VIMODROM Erfurt UG (haftungsbeschränkt)
Selbe AdresseBetrieb von Sportanlagen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marco Schmidt seit 30.8.2013 | Geschäftsführer |
Matthias Eberlein seit 13.7.2012 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Landeshauptstadt Erfurt | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SWE Stadtwirtschaft GmbHErfurtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023SWE Stadtwirtschaft GmbH, ErfurtI. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die SWE Stadtwirtschaft GmbH (SWE SW GmbH), Erfurt, agiert als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb unter dem Dach der Stadtwerke Erfurt Gruppe. Das Unternehmen ist mit hoheitlichen Aufgaben im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge von der thüringischen Landeshauptstadt Erfurt beauftragt. Im Fokus stehen dabei die kommunale Abfall- und Wertstoffentsorgung und -verwertung, die Straßenreinigung, der Winterdienst sowie die Betreibung des städtischen Tierheims. Zudem bietet die SWE SW GmbH gewerbliche Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten und andere Dienstleistungen an. Im Rahmen der kommunalen Abfallentsorgung werden grundstücksbezogen Restmüll, Bioabfall, Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) sowie Sperrmüll und Elektroaltgeräte eingesammelt. Zudem betreibt die SWE SW GmbH ganzjährig drei Wertstoffhöfe und eine Sonderabfallannahmestelle. Saisonal begrenzt stehen den Bürgern bemannte und unbemannte Containerstandplätze zur Grünabfallsammlung zur Verfügung. Am Standort Erfurt-Schwerborn wird die Deponie im Auftrag der Landeshauptstadt Erfurt betrieben. Der Deponiealtkörper und der 1. Erweiterungsabschnitt befinden sich bereits in der Nachsorge bzw. Stilllegungsphase. Nach Beendigung des Ablagerungsbetriebs der Deponie Erfurt-Schwerborn zum 31.12.2021, werden die Arbeiten zur Anpassung der Deponiekubatur und zur temporären Oberflächenabdeckung für den 2. Erweiterungsabschnitt durchgeführt. Die Gesamtbaumaßnahme ist etwa zur Hälfte abgeschlossen und wird weiter fortgesetzt. Im Auftrag der Landeshauptstadt Erfurt (LHE) übernimmt die SWE SW GmbH die Reinigung und die Winterwartung auf öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und Plätzen innerhalb des Hoheitsgebietes. Für gewerbliche Kunden werden, neben Reinigungs- und Winterdienstarbeiten, zusätzlich Grünpflegedienstleistungen angeboten. Die SWE SW GmbH unterliegt als kommunales Entsorgungsunternehmen den hoheitsrechtlichen Einflüssen der Landeshauptstadt Erfurt, der nationalen Umweltpolitik sowie der EU-Gesetzgebung. Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Aufgabenerfüllung stellt dabei das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dar. Insgesamt baut die Gesetzgebung immer mehr auf der Recyclingphilosophie zur sinnvolleren Nutzung aller noch brauchbaren Sekundärrohstoffe auf. In den nächsten Jahren sollen demnach mehr Siedlungsabfälle recycelt und weniger deponiert werden. Der SWE SW GmbH steht dabei die SWE Verwertung GmbH (SWE V GmbH), Erfurt, als zuverlässiger Verwertungspartner zur Verfügung. Das Unternehmen unterliegt finanziell, organisatorisch und wirtschaftlich zu 100 % der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH (SWE GmbH), Erfurt. Das Unternehmen ist damit in eine körperschaftsteuerliche, gewerbesteuerliche und umsatzsteuerliche Organschaft eingegliedert. Die Jahresergebnisse werden auf Grundlage des abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages an die Konzernmutter abgeführt. Die Organe der Gesellschaft sind der Aufsichtsrat, die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Die SWE SW GmbH unterhält keine weiteren Tochterunternehmen oder Beteiligungen. 2. Tätigkeiten gemäß § 6b EnWG Die SWE SW GmbH übt im energiewirtschaftlichen Bereich Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EnWG aus. Diese stammen aus den Photovoltaikanlagen auf den Gebäuden am Standort Apoldaer Straße und Eugen-Richter-Straße. Die gewonnene Energie wird zunächst für den Eigenbedarf genutzt. Überschüsse werden in das Stromnetz eingespeist. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland kam im Jahr 2023 im weiterhin krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Die Corona-Pandemie und die Energiekrise haben in Europa und insbesondere in Deutschland deutliche Spuren hinterlassen. Hinzu kommen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch die steigenden Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Kalenderbereinigt betrug der Rückgang der Wirtschaftsleistung 0,1 %. Im Vergleich zu 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das BIP 2023 um 0,7 % höher. 1 Besonders auffällig war der Rückgang der Energiekosten. Die Preise für Energieprodukte lagen im November 2023 um 4,5 Prozent unter dem Niveau des Vorjahresmonats und dämpften somit wie schon im Oktober (-3,2 Prozent) die Inflationsrate. Wesentlich für die Preisrückgänge seit Oktober 2023 war das sehr hohe Niveau der Energiepreise im Kriegs- und Krisenjahr 2022 (Basiseffekt). Die Preise für Kraftstoffe gingen von November 2022 bis November 2023 um 6,9 Prozent zurück. Haushaltsenergie verbilligte sich im gleichen Zeitraum um 2,7 Prozent.2 Inflation, Energiekrise und Probleme auf einigen Auslandsmärkten haben Thüringens Wirtschaft in der ersten Jahreshälfte 2023 schrumpfen lassen. Das Bruttoinlandsprodukt lag preisbereinigt um 0,6 Prozent unter dem Niveau des ersten Halbjahrs 2022. Thüringen liegt damit im Mittelfeld der Bundesländer.3 Nominal, also in jeweiligen Preisen, nahm das BIP im 1. Halbjahr in Thüringen um 6,8 Prozent und in Deutschland um 6,6 Prozent zu.4 Die Geschäfte schwächeln in der Industrie, im Handwerk und in der Bauwirtschaft. Die Thüringer Rezessionssignale kommen vor allem von diesen Wirtschaftszweigen.5 Die Perspektive für die Unternehmen und Beschäftigung sinkt weiterhin dramatisch. Es gibt aktuell keine Anzeichen, dass sich dieser Abwärtstrend in absehbarer Zeit wieder umkehrt. Das Konjunkturklima hat sich auch in der kreisfreien Stadt Erfurt deutlich eingetrübt. Mit 81 von 200 möglichen Punkten liegt der Konjunkturklimaindex, der sowohl die Einschätzung der aktuellen Geschäftslage als auch die Erwartungen und Pläne für die kommenden Monate berücksichtigt, nach wie vor klar unter dem langjährigen Durchschnitt von 107 Punkten. Die Einschätzung der aktuellen Situation fällt branchenübergreifend im Vergleich zur vorhergehenden Umfrage schlechter aus. Die Aussagen zu den Erwartungen und Plänen für die nächsten Monate bleiben ebenfalls verhalten. Die Liste der Risiken für die wirtschaftliche Entwicklung wird immer länger.6 Dennoch konnte in Thüringen, insbesondere in Erfurt, ein moderater Zuwachs an Gewerbeanmeldungen registriert werden. In der Landeshauptstadt Erfurt, gab es in 2023 den meisten Zuwachs, es wurden 1.566 Gewerbe an- und 1.327 abgemeldet.7 In 2023 ist die Bevölkerung auf 216.267 Einwohner angestiegen. Der Bevölkerungszuwachs ergibt sich vor allem durch die Zuwanderung aus dem Ausland.8 2. Geschäftsverlauf Insgesamt verweist die SWE SW GmbH auf einen guten Geschäftsverlauf. Die Leistungen der kommunalen Straßenreinigung wurden kontinuierlich und in voller Auslastung erbracht. Die SWE SW GmbH wurde für die zahlreichen Großveranstaltungen mit entsprechenden Reinigungsaufträgen betraut. Der Winterdienstauftrag der LHE gilt jeweils vom 1. November bis 31. März des Folgejahres. Besonders zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 lagen die Temperaturen überwiegend im milden Bereich. In den Sommermonaten wurde die mobile Technik gewartet, die Salzlager aufgefüllt sowie die Subunternehmer entsprechend ihrer Einsatzgebiete für die neue Winterperiode unterwiesen. Im gesamten Jahr 2023 waren die Mitarbeiter an 17 Volleinsatztagen (Plan 37 Volleinsatztage) in der Landeshauptstadt Erfurt aktiv. Der Bereich Grünpflege/Rekultivierung führte neben den bestehenden Aufgaben am Standort Erfurt-Schwerborn die vertraglichen Leistungen für die LHE, die SWE GmbH sowie für weitere gewerbliche Kunden aus. Die Umsatzerlöse für die Abteilung Straßenreinigung haben die Erwartungen mit 7.642 T€ nahe zu erfüllt (Plan 7.680 T€). Im Geschäftsjahr wurden durch das Tiefbau- und Verkehrsamt (TVA) der LHE die Vorgaben für die Entgeltkalkulationsperiode 2024-2027 erarbeitet. Auf dieser Basis wurde eine Entgeltkalkulation erstellt. Die im Wesentlichen auf den Entgelten der SWE SW GmbH basierende Straßenreinigungsgebührenkalkulation der LHE wurde durch den Stadtrat am 13. Dezember 2023 bestätigt. In der kommunalen Hausmüllentsorgung verliefen die Behälterbewegungen mit 1.032.439 Entleerungen geringfügig unter den geplanten 1.051.691 Entleerungen. Die Sammelmenge des Bioabfalls bewegte sich mit 14.161 t im Laufe des Jahres kontinuierlich leicht unter dem Planniveau (14.500 t). In diesem Geschäftsjahr lagen die Sperrmüllmengen unter den Annahmen (Ist 9.885 t; Plan 10.500 t). Viele Bürger nutzten neben der Abholung am Wohnort zusätzlich die Möglichkeit, Sperrmüll selbst auf den Wertstoffhöfen abzugeben. Die Sammelmengen im Rahmen der PPK-Sammlung verliefen erheblich niedriger als erwartet (Ist 11.626 t; Plan 13.500 t). Seit dem starken Preisverfall im August 2022 konnten sich die Preise nicht stabilisieren und schwankten im Verlauf des Jahres. Die Entwicklung des Preises ist vom globalen Marktverhalten abhängig. Meteorologische Einflüsse wirkten sich im Geschäftsjahr auf die anfallenden Grünabfallmengen aus. Durch die für die Vegetation günstigen klimatischen Bedingungen mit dem warmen sowie regnerischen Sommer 2023 entstand ein normaler Biomassezuwachs. Insgesamt wurden die Planmengen leicht überschritten (Ist 9.709 t; Plan 9.500 t). In der Fäkalienentsorgung lag die Sammelmenge im Berichtsjahr deutlich über den Plannahmen (Ist 29.102 m 3 ; Plan 26.700 m 3 ). Die Umsatzerlöse der Abteilung Entsorgung liegen bei 16.608 T€. Geplant waren im Berichtszeitraum 18.680 T€. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf den starken Verfall des Vergütungspreises und geringere Sammelmenge für Papier zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2023 kam es in den Sammelfahrzeugen zu mehreren Ladungsbränden. Achtlos in Abfallbehälter eingeworfene Lithium-Ionen-Akkus können durch den Verdichtungsprozess im Laderaum beschädigt werden und entzünden sich. In allen Fällen konnte durch umsichtiges Handeln der Fahrzeugbesatzungen größerer Sachschaden verhindert werden. In diesem Zusammenhang wird die SWE SW GmbH durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit versuchen, die Bürger zu sensibilisieren und die richtigen Entsorgungswege aufzuzeigen. Nach Beendigung des Ablagerungsbetriebs der Deponie Erfurt-Schwerborn zum 31. Dezember 2021 wurde im Berichtszeitraum die Baumaßnahme zur Anpassung der Deponiekubatur und zur Errichtung der temporären Oberflächenabdeckung für den 2. Erweiterungsabschnitt fortgesetzt. Im Jahr 2023 wurde etwa die Hälfte der Fläche fertig gestellt. Die Baumaßnahme wird im Jahr 2024 weitergeführt. Die Abrechnung der Leistungen aus dem Deponie-Betreibervertrag gegenüber der LHE wird auch durch die Verzinsung der aus der gebildeten Rückstellung resultierenden Guthaben sowie die Effekte aus der Barwertermittlung dieser Rückstellung beeinflusst. Aufgrund des angestiegenen Zinsniveaus sind die im Finanzergebnis dargestellten Zinsen und zinsähnlichen Erträge stark angestiegen (Ist 1.228 T€; Plan 539 T€). Davon betreffen 495 T€ Erträge aus der Abzinsung der Deponierückstellung. Die Abrechnung der Leistungen aus dem Deponie-Betreibervertrag führt damit im Berichtsjahr zu einer Erstattung an die LHE in Höhe von 473 T€, welche in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen gezeigt werden. Dieser Sachverhalt ist wesentliche Ursache für die im Vergleich zum Plan deutlich höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen (4.095 T€, Plan 3.429 T€). Auf dem Gelände der Deponie Erfurt-Schwerborn wurde für die nicht mehr benötigten Flächen zukünftiger Erweiterungsabschnitte eine Nachnutzung gesucht. Durch die SWE SW GmbH wurde in diesem Zusammenhang eine Photovoltaik-Freiflächenanlage errichtet. Mit einer installierten Leistung von 946 kWp soll mit Inbetriebnahme im Jahr 2024 die Stromerzeugung beginnen. Das UNA hat die SWE SW GmbH mit der Planung und Errichtung des Wertstoffhofes in Erfurt-Süd, Urbicher Kreuz beauftragt. Nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgte die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen. Im Geschäftsjahr 2023 wurde mit der Errichtung begonnen. Die Fertigstellung wird im I. Halbjahr 2024 erwartet. Das neue Betriebsgebäude im Tierheim "Hinter der Rennbahn" wurde fertiggestellt. Die feierliche Eröffnung fand im Mai 2023 statt. Insgesamt erzielte die SWE SW GmbH im Berichtszeitraum 29.696 T€ Umsatzerlöse und konnte die Erwartungen (31.793 T€) im Wesentlichen aufgrund der gesunkenen Vergütung für die Sammelware PPK und ausbleibenden Umsatzerlösen aus den Leistungen im Rahmen des Deponie-Betreibervertrages mit der LHE nicht erreichen. Im Rahmen der Energiepreisbremsengesetze (EWPBG) hat die SWE SW GmbH bei ihrem Versorger Entlastungsbeträge für den Fernwärmebezug im Jahr 2023 angezeigt. Die gezahlten Beträge in Höhe von 140 T€ wurden im sonstigen betrieblichen Ertrag verbucht. Die gesetzlichen Vorgaben sehen eine Endabrechnung bis zum 30. Juni 2024 vor. Aufgrund des gesetzlich verankerten Rückerstattungsvorbehaltes und einer möglichen Rückforderung der vereinnahmten Beträge wurde für die erhaltenen Entlastungen eine Rückstellung zu Lasten der sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe der erhaltenen Entlastungen gebildet. Der Personalaufwand fiel mit 15.958 T€ deutlich geringer aus als geplant (16.671 T€). Insbesondere eine hohe Anzahl an unbezahlten Ausfallzeiten führen zu dieser Abweichung. Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten betrug im Geschäftsjahr 308 Mitarbeiter (Plan 305). Aufgrund von Langzeiterkrankungen wurden Ersatzeinstellungen vorgenommen. Im Rahmen der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst wurden nach Aufruf von ver.di am 21. Februar sowie vom 23. bis 26. März 2023 Warnstreiks durchgeführt. An diesen Tagen konnten somit die Entsorgungsleistungen sowie Reinigungsleistungen nicht erbracht werden. In den folgenden Verhandlungen wurde ein Abschluss erzielt. Die Beschäftigten erhalten von Juni 2023 bis Februar 2024 einen Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 €. Im März 2024 erfolgt eine Tariferhöhung mit einem Sockelbetrag von 200 € zuzüglich einer Steigerung von 5,5 %. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31.12.2024. Das EBITDA9 liegt zum Jahresende bei 861 T€ und hat dabei die Prognose des Vorjahres von 1.743 T€ nicht erreicht. Durch das ansteigende Zinsniveau hat sich das Finanzergebnis deutlich verbessert (Ist 1.228 T€; Plan 539 T€) Das EBT10 zeigt sich mit 11 T€ ebenfalls niedriger als prognostiziert (Plan 36 T€). Investitionen wurden im Berichtsjahr in Höhe von 3.370 T€ getätigt. Die Bauausführungen der PV-Freiflächenanlage und des Wertstoffhofes Urbicher Kreuz wurden weitestgehend abgeschlossen. Die Inbetriebnahmen der genannten Baumaßnahmen werden im Jahr 2024 stattfinden. Die weiteren Investitionsmaßnahmen bezogen sich im Wesentlichen auf die Maschinen und Anlagen sowie technische Ausrüstungen. Das Investitionsbudget wurde im Jahr 2023 in Verbindung mit Bau- und Lieferverzögerungen nicht ausgeschöpft (Plan 4.033 T€). Bereits im Jahr 2018 wurde Klage gegen die beiden LKW-Hersteller MAN und Daimler AG bei den zuständigen Landgerichten eingereicht. Diese hatten gemeinsam mit weiteren europäischen Herstellern Preisabsprachen getroffen und damit die Kartellrechte der EU verletzt. Die EU-Kommission hatte die europäischen LKW-Hersteller bezüglich eines LKW-Kartells abgemahnt und zum Ersatz verpflichtet. Die Verhandlungen in beiden Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Das in der Entsorgungswirtschaft wichtige Zertifikat "Entsorgungsfachbetrieb" wurde auch in 2023 von der DEKRA bestätigt. Die Zertifizierungen gemäß DIN EN ISO 9001 Qualitätsmanagement, DIN EN ISO 14001 Umweltmanagement und DIN EN ISO 50001 Energiemanagementsystem wurden im Geschäftsjahr erneut erfolgreich verteidigt. Dieses macht deutlich, dass Umweltpolitik und wirtschaftliche Vorteile gezielt miteinander verbunden werden. 3. Lages des Unternehmens Ertragslage Die SWE SW GmbH schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem positiven Ergebnis ab. Die Umsatzerlöse in der SWE SW GmbH stellen sich mit 29.696 T€ (Vorjahr 30.849 T€) unter dem Vorjahresniveau dar. Davon stammen 18.052 T€ (Vorjahr 18.763 T€) aus der kommunalen Abfallentsorgung und 1.955 T€ (Vorjahr 1.986 T€) aus der Auftragsentsorgung. Im Bereich Deponie wurden 553 T€ (Vorjahr 1.018 T€) generiert. Die Straßenreinigung trägt mit 5.015 T€ (Vorjahr 4.992 T€), der Winterdienst mit 2.346 T€ (Vorjahr 2.337 T€) und Bereich Grünpflege/Rekultivierung mit 281 T€ (Vorjahr 270 T€) zu den Erlösen bei. Im Tierheim wurden Erlöse in Höhe von 309 T€ (Vorjahr 310 T€) erbracht. Die übrigen Umsatzerlöse beispielsweise durch die Vermietung von Geschäftsräumen, Werkstattleistungen und sonstigen Dienstleistungen belaufen sich auf 1.185 T€ (Vorjahr 1.172 T€). Die Erlöse aus der Einspeisung des aus den Photovoltaikanlagen gewonnenen Stroms in Höhe von 13 T€ (Vorjahr 14 T€) sind darin enthalten. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 593 T€ (Vorjahr 587 T€). Im Berichtszeitraum wurden Rückstellungen in Höhe von 77 T€ (Vorjahr 111 T€) aufgelöst. Weiterhin wurden Erträge aus Anlagenabgängen (85 T€; Vorjahr 52 T€), Versicherungsentschädigungen (97 T€; Vorjahr 157 T€) und den Bezuschussungen der Bundesagentur für Arbeit für die Einstellung von Langzeitarbeitslosen (73 T€; Vorjahr 122 T€) erfasst. Zusätzlich erhielt die SWE SW GmbH 141 T€ Entlastungsbeträge gemäß dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG). Im Geschäftsjahr 2023 wurden für Materialaufwendungen 9.354 T€ (Vorjahr 9.831 T€) ausgegeben, davon 4.005 T€ (Vorjahr 4.590 T€) für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Diese enthalten im Wesentlichen Ausgaben von 1.014 T€ (Vorjahr 1.058 T€) für Brenn- und Treibstoffe, 637 T€ (Vorjahr 660 T€) für den Bezug von Energie, Wasser und Fernwärme, 1.436 T€ (Vorjahr 1.232 T€) für Reparaturmaterialien sowie Betriebsmittel und 917 T€ (Vorjahr 1.639 T€) für Handelswaren. Neben den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen wurden 5.349 T€ (Vorjahr 5.241 T€) für bezogene Leistungen im Materialaufwand ausgegeben. Dabei lagen in 2023 die Ausgaben für die Miete mobiler und immobiler Technik über dem Vorjahresniveau mit 596 T€ (Vorjahr 575 T€). Des Weiteren entstanden Aufwendungen für sonstige Fremdleistungen 1.535 T€ (Vorjahr 1.492 T€) wie Subunternehmer-, Reinigungs- und Bewachungsleistungen; für die Entsorgung und Verwertung der Abfälle in Höhe von 1.575 T€ (Vorjahr 1.426 T€); für Fremdinstandhaltungen 749 T€ (Vorjahr 878 T€) und für den Einsatz von Leiharbeitnehmern 839 T€ (Vorjahr 809 T€). Im Geschäftsjahr 2023 wurden Aufwendungen aus der Veränderung der Rückstellungen für Deponierekultivierung und Nachsorge in Höhe von 42 T€ (Vorjahr 33 T€) verbucht. Die Personalaufwendungen erhöhten sich auf 15.958 T€ (Vorjahr 15.580 T€). Durchschnittlich waren im Geschäftsjahr 308,25 (Vorjahr 310,25) Mitarbeiter beschäftigt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen lagen bei 3.987 T€ (Vorjahr 3.252 T€). Die Wertberichtigungen von Forderungen belaufen sich auf 4 T€ (Vorjahr 4 T€). Des Weiteren erhöhten sich in 2023 die Ausgaben für Rechts-, Beratungs- und Prüfdienstleistungen mit 65 T€ (Vorjahr 41 T€), als auch die Versicherungsausgaben mit 191 T€ (Vorjahr 183 T€). Die Aus- und Weiterbildungskosten fielen mit 305 T€ ebenfalls (Vorjahr 288 T€) höher aus als im Vorjahr. Die Aufwendungen aus Konzerndienstleistungen sind mit 1.877 T€ (Vorjahr 1.800 T€) gestiegen. Weiterhin sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung und außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von 615 T€ enthalten. Sie entfallen in Höhe von 141 T€ auf die Bildung einer Rückstellung für die mögliche Rückzahlung von Gutschriften im Zusammenhang mit dem EWPBG und in Höhe von 474 T€ auf an die LHE aufgrund des Deponie-Betreibervertrages zu erstattende Beträge aus der Bewertung der Rückstellung für Deponierekultivierung und Nachsorge. Das EBITDA zeigt sich insgesamt mit 861 T€ (Vorjahr 2.678 T€) deutlich schlechter als im Vorjahr. Die geringeren Vergütungen aufgrund der stark gefallene Vermarktungspreise für Papier in Verbindung mit den gesunkenen Umsatzerlösen im Geschäftsbereich Deponie aus den Effekten des gestiegenen Zinsniveaus führten im Wesentlichen zur Verschlechterung dieses Kennzahlenergebnisses um 1.817 T€ im Vergleich zum vorhergehenden Geschäftsjahr. Die Abschreibungen verliefen im Geschäftsjahr 2023 mit 2.099 T€ (Vorjahr 2.071 T€) etwas über dem Vorjahresniveau. Die Bewertung der Rückstellung zur Deponierekultivierung und Nachsorge erfolgt auf Basis der ingenieurtechnischen Kostenschätzung. Die für die Rückstellungsbewertung maßgeblichen handelsrechtlichen Abzinsungssätze lassen aufgrund der Änderungen der Marktzinsen eine steigende Entwicklung erkennen. In diesem Zusammenhang ergeben sich zinsähnliche Erträge aus der Aufzinsung der Rückstellungen von 495 T€ (Vorjahr 0 T€). Das EBT des Geschäftsjahres 2023 mit 11 T€ liegt um 502 T€ deutlich unter dem des Vorjahres (513 T€). Unter Berücksichtigung der Steuerumlage an den Organträger erzielt die SWE SW GmbH ein Jahresergebnis vor Ergebnisabführung von 11 T€ (Vorjahr 443 T€). Finanzlage Der Finanzmittelfonds der SWE SW GmbH betrug zum Geschäftsjahresabschluss 20 T€ (Vorjahr 17 T€).
Die SWE SW GmbH erwirtschaftete einen positiven Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von T€ 1.441. Die Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von T€ 991 und der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit von T€ -447 konnten durch den Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit vollständig gedeckt werden, so dass sich der Finanzmittelfonds um T€ 3 gegenüber dem Vorjahr auf T€ 20 verbesserte. Im Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit sind Auszahlungen für Investitionen in das Anlagevermögen in Höhe von 3.370 T€ enthalten. Die Gesellschaft ist in das Zentrale Finanzmanagement der Stadtwerke Erfurt Gruppe eingebunden (Cash-Pool). Zum Bilanzstichtag hat die SWE SW GmbH eine Forderung gegen den Cash-Pool in Höhe von 24.494 T€. Der Zahlungsstrom aus der Cash-Pool-Forderung (1.533 T€) wird aufgrund deren Eigenschaft als quasi-permanente Forderung abweichend zum Vorjahr analog der Änderung des DRS 21 durch DRÄS 13 im Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit gezeigt. Der Vorjahresausweis wurde entsprechend angepasst. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgte über die Einbindung in das Zentrale Finanzmanagement der Stadtwerke Erfurt Gruppe, so dass die Liquidität des Unternehmens jederzeit gesichert war. Vermögenslage Auf der Aktivseite erhöht sich das Anlagevermögen um 1.248 T€ auf 15.759 T€ (Vorjahr 14.510 T€). Die Gesamtinvestitionen lagen im Jahr 2023 mit 3.370 T€ (Vorjahr 1.864 T€) über der Investitionssumme des Vorjahres. Von der Gesamtsumme in 2023 wurden 548 T€ (Vorjahr 632 T€) in Maschinen und Anlagen, 1.602 T€ (Vorjahr 731 T€) in Bauleistungen und 567 T€ (Vorjahr 501 T€) in technische Ausrüstungen investiert. Demgegenüber stehen 2.099 T€ (Vorjahr 2.071 T€) an Abschreibungen. Das Anlagevermögen der SWE SW GmbH ist mit 69 % (Vorjahr 75 %) durch Eigenkapital gedeckt. Die Verringerung des Umlaufvermögens um 1.748 T€ auf 25.967 T€ (Vorjahr 27.715 T€) resultiert im Wesentlichen aus der Verringerung des Cash-Pool-Guthabens aufgrund der gestiegenen Investitionstätigkeit. Auf der Passivseite der Bilanz beläuft sich das Eigenkapital inkl. 70% des Sonderpostens auf 11.041 T€ (Vorjahr 10.988 T€), die Eigenkapitalquote hat sich zum Bilanzstichtag mit 26 % (Vorjahr 26 %) nicht verändert. Damit liegt der Anteil des Fremdkapitals inkl. 30% des Sonderpostens bei 74 % (30.722 T€, Vorjahr 31.312 T€). 4. Gesamtaussage Die SWE SW GmbH schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem positiven Ergebnis ab. Trotz der erschwerten Rahmenbedingungen aus Energiekrise und Inflationsentwicklung konnten alle Leistungen ohne wesentliche Einschränkungen erbracht werden. Zusammenfassend wird seitens der Geschäftsführung die wirtschaftliche Lage, nach Prüfung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, positiv bewertet. III. Prognose, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Die SWE SW GmbH plant für das kommende Wirtschaftsjahr bei einer Gesamtleistung von 31.939 T€ mit Aufwendungen in Höhe von 32.799 T€. Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses von 1.082 T€ ergibt sich ein Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung von 221 T€. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Auswirkungen aus der Energiekrise und der Inflationsentwicklung im Geschäftsjahr 2024 weiterentwickelt. Die kommunalen Leistungen der Straßenreinigung werden entsprechend der bis 2027 geltenden Entgeltvereinbarung abgerechnet. Bei der Grünpflege wird mit einem stabilen Kundenkreis gerechnet. Die Winterdienstperiode 2023/2024 läuft entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers bis zum 31. März 2024. Bis dahin stehen die Mitarbeiter und die mobile Technik für den Einsatz im Stadtgebiet zur Verfügung. Ab der Winterdienstperiode 2024/2025 werden neue Entgelte mit der LHE vereinbart. Dabei wird der Leistungsumfang in den verschiedenen Dringlichkeitsnetzen vom TVA erarbeitet. Bis zum Beginn der Winterdienstperiode 2024/2025 im November wird die mobile Technik instandgesetzt, die Salzlager gefüllt und Verträge mit den Subunternehmern geschlossen. Für die Leistungen der kommunalen Abfallentsorgung konnte für das Jahr 2024 eine Zusatzvereinbarung mit dem UNA abgeschlossen werden. Die damit verbundene Steigerung der Umsatzerlöse war aufgrund des Tarifabschlusses im Frühjahr 2023 und den nicht vorhersehbaren Kostensteigerungen im Personalaufwand mit dem UNA abgestimmt worden. Im Bereich der Hausmüllentsorgung gehen wir von einem planmäßigen Verlauf aus. Die Sperrmüllmengen werden auf einem stabilen Niveau erwartet und analog zur Sammlung von Hausmüll wird von einer planmäßigen Mengenentwicklung ausgegangen. Ebenfalls in der Fäkalienentsorgung wird mit einer planmäßigen Sammelmenge gerechnet. Die öffentliche Grünabfallsammlung über die Annahmestellen hat sich bei den Erfurter Bürgern etabliert und wird weiterhin fortgeführt. Die meteorologische Entwicklung bleibt abzuwarten, hat aber enormen Einfluss auf den Mengenstrom. Die Sammelmenge beim Altpapier wird auf einem stabilen Niveau erwartet. Die Erlöse aus der Verwertung des Altpapiers sind stark vom Marktverhalten der Käufer abhängig. Die Marktsituation ist weiter zu beobachten. Die Planung geht von einem ähnlichen Preisniveau wie im Geschäftsjahr 2023 aus. Die Profilierung des Deponiekörpers auf der Deponie-Schwerborn wird im Jahr 2024 fortgeführt. Nach Fertigstellung des Wertstoffhofes Süd soll die Eröffnung im I. Halbjahr 2024 erfolgen. Die weiteren Investitionen werden im kommenden Jahresverlauf für den Ersatz von Fahrzeugen, Behältern sowie technischer Ausrüstung genutzt. Für die SWE SW GmbH ist als Unternehmen der Entsorgungswirtschaft ein nachhaltiges Handeln von grundsätzlicher Bedeutung. Deshalb werden auch in 2024 alle Aktivitäten darauf ausgerichtet sein, als zuverlässiges kommunales Entsorgungsunternehmen eine ressourcenschonende und umweltgerechte Verwertung diverser Abfallarten anzubieten. In 2024 wird mit einem EBITDA in Höhe von 1.390 T€ geplant. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen und des Finanzergebnisses wird das EBT bei 221 T€ und damit ein positives Ergebnis vor Gewinnabführung zum Jahresende 2024 erwartet. 2. Risikobericht Die SWE SW GmbH ist ein Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe. Die Stadtwerke Erfurt Gruppe betreibt ein konzernweit einheitliches Risikomanagementsystem, in dem wesentliche Risiken der Stadtwerke Erfurt Gruppe erfasst, bewertet und den Geschäftsführungen sowie verantwortlichen Gremien in standardisierter Form berichtet werden. Ziel ist es, bestandsgefährdende Zustände und Situationen frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen zur Gegensteuerung zu ergreifen, zu überwachen und zu berichten. Durch seine Verzahnung mit der Wirtschaftsplanung stellt es eine wichtige Unterstützung der Steuerungs- und Führungsprozesse im Unternehmen dar. Aufbauend auf einer Risikoinventur im Zuge der jährlichen Planung werden alle relevanten Risikopotenziale des Wirtschaftsplanjahres und der dazugehörigen vier Vorschaujahre strukturiert nach Risikokategorien bei den Beteiligungsgesellschaften erfasst und nach prozentualer Eintrittswahrscheinlichkeit11 und finanzieller Schadenshöhe12 als voraussichtliche Abweichung vom geplanten Ergebnis vor Steuern (EBT) bewertet. Die Schadenshöhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit bestimmen die Einordnung eines Risikos im Risikoportfolio (Eintrittswahrscheinlichkeiten-Schadenshöhen-Kombinationen). Die Anordnung im Risikoportfolio ermöglicht die Identifizierung kritischer, latenter und irrelevanter Risiken. Mindestens die kritischen Risikogruppen des aktuellen Geschäftsjahres werden zur Sicherung der Frühwarnfunktion kontinuierlich beobachtet und berichtet. Mit der quartalsweisen Risikoberichterstattung und einer Sofortberichterstattung werden unterjährige signifikante Veränderungen der Risiken erfasst und gesteuert. Um den Ordnungsrahmen für das Risikomanagementsystem sicherzustellen, sind Verfahrensweisen und Verantwortlichkeiten in einer Konzernanweisung zum Risikomanagement eindeutig geregelt. Der Risikomanagementprozess wird durch eine Risikomanagementsoftware unterstützt. Die Verantwortung für ein angemessenes Risikomanagement tragen die Geschäftsleitungen der Gesellschaften im Konzernverbund. Im Jahr 2024 hat die Entgeltvereinbarung für die kommunale Abfallentsorgung noch Bestand. Über eine Zusatzvereinbarung konnten die aufgrund des Tarifabschlusses gestiegenen Personalaufwendungen in höheren Entgelten dargestellt werden. In der nächsten Kalkulationsperiode für den Zeitraum 2025-2027 werden alle inflationsbedingten Auswirkungen der letzten Jahre eingepreist. Aufgrund der angespannten Haushaltsituation der LHE gestaltet sich die Finanzierung des Tierheimbetriebes und der Papierkorbentsorgung schwierig. Insbesondere bei der Papierkorbentsorgung kann mit einer Reduzierung des Leistungsumfanges gegengesteuert werden. Insgesamt führt dies zu einer Einschätzung mit hoher Eintrittswahrscheinlichkeit und wesentlicher Auswirkung. Aufgrund der Energiekrise sind die Beschaffungskosten für Materialien und Dienstleistungen angestiegen. Dies stellt insbesondere für Kraftstoffe ein Risiko dar. Durch den Abschluss von Dieselderivaten können die Effekte aus den Preisentwicklungen gedämpft werden. Das Risiko entsprechender Preisveränderungen wird mit einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit mit moderater Auswirkung eingeschätzt. In der SWE SW GmbH besteht das Risiko, im Falle eines größeren Ausfalls des Fuhrparks die anstehenden Leistungen nur teilweise oder in Verbindung mit der Inanspruchnahme zusätzlicher Subunternehmerleistungen ausführen zu können. In diesem Zusammenhang sind die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten der Entsorgungs- und Reinigungsfahrzeuge regelmäßig auszuführen. Daher erfolgt die Einschätzung des Risikos bei einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit mit einer moderaten Auswirkung. Zur Reduzierung von Forderungsausfallrisiken ist ein aktives Forderungsmanagement mit dem zugehörigen Mahnwesen eingerichtet. Die Risikobewertung führt zu einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit mit niedriger Auswirkung. Gegenwärtig sind keine Risiken erkennbar, die unter die kritischen Risikogruppen der SWE SW GmbH fallen. Mit der Implementierung eines TCMS kann der Steuerpflichtige nachweisen, dass alles Erforderliche unternommen wurde, um Fehlern und Organisationsverschulden vorzubeugen und unrichtige oder unvollständige Steuererklärungen nicht billigend in Kauf genommen, sondern klare Prozesse und Strukturen zur Vermeidung von Fehlern geschaffen wurden. Ende 2022 wurde mit der Veröffentlichung einer Einbindungs- und Steuerrichtlinie sowie einer Geschäftsordnung der Grundstein für die Implementierung einer Tax Compliance Funktion in der SWE S GmbH gelegt, welche das TCMS für den gesamten SWE Konzern ab 2023 überwacht. Die Steuerstrategie beinhaltet die folgenden wesentlichen Ziele der Geschäftsführungen der SWE Gruppe: Die ordnungsgemäße Erfüllung der steuerlichen Pflichten und die Minimierung von steuerlichen Risiken hat höchste Priorität. Sämtliche Steuern und Abgaben werden fristgerecht angemeldet und gezahlt. Insbesondere schließt die SWE Gruppe aus, sich einer aggressiven Steuergestaltung zu bedienen. Da die SWE S GmbH im Konzernverbund wesentliche, zentrale, kaufmännische Dienstleistungen wahrnimmt, sind für die Steuerarten Lohnsteuer und Ertragsteuern jeweils eine zentrale RKM für die gesamte SWE Gruppe erarbeitet. Für die Steuerart Umsatzsteuer ist aufgrund der unterschiedlichen Prozesse und steuerlichen Risiken in den SWE Unternehmen, für die SWE SW GmbH eine spezifische RKM erarbeitet worden. Eine systembasierte Darstellung wurde 2023 in ein IT-gestütztes Managementsystem überführt, so dass jederzeit eine Dokumentation der steuerlichen Risiken in den einzelnen Prozessen, der Risikomaßnahmen inkl. der Risikokontrollen gegeben ist. Eine systembasierte jährliche Prüfung der Risikobewertung ist mit dem Geschäftsjahr 2023 eingeführt worden. Mit der Veröffentlichung der Einbindungs- und Steuerrichtlinie sowie einer Geschäftsordnung wurde der Grundstein für die Implementierung einer Tax Compliance Funktion in der SWE S GmbH gelegt, welche das TCMS für den gesamten SWE Konzern ab 2023 überwacht. Ab 2024 erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung sowie Dokumentation der steuerlichen Risiken in den einzelnen Prozessen, einschließlich der Risikomaßnahmen und -kontrollen. Hierzu erfolgt auch eine systemseitige Anpassung, um eine bessere Auswertung zu gewährleisten. 3. Chancenbericht Als kommunales Unternehmen der Stadt Erfurt liegt eine ressourcenschonende und nachhaltige Entsorgung und Verwertung von Abfällen in der Verantwortung der SWE SW GmbH. Die Europäischen Abfallrahmenrichtlinien bilden gemeinsam mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz, der Gewerbeabfallverordnung und weiteren bundes- und landesrechtlichen Abfallgesetzen den Rahmen für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten der SWE SW GmbH. Das Unternehmen kann dabei auf zuverlässige Geschäftsbeziehungen bauen, durch die es jederzeit möglich ist, den Abfall umwelt- und gesetzeskonform zu verwerten oder zu entsorgen. In der Landeshauptstadt Erfurt wird seitens der Bürger ein besseres Trennverhalten erkennbar, somit bieten sich der SWE SW GmbH bessere Möglichkeiten, die Ressourcen dem Kreislauf wieder zuzuführen. Durch einen geringeren Anteil an Verunreinigungen können damit mehr Wertstoffe zurückgewonnen werden. Als kommunales Entsorgungs- und Reinigungsunternehmen baut der Großteil des Aufgabenspektrums auf den Entgeltvereinbarungen mit der Landeshauptstadt Erfurt auf. Diese werden regelmäßig an die aktuellen Kostenstrukturen angepasst, sodass sich eine Stabilität in der Kostendeckung ableiten lässt. Ein stabiler Kreis gewerblicher Kunden bildet zudem die Grundlage für den freien Leistungsbereich der SWE SW GmbH. Aufgrund der Investitionen der letzten Jahre in die Erneuerung des Fuhrparks sowie regelmäßige Wartungen und Reparaturen ist der Zustand der Fahrzeugflotte auf einem guten Niveau. Über Maßnahmen aus dem betrieblichen Gesundheitsmanagement sieht die SWE SW GmbH die Chance, langfristige Effekte bei der Gesunderhaltung der Mitarbeiter zu erzielen. IV. Risikoberichtserstattung über Finanzinstrumente Berichterstattung über derivative Finanzinstrumente Die Gesellschaft setzt zur Begrenzung von Preissteigerungsrisiken für den flottenbedingten Dieselbedarf zwei derivative Finanzinstrumente in Form von Collars ein. Derivative Finanzinstrumente dienen ausschließlich der Absicherung von Grundgeschäften im Sinne der Begrenzung von Preissteigerungsrisiken für den flottenbedingten Dieselbedarf und stehen damit im Einklang mit den definierten Möglichkeiten der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung). Zur Minimierung des Ausfallrisikos sind Verträge über derivative Finanzinstrumente ausschließlich mit Partnern hoher Bonität unter Beachtung einer konzernweit angemessenen Streuung des Adressausfallrisikos abgeschlossen worden.
Erfurt, 1. März 2024 SWE Stadtwirtschaft GmbH Marco Schmidt, Geschäftsführer 1 https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html, 16.01.2024 2 KORREKTUR: Inflationsrate im November 2023 bei +3,2 % - Statistisches Bundesamt (destatis.de), Stand 01.12.2023 (abgerufen am 08.01.2024) 3 Konjunktur: Wirtschaftsentwicklung in Thüringen unter dem Durchschnitt | ZEIT ONLINE, Stand 22.09.2023 (abgerufen am 08.01.2024) 4 Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im 1. Halbjahr 2023 - IHK Erfurt, Stand 1. Halbjahr 2023 (abgerufen am 08.01.2024) 5 ZeTT-Radar-Trends-Q3-2023.pdf (zett-thueringen.de), Stand 26.07.2023 (abgerufen am 08.01.2024) 6 Konjunkturentwicklung in den Kreisen des IHK-Bezirkes - IHK Erfurt, Stand 07.11.2023 (abgerufen am 08.01.2024) 7 https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/konjunktur-erfurt-thueringer-melden-mehr-gewerbe-an-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-240112-99-583593, 17.01.2024 8 https://www.erfurt.de/ef/de/service/aktuelles/pm/2024/146460.html, 17.01.2024 9 EBITDA steht als Abkürzung für: earnings before interest, taxes, depreciation and amortization; Gewinn vor Steuern, Zinsen, Abschreibungen und sonstigen Finanzierungsaufwendungen 10 EBT steht als Abkürzung für: earnings before taxes, Gewinn vor Steuern 11 Eintrittswahrscheinlichkeitsklassen - Gering (0% bis 20%) - Mittel (20% bis 50%) - Hoch (50% bis 100%) 12 Auswirkungsklassen - Niedrig (0 bis 38 T€) - Moderat (39 bis 114 T€) - Wesentlich (115 bis 266 T€) - Gravierend (über 267 T€) BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2023SWE STADTWIRTSCHAFT GMBH, ERFURTAKTIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023SWE STADTWIRTSCHAFT GMBH, ERFURTAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die SWE Stadtwirtschaft GmbH (SWE SW GmbH) hat ihren Sitz in Erfurt unter der Geschäftsadresse Magdeburger Allee 34, 99086 Erfurt, und ist im Handelsregister B des Amtsgerichts Jena unter der Nummer HR B 104 109 eingetragen. Der Jahresabschluss ist unter Beachtung des Gesellschaftsvertrages gemäß den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 3. Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt worden. Ergänzend wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes berücksichtigt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Von der Möglichkeit, Berichtspflichten im Anhang statt in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfüllen, wurde teilweise Gebrauch gemacht. Die SWE SW GmbH wird in den Konzernabschluss der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH, Erfurt, (SWE GmbH) einbezogen, mit dieser besteht auch ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag. II. Angaben und Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßigen Abschreibungen, angesetzt. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern zu Grunde. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. Die Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen umfassen auch notwendige Material- und Fertigungsgemeinkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die linearen Abschreibungen werden auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 € werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend der Regelung des § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben und grundsätzlich einzeln inventarisiert. Die Bewertung der Vorräte erfolgt unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips. Bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen erfolgt die Bewertung nach folgenden Methoden:
Bei dem Bestand an Streusalz ergibt sich bei einer Bewertung auf Grundlage des Marktpreises ein Unterschiedsbetrag im Vergleich zum Buchwert in Höhe von 40 T€. Die Ermittlung von Herstellungskosten bei den fertigen Erzeugnissen wurde nach der retrograden Methode vorgenommen. Hierbei wurden zur Ermittlung des beizulegenden Werts ein Gewinnaufschlag sowie eine pauschale Gemeinkostenumlage als Bestandteil der Preiskalkulation vom voraussichtlichen Verkaufserlös abgezogen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem niedrigeren beizulegenden Wert abzüglich angemessener Wertberichtigungen angesetzt. Zweifelhafte Forderungen sind wertberichtigt und uneinbringliche Forderungen wurden ausgebucht. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung von 1 % gebildet. Die Bewertung der Kassenbestände erfolgt zum Nominalwert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten zeigen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit diese Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen. Das Stammkapital ist zum Nennwert bilanziert. Investitionszuschüsse werden unter dem Sonderposten für Investitionszuschüsse ausgewiesen und korrespondierend zu den Abschreibungen der bezuschussten Sachanlagen aufgelöst. Die SWE SW GmbH führte 2023 Beiträge an die ZVK Thüringen (Zusatzversorgungskasse) in Höhe von insgesamt 706.392,05 € ab. Der Umlagesatz betrug im Wirtschaftsjahr 1,50 %. Der Zusatzbeitrag lag 2023 bei 4,40 %; er gliedert sich in einen Arbeitnehmer- sowie einen Arbeitgeberanteil. Der Gesamtbeitragssatz wird bis zum Jahr 2025 auf 6,10 % steigen. Für diese mittelbaren Pensionsverpflichtungen wird gemäß Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet. Eine Aufteilung der zukünftigen Versorgungsverpflichtungen der ZVK, die sich aus den Anwartschaften der angemeldeten Pflichtversicherten und Rentenberechtigten ergeben, ist mit vertretbarem Aufwand nicht ermittelbar. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Verpflichtungen und sind mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Die Pensionsrückstellung betrifft leistungskongruent rückgedeckte Zusagen und ist gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert des Anspruchs aus der Rückdeckungsversicherung bewertet. Die Pensionsrückstellungen werden in Anwendung des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den Rückdeckungsversicherungsansprüchen saldiert. In der Gewinn- und Verlustrechnung sind im Posten "Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge" Aufwendungen aus der Wertänderung des Deckungsvermögens in Höhe von 493,67 € sowie Zinserträge aus dem Deckungsvermögen in Höhe von 1.675,78 € saldiert ausgewiesen. Die Bewertung der Rückstellung für Deponierekultivierung und Nachsorge erfolgte im Berichtszeitraum auf Basis der Kostenschätzung aus dem Jahr 2021. Die Hochrechnung berücksichtigt die Kostensteigerungen, die sich am durchschnittlichen Preisindex für Bauwerke in Thüringen orientieren. Die voraussichtlichen Kosten sind in Jahresbeträge aufgeteilt. Die Abzinsung erfolgt individuell für jede Jahresscheibe mit dem laufzeitadäquaten Abzinsungssatz. Bei den Deponieabschnitten Altkörper und 1. Erweiterungsabschnitt lagen die Verbräuche unterhalb der Annahmen aus der Kostenschätzung, so dass ein Teil aufgelöst werden konnte. Bei der Bewertung des 2. Erweiterungsabschnitts erfolgte eine Zuführung. In den sonstigen Rückstellungen sind Verpflichtungen für Altersteilzeit, Abfindungen und Jubiläumsgeld enthalten. Die Bewertung der Altersteilzeitverpflichtungen nach dem Blockmodell erfolgte nach den Regelungen der IDW-Stellungnahme IDW RS HFA 3 vom 19. Juni 2013. Die Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Abfindungen werden unter Verwendung des Barwertes mit einem Rechnungszinssatz von 1,05 % und einem Gehaltstrend von 2,75 % angesetzt. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer Restlaufzeit der Verpflichtungen (im Sinne der mittleren Fälligkeit) von zwei Jahren. Die Rückstellung für Jubiläumsgeld wurde nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode" (PUC-Methode) mit einem Rechnungszins von 1,76 % und entsprechend den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck berechnet. Für die Berücksichtigung der Fluktuation wurden alters- und geschlechtsabhängige Fluktuationswahrscheinlichkeiten verwendet. Der Bewertung liegt ein Gehaltstrend von 2,75 % als auch ein BBG-Trend (Beitragsbemessungsgrenze) p. a. von 2,75 % zugrunde. Der Zinssatz entspricht dem von der Deutschen Bundesbank bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre bei einer Restlaufzeit der Verpflichtung von 15 Jahren (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach darstellen, gebildet. Erträge aus Gutschriften im Zusammenhang mit sogenannten Preisbremsen im Zusammenhang mit dem EWPBG werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. III. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz Der Bestand und die Entwicklung des Anlagevermögens im Berichtszeitraum sind in dem beigefügten Anlagenspiegel gemäß § 268 Abs. 2 HGB dargestellt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Laufzeit von nicht mehr als einem Jahr. In Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen die Gesellschafterin SWE GmbH in Höhe von 4 T€ (Vorjahr 147 T€) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen andere verbundene Unternehmen in Höhe von 272 T€ enthalten. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten besteht aus Wartungsverträgen in Höhe von 15 T€ (Vorjahr 21 €), der Abgrenzung einer Optionsprämie für einen Diesel-Collar in Höhe von 13 T€ (Vorjahr 0 T€) sowie Sonderleasingzahlungen in Höhe von 10 T€ (Vorjahr 9 T€). Es bestehen leistungskongruent rückgedeckte Pensionszusagen. Der Erfüllungsbetrag der Rückstellung für Pensionsverpflichtungen entspricht dem beizulegenden Zeitwert des Anspruchs aus der Rückdeckungsversicherung in Höhe von 239 T€ (Vorjahr 232 T€). Durch das Gebot der Saldierung der Rückdeckungsansprüche mit den Pensionsrückstellungen gemäß § 246 Abs. 2 HGB werden die Rückstellungen für Pensionen mit einem Saldo in Höhe von 0 T€ ausgewiesen. Von den sonstigen Rückstellungen entfallen 23.283 T€ (Vorjahr 23.877 T€) auf Rekultivierungs- und Nachsorgekosten für die Deponie Erfurt-Schwerborn. Die Abzinsung der Rückstellung erfolgte nach den Abzinsungssätzen der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB. Die weiteren sonstigen Rückstellungen berücksichtigen im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten 1.385 T€ (Vorjahr 1.460 T€), Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen 150 T€ (Vorjahr 150 T€), Rückstellung für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten 141 T€ (Vorjahr 0 T€) sowie Rückstellungen für Jahresabschlusskosten 59 T€ (Vorjahr 49 T€). Die Verbindlichkeiten setzen sich gemäß dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel wie folgt zusammen: Verbindlichkeitenspiegel in T€
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin SWE GmbH in Höhe von 139 T€ (Vorjahr 868 T€) bestehen hauptsächlich aus den Umsatzsteuerverbindlichkeiten im Rahmen der umsatzsteuerlichen Organschaft in Höhe von 113 T€ (Vorjahr 424 T€). Die Sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 4.000 T€ (Vorjahr 3.543 T€) bestehen im Wesentlichen aus den Verbindlichkeiten gegenüber der Landeshauptstadt Erfurt (LHE) in Höhe von 3.889 T€ (Vorjahr 3.326 T€), die hauptsächlich aus der im Geschäftsjahr 2021 erfolgten Aktualisierung der Kostenschätzung der Deponie resultieren. Im abgeschlossenen Deponie-Betreibervertrag wurde mit dem Umwelt- und Naturschutzamt (UNA) der LHE vereinbart, die Effekte aus der Reduzierung der Rückstellung im Zusammenhang mit der Aktualisierung der Kostenschätzung im Jahr 2021 bilanziell in der SWE SW GmbH darzustellen. An die LHE zu erstattende Beträge wurden zunächst gestundet und werden unter den sonstigen Verbindlichkeiten dargestellt. Effekte aus der laufenden Bewertung der Rückstellung werden mit der Verbindlichkeit verrechnet oder dieser zugeschlagen. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte aufgrund einer Reduzierung der Rückstellung in Folge von Bewertungseffekten, die auf das angestiegene Zinsniveau zurückzuführen sind, eine entsprechende aufwandswirksame Erhöhung der Verbindlichkeit. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeit ggü. der LHE basiert auf Erwartungen zum Bilanzstichtag und berücksichtigt alle bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses erkennbaren Entwicklungen. Die tatsächliche Restlaufzeit ist unter anderem abhängig von zukünftigen Zinsentwicklungen. IV. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse in Höhe von 29.696 T€ (Vorjahr 30.849 T€) setzen sich wie folgt zusammen:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind als wesentliche Positionen die Erträge aus Zuschüssen 221 T€ (Vorjahr 141 T€), aus Anlagenabgang 86 T€ (Vorjahr 52 T€), sowie aus sonstigen Versicherungsentschädigungen 97 T€ (Vorjahr 157 T€) enthalten. Zudem werden periodenfremde Erträge in Höhe von 30 T€ (Vorjahr 23 T€) und Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in Höhe von 21 T€ (Vorjahr 20 T€) ausgewiesen. Enthalten sind auch Erträge von außergewöhnlicher Bedeutung und außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von 141 T€ aus Gutschriften aus sogenannten Preisbremsen im Zusammenhang mit dem EWPBG. In den Materialaufwendungen sind sämtliche Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Leistungen berücksichtigt, die bei der betrieblichen Leistungserstellung angefallen sind. Zu den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen gehören überwiegend Bezugsaufwendungen für Handelswaren 917 T€ (Vorjahr 1.639 T€), für Direktmaterial 1.039 T€ (Vorjahr 863 T€), Brenn- und Treibstoffe 1.014 T€ (Vorjahr 1.058 T€) und für Energie-, Wasser- und Fernwärmebezug 637 T€ (Vorjahr 660 T€). Die Fremdleistungen für Entsorgungs- und Verwertungskosten in Höhe von 1.575 T€ (Vorjahr 1.426 T€), sonstige Fremdleistungen 1.535 T€ (Vorjahr 1.492 T€), Aufwendungen für Instandhaltung und Wartungen von 749 T€ (Vorjahr 878 T€), Mieten 596 T€ (Vorjahr 575 T€) und Aufwendungen für den Einsatz von Leiharbeitnehmern 839 T€ (Vorjahr 809 T€) sowie für periodenfremde Aufwendungen 13 T€ (Vorjahr 29 T€) beschreiben die wesentlichen Positionen in den bezogenen Leistungen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 3.987 T€ (Vorjahr 3.252 T€) beinhalten unter anderem Aufwendungen für laufende Verträge (Miet-, Versicherungs-, Telefon- und Dienstleistungsverträge), Forderungsverluste von 4 T€ (Vorjahr 4 T€) und periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 8 T€ (Vorjahr 2 T€). Weiterhin sind Aufwendungen von außergewöhnlicher Bedeutung und außergewöhnlicher Größenordnung in Höhe von 614 T€ enthalten. Sie entfallen in Höhe von 141 T€ auf die Bildung einer Rückstellung für die mögliche Rückzahlung von Gutschriften im Zusammenhang mit dem EWPBG und in Höhe von 473 T€ auf an die LHE aufgrund des Deponie-Betreibervertrages zu erstattende Beträge aus der Bewertung der Rückstellung für Deponierekultivierung und Nachsorge. Insoweit wird auch auf die Erläuterungen zu den sonstigen Verbindlichkeiten verwiesen. V. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 710 T€ bestehen zum 31. Dezember 2023 aus längerfristigen Miet- und Dienstleistungsverträgen, davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 159 T€ p.a. sowie aus dem Bestellobligo in Höhe von 1.047 T€, davon 1.041 T€ für Investitionen. Derivative Finanzinstrumente wurden zur Begrenzung von Preissteigerungsrisiken für den Dieselbedarf unter Einhaltung festgelegter Risikolimite abgeschlossen. Da die Sicherungsentscheidungen ausschließlich auf das Risikomanagement zu Grundgeschäften gerichtet sind und die Sicherungsgeschäfte mit Durchhalteabsicht abgeschlossen werden, wurden sämtliche Sicherungsbeziehungen durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziell nachvollzogen. Wertänderungen einzelner Bestandteile dieser wirksamen Bewertungseinheiten werden nach der Einfrierungsmethode nicht bilanziert. Der Einsatz derivativer Finanzinstrumente richtet sich weder auf die Optimierung von Anlagekonditionen noch auf die Erzielung von Zusatzerträgen ohne Bezug zu Grundgeschäften und steht damit im Einklang mit den definierten Möglichkeiten der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung). Die gebildeten Bewertungseinheiten bestehen aus unmittelbaren, direkten Beziehungen von einem Grundgeschäft zu einem entsprechenden derivativen Finanzinstrument (Microhedges). Die wertbestimmenden Faktoren stimmen zwischen den abgesicherten Teilen der Grundgeschäfte und den absichernden Teilen der Sicherungsinstrumente (z. B. Nominalbetrag, Referenzzinssatz und Laufzeit) in einem Maße überein, dass die Wirksamkeit der Bewertungseinheiten sowohl in deren rückwirkender Ermittlung als auch prospektiver Beurteilung über die gesamte Laufzeit der derivativen Finanzinstrumente erfüllt ist. Aufgrund des Vorliegens wirksamer Bewertungseinheiten besteht für diese geschlossenen Positionen mit negativen Marktwerten der Sicherungsgeschäfte kein Rückstellungsbedarf. Durch die SWE SW GmbH wurde in 2022 zur Begrenzung von Preissteigerungsrisiken für den flottenbedingten Dieselbedarf ein derivatives Finanzinstrument (Collar) für 40 % des für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 aus den abzudeckenden Linien bestehenden Dieselbedarfes mit einem Ausgangssicherungsnominal von 552 metrischen Tonnen abgeschlossen. Mit Vertragsabschluss des Zero-Cost-Collars wurde keine Prämienzahlung fällig und demzufolge ist keine Bilanzierung vorzunehmen. Das Sicherungsnominal zum 31. Dezember 2023 beträgt 276 metrische Tonnen. In 2023 wurde zur Begrenzung von Preissteigerungsrisiken für den flottenbedingten Dieselbedarf ein neues derivatives Finanzinstrument (Collar) für 40 % des für den Zeitraum vom 1. Juli 2023 bis zum 31.Dezember 2025 aus den abzudeckenden Linien bestehenden Dieselbedarfes mit einem Ausgangssicherungsnominal von 690 metrischen Tonnen abgeschlossen. Das Sicherungsnominal zum 31. Dezember 2023 beträgt 552 metrische Tonnen. Die mit dem Vertragsschluss bereits gezahlte Prämie wird als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten bilanziert, dessen zeitanteilige Auflösung hat den Dieselaufwand im Geschäftsjahr um 3 T€ erhöht. Der nach dieser Auflösung verbleibende aktive Rechnungsabgrenzungsposten für bereits gezahlte Prämien beträgt zum Bilanzstichtag 13 T€. Die Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten betrug im Berichtszeitraum 308 Mitarbeiter, davon 299 Beschäftigte (239 gewerbliche Arbeitnehmer und 60 Angestellte) sowie acht geringfügig Beschäftigte und eine Saisonkraft. Mitglieder des Aufsichtsrates
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten Gesamtbezüge in Höhe von 16 T€. Geschäftsführer war im Geschäftsjahr 2023 Herr Marco Schmidt. Er ist angestellter Geschäftsführer der SWE SW GmbH und zugleich Geschäftsführer der SWE UmweltService GmbH (SWE US GmbH) und der SWE Verwertung GmbH (SWE V GmbH). Die Gesamtbezüge des Geschäftsführers belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 187 T€. Darin enthalten sind das Bruttogehalt in Höhe von 130 T€, die Tantieme des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von 30 T€ sowie die Vergütung für die Bereitstellung eines Dienstfahrzeuges und die Zuschüsse für eine arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung. Die Tantieme des Geschäftsjahres 2023 wird erst im Geschäftsjahr 2024 vergütet. Pensionszahlungen an einen früheren Geschäftsführer wurden in Höhe von 7 T€ geleistet. Die dazugehörige Pensionsrückstellung belief sich zum Bilanzstichtag auf 139 T€ (vor Saldierung mit Deckungsvermögen). Die erforderlichen Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB sind im Konzernabschluss der SWE GmbH enthalten. Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind die Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen Unternehmen darzustellen. Die Umsatzerlöse beinhalten Umsatzerlöse mit der SWE Verwertung GmbH in Höhe von 1.870 T€, der SWE UmweltService GmbH in Höhe von 757 T€ und der Erfurter Verkehrsbetriebe AG in Höhe von 162 T€. Materialaufwendungen sind gegenüber der SWE Verwertung GmbH in Höhe von 1.391 T€, der SWE Energie GmbH in Höhe von 531 T€ und der SWE UmweltService GmbH in Höhe von 286 T€ entstanden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Entgelte entsprechend den Dienstleistungsverträgen mit der SWE Service GmbH in Höhe von 1.251 T€, der SWE Stadtwerke Erfurt GmbH in Höhe von 553 T€ und der SWE Digital GmbH in Höhe von 540 T€. Die latenten Steuern werden beim Organträger ausgewiesen. Der Konzernabschluss erfolgt durch die SWE GmbH, Erfurt, als Mutterunternehmen des größten Konsolidierungskreises. Der Konzernabschluss wird beim Unternehmensregister unter HR B 102 493 elektronisch veröffentlicht. Die SWE SW GmbH wird in den Konzernabschluss des Mutterunternehmens der SWE GmbH nach den Grundsätzen der Vollkonsolidierung einbezogen. Es besteht ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag mit der SWE GmbH vom 28. Dezember 1993, zuletzt geändert durch Gesellschafterbeschluss vom 28. November 2014. Danach wird das Ergebnis der SWE SW GmbH an die SWE GmbH abgeführt. VI. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach Schluss des Geschäftsjahres nicht eingetreten.
Erfurt, 1. März 2024 SWE Stadtwirtschaft GmbH Marco Schmidt, Geschäftsführer
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SWE Stadtwirtschaft GmbH, Erfurt VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SWE Stadtwirtschaft GmbH, Erfurt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWE Stadtwirtschaft GmbH, Erfurt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER EINHALTUNG DER RECHNUNGSLEGUNGSPFLICHTEN NACH § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteil Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.
Erfurt, 1. März 2024 MSC
Schwarzer Albus GmbH
Patrick Rotter, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung während des Geschäftsjahres 2023 auf Grundlage regelmäßiger schriftlicher und bei Bedarf mündlicher Berichte über den Gang der Geschäfte, über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie über andere grundsätzliche Fragen der künftigen Ausrichtung der Gesellschaft überwacht. Alle wichtigen Vorgänge wurden mit der Geschäftsführung erörtert. Schwerpunkte der Erörterungen waren das Investitionsgeschehen sowie die Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens. Im Geschäftsjahr 2023 haben zwei Aufsichtsratssitzungen stattgefunden. Über die Sitzungen und die dort gefassten Beschlüsse wurden Niederschriften erstellt. Die dem Aufsichtsrat von dem Geschäftsführer zur Verfügung gestellten Unterlagen waren dazu geeignet, eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Entscheidung zu ermöglichen. Die Geschäftsführung hat dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Geschäftsentwicklung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat wurde zeitnah unterrichtet. Ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen und wesentliche Unterlassungen wurden nicht festgestellt. Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 sind von der als Abschlussprüfer bestellten MSC Schwarzer Albus GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Semmelweisstraße 12, 99096 Erfurt, geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 322 HGB versehen worden. Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat am 26. April 2024 von dem Prüfungsergebnis im Beisein des Abschlussprüfers zustimmend Kenntnis genommen. Den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, den Lagebericht und den Bericht über die Prüfung der Geschäftsführung nach§ 53 HGrG haben wir geprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis dieser Prüfung erheben wir dagegen keine Einwendungen. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG, wonach für die Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 EnWG getrennte Konten zu führen sind,hat zu keinen Einwendungen geführt. Der Aufsichtsrat hat den vorgelegten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 gebilligt und der Gesellschafterversammlung dessen Feststellung empfohlen. Der Aufsichtsrat spricht der Geschäftsführung und der Belegschaft seinen Dank und seine Anerkennung für die im abgelaufenen Geschäftsjahr geleistete Arbeit aus.
Erfurt, 26. April 2024 gez. David Maicher, Vorsitzender des Aufsichtsrates der SWE Stadtwirtschaft GmbH Auszug aus der Niederschrift über die 64. Versammlung der Gesellschafter der SWE Stadtwirtschaft GmbH (SWE SW GmbH) am 26. April 2024 in Erfurt Tagesordnungspunkt 3 Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 der SWE Stadtwirtschaft GmbH Beschluss SWE SW GV 260424-2: Gemäß der Empfehlung des Aufsichtsrates wird der vorgelegte Jahresabschluss 2023 per 31. Dezember 2023 der SWE Stadtwirtschaft GmbH festgestellt. |
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