GLEX07 GmbH
Selbe AdresseVermietung von Luftfahrzeugen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Diana Czerwinska seit 16.7.2025 | Geschäftsführer |
Ole Zacharias seit 30.6.2021 | Prokura |
Dirk Siedler seit 30.6.2021 | Prokura |
Jan Otten seit 9.3.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Philip Morris Gesellschaft mit beschränkter Haftung | 99.94% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Philip Morris Manufacturing GmbHGräfelfingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023I. TOLL MANUFACTURINGDie Philip Morris Manufacturing GmbH produziert als Lohnfertiger in ihrem Werk in Berlin mit eigenem Personal nach den Vorgaben des Generalunternehmers Philip Morris Products S.A. (PMP S.A.), Lausanne, Schweiz. Hierfür erhält sie vom Generalunternehmer eine Dienstleistungsvergütung, die sich ab 1. Januar 2023 nunmehr nach den angefallenen Periodenkosten zuzüglich eines Gewinnaufschlags auf die Produktionskosten bemisst. Die Dienstleistungsvergütung spiegelt sich in den Umsatzerlösen der Philip Morris Manufacturing GmbH wider. Die PMP S.A. stellt der Gesellschaft die Produktionsmaterialien zur Verarbeitung zur Verfügung. Als Folge der Einstellung der Zigarettenproduktion zum Ende des Geschäftsjahres 2019 stellt die Gesellschaft seit dem Geschäftsjahr 2020 ausschließlich Halbfabrikate im Tabakbereich, nämlich expandierten Tabak, her. Während der gesamten Dauer des Produktionsprozesses bleiben die Rohstoffe und späteren Halbfabrikate Eigentum der PMP S.A. Die Halbfabrikate werden in anderen Werken der Philip Morris International Gruppe weiterverarbeitet. II. GESCHÄFTSENTWICKLUNGInsgesamt ist die Geschäftsentwicklung der Philip Morris Manufacturing GmbH im Geschäftsjahr 2023 günstig verlaufen. Tolling-Volumen Die Philip Morris Manufacturing GmbH hat im Jahr 2023 ein Volumen von 14.341 Tonnen expandierten Tabak für den Generalunternehmer PMP S.A. (Tolling) hergestellt. Das Produktionsvolumen lag um 1.290 Tonnen bzw. 8,3 Prozent niedriger als im Geschäftsjahr 2022. Prognostiziert worden war ein leichter Rückgang gegenüber dem Vorjahr. Dies lag hauptsächlich daran, dass die Produktion des sogenannten Volumentabaks, eine Unterkategorie des expandierten Tabaks, aus einem anderen Werk der Philip Morris Gruppe nach Berlin verlagert wurde. Die Produktion dieses Halbfabrikats erfordert eine längere Prozesszeit, was zu einer Verringerung der Kapazität führt. Investitionen Die Philip Morris Manufacturing GmbH investierte im Jahr 2023 EUR 1,7 Mio. in Sachanlagen. Die Investitionstätigkeit umfasste die Finanzierung kleinerer lokaler Projekte. III. VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGEA. Vermögens- und Kapitalstruktur Die Bilanzsumme belief sich zum 31. Dezember 2023 auf EUR 589,0 Mio. und war damit um 7,3 Prozent höher als im Vorjahr (2022: EUR 549,1 Mio.). 1. Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen der Philip Morris Manufacturing GmbH verringerte sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um EUR 4,6 Mio. auf EUR 60,0 Mio. (2022: EUR 64,6 Mio.). Dies ist hauptsächlich auf die laufenden Abschreibungen und Anlagenabgänge im Geschäftsjahr 2023 zurückzuführen, die nur teilweise durch Investitionen kompensiert wurden. 2. Umlaufvermögen Der Rückgang des Umlaufvermögens im Geschäftsjahr 2023 um 4,6 Prozent auf EUR 365,7 Mio. (2022: EUR 383,4 Mio.) resultiert vorwiegend aus dem Ausgleich der Forderung gegen die Philip Morris Products S.A., Schweiz von EUR 152,3 Mio. aus dem Jahr 2022, resultierend aus der konzerninternen Umlage des Nettozinsergebnisses, welches im Zusammenhang mit Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbar langfristig fälligen Verpflichtungen sowie der Zeitwertbewertung der zugehörigen Deckungsvermögen steht. Während im Vorjahr ein negatives Nettozinsergebnis und folglich eine Forderung aus dieser Umlage zu verbuchen war, ist im Berichtsjahr 2023 aufgrund des positiven Nettozinsergebnisses eine Verbindlichkeit aus der Kostenumlage zu verzeichnen, die entsprechend auf der Passivseite ausgewiesen wird. Dieser Ausgleich der Forderung wurde durch den Anstieg der Cash Pooling Forderungen gegen die Philip Morris Finance S.A., Schweiz um EUR 133,9 Mio. zum Teil kompensiert. 3. Aktive latente Steuern Der Aktivüberhang der latenten Steuern von EUR 92,7 Mio. erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 7,9 Prozent. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen verursacht durch die Abgrenzung latenter Steuern auf steuerliche Verlustvorträge im Geschäftsjahr 2023. Dies wurde nur teilweise durch den Rückgang der aktiven latenten Steuern auf Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen in den Pensionsverpflichtungen bzw. durch den Anstieg der in diesem Posten saldierten passiven Steuern aus Unterschieden in der Bewertung der Deckungsvermögen kompensiert. 4. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung zum 31. Dezember 2023 ergibt sich aus der Verrechnung der Pensionsverpflichtungen und der sonstigen vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen mit den entsprechenden Deckungsvermögen. Dieser Bilanzposten verzeichnet gegenüber dem Vorjahr einen Anstieg um EUR 55,4 Mio. auf EUR 70,5 Mio. Dies ist insbesondere auf die positiven Entwicklungen auf den Finanzmärkten im Geschäftsjahr 2023 zurückzuführen, die zu einem Anstieg der beizulegenden Zeitwerte der zu verrechnenden Planvermögen zum Bilanzstichtag führten. Infolgedessen ist im Geschäftsjahr 2023 sowohl beim Pensionsplan als auch beim Vorruhestandsprogramm ein Wechsel von einem Verpflichtungsüberhang zu einem Vermögensüberhang zu verzeichnen. 5. Eigenkapital Das Eigenkapital der Philip Morris Manufacturing GmbH verringerte sich gegenüber dem Vorjahr trotz des Jahresüberschusses von EUR 24,0 Mio. um 2,8 Prozent auf EUR 483,6 Mio. Der Rückgang liegt an der im Geschäftsjahr 2023 getätigten Ausschüttung an die Gesellschafterin in Höhe von EUR 38,1 Mio. 6. Fremdkapital Die langfristigen Fremdmittel verringerten sich gegenüber dem letzten Bilanzstichtag um EUR 10,5 Mio. auf EUR 2,2 Mio. Wie den Erläuterungen zum aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung zu entnehmen ist, besteht beim Pensionsplan sowie beim Vorruhestandsprogramm zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 anstelle eines Verpflichtungsüberhangs ein Vermögensüberhang, der auf der Aktivseite ausgewiesen wird. Der Rückgang bei den langfristigen Fremdmitteln wurde durch den Anstieg der kurzfristigen Fremdmittel um EUR 64,5 Mio. auf EUR 103,1 Mio. mehr als kompensiert. Dieser Anstieg resultiert vorwiegend aus der Verbindlichkeit gegen die Philip Morris Products S.A., Schweiz aus der konzerninternen Umlage des Nettozinsergebnisses, das im Zusammenhang mit Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen steht. Während im Vorjahr noch eine Forderung aus der Umlage ausgewiesen wurde, besteht zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 eine Verbindlichkeit gegen die Philip Morris Products S.A. von EUR 65,7 Mio. B. Ertragslage und Leistungsindikatoren Die Philip Morris Manufacturing GmbH weist im Geschäftsjahr 2023 ein positives Jahresergebnis von EUR 24,0 Mio. aus, das somit um EUR 37,1 Mio. höher ist als im vergangenen Geschäftsjahr (2022: Jahresfehlbetrag von EUR 13,1 Mio.). Entgegen der Vorjahresprognose, die von einem deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse ausgegangen war, verringerten sich die Umsatzerlöse um 3,9 Prozent auf EUR 47,6 Mio. (2022: EUR 49,5 Mio.). Dies liegt hauptsächlich an den gegenüber der Prognose geringer ausgefallenen Periodenkosten, die sich auch auf den Gewinnaufschlag auswirken. Im Geschäftsjahr 2023 ergab sich mit einem Rückgang um EUR 165,6 Mio. gegenüber dem Vorjahr ein negatives Betriebsergebnis von EUR 60,4 Mio. Grund hierfür ist, dass das Betriebsergebnis maßgeblich von der Entwicklung des Finanzergebnisses abhängt, nachdem gemäß der bestehenden Unternehmensverträge das Nettozinsergebnis im Zusammenhang mit Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen auf die Philip Morris Products S.A., Schweiz umgelegt wird. Während im Vorjahr ein negatives Nettozinsergebnis und folglich Erträge aus der Kostenumlage zu verbuchen waren, sind im Berichtsjahr 2023 infolge des positiven Nettozinsergebnisses Aufwendungen aus der Kostenumlage zu verzeichnen, was sich entsprechend negativ auf das Betriebsergebnis auswirkte. Vergleicht man das Betriebsergebnis beider Geschäftsjahre bereinigt um die jeweilige Umlage, ist - wie im Vorjahr prognostiziert - ein erheblicher Anstieg von EUR 3,5 Mio. auf EUR 5,4 Mio. zu verzeichnen. Der wesentliche Grund für diesen Anstieg liegt in der Umstellung der Berechnungsmethodik des Gewinnaufschlags mit Wirkung ab 1. Januar 2023. Bis zu diesem Zeitpunkt setzte sich die Dienstleistungsvergütung zusammen aus den im Geschäftsjahr angefallenen Produktionskosten zuzüglich eines Gewinnaufschlags, der sich an der Höhe des durchschnittlich eingesetzten Kapitals orientierte. Mit der Umstellung wird hingegen nicht mehr auf das eingesetzte Kapital, sondern auf die angefallenen Produktionskosten als Basis für den Gewinnaufschlag abgestellt, was insgesamt zu einer Erhöhung des Gewinnaufschlags führte. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Finanzergebnis des Geschäftsjahres 2023 mit einem Anstieg um EUR 177,4 Mio. auf EUR 76,3 Mio. deutlich verbessert. Während im Vorjahr noch Wertverluste bei den Deckungsvermögen zu verbuchen waren, führten die positiven Entwicklungen auf den Finanzmärkten in 2023 zu entsprechenden Wertzuwächsen. Gleichzeitig ergaben sich aufgrund der im Berichtsjahr gestiegenen Rechnungszinssätze positive Zinsänderungseffekte im Zusammenhang mit der Abzinsung der Pensionsverpflichtungen und der sonstigen vergleichbaren langfristigen Verpflichtungen, die vereinzelt den Aufwand aus der Aufzinsung der jeweiligen Verpflichtung mehr als kompensierten. Im Vorjahresvergleich führte zudem der deutliche Anstieg der Cash Pooling Forderungen bei gleichzeitigem Anstieg der Zinskurven zu höheren Zinserträgen aus dem konzerninternen Cash Pooling Verfahren. Im Gegensatz zum Vorjahr sind im Geschäftsjahr 2023 Steuererträge von EUR 8,4 Mio. und damit ein Rückgang der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag um EUR 25,3 Mio. zu verzeichnen. Dies resultiert im Wesentlichen aus den laufenden Steuern. Während im Geschäftsjahr 2022 infolge des positiven zu versteuernden Einkommens das handelsrechtliche Jahresergebnis mit Ertragsteuern für das laufende Jahr belastet war, führen im Berichtsjahr steuerliche Verluste zu einem Verlustrücktrag ins Vorjahr und folglich zu periodenfremden Steuererträgen in der Handelsbilanz. Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren zur Unternehmenssteuerung stellen für die Philip Morris Manufacturing GmbH die Tolling-Volumen (siehe Abschnitt II), die Umsatzerlöse, das Betriebsergebnis 1 (siehe Erläuterungen in diesem Abschnitt) sowie der Cashflow (siehe Abschnitt III C) dar. Darüber hinaus verwendet die Gesellschaft die folgenden Hilfsindikatoren:
Die Umsatzrentabilität von 11,3 Prozent stieg im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 um 4,2 Prozentpunkte. Dies resultiert vorwiegend aus dem höheren bereinigten Betriebsergebnis bei gleichzeitig leicht gesunkenen Umsatzerlösen. Die Abschreibungsquote ist im Geschäftsjahr 2023 mit 1,3 Prozent nahezu unverändert zum Vorjahr. Die Eigenkapitalquote sank im Vergleich zum Vorjahr um 8,5 Prozentpunkte auf 82,1 Prozent. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang des Eigenkapitals aufgrund der Ausschüttung, bei einem gleichzeitigen Anstieg der Bilanzsumme. Der für die Philip Morris Manufacturing GmbH bedeutsamste nichtfinanzielle Leistungsindikator, die Fluktuation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist in Abschnitt IV. dargelegt. C. Cashflow Der Cashflow der Philip Morris Manufacturing GmbH wurde für das Geschäftsjahr 2023 analog zum Vorjahr nach der Berechnungsmethode des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 21 (DRS 21) ermittelt, wobei abweichend davon Cash Pooling Forderungen weiterhin im Finanzmittelbestand ausgewiesen werden, und ergibt sich aus der Summe der Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit, aus der Investitionstätigkeit sowie aus der Finanzierungstätigkeit. Im Geschäftsjahr 2023 ist mit einem positiven Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit von EUR 172,4 Mio. ein deutlicher Anstieg um EUR 189,5 Mio. gegenüber dem negativen Cashflow des Vorjahres zu verzeichnen (2022: EUR 17,1 Mio.). Während sich im Vorjahr im Wesentlichen die stichtagsbedingte Abnahme der Verbindlichkeiten bei gleichzeitiger Zunahme der Forderungen negativ auf die Zahlungsströme auswirkte, sind im Berichtsjahr genau die entgegengesetzten Entwicklungen zu beobachten. Der Cashflow wird vorwiegend durch die stichtagsbedingte Abnahme der Forderungen bei gleichzeitiger Zunahme der Verbindlichkeiten positiv beeinflusst. Beim Cashflow aus der Investitionstätigkeit ist ein negativer Cashflow von EUR 0,4 Mio. zu verzeichnen (2022: EUR +1,2 Mio.). Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus den geringeren Einzahlungen im Zusammenhang mit den konzerninternen Verkäufen von Maschinen und Anlagen sowie höheren Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen. Während im Vorjahr kein Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zu verzeichnen war, führte die im Geschäftsjahr 2023 getätigte Ausschüttung an die Muttergesellschaft Philip Morris GmbH zu einem negativen Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von EUR 38,1 Mio. Die oben genannten Entwicklungen führten im Geschäftsjahr 2023 insgesamt zu einem positiven Cashflow von EUR 133,9 Mio. Dieser hat sich damit - wie im Vorjahr prognostiziert - mit einem Anstieg um EUR 149,7 Mio. deutlich positiv entwickelt (2022: EUR -15,8 Mio.). Der Finanzmittelbestand zum 31. Dezember 2023 ist wie erwartet weiterhin positiv. Bezüglich der Finanzlage der Gesellschaft wird auf die Ausführungen zu den Zahlungsströmen im "Chancen- und Risikenbericht" (Abschnitt V.) verwiesen. IV. DIE MITARBEITERINNEN UND MITARBEITER DER PHILIP MORRIS MANUFACTURING GMBHDie Philip Morris Manufacturing GmbH hatte im Jahresdurchschnitt 97 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Von diesen Stellen waren 9 von Frauen besetzt und 27 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren in Teilzeit beschäftigt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter absolvierten in 2023 Schulungen für das IWS (Integrated Work System) OPEN+ (Operations Performance and Engagement Model) und haben erfolgreich die nächste Phase erreicht. Alle relevanten Positionen sind gut besetzt und das Werk auf OPEN+ umgestellt. Dies gewährleistet, dass das Werk in Berlin weiterhin auf einem hohen Qualitätsstandard produzieren kann. Ein weiterer Schwerpunkt lag im Bereich Arbeitssicherheit. Ein gleichbleibend hohes Sicherheitsniveau wird durch die Nutzung des digitalen Trackings von Verbesserungsvorschlägen erreicht. Seit dem Ausbruch der Corona Pandemie wurde der Fokus verstärkt auf die virtuelle Arbeitswelt gelegt. Dort wo betrieblich sinnvoll und möglich ist mobiles Arbeiten fester Bestandteil in der Philip Morris Manufacturing GmbH. Im Jahr 2023 wurde in der Philip Morris Manufacturing GmbH der gewohnt hohe Standard bezüglich des betrieblichen Gesundheitsmanagements aufrechterhalten. Zudem besteht für alle Angestellten die Möglichkeit der vergünstigten Teilnahme an verschiedenen Sport- und Fitnessprogrammen. Die Fluktuationsrate der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Philip Morris Manufacturing GmbH betrug im Geschäftsjahr 2023 0,00 Prozent (2022: 1,01 Prozent). 2 Prognostiziert war eine Fluktuationsrate der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem niedrigen Niveau der Vorjahre, welche damit erreicht wurde. V. CHANCEN- UND RISIKENBERICHTDie Philip Morris Manufacturing GmbH ist im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit neben Chancen auch Risiken ausgesetzt, welche sich indirekt aus den Märkten, für welche die Gesellschaft produziert, und aus dem Wettbewerbsumfeld ergeben. Zur effektiven Bewertung, Steuerung und Dokumentation von Risiken hat die Gesellschaft daher ein umfassendes Risikomanagementsystem etabliert. Dieses System wird nicht als isolierte Teilfunktion, sondern als integrierter Bestandteil aller Unternehmensbereiche und -prozesse verstanden und ist in den Unternehmensrichtlinien verankert. Identifizierte Risiken werden bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer möglichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation der Philip Morris Manufacturing GmbH bewertet. Grundlegende Leitlinien der Risikopolitik, alle Parameter für die Bewertung der Risiken sowie die Risikomanagement-Verantwortlichkeiten sind in einem unternehmensspezifischen Risikomanagement-Handbuch festgelegt. Die Geschäftsführung wird regelmäßig über Risiken informiert, die die Geschäftsentwicklung maßgeblich beeinflussen können. Dies ermöglicht dem verantwortlichen Management, rechtzeitig geeignete Maßnahmen einzuleiten sowie vorhandene Chancen optimal zu nutzen. Unterstützt wird das Risikomanagement durch detaillierte Finanzberichte, die regelmäßig Informationen und Analysen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage liefern. RISIKEN Im nachfolgenden Risikobericht wird auf relevante Risiken, denen Unternehmen wie die Philip Morris Manufacturing GmbH ausgesetzt sind, eingegangen. Unter Berücksichtigung des IDW-Prüfungsstandards 340 n.F. werden diese im folgenden Abschnitt, in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung beschrieben. Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich keine Änderungen in der Bewertungsmethodik der Risikoeinstufung. Für die Bewertung der Einzelrisiken und die Bildung von Risikokategorien werden insbesondere die Ausprägungen "mögliche Eintrittswahrscheinlichkeit" und "mögliches finanzielles Verlustpotential" herangezogen. Dabei gelten folgende Beurteilungsmaßstäbe:
Reputationsrisiken Um das Risiko für Firmen- und/oder Markenimageschäden, aufgrund von unsachlicher oder negativer Berichterstattung, zu minimieren, hat die Philip Morris Manufacturing GmbH ein tägliches Medienmonitoring über alle Kommunikationskanäle (Digital sowie Print) implementiert. Basierend darauf wird ein tägliches Reporting erstellt, um zeitnah auf potentiell negative Auswirkungen zu reagieren. Darüber hinaus wird die externe Kommunikation der Philip Morris Manufacturing GmbH durch unterschiedliche Abteilungen überprüft und folgt einem standardisierten Freigabeprozess. Zusätzlich werden regelmäßig Schulungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchgeführt, um eine sachgemäße und faktenbasierte externe Kommunikation sicherzustellen. Außerdem arbeitet die Philip Morris Manufacturing GmbH mit sehr erfahrenen Kommunikationsberatungen zusammen, deren Portfolio auch die Krisen-PR beinhaltet. Aufgrund der Wirksamkeit dieser Maßnahmen schätzen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit für diese Risiken als hoch und das finanzielle Risiko als gering ein. IT-Risiken Wir sind in erheblichem Maße von unseren eigenen IT-Netzwerken und -Systemen und von denen Dritter abhängig, und ein Cybersecurity-Vorfall oder ein Angriff auf diese Netzwerke oder Systeme kann sich nachteilig auf unser Geschäft und unseren operativen Betrieb auswirken. Sowohl wir als auch unsere Geschäftspartner sind in hohem Maße auf IT-Netzwerke und -Systeme angewiesen, einschließlich solcher, die mit dem Internet verbunden sind, um Geschäftsprozesse und -abläufe zu verwalten. Dies umfasst unter anderem auch die Erfassung, Speicherung, Auswertung und Verarbeitung vertraulicher, sensibler, personenbezogener und sonstiger Daten sowie interne und externe Kommunikation, Marketing- und E-Commerce-Aktivitäten, die Herstellung, den Verkauf und den Vertrieb unserer Produkte, die Verwaltung von Geschäftsbeziehungen mit Dritten, die Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden, die Innovation durch Forschung und Entwicklung und andere für den Geschäftsbetrieb notwendige Aktivitäten. Cyberangriffe und Datenlecks Einige dieser Informationssysteme und Netzwerke werden von Drittanbietern entwickelt, bereitgestellt oder verwaltet, was uns anfällig für Cyberattacken entlang der "Supply Chain" machen kann. Ein Ausfall oder eine Unterbrechung unserer IT-Netzwerke und -Systeme oder derjenigen, die von Drittanbietern verwaltet werden oder sich im Besitz unserer Geschäftspartner befinden und zur Unterstützung der Geschäftsaktivitäten von PMI genutzt werden, können einen Wettbewerbsnachteil für das Unternehmen darstellen. Solche Ausfälle und Unterbrechungen die aufgrund von Cybersecurity-Angriffen, unbefugten Versuchen, Daten zu beschädigen oder zu extrahieren, Sicherheitslücken, Fehlkonfigurationen, menschlichem Versagen oder dem Versagen oder der Unfähigkeit von uns, Dritten oder unseren Geschäftspartnern, sich an bewährte Methoden ("Best Practices") der Cybersicherheitsbranche zu halten, können negative Folgen mit sich bringen. Sie können unseren Ruf schädigen, unseren operativen Betrieb beeinträchtigen, zu Datenschutzverletzungen, erheblichen Geschäftsunterbrechungen, Rechtsstreitigkeiten, rechtlichen Maßnahmen einschließlich erheblicher Bußgelder oder Strafen, finanziellen Auswirkungen, Verlusten von Einnahmen oder Vermögenswerten einschließlich unseres geistigen Eigentums, persönlicher, vertraulicher oder sensibler Daten führen. Cyberangriffe, Sicherheitsvorfälle und Schwachstellen, die sich auf PMI, auf neu erworbene Unternehmen, auf unsere Geschäftspartner oder auf unsere Drittanbieter auswirken, entwickeln sich in Bezug auf Raffinesse und Umfang dynamisch weiter, so dass es für uns schwierig ist, die Wahrscheinlichkeit, die Häufigkeit und das Ausmaß der Auswirkungen von Sicherheitsvorfällen vorherzusagen. Zudem ist es schwierig, Schwachstellen während der Due-Diligence-Prüfung, über lange Zeiträume oder früh genug zu erkennen, um eine Gefährdung zu verhindern. Es kann nicht garantiert werden, dass solche Sicherheitsvorfälle oder Schwachstellen in Zukunft keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf das Unternehmen haben werden. Während die Eintrittswahrscheinlichkeit von Bedrohungsszenarien mittel ist, schätzen wir das finanzielle Risiko grundsätzlich als gering ein. Potenzielle Restrisiken sind durch eine entsprechende Cyberversicherung abgedeckt. PMI arbeitet daran, diese Risiken durch die Implementierung eines Cyber Risk Programms und eines Programms zur Verwaltung von Cyber-Risiken für Dritte zu vermindern. Es kann nicht garantiert werden, dass diese Programme alle Risiken umfassend erfassen und ausreichend abwehren. Wir investieren weiterhin in administrative, technische und physische Sicherheitsvorkehrungen, um den Schutz der Informationssicherheit im Einklang mit Branchenstandards und anderen bewährten Methoden ("Best Practices") zu gewährleisten. Wir bewerten laufend die Wirksamkeit der Präventivmaßnahmen zur Verringerung von Sicherheitsvorfällen. Es ist jedoch möglich, dass unsere Schutzmaßnahmen nicht ausreichen, um die Auswirkungen von Serviceunterbrechungen oder anderen Ausfällen dieser IT-Netzwerke und -Systeme zu mindern. Wenn es uns nicht gelingt, rechtzeitig auf Sicherheitsvorfälle zu reagieren und diese abzumildern, könnte dies zu weitreichenden Geschäftsunterbrechungen führen. Solche Sicherheitsvorfälle könnten uns im Wettbewerb benachteiligen. Dies könnte unter anderem finanzielle Auswirkungen, Umsatzverluste oder auch Vermögensverluste, wie beispielweise Verluste unseres geistigen Eigentums, persönlicher oder anderer sensibler Daten beinhalten. Gleichermaßen könnte dies auch Rechtsstreitigkeiten und behördliche Maßnahmen, einschließlich erheblicher Bußgelder oder Strafen, zur Folge haben, sowie unseren Betrieb beeinträchtigen, unseren Ruf und den unserer Marken schädigen und erhebliche Abhilfe- und andere Kosten verursachen. Während die Eintrittswahrscheinlichkeit für Systemausfälle und dem damit verbundenen Datenverlust mittel ist, schätzen wir das finanzielle Risiko lediglich als gering, beim Verlust sensibler Daten, wie Betriebsgeheimnissen, ebenso als gering ein. Potenzielle Restrisiken sind durch eine entsprechende Cyberversicherung abgedeckt. Verstoß gegen die Datenschutzverordnung Um dem Risiko einer Nichteinhaltung der Allgemeinen Datenschutzbestimmungen entgegenzuwirken, wurde das globale Datenschutzprogramm weiter ausgebaut. Das Programm umfasst die Einrichtung einer Governance sowie die Einführung eines Datenschutz-Solution-Tools zur besseren Unterstützung der Bewertungs- und Inventarisierungsprozesse sowie Folgeaktivitäten im Zusammenhang mit dem Datenschutz. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zu verschiedenen Datenschutzthemen geschult, z.B. bezüglich Identifizierung und Verarbeitung personenbezogener Daten und den damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen sowie auch bezüglich der Interaktion mit Dritten. Datenschutz-Folgeabschätzungen werden im Datenschutz-Solution-Tool durchgeführt und überprüft. Trotz der umfangreichen Maßnahmen schätzen wir die Wahrscheinlichkeit des Eintretens dieses Risikos aufgrund der Komplexität des Themas als auf mittlerem Niveau ein, während das finanzielle Risiko als gering eingestuft wird. Operative Risiken Lieferausfälle und signifikanter Anstieg der Beschaffungspreise Als Produktionsgesellschaft ist die Philip Morris Manufacturing GmbH grundsätzlich von den Preisentwicklungen der Beschaffungsmärkte abhängig sowie auch dem Risiko von Lieferengpässen ausgesetzt, primär jedoch bezüglich Waren und Dienstleistungen, die nicht im Verantwortungsbereich des Generalunternehmers liegen. Zur Minimierung von Beschaffungsmarktrisiken werden die lokalen, regionalen und globalen Einkaufsstrategien weiterhin regelmäßig den internen und externen Erfordernissen angepasst. Lieferanten werden unter Anwendung von standardisierten und jederzeit transparenten Prozessen sorgfältig ausgewählt und für kritische Materialien und Leistungen Notfallpläne festgelegt. Des Weiteren werden Lieferantenabhängigkeiten vermieden und faire Rahmenbedingungen mit unseren Geschäftspartnern vereinbart. Für strategisch wichtige Güter finden detaillierte Bedarfsanalysen und -planungen für einen längerfristig ausgelegten Zeithorizont sowie ein intensiver Dialog mit unseren Geschäftspartnern statt, um etwaige Risiken bereits im Vorfeld zu identifizieren und geeignete präventive Maßnahmen festzulegen. Trotz des derzeitigen Einflusses des Kriegsgeschehens in der Ukraine oder im Nahen Osten und der damit einhergehenden weiterhin hoch anhaltenden Inflation sowie teilweise längeren Lieferzeiten für bestimmte Beschaffungskategorien besteht aufgrund dieser Maßnahmen nur ein mittleres Risiko für den Eintritt von Lieferausfällen sowie einen signifikanten Anstieg der Beschaffungspreise. Das finanzielle Risiko wird gering bewertet. Weiterhin stehen wir im Hinblick auf die aktuellen Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und dem Nahen Osten im engen Austausch mit unseren zentralen logistischen Dienstleistern und haben mit ihnen entsprechende Notfallpläne entwickelt, um die vereinbarten Leistungen weiterhin zu gewährleisten. Gefährdung des Umwelt- und Arbeitsschutzes Das Umwelt- und Arbeitsschutzmanagement ist ein wesentlicher Bestandteil des integrierten Managementsystems. Konzernweit wurden Umwelt- und Arbeitsschutzrichtlinien in Form von Prinzipien und Vorgehensweisen verankert. Die unternehmerische Kreativität der Philip Morris Manufacturing GmbH ist dabei auf die ständige Verbesserung umwelt- und arbeitsschutzbezogenen Handelns ausgerichtet. Damit geht ein hohes Maß an Eigeninitiative, das Verstehen der gesetzlichen Bestimmungen als Mindestanforderungen, die Förderung von Umwelt- und Arbeitsschutzmaßnahmen von dauerhafter und nachhaltiger Wirkung einher. Der Schutz der Beschäftigten vor arbeitsbedingten Unfällen und Gesundheitsschäden hat seit jeher einen sehr hohen Stellenwert in der Philip Morris Manufacturing GmbH, was sich in seit Jahren niedrigen Unfallraten widerspiegelt. Im Rahmen der stetigen Verbesserung setzt die Philip Morris Manufacturing GmbH seit 2019 ein System zur Verhaltensbeobachtung - Behavioral Observation System - als Kontroll- sowie Feedbackinstrument zur Überprüfung der Arbeitssicherheit und Unfallprävention ein. Mittels Kampagnen und Programmen wurden alle Beschäftigten über aktuelle Maßnahmen und Projekte für einen nachhaltigen Umwelt- und Arbeitsschutz informiert und involviert. Die Philip Morris Manufacturing GmbH ist nach der Umweltnorm ISO 14001:2015, der Arbeitsnorm ISO 450001:2018 und gemäß Energiemanagementsystem ISO 50001:2018 zertifiziert. Das Risiko arbeitsbedingter Unfälle und Gesundheitsschäden wird aufgrund der getätigten Maßnahmen als gering eingestuft und potenzielle finanzielle Konsequenzen sind durch Versicherungen weitestgehend abgedeckt und werden ebenfalls als gering eingeschätzt. Finanzielle Folgen im Falle von Umweltverschmutzungen werden als gering bewertet, auch die Eintrittswahrscheinlichkeit eines solchen Ereignisses wird als gering eingeschätzt. Potenzielle Restrisiken sind durch entsprechende Versicherungen abgedeckt. Finanzrisiken Forderungsausfall- und Finanzierungsrisiko Durch den internationalen Konzernverbund unterliegt die Philip Morris Manufacturing GmbH keinen unmittelbaren Ausfallrisiken, da es sich bei den Kunden der Gesellschaft nahezu ausschließlich um verbundene Unternehmen handelt. Zudem werden die allgemeinen und spezifischen Zahlungsstromschwankungen durch ein, innerhalb der Philip Morris International Gruppe bestehendes, Cash Pooling Verfahren ausgeglichen. Eine kurzfristige Finanzmittelbeschaffung über die Finanzmärkte ist nicht notwendig. Die Philip Morris Manufacturing GmbH ist damit unmittelbar keinen Finanzierungsrisiken ausgesetzt. Die Eintrittswahrscheinlichkeit beschaffungsseitiger Währungsrisiken wird aufgrund der fast ausschließlichen Geschäftstätigkeit im Euroraum als mittel eingestuft, während das finanzielle Risiko als gering eingeschätzt wird. CHANCEN Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich keine Änderungen in der Bewertungsmethodik der Chanceneinstufung. Produktivität und Qualität zur Standortsicherung Das Werk der Philip Morris Manufacturing GmbH in Berlin stellt expandierten Tabak her. Im Rahmen von Kostenoptimierungs- und Effizienzsteigerungsprogrammen werden entsprechende Maßnahmen ergriffen, um Berlin als Fertigungsstandort in diesem Bereich weiterhin wettbewerbsfähig zu halten. Die Einhaltung hoher Standards bildet die Basis für das nachhaltige Vertrauen des Auftraggebers. Über den gesamten Beschaffungs-, Herstellungs- und Distributionsprozess hinweg unterliegen die Produkte durchgängig den hohen Anforderungen eines ISO-zertifizierten Qualitätsmanagementsystems. Zur Sicherstellung dieser hohen Anforderungen wird kontinuierlich in die Erneuerung der Anlagen in der Tabakaufbereitung investiert, um mittels neuester Technologien effizient die von uns angestrebten höchsten Qualitätsstandards zu erreichen bzw. zu erhalten. Neues Geschäftsfeld "Innovation Hub NLND Berlin " Im Jahr 2023 wurde das Konzept des Innovation Hubs entwickelt. Dieser verfolgt das Ziel, die leerstehenden Büros und Produktionshallen der Fabrik in Berlin-Neukölln, die seit der Einstellung der Zigarettenproduktion zum 1. Januar 2020 nicht mehr benötigt werden, in ein innovatives Startup-Ökosystem umzuwandeln und die Flächen an beispielsweise Startups, Universitäten und Unternehmen zu vermieten. Der Innovation Hub "NLND Berlin" wird als ein Ort der Zukunft nicht nur Innovationen vorantreiben und als Lösung für die Herausforderungen der urbanen industriellen Transformation dienen, sondern auch dazu beitragen, den Stadtteil Neukölln in ein lebendiges Viertel zu wandeln. Im Jahr 2023 wurde das Konzept bereits mit politischen und behördlichen Akteuren der Stadt Berlin diskutiert. Weitere Abstimmungen mit den Behörden zur Nutzungsänderung der Räumlichkeiten werden im Geschäftsjahr 2024 folgen. GESAMTEINSCHÄTZUNG Nach Evaluierung aller Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung kann abschließend festgestellt werden, dass sich gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Änderungen ergeben haben. Insgesamt bestehen für die Philip Morris Manufacturing GmbH weder zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 noch zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses Risiken, die - einzeln oder in Summe - den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. VI. AUSBLICKGesamtwirtschaftliche Entwicklung Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2023 weiterhin geprägt von den Folgen des Kriegs in der Ukraine, sowie den extremen Energiepreiserhöhungen und der nach wie vor hohen Inflation. Die deutsche Wirtschaft schrumpfte mit einem Minus von -0,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 3 Obwohl die Zahl der Erwerbstätigen gegenüber dem Vorjahr auf 45,9 Mio. gestiegen ist, ist die Arbeitslosenquote um 0,4 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent gestiegen. 4 Zudem sank die Inflationsrate im Jahr 2023 auf 5,9 Prozent (2022: 7,9 Prozent), blieb allerdings weiterhin auf einem hohen Niveau. 5 Trotz des schon hohen Wertes von +29,7 Prozent im Jahr 2022, erhöhten sich die Energiepreise in 2023 gegenüber dem Vorjahr um +5,3 Prozent. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise hätte die Jahresteuerungsrate 2023 bei +6,0 Prozent gelegen. Die Preise für Nahrungsmittel erhöhten sich 2023 gegenüber 2022 überdurchschnittlich um +12,4 Prozent. Die Preise für Dienstleistungen erhöhten sich im Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber 2022 um +4,4 Prozent, während die Teuerungsrate bei Waren insgesamt bei +7,3 Prozent lag. 6 Private Konsumausgaben sanken um 0,8 Prozent gegenüber dem Niveau des Vorjahres und auch die staatlichen Konsumausgaben nahmen erstmals seit 20 Jahren preisbereinigt um -1,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresniveau ab. 7 Im Vergleich zum Vorjahr nahmen die Exporte in 2023 um -1,4 Prozent und die Importe um -9,7 Prozent ab. Somit schloss die Außenhandelsbilanz im Jahr 2023 mit einem Ergebnis von EUR +209,6 Mrd. ab. Ein Plus von EUR 129,9 Mrd. gegenüber dem Vorjahr. 8 Die Konjunkturerwartungen bleiben aufgrund der instabilen geopolitischen Lage, der restriktiven Geldpolitik und der volatilen Energiepreise verhalten. Nach einem Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts von 0,3 Prozent im Jahr 2023 wird die Wirtschaftsleistung im Jahr 2024 voraussichtlich weiterhin um fast 0,5 Prozent sinken. 9 Im Januar 2024 fiel der Indikator Konjunkturerwartung auf -6,6 Punkte. Ein Minus von 6,2 Punkten zum Vormonat. Auch die Einkommensaussichten haben sich im Januar 2024 deutlich abgeschwächt. Nach einem Minus von 13,1 Punkten sinkt der Indikator auf -20 Punkte. Damit setzen die Einkommensaussichten ihren Abwärtstrend weiter fort. Im Zusammenhang mit den niedrigen Einkommenserwartungen liegt auch der Indikator der Anschaffungsneigung bei einem Wert von -14,8 Zählern und liegt somit fast wieder auf dem Niveau von November 2023 (-15,0). 10 Prognose der Auswirkungen der Inflation Die anhaltend hohe Inflation bringt auch für die Tabakwirtschaft Herausforderungen mit sich. Einerseits senkt die Inflation die Kaufkraft der Verbraucherinnen und Verbraucher, andererseits dämpft die zur Bekämpfung der Inflation eingeleitete straffe Geldpolitik die Konjunktur. Daher wird davon ausgegangen, dass die realen Auswirkungen der Inflation im Jahr 2024 noch milder ausfallen als im Jahr 2023. Gemessen am harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI) dürfte sich die Teuerungsrate im Jahr 2024 mehr als halbieren auf 2,7 Prozent. 11 Im dritten Quartal 2023 lagen die Reallöhne bereits um 0,6 Prozent höher als im Vorjahresquartal. 12 Somit setzten sich die Trends aus dem zweiten Quartal 2023 fort. Wir erwarten deshalb keinen signifikanten Rückgang der Nachfrage nach Tabakprodukten. Auch der Trend hin zu preisgünstigeren Tabakprodukten dürfte im Jahr 2024 weiterhin bestehen. Die negativen Effekte der Inflation auf die Philip Morris Manufacturing GmbH werden im Jahr 2024 in erster Linie auf der Kostenseite zu spüren sein. Prognose der Leistungsindikatoren Im Geschäftsjahr 2024 wird ein leichter Rückgang der Umsatzerlöse im Vergleich zum Geschäftsjahr 2023 prognostiziert, während davon ausgegangen wird, dass die Tolling-Volumen nahezu auf Vorjahresniveau bleiben. Beim bereinigten Betriebsergebnis 13 dagegen wird hauptsächlich aufgrund der Aufwendungen im Zusammenhang mit den Investitionen in den oben erwähnten Innovation Hub "NLND Berlin" ein signifikanter Rückgang erwartet. Dieses neue Geschäftsmodell wird sich in der Anfangsphase aufgrund der erforderlichen Umbaumaßnahmen finanziell nicht selbst tragen, was sich entsprechend negativ auf das Betriebsergebnis der Gesellschaft auswirken wird. Der Cashflow wird sich im Geschäftsjahr 2024 voraussichtlich deutlich negativ entwickeln, wobei weiterhin mit einem positiven Finanzmittelbestand zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 gerechnet wird. Die Fluktuationsrate der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie im Vorjahr prognostiziert.
Gräfelfing, den 15. Mai 2024 Geschäftsführer Jan Otten Markus Schöngassner
1 Aufgrund der Abhängigkeit des
Betriebsergebnisses vom Finanzergebnis wird auf das um die
Umlage des Nettozinsergebnisses bereinigte Betriebsergebnis
als finanziellen Leistungsindikator abgestellt.
Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2023I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN III. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ IV. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG V. SONSTIGE ANGABEN I. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSSDer Jahresabschluss der Philip Morris Manufacturing GmbH mit Sitz in Gräfelfing, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 165083, wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften sowie unter Anwendung der rechtsformspezifischen Vorschriften erstellt. Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einzelne Posten zusammengefasst; sie werden im Anhang entsprechend erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr angewandt. Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear abgeschrieben. Für Anwendersoftware wird eine wirtschaftliche Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren unterstellt. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag angesetzt. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und planmäßig über die erwartete wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Darüber hinaus werden bei Vorliegen der Voraussetzungen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen werden zum Nennbetrag angesetzt. Die Abschreibungen werden bei Gebäuden linear über eine Nutzungsdauer von allgemein 25 bis 40 Jahren vorgenommen. Das bewegliche Anlagevermögen wird grundsätzlich linear abgeschrieben. Für Zugänge bis einschließlich 31. Dezember 2007 sowie Zugänge im Geschäftsjahr 2009 kam auch die degressive Abschreibungsmethode zur Anwendung, wobei grundsätzlich von der degressiven auf die lineare Methode übergegangen wird, wenn sich hierdurch eine höhere Abschreibung ergibt. Die Nutzungsdauer beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen im Allgemeinen 5 bis 15 Jahre, bei anderen Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 10 Jahre. Darüber hinaus werden zum Bilanzstichtag die beizulegenden Zeitwerte überprüft und im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung werden die erforderlichen Wertberichtigungen (außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB) vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 250 werden als Aufwand erfasst. Für Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert von EUR 250 bis EUR 1.000 werden Sammelposten gebildet, die auf 5 Jahre abgeschrieben und - unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer - nach Ablauf dieser 5 Jahre ausgebucht werden. Vorräte Sonstige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit ihren Anschaffungs- oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten aktiviert. Bei Ersatzteilen werden die Anschaffungskosten nach der Durchschnittswert-Methode ermittelt. Für Ersatzteile, die über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr nicht verwendet werden, erfolgt ein Abschlag im Wege der sogenannten Gängigkeitsabschreibung. Soweit diese die in der Gesellschaft üblichen Abschreibungen nicht überschreiten, werden sie im Materialaufwand ausgewiesen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit Nenn- bzw. Aktivwerten bilanziert. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben, die den folgenden Geschäftsjahren zuzurechnen sind, werden abgegrenzt und als aktive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Latente Steuern Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt, insoweit als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus der Umkehrung der temporären Differenzen auszugehen ist. Weiterhin werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Ein Überhang an passiven latenten Steuern wird angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht. Bei der Bewertung der latenten Steuern werden unternehmensindividuelle Steuersätze herangezogen, die im Zeitpunkt ihrer Realisierung voraussichtlich gelten. Die Berechnung erfolgt grundsätzlich auf Basis des kombinierten Ertragsteuersatzes der Philip Morris Manufacturing GmbH von 30,2%; auf Teilfreistellungsgewinne beträgt der kombinierte Ertragsteuersatz 11,8% (PMPT 1) bzw. 21,0% (PMPT 2). Diese Steuersätze umfassen Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer. Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 HGB Die Philip Morris Manufacturing GmbH hat zur Sicherung und Erfüllung ihrer Pensionsverpflichtungen sowie pensionsähnlichen Verpflichtungen Mittel zur treuhänderischen Verwaltung an den Philip Morris Pension Trust e.V. übertragen. Diese zweckgebundenen Mittel sind dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Der Philip Morris Pension Trust e.V. hat dafür Anteile an einem Spezialfonds erworben. Auf gleiche Weise sichert die Gesellschaft zudem die Verpflichtungen aus Altersteilzeit und Lebensarbeitszeitkonten, um u.a. den gesetzlichen Verpflichtungen zur Insolvenzsicherung gemäß § 7d SGB IV, § 8a AltTZG bzw. Flexigesetz II 1 nachzukommen. Gemäß § 253 Abs. 1 HGB wird das Deckungsvermögen mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Für die Anteile am Spezialfonds erfolgt die Wertermittlung entsprechend den Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) auf Basis validierter Börsenkurse am Bilanzstichtag. Eigenkapital Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen (Vorruhestandsregelung) werden grundsätzlich nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected Unit Credit Method") ermittelt. Dieses reflektiert die bis zum Bewertungsstichtag wirtschaftlich verursachte Verpflichtung als Barwert der bis dato gemäß den Bestimmungen des Leistungsplans erdienten Anwartschaft, wobei der Berechnung die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck sowie erwartete Renten- und Gehaltssteigerungen von 2,25 % bzw. 3,00 % p.a. zugrunde gelegt werden. Für die Beendigung der Dienstverhältnisse ohne Versorgungsfall werden individuelle Fluktuationswahrscheinlichkeiten angesetzt, die sich aus der Multiplikation eines Altersfaktors mit einem Dienstzeitfaktor ergeben. Die Abzinsung auf den Barwert erfolgt pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Gemäß § 253 Abs. 2 HGB ist bei der Abzinsung von Pensionsverpflichtungen auf den durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abzustellen, welcher auf der Basis Dezember 2023 1,82 % p.a. beträgt, während die Abzinsung der pensionsähnlichen Verpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,74 % p.a. erfolgt. Abweichend davon bestimmt sich bei den wertpapiergebundenen Pensionszusagen die Bewertung der Pensionsverpflichtung gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB nach dem beizulegenden Zeitwert des zum Bilanzstichtag vorhandenen Deckungsvermögens, soweit dieser Zeitwert einen garantierten Mindestbetrag übersteigt. Der wertpapiergebundene Pensionsplan wird im Anhang zusammen mit dem rein leistungsorientierten Pensionsplan unter dem Davon-Vermerk "davon für Pensionsverpflichtungen" ausgewiesen. Übrige Rückstellungen Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie werden nur insoweit gebildet, als sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Die Bewertung erfolgt in Höhe des Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung zu erwartender Kosten- bzw. Preissteigerungen. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst. Vermögens- sowie Ertrags- und Aufwandsverrechnung Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 HGB werden mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Übersteigt der Zeitwert der Vermögensgegenstände die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, erfolgt der Ausweis unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen bzw. sonstigen Rückstellungen. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung der entsprechenden Verpflichtungen und den jeweiligen Effekten aus der Änderung des Rechnungszinssatzes saldiert und im Finanzergebnis unter den Zinserträgen bzw. Zinsaufwendungen ausgewiesen. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen, die den folgenden Geschäftsjahren zuzurechnen sind, werden abgegrenzt und als passive Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Verbundene Unternehmen Als verbundene Unternehmen werden alle Unternehmen des Konsolidierungskreises der Philip Morris International Inc., New York, USA, ausgewiesen. Fremdwährungsumrechnung Auf fremde Währung lautende Forderungen und Verbindlichkeiten werden mit dem monatlichen Durchschnittskurs zum Zugangszeitpunkt bewertet. Die Folgebewertung erfolgt bei Forderungen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag. Es bestehen keine Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Umsatzerlöse Als Umsatzerlöse werden Erlöse aus der Erbringung von Dienstleistungen und dem Verkauf von Ersatzteilen ausgewiesen. Die Erlöse aus Dienstleistungen werden mit Rechnungsstellung der bereits erbrachten Leistung realisiert und beinhalten hauptsächlich die vom Generalunternehmer erhaltene Dienstleistungsvergütung für die Lohnfertigung. Diese bemisst sich nach den angefallenen Periodenkosten zuzüglich eines Gewinnaufschlags auf die Produktionskosten. III. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZAKTIVA ANLAGEVERMÖGEN Die Gliederung und die Bewegungen des Anlagevermögens sind der "Entwicklung des Anlagevermögens" als integrierter Bestandteil des Anhangs zu entnehmen. 1. Sachanlagen Die Philip Morris Manufacturing GmbH tätigte im Jahr 2023 Sachanlageninvestitionen in Höhe von TEUR 1.696. Diese standen im Zusammenhang mit lokalen Projekten. Die Anlagenabgänge stehen vorwiegend im Zusammenhang mit technischen Anlagen und Maschinen der ehemaligen Zigarettenproduktion, wobei diese entweder an verbundene Unternehmen transferiert oder verschrottet wurden. UMLAUFVERMÖGEN 2. Vorräte Die Vorräte betreffen ausschließlich Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Wie im Vorjahr bestehen keine Forderungen gegen Gesellschafter mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Geschäftsjahr 2023 vorwiegend die Forderungen gegen die Philip Morris Finance S.A. aus dem konzerninternen Cash Pooling Verfahren (TEUR 362.529). Es bestehen keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Im Vorjahr betrafen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen vorwiegend die Forderungen gegen die Philip Morris Finance S.A. aus dem konzerninternen Cash Pooling Verfahren (TEUR 228.638) sowie die Forderungen gegen die Philip Morris Products S.A. aus der konzerninternen Umlage des Nettozinsergebnisses, welches im Zusammenhang mit Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbar langfristig fälligen Verpflichtungen sowie der Zeitwertbewertung der zugehörigen Deckungsvermögen steht (TEUR 152.352). Es bestanden keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten vorwiegend den Aktivwert der Rückdeckungsversicherung im Zusammenhang mit der Versorgungsordnung der Philip Morris GmbH 2 (TEUR 81). Unter den sonstigen Vermögensgegenständen befinden sich Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von TEUR 63 (2022: TEUR 79). 4. Rechnungsabgrenzungsposten Unter diesem Posten werden im Voraus geleistete Zahlungen für Versicherungsprämien ausgewiesen. 5. Aktive latente Steuern Im Geschäftsjahr 2023 resultieren die aktiven latenten Steuern im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen von Pensionsverpflichtungen und anderen langfristigen Verpflichtungen (u.a. aus Altersteilzeit und Arbeitszeitkonten) und dem Verlustvortrag. Dagegen ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen beim Deckungsvermögen aufgrund der Zeitwertbewertung im handelsrechtlichen Abschluss gegenüber den steuerlichen Wertansätzen sowie aus den unterschiedlichen Wertansätzen im Anlagevermögen passive latente Steuern. Zudem bestehen zwischen der Handels- und Steuerbilanz Unterschiede in den Vorräten, Forderungen und Verbindlichkeiten. Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern ein Aktivüberhang. Tabellarisch stellt sich die Veränderung der latenten Steuern wie folgt dar:
6. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Der Aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung stellt sich wie folgt dar:
Im Geschäftsjahr 2023 übersteigt beim wertpapiergebundenen Pensionsplan der Zeitwert des Deckungsvermögens die zugesagte Mindestleistung aus der korrespondierenden Versorgungszusage für die bestehenden Anwartschaften und daher wird die Verpflichtung in Höhe des Zeitwerts des Deckungsvermögens erfasst. PASSIVA 7. Gezeichnetes Kapital Die Philip Morris GmbH, Gräfelfing, ist Alleingesellschafterin der Philip Morris Manufacturing GmbH. 8. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage resultiert im Wesentlichen aus der zum 1. Januar 2007 erfolgten Ausgliederung des Produktionsbereichs der Philip Morris GmbH auf die Philip Morris Manufacturing GmbH. Im Zuge dieser Ausgliederung ist das Reinvermögen (Vermögen und Schulden) zu Buchwerten auf die Philip Morris Manufacturing GmbH übergegangen. Dabei wurde das Stammkapital der Gesellschaft durch eine Sachkapitalerhöhung gemäß §§ 125, 55 UmwG erhöht. Der über die nominale Kapitalerhöhung hinausgehende Betrag wurde in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt. 9. Bilanzgewinn
Der Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2023 setzt sich zusammen aus dem Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 23.970 sowie einem Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 15.641. Gemäß § 268 Abs. 8 HGB ergibt sich zum Bilanzstichtag aus den Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 HGB ein ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von TEUR 345.659 aus dem Unterschiedsbetrag zwischen beizulegendem Zeitwert und Anschaffungskosten abzüglich der hierdurch begründeten passiven latenten Steuern. Zudem besteht gemäß § 268 Abs. 8 HGB ein nicht zur Ausschüttung zur Verfügung stehender Betrag in Höhe von TEUR 102.648 aus dem Aktivüberhang der aktiven über die sonstigen passiven latenten Steuern. Der nach § 253 Abs. 6 HGB ausschüttungsgesperrte Unterschiedsbetrag zwischen den Pensionsverpflichtungen auf Basis von zehn- und siebenjährigem Durchschnittszinssatz beträgt TEUR 6.505. Diese ausschüttungsgesperrten Beträge werden nur teilweise durch frei verfügbare Kapitalrücklagen gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB von TEUR 403.970 und dem Bilanzgewinn kompensiert, so dass der gesamte Bilanzgewinn zum 31.12.2023 mit einer Ausschüttungssperre belegt ist. Die Philip Morris Manufacturing GmbH weist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 einen Bilanzgewinn in Höhe von EUR 39.611.541,17 aus. Aufgrund der bestehenden Ausschüttungssperren schlägt die Geschäftsführung der Gesellschaft der Alleingesellschafterin vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. 10. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Im Geschäftsjahr 2023 bestehen keine Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Im Vorjahr waren folgende Positionen miteinander verrechnet:
11. Sonstige Rückstellungen Wie im Vorjahr handelt es sich bei den sonstigen Rückstellungen überwiegend um Rückstellungen für sonstige Personalaufwendungen sowie für noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen. In den Rückstellungen für sonstige Personalaufwendungen sind folgende Positionen miteinander verrechnet:
12. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen im Geschäftsjahr 2023 vorwiegend Verbindlichkeiten gegenüber der Philip Morris Products S.A. von TEUR 62.012. Diese Verbindlichkeiten resultieren im Wesentlichen aus der konzerninternen Umlage des Nettozinsergebnisses, welches im Zusammenhang mit Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbar langfristig fälligen Verpflichtungen sowie der Zeitwertbewertung der zugehörigen Deckungsvermögen steht, welche die bestehenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mehr als kompensieren. Im Vorjahr betrafen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausschließlich Lieferungen und Leistungen. Wie im Vorjahr bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren. IV. ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt auf das Inlands- bzw. Auslandsgeschäft:
Der Auslandsumsatz beinhaltet vorwiegend die Dienstleistungsvergütung durch den Generalunternehmer aus dem Toll Manufacturing, während der Inlandsumsatz hauptsächlich aus der Erbringung von sonstigen konzerninternen Dienstleistungen resultiert. 2. Sonstige betriebliche Erträge Im Geschäftsjahr 2023 sind in diesem Posten periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 1.168 (2022: TEUR 1.291) enthalten, die hauptsächlich aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren. Zudem sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 17 angefallen (2022: TEUR 20). Während im Vorjahr noch ein Ertrag aus der konzerninternen Umlage im Zusammenhang mit den Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbar langfristig fälligen Verpflichtungen von TEUR 152.352 zu verzeichnen war, ergibt sich im Geschäftsjahr 2023 ein Aufwand aus dieser Umlage von TEUR 65.748, welcher entsprechend in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen wird. 3. Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe enthalten hauptsächlich den Verbrauch von technischen Gasen sowie den Ersatzteilverbrauch für den Produktionsprozess. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen Energiekosten. 4. Personalaufwand
Der Personalaufwand war im Geschäftsjahr 2022 durch inflationsbedingte Anpassungen der Pensionsverpflichtungen in außergewöhnlicher Höhe belastet. 5. Abschreibungen Im Abschlussjahr 2023 sind in den Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen keine außerplanmäßigen Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 HGB zu verzeichnen (2022: TEUR 826). 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen Dieser Posten beinhaltet hauptsächlich Aufwendungen aus der konzerninternen Umlage des Nettozinsergebnisses, das im Zusammenhang mit den Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbar langfristig fälligen Verpflichtungen steht. Im Geschäftsjahr 2023 ergibt sich aus dieser Umlage insgesamt ein Aufwand von TEUR 65.748, während im Vorjahr ein Ertrag aus dieser Umlage zu verzeichnen war. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind zudem periodenfremde Aufwendungen von TEUR 101 (2022: TEUR 459) sowie Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 38 (2022: TEUR 64) enthalten. 7. Finanzergebnis
Die Finanzerträge bzw. -aufwendungen aus Altersversorgungsverpflichtungen und vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt auf:
Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Verpflichtungen werden mit Zinserträgen aus der Anpassung des jeweiligen Rechnungszinssatzes saldiert und als Nettozinsaufwand bzw. Nettozinsertrag ausgewiesen. Im Berichtsjahr ergaben sich durch gestiegene Zinskurven positive Zinsänderungseffekte, die vereinzelt den Aufwand aus der Aufzinsung der jeweiligen Verpflichtung mehr als kompensierten. 8. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Das Ergebnis nach Steuern ist durch keine Ertragsteuern für das laufende Jahr belastet. Die laufenden Steuern resultieren ausschließlich aus Steuererträge von TEUR 1.582 aus dem Verlustrücktrag ins Vorjahr. Der Philip Morris Konzern fällt in den Anwendungsbereich der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung ("Pillar 2"). Die Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung sind mit Wirkung zum 28. Dezember 2023 in Deutschland in Form des Mindeststeuergesetzes ("MinStG") in Kraft getreten. Das MinStG gilt erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen. Gemäß dem MinStG ist eine Ergänzungssteuer für jede Jurisdiktion zu zahlen, die einen effektiven Steuersatz unter 15% aufweist. Die Bestimmung des effektiven Steuersatzes nach dem MinStG ist sehr komplex und beinhaltet eine Vielzahl von spezifischen Anpassungen. Da das MinStG für das Geschäftsjahr 2023 für die Philip Morris GmbH als Muttergesellschaft noch keine Anwendung findet, entsteht für das Geschäftsjahr 2023 keine Steuerbelastung aus dem MinStG. Durch die Anwendung des MinStG könnte auf Ebene der Philip Morris GmbH als Muttergesellschaft künftig eine Steuermehrbelastung entstehen, sollte die Philip Morris Manufacturing GmbH die Mindeststeuer unterschreiten. Aufgrund der Komplexität der Anwendung der Pillar 2 Gesetzgebung und der Berechnung der möglichen steuerlichen Auswirkungen, sind derzeit die quantitativen und qualitativen Auswirkungen auf Ebene der Philip Morris GmbH für zukünftige Geschäftsjahre noch nicht zuverlässig abschätzbar. V. SONSTIGE ANGABEN1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Geschäftsjahr 2023 belaufen sich die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft auf insgesamt TEUR 108.950. Im Jahr 1995 hat die Philip Morris GmbH ein Erbbaurecht an einem Grundstück in Berlin auf 99 Jahre erworben, welches im Zuge der Ausgliederung zum 1. Januar 2007 auf die Philip Morris Manufacturing GmbH übertragen wurde. Die jährliche Rate ist preisindexiert. Auf Basis der Rate des Berichtsjahres ergibt sich ein zukünftiger Verpflichtungsbetrag von TEUR 108.494. Daneben bestehen für zukünftige Geschäftsjahre Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von insgesamt TEUR 23 (davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 15). Für im Abschlussjahr begonnene wesentliche Investitionsvorhaben bestehen zukünftige Zahlungsverpflichtungen aus damit im Zusammenhang stehenden Verträgen in Höhe von insgesamt TEUR 433, die jeweils eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr haben. 2. Haftungsverhältnisse Die Satzung sowie die Richtlinien zur Verwaltung von Treuhandvermögen ("Governance und Anlagerichtlinien") des Philip Morris Pension Trust e.V. sehen eine Mindestausstattung des Fonds zur Sicherung und Erfüllung der auf diese Weise gedeckten Verpflichtungen der Philip Morris Manufacturing GmbH vor ("Funding"). Im Falle des Unterschreitens der vereinbarten Mindestausstattung besteht eine Nachschusspflicht der Treugeber, die transparenten Regeln unterliegt ("Contributions"). Die Nachschusspflicht tritt ein, wenn das treuhänderisch gehaltene Vermögen (bewertet zum Marktwert) den entsprechenden Verpflichtungswert unterschreitet, und beläuft sich auf zumindest den Dienstzeitaufwand des Folgejahres bzw. muss die vollständige Sicherung der Wertguthaben aus Arbeitszeitkonten und Altersteilzeit gewährleisten. In diesem Fall ist die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Philip Morris Manufacturing GmbH aus dieser Verpflichtung grundsätzlich gegeben und hängt im Wesentlichen vom beizulegenden Zeitwert der Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 HGB im Dezember eines jeden Geschäftsjahres ab. Bezüglich bestehender Verpflichtungsüberhänge zum Bilanzstichtag wird auf die detaillierten Angaben in Abschnitt III.11. verwiesen. Eine Quantifizierung einer zukünftigen möglichen Nachschusspflicht ist darüber hinaus nicht valide möglich. 3. Anteile an Sondervermögen Zum 31. Dezember 2023 werden folgende Anteile an Sondervermögen im Sinn des § 1 Abs. 10 KAGB gehalten:
Sämtliche Anteile dienen ausschließlich zur Deckung der Pensionsverpflichtungen sowie vergleichbarer langfristig fälliger Verpflichtungen. Die hier aufgeführten Fondsanteile werden als Deckungsvermögen im Sinne von § 246 Abs. 2 HGB zum Zeitwert bewertet und mit den entsprechenden Verpflichtungen saldiert. Die Investmentanteile sind in Form eines Spezialfonds angelegt und bestehen aus Anteilen an Aktien, Rentenpapieren und globalen Darlehen. Es bestehen keine Beschränkungen in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe. 4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die durchschnittliche Zahl der während des Berichtszeitraumes beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrug:
5. Honorar des Abschlussprüfers Für die erbrachten Abschlussprüfungsleistungen der PricewaterhouseCoopers GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurde für das Geschäftsjahr 2023 ein Honorar in Höhe von TEUR 189 (2022: TEUR 175) berechnet. 6. Geschäftsführung Die Geschäftsführung setzt sich wie folgt zusammen:
Nur ein aktives Mitglied der Geschäftsführung erhielt im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 Bezüge von der Philip Morris Manufacturing GmbH. Von der Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wird Gebrauch gemacht. 7. Konzernverhältnisse Sämtliche Kapitalanteile werden von der Philip Morris GmbH, Gräfelfing, gehalten. Diese Gesellschaft ist Mutterunternehmen im Sinne von § 290 Abs. 1 HGB und ist damit grundsätzlich zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches verpflichtet. Die Philip Morris GmbH und ihre verbundenen Unternehmen sind in den Konzernabschluss der Philip Morris International Inc., New York, USA, einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Die Philip Morris GmbH nimmt daher für das Geschäftsjahr 2023 das in § 292 HGB geregelte Wahlrecht zur Befreiung von der Aufstellung eines Konzernabschlusses sowie eines Konzernlageberichts in Anspruch. Der Konzernabschluss der Philip Morris International Inc., New York, USA für das Geschäftsjahr 2023 wird nach den Grundsätzen der United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) aufgestellt und nach den Vorschriften des §§ 325 ff. HGB beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch eingereicht. Die wesentlichen Abweichungen zwischen US-GAAP und den deutschen Rechnungslegungsgrundsätzen des HGB liegen im Ansatz und der Bewertung des Anlagevermögens, in der unterschiedlichen Bilanzierung und Bewertung von einzelnen Rückstellungen sowie in der Bilanzierung von latenten Steuern und Leasing Verhältnissen. Unterschiede ergeben sich auch in der Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. 8. Nachtragsbericht Es sind nach dem Ende des Geschäftsjahres keine Ereignisse eingetreten, die eine besondere Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Gräfelfing, den 15. Mai 2024 Geschäftsführer Jan Otten Markus Schöngassner
1 Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen
für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen
und zur
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 in TEUR
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Philip Morris Manufacturing GmbH, Gräfelfing Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Philip Morris Manufacturing GmbH, Gräfelfing, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Philip Morris Manufacturing GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 15. Mai 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Petra Hälsig, Wirtschaftsprüfer Sebastian Stroner, Wirtschaftsprüfer AUSZUG AUS DEM GESELLSCHAFTERBESCHLUSS VOM 12. Juni 2024Beschluss über die ErgebnisverwendungZum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 besteht ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 39.611.541,17. Hiermit beschließen wir, den gesamten Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.
Philip Morris GmbH Jeannette Rohwer-Kahlmann Jörg Zangen Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde am 12.06.2024 festgestellt. |
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