Vitra Production GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Büromöbeln
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Pietro Barteselli seit 12.8.2025 | Geschäftsführer |
Denise Cimolai seit 12.8.2025 | Geschäftsführer |
Andreas Dold seit 15.2.2019 | Prokura |
Christian Ulli Vetterer seit 20.6.2018 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Aritech S.p.A. | 86.36% |
L. & S. Italia S.p.A. | 13.64% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Visplay GmbHWeil am RheinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang 2023Visplay GmbH, Weil am RheinA. Vorbemerkung Sitz der Visplay GmbH ist Weil am Rhein. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 701247 im Register des Amtsgerichts Freiburg im Breisgau eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. sowie §§ 264 ff HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. Für eine Verbesserung der Klarheit der Darstellung haben wir Angaben zur Mitzugehörigkeit zu anderen Bilanzpositionen und davon-Vermerke im Anhang gemacht. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen worden. Hierbei wird von einer Nutzungsdauer von 3 Jahren bis 10 Jahren ausgegangen. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die vor dem 1. Januar 2010 zugegangen sind, wird die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Zur linearen Methode wird in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt, übergegangen. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen. Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Marktpreisen bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bilanziert. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der sogenannten Projected-Unit-Credit-Methode. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren zum Zeitpunkt der Ermittlung in Höhe von 1,70 % (Vj. 1,42 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 3,5 % (Vj. 3,5 %) berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind in Höhe des Erfüllungsbetrags passiviert. Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr kommt das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) zur Anwendung. C. Erläuterungen zur Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagespiegel dargestellt. Angaben zum Anteilsbesitz
Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Jubiläumsgelder in einer Höhe von TEUR 298 (Vj. TEUR 345), Prämien an Arbeitnehmer in Höhe von TEUR 144 (Vj. TEUR 30), Kundengutschriften in Höhe von TEUR 40 (Vj. TEUR 46) und ausstehende Lieferantenrechnungen in Höhe von TEUR 41 (Vj. TEUR 131) gebildet. VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
Vorbehaltlich des gesonderten Ausweises der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wären die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 48 (Vj. TEUR 22) unter den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe von TEUR 948 (Vj. TEUR 1.922) als sonstige Verbindlichkeiten auszuweisen. Von den sonstigen Verbindlichkeiten entfallen TEUR 8 (Vj. TEUR 8) auf Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und TEUR 36 (Vj. TEUR 41) auf Verbindlichkeiten aus Steuern. Passive Latente SteuernDie passiven latenten Steuern resultieren aus Bilanzdifferenzen bei den immateriellen Vermögensgegenständen. Diese wurden mit aktiven latenten Steuern, welche sich aus Bilanzdifferenzen bei den Jubiläumsrückstellungen zusammensetzen, saldiert. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 29,1 % zugrunde gelegt. Die latenten Steuern haben sich wie folgt entwickelt:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung sonstige betriebliche ErträgeIn den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 601 enthalten (Vj. TEUR 418). Es handelt sich hierbei um Erträge aus Erträge aus den Korrekturen der Betriebsprüfung TEUR 534 (Vj. TEUR 0), um Erträge aus der Auflösung nicht mehr benötigter Rückstellungen in Höhe von TEUR 10 (Vj. TEUR 202). Weiter in den sonstigen betrieblichen Erträgen enthalten sind die Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 152 (Vj. TEUR 29). PersonalaufwandDie Sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung enthalten Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 58 (Vj. TEUR 1). Sonstige betriebliche AufwendungenIn den sonstigen betrieblichen Anwendungen sind enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 122 (Vj TEUR 124). Zinsen und ähnliche AufwendungenVon den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen entfallen TEUR 72 (Vj. TEUR 32) auf Zinsen an verbundene Unternehmen. Steuern vom Einkommen und vom ErtragDie Steuern von Einkommen und Ertrag enthalten Steueraufwendungen in Höhe von TEUR 314 aus der Veränderung passiver latenter Steuern. Im Vorjahr war ein Steueraufwand aus der Veränderung der aktiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 16 bilanziert. D. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen in Höhe von TEUR 784 sonstige finanzielle Verpflichtungen. Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:
Weitere finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, bestanden nicht. MitarbeiterDie Zahl der Beschäftigten betrug im Jahresdurchschnitt:
Geschäftsführungzu Geschäftsführern sind/waren bestellt: Christian Vetterer, Managing Director Visplay, Maulburg/Deutschland - gemeinsam vertretungsberechtigt oder zusammen mit einem Prokuristen - Martin Sesiani, Director, Kandern-Wollbach - gemeinsam vertretungsberechtigt oder zusammen mit einem Prokuristen - Auf die Angabe der Vergütung der Geschäftsführer wird unter Inanspruchnahme des § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Angaben entsprechend § 285 Nr.14 und 14a HGBDer Jahresabschluss wird in den konsolidierten Jahresabschluss (größter und kleinster Kreis) der Vitra Holding AG, Muttenz/Schweiz, einbezogen. Hinsichtlich der Offenlegung gelten die Schweizer Regelungen. NachtragsberichtEs haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres keine Vorgänge ereignet, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresabschluss von EUR 424.894,64 auf neue Rechnung vorzutragen.
Weil am Rhein, 21. März 2024 Visplay GmbH Die Geschäftsführung Christian Vetter Martin Sesiani sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2024 festgestellt. |
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