Stammdaten

Register
Amtsgericht Mainz HRB 32808
Eingetragen
17.8.2000
Branche
BeteiligungsgesellschaftenHerstellung von Wellpapier und -pappe sowie von Verpackungsmitteln aus Papier, Karton und PappeHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Die Bearbeitung von Papier, Pappe, Karton und die Konfektionierung sowie die Vornahme und Ausführung aller damit zusammengehörenden Geschäfte und Handlungen sowie die Verwaltung von und die Beteiligung an Gesellschaften. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu tätigen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihn zu fördern oder zu erreichen geeignet erscheinen.

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Josef Meier
seit 25.9.2025
Geschäftsführer
Barbara Kassner
seit 19.4.2024
Prokura
Sabrina Beuermann
seit 19.4.2024
Prokura
Tobias Braatz
seit 19.4.2024
Prokura
Malte Zinnecker
seit 19.4.2024
Geschäftsführer
Prokura
Steffen Walter
seit 4.3.2016
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
100.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

THIMM Display Service GmbH

Wörrstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

der Firma THIMM Display Service GmbH, Wörrstadt

Aktiva

Vorjahr
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
1 technische Anlagen und Maschinen 4.050,88 5.505,12
2 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 708,25 4.759,13 2.041,15
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1 Forderungen gegen verbundene Unternehmen 157.814,71 156.066,76
2 übrige 102.614,30 260.429,01 2.480.801,57
265.188,14 2.644.414,60

Passiva

Vorjahr
A. EIGENKAPITAL
I. gezeichnetes Kapital 100.000,00 100.000,00
II. Kapitalrücklage 17.238,72 17.238,72
III. Gewinnrücklage 5.300,00 5.300,00
IV. Gewinnvortrag 40.288,13 40.288,13
V. Jahresüberschuss 0,00 0,00
162.826,85 162.826,85
B. RÜCKSTELLUNGEN 10.900,00 360.100,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 63,90 64,38
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 63,90 (i.Vj.: € 64,38) -
2 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 91.397,39 2.113.129,10
- davon gegenüber Gesellschaftern: € 39.324,52 (i.Vj.: € 2.111.350,06) -
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 91.397,39 (i.Vj.: € 2.113.129,50) -
3 übrige Verbindlichkeiten 0,00 8.294,27
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 0,00 (i.Vj.: € 8.294,27) - 91.461,29
265.188,14 2.644.414,60

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2019

der Firma THIMM Display Service GmbH, Wörrstadt

Vorjahr
1 Rohergebnis 606.586,23 1.932.332,21
2 Personalaufwand:
21 Löhne und Gehälter 180.299,07 1.505.732,06
22 soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 35.907,72 216.206,79 266.615,18
3 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.787,14 3.718,74
4 sonstige betriebliche Aufwendungen 97.458,81 316.452,74 155.628,57
290.133,49 637,66
5 sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 22.069,04 27.023,64
- davon aus verbundenen Unternehmen: € 22.069,04 (i.Vj.: € 27.023,64) -
6 Zinsen und ähnliche Aufwendungen 13.245,34 800,00
- davon gemäß § 277 Abs. 5 Satz 1 HGB: € 0,00 (i.Vj.: € 800,00) - 8.823,70
7 Ergebnis nach Steuern 298.957,19 26.861,30
8 Aufgrund von Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen abgeführte Gewinne 298.957,19 26.861,30
9 Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

der Firma THIMM Display Service GmbH, Wörrstadt

A. Vorbemerkung

Die THIMM Display Service GmbH mit Sitz in Wörrstadt, Carl-Benz-Str. 4, ist in das Handelsregister des Amtsgerichts Mainz (HRB 32808) eingetragen.

Der vorliegende Abschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Gesellschaft i.S. von § 267 HGB.

Änderungen der Bilanzierung haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ergeben.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung haben wir das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

B. Angaben

I. Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

1. Allgemeine Angaben

Die Bewertung wurde unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen erfolgten beim beweglichen Anlagevermögen für Zugänge seit dem 01.01.2011 linear, zuvor für Zugänge seit dem 01.01.2009 degressiv mit maximal 25 % und später linear. Die Nutzungsdauer beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen 3 bis 14 Jahre, bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 16 Jahre.

Bis zum 31.12.2017 wurde für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 1.000,00 in analoger Anwendung der steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2a EStG auch in der Handelsbilanz ein Sammelposten gebildet, der über eine fiktive Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben wurde. Seit dem 01.01.2018 wird für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 800,00 in analoger Anwendung der steuerlichen Regelung in § 6 Abs. 2 EStG die Sofortabschreibung gewählt. Vermögensgegenstände, deren Anschaffungskosten € 800,00 übersteigen, werden angesetzt und über die gewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sofern dauerhafte Wertminderungen beim Sachanlagevermögen vorliegen, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen.

Bei den Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert.

Die "sonstigen Rückstellungen" berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

2. Besondere Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich. Der Anlagenspiegel weist auch die Aufteilung der Abschreibungen des Geschäftsjahres aus.

Die Abgänge des "GWG Sammelposten" innerhalb der "anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" werden komplett im Jahr nach der vollständigen Abschreibung des betreffenden Postens angesetzt.

Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Berichtsjahr, wie im Vorjahr, aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Forderungen.

Weder unter den sonstigen Vermögensgegenständen noch unter den Verbindlichkeiten sind antizipative Abgrenzungsposten größeren Umfanges enthalten.

Aktive latente Steuern wurden in Ausübung des Wahlrechts in § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht ausgewiesen.

Durch die Inanspruchnahme und Auflösung der Rückstellungen für Dienstjubiläen und Restrukturierungskosten ergibt sich ein steuerliches Minderergebnis in Höhe von T€ 301,7.

Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31.12.2019 nicht mehr.

Unter den sonstigen Rückstellungen sind als erhebliche Posten zu nennen:

2019
T€
2018
T€
Restrukturierungskosten 0 295
Urlaubsverpflichtungen und Freizeitausgleich 0 25
Berufsgenossenschaft 3 14
Dienstjubiläen 0 7

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Berichtsjahr, wie im Vorjahr, aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstigen Verbindlichkeiten.

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betragen sämtlich nicht mehr als ein Jahr.

3. Besondere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Wesentliche periodenfremde Erträge betreffen die Auflösung von Rückstellungen und Wertberichtigungen T€ 250 (Vj. T€ 5). Sonstige periodenfremde Erträge sind nur in einem Umfang vorhanden, der für die Beurteilung der Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung lagen nicht vor.

Periodenfremde Aufwendungen sind nur in einem Umfang vorhanden, der für die Beurteilung der Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung lagen nicht vor.

4. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

II. Bestimmte Sachverhalte

Factoring

THIMM Display Service bedient sich zu Finanzierungszwecken des Forderungsverkaufs/Factoring. Es besteht ein Factoringvertrag zusammen mit der THIMM Verpackung Süd GmbH + Co. KG, THIMM Verpackung GmbH + Co. KG sowie THIMM Display GmbH. Gemäß Factoringvertrag können unklare oder mangelbehaftete Forderungen an THIMM vom Factor rückübertragen werden. Zum 31.12.2019 war kein solcher Fall bekannt. Der vertragliche Factoring Rahmen beläuft sich auf bis zu T€ 52.000 und wird per 31. Dezember 2019 mit T€ 0,2 in Anspruch genommen.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 15 Mitarbeiter beschäftigt. Davon entfallen 14 auf die Produktion sowie einer auf Verwaltung und Vertrieb.

Geschäftsführer

Der Geschäftsführung gehörten an:

 

Herr Daniel Scheepstra (bis 31.10.2019),

 

Herr Klaus Putschbach.

Hinsichtlich der Bezüge der Geschäftsführung wird auf § 286 Abs. 4 HGB verwiesen.

Angabe zu Unternehmensverbindungen

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der THIMM Holding GmbH + Co. KG mit Sitz in Northeim, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss der THIMM Holding GmbH + Co. KG ist beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt machen zu lassen.

Auf die Angabe gemäß § 285 Nr. 17 HGB wurde wegen der Einbeziehung des Jahresabschlusses in den Konzernabschluss der THIMM-Gruppe verzichtet.

III. Zusammenfassendes Ergebnis nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB

In 2019 wurde im Rahmen der Restrukturierung der THIMM-Gruppe der Geschäftsbetrieb der THIMM Display Service GmbH eingestellt. Darüber hinaus haben sich im Geschäftsjahr keine besonderen Umstände von außergewöhnlicher Bedeutung oder einmaliger Art ereignet.

IV. Nachtragsbericht

Nach dem Abschluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

V. Ergebnisverwendung

Das erzielte Jahresergebnis wurde infolge des Ergebnisabführungsvertrages an die Alleingesellschafterin abgeführt.

Anlagenspiegel

Anschaffungs- oder Herstellungskosten 01.01.2019
Abgang
Anschaffungs- oder Herstellungskosten 31.12.2019
I. Sachanlagen
1 technische Anlagen und Maschinen 79.847,85 0,00 79.847,85
2 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 72.142,59 1.497,22 70.645,37
151.990,44 1.497,22 150.493,22
Abschreibung 01.01.2019
Zugang = Abschreibung im Geschäftsjahr 2019
Abgang
Abschreibung 31.12.2019
I. Sachanlagen
1 technische Anlagen und Maschinen 74.342,73 1.454,24 0,00 75.796,97
2 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 70.101,44 1.332,90 1.497,22 69.937,12
144.444,17 2.787,14 1.497,22 145.734,09
Buchwert 31.12.2019
Buchwert 31.12.2018
I. Sachanlagen
1 technische Anlagen und Maschinen 4.050,88 5.505,12
2 andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 708,25 2.041,15
4.759,13 7.546,27

 

Wörrstadt, den 07. April 2020

Klaus Putschbach, Geschäftsführer

Feststellung des Jahresabschlusses:

Die Gesellschafterversammlung der THIMM Display Service GmbH, Wörrstadt, hat den Jahresabschluss zum 31.12.2019 am 03.06.2020 festgestellt.

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

THIMM Display Service (TDS) erbrachte verschiedene Dienstleistungen im Auftrag des Unternehmens THIMM Display, einem führenden Hersteller von Displays für die verkaufsfördernde Präsentation von Produkten am Point of Sale (POS) in Deutschland. THIMM Dispaly GmbH ist zugleich die Muttergesellschaft der TDS. TDS agierte zum einen als Händler zur Abwicklung der internationalen Displayaktivitäten eines Großkunden der THIMM Display. Zum anderen übernahm TDS lohnintensive Tätigkeiten in der Produktion der Muttergesellschaft. Der Standort des Unternehmens ist Wörrstadt.

In 2019 wurde der Geschäftsbetrieb der Gesellschaft eingestellt. Die Gesellschaft als solches besteht als rechtlicher Mantel fort.

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2019

Die wirtschaftliche Dynamik nahm in 2019 in Deutschland mit +0,6 % (Vorjahr: +1,5 %) spürbar ab. Der private Konsum war mit einem Wachstum von +1,6 % zum Vorjahr (2018: +1,3) wiederum einer der Wachstumstreiber. Der reale Einzelhandelsumsatz stieg nach Prognosen des Statistischen Bundesamts in 2019 um +2,9 % an. Für den für Display-Produzenten wichtigen Handelsbereichs Lebensmittel/Getränke wird hingegen ein unterdurchschnittliches Wachstum von +1,4 % ausgewiesen.

Die Displaybranche befand sich auch 2019 weiter unter Konsolidierungsdruck. Der langjährige Marktführer stand im Berichtsjahr zum Verkauf, Anbieter meldeten Insolvenz an, Standorte wurden geschlossen.

2. Geschäftsverlauf und Ertragslage 2019

THIMM Display Service beendete im ersten Quartal seine Tätigkeit als Lohndienstleister für THIMM Display. Die Belegschaft wurden im Wege eines Betriebsübergangs an ein Logistikunternehmen übertragen. Die Handelstätigkeit für einen internationalen Großkunden wurde bis in das 2. Quartal fortgeführt und dann ebenfalls beendet. Der Umsatz, der im 1. Halbjahr mit 7,1 Mio. € auf Vorjahresniveau lag, fiel dementsprechend im zweiten Halbjahr auf 0,1 Mio. € ab. Zum Jahresende 2019 war das Unternehmen damit ohne Geschäftsbetrieb. Die Einstellung der Geschäftstätigkeit war bereits im Vorjahr geplant, entsprechende Restrukturierungsrückstellungen für Aufwendungen im Zusammenhang mit der Geschäftsaufgabe über 0,3 Mio. € waren in 2018 gebildet worden.

Die Einstellung der Lohndienstleistungen für THIMM Display im ersten Quartal 2019 führte zu einer deutlichen Reduzierung der Personalaufwendungen auf 0,2 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €). Die mit der Restrukturierung angefallen Personalaufwendungen konnten vollständig über die Auflösung der im Vorjahr gebildeten Rückstellungen abgedeckt werden. Zusätzlich fielen sonstige betriebliche Erträge aus der Auflösung der verbleibenden, nicht Inanspruch genommenen Rückstellungen von 0,2 Mio. € an.

Aufgrund der Aufgabe des Handelsgeschäfts im 2. Quartal 2019 halbierte sich der Materialeinsatz, das Rohergebnis fiel auf 0,6 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) zurück. Vor Übernahme des Jahresergebnisses durch die Gesellschafterin THIMM Display GmbH erzielte TDS bei reduzierten sonstigen betrieblichen Aufwendungen einen Jahresüberschuss von 0,3 Mio. € nach 0,03 Mio. € im Vorjahr. Die Gesellschaft verfügte in 2019 jederzeit über ausreichende Liquidität. Das Unternehmen nutzte seit 2019 Factoring als zusätzliches Finanzierungsinstrument. Zum Bilanzstichtag waren die vom Factor angekauften Kundenforderungen nahezu vollständig beglichen.

Die Geschäftsaufgabe schlug sich in einer Reduzierung der Bilanzsumme von 2,6 Mio. € in 2018 auf 0,3 Mio. € zum 31.12.2019 nieder. Die Forderungen aus Lieferung und Leistungen wurden im Berichtsjahr von 2,5 auf 0,1 Mio. € angebaut werden, im Gegenzug konnten die Verbindlichkeiten gegen Verbundunternehmen von 2,1 Mio. € auf 0,1 Mio. € in 2019 verringert werden. Die Rückstellungen (0,4 Mio. € in 2018) wurden ebenfalls weitgehend abgebaut.

Neben dem Eigenkapital über 0,2 Mio. € (wie Vorjahr) und den Kundenforderungen (0,1 Mio. €) verblieben zum Bilanzstichtag als wesentliche Bilanzpositionen Forderungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 0,2 Mio. € bzw. 0,1 Mio. € gegenüber Verbundunternehmen.

Die Belegschaft der Gesellschaft wurde ausgehend von 55 Mitarbeitern im ersten Quartal bis Jahresende vollständig abgebaut. Der überwiegende Teil der Mitarbeiter wurde im Rahmen eines Betriebsübergangs an ein Logistikunternehmen übergeben.

3. Risiken und zukünftige Entwicklung

Risiken könnten nach der Geschäftsaufgabe aus der Produkthaftung gegenüber dem in 2019 und Vorjahren belieferten Großkunden bestehen. Da THIMM Display Service als Händler agierte, können mögliche Inanspruchnahmen an die Hersteller der Produkte (im Wesentlichen THIMM Display GmbH) weitergeleitet werden. Weiterhin könnten Ausfallrisiken aus den offenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (0,18 Mio. € per 31.12.2019) resultieren. Bekannte Risiken über 0,08 Mio. € wurden als Einzelwertberichtigung im Jahresabschluss bereits berücksichtigt. Weitere mögliche Risiken nach der Aufgabe der Geschäftstätigkeit sind nicht bekannt.

Für das Jahr 2020 und die Folgejahre sind derzeit keine Aktivitäten der Gesellschaft geplant.

Der Jahresabschluss wurde aufgrund der Inanspruchnahme von Erleichterungen nur teilweise offengelegt. Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss (§ 328 Abs. 1 S. 3 HGB).

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die THIMM Display Service GmbH, Wörrstadt

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der THIMM Display Service GmbH, Wörrstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der THIMM Display Service GmbH, Wörrstadt, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

1.

Bei Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder Lageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form würde es zuvor unserer erneuten Stellungnahme bedürfen, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird.

2.

Für die Weitergabe unseres Prüfungsberichtes in der vorliegenden Form gilt Ziffer 7 Abs. 1 der Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 01. Januar 2017 gemäß Anlage VII.

 

Bielefeld, den 07. April 2020

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