Roidl
GmbH
Welzheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
857.029,71 |
823.255,71 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
28.587,00 |
39.303,00 |
| II.
Sachanlagen |
828.442,71 |
783.952,71 |
| B.
Umlaufvermögen |
545.367,08 |
463.743,32 |
| I.
Vorräte |
22.290,00 |
17.510,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
165.809,60 |
231.123,27 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
357.267,48 |
215.110,05 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.404,07 |
5.162,23 |
| Summe
Aktiva |
1.403.800,86 |
1.292.161,26 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.035.162,43 |
1.016.201,59 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
117.597,13 |
117.597,13 |
| II.
Bilanzgewinn |
917.565,30 |
898.604,46 |
| B.
Rückstellungen |
107.959,16 |
57.692,19 |
| C.
Verbindlichkeiten |
260.679,27 |
218.267,48 |
| Summe
Passiva |
1.403.800,86 |
1.292.161,26 |
1. Anhang
1.1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes
beachtet.
Der Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB
aufgestellt.
1.2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften
des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet worden. Das Saldierungsgebot des § 246 Abs.
2 S.2 HGB wurde beachtet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet.
Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind
alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag
und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie
bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen
und Erträge des Geschäftsjahres sind
unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung
berücksichtigt worden.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden gemäß § 255 Abs. 2a HGB mit bei
dessen Entwicklung anfallenden Aufwendungen
(Entwicklungskosten) bewertet. Sofern die Entwicklung noch
nicht abgeschlossen ist, werden keine Abschreibungen
vorgenommen.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die
planmäßigen Abschreibungen bewertet. Als
Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt. Der
Geschäfts- oder Firmenwert wird innerhalb von 15
Jahren abgeschrieben. Der entsprechende Gegenwert wurde
bezahlt, weil sich der Aufbau einer entsprechenden
Organisation mit Produktionsverfahren und Vertriebsstruktur
frühestens in diesem Zeitraum amortisiert hätte.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibung bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen sowohl degressiv als auch linear
vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur
linearen Abschreibung erfolgte in den Fällen, in denen
dies zu einer höheren Jahresabschreibung führte.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis 150,00 EUR wurden im
Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu
Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene
Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.
Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen
ermittelte Wert von Gegenständen des
Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am
Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch
außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung
getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen
außerplanmäßigen Abschreibungen werden
rückgängig gemacht, soweit die Gründe
hierfür nicht mehr bestehen.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige
Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten
angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den
Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die
Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Für Bestandsrisiken werden ausreichende
Abschläge gebildet. Die Bewertung des
Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken
wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Die Steuerrückstellungen enthalten die noch
nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu
erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Währungsumrechnung
Die im Jahresabschluss enthaltenen Posten, denen
Beträge zugrunde liegen, die auf fremde Währung
lauten oder ursprünglich auf fremde Währung
lauteten, wurden mit dem Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag in Euro umgerechnet.
1.3. Angaben zur Bilanz
1.3.1. Entwicklung des Anlagevermögens
|
Anschaffungs-/Her
stellungskosten |
|
Abschreibungen
kumuliert |
|
|
Buchwert |
|
01.01.2023
31.12.2023 |
Zugänge
Abgänge |
01.01.2023
31.12.2023 |
Abschreibungen
Zuschreibungen |
Abgänge
|
01.01.2023
31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|
A. Anlagevermögen
|
|
|
|
|
|
|
|
I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
|
|
|
| 1. EDV-Software |
116.108,62 |
0,00 |
76.805,62 |
10.716,00 |
0,00 |
39.303,00 |
|
116.108,62 |
0,00 |
87.521,62 |
0,00 |
|
28.587,00 |
|
II. Sachanlagen
|
|
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten,
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
|
|
|
|
|
|
| Bauten |
624.114,33 |
0,00 |
188.469,62 |
14.159,00 |
0,00 |
435.644,71 |
|
624.114,33 |
0,00 |
202.628,62 |
0,00 |
|
421.485,71 |
|
davon Grund- und Bodenanteil von
Bauten |
77.175,71
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
77.175,71
|
|
77.175,71
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
77.175,71
|
| 2. technische
Anlagen |
1.920.229,61 |
115.000,00 |
1.636.385,61 |
102.321,00 |
0,00 |
283.844,00 |
|
2.035.229,61 |
0,00 |
1.738.706,61 |
0,00 |
|
296.523,00 |
| 3. andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
269.539,68 |
71.702,32 |
205.075,68 |
22.930,41 |
5.226,00 |
64.464,00 |
|
333.214,09 |
8.027,91 |
222.780,09 |
0,00 |
|
110.434,00 |
|
2.813.883,62 |
186.702,32 |
2.029.930,91 |
139.410,41 |
5.226,00 |
783.952,71 |
|
2.992.558,03 |
8.027,91 |
2.164.115,32 |
0,00 |
|
828.442,71 |
| Summe
Anlagenspiegel |
2.929.992,24 |
186.702,32 |
2.106.736,53 |
150.126,41 |
5.226,00 |
823.255,71 |
|
3.108.666,65 |
8.027,91 |
2.251.636,94 |
0,00 |
|
857.029,71 |
1.3.2. Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände
|
Gesamtbetrag |
davon Restlaufzeit
bis 1 Jahr |
davon Pauschalwert-
berichtigung |
|
EUR |
EUR |
EUR |
|
II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
|
| 1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
164.470,71 |
164.470,71 |
-826,49 |
| Vorjahr |
182.818,25 |
182.818,25 |
0,00 |
| 2. sonstige
Vermögensgegenstände |
1.338,89 |
1.338,89 |
0,00 |
| Vorjahr |
48.305,02 |
48.305,02 |
0,00 |
|
165.809,60 |
165.809,60 |
-826,49 |
| Vorjahr |
231.123,27 |
231.123,27 |
0,00 |
1.3.3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der Posten enthält Ausgaben vor dem
Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
1.3.4. Aktive latente Steuern
- keine -
1.3.5. Eigenkapital/Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Bilanzgewinn in voller Höhe auf neue Rechnung
vorzutragen.
1.3.6. Sonstige Rückstellungen
|
Stand 01.01.2023 |
Verwendung |
Zuweisung |
Stand 31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|
B. Rückstellungen
|
|
|
|
|
| 1.
Steuerrückstellungen |
0,00 |
0,00 |
42.703,45 |
42.703,45 |
| Vorjahr |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| 2. sonstige
Rückstellungen |
57.692,19 |
0,00 |
7.563,52 |
65.255,71 |
| Vorjahr |
118.284,33 |
75.511,00 |
14.918,86 |
57.692,19 |
|
57.692,19 |
0,00 |
50.266,97 |
107.959,16 |
| VORJAHR |
118.284,33 |
75.511,00 |
14.918,86 |
57.692,19 |
1.3.7. Verbindlichkeiten
|
|
Gesamtbetrag |
davon Restlaufzeit
bis 1 Jahr |
davon Restlaufzeit
über 1 Jahr |
davon Restlaufzeit
zw. 1 und 5 Jahre |
|
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
|
C.
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
| 1. |
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
62.423,61 |
62.423,61 |
0,00 |
0,00 |
|
Vorjahr |
142.469,11 |
98.908,62 |
43.560,49 |
43.560,49 |
| 2. |
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
101.096,58 |
101.096,58 |
0,00 |
0,00 |
|
Vorjahr |
54.431,09 |
54.431,09 |
0,00 |
0,00 |
| 3. |
sonstige
Verbindlichkeiten |
97.159,08 |
97.159,08 |
0,00 |
0,00 |
|
Vorjahr |
21.367,28 |
21.367,28 |
0,00 |
0,00 |
|
davon aus Steuern
|
18.002,37
|
18.002,37
|
0,00
|
0,00
|
|
Vorjahr
|
25.644,53
|
25.644,53
|
0,00
|
0,00
|
|
davon im Rahmen der sozialen
Sicherheit |
696,60
|
696,60
|
0,00
|
0,00
|
|
Vorjahr
|
115,39
|
115,39
|
0,00
|
0,00
|
|
|
260.679,27 |
260.679,27 |
0,00 |
0,00 |
|
VORJAHR |
218.267,48 |
174.706,99 |
43.560,49 |
43.560,49 |
9.3.8
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
- keine -
1.4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt.
Die Aufgliederung der Umsatzerlöse wurde unter
Bezug auf § 288 Abs. 2 HGB unterlassen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in
voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit.
1.5. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch die Herren Grass und
Krebs.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Angabe der Vergütung der
Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs.
4 HGB.
1.6. Angaben über Beteiligungen an anderen
Unternehmen
- keine -
1.7. Angaben gem. § 42 Abs. 3 GmbHG
Forderungen gegen Gesellschafter bestehen am
Abschlussstichtag in Höhe von 0,00 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).
Welzheim, den 23.07.2024
Roland Krebs
Hans-Otto Grass
Fabien Grass
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