BestPhago
GmbH
Speyer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
92.886,43 |
97.052,24 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
841,00 |
5.260,00 |
| II.
Sachanlagen |
66.811,00 |
66.562,00 |
| III.
Finanzanlagen |
25.234,43 |
25.230,24 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.464.580,59 |
1.149.295,48 |
| I.
Vorräte |
362.792,44 |
359.616,65 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
178.982,25 |
175.125,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
630,00 |
2.220,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
922.805,90 |
614.553,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.934,56 |
30.469,07 |
| Aktiva |
1.566.401,58 |
1.276.816,79 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.168.328,01 |
937.837,26 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
50.000,00 |
50.000,00 |
| III.
Gewinnrücklagen |
150.000,00 |
100.000,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
818.328,01 |
637.837,26 |
| davon
Gewinnvortrag |
637.837,26 |
391.613,10 |
| B.
Rückstellungen |
126.754,55 |
137.207,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
271.319,02 |
201.772,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
245.592,24 |
201.772,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
25.726,78 |
|
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
110.000,00 |
0,00 |
| Passiva |
1.566.401,58 |
1.276.816,79 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS, ZU
BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Speyer und ist
unter der Firma BestPhago GmbH im Handelregister des
Amtsgerichts Ludwigshafen unter HRB 61055 eingetragen.
Sie ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.v. §
267 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB). Die Gesellschaft
macht für
Aufstellungszwecke von den eingeräumten
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach
- § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB (Wegfall
des Lageberichts),
- § 274 a HGB (Befreiung von der
Abgrenzung latenter Steuern, usw.) und
- § 288 Abs. 1 HGB (reduzierter
Anhang)
Gebrauch.
Für
Offenlegungszwecke werden die eingeräumten
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften nach
- § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB
(verkürzte Bilanz mit nach Buchstaben und
römischen Zahlen bezeichneten Posten)
- § 274 a HGB (Befreiung von der
Abgrenzung latenter Steuern, usw.)
- § 288 Abs. 1 HGB (reduzierter
Anhang) und
- § 326 Abs. 1 HGB (Einreichung nur
der -verkürzten- Bilanz und des -reduzierten-
Anhangs)
in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der handelsrechtlichen
Rechnungslegungsvorschriften nach §§ 242 ff. und
§§ 264 ff. HGB erstellt. Die Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden im Wesentlichen beibehalten.
Für ertragsteuerliche Zwecke wurde eine
Überleitungsrechnung gem. § 60 Abs. 2 der
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung gefertigt.
Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der
teilweisen Ergebnisverwendung aufgestellt.
B. ANGABEN ZUR BILANZ
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Unter anderem ist ein (entgeltlich erworbener)
Vermögensgegenstand "Geschäfts- oder Firmenwert"
ausgewiesen. Dieser wurde zu Anschaffungskosten vermindert
um lineare Abschreibungen angesetzt. Die Nutzungsdauer
wurde bis einschließlich Geschäftsjahr 2009 auf
der Grundlage von § 7 Abs. 1 Satz 3 des
Einkommensteuergesetzes (EStG) mit 15 Jahren angesetzt. Ab
dem Geschäftsjahr 2010 erfolgte unter
Berücksichtigung einer wirtschaftlichen
Gesamtnutzungsdauer von 5 Jahren eine Abschreibung auf die
restliche Nutzungsdauer.
2. Sachanlagen
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten
abzüglich linearer Abschreibungen bewertet.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter aus dem
Geschäftsjahr 2007 wurden einheitlich linear
entsprechend einer Nutzungsdauer von 5 Jahren
abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2008 und 2009 wurden die
geringwertigen Wirtschaftsgüter, soweit nicht vom
Sammelposten des § 6 Abs. 2a EStG erfasst, im vollen
Umfang abgeschrieben.
Ab dem Geschäftsjahre 2018 werden die
geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten
bis jeweils 800,00 Euro nach § 6 Abs. 2 EStG in voller
Höhe abgezogen.
Den Abschreibungen des Sachanlagevermögens
liegen Nutzungsdauern zwischen 2 und 15 Jahren zugrunde.
3. Vorräte
Der Wertansatz des Vorratsvermögens beruht auf
einer permanenten Inventur.
Die Bewertung der Warenvorräte erfolgte im
Wesentlichen zu Einstandspreisen.
4. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Einzelwertberichtigungen waren nicht zu bilden. Wegen des
allgemeinen Ausfalls- und Kreditrisikos wurde eine
Pauschalwertberichtigung vorgenommen.
5. (Sonstige) Rückstellungen
Die (sonstigen) Rückstellungen
berücksichtigen alle bis zur Bilanzerstellung bekannt
gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die
das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie wurden in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
6. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert. Aus der Lieferung von
Waren bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.
C. SONSTIGE ANGABEN
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 8 Mitarbeiter.
Speyer, 04.06.2024
gez.
Ulrich Klumpp, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.06.2024
festgestellt.
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