsselung den einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind folgende Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten: scroll
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten noch nicht abziehbare Vorsteuerbeträge aufgeteilt auf folgende Tätigkeiten: scroll
In den Verbindlichkeiten sind bzw. waren folgende Posten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten: scroll
scroll
scroll
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Haftungsverhältnisse sind im Anhang aufgeführt. Von den sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen folgende Verpflichtungen die Katalogtätigkeiten gemäß § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG: scroll
Erläuterungen der Gewinn- und Verlustrechnung Bei der Aufstellung des Tätigkeitsabschlusses werden soweit möglich die Aufwendungen und die Erträge direkt den jeweiligen Tätigkeiten zugeordnet. Dadurch müssen nur zentrale Bereiche wie z. B. Rechnungswesen und Controlling auf die Tätigkeiten verteilt werden. Bilanzen der Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilungnach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG und der der Tätigkeit für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zum 31. Dezember 2023 der Avacon Netz GmbHBilanz zum 31. Dezember 2023Avacon Netz GmbHTätigkeit: Elektrizitätsverteilung scroll
Bilanz zum 31. Dezember 2023Avacon Netz GmbHTätigkeit: Gasverteilung scroll
Bilanz zum 31. Dezember 2023Avacon Netz GmbHTätigkeit: gMSB scroll
Gewinn- und Verlustrechnung der Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilungnach § 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG und der Tätigkeit für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme für das Geschäftsjahr 2023 der Avacon Netz GmbHGewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Avacon Netz GmbH Tätigkeit: Elektrizitätsverteilung scroll
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Avacon Netz GmbHTätigkeit: Gasverteilung scroll
Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023Avacon Netz GmbHTätigkeit: gMSB scroll
Anlagenspiegel der Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach§ 6b Abs. 3 S. 1 und 2 EnWG und der Tätigkeit für den grundzuständigen Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme für das Geschäftsjahr 2023 der Avacon Netz GmbHAvacon Netz GmbH, Elektrizitätsverteilung Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023scroll
scroll
scroll
Avacon Netz GmbH, Gasverteilung Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023scroll
scroll
scroll
Avacon Netz GmbH, gMSB Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2023scroll
scroll
scroll
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Avacon Netz GmbH, Helmstedt Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Avacon Netz GmbH, Helmstedt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Avacon Netz GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 6 des Lageberichts enthalten ist, haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote), die in Abschnitt 6 des Lageberichts enthalten ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung und grundzuständiger Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Hannover, den 7. Februar 2024 KPMG AG Nocker, Wirtschaftsprüfer Möller, Wirtschaftsprüfer Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 15. März 2024 festgestellt. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
15 nahegelegene Organisationen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Wärme- und Kältehandel
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Bau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Beteiligungsgesellschaften
Gashandel durch Rohrleitungen
Herstellung von Lampen und Leuchten
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen