Jupiter Enterprise Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alois Peter-Henrik Dr. Blum-Barth seit 13.11.2024 | Vorstandsmitglied |
Lars Krug seit 28.5.2024 | Vorstandsmitglied |
Christoph Abels seit 28.5.2024 | Prokura |
Patrick Loewe seit 28.5.2024 | Prokura |
Marco Meenzen seit 28.5.2024 | Prokura |
Philipp Brose seit 28.5.2024 | Prokura |
Bernd Neumann seit 28.5.2024 | Vorstandsmitglied |
Hans-Jürgen Bayer seit 28.5.2024 | Prokura |
Andre de Brün seit 28.5.2024 | Prokura |
Stephan Schröder seit 28.5.2024 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Frankfurter Pensionskasse AG (vormals: Generali Deutschland Pensionskasse AG)Bad Homburg v. d. Höhe (vormals: Aachen )Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhalt Aufsichtsrat Vorstand Bericht des Aufsichtsrats: Lagebericht Gesamtwirtschaftliche Lage Finanzmärkte Versicherungswirtschaft Geschäftsentwicklung Kapitalanlagen Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag Organisation Risiken der zukünftigen Entwicklung und deren Steuerung Ausblick In der Berichtszeit betriebene Versicherungsarten Jahresabschluss 2023 Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023 - Aktiva Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023 - Passiva Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 Anhang Allgemeine Angaben Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Erläuterungen zur Bilanz - Aktiva Erläuterungen zur Bilanz - Passiva Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige Angaben Anlage zum Anhang Anlage zum Anhang Überschussanteil-Sätze 2024 Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Aufsichtsrat Uli Rothaufe Vorsitzender (bis 31.12.2023) Mitglied des Vorstands der Generali Deutschland AG Chief Insurance Officer Life and Health der Generali Deutschland AG Helmut Zimmer stellvertretender Vorsitzender (bis 31.12.2023) Mitglied des Vorstands der Volksfürsorge Versorgungskasse VVaG Petrissa Gath (bis 31.12.2023) Generalbevollmächtigte der Deutsche Bausparkasse Badenia Aktiengesellschaft Dr. Christian Wrede Vorsitzender (ab 01.01.2024) Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf stellvertretender Vorsitzender (ab 01.01.2024) Unternehmer Andrew Zeissink (01.01.2024 bis 31.12.2024) Senior Assistant President der FOSUN Gruppe Georg Mehl (seit 01.02.2024) Unternehmer Vorstand Mathias Endres Vorsitzender des Vorstands (bis 31.12.2023) Chief Executive Officer Daniel Spooren Mitglied des Vorstands (bis 31.12.2023) Chief Financial Officer / Chief Insurance Officer Life Dr. Thorsten Fischer Mitglied des Vorstands (bis 31.12.2023) Chief Business Officer Bernd Neumann Mitglied des Vorstands (ab 01.01.2024) Geschäftsbereich Finance Chief Financial Officer Lars Krug Mitglied des Vorstands (ab 01.01.2024) Geschäftsbereich IT Chief Technology Officer Christian Subbe Mitglied des Vorstands (ab 01.01.2024) Geschäftsbereich Kapitalanlagen Chief Investment Officer Bericht des Aufsichtsrats:Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der Gesellschaft während des Geschäftsjahres laufend überwacht. Er wurde durch vierteljährliche schriftliche Berichterstattungen des Vorstands über die Geschäftsentwicklung sowie über wesentliche Vorgänge unterrichtet und trat darüber hinaus zu zwei ordentlichen Sitzungen zusammen. Der Vorstand berichtete in diesen Sitzungen des Gremiums und stand für Rückfragen und ausführliche Erörterungen im Plenum zur Verfügung. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 der Frankfurter Pensionskasse AG (vormals Generali Deutschland Pensionskasse AG) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss mit Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 sowie die Berichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts wurden dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Dem Aufsichtsrat hat zudem der Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars vorgelegen. In der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats wurden der Jahresabschluss mit Lagebericht, die Berichte des Wirtschaftsprüfers sowie der Bericht des Verantwortlichen Aktuars erläutert und eingehend erörtert. Aus der umfassenden Prüfung der Berichte und des Jahresabschlusses mit Lagebericht ergaben sich für den Aufsichtsrat keine Einwände. Der Aufsichtsrat billigt den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023. Der Jahresabschluss ist somit gemäß § 172 AktG festgestellt. Herr Uli Rothaufe, Herr Helmut Zimmer und Frau Petrissa Gath haben ihr Aufsichtsratsmandat mit Ablauf der Hauptversammlung vom 20.12.2023 niedergelegt. In der Hauptversammlung vom 20.12.23 wurden Herr Dr. Christian Wrede, Herr Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf und Herr Andrew Zeissink als neue Aufsichtsräte bestellt. In der Aufsichtsratssitzung vom 28.12.2023 wurde Herr Dr. Christian Wrede zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats und Herr Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf zu seinem stellvertretenden Vorsitzenden gewählt. Herr Zeissink hat sein Aufsichtsratsmandat zum 31.01.2024 niedergelegt. In der Hauptversammlung vom 26.01.2024 wurde Herr Georg Mehl als neues Aufsichtsratsmitglied ab 01.02.2024 bestellt.
Bad Homburg, 17. April 2024 Der Aufsichtsrat Dr. Christian Wrede, Vorsitzender Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf, stellvertretender Vorsitzender Georg Mehl, Mitglied des Aufsichtsrats Gesamtwirtschaftliche Lage Die gesamtwirtschaftliche Lage war im Jahr 2023 durch eine globale Schwäche der Industriekonjunktur bei gleichzeitig nachlassender Inflation sowie durch eine zunehmend restriktive Geldpolitik gekennzeichnet. Die geopolitischen Spannungen weiteten sich aus, insbesondere durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine und die aufflammenden Konflikte in Nahost. Nachdem die Konjunktur in Deutschland im 1. Halbjahr 2023 nahezu stagnierte, rutschte sie im 2. Halbjahr in die Rezession. Im Vergleich zum Vorjahr ging das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2023 zurück - und zwar um 0,1%. Verursacht wurde dieser Rückgang vor allem durch eine Schwäche des realen privaten Konsums, während gleichzeitig auch die Staatsnachfrage und die Exporte abnahmen. Der private Konsum wurde insbesondere durch die hohe, aber im Jahresverlauf nachlassende Inflation gehemmt. Trotz hoher Nominallohn-Abschlüsse gingen die Reallöhne zu Jahresbeginn noch zurück, drehten mit der nachlassenden Inflation dann jedoch ins Positive. Die Inflationsrate gab im 4. Quartal spürbar nach. Die Energiekomponente wirkte aufgrund von sinkenden Energiepreisen und Basiseffekten disinflationär, während vor allem Nahrungsmittel weiter hohe Preissteigerungsraten aufwiesen. Für das Gesamtjahr 2023 betrug die harmonisierte Inflationsrate 6,0%, nach 8,7% im Vorjahr. Die Konjunktur im Euroraum konnte im 2. Halbjahr eine technische Rezession knapp vermeiden. Insgesamt ist der Euroraum jedoch weniger exportabhängig und weniger durch das verarbeitende Gewerbe geprägt als Deutschland, sodass wir für das Gesamtjahr ein bescheidenes Wachstum von 0,5% erwarten. Die Inflation hat im Euroraum im Jahresverlauf ebenfalls deutlich nachgelassen und betrug im Jahresdurchschnitt 2023 5,5%. Aufgrund der hohen Inflation hat die Europäische Zentralbank ihre Geldpolitik deutlich gestrafft und damit zu einer nachlassenden gesamtwirtschaftlichen Nachfrage beigetragen. Sie hat den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Einlagenfazilität schrittweise bis Mitte September auf 4,5% bzw. 4% erhöht, danach aber unverändert belassen. Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat zudem beschlossen, die Tilgungsbeträge aus dem Vermögensankaufsprogramm (Asset Purchase Programme) ab Juli 2023 nicht wieder anzulegen. Im Dezember kündigte die EZB an, dass dies auch für das Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP) ab dem zweiten Halbjahr 2024 geschehen soll. Auch in den USA wurde die Geldpolitik stark gestrafft, mit einem Zinsband für die Leitzinsen von 5,25% bis 5,5%. Im Gegensatz zu Europa und anderen Teilen der Welt blieb hier die Konjunktur jedoch widerstandsfähiger, was in erster Linie auf einen robusten Dienstleistungskonsum sowie einen Fokus von Investitionen auf immaterielle Wirtschaftsgüter zurückzuführen war. Die Inflation hat sich ebenfalls abgeschwächt und lag im Jahr 2023 bei 4,2%, nach 8,0% im Vorjahr. Finanzmärkte Im Jahr 2023 dominierten zunächst die hohe Inflation sowie die Auswirkungen der Leitzinsanhebungen das Marktgeschehen. Die Pleite der Silicon Valley Bank im März ließ vorübergehend Befürchtungen hinsichtlich der Stabilität des Finanzsektors aufkommen. Zu Beginn des Sommers beförderte der nunmehr deutliche Rückgang der Inflationsraten von ihren Spitzenwerten die Erwartung, dass die Stagflation überwunden werden könnte. Im Verlauf des dritten Quartals setzte sich zudem die Erwartung durch, dass sowohl die Fed als auch die EZB keine weiteren Leitzinsanhebungen planen. Trotz Unsicherheiten auf Grund gestiegener geopolitischer Risiken nahm der Optimismus an den Märkten zu, getrieben von der Erwartung rückläufiger Leitzinsen im Jahr 2024. In diesem Umfeld sank die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen im Verlauf des Jahres. Sie stieg zunächst allerdings bis weit in das Jahr hinein bis auf 3%. Dabei machte sich an den Märkten auch der Entzug von Liquidität seitens der EZB sowie der Stopp von Reinvestitionen auslaufender Staatsanleihen bemerkbar, die unter dem Vermögensankaufsprogramm (Asset Purchase Programme) erworben wurden. Im Zuge niedrigerer Inflationsraten und einer rezessiven Konjunktur begann diese Rendite aber wieder zu sinken. Am Jahresende lag sie bei 2,03%, nach 2,56% ein Jahr zuvor. Im Euroraum engte sich die Renditedifferenz zwischen Anleihen der südeuropäischen Länder und Bundesanleihen ein, diese Volkswirtschaften profitierten unter anderem von Höherstufungen durch Ratingagenturen und zeigten sich konjunkturell wesentlich stärker als Deutschland. Über das gesamte Jahr tendierten die Aktienmärkte aufwärts: Im Schlussquartal trugen vor allem Spekulationen über eine geldpolitische Wende der Zentralbanken zusammen mit der Erwartung einer in den USA soliden und im Euroraum sich aufhellenden Konjunktur zu einer Aufwärtsbewegung bei. Der US- Aktienmarkt gewann über das Jahr 24,2%, der europäische Markt nahm mit 16% etwas weniger zu. Der Euro gewann über das Jahr an Wert gegenüber dem US-Dollar. Versicherungswirtschaft Trotz der weiterhin unsicheren konjunkturellen Wirtschaftslage sowie einer rückläufigen Inflation erwartet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) für die Branche ein leichtes Beitragsplus für das Geschäftsjahr 2023. Die großen Trends bleiben recht konstant und wirken sich auf die einzelnen Geschäftssegmente der Versicherung unterschiedlich aus: Reale Einkommensrückgänge belasten insbesondere das Geschäft der Lebensversicherer. In den Sparten der Schaden- und Unfallversicherung und der Privaten Krankenversicherung kommt es zu Wachstum, vor allem aufgrund erforderlicher Beitragsanpassungen. Über alle Sparten hinweg wird 2023 ein Beitragsplus von 0,6% erwartet. Auf Basis vorläufiger Informationen des GDV rechnen wir für das Jahr 2023 für die Lebensversicherung insgesamt (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) mit einem Beitragsrückgang im Vergleich zum Vorjahr. Vor allem eine weiterhin schwache Nachfrage nach Lebensversicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag belastet hier das Geschäft. Für die Private Krankenversicherung ist ein Anstieg der Beitragseinnahmen zu erwarten. Dahinter stehen insbesondere höhere Leistungen, eine anhaltende Nachfrage nach Krankenzusatzversicherungen und auch das wachsende Segment der Betrieblichen Krankenversicherung. In der Schaden- und Unfallversicherung wird ebenfalls mit einem Beitragswachstum gerechnet. Dieses ist auch auf die Summenanpassungen in der Sach- und Unfallversicherung zurückzuführen. Technische Regulierungsstandards zur Offenlegungsverordnung (OffVO) Seit 1. Januar 2023 ist es gemäß der technischen Regulierungsstandards zur OffVO für Versicherungsanlageprodukte erforderlich, vorvertragliche Informationen (Pre-Contractual Disclosures) an Neukunden, sowie regelmäßige Informationen (Periodic Disclosures) an Bestandskunden mit jeweils standardisierten Informationen über die ESG-Anteile (Environmental, Social and Governance) in den gewählten Kapitalanlagen zu übermitteln. Darüber hinaus ist es seit 30. Juni 2023 gemäß der technischen Regulierungsstandards zur OffVO für Versicherungsanlageprodukte erforderlich, eine Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principle Adverse Impact Statement) auf Ebene des Unternehmens abzugeben, sofern diese berücksichtigt werden. Die Frankfurter Pensionskasse AG berücksichtigt keine nachteiligen Auswirkungen ihrer Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Sie konzentriert sich auf konservative Anlagen, um Rentenansprüche sicherzustellen. Ihr Portfolio ist relativ klein. Trotzdem müssen die Kapitalanlagen kostengünstig und schlank verwaltet werden. Der Vorstand der Frankfurter Pensionskasse AG achtet darauf, dass dies in einem vertretbaren Kosten-Nutzen-Verhältnis geschieht. Berücksichtigt er die nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, erhöhen sich die Kosten. Dies liegt unter anderem auch an der damit verbundenen aufwändigen Berichterstattung. Kapitalanlagen Seit Beginn des Jahres 2022 ist ein deutlicher Anstieg der Zinsen zu beobachten. Orchestriert wurde dieser Anstieg von den wichtigsten Notenbanken (insbesondere Fed und EZB), die in mehreren Zinsschritten die jeweiligen Leitzinsen weiter erhöht haben. Am Markt sind somit Wiederanlagerenditen beispielsweise auf Staats- und Unternehmensanleihen mit gutem Rating zu erzielen, die deutlich über dem durchschnittlichen Niveau der letzten Jahre liegen. Insofern bieten sich Investoren aktuell weiterhin gute Rahmenbedingungen in der Kapitalanlage, wenngleich die globalen Faktoren weiterhin von hoher Unsicherheit gekennzeichnet sind. Neben dem andauernden Krieg in der Ukraine kam im Jahr 2023 auch noch der Konflikt im Nahen Osten hinzu - und damit ein weiteres geopolitisches Risiko. Entsprechend ausgeprägt ist die Volatilität bei einigen Assetklassen. Geschäftsentwicklung Übertragung der Generali Deutschland Pensionskasse AG an Frankfurter Leben und Umfirmierung in Frankfurter Pensionskasse AG Die Generali Deutschland AG hat sich Anfang Mai 2023 mit dem Spezialisten Frankfurter Leben auf eine Übertragung der Generali Deutschland Pensionskasse AG mit Wirkung zum 31.12.2023 24:00 Uhr geeinigt. Zum gleichen Zeitpunkt wurden wesentliche Verträge gekündigt, so der Gewinnabführungsvertrag und der Rahmenvertrag über Dienstleistungen mit der Gernerali Deutschland AG, weitere Serviceverträge mit der, Generali Deutschland Service GmbH, Generali Real Estate S.p.A. und der Generali Deutschland Lebensversicherung AG. Der mit der Generali Deutschland AG bestehende Rückversicherungsvertrag wurde zum 01.01.2024 0:00 Uhr beendet. Die beiden Nachrangdarlehen wurden an die Frankfurter Pension Management & Service GmbH & Co. KG übertragen. Die Transaktion steht im Einklang mit der Strategie der Generali Group "Lifetime Partner 24: Driving Growth. Mit der Eintragung im Handelsregister am 08. Februar 2024 wurde die Generali Deutschland Pensionskasse AG in Frankfurter Pensionskasse AG umfirmiert und ihr Sitz von Aachen nach Bad Homburg verlegt. Die Frankfurter Pensionskasse AG wurde 2002 als spezialisierte Altersvorsorgegesellschaft gegründet. Ihr Portfolio wurde hauptsächlich in den Jahren 2003 bis 2005 gezeichnet. Zum Jahresende 2016 wurde das Neugeschäft der Frankfurter Pensionskasse AG eingestellt. Neugeschäftsentwicklung Die Frankfurter Pensionskasse AG hat ihr aktives Neugeschäft seit 2017 eingestellt. Neugeschäft erfolgt grundsätzlich nur noch im Rahmen von vereinbarten Dynamikerhöhungen bei Bestandsverträgen und der Absicherung neuer Mitarbeiter in bereits bestehende Kollektive. Vertragsgemäß zeichnet die Frankfurter Pensionskasse AG dieses Neugeschäft, aber es kompensiert nicht, dass die gebuchten Bruttobeiträge und der Bestand unverändert sinken. Die Frankfurter Pensionskasse AG (FPK) hat im Geschäftsjahr 2023 ein eingelöstes Neugeschäft in laufenden Jahresbeiträgen von 625,4 Tsd. € (Vj. 708,0 Tsd. €) gezeichnet. Der Rückgang zum Vorjahr betrug 11,7%. Dies ist auf die laufenden Beiträge aus Dynamikerhöhungen in Höhe von 490,5 Tsd. € zurückzuführen, die sich um 20,0% im Vergleich zum Vorjahr verringert haben. Das Ergebnis der laufenden Beiträge aus Nachversicherungen zugunsten von neuen Arbeitnehmern in bestehenden Kollektiven stieg entgegen dem mittelfristigen Trend an und lag bei 134,9 Tsd. € (2022: 94,9 Tsd. €; 2021: 85,3 Tsd. €). Bestandsentwicklung Im Verlaufe des Geschäftsjahres sank der Bestand um 84,1 Mio. € (-2,8%) auf eine Versicherungssumme von 2,9 Mrd. €. Der Bestand verringerte sich damit in ähnlicher Größenordnung wie im Vorjahr (Abw. im Vj. - 81,9 Mio. €). Die Anzahl der Versicherungsverträge im Bestand reduzierte sich um 4.046 Stück auf 148.353 Stück. Die Stornoquote aus vorzeitigen Abgängen (Rückkäufe, Umwandlungen in beitragsfreie Versicherungen und sonstige vorzeitige Abgänge) - bemessen am laufenden Jahresbeitrag des mittleren Bestandes - lag bei 2,3% und damit auf dem Wert des Vorjahres. Das absolute Stornovolumen nach laufendem Jahresbeitrag verzeichnete einen Wert von 2.060,9 Tsd. € und verringerte sich somit um 156,5 Tsd. € bzw. -7,1%. Ertragslage Beitragseinnahmen Die gebuchten Bruttobeiträge sanken im Geschäftsjahr 2023 um 6,2 Mio. € bzw. 6,4% auf einen Wert von 91,8 Mio. € (Vj. 98,1 Mio. €). Damit nahmen sie etwas stärker ab als der Bestand nach laufenden Beiträgen (-6,1%). Ausgezahlte Versicherungsleistungen an unsere Kunden Im Verlaufe des Geschäftsjahres wurden Leistungen in Höhe von 95,1 Mio. € (Vj. 86,0 Mio. €) an die Versicherungsnehmer ausgezahlt. Die Versicherungsleistungen enthielten 85,1 Mio. € für Abläufe und Renten, 6,3 Mio. € für Rückkäufe sowie 3,7 Mio. € für Todesfälle. Abschluss- und Verwaltungskosten Die Abschlusskosten reduzierten sich im Geschäftsjahr aufgrund der um ein Viertel rückläufigen Abschlussprovisionen um 0,1 Mio. € bzw. 10,3% auf 0,7 Mio. € (Vj. 0,7 Mio. €). Der Abschlusskostensatz (Abschlusskosten in Prozent der Beitragssumme des eingelösten Neugeschäfts) betrug 6,8% (Vj. 6,7%). Die Verwaltungskosten sanken infolge niedrigerer Dienstleistungsaufwendungen um 0,1 Mio. € bzw. 4,1% auf 2,5 Mio. € (Vj. 2,6 Mio. €). Der Verwaltungskostensatz (Verwaltungskosten in Prozent der gebuchten Bruttobeiträge) lag bei 2,8% nach 2,7% im Vorjahr. Zinszusatzreserve Im Gegensatz zum Vorjahr wirkte im aktuellen Berichtsjahr eine Entlastung aus der Zinszusatzreserve mit einem Wert von -6,5 Mio. € (Vj. +4,6 Mio. €) auf das Geschäftsjahresergebnis. Bei der Ermittlung der Zinszusatzreserve wurden die Berechnungsgrundlagen mit den in der Realität zu beobachteten Entwicklungen verglichen und bei Bedarf aktualisiert. Der für Neu- und Altbestand zugrundeliegende Referenzzinssatz unter Anwendung der Korridormethode betrug zum 31. Dezember 2023 wie auch schon im Vorjahr 1,57%. Insgesamt erreichte die Zinszusatzreserve zum Jahresende 2023 einen Stand in Höhe von 437,8 Mio. € (Vj. 444,3 Mio. €). Gesamtüberschuss und Überschussverwendung Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Rohüberschuss vor Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) und nach Steuern -78,8 Mio. € (Vj. 0,1 Mio. €). Im Ergebnis wird nach Verlustübernahme ein Jahresüberschuss von 0,0 € (Vj. 0,0 €) ausgewiesen. Überschussbeteiligung unserer Versicherungsnehmer Die Überschussbeteiligung unserer Kundinnen und Kunden dotieren wir ausschließlich aus der RfB. Auch 2023 konnten wir nur für die Tarifgenerationen mit 0,0% und 0,5% Rechnungszins Zinsüberschussanteile zuteilen. Die laufende rechnerische Gesamtverzinsung der Versicherungsnehmerguthaben entsprach im Jahr 2023 damit stets dem Rechnungszinssatz, sie betrug mindestens jedoch 0,9%. Für die Tarifgenerationen mit 3,25% oder 2,75% Rechnungszins haben wir 2023 die Schlussüberschussbeteiligung gegenüber 2022 gesenkt. Die für die einzelnen Abrechnungsverbände und Bestandsgruppen festgelegten Überschussanteil-Sätze für das Jahr 2024 sind in der Anlage zum Anhang ausgewiesen. Darüber hinaus kann bei Beendigung einer Versicherung oder bei Beendigung ihrer Ansparzeit sowie während des Rentenbezugs eine Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig werden. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt gemäß § 153 Abs. 3 und 4 des Versicherungsvertragsgesetzes und - insbesondere im Hinblick auf die Bewertungsreserven aus festverzinslichen Kapitalanlagen - dem auf das Lebensversicherungsreformgesetz zurückgehenden § 139 Abs. 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Details hierzu enthält die Anlage zum Anhang dieses Geschäftsberichts. Liquiditätsplanung Die Liquiditätsplanung der Frankfurter Pensionskasse AG erfolgt konsistent zum strategischen Planungsprozess. Im Rahmen der Liquiditätsplanung wird eine detaillierte Projektion der Zahlungsflüsse erstellt. Im Wesentlichen enthält diese die Zahlungsströme aus operativen Aktivitäten (Prämien, Leistungen etc.), Investmentaktivitäten (Zinszahlungen, Fälligkeiten festverzinslicher Titel etc.), Ergebnisabführungen sowie Steuerumlagen. Darüber hinaus werden die Zahlungsströme der taktischen und strategischen Kapitalanlagenplanung entsprechend berücksichtigt. Ein kurzfristig bestehender Liquiditätsbedarf wird durch die entsprechende Wahl der Produkte sichergestellt. Zusätzlich zur beschriebenen Liquiditätsplanung führen wir mithilfe unseres Liquiditätsrisikomodells kennzahlgesteuerte Liquiditätsanalysen durch. Kapitalanlagen Entwicklung Kapitalanlagenbestand und Reserven Der Gesamtbestand an Kapitalanlagen (ohne Anlagen aus fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen) erhöhte sich im Geschäftsjahr um 7,0 Mio. € bzw. 0,2% auf 2.944,2 Mio. € (Vj. 2.937,1 Mio. €). Das Bruttoanlagevolumen der Kapitalanlagen im Jahr 2023 betrug 245,4 Mio. € (Vj. 385,8 Mio. €). Die Neuanlagen erfolgten überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren und in Investmentanteilen. Den Zugängen an Kapitalanlagen standen im gleichen Zeitraum Abgänge aus Fälligkeiten, Verkäufen und sonstigen Abgängen in Höhe von 238,4 Mio. € (Vj. 313,1 Mio. €) gegenüber. Der Saldo aus Stillen Reserven und Stillen Lasten verbesserte sich im Berichtszeitraum von -841,9 Mio. € auf -679,4 Mio. €. Die Anlagekategorie "Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere" stellte mit 2.592,4 Mio. € bzw. 88,1% die größte Kategorie aller Kapitalanlagen dar. Die Kapitalanlagen, die der Kategorie "Sonstige Ausleihungen" zugeordnet waren, beliefen sich auf 243,4 Mio. € bzw. 8,3% aller Kapitalanlagen. Die Kategorie "Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere" umfasste einen Betrag von 108,4 Mio. € bzw. 3,7% aller Kapitalanlagen. Ergebnis aus Kapitalanlagen Im Geschäftsjahr konnten laufende Erträge aus Kapitalanlagen in Höhe von 29,7 Mio. € (Vj. 62,6 Mio. €) erzielt werden. In den laufenden Erträgen des Vorjahres war eine Ausschüttung aus der GDPK-FI1 GmbH&Co. offene Investment KG in Höhe von 36,6 Mio. € enthalten, welche insbesondere zur Finanzierung des ZZR-Aufwands erforderlich war. Aus Zuschreibungen wurden Erträge in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €) vereinnahmt. Als Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen wurden 2,5 Mio. € (Vj. 0,4 Mio. €) realisiert. Diese stammten überwiegend aus dem Verkauf von Investmentanteilen. Damit beliefen sich die Erträge aus Kapitalanlagen (ohne Anlagen aus fondsgebundenen Überschussanteilen und Rentenversicherungen) insgesamt auf 32,4 Mio. € (Vj. 63,1 Mio. €). Die Aufwendungen für Kapitalanlagen (ohne Anlagen aus fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen) betrugen insgesamt 6,7 Mio. € (Vj. 3,9 Mio. €). Davon entfielen auf Verwaltungs-, Zins- und sonstige Aufwendungen für Kapitalanlagen 3,6 Mio. € (Vj. 2,8 Mio. €), auf Abschreibungen auf Kapitalanlagen 0,1 Mio. € (Vj. 0,6 Mio. €) und auf Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 2,9 Mio. € (Vj. 0,5 Mio. €). Per Saldo ergab sich ein Nettoergebnis in Höhe von 25,7 Mio. € (Vj. 59,3 Mio. €). Die laufende Durchschnittsverzinsung der Kapitalanlagen nach der Berechnungsmethode des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. belief sich auf 0,9% (Vj. 2,1%). Die Nettoverzinsung betrug 0,9% (Vj. 2,0%). Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag Der zwischen der Frankfurter Pensionskasse AG und der Generali Deutschland AG am 10./11. Dezember 2019 geschlossene Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 nach Genehmigung der BaFin aufgehoben und beendet. Organisation Verwaltung Die Frankfurter Pensionskasse AG hat keine eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Geschäft wird nach der Übertragung der Gesellschaft im Wesentlichen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Frankfurter Leben Holding GmbH und Co. KG, Bad Homburg, betrieben. Risiken der zukünftigen Entwicklung und deren Steuerung Ziele und Aufgaben des Risikomanagements Unsere Geschäfts- und Risikostrategie (inkl. der IT-Strategie) ermöglicht es uns, den Fokus auf unsere Kernkompetenzen - Übernahme und Steuerung von Risiken - zu legen. Darauf basierend steuern wir vielfältige Risiken. Diese sind durch das Pensionskassengeschäft und die damit einhergehenden Kapitalanlagen bestimmt. Daneben existieren Risiken aus dem allgemeinen Geschäftsbetrieb. Wir verfolgen dabei das Ziel, die Anforderungen aller Anspruchsgruppen zu berücksichtigen; so gewährleisten wir den nachhaltigen Erfolg unseres Unternehmens. Wesentliche Elemente des Risikomanagements sind:
Auf der Grundlage dieses Risikomanagementansatzes überwachen wir laufend die Risikoexponierung und leiten konkrete Maßnahmen entsprechend den Beschlüssen ein, um die nachhaltige Risikotragfähigkeit sicherzustellen und eine Gefährdung sowie eine Entwicklungsbeeinträchtigung unserer Gesellschaft auszuschließen. Governance-System Kernbestandteile des Governance-Systems sind das Risikomanagementsystem und das Interne Kontrollsystem (IKS) sowie angemessene Regelungen zum Outsourcing. Daneben werden Vorstand und Aufsichtsrat innerhalb der Organisationsstruktur des Unternehmens bestimmte Leitungs- und Überwachungsfunktionen zugewiesen. Die Einrichtung der unabhängigen Schlüsselfunktionen im Governance-System folgt einer Leitliniensystematik, die durch den Vorstand verabschiedet wurde und einem jährlichen Aktualisierungsprozess unterliegt. Die Risikomanagement-Funktion agiert unabhängig vom operativen Geschäft und verantwortet die Umsetzung und den Betrieb des Risikomanagementsystems. Grundsätze, Ziele und wesentliche Vorgaben des Risikomanagements sowie des Internen Kontrollsystems werden in spezifischen Leitlinien definiert. Vorstand Der gesamte Vorstand ist für Einrichtung und Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen sowie wirksamen Geschäftsorganisation des Unternehmens, die laufende Überwachung des Risikoprofils sowie die Einrichtung eines Frühwarnsystems verantwortlich. Der Vorstand wird regelmäßig über die unternehmensspezifischen Risiken sowie deren Auswirkungen und die ergriffenen bzw. geplanten Maßnahmen zu deren Steuerung informiert. Im Hinblick auf das Risikomanagement ist der Vorstand insbesondere verantwortlich für die:
Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand in seiner Geschäftsführung und berät ihn. Er wird durch regelmäßige Berichterstattung des Vorstands informiert. Risikomanagementsystem Das Risikomanagementsystem muss so gestaltet sein, dass die Identifikation, Bewertung, Überwachung, Steuerung und Berichterstattung der eingegangenen und potenziellen Risiken jederzeit möglich ist. Darüber hinaus wird die Integration des Risikomanagements in die Entscheidungsprozesse gefordert. Das Risikomanagementsystem muss alle internen und externen Risiken, denen ein Versicherungsunternehmen ausgesetzt ist, abdecken, zumindest jedoch die folgenden Bereiche:
Die Umsetzung des Risikomanagementsystems erfolgt mittels der Gremienstruktur sowie über Vorgaben und Strategien, die die Risikoneigung sowie den konkreten Umgang mit einzelnen Risiken festlegen. Die zentralen Gremien waren im Geschäftsjahr das "Country Risk Committee" sowie die segmentspezifischen Risk Management Committees, die bei der Generali Deutschland AG angesiedelt sind. Der strukturierte Prozess zur Risikoidentifikation und -klassifikation mündet in der Konzernrisikokonferenz und findet jährlich unter Teilnahme des Vorstands sowie weiterer Führungskräfte statt. Themen sind Risikominderungsmaßnahmen, die Entwicklung der Risikosituation sowie potenzielle neue Risiken. Seit dem 01. Januar 2024 ist das Risikomanagement der Gesellschaft in das Risikomanagementsystem der Frankfurter Leben-Gruppe eingebunden. Internes Kontrollsystem Das Interne Kontrollsystem (IKS) umfasst zum einen die Kontroll- und Überwachungsinstrumente der operativen Arbeitsprozesse in Form von Leitlinien, Arbeitsanweisungen und Verantwortlichkeiten und zum anderen die Überwachungsaufgaben der Governance-Funktionen in den ihnen zugewiesenen Bereichen. Hierdurch sollen das Unternehmensvermögen geschützt und eine ordnungsgemäße Rechnungslegung sowie die Einhaltung rechtlicher Vorschriften (z.B. aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz) sichergestellt werden. Das IKS umfasst alle operativen, nicht-operativen und technischen Kontrollen im Unternehmen. Das IKS folgt der Systematik der "Three Lines of Defense" (Verteidigungslinien) und spiegelt operative und verantwortungsspezifische Aspekte wider. In diesem Zusammenhang bilden die prozessimmanenten Kontrollen in den organisatorischen Abläufen sowie Managementkontrollen die erste Ebene der "Three Lines of Defense". Risikomanagement-Funktion, Compliance-Funktion und die versicherungsmathematische Funktion bilden die zweite Ebene und die unabhängige Überwachung durch die Interne Revisionsfunktion stellt die dritte Ebene dar. Bei den "Three Lines of Defense" handelt es sich um eine Systematik, die drei Arten von Überwachungsfunktionen unterschiedlichen Unternehmensebenen zuordnet. Struktur des Risikomanagementprozesses Erhebung der Risikosituation Die Erhebung der Risikosituation erfolgt durch die Identifikation und Bewertung aller quantifizierbaren und nicht quantifizierbaren Risiken über entsprechende Maßnahmen zur Risikominderung bzw. Risikosteuerung. Die Identifikation der qualitativen Risiken erfolgt durch Expertenschätzungen der Risikoverantwortlichen und folgt einem etablierten Prozess der Risikoidentifikation sowie der Risikokontrolle. Der jährliche Risikoidentifikationsprozess wird auf Basis von mit den Risikoverantwortlichen durchgeführten Interviews vorgenommen; er schließt mit der Konzernrisikokonferenz ab, die zu einer Risikoinventur mit einem aktuellen Risikoinventar führt. Das Risikoinventar wird in festgelegten Zeitabständen aktualisiert. Es umfasst Maßnahmen sowie deren Überwachung und deckt wesentliche operationelle und qualitative Risiken ab. Werden unterjährig außerhalb der regulären Risikoabfragen neue Risiken identifiziert oder erhöhen sich bekannte Risiken erheblich, wird ein Ad-hoc-Meldeprozess ausgelöst. Je nach Einstufung des Risikos erfolgt eine Meldung an den Vorstand der Gesellschaft, bei schwerwiegenden Risiken zusätzlich an den Aufsichtsrat sowie an die BaFin. Stresstests und Szenarioanalysen werden nach Bedarf in der Risikokonferenz detailliert erörtert. Darüber hinaus werden im Bedarfsfall Ad-Hoc-Analysen durchgeführt. Unternehmenssteuerung Die Risiko- und Solvabilitätsbewertung ist ein integraler Bestandteil der Managemententscheidungen, z.B. im Bereich Kapitalanlagen und Produkte sowie im strategischen Planungsprozess. Risikoübernahme bzw. -steuerungsaktivitäten erfolgen durch das Management. Grundlage der Risikosteuerung ist die Risikoberichterstattung, die Auskunft über die Gesamtrisikosituation gibt. In den Risikoberichten werden neben den wesentlichen Risiken auch die von der Geschäftsleitung beschlossenen Maßnahmen dokumentiert, deren Umsetzung und Wirksamkeit kontinuierlich überwacht werden. Berichterstattung Das Ziel der Berichterstattung ist es, dem Management Informationen zu den Ergebnissen der quantitativen und qualitativen Bewertungen des Risikoprofils der aktiv- und passivseitigen Bestände sowie zur gesamten Risikolage zur Verfügung zu stellen. Hierzu zählt auch eine Bewertung des Governance- Systems und der zugehörigen Prozesse. Bei signifikanten Änderungen des Risikoprofils, z.B. infolge einer Fusion oder Bestandsübertragung, erfolgt ein Ad-Hoc-Bericht. Die Risikoverantwortlichen informieren in ihrer regelmäßigen internen Berichterstattung die Risikomanagement-Funktion, die ihrerseits an den Vorstand berichtet und die Information für den Aufsichtsrat vorbereitet. Ad-hoc-Risiken werden zunächst an das Risikomanagement berichtet. Das Risikomanagement informiert den Vorstand und stimmt sich mit dem Vorstand über die endgültige Einstufung des Risikos ab. Bei schwerwiegenden Ad-hoc-Risiken erfolgt zudem seitens des Vorstands eine Information an den Aufsichtsrat. Das Risikomanagement fokussiert sich dabei auf die wesentlichen Risiken, die den dauerhaften Fortbestand oder die Risikotragfähigkeit unseres Unternehmens gefährden oder unser Unternehmen an der Erreichung der Geschäftsziele hindern können. In der laufenden Risikoberichterstattung stehen die Kapitalausstattung nach Solvabilität I, der BaFin- Stresstest und die wesentlichen übrigen Risiken im Fokus und bilden die Basis für Aussagen zur Risikolage der Gesellschaft. Dabei stellen wir zusätzlich zu den Risiken den Status des Maßnahmen-Controllings dar. Insgesamt stellt die Risikoberichterstattung sicher, dass die risikorelevanten Informationen systematisch und geordnet an die Entscheidungsträger weitergeleitet werden. Damit ist sie eine wesentliche Grundlage für die laufende Risikosteuerung. Aufbauend auf der im Risikobericht dokumentierten Risikoanalyse erarbeiten wir geeignete Maßnahmen zur Risikosteuerung, die sich grundsätzlich an den Richtlinien und vorgegebenen Limiten orientieren. Diese Maßnahmen berücksichtigen gesetzliche, ökonomische und sonstige Restriktionen. Der Vorstand beschließt und kontrolliert entsprechende Maßnahmen und verfolgt deren Wirksamkeit in einem systematischen Prozess. Dies gilt insbesondere, wenn von definierten Richtlinien abgewichen werden muss. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich die Risikosituation unterjährig verändert. Die nicht wesentlichen Risiken werden von den Risikoverantwortlichen im Rahmen der regulären Geschäftsprozesse gesteuert. Outsourcing Unter Outsourcing ist die Ausgliederung von Funktionen oder Prozessen an ein anderes Unternehmen (Dienstleister) zu verstehen; dabei kann es sich um konzerninterne oder konzernexterne Unternehmen handeln. Alle Aktivitäten und Prozesse mit Ausnahme von Leitungsaufgaben (u.a. die Verantwortlichkeit für die Einrichtung und Weiterentwicklung des Risikomanagement- und Internen Kontrollsystems) der Geschäftsleitung können ausgegliedert werden. Es muss dabei sichergestellt sein, dass die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation, die Qualität des Governance-Systems sowie die Prüfungs- und Kontrollrechte z.B. der Aufsichtsbehörde, der Revision etc. nicht beeinträchtigt sind. Das bedeutet, dass -auch unter Berücksichtigung der Leitlinien der Gruppe und der gesetzlichen Rahmenbedingungen- die vier Schlüsselfunktionen ausgegliedert werden können. Die Operationalisierung der Outsourcinganforderungen unter Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Anforderungen werden in der Outsourcing-Richtlinie sichergestellt. Sie standardisiert zur praktischen Umsetzung die Tools zum Performance- und Risikomanagement. Die regulatorischen Anforderungen finden in der Ausgestaltung der Dienstleistungsverträge ihre Berücksichtigung. Die Verträge spezifizieren die Leistungserbringung, z.B. durch Service Level Agreements, und enthalten zusätzlich Weisungs- und Kontrollrechte sowie Kontrollrechte für die Interne Revision und die Aufsichtsbehörden. Dies betrifft ebenso die Weiterverlagerung von Funktionen und Dienstleistungen an gruppenfremde Dienstleistungsgesellschaften, wie z.B. in Teilbereichen der IT. Im Geschäftsjahr waren die Funktionen der Gesellschaft überwiegend auf die Generali Deutschland AG sowie nationale und internationale Dienstleistungsgesellschaften der gesamten Generali Gruppe ausgegliedert. Die konzerninternen Gesellschaften waren im Geschäftsjahr vollständig in die Strukturen der Generali Gruppe eingebunden. Um die regulatorischen Anforderungen hinsichtlich der Aufsichts- und Monitoringaufgaben der outgesourcten Funktionen gewährleisten zu können, werden die Vorstände durch das Ausgliederungscontrolling unterstützt. Einige Kapitalanlageprozesse waren, soweit es sich um dispositive Prozesse und Prozesse zur Bewertung sowie zur Portfolioverwaltung handelt, im Geschäftsjahr an die internationalen Gesellschaften Generali Insurance Asset Management S.p.A. und Generali Real Estate S.p.A. ausgegliedert, die beide auch über Zweigniederlassungen in Deutschland verfügen. Diese Gesellschaften unterliegen direkt dem Governance-System der Assicurazioni Generali S.p.A., so dass die Anwendung einheitlicher Grundsätze sichergestellt ist. Entsprechende Funktionen bzw. Prozesse das Rechnungswesen sowie das Kapitalanlage-Controlling betreffend, werden in der Generali Deutschland AG betrieben. Seit dem 01. Januar 2024 sind die Funktionen an Unternehmen der Frankfurter Leben-Gruppe sowie die Generali Deutschland AG ausgegliedert. Zur Einbindung in das Governance-System und zur regelmäßigen Sicherstellung der Leistungserbringung benennen die Dienstleister fachliche Ansprechpartner. Die ausgliedernden Gesellschaften benennen ihrerseits für alle ausgegliederten Prozesse interne Verantwortliche, sog. Ausgliederungsbeauftragte. Die Ausgliederungsbeauftragen sammeln, dokumentieren und berichten risikorelevante Informationen und sind für die gesamte Outsourcing Lifecycle Dokumentation verantwortlich. Sie überwachen die jeweilige entsprechende Leistungserbringung durch den Dienstleister und stellen dem Vorstand bei Bedarf Informationen über den ausgegliederten Prozess sowie dessen Funktionsfähigkeit und die Wirksamkeit der Kontrollen zur Verfügung. Für die ausgegliederten Funktionen und Prozesse findet ein regelmäßiges Monitoring und Reporting auf der Basis von Service Level Agreements und bestimmten Key Performance Indicators statt. Die Letztverantwortung für Risiken in ausgegliederten Prozessen oder Funktionen und die Funktionsfähigkeit sowie Wirksamkeit des IKS in diesen Prozessen obliegt weiterhin den Vorständen der ausgliedernden Versicherungsunternehmen. Das zentrale Risikomanagement umfasst auch das Risikomanagement der konzerninternen Dienstleister und die mit der Dienstleistungserbringung verbundenen Risiken. Dabei wird über angemessene Risikomanagementmethoden sichergestellt, dass alle Risiken, die den ausgegliederten Prozessen innewohnen bzw. durch Outsourcing entstehen können, wirksam begrenzt, überwacht und berichtet werden. Basierend auf diesen Informationen werden regelmäßig bestimmte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen in den ausgliedernden Unternehmen durchgeführt. Risikostrategie Die Risikostrategie basiert auf der Geschäftsstrategie und dokumentiert die Risikoneigung der Gesellschaft sowie den Umgang mit den identifizierten und bewerteten Risiken. Der potenzielle Einfluss von Risiken auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wird dargestellt sowie daraus resultierende Leitlinien für deren Handhabung beschrieben. Dabei werden Risikoerwägungen und der Kapitalbedarf in den Management- und Entscheidungsfindungsprozess einbezogen. Die Geschäfts- und Risikostrategie sind so gestaltet, dass sie von den Verantwortlichen für die operative Steuerung der Risiken umgesetzt werden können. Die Geschäftsleitung überprüft die Geschäfts- und Risikostrategie (inkl. der IT-Strategie) mindestens einmal im Jahr. Bei substanziellen Veränderungen des Gesamtrisikoprofils, bspw. bei Aufnahme neuer Geschäftsfelder, Einführung neuer Kapitalmarkt-, Versicherungs- oder Rückversicherungsprodukte und Auswirkungen von Veränderungen in der Risikoeinschätzung, können Änderungen der Geschäfts- und Risikostrategie - auch unterjährig - erforderlich werden. Die Geschäfts- und Risikostrategie (inkl. der IT-Strategie) wird von der Geschäftsleitung verabschiedet, dem Aufsichtsrat berichtet und je nach Bedarf mit diesem erörtert. Risikotragfähigkeitskonzept Der Begriff Risikotragfähigkeit beschreibt die Fähigkeit eines Versicherungsunternehmens, Verluste mit Hilfe der vorhandenen Risikodeckungsmasse, d.h. ökonomischen Eigenmitteln, zu kompensieren, ohne dass daraus eine Gefahr für die Existenz des Unternehmens resultiert. Zur Sicherstellung einer hinreichenden Risikotragfähigkeit der Gesellschaft wurde ein Risikotragfähigkeitskonzept sowie Limite für verschiedene Risiken entwickelt. Deren Einhaltung wird laufend überwacht. Eigene Risikobeurteilung (ERB) Die Frankfurter Pensionskasse AG ist eine Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) und überwacht ihre Kapitaladäquanz nach einem geeigneten Verfahren durch Anwendung von Solvency-I. Im Dezember 2016 wurde die Richtlinie 2016/2341 (EU) über die Tätigkeiten und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV-II-Richtlinie) durch das europäische Parlament und den europäischen Rat veröffentlicht. Die Richtlinie ist fristgerecht in deutsches Recht umgesetzt worden und am 13.01.2019 in Kraft getreten. Die Richtlinie zielt auf ein eigenständiges Aufsichtsrecht für Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (EbAV) ab. Sie beinhaltet, in Anlehnung an das Aufsichtsregime Solvency II, erhöhte Anforderungen an die Geschäftsführung, d.h. die Einrichtung von Schlüsselfunktionen (Interne Revisionsfunktion, Versicherungsmathematische Funktion und Risikomanagementfunktion/unabhängige Risikocontrollingfunktion), die Etablierung von schriftlichen internen Leitlinien, die Berücksichtigung von sogenannten ESG-Faktoren in der Unternehmensführung der EbAV (ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Faktoren) sowie eine eigene Risikobeurteilung. Auch nach Umsetzung der EbAV-II- Richtlinie bleiben die Solvenzkapitalanforderungen gemäß Solvency I hingegen unverändert bestehen. Die reguläre eigene Risikobeurteilung (ERB) soll mindestens alle drei Jahre durchgeführt werden, auf Verlangen der Aufsichtsbehörde kann dies auch in kürzeren Abständen z.B. jährlich erforderlich werden. Bei einer kurzfristig eingetretenen Änderung des Risikoprofils muss eine Ad-hoc-ERB erstellt werden. Risikoprofil Im Folgenden werden für die Gesellschaft wesentliche Risiken beschrieben. Marktrisiko Das Marktrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung der Vermögens- und Finanzlage, der sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe und in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte ergibt. Marktrisiken bestehen aus Aktienkurs-, Zinsänderungs- , Immobilien-, Währungs- und Konzentrationsrisiken. Wir stehen als Pensionskasse der zentralen Herausforderung gegenüber, für unsere Kunden eine angemessene Rendite bei gleichzeitig begrenztem Risiko zu erwirtschaften. Unsere sicherheitsorientierte Anlagepolitik ist unter Zugrundelegung eines aktiven Asset-Liability-Managements (ALM) konsequent an der Risikotragfähigkeit unseres Unternehmens ausgerichtet. Die Duration des Gesamtportfolios liegt mit rund elf Jahren auf einem hohen Niveau. Die durchschnittliche Neuanlagerendite liegt bei rd. 3,7%. Ziel des jährlichen ALM-Prozesses ist es, unter Berücksichtigung der Geschäfts- und Risikostrategie (inkl. der IT-Strategie) und der Risikotragfähigkeit, der Wettbewerbssituation sowie aufsichtsrechtlicher Rahmenbedingungen eine verpflichtungsgerechte Kapitalanlagestruktur zu entwickeln. Unter diesen Rahmenbedingungen wird die Kapitalanlagestrategie für unsere Gesellschaft mit Hilfe von ALM- und SAA-Analysen (Strategische Asset Allokation) auf die Zielsetzung und das Geschäftsmodell unseres Unternehmens abgestimmt, wobei die aktuelle Portfoliostruktur von Aktiv- und Passivseite berücksichtigt wird. Unsere Kapitalanlagestrategie setzt daher darauf, die Kapitalanlagen breit zu mischen und zu streuen. Wir nutzen für die übrigen Vermögenswerte Diversifikationseffekte und reduzieren Kapitalanlagerisiken, so dass mögliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage begrenzt werden können. Voraussetzung dafür ist die Annahme, dass das Finanzsystem insgesamt stabil bleibt und sich keine allgemeine Systemkrise entwickelt. Aktienkursrisiko Unsere Gesellschaft ist per Jahresende 2023 bis auf einen geringen Dispositionsbestand für die in Fonds geführten Anlagen für fondsgebundene Überschussbeteiligungen und Rentenversicherungen nicht in Aktienfonds bzw. Aktien investiert. Zinsänderungsrisiko Das Zinsänderungsrisiko bezeichnet das Risiko nicht gleichartiger Wertveränderungen von zinssensitiven Aktiv- und Passivpositionen. Ursache ist die unterschiedliche Duration von Forderungen und Verbindlichkeiten. Der starke Zinsanstieg im Vorjahr 2022 beeinflusst die Marktwerte der Aktiva. In 2023 liegt das Zinsniveau weiterhin auf hohem Niveau. Der Marktwertrückgang der Kapitalanlagen wirkt sich hauptsächlich durch höhere stille Lasten im Anlagevermögen der Gesellschaft aus. Die Solvabilität der Gesellschaft wird dadurch nicht negativ beeinflusst. Grundsätzlich begrüßen wir den Zinsanstieg, da dies nicht nur kurzfristigen Einfluss hat, sondern auch perspektivisch durch höhere Neuanlagerenditen die Ertragslage der Kapitalanlagen in Relation zu den Verbindlichkeiten aus der Versicherungstechnik verbessert. Die höheren stillen Lasten der Kapitalanlagen haben auch Einfluss auf die zur Verfügung stehenden liquiden Mittel. Allerdings wird bei der Gesellschaft sehr auf das Asset Liability Matching geachtet. D.h. die Zahlungsströme aus der Versicherungstechnik sind sehr gut vorhersehbar und die Laufzeiten der Kapitalanlagen sind darauf bereits in der Vergangenheit angepasst worden. Daher sollte auch hieraus kein deutlich erhöhtes Risiko resultieren. Aufgrund des Zinsanstiegs stehen jedoch keine bzw. nur noch geringe Bewertungsreserven aus den Kapitalanlagen zur Verfügung. Dies hat einen deutlichen negativen Einfluss auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft. Immobilienrisiko Im Bereich der Immobilienanlagen verfolgen wir eine auf laufende Erträge ausgerichtete Strategie. Die Gesellschaft ist nur mit einem sehr geringen Anteil in diesem Anlagesegment von unter einem Prozent der Kapitalanlagen investiert. Die Assetklasse und das hieraus abgeleitete Risiko hat daher für die Gesellschaft nur eine sehr untergeordnete Bedeutung. Währungsrisiko Im Vergleich zu den auf Euro lautenden Kapitalanlagen ist unser Fremdwährungsexposure von deutlich untergeordneter Bedeutung. Es wird zudem aktiv überwacht und gesteuert, so dass hieraus keine materielle Risikoposition resultiert. Die Steuerung des Risikos aus Fremdwährung besteht im Wesentlichen in der permanenten Sicherung des überwiegenden Teils dieses Risikos aus Devisentermingeschäften. Insgesamt liegen die "offenen" Fremdwährungs-Positionen bei rd. 3,9% der gesamten Assets. Konzentrationsrisiko Das Konzentrationsrisiko bezeichnet das Risiko, das sich dadurch ergibt, dass das Unternehmen einzelne oder stark korrelierte Risiken eingeht, die ein bedeutendes Schaden- oder Ausfallpotenzial haben. Diese können in der Kapitalanlage, im Vertrieb, in der Versicherungstechnik oder in Form von Aktiv-/Passivkonzentration auftreten. Unsere Kapitalanlagen mischen und streuen wir und beachten dabei die Einzellimite, die internen Grenzen unserer Kapitalanlagerichtlinie und auch die aufsichtsrechtlichen Grenzen. Aufgrund unserer Kapitalanlagetätigkeit sind dennoch größervolumige Exposures gegenüber bestimmten Emittenten, Branchen, Staaten und Regionen unvermeidbar. Da wir beispielsweise Teile unserer Kapitalanlagen - wie branchenüblich - bei Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen investieren, sind wir gegenüber diesen entsprechend exponiert. Wir werten diese Exposures auf der Grundlage von Bonitätseinschätzungen regelmäßig aus und berichten darüber im Rahmen von Performance- und Risikoberichten. Kreditrisiko Das Kreditrisiko bezeichnet das Risiko, das sich aufgrund eines Ausfalls oder aufgrund einer Veränderung der Bewertung der Bonität (Kreditspread) von Wertpapieremittenten, Versicherungsnehmern, Rückversicherern und anderen Schuldnern ergibt, gegenüber denen das Unternehmen Forderungen hat. Kapitalanlagen Der insgesamt starke und von hoher Volatilität geprägte Zinsanstieg der letzten beiden Jahre führt bei einem Großteil der Zinstitel im Durchschnitt zu einer Umkehr der Bestandsbewertung von stillen Reserven zu stillen Lasten. Mit Bezug auf die Wieder- und Neuanlage ist jedoch eine erneute deutliche Verbesserung der Konditionen im Vorjahresvergleich festzustellen. Zur weiteren Stabilisierung der Neuanlagerendite setzen wir den Ausbau alternativer und auch globaler Anlagen fort. Insgesamt ist die Kreditqualität der Kapitalanlagen in 2023 weitestgehend unverändert gegenüber dem Vorjahr. Wir orientieren uns bei der Neuanlage von Kapitalanlagen am Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht unter Einbezug einer Adäquanz zu den vorhandenen Eigenmitteln. Ende 2018 hat die Gesellschaft eine Investment KG gegründet. In die Investment KG wurden in 2018 und 2019 Rentenpapiere zu Buchwerten transferiert. Mit den Rückübertragungen zu Marktwerten in 2019 wurden stille Reserven auf Rentenpapiere in der Investment KG konserviert. In 2023 erfolgte eine letzte Ausschüttung aus der Investment KG in Höhe von 0,7 Mio. €. Die Steuerungsmöglichkeiten aus dieser Investmentstrategie sind damit vollständig ausgeschöpft. Unter der Voraussetzung, dass es nicht zu einer Systemkrise kommt und aufgrund des aktiven Risikomanagements sowie unter Berücksichtigung der Diversifikationsgrade unserer Investmentportfolien sehen wir allein in Bezug auf das Kreditrisiko keine Gefährdung unserer Risikotragfähigkeit. Wir überwachen und managen unsere Kreditrisiken mittels eigenem Creditresearch sowie einer sehr engen Überwachung und Kontrolle aller Bestände, um jederzeit unsere Verbindlichkeiten vollständig und fristgerecht begleichen zu können. Durch die von uns verfolgte Kapitalanlagepolitik sehen wir zusammenfassend derzeit keine Kapitalanlagerisiken, welche die Risikotragfähigkeit in bestandsgefährdender Art und Weise beeinträchtigen würden. Nichtsdestotrotz bedeuten die Zinssteigerungen eine Belastung der Marktwerte und Reserven festverzinslicher Positionen. Forderungsausfallrisiko Neben dem Kreditrisiko im Bereich der Kapitalanlagen umfasst das Forderungsausfallrisiko Forderungspositionen speziell gegenüber Versicherungsnehmern und Vermittlern. Dem begegnen wir durch ein effizientes und konsequentes Mahnwesen unter Einbindung aller verantwortlichen Bereiche. In der passiven Rückversicherung waren im Geschäftsjahr alle Rückversicherungsverträge mit der Generali Deutschland AG abgeschlossen. Aufgrund der hohen Bonität der Generali Deutschland AG besteht hieraus kein erkennbares Ausfallrisiko. Segmentspezifische Risiken in der Rentenversicherung Die segmentspezifischen versicherungstechnischen Risiken der Rentenversicherung umfassen biometrische Risiken sowie das Kostenrisiko. Die Risiken bestehen in einer Abweichung von der Kalkulation bezüglich Anzahl, Zeitpunkt und Höhe der Versicherungsfälle bzw. der Kostensituation. Die biometrischen Risiken in der Rentenversicherung bestehen aus dem Langlebigkeitsrisiko und Invaliditätsrisiko. Es kann eine andere Sterblichkeit als erwartet auftreten. Ebenso kann die Anzahl Berufsunfähiger (Invaliditätsrisiko) die Annahmen übersteigen. Die Sicherheitsmargen in den biometrischen Rechnungsgrundlagen, die wir zur Ermittlung der Rückstellungen verwenden, sind nach Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars angemessen und ausreichend. Das Kostenrisiko resultiert daraus, dass die kalkulierten Abschluss- und Verwaltungskosten die entstehenden Kosten nicht decken. Die mit Sicherheitszuschlägen eingerechneten Kosten sind nach Einschätzung des Verantwortlichen Aktuars ebenfalls angemessen und ausreichend. Darüber hinaus wird im Rahmen der Gewinnzerlegung regelmäßig für den gesamten Bestand die aktuelle Auskömmlichkeit der Kosten- und biometrischen Annahmen überprüft. Im Geschäftsjahr 2023 haben wir die Zinszusatzreserve (ZZR) bei gegenüber dem Vorjahr unverändertem Referenzzins erstmalig abgebaut, konkret um 6,5 Mio. € vermindert (Vj. Aufbau um 4,6 Mio. €). Auch wenn die Deckungsrückstellungsverordnung unmittelbar nur für den deregulierten Bestand gilt, ermitteln wir seit 2019 mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde auch im regulierten Bestand die Zinszusatzreserve gemäß dem Verfahren analog zur Deckungsrückstellungsverordnung. Somit wurde die Zinszusatzreserve für 2023 mit dem für den Jahresabschluss 2023 gemäß Deckungsrückstellungsverordnung gültigen Referenzzins von 1,57% (bezogen auf die künftigen 15 Vertragsjahre) ermittelt. Trotz der bisher vorgenommenen Verstärkungen der Zinszusatzreserve ist damit zu rechnen, dass auch in künftigen Jahren Ertragszuschüsse bzw. Verlustübernahmen des Aktionärs erforderlich werden. Wir beteiligen die Versicherungsnehmer gemäß § 139 VAG an den Bewertungsreserven aus nicht zinstragenden Kapitalanlagen (z.B. Immobilien und Aktien). Bewertungsreserven aus festverzinslichen Kapitalanlagen werden dagegen nur berücksichtigt, sofern ein Sicherungsbedarf überschritten wird, dessen Ermittlung auf gesetzlichen Vorgaben beruht und dessen Parameter, mit denen für die Berechnung der Zinszusatzreserve übereinstimmen. Die Ausschüttungssperre für Dividenden bei Lebensversicherungsunternehmen ist gemäß § 139 Abs. 2 und Abs. 4 VAG geregelt. Zwischen der Frankfurter Pensionskasse AG als Tochterunternehmen und der Generali Deutschland AG als Mutterunternehmen bestand im Geschäftsjahr ein Gewinnabführungsvertrag; daher war die Frankfurter Pensionskasse AG im Geschäftsjahr hiervon nicht betroffen. Dieser Gewinnabführungsvertrag wurde inzwischen aufgehoben. Operationelles Risiko Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen sowie aus mitarbeiter- und systembedingten sowie externen Vorfällen. Das operationelle Risiko umfasst zudem Rechtsrisiken, nach unserer Definition jedoch nicht strategische Risiken und Reputationsrisiken. Operationelle Risiken sind ein unvermeidlicher Bestandteil der täglichen Geschäftstätigkeit. Dementsprechend werden die operationellen Risiken regelmäßig überprüft. Diese werden im Rahmen eines Risk Assessments bewertet. Hierzu führen die Compliance und Risikomanagement-Funktion Interviews mit den Risikoverantwortlichen durch, um die materiellen operationellen Risiken der Gesellschaft zu ermitteln. Unabhängig davon findet in Bezug auf die operationellen Risiken und die Ergebnisse der Risikoinventur stets eine ganzheitliche Betrachtung aller Risiken statt. D.h. Risiken, die sowohl in der Risikoinventur als auch im Bereich der operationellen Risiken entsprechend hoch bewertet werden (wie z.B. Unzureichende Datensicherheit/Cyber-Attacken), werden im Hinblick auf das Risikoprofil professionell gemanagt. Rechtliche Risiken Gesetzliche und aufsichtsrechtliche Vorgaben können erhebliche Auswirkungen auf unser Unternehmen haben. Wir beobachten kontinuierlich die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung auf nationaler und europäischer Ebene. Dadurch ist es uns möglich, die Rechtsrisiken zu steuern. Das Rechtsmonitoring erfolgt sowohl durch die einzelnen Fachbereiche auf Unternehmensebene als auch fachbereichsübergreifend. Risiken aus Stör- und Notfällen Schwerwiegende Ereignisse wie der Ausfall von Mitarbeitern, Gebäuden, kritischen Dienstleistern sowie der IT-Systeme können wesentliche operative Geschäftsprozesse oder die Reputation unseres Unternehmens gefährden. Im Rahmen unserer IT-Notfallplanung treffen wir Vorsorge für Störfälle, Notfälle und Krisen, welche die Aufrechterhaltung unserer wichtigsten Unternehmensprozesse und -systeme gefährden können. Ziel der IT-Notfallplanung ist es, die Geschäftstätigkeit mit Hilfe von definierten Verfahren aufrechtzuerhalten und Personen, Sachwerte sowie Vermögen zu schützen. Welche organisatorischen und technischen Maßnahmen in einem IT-Notfall unternommen werden, um die Verfügbarkeit der kritischen Services sicherzustellen, ist in einem "Disaster Recovery Plan" (kurz DRP) beschrieben. Der DRP unterstützt die Steuerung und Handhabung unerwarteter Ereignisse, die von einer solchen Tragweite sind, dass sie außergewöhnliche Maßnahmen erfordern. Im Jahr 2023 wurden die Prozesse und Maßnahmen aus dem BCM auf Basis einer Business Impact Analyse aktualisiert. Sämtliche BC-Pläne (Wiederanlaufpläne, Notfallpläne) entsprechen somit dem Status Quo. Der Prozess "Continuity Management" wurde im Rahmen der International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3402 Prüfung extern geprüft und ohne Auffälligkeiten positiv bewertet. Im April 2023 wurde bei einem umfassenden zweitägigen Notfalltest der IT-Notbetrieb erfolgreich durchgeführt. Bei diesem IT-Notfalltest wurde die Außerbetriebnahme eines Rechenzentrums simuliert und die Bereitstellung von kritischen IT-Services ausschließlich aus dem Ausweichrechenzentrum intensiv getestet. Der erfolgreiche Notfalltest konnte den störungsfreien Betrieb der Anwendungssysteme im Notbetrieb verifizieren, wodurch die Angemessenheit und Wirksamkeit der Notfallvorsorge nachgewiesen werden. Risiken zur Informationssicherheit Im Geschäftsjahr wurden die Anforderungen zur Informationssicherheit übergreifend durch die-Funktionseinheit "Chief Information Security Officer" (CISO) der Generali Deutschland AG gesteuert. Diese ist Bestandteil der ganzheitlich alle Sicherheitsbelange steuernden Organisationseinheit "Chief Security Officer" (CSO). Diese Organisationseinheit regelt für alle Unternehmen der Generali in Deutschland die zentralen Vorgaben, Methoden und deren Durchführung im Bereich Sicherheit und umfasst die Teilbereiche Informationssicherheit, physische- und Unternehmenssicherheit sowie Management von Identitäten und Berechtigungen. Die IT-Abteilung der Generali Deutschland AG und, soweit es sich um IT-Infrastruktur handelt, die Generali Operations Service Platform S.r.l. (GOSP), sind für alle Aufgaben im Bereich IT-Systeme der Generali in Deutschland im Rahmen der Auftragsverarbeitung zuständig. Der in der IT-Abteilung angesiedelte Bereich der operativen IT-Sicherheit steuert und setzt die Anforderungen des CISO zur Informationssicherheit in der IT um. Identifizierte Risiken flossen im Geschäftsjahr in das Risikomanagementsystem der Generali in Deutschland ein. Hierdurch wurde gewährleistet, dass effiziente und effektive Instrumente, um Informationssicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und zu steuern, eingesetzt werden. Im Geschäftsjahr 2023 konnte im Bereich der Generali in Deutschland eine zu den Vorjahren vergleichbare Anzahl an Sicherheitsvorfällen festgestellt werden. Insbesondere die hohe Anzahl an bekannten Schwachstellen in genutzten Softwareprodukten und die hieraus resultierenden Auswirkungen auf die IT-Supply-Chain sowie die große Anzahl und die Kombination von verfügbaren Angriffsmethoden (z.B. Ransomware, DDoS, Identitätsdiebstahl, Phishing etc.) bedeuten eine hohe Gefährdung auch für die Generali in Deutschland. Direkte Angriffe mit Schad-Software wurden zeitnah erkannt und erfolgreich abgewehrt. Generell konnten in 2023 die ergriffenen Maßnahmen zum Schutz vor Computerviren, Cyber-Attacken und Hacker- Angriffen sowie zur Erkennung und Beseitigung von Schwachstellen und Angriffen, Störungen mit nennenswerten Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb verhindern. Die steigende Anzahl von Cyber-Attacken (inkl. der unentdeckten Cyberexponierung, dem sog. Silent Cyber) stellt ein branchenweites Risiko in den heute stark vernetzten Informationssystemen sowie den digitalen Portalen dar. Wir sind uns dessen bewusst und begegnen diesem Risiko mit der größtmöglichen Aufmerksamkeit. Seit dem 01. Januar 2024 wird die Informationssicherheit durch die Frankfurter Leben-Gruppe sichergestellt. Betrugsrisiko Wie alle Wirtschaftsunternehmen unterliegen wir der Gefahr, durch interne sowie externe wirtschaftskriminelle Handlungen Vermögens- bzw. Reputationsverluste zu erleiden. Um einer nachhaltigen Schädigung des Unternehmens präventiv entgegenwirken und betrügerische Handlungen aufklären zu können, entwickeln wir unser diesbezügliches internes Kontrollsystem kontinuierlich fort. Zudem haben wir die Anstrengungen weiter verstärkt, mögliche Betrugsversuche durch Externe zu erkennen und zu verhindern. Sonstige Risiken Liquiditätsrisiko Das Liquiditätsrisiko bezeichnet die Gefahr, gegenwärtigen und zukünftigen Zahlungsverpflichtungen nicht zeitgerecht oder nicht in voller Höhe nachkommen zu können. Dem Liquiditätsrisiko begegnen wir durch eine unterjährige sowie mehrjährige Liquiditätsplanung. Dabei verfolgen wir das Ziel, die operative, nicht für die Kapitalanlage vorgesehene Liquidität an den Verpflichtungen unseres Unternehmens auszurichten, um jederzeit die uneingeschränkte Zahlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Zahlungsverpflichtungen leiten wir aus bekannten Verpflichtungen gegenüber unseren Kunden sowie aus typischen Abwicklungsmustern der Rückstellungen ab, um so die Fälligkeitsstruktur der Kapitalanlagen und die Geldmittel an den Liquiditätsbedarfen auszurichten. Obwohl wir die zukünftigen Leistungszahlungen gut prognostizieren können, ist es dennoch nicht möglich, die Höhe und den Zeitpunkt dieser Zahlungen mit Sicherheit vorherzusagen. Aufgrund dieses Restrisikos haben wir unsere Kapitalanlagen konservativ mit dem Fokus auf hohe Liquidität und Qualität ausgerichtet. Diese können im Bedarfsfall zeitnah veräußert werden, wodurch auch unerwartete Liquiditätsbedarfe immer gedeckt werden können. Das grundsätzliche Vorgehen hat sich auch im Jahr 2023 nicht verändert. Wir konnten durchgängig in 2023 eine stabile Liquiditätsposition darstellen. Strategisches Risiko Strategische Risiken entstehen, wenn sich Veränderungen im Unternehmensumfeld (inklusive Gesetzesänderung und Rechtsprechung) und/oder interne Entscheidungen nachteilig auf die zukünftige Wettbewerbsposition des Unternehmens auswirken können. Durch die regelmäßige Berichterstattung unterliegen diese Risiken ebenfalls der Beobachtung unseres Risikomanagements. Reputationsrisiko Reputationsrisiken beziehen sich auf einen möglichen Verlust von Versicherungsbeständen aufgrund einer Verschlechterung des Firmenrufs (Firmenreputation). Einflussfaktoren können die Veröffentlichung von rechtlichen oder moralischen Verfehlungen des Unternehmens bzw. handelnder Personen sein. Dazu zählen unter anderem systematische Falschberatung von Kunden, Veruntreuung von Kundengeldern, fehlerhafte Produkte oder die Verbreitung falscher oder unsachgemäßer Informationen. Reputationsrisiken werden regelmäßig im Rahmen des Risk Assessments erfasst und bewertet. Auch eine serviceorientierte Kundenbetreuung zur Vermeidung von Beschwerden sowie ein Beschwerdemanagement mindern das Reputationsrisiko. Im Rahmen des Run-Offs haben sich in den vergangenen Jahren keine speziellen Reputationsrisiken ergeben. Solvabilitätsanforderungen Die vorhandenen Eigenmittel in Höhe von 209,9 Mio. € betragen zum Bilanzstichtag rund 211% der erforderlichen Solvabilitätsspanne. Zur Sicherstellung einer nachhaltigen Solvabilität wurden Maßnahmen für die Zukunft ergriffen. In 2022 wurde ein Nachrangdarlehen in Höhe von 10 Mio. € durch ein neues und höheres Nachrangdarlehen in Höhe von 12 Mio. € abgelöst. Außerdem existiert ein weiteres Nachrangdarlehen in Höhe von 8,9 Mio. €. Zudem wurde im Geschäftsjahr eine Zuzahlung in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gemäß § 272 Absatz 2 Nr. 4 HGB in Höhe von 100,0 Mio. € geleistet. Der Vorstand beurteilt somit die Kapitalausstattung (Solvabilitätsquote I) zum 31. Dezember 2023 als dem Geschäftszweck und der Risikolage angemessen. Zusammenfassende Darstellung der Risikolage Das Jahr 2023 war insbesondere geprägt von einem schwierigen makroökonomischen und geopolitischen Umfeld (Ukrainekrieg und Nahostkonflikt). Die damit verbundenen unsicheren und volatilen wirtschaftlichen Rahmenbedingen stellen ein Risikopotenzial für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die weitere Geschäftsentwicklung unserer Gesellschaft dar. Unsere Kapitalausstattung ist dem Geschäftszweck angemessen, wir verfügen über ausreichende Mittel, um unsere Verpflichtungen erfüllen zu können. Wir verfügen über die notwendigen Instrumentarien, um den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen zeitnah und angemessen zu begegnen. Unser Risikomanagementsystem entwickeln wir kontinuierlich weiter. Damit ist es uns möglich, auf veränderte Rahmenbedingungen und adverse Entwicklungen flexibel zu reagieren. Ausblick Gesamtwirtschaftliche Erwartungen für 2024 Das ifo-Institut kommt in seiner Konjunkturprognose vom Dezember 2023 zu der Einschätzung, dass sich die gesamtwirtschaftliche Leistung im Jahr 2024 allmählich erholen dürfte, nachdem im letzten Quartal 2023 eine stagnierende Entwicklung zu verzeichnen war. Hierbei wird erwartet, dass die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024 mit kräftigeren Raten wächst und das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) insgesamt um 0,9% zunimmt. Diese Wachstumsprognose wurde am 24. Januar 2024 auf +0,7% nach unten korrigiert. Die Bundesregierung prognostiziert dagegen laut einem Entwurf des Jahreswirtschaftsberichts vom Januar 2024 ein BIP-Zuwachs von unter einem Prozent, nachdem die Prognose aus dem Herbst 2023 noch von einem Zuwachs von 1,3% ausgegangen war. Maßgeblich für den Anstieg dürften gemäß ifo-Institut die weiter zurückgehende Inflation und die durch steigende Lohneinkommen und hohe Beschäftigung zurückkehrende Kaufkraft sein, so dass die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zulegen sollte. Die sinkende Inflation und sinkende Kapitalmarkt- und Kreditzinsen dürften auch die deutschen Absatzmärkte stützen. Daher sollten der globale Warenhandel und der Warenkonsum wieder zulegen und damit zu den Konjunkturtreibern im Jahr 2024 werden. Für die Inflationsrate 2024 wird ein deutlicher Rückgang auf insgesamt 2,2% prognostiziert. Hierzu tragen vor allem sinkende Energiepreise bei. Im Gegensatz dazu wird die Inflation der konsumnahen Dienstleistungen noch über 3% liegen, da sich dort die kräftig steigenden Löhne auswirken. Als bedeutsames Risiko für die genannten BIP-Prognosen sieht das ifo-Institut den weiteren finanzpolitischen Kurs der Bundesregierung an. Zusätzlich könnten Risiken in Bezug auf die weitere Lohn- und Inflationsentwicklung im Euroraum, der Krieg in der Ukraine und in Gaza sowie die hohe Verschuldung in China die Entwicklung der globalen und damit auch der deutschen Konjunktur maßgeblich beeinflussen. Ausblick deutsche Versicherungswirtschaft Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt in seiner Projektion Ende November 2023 die Entwicklung für das Lebensversicherungsgeschäft 2024 etwas positiver ein als im Geschäftsjahr 2023, obwohl sich aus dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld keine deutlich positiven Impulse ergeben. Es wird mit Nachholeffekten gerechnet, jedoch werden die Zinsen voraussichtlich länger auf einem erhöhten Niveau verbleiben, so dass der kompetitive Vorteil bei der Geldanlage zunächst bei den Banken gesehen wird. Die privaten Haushalte sind durch die gefallenen Reallöhne noch unter dem vorinflationären Konsumniveau. Neue Ersparnisse durch die aktuell zunehmende Sparneigung fließen zum Großteil in liquide Sparformen wie Termineinlagen oder Geldmarktprodukte, deren Konditionen sich schnell an die höheren Zinsen angepasst haben. Insgesamt wird für die Lebensversicherung inklusive Pensionskassen und Pensionsfonds ein geringes Beitragswachstum von 0,1% erwartet. In seiner letzten Prognose Ende Januar 2024 hat der GDV jetzt einen leichten Rückgang der Beitragseinnahmen von 0,2% gegenüber dem Vorjahr prognostiziert. Demnach sei davon auszugehen, dass die Zentralbanken zumindest bis Mitte des Jahres 2024 ihre Zinsen auf dem derzeitigen Niveau belassen, so dass kurzfristige Anlagen attraktiv gegenüber langfristigen Anlagen wie Rentenversicherungen bleiben. Die Beitragseinnahmen bei klassischen Lebensversicherungsprodukten werden nach Angaben des GDV insgesamt um 0,1% zurückgehen. Hierbei sind die laufenden Beiträge rückläufig, während die Einmalbeitragseinnahmen voraussichtlich stabil bleiben. Für Pensionskassen prognostiziert der Verband einen Beitragsrückgang von 4,0%. Ausblick Frankfurter Pensionskasse AG Es wird erwartet, dass in den nächsten Jahren weitere Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen ihr Neugeschäft vollständig oder in Teilsegmenten einstellen werden. Aus Sicht der Frankfurter Leben-Gruppe ist es für diese Versicherungsunternehmen aus verschiedenen Gründen sinnvoll, Bestände ohne Neugeschäft an eine Run-off-Plattform zu übertragen. Deshalb wird davon ausgegangen, dass in den kommenden Jahren weitere Portfoliokäufe getätigt werden können. Die Gesellschaft geht von einem in gleichen Umfang rückläufigen Versicherungsbestand aus. Aufgrund des hohen Zinsniveaus wird im Jahr 2024 mit einem leichten Rückgang der Zinszusatz-Rückstellungen gerechnet. Der Umfang der Auflösung wird sich voraussichtlich leicht über Vorjahresniveau bewegen. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Gesellschaft in gleichem Umfang zurückgehende Beitragseinnahmen. Es wird außerdem erwartet, dass sich die Versicherungsleistungen deutlich erhöhen und sich der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus Kapitalanlagen deutlich oberhalb sowie die Veränderung der Deckungsrückstellungen deutlich unter dem Vorjahresniveau bewegen werden. Im Jahr 2024 wird durch einen steuerlichen Sondereffekt insgesamt ein deutlich verbessertes Ergebnis vor Gewinnabführung erwartet. Das Ausmaß des Ukraine-Krieges seit Beginn des Jahres 2022 und dessen Folgen sowie der Nahostkonflikt können sich auf die Kapitalanlagen der Gesellschaft auswirken. Der Kapitalmarkt und insbesondere die Zinsentwicklung weisen Veränderungen auf. Diese Entwicklungen und deren Auswirkungen werden laufend beobachtet und analysiert. Wesentliche langfristige negative Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft werden derzeit nicht erwartet. In der Berichtszeit betriebene Versicherungsarten Selbst abgeschlossenes Geschäft 1. Renten- und Pensionsversicherung als Einzel- und Kollektivversicherung Sofort beginnende Leibrente auf ein Leben Aufgeschobene Rente mit und ohne Kapitalleistung bei Tod Aufgeschobene Rente mit Hinterbliebenenversorgung 2. Zusatzversicherung Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Zu den aufgeschobenen Rentenversicherungen kann die automatische Rentenanpassung nach dem Rentenaufbauplan vereinbart werden. Nachhaltigkeitsrisiken und potenziell negative Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Angaben gem. § 7 Abs. 1, § 11 Abs. 2 Offenlegungsverordnung i.V.m. § 7 Taxonomieverordnung) Sofern unseren Finanzprodukte im Sinne der Offenlegungsverordnung Guthaben in unserem sonstigen Sicherungsvermögen investiert ist (sicherheitsorientiertes Guthaben), berücksichtigen wir bei der Kapitalanlage Nachhaltigkeitsrisiken. Unsere Kapitalanlage unterlag bis zum 31. Dezember 2023 den ESG- Richtlinien der Generali Gruppe. Folgende Aspekte und/oder Geschäftsbereiche waren hierbei im Rahmen der ESG-Belange insbesondere relevant:
Für alle unsere Finanzprodukte gilt: "Die diesen Finanzprodukten zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten." (Wortlaut gem. § 7 Taxonomieverordnung). Sofern das Kapitalanlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, sind die Informationen dazu, wie Nachhaltigkeitsaspekte in den Anlagegrundsätzen der Investmentfonds berücksichtigt werden, den aktuellen Verkaufsprospekten der Gesellschaften zu entnehmen. In den Verkaufsprospekten sind auch Angaben zu finden zu den Mindestanteilen mit denen nachhaltige Investitionen nach der Verordnung (EU) 2019/2088 oder ökologisch nachhaltige Investitionen nach der Verordnung (EU) 2020/852 angestrebt werden. Die Mindestanteile können aktuell noch sehr gering ausfallen. Dies liegt daran, dass die Unternehmen, in die die Investmentfonds investieren, erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtet sind, über die Nachhaltigkeit zu berichten. Bewegung des Bestandes an Pensionsversicherungen (ohne sonstige Versicherungen) im Geschäftsjahr 2023
Bestand an Zusatzversicherungen
Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Absatz 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig aufbewahrt sind.
Aachen, 16. Februar 2024 Dr. Jürgen Linden, Treuhänder für das Sicherungsvermögen Passiva
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter den Posten D. II. und E. I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 235 Absatz 1 Nummer 4 bis 7 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 in Verbindung mit § 234 Absatz 6 Satz 1, auch in Verbindung mit § 233 Absatz 5 Satz 2, VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 13.06.2023 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Bad Homburg, 19. Februar 2024 Annette Oppermann, Verantwortliche Aktuarin Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
AnhangAllgemeine Angaben Die Frankfurter Pensionskasse AG hat ihren Sitz in Bad Homburg und ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bad Homburg unter HRB 16514. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Maßgebliche Rechtsvorschriften Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 wurden nach den für Versicherungsunternehmen geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), des Aktiengesetzes (AktG), des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) erstellt. Währungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und nichtversicherungstechnische Rückstellungen wurden entsprechend § 256a HGB zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet. Für die versicherungstechnischen Posten wurde hiervon abweichend der Devisenkassamittelkurs vom 31. Oktober 2023 verwendet. Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften wurden bei Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten von einem Jahr oder weniger § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB und § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB nicht angewendet, so dass bei Posten, die nicht Bestandteil einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB sind, sämtliche fremdwährungsbedingten Wertänderungen erfolgswirksam erfasst wurden. Fremdwährungsbedingte Wertänderungen von Rückstellungen wurden unabhängig von der Laufzeit erfolgswirksam erfasst. Die Umrechnung der Zahlungen in Fremdwährung erfolgte mit dem entsprechenden Devisenkassakurs. Für alle Kapitalanlagen gilt, dass erfolgswirksam zu berücksichtigende Währungskursänderungen im Kapitalanlagenergebnis ausgewiesen wurden. Bilanzwertermittlung Aktiva Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Bei Vorliegen einer stillen Last erfolgte eine qualitative Prüfung zur Identifizierung einer dauerhaften Wertminderung. Eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung wird grundsätzlich angenommen, wenn der Zeitwert der letzten 6 Monate permanent um mehr als 20% unter dem Buchwert liegt oder wenn der durchschnittliche Zeitwert der letzten 12 Monate um mehr als 10% unter dem Buchwert liegt. Anteile und Aktien an Investmentvermögen wurden dabei als eigenständige Bewertungsobjekte betrachtet. Bei Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen, bei welchen eine Durchschau möglich ist, wurde unabhängig von den allgemeinen Aufgreifkriterien zur Bestimmung einer dauerhaften Wertminderung auf die im Fonds gehaltenen Vermögenswerte und Schulden abgestellt und ein beizulegender Wert ermittelt. Sofern eine dauerhafte Wertminderung identifiziert wurde, wurde grundsätzlich auf den beizulegenden Zeitwert zum 31. Dezember 2023 abgeschrieben. Zum Ende des Geschäftsjahres wurden Wertpapiere in Höhe von 95.236 Tsd. € dem Anlagevermögen zugeordnet. Diese Papiere dienen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Die Bewertung dieser Papiere erfolgte nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB. Die durch diese Bewertungen vermiedenen Abschreibungen beliefen sich auf 16.683 Tsd. €, hiervon entfielen 113 Tsd. € auf Wechselkursänderungen. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet. Zero-Inhaberschuldverschreibungen wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich der laufzeitabhängigen Zinsamortisation bewertet. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwarteten Zinsausfälle berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Bei über bzw. unter pari erworbenen Wertpapieren wurde der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Nennwert über die Laufzeit amortisiert. Zum Ende des Geschäftsjahres wurden Wertpapiere in Höhe von 2.526.696 Tsd. € dem Anlagevermögen zugeordnet. Diese Papiere dienen dauerhaft dem Geschäftsbetrieb. Die Bewertung dieser Papiere erfolgte nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften gemäß § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 HGB. Die durch diese Bewertungen vermiedenen Abschreibungen beliefen sich auf 596.871 Tsd. €. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere sowie Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und nach den für das Umlaufvermögen geltenden Vorschriften nach § 341b Abs. 2 HGB i.V.m. § 253 Abs. 4 HGB (strenges Niederstwertprinzip) bewertet. Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie sonstige Ausleihungen Hypotheken-, Grundschuld- und Rentenschuldforderungen sowie andere Forderungen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode nach § 341c Abs. 3 HGB angesetzt. Namensschuldverschreibungen wurden mit dem Nennwert nach § 341c Abs. 1 HGB angesetzt. Disagiobeträge wurden passivisch, Agiobeträge aktivisch abgegrenzt und planmäßig aufgelöst. Zero-Namensschuldverschreibungen wurden zu Anschaffungskosten zuzüglich der laufzeitabhängigen Zinsamortisation bewertet. Darlehen und Vorauszahlungen auf Versicherungsscheine wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich erfolgter Tilgung angesetzt. Genussscheine und genussscheinähnliche Wertpapiere im Zusammenhang mit dem Sicherungsfonds für Lebensversicherungen wurden mit den (fortgeführten) Anschaffungskosten bewertet. Zur Feststellung einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB wurden die Papiere auf ihre Bonität hin überprüft. Im Rahmen der Bonitätsprüfung wurden neben der Kreditwürdigkeit des Emittenten gegebenenfalls bestehende Sicherheiten und zum Stichtag eingetretene oder erwartete Zinsausfälle berücksichtigt. Abschreibungen aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erfolgten nur, wenn nicht mehr mit einer vollständigen Zahlung der vertraglichen Rückflüsse gerechnet wird. Darüber hinaus wurden für die Hypotheken- , Grundschuld- und Rentenschuldforderungen zur weiteren Risikovorsorge Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen gebildet. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden gemäß § 341d HGB mit dem Zeitwert (Rücknahmepreis oder Börsenkurs am Bilanzstichtag) bilanziert. Forderungen an Versicherungsnehmer und -vermittler Fällige Ansprüche an Versicherungsnehmer wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Ausfallrisiken wurden durch Pauschalwertverfahren aufgrund von Erfahrungswerten der Vorjahre berücksichtigt. Die Berechnungsverfahren sind gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht festgelegt. Die Bewertung der Forderungen an Versicherungsvermittler erfolgte zum Nennwert. Auf die noch nicht fälligen Ansprüche an Versicherungsnehmer wird unter den Erläuterungen zur Deckungsrückstellung eingegangen. Sonstige Forderungen und andere Vermögensgegenstände Die sonstigen Forderungen und andere Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert aktiviert. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand wurden zum Nennwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Latente Steuern Es wird auf entsprechende Ausführungen unter "Erläuterungen zur Bilanz - Aktiva" verwiesen. Wertaufholung Bei allen Vermögensgegenständen wurde das Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB beachtet. Bilanzwertermittlung Passiva Beitragsüberträge Die Beitragsüberträge wurden für den gesamten Bestand an selbst abgeschlossenen Versicherungen einzeln unter Berücksichtigung der genauen Beitragsfälligkeiten ermittelt. Ausgewiesen wurde der Teil der im Geschäftsjahr fälligen Beiträge, der den Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellt. Bei der Ermittlung der übertragsfähigen Beitragsteile wurden die steuerlichen Bestimmungen beachtet. Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wurden die Anteile der Rückversicherer an den Beitragsüberträgen gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt. Deckungsrückstellung Die Deckungsrückstellung wurde für jede Versicherung einzeln unter Berücksichtigung des genauen Beginntermins nach versicherungsmathematischen Grundsätzen, mit Ausnahme der Versicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, prospektiv ermittelt. Für die Versicherungen, bei denen das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird, erfolgte die Berechnung nach der retrospektiven Methode und wurde in Anteileinheiten zu Zeitwerten geführt. Sofern in den Versicherungen garantierte Leistungen für den Erlebensfall enthalten sind, wurde die hierauf entfallende Deckungsrückstellung prospektiv ermittelt und im Passivposten D. II. 1 geführt. Für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG i.V.m. § 233 und § 234 VAG sind diese Grundsätze gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschäftsplanmäßig festgelegt. Für den Neubestand wurde die Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB i.V.m. § 25 RechVersV sowie der aufgrund des § 88 Abs.3 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet. Die Deckungsrückstellung beinhaltet die Verwaltungskostenrückstellung für beitragsfreie Zeiten und beitragsfreie Versicherungen. Die Verwaltungskosten für beitragspflichtige Zeiten wurden implizit berücksichtigt. Die Deckungsrückstellung für bereits zugeteilte Überschussanteile wurde wie für beitragsfreie Versicherungen ermittelt. Für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft wurden die Anteile der Rückversicherer an der Deckungsrückstellung gemäß den Rückversicherungsverträgen ermittelt. Die Deckungsrückstellung beinhaltet eine von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigte zusätzliche Rückstellung für Rentenversicherungen zur Anpassung an die aktualisierten Rechnungsgrundlagen. Aufgrund der Urteile des Bundesgerichtshofes vom 12. Oktober 2005 und vom 25. Juli 2012 wurde die Deckungsrückstellung einzelvertraglich aufgefüllt, soweit sie aus beitragsfrei gestellten Verträgen resultiert, auf die sich die Urteile des Bundesgerichtshofes erstrecken. Außerdem wurde sichergestellt, dass bei Verträgen, die in den jeweils relevanten Zeiträumen abgeschlossen wurden, die nunmehr geltenden Mindestrückkaufswerte durch die vorhandenen Deckungskapitalien erreicht werden. Bei der Bildung der Deckungsrückstellung wurden gegenüber den Versicherten eingegangene Zinssatzverpflichtungen nach § 341f Abs. 2 HGB und § 5 Abs. 3 und Abs. 4 DeckRV berücksichtigt (sogenannte Zinszusatzreserven). Der maßgebliche Referenzzins liegt zum 31. Dezember 2023 bei 1,57%. Dementsprechend wurde bei der Ermittlung der Deckungsrückstellung für Versicherungen mit einem höheren Rechnungszins für die nächsten fünfzehn Jahre dieser Referenzzins zu Grunde gelegt. Die gesamte Zinszusatzreserve reduzierte sich auf 437,8 Mio. Euro (Vorjahr: 444,3 Mio. Euro). Noch nicht getilgte, rechnungsmäßig gedeckte Abschlussaufwendungen werden, soweit die Deckungsrückstellung gezillmert wurde, unter den noch nicht fälligen Ansprüchen an Versicherungsnehmer ausgewiesen. Diese wurden für Versicherungen des Altbestands in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen der geschäftsplanmäßigen Deckungsrückstellung und der uneingeschränkt gezillmerten Deckungsrückstellung aktiviert. Für den Neubestand wurden die Forderungen an Versicherungsnehmer auf Ersatz einmaliger Abschlussaufwendungen in dem Umfang aktiviert, wie sie die geleisteten, einmaligen Abschlusskosten in Höhe des Zillmersatzes nicht überstiegen und noch nicht aus den bereits gezahlten Beiträgen getilgt wurden. Berechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellung
a) In Abhängigkeit von der verwendeten
Tarifstufe ist auch ein niedrigerer Zillmersatz
möglich.
Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle Die Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (Schäden, Abläufe, Renten und Rückkäufe) wurde unter Beachtung des § 341g HGB sowie des § 26 RechVersV ermittelt und für jeden bis zum Abschlussstichtag eingetretenen, der Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung bekannt gewordenen Fall einzeln entsprechend der erwarteten Leistung gebildet. Für bis zum Zeitpunkt der Bestandsfeststellung noch nicht bekannte Schäden des Geschäftsjahres wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung gebildet. Die in der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle enthaltene Rückstellung für Regulierungsaufwendungen wurde unter Beachtung steuerlicher Vorschriften ermittelt. Fonds für die Schlussüberschussanteile innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung Der Fonds für die Schlussüberschussanteile innerhalb der Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurde für den Altbestand im Sinne des § 336 VAG und des Artikels 16 § 2 Satz 2 des Dritten Durchführungsgesetzes/EWG zum VAG i.V.m. § 233 und § 234 VAG nach dem bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereichten Geschäftsplan berechnet. Für den Neubestand wurde der Fonds für die Schlussüberschussanteile so berechnet, dass sich für jede Versicherung der Teil des zu ihrem regulären Fälligkeitszeitpunkt (Ablauf der Versicherung oder Ren-tenbeginn bei aufgeschobenen Rentenversicherungen) vorgesehenen Schlussüberschussanteils ergab, der dem Verhältnis der abgelaufenen Versicherungsdauer zu der gesamten Versicherungsdauer oder der gesamten Aufschubzeit für Rentenversicherungen entsprach, abgezinst mit 3,0% (Hauptversicherungen) bzw. 2,5% (Zusatzversicherungen). Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen Die Bewertung der Rückstellungen erfolgte mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag, der zukünftig erwartete Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Betrug die Restlaufzeit einer Rückstellung mehr als ein Jahr, so wurde eine Abzinsung mit dem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre vorgenommen. Die Abzinsungszinssätze wurden von der Deutschen Bundesbank nach Maßgabe einer Rechtsverordnung ermittelt und bekannt gegeben. Die Erfassung der Rückstellung erfolgte dann mit dem abgezinsten Betrag. Verbindlichkeiten inkl. nachrangige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit den Erfüllungsbeträgen bewertet. Rechnungsabgrenzungsposten Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz - Aktiva Entwicklung der Aktivposten B. II. und III. im Geschäftsjahr 2023
Kapitalanlagen Zeitwerte Die Zeitwerte der zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Ausleihungen, nicht börsengängige festverzinsliche Wertpapiere und Asset Backed Securities (ABS) sowie der zum Nennwert bilanzierten Namensschuldverschreibungen wurden mittels der Discounted Cash Flow-Methode ermittelt. Als Grundlage der Bewertung dienten dabei Swapzinssätze unter Berücksichtigung der Restlaufzeit der Anlage, der Kreditqualität des Emittenten, des Liquiditätsrisikos sowie des emissionsabhängigen Kreditzu- oder -abschlags. Bei derivativen Bestandteilen beachteten wir darüber hinaus implizite Volatilitäten und Korrelationen. Die Zeitwertermittlung für freistehende Derivate erfolgt - soweit keine notierten Preise vorliegen - auf Basis von Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung bestehender Sicherheiten. Bei ABS werden die Arten des Forderungspools berücksichtigt. Hinsichtlich der Inhaberschuldverschreibungen, Aktien und Anteile oder Aktien an Investmentvermögen richtete sich der Zeitwert der börsengängigen Titel nach den Börsenkursen zum Bewertungsstichtag und derjenige der nicht börsenfähigen Anteile oder Aktien an Investmentvermögen grundsätzlich nach den Rücknahmepreisen zum Bewertungsstichtag. Bei in Fremdwährung notierten Kapitalanlagen wurde der Devisenkassamittelkurs zum Bewertungsstich-tag zur Währungsumrechnung herangezogen. Zeitwerte der Kapitalanlagen
Hinsichtlich der Abschreibungsmodalitäten wird auf die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verwiesen. Folgende Finanzanlagen werden über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen: Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
Inhaberschuldverschreibungen, andere festverzinsliche Wertpapiere und sonstige Ausleihungen
Wir gehen davon aus, dass es sich lediglich um vorübergehende Wertminderungen handelt. Bei den Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen mit einem Buchwert von 95.236 Tsd. € (Zeitwert 78.553 Tsd. €) erfolgte die Bestimmung einer ggf. dauerhaften Wertminderung auf Basis einer Durchschau. Zu den Details unserer Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden zu den jeweiligen Bilanzposten. Die Gesamtsumme der Anschaffungskosten der in die Überschussbeteiligung einzubeziehenden Kapitalanlagen unter Berücksichtigung von Zu- und Abgängen sowie Zu- und Abschreibungen dieser Kapitalanlagen betrug 2.944.826 Tsd. € (Vj.: 2.937.949 Tsd. €), der beizulegende Zeitwert 2.264.770 Tsd. € (Vj.: 2.095.287 Tsd. €) und der sich daraus ergebende Saldo -680.057 Tsd. € (Vj.: -842.662 Tsd. €). Dem einzelnen Versicherungsnehmer wird bei Beendigung des Versicherungsvertrages und bei Rentenversicherungen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Aufschubzeit sowie während des Rentenbezugs jährlich zum Jahrestag des Rentenbeginns der für diesen Zeitpunkt ermittelte auf ihn entfallende Betrag zur Hälfte zugeteilt und an ihn ausgezahlt. Bewertungsreserven von festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften werden hierbei nur berücksichtigt, als sie den Sicherungsbedarf aus den Versicherungs-verträgen mit Zinsgarantie übersteigen. Bestehen für diesen Zeitpunkt stille Lasten für die in die Überschussbeteiligung einbezogenen Kapitalanlagen, so wird der Versicherungsnehmer daran nicht beteiligt. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
1 Eine Anteilseinheit am internen Fonds
entspricht genau 1 g Gold.
Forderungen Die sonstigen Forderungen bestehen im Wesentlichen an verbundene Unternehmen in Höhe von 79.314 Tsd. € (Vj. 10.600 Tsd. €), und aus der Verwaltung von Kapitalanlagen in Höhe von 313 Tsd. € (Vj. 1.064 Tsd. €). Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von 8 Tsd. €. Aktive latente Steuern Aufgrund des Ausscheidens der Frankfurter Pensionskasse AG aus der Generali Gruppe mit Ablauf des Wirtschaftsjahres 2023 und dem daraus folgenden Ausscheiden aus dem ertragsteuerlichen Organkreis ist die Gesellschaft erstmals in diesem Geschäftsjahr gemäß § 274 Abs. 1 HGB verpflichtet, den bestehenden Passivüberhang der latenten Steuern in der Bilanz anzusetzen. Die passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen handels- und steuerbilanziellen Ansätzen im Bereich der sonstigen Kapitalanlagen (40.471 Tsd. €). Die aktiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Ansätzen der versicherungstechnischen Rückstellungen (76 Tsd. €) in Handels- und Steuerbilanz. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt unter Anwendung eines Steuersatzes von 29,825%. Erläuterungen zur Bilanz - Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital von 7.500 Tsd. € bestand zum 31. Dezember 2023 aus 7.500 auf den Namen lautende Stückaktien, die von der Generali Deutschland AG gehalten wurden. Seit dem 01. Januar 2024 werden sämtliche Aktien von der Frankfurter Pension Management & Service GmbH & Co. KG, Grünwald, gehalten. Nachrangige Verbindlichkeiten Die Frankfurter Pensionskasse AG hat im Geschäftsjahr 2018 ein nachrangiges Darlehen in Höhe von 8.900 Tsd. € aufgenommen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre. Darlehensgeberin am Bilanzstichtag ist die Frankfurter Pension Management & Service GmbH & Co. KG, Grünwald. Im Passivposten C. sind zudem abgegrenzte Zinsen in Höhe von 207 Tsd. € (Vj. 207 Tsd. €) enthalten. Im Geschäftsjahr 2022 hat die Frankfurter Pensionskasse AG ein weiteres nachrangiges Darlehen in Höhe von 12.000 Tsd. € aufgenommen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre. Darlehensgeberin am Bilanzstichtag ist die Frankfurter Pension Management & Service GmbH & Co. KG, Grünwald. Im Pas-sivposten C. sind zudem abgegrenzte Zinsen in Höhe von 9 Tsd. € (Vj. 9 Tsd. €) enthalten. Versicherungstechnische Rückstellungen Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung
Die zugeteilten Überschussanteile enthalten auch die über den jeweiligen garantierten Rechnungszins hinausgehenden Zinsen auf angesammelte Überschussanteile. Die für die einzelnen Abrechnungsverbände/Bestandsgruppen festgesetzten Überschussanteile und die verwendeten Ansammlungszinssätze sind im Kapitel "Überschussanteil-Sätze 2024" aufgeführt. Andere Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft Diese Position enthielt gutgeschriebene Überschussanteile in Höhe von 15.045 Tsd. € (Vj. 15.173 Tsd. €), wovon 11.414 Tsd. € (Vj. 11.722 Tsd. €) auf Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren entfielen. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten für Ablösezahlungen in Höhe von 3.500 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €), Verbindlichkeiten für angewiesene, aber noch nicht abgewickelte Exkasso-Vorgänge aus Kollektiv- und Direktinkasso in Höhe von 964 Tsd. € (Vj. 1.116 Tsd. €), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 535 Tsd. € (Vj. 524 Tsd. €), sowie aus erhaltenen Sicherheiten aus Derivategeschäften in Höhe von 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €). Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Versicherungstechnische Rechnung Gebuchte Bruttobeiträge
Erträge aus Kapitalanlagen Im Abgangsergebnis aus Kapitalanlagen sind Währungskursgewinne in Höhe von 1 Tsd. € enthalten. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen f.e.R. Bei den ausgewiesenen Aufwendungen handelte es sich ausschließlich um erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen. Nichtversicherungstechnische Rechnung Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge enthielten im Wesentlichen Zinserträge in Höhe von 1.124 Tsd. € (Vj. 40 Tsd. €), Bestandspflegeprovisionen in Höhe von 62 Tsd. € (Vj. 62 Tsd. €) sowie Erträge aus der Auflösung nicht versicherungstechnischer Rückstellungen in Höhe von 15 Tsd. € (Vj. 18 Tsd. €). Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen enthielten im Wesentlichen Aufwendungen für Ablösezahlungen in Zusammenhang mit der Beendigung eines Rückversicherungsvertrages in Höhe von 3.500 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €), für das Unternehmen als Ganzes in Höhe von 1.268 Tsd. € (Vj. 1.531 Tsd. €), Zinsaufwendungen in Höhe 980 Tsd. € (Vj. 926 Tsd. €) sowie Währungskursverluste in Höhe von 0 Tsd. € (Vj. 0 Tsd. €). Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter
Sonstige Angaben Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands Die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands sind am Anfang dieses Berichts aufgeführt. Bezüge des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat erhielt für das Geschäftsjahr 2023 keine Bezüge. Bezüge des Vorstands Der Vorstand erhielt für das Geschäftsjahr 2023 keine Bezüge. Gewährte Vorschüsse und Kredite sowie Haftungsverhältnisse Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands bestanden am Bilanzstichtag nicht. Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt Unsere Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Mitarbeiter. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers aufgeteilt nach Leistungsarten wird im Konzernabschluss der Assicurazioni Generali S.p.A. angegeben. Konzernverbindungen Die Gesellschaft war bis zum 31. Dezember 2023 ein Tochterunternehmen der Assicurazioni Generali S.p.A. (Triest/Italien). Die Assicurazioni Generali S.p.A. erstellt einen Konzernabschluss nach International Financial Reporting Standards (IFRS) für die gesamte Generali Gruppe. Sie hinterlegt ihn an ihrem Geschäftssitz und reicht ihn beim italienischen Handelsregister ein. Seit dem 01. Januar 2024 ist die Taunus Insurance Opportunities S.C.S., Munsbach, Luxemburg, Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB. Unmittelbares Mutterunternehmen ist seit diesem Zeitpunkt die Frankfurter Pension Management & Service GmbH & Co. KG, Grünwald, die seitdem 100% der Anteile an der Frankfurter Pensionskasse AG hält. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Zwischen der Generali Deutschland AG als herrschendem Unternehmen und uns bestand ein Beherrschungsvertrag. Weiterhin wurde mit der Generali Deutschland AG mit Sitz in München am 10./11.12.2019 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Der zwischen der Frankfurter Pensionskasse AG und der Generali Deutschland AG am 10./11. Dezember 2019 geschlossene Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 nach Genehmigung der BaFin aufgehoben und beendet. Haftungsverhältnisse, sonstige finanzielle Verpflichtungen und andere nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB beläuft sich auf 21.375 Tsd. € (Vj. 40.473 Tsd. €).
Nachtragsbericht Es sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten.
Bad Homburg, 19. Februar 2024 Frankfurter Pensionskasse AG Bernd Neumann Lars Krug Christian Subbe Anlage zum Anhang Überschussbeteiligung unserer Kunden Für das Kalenderjahr 2024 gelten die in der Anlage zum Anhang unter "Überschussanteil-Sätze 2024" angegebenen Überschussanteil-Sätze. Formen der Überschussbeteiligung Rentenerhöhung Die jährlichen Überschussanteile werden als Einmalbeitrag zur Erhöhung der Versicherungsleistung (Rentenerhöhung) verwendet. Die Rentenerhöhung ist als beitragsfreie Versicherung wiederum überschussberechtigt. Verzinsliche Ansammlung der Überschussanteile Die jährlichen Überschussanteile werden verzinslich angesammelt. Die jährliche Gesamtverzinsung des Ansammlungsguthabens beläuft sich im Jahr 2024 auf 0,90%, mindestens jedoch auf die Höhe des jeweiligen Rechnungszinses. Das Ansammlungsguthaben wird bei Ablauf der Aufschubzeit zur Rentenerhöhung verwendet. Schluss-Überschussanteil Für alle aufgeschobenen Rentenversicherungen kann zusätzlich zu den jährlichen Überschussanteilen bei Beginn der Rentenzahlung und unter bestimmten Voraussetzungen auch bei vorzeitiger Beendigung der Versicherung und bei vorzeitigem Eintritt des Versicherungsfalls ein Schluss-Überschussanteil hinzukommen. Auch bei den Tarifen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung kann die Überschussbeteiligung u. a. in Form eines Schluss-Überschussanteils erfolgen. Beteiligung an den Bewertungsreserven Für alle Haupt- und Zusatzversicherungen kann bei Beendigung der Versicherung bzw. - im Falle einer Rentenversicherung - bei Beendigung der Aufschubzeit sowie fortlaufend während des Rentenbezugs eine Beteiligung an den Bewertungsreserven fällig werden. Sie wird nach einem verursachungsorientierten Verfahren ermittelt. Voraussetzung für die Beteiligung ist, dass die Versicherung schon einen jährlichen Überschussanteil erhalten hat. Ferner müssen sich für unsere Kapitalanlagen am maßgebenden Stichtag nach Berücksichtigung der aufsichtsrechtlichen Regelungen - insbesondere der durch das Lebensversicherungsreformgesetz geänderten Berücksichtigung von Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen - positive Bewertungsreserven ergeben. Maßgebender Stichtag ist der letzte Börsentag im Monat vor Beendigung der Versicherung bzw. vor Beendigung der Aufschubzeit. Bei Rentenversicherungen im Rentenbezug ist der letzte Börsentag im vorletzten Monat vor Beginn des neuen Versicherungsjahres der maßgebende Stichtag. Von der Hälfte der am jeweils maßgebenden Stichtag festgestellten Bewertungsreserven wird der Teilbetrag ermittelt, der auf den Bestand an Versicherungen entfällt, für die ein Anspruch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven besteht. Davon erhält die jeweilige Versicherung bei Fälligkeit der Beteiligung an den Bewertungsreserven den Betrag, der dem Verhältnis der Summe der Deckungsrückstellungen und verzinslich angesammelten Überschussguthaben der Versicherung an ihren bisherigen jährlichen Bilanzstichtagen (31. Dezember) zuzüglich des zum letzten Bilanzstichtag (31. Dezember 2023) für den Vertrag festgelegten Überschussanteils zur entsprechenden Summe aller berechtigten Verträge an ihren jeweiligen jährlichen Bilanzstichtagen entspricht. Bei einer Rentenversicherung im Rentenbezug wird statt der Summe der Deckungsrückstellungen an ihren bisherigen Bilanzstichtagen ihre Deckungsrückstellung am letzten Bilanzstichtag (31. Dezember 2023) angesetzt. Der Vorstand kann für jeden Vertrag, soweit in den Versicherungsbedingungen vorgesehen, nach dem gleichen Verfahren wie dem für die jeweilige Ermittlung des Schluss-Überschussanteils einen Mindestwert für die Beteiligung an den Bewertungsreserven bestimmen. Dieser Mindestwert wird auf den nach dem vorstehenden Verfahren für die Versicherung ermittelten Anteil an den Bewertungsreserven angerechnet. Für das Jahr 2024 ist eine solche Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven nicht vorgesehen. Rentenzuschlag Die jährlichen Überschussanteile werden bei Beginn der Rentenzahlung für eine Zusatzrente verwendet, deren Höhe gleich bleibt, solange sich die maßgebenden Überschussanteil-Sätze nicht ändern. Bonusrente Zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente wird bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit eine Bonusrente gewährt. Sie ist ab dann garantiert und wird so lange wie die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. bAV-Kundenbonus Zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Berufsunfähigkeitsrente sowie der zugehörigen Bonusrente wird bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit ein bAV-Kundenbonus in Form einer zusätzlichen Bonusrente gewährt, sofern die relevanten Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der bAV-Kundenbonus ist ab dem Eintritt der Berufsunfähigkeit garantiert und wird so lange wie die Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Umrechnung in Anteileinheiten Bei Wahl der Überschussverwendungsart "Fondsanlage" werden die jährlichen Überschussanteile zum jeweiligen Ausgabepreis in Anteileinheiten der maßgebenden Fonds umgerechnet und der Versicherung gutgeschrieben. Überschussbeteiligung bei Rentenversicherungen Die Lebenserwartung der Rentenversicherten ist in den letzten Jahren deutlich stärker als erwartet gestiegen und wird voraussichtlich auch weiter steigen. Deshalb müssen seit dem 31.12.2004 bei Rentenversicherungen die Deckungsrückstellungen mit neuen biometrischen Rechnungsgrundlagen gestellt werden, die zu (deutlich) höheren Rückstellungsbeträgen führen. Basis für diese Nachreservierung sind die von der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) vorgeschlagenen Sterbetafeln DAV 2004 R-Bestand und DAV 2004 R-B20. Diese Sterbetafeln erfordern bei den Tarifen mit 3,25% Rechnungszins auch 2023 eine zusätzliche Aufstockung der Deckungsrückstellungen, was zu einer entsprechenden Belastung des Ergebnisses für diese Bestände führt. Überschussanteil-Sätze 2024 Übersicht 1 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Rentenversicherungen und Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen 2 Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen 3 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) Überschussanteil-Sätze 2024 (evtl. abweichende Vorjahreswerte in Klammern) 1 Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Rentenversicherungen und Abrechnungsverband bzw. Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen 1.1 Gewinnverband PK1 des Abrechnungsverbandes Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK1 des Abrechnungsverbandes Kollektiv-Rentenversicherungen Tarife 1PK, 1PKT, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 3,25% Rechnungszins 1.2 Gewinnverband PK2 des Abrechnungsverbandes bzw. der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK2 des Abrechnungsverbandes bzw. der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarife 1PK, 1PKT, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 2,75% Rechnungszins
1.3 Gewinnverband PK3 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK3 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarife 1PK, 1PKT, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 2,25% Rechnungszins, Policierung in 2007 1.4 Gewinnverband PK4 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK4 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarife 1PK, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 2,25% Rechnungszins, Policierung ab 2008 1.5 Gewinnverband PK5 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK5 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarife 1PK, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 1,75% Rechnungszins, Policierung vor dem 21.12.2012 1.6 Gewinnverband PK6 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK6 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarife 1PK, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 1,75% Rechnungszins, Policierung ab dem 21.12.2012 - Unisex-Tarife 1.7 Gewinnverband PK7 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK7 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarife 1PK, 1PKB und 1PKS jeweils der Tarifgeneration mit 1,25% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2015
1.8 Gewinnverband PK8 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK8 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarif 1PKBN der Tarifgeneration mit 0,90% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2017 1.9 Gewinnverband PK9 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPK9 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarif 1PKBN der Tarifgeneration mit 0,00% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2021
1.10 Gewinnverband PKG1 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPKG1 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarif PRGV als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 1,75% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2014 1.11 Gewinnverband PKG2 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPKG2 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarif PRGV als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 1,25% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2015 1.12 Gewinnverband PKG3 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPKG3 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarif PRGN als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 0,90% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2017 1.13 Gewinnverband PKG4 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen, Gewinnverband KPKG4 der Bestandsgruppe Kollektiv-Rentenversicherungen Tarif PRGN als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 0,90% Rechnungszins in der Aufschubzeit, 0,50% Rechnungszins in der Rentenbezugszeit und Versicherungsbeginn ab 01.01.2021, (in der Aufschubzeit im Gewinnverband PKG3 bzw. KPKG3 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen) (Während der Aufschubzeit gehört der jeweilige Tarif zum Gewinnverband PKG1, KPKG1, PKG2, KPKG2, PKG3 oder KPKG3 der Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen. Die Überschussanteil-Sätze werden dort angegeben.) 2 Bestandsgruppe Fondsgebundene Rentenversicherungen 2.1 Gewinnverband PKG1, Gewinnverband KPKG1 Tarif PRGV als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 1,75% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2014 2.2 Gewinnverband PKG2, Gewinnverband KPKG2 Tarif PRGV als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 1,25% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2015 (Während des Rentenbezugs gehört der Tarif zum Gewinnverband PKG1 oder PKG2 bzw. KPKG1 oder KPKG2 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen bzw. Kollektiv- Rentenversicherungen, die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch hier angegeben.)
2.3 Gewinnverband PKG3, Gewinnverband KPKG3 Tarif PRGN als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 0,90% Rechnungszins und Versicherungsbeginn ab 01.01.2017 sowie Tarif PRGN als Einzel- bzw. Kollektivversicherung mit 0,90% Rechnungszins in der Aufschubzeit, 0,50% Rechnungszins in der Rentenbezugszeit und Versicherungsbeginn ab 01.01.2021 (Während des Rentenbezugs gehört der Tarif zum Gewinnverband PKG3 oder PKG4 bzw. KPKG3 oder KPKG4 der Bestandsgruppe Rentenversicherungen bzw. Kollektiv- Rentenversicherungen, die für sie gültigen Überschussanteil-Sätze während des Rentenbezugs werden jedoch hier angegeben.)
3 Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZV) 3.1 Beitragspflichtige Versicherungen und aufgrund abgekürzter Beitragszahlungsdauer beitragsfreie Versicherungen PKI-, PKTI- und PKBI-Tarife mit Beginnjahr bis 2007
PKI-, PKBI- und PRGVI-Tarife mit Beginnjahr ab 2008 und bis 2014
PKI-, PKBI-, PRGVI-, PKBNI- und PRGNI-Tarife mit Beginnjahr ab 2015
3.2 Beitragsfreie Versicherungen (mit Ausnahme der aufgrund abgekürzter Beitragszahlungsdauer beitragsfreien) PKI-, PKTI-, PKBI- und PRGVI-Tarife
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Frankfurter Pensionskasse AG, Bad Homburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Frankfurter Pensionskasse AG, Bad Homburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Frankfurter Pensionskasse AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Der Aufsichtsrat ist für die sonstige Information "Bericht des Aufsichtsrats" verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Versicherungsunternehmen geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 22. Februar 2024 KPMG
AG
gez. Hildebrand, Wirtschaftsprüfer gez. Feemers, Wirtschaftsprüfer |
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