Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 167348
Vorher
citus 21. GmbHMMA Mega Marketing Agentur GmbH
Eingetragen
6.3.2019
Branche
Sonstige Vermittlungstätigkeiten für die Erbringung von wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenErbringung von sonstigen Informationsdienstleistungen
Gegenstand
Der Betrieb von Einkaufsplattformen für verschiedene Dienstleistungen zur Bündelung von Angebot und Nachfrage sowie die Erbringung von Service- und Beratungsleistungen, insbesondere im Bereich Marketing und Vertrieb.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Borjanka Stauffer
seit 23.2.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
PNO Intertrade Services AGCHE
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
PNO Intertrade Services AG
Switzerland
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

MMA Mega Marketing Agentur GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Umlaufvermögen 1.002.413,90 787.168,98
I. Vorräte 39.826,20 466,04
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 527.021,47 2.032,30
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 435.566,23 784.670,64
B. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 4.565,01
Summe Aktiva 1.002.413,90 791.733,99

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 27.075,34 24.458,01
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 541,99 2.819,25
III. Jahresüberschuss 2.617,33 2.277,26
B. Rückstellungen 981,00 9.250,00
C. Verbindlichkeiten 934.531,36 758.025,98
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 934.531,36 758.025,98
D. Rechnungsabgrenzungsposten 39.826,20 0,00
Summe Passiva 1.002.413,90 791.733,99

Anhang

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB und verzichtet daher gestützt auf § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB auf die Anhangangaben nach § 284 Abs. 2 Nr. 3 und Abs. 3 HGB, § 285 Nr. 2-4, 8, 9 Buchstabe a und b, Nr. 10-12, Nr. 14, 15, 15a, 17-19, 21, 22, 24, 26-30, 32-34 HGB.

§ 284 Abs. 1 HGB: Angaben zur Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung, die in Ausübung einem Wahlrechts nicht in der Bilanz oder Gewinn- und Verlustrechnung gemacht wurden

Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden vollständig dort getätigt. Von einem etwaigen Wahlrecht zum Verzicht auf solche Angaben wurde kein Gebrauch gemacht.

§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB: Auf die Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe abgeschrieben.

Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB: Angabe und Begründung für die Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Im Geschäftsjahr wurde von den nach § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB gewählten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nicht abgewichen.

§ 285 Nr. 1 HGB: Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren und Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte gesichert sind

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit über 5 Jahren bestehen nicht.

Es sind keine Verbindlichkeiten sind durch Pfandrechte gesichert:

§ 285 Nr. 3a HGB: Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind und die nicht nach § 268 Abs. 7 HGB anzugeben sind, sofern diese Angabe für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind. Verpflichtungen aus Altersversorgung sowie ggü. verbunden Unternehmen sind gesondert auszuweisen.

Derartige Verpflichtungen bestehen nicht.

§ 285 Nr. 7 HGB: Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter; ohne Unterteilung (§ 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB)

Im Unternehmen waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 3 Mitarbeiter beschäftigt.

§ 285 Nr. 9 Bst. c) HGB: Gewährte Kredite und übernommene Haftungen zu Gunsten der Geschäftsleitung, des Aufsichtsrats, des Beirats und ähnlicher Organe

Keine.

§ 285 Nr. 14a HGB: Informationen zum Konzernabschluss, zum kleinsten Konsolidierungskreis. Auf die Angabe zum Ort der Offenlegung wird verzichtet (§ 288 Abs. 1 Nr. 3 HGB)

Eine Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses besteht nicht.

§ 285 Nr. 20 HGB: Grundlegende Annahmen und Bewertungsmethoden sowie Umfang und Art der nach § 340e HGB bewerteten derivativen Finanzinstrumente

Derartige Finanzinstrumente bestehen nicht.

§ 285 Nr. 25 HGB: Anschaffungskosten, Zeitwert und Erfüllungsbetrag der Vermögensgegenstände und Schulden im Fall der Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB

Eine solche Verrechnung erfolgte nicht.

§ 285 Nr. 31 HGB: Erläuterungen zu Art und Höhe von Erträgen und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung und außergewöhnlicher Bedeutung, soweit nicht von untergeordneter Bedeutung

Derartige Aufwendungen und Erträge sind im Geschäftsjahr nicht angefallen.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses

Hamburg, den 8.04.2022

MMA Mega Marketing Agentur GmbH

Borjanka Stauffer
(Geschäftsführerin)

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2022 festgestellt.

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