Stammdaten

Register
Amtsgericht Duisburg HRB 18161
Vorher
ATEGRIS - Die Kette der diakonischen Krankenhäuser - Regionalholding GmbH
Eingetragen
16.12.2005
Branche
BeteiligungsgesellschaftenSonstiges Gesundheitswesen a. n. g.Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und Altenpflegebedarf
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und des Wohlfahrtswesens durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und zwar im Regionalbereich Rhein/Ruhr. Die Gesellschaft wird die ihr zugewandten Mittel insbesondere an die gemeinnützigen Gesellschaften unter der Firma "Evangelisches Krankenhaus Mülheim an der Ruhr GmbH" und "Evangelisches Krankenhaus Oberhausen GmbH" zur Erfüllung deren steuerbegünstigter Zwecke weiterleiten. Zweck der Gesellschaft ist auch die Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich des Gesundheits- und des Wohlfahrtswesens. Zur Verwirklichung dieses Zwecks führt die Gesellschaft insbesondere Schulungen und Veranstaltungen durch.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jan Dickmann
seit 7.7.2022
Prokura
Nils Benjamin Krog
seit 16.12.2005
Geschäftsführer
Martin Große-Kracht
seit 16.12.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert2.44% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (2)

NameAnteil
Stiftung "Evangelisches Kranken- und Versorgungshaus zu Mülheim an der Ruhr"
1.46%
Stiftung "Evangelisches Krankenhaus zu Oberhausen (Rhld.)"
0.98%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Stiftung "Evangelisches Kranken- und Versorgungshaus zu Mülheim an der Ruhr"
Germany
717.500 €
70.00%
Stiftung "Evangelisches Krankenhaus zu Oberhausen (Rhld.)"
Germany
307.500 €
30.00%

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

ATEGRIS GmbH

Mülheim an der Ruhr

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.302.929,46 1.659.883,11
2. Geschäfts- oder Firmenwert 3.180.245,94 3.074.525,88
6.483.175,40 4.734.408,99
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 61.696.574,48 65.203.556,68
2. Technische Anlagen 3.231.496,13 2.535.963,23
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 22.627.096,49 22.358.716,12
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 11.222.366,92 7.062.879,18
98.777.534,02 97.161.115,21
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an Gesellschafter 1.281.757,97 1.492.862,94
2. Sonstige Finanzanlagen 3.026.513,55 3.026.513,55
4.308.271,52 4.519.376,49
109.568.980,94 106.414.900,69
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 3.994.042,17 3.965.235,64
2. Unfertige Leistungen 2.739.874,84 4.218.536,53
6.733.917,01 8.183.772,17
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 36.035.766,00 31.724.959,45
2. Forderungen gegen Gesellschafter 936.762,75 1.346.831,79
3. Forderungen nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 7.040.791,14 27.547.925,00
davon nach der BPflV/KHEntgG € 7.040.791,14 (27.547.925,00)
4. Sonstige Vermögensgegenstände 9.072.056,61 8.269.570,40
53.085.376,50 68.889.286,64
III. Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 4.372.552,99 4.183.984,89
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 64.329.267,55 39.124.179,79
128.521.114,05 120.381.223,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.940.615,01 2.112.017,78
240.030.710,00 228.908.141,96

PASSIVSEITE

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.025.000,00 1.025.000,00
II. Kapitalrücklage 22.094.030,84 22.094.030,84
III. Gewinnrücklagen
Andere Gewinnrücklagen 20.557.421,26 16.145.073,19
IV. Konzernanteil am Jahresergebnis 390.095,79 4.412.348,07
V. Nicht beherrschende Anteile 18.726.155,82 18.591.616,94
davon Jahresergebnis andere Gesellschafter € 134.538,88 (- 1.780.030,23)
62.792.703,71 62.268.069,04
B. Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens 37.760.331,79 39.088.616,73
C. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 46.690.441,89 46.882.012,49
D. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 32.475.879,21 23.983.037,52
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 3.299.857,30 (2.465.439,11)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 29.176.021,91 (21.517.598,41)
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.989.502,78 5.292.483,26
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 4.989.502,78 (5.292.483,26)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 (0,00)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 80.541,75 2.545.560,73
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 80.541,75 (2.185.560,73)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 (360.000,00)
4. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 35.194.665,39 31.354.180,91
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 35.194.665,39 (31.354.180,91)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 (0,00)
davon nach der BPflV/ KHEntgG € 8.187.526,33 (9.603.983,33)
5. Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 5.673.737,19 7.220.240,42
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 5.673.737,19 (7.220.240,42)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 0,00 (0,00)
6. Sonstige Verbindlichkeiten 13.744.097,99 10.253.499,60
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr € 9.756.207,14 (5.992.395,48)
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr € 3.987.890,85 (4.261.104,12)
davon aus Steuern € 2.220.38,76 (2.163.058,42)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 151.967,61 (146.463,49)
92.158.424,31 80.649.002,44

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

2023 2022
1. Umsatzerlöse 278.079.978,17 266.010.138,59
2. Verminderung (!"/Erhöhung des Bestandes an unfertigen Leistungen - 1.478.661,69 922.023,70
3. Sonstige betriebliche Erträge 24.111.128,31 34.648.717,35
davon Erträge aus der Auflösung von Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens € 5.285.461,95 (5.189.167,10)
300.712.444,79 301.580.879,64
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 46.244.516,11 45.213.399,37
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 17.020.802,84 14.041.597,41
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 153.512.413,53 143.083.271,73
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 35.567.642,58 33.153.637,30
davon für Altersversorgung € 10.069.004,57 (9.509.544,33)
252.345.375,06 235.491.905,81
48.367.069,73 66.088.973,83
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 10.652.492,50 10.004.799,97
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 37.237.129,77 49.035.224,01
47.889.622,27 59.040.023,98
477.447,46 7.048.949,85
8. Erträge aus Beteiligungen 0,00 4.491,60
9. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 82.313,85 125.472,39
davon von Gesellschafter € 42.708,69 (48.965,50)
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 629.728,79 128.718,58
11. Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 64.347,89 378.517,52
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 491.962,12 590.222,71
davon an Gesellschafter € 76.415,53 (11.040,00)
davon aus der Aufzinsung € 63.600,00 (44.404,35)
155.732,63 - 710.057,66
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag - 14.219,64 98.980,24
14. Ergebnis nach Steuern 647.399,73 6.239.911,95
15. Sonstige Steuern 122.765,06 47.533,65
16. Konzernjahresüberschuss 524.634,67 6.192.378,30
17. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag (-) nicht beherrschende Anteile 134.538,88 - 1.780.030,23
18. Konzernanteil am Jahresergebnis 390.095,79 4.412.348,07

Konzernanhang 31.12.2023

I. Allgemeine Angaben

Die Konzernmuttergesellschaft führt die Firma "ATEGRIS GmbH", hat ihren Sitz in Mülheim an der Ruhr und ist im Handelsregister beim Amtsgericht Duisburg unter der Registernummer HRB 18161 eingetragen.

Der Konzernabschluss sowie der Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2023 der ATEGRIS GmbH, Mülheim an der Ruhr, wurden nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.

Der Konzern gliedert seine Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich entsprechend den §§ 266 und 275 HGB. Gemäß § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB wurden für Ausleihungen an Gesellschafter als auch für Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sowie nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht jeweils zusätzliche Posten eingefügt. Dies gilt ebenso für Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens und Investitionszuschüsse, die bei zweckgebundener Verwendung - in Anlehnung an die Krankenhaus-Buchführungsverordnung (KHBV) - in einen Sonderposten aus Zuwendungen eingestellt werden.

Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Umsatzerlöse der Tochtergesellschaften wurden unter den Konzernumsatzerlösen ausgewiesen. Alle dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt worden.

II. Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss sind die ATEGRIS GmbH, Mülheim an der Ruhr, als Mutterunternehmen nach § 290 Abs. 1 HGB, und folgende Unternehmen über unmittelbare Beteiligungen als Tochterunternehmen einbezogen:

Evangelisches Krankenhaus Oberhausen GmbH, Oberhausen,

Evangelisches Krankenhaus Mülheim an der Ruhr GmbH, Mülheim an der Ruhr.

Die ATEGRIS GmbH, Mülheim an der Ruhr, ist an der Evangelisches Krankenhaus Oberhausen GmbH, Oberhausen, zu 90,0 % beteiligt. Weitere Gesellschafterin ist die Stiftung des Evangelischen Krankenhauses zu Oberhausen (Rhld.), Oberhausen, zu 10,0 %.

An der Evangelisches Krankenhaus Mülheim an der Ruhr GmbH, Mülheim an der Ruhr, ist die ATEGRIS GmbH, Mülheim an der Ruhr, mit 56,7 % beteiligt. Weitere Gesellschafterin ist die Stiftung Evangelisches Kranken- und Versorgungshaus zu Mülheim an der Ruhr, Mülheim an der Ruhr, zu 43,3 %.

Über mittelbare Beteiligungen erfolgt der Einbezug folgender Gesellschaften:

HSG Hospital Service GmbH, Oberhausen,

ATEGRIS Krankenhaus Service GmbH, Oberhausen,

gut & gerne Ihr Partner für Gastronomieservice GmbH, Mülheim an der Ruhr,

MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum Mülheim GmbH, Mülheim an der Ruhr,

Physalis Rehabilitation und Physiotherapie GmbH, Mülheim an der Ruhr

MVZ Gastroenterologie Oberhausen GmbH, Oberhausen.

Die Evangelisches Krankenhaus Oberhausen GmbH, Oberhausen, ist zu 51,1% an der HSG Hospital Service GmbH, Oberhausen, beteiligt. Weitere Gesellschafterin ist mit 48,9 % die Cleaners GmbH & Co. KG - Klinik Service -, Oberhausen. An der ATEGRIS Krankenhaus Service GmbH, Oberhausen, hält die Evangelisches Krankenhaus Oberhausen GmbH 100,0 % der Geschäftsanteile. Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 hat die Evangelisches Krankenhaus Oberhausen GmbH 100% der Geschäftsanteile an der MVZ Gastroenterologie Oberhausen GmbH, Oberhausen, übernommen.

Die Evangelisches Krankenhaus Mülheim an der Ruhr GmbH, Mülheim an der Ruhr, ist jeweils zu 100,0 % an der gut & gerne Ihr Partner für Gastronomieservice GmbH, Mülheim an der Ruhr, an der MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum Mülheim GmbH, Mülheim an der Ruhr, sowie an der Physalis Rehabilitation und Physiotherapie GmbH, Mülheim an der Ruhr, beteiligt.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 wurde der Konsolidierungskreis um die MVZ Gastroenterologie Oberhausen GmbH (MVZ Gastro GmbH), Oberhausen, erweitert. Die MVZ Gastro GmbH ist Trägergesellschaft eines medizinischen Versorgungszentrums, das vertrags- und privatärztliche Leistungen im Bereich Innere Medizin und Gastroenterologie mit langjähriger Erfahrung in der diagnostischen und therapeutischen Endoskopie erbringt.

Durch die Veränderung des Konsolidierungskreises ist die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr nicht beeinträchtigt.

Der Konzernabschluss wurde auf den 31. Dezember 2023, den Abschlussstichtag des Mutterunternehmens, aufgestellt. Bilanzstichtag der einbezogenen Gesellschaften ist ebenfalls der 31. Dezember 2023.

III. Konsolidierungsgrundsätze

Die Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden vollständig in den Konzernabschluss aufgenommen.

Die Kapitalkonsolidierung erfolgte abweichend von DRS 23 (Neubewertungsmethode) nach der Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Nr. 1 HGB a. F. für Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2010 erstmalig konsolidiert wurden. Die Buchwertmethode wurde entsprechend Artikel 66 Abs. 3 EGHGB für diese Unternehmen beibehalten. Unterschiede bei der Anwendung der Methoden ergeben sich nicht. Für die ab 2010 neu in den Konsolidierungskreis aufgenommenen Unternehmen kommt nach § 301 Abs. 1 HGB die Neubewertungsmethode zur Anwendung.

Der Stichtag für die Erstkonsolidierung war der 1. Januar 2006 bzw. bei Tochter- und Enkelunternehmen, die später gegründet bzw. erworben wurden, der Gründungs- bzw. Erwerbsstichtag.

Im Rahmen der Buchwertmethode bzw. der Neubewertungsmethode wurden die Anschaffungskosten der Beteiligungsbuchwerte zum Zeitpunkt der erstmaligen Konsolidierung mit dem anteiligen Eigenkapital der Tochter- und Enkelunternehmen verrechnet.

Aus der Kapitalkonsolidierung (Erstkonsolidierung der MVZ Gastro GmbH zum 1. Juli 2023) besteht zum Bilanzstichtag ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von 1.722.896,91 €, der als Firmenwert ausgewiesen und über zehn Jahre abgeschrieben wird.

Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung wurden konzerninterne Ausleihungen, Forderungen sowie Verbindlichkeiten von jeweils T€ 5.784 eliminiert.

Im Zuge der Vollkonsolidierung wurden Aufwendungen und Erträge von jeweils T€ 22.353 gegeneinander aufgerechnet, die aus konzerninternem Liefer- und Leistungsverkehr sowie sonstigen Verrechnungen stammen.

Die ergebniswirksame Eliminierung von Zwischenergebnissen aufgrund von konzerninternen Anschaffungsvorgängen war nicht erforderlich.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände und Schulden werden einheitlich nach den auf den Jahresabschluss des Mutterunternehmens angewandten Bewertungsmethoden bewertet, so dass die einheitliche Bewertung im Konzern nach § 308 HGB gewährleistet ist.

Die immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten nach Abzug planmäßiger Abschreibungen und das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen bilanziert. Geschäfts- und Firmenwerte werden über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben.

Anschaffungskostenminderungen werden abgesetzt.

Es kommt die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei den Gebäuden beläuft sich auf 30 bis 50 Jahre, die der Geschäftsausstattung richtet sich nach den steuerlichen Vorschriften und beträgt üblicherweise drei bis zehn Jahre.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten zwischen € 251,00 und € 1.000,00 netto werden im Jahr des Zugangs nach § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und linear über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden für den Bilanzstichtag im Wege der permanenten Inventur in der Apotheke sowie durch Stichtagsinventur in den übrigen wesentlichen Bereichen ermittelt. Die Bewertung erfolgte unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten. Bewertungsabschläge waren nicht erforderlich.

Im DRG-Bereich der Krankenhäuser sind die Wertansätze für unfertige Leistungen aus Überliegern (T€ 2.740; 31. Dezember 2022: T€ 4.218) retrograd aus den Vergütungen der Krankenhausleistungen mit DRG-Entgelten ermittelt. Entgegen dem Vorjahr wurden die Pflegeentgelte bei der Ermittlung der Wertansätze nicht mitberücksichtigt. Dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde Rechnung getragen. Es wird ein Gewinnabschlag von 5 % vorgenommen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nominalwert angesetzt. Erkennbare Risiken werden einzelwertberichtigt. Im Übrigen werden Wertberichtigungen bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Krankenhäuser gegenüber Kostenträgern und Selbstzahlern nach der pauschalen Methode unter Berücksichtigung des Alters und von Zinsrisiken, Mahnrisiken und allgemeinen Ausfallrisiken berücksichtigt.

Einzelwertberichtigungen bestanden im Berichtsjahr in Höhe von T€ 402 sowie Pauschalwertberichtigungen nach dem Alter der Forderungen und für allgemeine Mahnrisiken in Höhe von T€ 2.695.

Der Wertansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Kurswert am Bilanzstichtag. Die Rentenpapiere werden zum Ende der Laufzeit zum Nominalwert zurückgezahlt. Zum Stichtag 31. Dezember 2023 wurden Abschreibungen in Höhe von T€ 64 verrechnet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt.

Erhaltene Zuwendungen werden auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten ausgewiesen, soweit diese Zuschüsse für Investitionen in das Anlagevermögen eingesetzt wurden. Die Sonderposten werden nach Maßgabe der Abschreibungen auf die mit den Zuschüssen finanzierten Anlagegüter aufgelöst.

Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung.

Für Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden die Barwerte ermittelt und dafür die Erfüllungsbeträge mit einem ihrer Restlaufzeit entsprechenden Rechnungszins nach Maßgabe der Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag abgezinst.

Bei der Ermittlung der Jubiläumsrückstellung wird ein mitarbeiterindividuelles Renteneintrittsalter zu Grunde gelegt. Des Weiteren wird eine durchschnittliche Tarifsteigerung von 1,5 % unterstellt.

Für Eigenbeteiligungen potentieller Schadensfälle im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungsjahre 2011 und 2012 des Evangelischen Krankenhauses Mülheim wurden bei der Rückstellungsdotierung die vertraglich maximal vereinbarten Selbstbehalte zurückgestellt und abgezinst.

Im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung sind für die ATEGRIS Gruppe seit 2019 jährliche Eigenbeteiligungen für potentielle Schadensfälle bis Mio. € 5 vorgesehen; darüber hinausgehende Beträge werden durch die Versicherung im Rahmen branchenüblicher Deckungssummen getragen. Für die Versicherungsjahre 2019 bis 2023 ist auf Basis von Schadensstatistiken vergangener Jahre sowie unter Berücksichtigung einer zusätzlichen Risikovorsorge über einen Zeitraum von 12 Jahren und bei linearem Schadensverlauf eine abgezinste Rückstellung für Risiken aus potentiellen Patientenbehandlungsfehlern von T€ 12.024 (Vorjahr: T€ 9.697) dotiert.

Rückstellungen nach § 249 Abs. 2 HGB a. F. wurden in Vorjahren gebildet und beibehalten, sofern die Gründe für deren Bildung noch bestehen.

Die Verbindlichkeiten sind jeweils im Einzelnen mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

V. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem als Anlage 1 beigefügten Anlagespiegel ersichtlich.

Aus der Kapitalkonsolidierung (Erstkonsolidierung der MVZ Gastro GmbH zum 1. Juli 2023) besteht zum Bilanzstichtag ein aktiver Unterschiedsbetrag in Höhe von € 1.722.896,91, der als Firmenwert ausgewiesen und über zehn Jahre abgeschrieben wird.

Weitere Geschäfts- und Firmenwert betrifft Arztpraxen, die in Vorjahren zum Kaufpreis aktiviert wurden und in der Regel über acht bis zehn Jahre abgeschrieben werden. Die vorgenannten Abschreibungszeiten resultieren aus der Tatsache, dass die bisherigen Praxisinhaber als Ärzte in der MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum Mülheim GmbH angestellt wurden und dadurch auch die jeweiligen Patientenstämme übergegangen sind und längerfristig erhalten bleiben.

In den Finanzanlagen ist unter den Ausleihungen an Gesellschafter ein langfristig verzinsliches Darlehen, das planmäßig getilgt wird, an die Gesellschafterin Stiftung Evangelisches Kranken- und Versorgungshaus zu Mülheim an der Ruhr ausgewiesen (T€ 1.282; Vorjahr: T€ 1.492).

Die sonstigen Finanzanlagen beinhalten mittel- und langfristige Termingeldanlagen (T€ 2.000; Vorjahr: T€ 2.000), Genossenschaftsanteile der Bank für Kirche und Diakonie eG - KD-Bank, Dortmund (T€ 1.024; Vorjahr: T€ 1.024) sowie der DocNet e.G., Mülheim an der Ruhr (T€ 2; Vorjahr: T€ 2).

Die Forderungen gegen Gesellschafter (T € 937 Vorjahr: T€ 1.347) betreffen insbesondere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet mit T€ 1.935 (Vorjahr: T€ 2.112; Ursprung: T€ 2.273) eine Einmalzahlung an die Kirchliche Zusatzversorgungskasse Rheinland-Westfalen mit Sitz in Dortmund (KZVK) für den von der KZVK im Zeitraum 2019 bis 2043 eingeführten Stärkungsbeitrag. Die Vorauszahlung dient zur Reduzierung des über 25 Jahre zu entrichtenden Stärkungsbeitrags.

Als Stammkapital und Kapitalrücklage werden die betreffenden Beträge der Muttergesellschaft ausgewiesen.

Der Konzernanteil am Jahresergebnis entspricht dem Ergebnis des laufenden Jahres nach Abzug der auf Minderheitengesellschafter entfallenden Ergebnisse.

Der Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile enthält den Teil des Eigenkapitals sowie die anteiligen Jahresergebnisse der Tochterunternehmen, der auf Anteile entfällt, die nicht vom Mutterunternehmen gehalten werden.

In die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens wurden die für aktivierungsfähige Maßnahmen verwendeten Investitionszuschüsse eingestellt. Sie stellen den Finanzierungsgegenwert zu den unter dem Anlagevermögen ausgewiesenen Buchwerten jener Anlagegüter dar, die mit den Investitionszuschüssen beschafft wurden. Die Sonderposten werden jährlich ertragswirksam in der Höhe aufgelöst, die dem Betrag der Abschreibungen auf die mit den Zuschüssen finanzierten Anlagegüter entspricht. Damit werden diese Abschreibungen im Jahresabschluss neutralisiert.

Die Sonderposten aus Zuwendungen, die aus Fördermitteln nach dem KHG gebildet wurden (T€ 37.760; Vorjahr: T€ 39.089), unterliegen einer bedingten Rückzahlungsverpflichtung. Für den Fall, dass die Krankenhäuser aus dem Krankenhausplan ausscheiden, sind die unter den Sonderposten ausgewiesenen Fördermittel zu erstatten. Die Rückzahlungsverpflichtung ist auf den Liquidationswert der mit den Fördermitteln beschafften Anlagegüter beschränkt.

Pensionsrückstellungen für unmittelbare Pensionszusagen vor dem 1. Januar 1987 wurden in den Krankenhäusern auf Grund des Wahlrechts nach § 28 Abs. 1 EGHGB nicht gebildet. Bei der Bewertung dieser nicht gebildeten Pensionsrückstellungen wurde die versicherungsmathematische Berechnung unter Anwendung des Ausscheidemodells der Richttafeln RT 2018 G von Dr. Klaus Heubeck vorgenommen. Die Pensionsrückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Dezember 2022 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser Zinssatz beträgt 1,82 %. Bei der Ermittlung der Pensionsrückstellungen wurden jährliche Rentensteigerungen von 2,2 % unterstellt. Eine Fluktuationsrate wird nicht zu Grunde gelegt. Der ermittelte Wert der Rückstellung beträgt T€ 538 (Vorjahr: T€ 576). Die Pensionsrückstellung bei Anwendung eines durchschnittlichen Marktzinssatzes der vergangenen sieben Jahre (vorherige gesetzliche Regelung) würde zum 31. Dezember 2023 T€ 540 (Vorjahr: T€ 584) betragen, als ausschüttungsgesperrte Beträge hätten sich im Vorjahr T€ 4,4 ergeben.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der KZVK, Dortmund. Diese mittelbaren Versorgungszusagen werden in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB nicht passiviert. Die KZVK ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Zweck der Anstalt ist es, Arbeitnehmern der Beteiligten im Wege privatrechtlicher Versicherung eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die Anstalt ist keine im Wettbewerb stehende Einrichtung. Die Altersversorgung wird durch Beiträge finanziert. Der Beitragssatz beläuft sich seit dem 1. Januar 2020 auf 5,25% des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts. Seit 2002 hatte die KZVK neben den laufenden Monatsbeiträgen ein Sanierungsgeld von den Arbeitgebern erhoben. In einer rechtskräftigen Grundsatzentscheidung aus Juni 2017 entschied das Oberlandesgericht Hamm, dass die Erhebung des Sanierungsgeldes rechtswidrig ist. Demzufolge wird das Sanierungsgeld mit Wirkung für das Jahr 2016 und später nicht mehr von der KZVK erhoben. An die Stelle des Sanierungsgeldes trat im Jahr 2019 der Stärkungsbeitrag, der sich für 2024 auf T€ 679 (2023: T€ 658; Beträge jeweils nach Reduktion der bereits an die KZVK geleisteten Einmalzahlung) beläuft und in zwölf gleich hohen monatlichen Teilbeträgen zu zahlen ist.

Im Berichtsjahr betrug die Höhe der verbeitragten Löhne und Gehälter T€ 63.436.

Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen ferner bei den Rheinischen Versorgungskassen mit Sitz in Köln. Diese mittelbaren Versorgungszusagen werden in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHBG nicht passiviert. Als Mitglied der Rheinischen Versorgungskassen zahlen das Krankenhaus Oberhausen und die ATEGRIS Krankenhaus Service GmbH für ihre Mitarbeiter eine Umlage von 4,25% zur Absicherung der betrieblichen Altersversorgung, die ab Januar 2005 um ein Sanierungsgeld erhöht worden ist. Das Sanierungsgeld beläuft sich seit 2011 unverändert auf 3,5%.

Im Berichtsjahr betrug die Höhe der verbeitragten Löhne und Gehälter T€ 66.038.

Stand 31.12.2023
T€
Langfristige Rückstellungen
Jubiläumsrückstellungen 1.357
Haftpflichtschaden 2.187
Risikovorsorge Haftpflichtschäden 12.024
Archivierungskosten 251
Sonstige ungewisse Verbindlichkeiten 87
15.906
Kurzfristige Rückstellungen
Personalrückstellungen Risiken aus Abrechnungen mit 13.308
Krankenkassen 15.651
Ausstehende Rechnungen 423
Sonstige ungewisse Verbindlichkeiten 418
29.800
Rückstellungen für Instandhaltungen nach § 249 Abs. 2 HGB a.F. 984
46.690

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (T€ 81; Vorjahr: T€ 2.546 betreffen hauptsächlich den Liefer- und Leistungsverkehr, Verpflichtungen aus der umsatzsteuerlichen Organschaft sowie sonstige Verpflichtungen.

Die Verbindlichkeiten setzen sich wie folgt zusammen:

Verbindlichkeitenspiegel 2023

Stand am 31.12.2022 Stand am 31.12.2023 Davon mit einer Restlaufzeit
bis zu 1 Jahr
1 bis 5 Jahren
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 23.983.037,52 32.475.879,21 3.299.857,30 8.732.143,64
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.292.483,26 4.989.502,78 4.989.502,78 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 2.545.560,73 80.541,75 80.541,75 0,00
4. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 31.354.180,91 35.194.665,39 35.194.665,39 0,00
5. Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 7.220.240,42 5.673.737,19 5.673.737,19 0,00
6. Sonstige Verbindlichkeiten 10.253.499,60 13.744.097,99 9.756.207,14 1.535.218,13
58.994.511,55 10.267.361,77
80.649.002,44 92.158.424,31 54.510.299,91 10.455.084,89
Davon mit einer Restlaufzeit Davon durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert
von mehr als 5 Jahren
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 20.443.878,27 32.475.879,21
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,00
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 0,00 80.541,75
4. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht 0,00 0,00
5. Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens 0,00 0,00
6. Sonstige Verbindlichkeiten 2.452.672,72 402.000,00
22.896.550,99 32.958.420,96
15.683.617,66 24.865.037,52
Art und Form der Sicherheit
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Grundbucheintragung
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Sicherungsübereignung
4. Verbindlichkeiten nach dem Krankenhausfinanzierungsrecht
5. Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens
6. Sonstige Verbindlichkeiten Sicherungsübereignung

VI. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Umsatzerlöse betreffen nahezu ausschließlich erbrachte Gesundheitsdienstleistungen an den Krankenhausstandorten Mülheim an der Ruhr sowie Oberhausen. Im Berichtsjahr sind in den Umsatzerlösen Erträge aus Energiepreishilfen mit T€ 5.240 enthalten

Innerhalb der Umsatzerlöse und der sonstigen betrieblichen Erträge werden folgende wesentliche periodenfremde Posten ausgewiesen:

2023
T€
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 3.688
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen / Eingänge abgeschriebene Forderungen 159
Ausgleichsbeträge KHEntgG/BPflV/KHG frühere Geschäftsjahre 1.860
Sonstige periodenfremde Umsatzerlöse 252
Spenden, Mittelweiterleitung 34
Sonstige neutrale Erträge 130
Erträge aus Anlagenabgängen 5
Übrige periodenfremde Erträge 2.651
8.779

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen mit T€ 8.518 (Vorjahr: T€ 16.556) Erträge aus Zuwendungen zur Finanzierung von Investitionen.

Innerhalb der sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden folgende periodenfremde Posten ausgewiesen:

2023
T€
Abschreibungen auf Forderungen/Wertberichtigungen/Risiken aus MDK-Prüfungen vergangener Jahre sowie sonstige Abrechnungsrisiken 898
Ausgleichsbeträge KHEntgG/BPflV/KHG frühere Geschäftsjahre 369
Sonstige neutrale Aufwendungen 108
Übrige periodenfremde Aufwendungen 717
2.092

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit T€ 7.750 (Vorjahr: T€ 15.747) Aufwendungen aus der Zuführung zu Sonderposten/ Verbindlichkeiten nach dem KHG und auf Grund sonstiger Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens ausgewiesen.

Zinsaufwendungen bzw. Tilgungen von Investitionsdarlehen wurden in Höhe von T€ 110 (Vorjahr: T€ 131) bzw. T€ 704 (Vorjahr: T€ 703) mit Fördermitteln aus der Baupauschale (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 KHGG NRW) finanziert.

VII. Sonstige Angaben

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 314 Abs. 1 Nr. 2a HGB setzen sich wie folgt zusammen:

Versicherungsverträge
T€
Miet- und Dienstleistungsverträge
T€
Leasingverträge
T€
Erbbauzinsen
T€
Gesamt
T€
Davon Gesellschafter
T€
2024 737 6.855 422 68 8.082 147
2025 224 3.339 286 68 3.917 68
2026 0 2.483 109 68 2.660 68
2027 0 184 12 69 265 69
2028. 0 184 0 69 253 69
2029 ff. 0 508 0 5.304 5.812 5.304
961 13.553 829 5.646 20.989 5.725

VIII. Abschlussprüferhonorar

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar in Höhe von netto T€ 93,3 betrifft mit T€ 76,7 Abschlussprüfungsleistungen sowie mit T€ 16,6 andere Bestätigungsleistungen.

IX. Personal

Die Anzahl der jahresdurchschnittlich nach Köpfen beschäftigten Mitarbeiter betrug im Geschäftsjahr 2023:

2023
Ärztlicher Dienst 463
Pflegedienst 1.105
Medizinisch-technischer Dienst, Arztschreibhilfen 462
Funktionsdienst 351
Wirtschafts- und Versorgungsdienst 347
Technischer Dienst 47
Verwaltungsdienst 208
Ausbildungsdienste 23
Sonderdienste 30
3.038

X. Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung wird nach dem Deutschen Rechnungslegungs-Standard Nr. 21 (DRS) aufgestellt. Der Finanzmittelfonds beinhaltet zum Bilanzstichtag ausschließlich Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sowie Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von T€ 68.702 (Vorjahr: T€ 43.308). Der Finanzmittelfonds enthält gebundene Fördermittel nach dem KHGG NRW in Höhe von T€ 35.194 (Vorjahr: T€ 31.354).

XI. Organe der Gesellschaft

Organe der Muttergesellschaft sind:

Gesellschafterversammlung,

Aufsichtsrat,

Geschäftsführung.

Der Geschäftsführung gehörten im Berichtsjahr an:

Nils Benjamin Krog, Geschäftsführer, Willich, Martin Große-Kracht, Geschäftsführer, Köln.

Nils Benjamin Krog und Martin Große-Kracht sind jeweils alleinvertretungsberechtigt.

Als Mitglieder des Aufsichtsrats waren im Geschäftsjahr 2023 bestellt:

Prof. Dr. Heinz Klinkhammer (Aufsichtsratsvorsitzender; Vorsitzender des Präsidiums der Stiftung Ev. Kranken- und Versorgungshaus zu Mülheim an der Ruhr), Krefeld, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Arbeitsrecht; beratende und schriftstellerische Tätigkeiten,

Andreas Henrich (erster stv. Aufsichtsratsvorsitzender, Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung Ev. Krankenhaus Oberhausen (Rhld.)), Mülheim an der Ruhr, Pensionär,

Ulrich Turck (zweiter stv. Aufsichtsratsvorsitzender; erster stv. Vorsitzender des Präsidiums der Stiftung Ev. Kranken- und Versorgungshaus zu Mülheim an der Ruhr), Mülheim an der Ruhr, Unternehmer,

Christiane Haunhorst (zweite stv. Vorsitzende des Präsidiums der Stiftung Ev. Kranken- und Versorgungshaus zu Mülheim an der Ruhr), Essen, Pensionärin (seit 6. Juni 2023),

Monika Schänzer (stv. Vorsitzende des Kuratoriums der Stiftung Ev. Krankenhaus Oberhausen (Rhld.)), Oberhausen, freiberufliche Beraterin (seit 6. Juni 2023).

Angaben im Konzernanhang gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6 HGB zu den für die Mitglieder des Geschäftsführungsorgans für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Mutterunternehmen und den Tochterunternehmen im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezügen unterbleiben in entsprechender Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB, da sich anhand dieser Angaben die einzelnen Bezüge der Mitglieder dieses Organs feststellen lassen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit keine Bezüge.

An die Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt. Zu Gunsten dieser Personen wurden keine Haftungsverhältnisse eingegangen.

XII. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses des Mutterunternehmens

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss des Jahres 2023 in Höhe von € 390.095,79 in die Gewinnrücklagen einzustellen.

XIII. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres

Nach Ablauf des Jahres 2023 sind über die bereits dargestellten Entwicklungen hinaus keine weiteren Ereignisse eingetreten, die für den ATEGRIS Konzern von wesentlicher (finanzieller) Bedeutung sind und zu einer veränderten Beurteilung führen könnten.

 

Mülheim an der Ruhr, am 16. April 2024

ATEGRIS GmbH

Nils Benjamin Krog, Geschäftsführer

Martin Große-Kracht, Geschäftsführer

Entwicklung der Anschaffungswerte Entwicklung der Abschreibungen
Bilanzposten Stand am 01.01.2023
Zugänge lfd. Jahr
Umbuchungen
Abgänge
Stand am 31.12.2023
Gesamte Abschreibungen Stand am 01.01.2023
1 2 3 4 5 6 7
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.614.718,41 623.295,78 1.763.345,79 0,00 8.001.359,98 3.954.835,30
2. Geschäfts- oder Firmenwert 3.802.770,57 1.735.860,78 - 1.286.150,00 0,00 4.252.481,35 728.244,69
9.417.488,98 2.359.156,56 477.195,79 0,00 12.253.841,33 4.683.079,99
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 114.542.935,18 243.799,79 199.111,49 0,00 114.985.846,46 49.339.378,50
2. Technische Anlagen 8.594.502,31 750.208,79 371.354,37 15.254,00 9.700.811,47 6.058.539,08
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 77.136.675,39 5.425.863,27 47.853,92 920,00 82.609.472,58 54.777.959,27
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 7.062.879,18 5.255.003,31 - 1.095.515,57 0,00 11.222.366,92 0,00
207.336.992,06 11.674.875,16 - 477.195,79 16.174,00 218.518.497,43 110.175.876,85
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an Gesellschafter 1.492.862,94 0,00 0,00 211.104,97 1.281.757,97 0,00
2. Sonstige Finanzanlagen 3.026.513,55 0,00 0,00 0,00 3.026.513,55 0,00
4.519.376,49 0,00 0,00 211.104,97 4.308.271,52 0,00
221.273.857,53 14.034.031,72 0,00 227.278,97 235.080.610,28 114.858.956,84
Entwicklung der Abschreibungen Restbuchwerte
Bilanzposten Abschreibungen des Geschäftsjahres
Umbuchungen
€ €
Entnahme für Abgänge
€ €
Gesamte Abschreibungen Stand am 31.12.2023
€ €
(Stand 31.12.2023)
€ €
(Stand 31.12.2022)
€ €
1 8 9 10 11 12 13
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 743.595,22 0,00 0,00 4.698.430,52 3.302.929,46 1.659.883,11
2. Geschäfts- oder Firmenwert 343.990,72 0,00 0,00 1.072.235,41 3.180.245,94 3.074.525,88
1.087.585,94 0,00 0,00 5.770.665,93 6.483.175,40 4.734.408,99
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.949.893,48 0,00 0,00 53.289.271,98 61.696.574,48 65.203.556,68
2. Technische Anlagen 410.776,26 0,00 0,00 6.469.315,34 3.231.496,13 2.535.963,23
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.204.236,82 0,00 0,00 59.982.196,09 22.627.276,49 22.358.716,12
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 11.222.366,92 7.062.879,18
9.564.906,56 0,00 0,00 119.740.783,41 98.777.714,02 97.161.115,21
III. Finanzanlagen
1. Ausleihungen an Gesellschafter 0,00 0,00 0,00 0,00 1.281.757,97 1.492.862,94
2. Sonstige Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 3.026.513,55 3.026.513,55
0,00 0,00 0,00 0,00 4.308.271,52 4.519.376,49
10.652.492,50 0,00 0,00 125.511.449,34 109.569.160,94 106.414.900,69

Konzernkapitalflussrechnung

2023
T€
2022
T€
+/- Periodenergebnis (Konzernüberschuss) einschließlich Ergebnisanteile anderer Gesellschafter) 524 6.192
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 10.652 10.005
+/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen - 192 8.497
-/+ Auflösung von Sonderposten und sonstige zahlungsunwirksame Erträge/Aufwendungen - 5.285 - 5.187
+/- Abnahme/Zunahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 17.426 - 16.303
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 3.628 8.177
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens - 2
+/- Zinsaufwendungen/Zinserträge - 219 331
+/- Ertragsteueraufwand/Ertragsteuerertrag - 12 99
-/+ Ertragsteuerzahlungen 12 - 99
= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des immateriellen Anlagevermögens 26.534 11.710
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen - 2.359 - 4.005
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 16 0
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen - 11.675 - 10.620
+ Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 0 2.205
- Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 - 568
+ Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 3.956 11.059
+ Erhaltene Zinsen/ Dividenden 712 259
= Cashflow aus der Investitionstätigkeit - 9.350 - 1.670
+ Einzahlungen aus der Tilgung von Ausleihungen 211 136
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzkrediten 10.990 301
- Auszahlungen für die Tilgung von Finanzkrediten - 2.498 - 2.573
- Gezahlte Zinsen - 429 - 590
= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 8.274 - 2.726
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 25.458 7.314
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 43.308 36.373
+/- Bewertungsbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds - 64 - 379
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 68.702 43.308

Der Finanzmittelfonds entspricht den aktivischen Bilanzposten Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten sowie Wertpapieren des Umlaufvermögens.

Konzerneigenkapitalspiegel

Im Konzerneigenkapitalspiegel werden die Veränderungen der einzelnen Posten des Konzerneigenkapitals dargestellt:

Eigenkapital des Mutterunternehmens
Gezeichnetes Kapital Rücklagen
Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB
Gewinnrücklagen andere Gewinnrücklagen
Summe
Stand am 31.12.2022 1.025.000,00 22.094.030,84 16.145.073,19 38.239.104,03
Einstellung in/ Entnahme aus Rücklagen (-) 0,00 0,00 4.412.348,07 4.412.348,07
Sonstige Veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Änderungen des Konsolidierungskreises 0,00 0,00 0,00 0,00
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag (-) 0,00 0,00 0,00 0,00
Stand am 31.12.2023 1.025.000,00 22.094.030,84 20.557.421,26 42.651.452,10
Eigenkapital des Mutterunternehmens
Konzernjahresüberschuss/ -fehlbetrag (-), der dem Mutter unternehmen zuzurechnen ist Summe
Stand am 31.12.2022 4.412.348,07 43.676.452,10
Einstellung in/ Entnahme aus Rücklagen (-) - 4.412.348,07 0,00
Sonstige Veränderungen 0,00 0,00
Änderungen des Konsolidierungskreises 0,00 0,00
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag (-) 390.095,79 390.095,79
Stand am 31.12.2023 390.095,79 44.066.547,89
Nicht beherrschende Anteile Konzerneigenkapital Summe
Nicht beherrschende Anteile vor Jahresergebnis
Auf nicht beherrschende Anteile entfallende Gewinne/Verluste (-)
Summe
Stand am 31.12.2022 16.811.586,71 1.780.030,23 18.591.616,94 62.268.069,04
Einstellung in/ Entnahme aus Rücklagen (-) 1.780.030,23 - 1.780.030,23 0,00 0,00
Sonstige Veränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00
Änderungen des Konsolidierungskreises 0,00 0,00 0,00 0,00
Konzernjahresüberschuss/-fehlbetrag (-) 0,00 134.538,88 134.538,88 524.634,67
Stand am 31.12.2023 18.591.616,94 134.538,88 18.726.155,82 62.792.703,71

 

Mülheim an der Ruhr, am 16. April 2024

ATEGRIS GmbH

Nils Benjamin Krog

Martin Große-Kracht

KONZERN LAGEBERICHT für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

I. Darstellung des Geschäftsverlaufs

1. Entwicklung von Gesamtwirtschaft und Branche

Das Berichtsjahr ist in den ersten drei Monaten noch durch das Coronavirus SARS-Cov-2 (COVID-19) beeinflußt. Dies gilt insbesondere für den Gesundheitssektor durch spürbare Auswirkungen auf den Personalausfall, da Mitarbeiter erst nach erfolgreicher Freitestung wieder im Krankenhaus eingesetzt werden konnten. Auch in 2023 sowie 2024 gilt weiterhin, dass die erbrachten und in Rechnung gestellten Leistungen von den Krankenkassen innerhalb von fünf Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen sind.

Im Berichtsjahr kam es zu deutlichen Inflationseffekten. Gründe hierfür waren insbesondere das veränderte Konsumverhalten, da nach Lockerung der Corona-Maßnahmen aufgeschobene Anschaffungen und Unternehmungen nachgeholt wurden. Weltweit stiegen die Produktionskosten, die Lieferketten sind seit der Corona-Pandemie gestört. Infolge des Krieges in der Ukraine kommt es zu Rohstoffengpässen, die das Angebot verknappen - vor allem bei Energie. Um die Effekte für die Krankenhäuser abzumildern, sind hierfür im Zuge der Verabschiedung des Energiesicherungsgesetzes bis zu sechs Milliarden Euro für Krankenhäuser vorgesehen.

Am 28. Oktober 2020 ist das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) in Kraft getreten. Es werden aus dem Bundeshaushalt 3 Mrd. € für eine Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Krankenhäuser zur Verfügung gestellt. Der Schwerpunkt liegt in der Digitalisierung der Ablauforganisation, der Dokumentation und Kommunikation sowie der Verbesserung der Telemedizin, Robotik und Hightechmedizin. Ebenso ist die Förderung von Investitionen in die technische und informationstechnische Ausstattung der Notaufnahmen inbegriffen. Integraler Bestandteil sind Investitionen in die Informationssicherheit. Anträge für die Förderung waren bis im Laufe des Jahres 2021 fällig. Maßnahmen konnten frühestens ab September 2020 umgesetzt werden. Die Projekte müssen bis Ende 2024 abgeschlossen sein. Fünf Fördervorhaben (Patientenportale, digitale Dokumentation, klinische Entscheidungsunterstützungssysteme, digitales Medikationsmanagement, digitaler Leistungsanforderungsprozess) werden bei Nichtumsetzung ab 2025 sanktioniert.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW hat am 27. April 2022 den neuen Krankenhausplan NRW 2022 veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt. Künftig ist nicht mehr die Bettenzahl das zentrale Planungsinstrument. Die Krankenhäuser in NRW sollen sich vielmehr auf bestimmte Leistungen spezialisieren. Zur Ermittlung des stationären Bedarfs wird die jährliche Fallzahl je medizinischer Leistung, etwa bei Hüft- und Knie-Prothesen, Organtransplantationen oder Geburtshilfe herangezogen. Das Krankenhaus muss vorgegebene Qualitätskriterien in der gewünschten Leistungsgruppe erfüllen. Ein Kernpunkt ist, dass ein Krankenhaus mit internistischer und chirurgischer Versorgung für 90 Prozent der Bevölkerung innerhalb von 20 Autominuten erreichbar sein muss. Intensivmedizin muss flächendeckend vorgehalten werden. Für die Umsetzung gilt folgender Zeitplan:

Am 1. September 2022 erhielten die Krankenhäuser Informationen und Unterlagen für ein Verhandlungsverfahren mit den Krankenkassen.

Am 17. Oktober 2022 haben die Bezirksregierungen die Krankenhäuser zu Verhandlungen mit den Krankenkassen über regionale Planungskonzepte aufgefordert.

Am 17. November 2022 haben Verhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über eine Spezialisierung der Kliniken begonnen. Dafür haben die Beteiligten laut Gesetz ein halbes Jahr Zeit gehabt. Danach prüfen die Bezirksregierungen und abschließend das MAGS die regionalen Pläne. Dafür werden auch Verbände, Kommunen und Gewerkschaften angehört. Am Ende entscheidet das MAGS über den Versorgungsauftrag der einzelnen Krankenhäuser. Ein Feststellungsbescheid legt fest, welche Leistungen ein Krankenhaus erbringen soll und in welchem Umfang. Die Verhandlungen dauern weiterhin an und sind im Berichtsjahr nicht abgeschlossen.

Die vom Bundeskabinett am 25. November 2022 beschlossenen Entwürfe zur Gas- und Strompreisbremse passierten am 16. Dezember 2022 als letzter Schritt des Gesetzgebungsverfahrens den Bundesrat. Die Energiepreisbremsen sind zentrale Maßnahme des Abwehrschirms des weiterentwickelten Wirtschaftsstabilisierungsfonds mit einem Gesamtvolumen von bis zu 200 Milliarden Euro. Er soll die Auswirkungen der verschärften Energielage in Folge des seit dem 24. Februar 2022 andauenden Ukraine-Krieges abfedern, die volkswirtschaftlichen Kapazitäten erhalten und volkswirtschaftliche Schäden vermindern. Ergänzend ist für die Krankenhäuser ein Hilfsprogramm zum Ausgleich gestiegener Energiekosten für die Krankenhäuser vorgesehen. Gemäß dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz gelten Krankenhäuser, unabhängig von ihrem individuellen Jahresverbrauch, einheitlich als Industriekunden. Damit gelten seit dem 1. Januar 2023 Berichtsjahres auch die diesbezüglichen Vorgaben der Gaspreisbremse. Die Energiepreisbremse gilt grundsätzlich vom 1. März 2023 bis zum 30. April 2024, wobei die Verlängerung über den Dezember 2023 hinaus per Rechtsverordnung der Bundesregierung erfolgt. Die Entlastungen für die Monate Januar und Februar 2023 wurden zum Teil rückwirkend wirksam. Die für Krankenhäuser ergänzend zur Gas-und Strompreisbremse auf den Weg gebrachte Härtefallregelung soll sicherstellen, dass die medizinische Versorgung sowie die Funktionsfähigkeit der Krankenhäuser auch bei stark steigenden Energiekosten aufrechterhalten bleiben. Das ergänzende Hilfsprogramm sieht im Kern die folgenden Maßnahmen vor:

1,5 Mrd. € werden für krankenhausindividuelle Ausgleichszahlungen zum pauschalen Ausgleich von mittelbar durch den Anstieg der Energiepreise verursachte Kostensteigerungen bereitgestellt. Die Auszahlung erfolgte in drei Teilbeträgen. Die Verteilung richtet sich nach der Anzahl der aufgestellten Betten (inkl. Intensivbetten).

4,5 Mrd. € werden über krankenhausindividuelle Erstattungsbeiträge zum Ausgleich der gestiegenen Kosten für den Bezug von leitungsgebundenem Erdgas, leitungsgebundener Fernwärme und leitungsgebundenem Strom im Zeitraum von Oktober 2022 bis April 2024 zur Verfügung gestellt. Die individuelle Höhe ermittelt sich auf Basis des Vergleichs der Bezugskosten zum Vorkrisenniveau unter Beachtung der Gas-und Strompreisbremse.

Neu hinzugekommen ist, dass die Krankenhäuser verpflichtet werden, eine Energieberatung durch einen Gebäudeenergieberater durchführen zu lassen und der für die Krankenhausplanung zuständigen Landesbehörde oder der benannten Krankenkasse bis zum 15. Januar 2024 die erfolgte Beratung und die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen der Energieberatung nachzuweisen. Bei Krankenhäusern, die den Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig vorlegen, werden die Erstattungsbeträge für den Zeitraum Januar 2024 bis April 2024 um 20 Prozent gekürzt.

Im Weiterbildungsbereich wird die Marktentwicklung in Deutschland von Experten unverändert als stabil eingeschätzt. Dabei wächst die Anzahl der weiterbildenden Unternehmen stetig. Grundlegende Veränderungen des Weiterbildungsmarktes resultieren aus zeit- und ortsunabhängigem Lernen mit vielfältigen Lernmedien, einer damit einhergehenden Eigenorganisation der Teilnehmer, Flexibilität sowie dem Einsatz von mobilen Endgeräten. Dies wird sich in 2024 fortsetzen, ist jedoch durch landesrechtliche Vorgaben beispielsweise im Bereich der berufspädagogischen Pflichtstunden und der berufspädagogischen Weiterbildung Praxisanleitung auf 25% begrenzt.

Im Berichtsjahr ist es im Ausbildungsbereich gelungen, vakante Stellen für Pflegelehrkräfte nachzubesetzen. Problematisch bleibt hingegen eine Personalrekrutierung im Bereich der OTA-Lehrkräfte. Im Pflegeausbildungsbereich setzt sich einerseits der Trend an nicht ausreichend qualifizierten Bewerbungen fort, sodass nicht alle Kurse voll besetzt sind, während andererseits der OTA-Ausbildungsbereich vollständig ausgelastet ist.

Quellen:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/krankenhauszukunftsgesetz.html "Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern"

kma-Online vom 11. August 2022: "Das ist der Fahrplan für NRWs neuen Krankenhausplan"

Anlage zum Rundschreiben der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. Nr. 695/2022 vom 12. September 2022: "Informationsveranstaltung der KGNW für al-le Krankenhäuser NRWs - Der neue Krankenhausplan für Nordrhein-Westfalen 2022" durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Rundschreiben der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e.V. Nr. 901/2022 vom 1. Dezember 2022: "Kabinettsbeschluss zur Energiepreisbremse"

2. Geschäfts- und Ergebnisentwicklung des ATEGRIS-Konzerns

Unverändertes Ziel der ATEGRIS GmbH (nachfolgend ATEGRIS genannt), Mülheim an der Ruhr, ist es, durch Erzielung von Synergien und professionelles Management die Weiterentwicklung von Krankenhäusern und Gesundheitsunternehmen zu fördern und ihre Wettbewerbsposition im Gesundheitsmarkt zu stärken und auszubauen.

Dem ATEGRIS-Verbund gehören neben dem Mutterunternehmen ATEGRIS folgende Gesellschaften an:

Evangelisches Krankenhaus Mülheim an der Ruhr GmbH, Mülheim an der Ruhr

gut & gerne Ihr Partner für Gastronomieservice GmbH, Mülheim an der Ruhr

MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum Mülheim GmbH, Mülheim an der Ruhr

Physalis Rehabilitation und Physiotherapie GmbH, Mülheim an der Ruhr

Evangelisches Krankenhaus Oberhausen GmbH, Oberhausen

HSG Hospital-Service GmbH, Oberhausen

ATEGRIS Krankenhaus Service GmbH, Oberhausen

MVZ Gastroenterologie Oberhausen GmbH, Oberhausen.

Im Fokus der Geschäftsaktivitäten der ATEGRIS steht die Förderung des öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtswesens. Dazu hat die ATEGRIS Management- und Führungs- sowie konzernex- und -interne Fort und Weiterbildungsleistungen erbracht und damit zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser des ATEGRIS-Verbundes beigetragen.

Im Rahmen der Fort- und Weiterbildung im Gesundheits- und Wohlfahrtswesen steht die ATEGRIS nach wie vor im Wettbewerb, insbesondere zu regionalen Anbietern in Düsseldorf, Duisburg, Essen sowie zusätzlich vom Niederrhein.

Das Evangelische Krankenhaus Mülheim steht am Standort Mülheim im Wettbewerb zu einem weiteren Akutkrankenhaus sowie fünf weiteren Mitbewerbern in einem Umkreis von 30 Autominuten. Die Position des Evangelischen Krankenhauses kann auf Grund der Größe, der Struktur sowie der guten Akzeptanz seitens der Patienten als uneingeschränkt gesichert bezeichnet werden.

Auch die Position des Evangelischen Krankenhauses Oberhausen ist trotz des Wettbewerbs mit fünf weiteren Krankenhäusern in frei-gemeinnütziger und privater Trägerschaft in Oberhausen sowie weiteren Krankenhäusern in Essen, Mülheim und Duisburg auf Grund der Größe, der Eröffnung der KV-ärztlichen Notfallpraxis Mitte 2013, der guten Akzeptanz der Patienten sowie der baulichen, prozessualen und strukturellen Weiterentwicklung der letzten Jahre als positiv anzusehen.

Die Physalis Rehabilitation und Physiotherapie GmbH ergänzt operativ die vom Konzern betriebenen Bereiche Krankenhaus sowie Aus-, Fort- und Weiterbildung. Gleiches gilt für die MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum Mülheim GmbH.

Die HSG Hospital-Service GmbH sowie die gut & gerne Ihr Partner für Gastronomieservice GmbH erbringen für die Konzerngesellschaften Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung und Speisenversorgung.

Die ATEGRIS Krankenhaus Service GmbH führt die Sterilgutaufbereitung für die Krankenhausstandorte Mülheim und Oberhausen durch, so dass auf externe Dienstleister verzichtet werden kann. Seit 2018 ist die Gesellschaft auch als Konzern-Stromversorger tätig.

Mit Wirkung zum 1. Juli des Berichtsjahres wurde die MVZ Gastroenterologie Oberhausen GmbH (MVZ Gastro GmbH) vollständig durch die Evangelisches Krankenhaus Oberhausen GmbH übernommen. Die MVZ Gastro GmbH ist Trägergesellschaft eines medizinischen Versorgungszentrums, das vertrags- und privatärztliche Leistungen im Bereich Innere Medizin und Gastroenterologie mit langjähriger Erfahrung in der diagnostischen und therapeutischen Endoskopie erbringt.

Der Konzernverbund erzielte im Jahr 2023 Betriebserträge in Höhe von insgesamt 301 Mio. € (Vorjahr 302 Mio. €). Den Erlösen standen als prägende Posten Personal- und Materialaufwendungen in Höhe von 252 Mio. € (Vorjahr 235 Mio. €) gegenüber. Das Konzernjahresergebnis der ATEGRIS vor Fremdanteilen beläuft sich auf T€ + 525 (Vorjahr T€ + 6.192). Die (stationären) Krankenhausleistungen des Berichtsjahres bewegten sich über dem Leistungsniveau des Vorjahres. Die Zahl der DRG-Fälle im Berichtsjahr (41.910) ist im Vergleich zum Vorjahr (41.729) angestiegen. Gleichzeitig sind in den Erlösen Zuschüsse aus den Inflationsausgleichshilfen enthalten.

Nachfolgend die Übersicht zu den Ergebnissen der Konzerngesellschaften 2023 im Vergleich zu 2022 vor Fremdanteilen:

2023
T€
2022
T€
Veränderung
T€
Bereich Holding und Service-Dienstleistungen
ATEGRIS GmbH + 30 + 5 + 25
gut & gerne Ihr Partner für Gastronomieservice GmbH + 38 - 13 + 51
HSG Hospital-Service GmbH + 10 + 12 - 2
ATEGRIS Krankenhaus Service GmbH + 9 + 26 - 17
+ 87 + 30 + 57
Bereich Krankenhaus und Gesundheitsdienstleistungen
Ev. Krankenhaus Mülheim an der Ruhr GmbH + 178 + 3.676 - 3.114
Ev. Krankenhaus Oberhausen GmbH + 327 + 2.677 - 2.350
MVZ - Medizinisches Versorgungszentrum Mülheim GmbH + 207 - 112 + 319
Physalis Rehabilitation und Physiotherapie GmbH - 181 - 79 - 102
MVZ Gastroenterologie Oberhausen GmbH - 8 0 - 8
+ 523 + 6.162 - 5.639
Kapitalkonsolidierung / Zwischenergebniseliminierung - 86 0 - 86
Gesamtergebnis + 524 + 6.192 - 5.668

3. Investitionen und Finanzierung

Das konsolidierte Gesamtvolumen der Investitionen im ATEGRIS-Konzern in das immaterielle sowie in das Sach- und Finanzanlagevermögen beläuft sich im Berichtsjahr auf 14,0 Mio. € (Vorjahr 15,2 Mio. €). Davon entfielen. 13,5 Mio. € (vor Konsolidierung) auf den Krankenhausbereich (Vorjahr 12,2 Mio. €). Die planmäßigen Abschreibungen betrugen im Berichtsjahr rd. 10,6 Mio. € (Vorjahr rd. 10,0 Mio. €). An beiden Standorten erfolgten insbesondere Investitionen in die Patientensicherheit, die Medizintechnik sowie die IT-Infrastruktur.

2023 wurden am Standort Mülheim im Krankenhausbereich Investitionen in das Anlagevermögen von insgesamt T€ 3.812 getätigt. Die Zugänge betreffen mit T€ 3.525 das Sachanlagevermögen sowie mit T€ 287 immaterielle Vermögensgegenstände. Zur Finanzierung der getätigten Investitionen wurden neben Eigen-, auch pauschale sowie Fördermittel aus einer Einzelförderung eingesetzt.

Am Standort Oberhausen wurden im Krankenhausbereich im Berichtsjahr Investitionen von insgesamt T€ 9.653 getätigt. Die Zugänge betreffen mit T€ 6.957 das Sachanlagevermögen, mit T€ 575 immaterielle Vermögensgegenstände sowie mit T€ 2.131 Anteile an verbundenen Unternehmen. Alle Maßnahmen wurden aus Eigen-, pauschalen sowie Fördermitteln aus einer Einzelförderung finanziert

4. Beschaffungswesen

Für die Gesellschaften des ATEGRIS-Verbundes gilt der Grundsatz der zentralen Beschaffung. Der Einkauf aller Ver- und Gebrauchsgüter, der Medizintechnik, der vom Facility Management benötigten Leistungen sowie die Materiallogistik erfolgen grundsätzlich über den Zentraleinkauf.

Die termingerechte Beschaffung medizinischer Bedarfsprodukte für den Betrieb des Krankenhauses ist noch immer mit einem erhöhten internen Aufwand verbunden, jedoch grundsätzlich gewährleistet. Das weltweite Stocken von Produktions- und Lieferketten hat sich leicht abgeschwächt. Die Verlässlichkeit von Lieferanten ist noch immer eingeschränkt. Damit ist der Aufwand für die Suche nach verfügbaren Alternativprodukten weiterhin unvermindert hoch. Die auf Grund der politischen Entwicklungen in Europa im Vorjahr gestiegenen Preise verharren in allen Bereichen auf einem erhöhten Niveau. Betroffen davon sind Produkte und Dienstleistungen sowie insbesondere Energie und Rohstoffe. Grundsätzlich unverändert problematisch sind die verbindliche Ausführung von haus- und bautechnischen Dienstleistungen sowie die Verfügbarkeit damit verbundener Materiallieferungen.

5. Personal- und Sozialbereich

Die Mitarbeiter und Führungskräfte im Konzern sind der entscheidende Faktor für eine patientenorientierte, medizinisch und pflegerisch professionelle, zuverlässige, dem Menschen zugewandte und leistungsstarke Gesundheitsversorgung. Dementsprechend war es im Berichtsjahr weiterhin maßgeblich, für die Mitarbeiter attraktive Arbeitsplätze zu gestalten und nachhaltig zu sichern. Hierbei handelt es sich unverändert um einen festen Bestandteil der Konzernpolitik. Die Sicherstellung wurde durch flexible Arbeitszeitmodelle, eine Kooperation mit einer Kindertagesstätte, zeitgemäße und attraktive Vergütungsmodelle, Strukturanpassungen sowie Investitionen in vielfältige Personalentwicklungsmaßnahmen erreicht.

Konzernweit wurden im Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 2.244 Vollkräfte beschäftigt (Vorjahr 2.177).

Das Evangelische Krankenhaus Mülheim wendet als Tarifwerke den BAT-KF bzw. TV-Ärzte-KF an. Im Tarifwerk des BAT-KF ist unter anderem die Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung geregelt. Als Mitglied der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse (KZVK) mit Sitz in Dortmund zahlt das Evangelische Krankenhaus Mülheim für seine Mitarbeiter seit dem 1. Januar 2020 einen Beitrag von 5,25% zur Absicherung der betrieblichen Altersversorgung.

Das Evangelische Krankenhaus Oberhausen wendet seit dem 1. Dezember 1999 als Tarifwerk die AVR/Diakonie und für vor diesem Zeitpunkt abgeschlossene Anstellungsverträge den TVöD an. Hierin enthalten ist unter anderem die Gewährung einer betrieblichen Altersversorgung. Als Mitglied der Rheinischen Zusatzversorgungskasse mit Sitz in Köln zahlt es für seine Mitarbeiter eine Umlage von 4,25% zur Absicherung der betrieblichen Altersversorgung, die ab dem Jahr 2005 um ein Sanierungsgeld erhöht worden ist. Das Sanierungsgeld beläuft sich für das Jahr 2023 auf 3,5%.

II. Darstellung der Lage

1. Vermögenslage

Die Konzernbilanzsumme des Berichtsjahres liegt mit T€ 240.031 über dem Vorjahreswert (T€ 228.908). Auf der Aktivseite hat sich das langfristige Vermögen auf T€ 111.504 (dies entspricht 46,4% der Bilanzsumme; Vorjahr T€ 108.526 oder 47,4%) erhöht. Hauptursächlich hierfür ist eine Zunahme des Anlagevermögens (T€ 109.569; Vorjahr T€ 106.414). Gleichzeitig verringerte sich der langfristige Rechnungsabgrenzungsposten auf T€ 1.935 (Ursprünglich T€ 2.273 / Vorjahr T€ 2.112). Dieser beinhaltet im Wesentlichen eine Einmalzahlung zum KZVK-Stärkungsbeitrag. Der Betrag dient der zukünftigen Reduzierung des seit 2019 zu entrichtenden Stärkungsbeitrages. Das kurzfristige Vermögen erhöhte sich auf T€ 128.527 oder 53,6% der Bilanzsumme (Vorjahr T€ 120.382 oder 52,6%). Diese Entwicklung stellt sich im Wesentlichen als Saldo aus einer Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, der sonstigen Vermögensgegenstände, der Geldmittel sowie der Wertpapiere des Umlaufvermögens bei gleichzeitiger Abnahme der Vorräte, der Forderungen gegen Gesellschafter und der Forderungen nach Krankenhausfinanzierungsrecht dar. Auf der Passivseite erhöhte sich das langfristige Kapital von T€ 141.081 im Vorjahr (61,1% der Bilanzsumme) auf T€ 149.622 im Berichtsjahr (62,4% der Bilanzsumme). Hauptursächlich ist ein Anstieg des Konzernjahresergebnisses, der langfristigen Rückstellungen und der langfristigen Kapitalmarktdarlehen bei gleichzeitiger Abnahme Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter sowie der sonstigen Verbindlichkeiten. Das kurzfristige Kapital beläuft sich auf T€ 90.409 (37,6% der Bilanzsumme) nach T€ 87.827 (38,4% der Bilanzsumme) im Vorjahr. Diese Entwicklung resultiert aus einem Anstieg der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, der Verbindlichkeiten nach Krankenhausfinanzierungsrecht, der sonstigen Verbindlichkeiten sowie des Rechnungsabgrenzungspostens bei gleichzeitiger Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen, der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der Verbindlichkeiten aus sonstigen Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens.

2. Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Im Berichtsjahr hat sich sowohl die Zahl der DRG-Fälle (41.910; Vorjahr (41.729) als auch die Zahl der ambulanten Operationen (13.490; Vorjahr 10.862) erhöht. Die Bewertungsrelationen erhöhten sich von 232.426 im Vorjahr auf 238.324 im Berichtsjahr. Die Vollkräftezahl (2.244) ist im Vergleich zum Vorjahr (2.177) gestiegen. Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich im Berichtsjahr auf T€ 26.534 nach T€ 11.710 im Vorjahr verbessert. Die Umsatzrendite des Berichtsjahres (0,2%) liegt unterhalb des Vorjahreswertes (2,1%).

Um eine durchgehende Sensibilisierung vor allem im Bereich der ärztlichen Führungskräfte zu erreichen, finden regelmäßig Qualitätskonferenzen statt. Die Inhalte setzen sich aus der Besprechung von aktuellen Themen sowie den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zusammen.

Im Bereich des klinischen Risikomanagements wurde das Instrument Critical Incident Reporting System (CIRS) zur Erfassung von Beinahe-Schäden im Alltag eingesetzt. Dabei wird eine krankenhausweite standortunabhängige Konzeptumsetzung durch eine regelmäßige Sitzungsstruktur und Thematisierung sowie eine niederschwellige Erreichbarkeit der Ansprechpartner erreicht. Die Patientensicherheit selbst wird durch Maßnahmen wie die Ersteinschätzung von Notfallpatienten in der Zentralambulanz, die Nutzung von Patientenarmbändern sowie die regelmäßige Überprüfung der eingeführten Präventivmaßnahmen in Bezug auf die definierten SEVer (= Schwerwiegende Ereignisse, die wir sicher verhindern wollen) kontinuierlich verbessert.

Zur weiteren Sensibilisierung aller Mitarbeitenden zum Thema "Patientensicherheit" fand im Berichtsjahr am Standort Mülheim erneut und am Standort Oberhausen erstmalig eine interne Veranstaltung mit dem Titel "Room of Horror" statt. Es handelt sich dabei um einen Trainingsraum, in dem Mitarbeitende anhand risikobehafteter Situationen im Berufsalltag hinsichtlich Gefahren- und Fehlerquellen geschult werden.

Den Mitarbeitenden an allen Standorten wurden im Berichtsjahr unter anderem folgende fachspezifische Weiterbildungen über das Bildungsinstitut der ATEGRIS GmbH, Mülheim an der Ruhr, angeboten: Zercur Basislehrgang und Zercur Fachpflegekraft Geriatrie (sowohl modular als auch kompakt), Zercur Geriatrie Fachweiterbildung Therapeuten, Interdisziplinäre Fachweiterbildung Intensivpflege und Anästhesie, Fachweiterbildung Notfallpflege (DKG), ICW Wundexperte, Berufspädagogische Weiterbildung zur Praxisanleitung in der Pflege (DKG), Weiterbildung zur Leitung einer Station oder eines Bereiches (DKG), Fachweiterbildung onkologische Pflege (DKG), Hygienebeauftrager in der Pflege, sowie Führungswerkstatt. Ergänzt wird dieses Angebot um Seminare und Fortbildungen für Fach- und Führungskräfte im Gesundheitswesen, um neue Kompetenzen zu entwickeln, vorhandene zu stärken oder um auf anspruchsvolle Führungsaufgaben vorzubereiten.

3. Liquiditätslage

Der Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit hat sich im Berichtsjahr auf T€ + 26.534 (Vorjahr T€ + 11.710) erhöht. Hauptursächlich ist die Veränderung des Forderungsbestandes. Im Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit (T€ - 13.306; Vorjahr T€ - 12.729) spiegeln sich insbesondere Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen wider und konnten vollumfänglich durch den operativen Cash-Flow gedeckt werden. Der Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit (T€ + 12.230; Vorjahr T€ + 8.333) beinhaltet hautsächlich Einzahlungen aus Zuschüssen / Zuwendungen sowie aus der Aufnahme von Kapitalmarktdarlehen. Der Bestand an liquiden Mitteln (einschließlich der Wertpapiere des Umlaufvermögens) beläuft sich zum Stichtag 31. Dezember auf T€ 68.702 (Vorjahr T€ 43.308).

4. Ertragslage

Im Berichtsjahr beliefen sich die Konzernerträge nahezu auf Vorjahresniveau (T€ 300.712; (Vorjahr T€ 301.840). Davon entfallen auf die Umsatzerlöse T€ 278.080 nach T€ 266.010 im Vorjahr. In diesem Zusammenhang beinhalten die Umsatzerlöse Erträge aus Energiepreishilfen.

Der Anstieg der Konzernaufwendungen auf T€ 300.235 (Vorjahr T€ 294.532) ist insbesondere auf die Zunahme des Personalaufwandes mit T€ 189.080 (Vorjahr T€ 176.237) sowie des Materialaufwandes mit T€ 63.265 (Vorjahr 59.255) zurückzuführen. Im Personalaufwandsbereich sind Lohn- und Gehaltssteigerungen, Tarifanpassungen sowie eine im Vergleich zum Vorjahr höhere Vollkräftezahl insbesondere in der Pflege (2.244; Vorjahr 2.177) hauptursächlich. Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (T€ 37.237; Vorjahr T€ 49.035) ist hingegen eine Verringerung im Berichtsjahr zu verzeichnen.

In den Konzernerträgen werden Zinsaufwendungen aus Investitionsdarlehen (T€ 89, Vorjahr T€ 110) ausgewiesen, die über die Baupauschale (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 KHGG NRW) finanziert werden. Des Weiteren sind im Berichtsjahr Erträge aus der Baupauschale für die Verwendung der Fördermittel zur Tilgung von Investitionsdarlehen (T€ 704, Vorjahr T€ 703) angefallen.

Das Konzernjahresergebnis vor Fremdanteilen verringerte sich auf T€ + 525 (Vorjahr Konzernjahresüberschuss: T€ + 6.192). Das Ergebnisziel des Berichtsjahres aus der Wirtschaftsplanung (rd. T€ - 4.600) wurde damit um rd. T€ + 5.100 übertroffen. Hauptursächlich ist ein im Vergleich zur Planung positives neutrales Ergebnis von T€ + 6.687.

III. Risikobericht (Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung)

Unsere Risikopolitik entspricht unserem Bestreben, Risiken zu vermeiden bzw. zielgerichtet zu steuern. Zur frühzeitigen Erkennung, Bewertung und zum konsequenten Umgang mit Risiken sind wirksame Risikomanagement- und Kontrollsysteme in die Geschäfts- und Prozessabläufe im Konzern implementiert. Besonderes Gewicht haben dabei unsere strategische Unternehmensplanung sowie das interne Berichtswesen.

Gemäß der ATEGRIS-Risikostrategie wurden im Berichtsjahr strukturierte Risikogespräche zwischen Risikomanager und Risikoeignern geführt. Innerhalb der Gespräche wurden neue Risiken erfasst und bewertet sowie bekannte Risiken erneut analysiert. Die Nutzung des Risikomanagement-Softwaremoduls, welches die systematische Dokumentation der Risiken sowie die Überprüfung der Umsetzung von entsprechenden Maßnahmen im Sinne einer Risikovermeidung bzw. -begrenzung unterstützt, wurde weitergeführt. Die Software bietet die Möglichkeit, die erfassten Risiken kontinuierlich neu zu bewerten sowie aktuelle Entwicklungen und veränderte Rahmenbedingungen zeitnah zu berücksichtigen. Zudem wurde die Zusammenarbeit mit dem Schadenfall- und dem Beschwerdemanagement erfolgreich weitergeführt.

Hinsichtlich der Themen "Sensibilisierung von Führungskräften, klinisches Risikomanagement und Patientensicherheit" verweisen wir auf Abschnitt III. 2. "Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren".

Beim Fachkräftemangel im Krankenhausbereich zählt der Engpass an qualifizierten Ärzten und Pflegekräften unverändert zu den Kernindikatoren des Risikomanagements im Personalbereich. Bundesweit gibt es seit Jahren einen Mangel an qualifizierten Ärzten und Pflegekräften. Der Fachkräfteproblematik begegnet der Konzern mittels einer zeitgemäßen Personalstrategie sowie optimierten Recruitingkonzepten, maßgeschneiderten Mitarbeiterprogrammen, attraktiver Vergütungsarchitektur sowie umfassender Personalbetreuung.

Durch die kontinuierliche Steigerung der Patientensicherheit, die Umsetzung einer neuen Medizinstrategie, der Rekrutierung neuer Spezialisten und dem damit verbundenen Ausbau neuer Leistungsbereiche sowie der nachhaltigen Steigerung der medizinischen und pflegerischen Versorgungsqualität bestehen Chance, kurz- und mittelfristig weitere Patienten für die Krankenhausstandort Mülheim und Oberhausen zu gewinnen.

Als Risiken haben sich im Berichtsjahr hohe Preissteigerungsraten im Sachkostenbereich sowie deutliche Tariferhöhungen im Personalbereich dargestellt. Die Entwicklung auf dem Gesundheitsmarkt war im Berichtsjahr noch vom Verlauf und den Folgen der Pandemie mitgeprägt. Besonders im Januar und Februar des Berichtsjahres waren die Patientenzahlen aufgrund von Corona noch deutlich niedriger als im weiteren Jahresverlauf. Insbesondere durch überdurchschnittlich hohe Krankheitsausfälle (Corona, Influenza, RSV), konnte die quantitative Patientenversorgung zeitweise nicht mit eigenem Personal wie geplant erfolgen

Die Auswirkungen des andauernden Krieges in der Ukraine sind mit Blick auf 2024 weiterhin schwer kalkulierbar. Hohe Energiepreise, eine unverändert steigende Inflation, Probleme in den Lieferketten sowie allgemein negative volkswirtschaftliche Auswirkungen werden die Krankenhäuser Mülheim und Oberhausen ebenso treffen wie jedes andere Unternehmen.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW hat am 27. April 2022 den neuen Krankenhausplan NRW 2022 veröffentlicht und damit in Kraft gesetzt. Zielsetzung dabei ist es, zukünftig nicht die Bettenanzahl als Plangröße heranzuziehen, sondern Leistungsbereiche und -gruppen. Die Datenabgabe für den Krankenhausplan NRW 2022 ist fristgerecht für beide Standorte im November 2022 erfolgt. Erste Rückmeldungen seitens der Krankenkassen sowie der Bezirksregierung Düsseldorf fallen positiv für beide Krankenhäuser aus.

Alle Gesellschaften des ATEGRIS-Verbundes verfügen über einen umfassenden und ausreichenden Versicherungsschutz, der regelmäßig auf Deckungshöhe und Wirtschaftlichkeit überprüft wird. Ein Schadensfall im Evangelischen Krankenhaus Oberhausen aus dem Jahr 1985 führt zu Ausgleichszahlungen an die Geschädigte und ist über Rückstellungen abgedeckt.

Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Gesundheitswesen unterliegen einem ständigen Veränderungsprozess, dem die ATEGRIS durch kontinuierliche Neuzuschnitte und Erweiterungen beruflicher Fortbildungsprogramme Rechnung trägt.

Chancen des Bereiches Fort- und Weiterbildung resultieren aus dem gesamten Weiterbildungsangebot, da hierüber Kooperationen mit anderen Häusern eingegangen werden können. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, in diesem Zusammenhang externe Teilnehmer zu akquirieren. Durch eine breite Aufstellung im Bereich Weiterbildung wird nicht nur der Fortbildungsbedarf der ATEGRIS-Einrichtungen gedeckt, sondern es können auch weiterhin externe Umsatzerlöse generiert werden. Insbesondere die Durchführung der Fort- und Weitebildungsmaßnahmen im Onlineverfahren und die dadurch bedingte geringe Absagequote sorgten dafür, dass auch im Berichtsjahr ein kontinuierlicher Zulauf von externen Kunden verzeichnet werden konnte.

Chancen der zukünftigen Entwicklung im Krankenhausbereich werden zusammengefasst insbesondere in der Verbundstruktur, der Größe des Konzernverbundes, im weiteren Ausbau der Geschäftsaktivitäten, weiteren Pflegeprozessoptimierungen sowie den damit verbundenen verbesserten medizinischen Standards und der Steigerung der Aufenthaltsqualität für die Patienten gesehen. Durch diese kontinuierliche Fokussierung der Patientensicherheit, der Umsetzung einer neuen Medizinstrategie, der Rekrutierung neuer Spezialisten und dem damit verbundenen Ausbau neuer Leistungsbereiche sowie der nachhaltigen Steigerung der medizinischen und pflegerischen Versorgungsqualität besteht die Chance für die Krankenhäuser Mülheim und Oberhausen, Patienten weiter auf hohem Versorgungsniveau zu behandeln. Die Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung beinhaltet für die Standorte Mülheim und Oberhausen Risiken aus der weiterhin unzureichenden Investitionsfinanzierung. In diesem Zusammenhang wurde die fünftägige Zahlungsfrist der Krankenkassen für Rechnungen der Krankenhäuser bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Für den ATEGRIS-Konzern sind darüber hinaus keine bestandsgefährdenden Risiken erkennbar. Dies gilt ebenso für Risiken mit einem wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

IV. Voraussichtliche Entwicklung und Hinweise auf die künftige Entwicklung (Prognosebericht)

Für die Geschäftsführung der ATEGRIS ist eine verantwortungsbewusste und nachhaltige Unternehmensführung von großer Bedeutung. Im Einklang mit einer transparenten und rechtlich einwandfreien Unternehmenskultur bildet Corporate Governance die Basis für die Erhaltung und Stärkung des Vertrauens, das Mitarbeiter, Patienten und Geschäftspartner der Organisation entgegenbringen. Die Compliance und Corporate Governance Regelungen haben für die Geschäftsführung daher höchste Priorität.

a) Krankenhausbereich

Im Berichtsjahr wurde der Versorgungsauftrag erfüllt und durch die kontinuierliche Weiterentwicklung der Qualitätsstandards kann auch in Zukunft von einem stabilen Leistungsgeschehen an beiden Standorten ausgegangen werden. In den nächsten Jahren soll die stationäre Versorgung durch Angebote aus dem ambulanten Bereich (§ 115 b, § 116 b SGB V) im Dialog mit niedergelassenen Ärzten für den Patienten ergänzt werden. In diesem Zusammenhang ist die Weiterentwicklung des Geriatrischen Versorgungsverbundes der ATEGRIS vorgesehen. Es besteht die Absicht, Kooperationen mit Niedergelassenen für den ambulanten und stationären Sektor weiter auszubauen.

b) Bereich der Fort- und Weiterbildung

Die Krankenhäuser und Alteneinrichtungen der ATEGRIS-Gruppe wie externe Dritte werden auch zukünftig zentral durch entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote der ATEGRIS unterstützt. Gleichzeitig soll weiteren Organisationen und Gesellschaften in gemeinnütziger Trägerschaft ein kontinuierlich ausgebautes Bildungsangebot unterbreitet werden. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels behalten Weiterbildungen im Krankenhausbereich unverändert ihre Bedeutung. Durch die Gründung einer Pflegekammer NRW. wird es zukünftig eine regelhafte Fortbildungspflicht für Pflegende geben, wobei der Umfang seitens des Gesetzgebers noch nicht festgelegt wurde. Diese Fortbildungsverpflichtung wird jedoch zu einer zusätzlichen Nachfrage führen.

Unter den immer noch unsicheren Entwicklungen der aktuellen politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen ist die Planung 2024 durch eine hohe Unsicherheit gekennzeichnet. Der aggregierte Konzern-Wirtschaftsplan 2024 weist ein negatives Konzern-Jahresergebnis von rund € - 4,3 Mio. aus, da zum Zeitpunkt der Planerstellung im dritten Quartal des Berichtsjahres noch nicht absehbar war, ob und in welcher Form Inflationshilfen aufgrund der tarifrechtlichen Personalaufwandssteigerungen und der volatilen Preisentwicklung im Sachkostenbereich für den Krankenhaussektor seitens des Gesetzgebers umgesetzt werden. Ab 2025 werden nachhaltig positive Konzern-Ergebnisse angestrebt. Die Planung ist auch vor dem Hintergrund der umfangreichen gesetzlichen Änderungen und der laufenden Krankenhausplanung 2022 NRW mit höheren Veränderungschancen und -risiken als in den Jahren zuvor, verbunden. Aufgrund der stabilen Liquiditätssituation sowie der guten mittel- und langfristigen Geschäftsaussichten sieht die Geschäftsführung nach aktuellem Stand keine Gefährdung der Zukunftsfähigkeit der ATEGRIS-Krankenhausstandorte.

 

Mülheim an der Ruhr, den 16. April 2024

ATEGRIS GmbH

Nils Benjamin Krog, Geschäftsführer

Martin Große-Kracht, Geschäftsführer

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die ATEGRIS GmbH, Mülheim an der Ruhr

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der ATEGRIS GmbH, Mülheim an der Ruhr, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der ATEGRIS GmbH, Mülheim an der Ruhr, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.

holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Ratingen, am 16. April 2024

CURACON GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Zweigniederlassung Ratingen

Lorke, Wirtschaftsprüferin

Grabow, Wirtschaftsprüfer

Der Konzernabschluss 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 04.06.2024 festgestellt.

Niederschrift 01/2024 der Gesellschafterversammlung

der Ategris GmbH

- nachfolgend auch kurz "Gesellschaft" genannt -

von Dienstag, 04.06.2024

in den Geschäftsräumen des Ev. Krankenhauses Mülheim an der Ruhr

Feststellung Jahresabschluss, Ergebnisverwendung und Entlastung der Geschäftsführung für das Jahr 2023

Die Gesellschafter fassen folgende drei Beschlüsse einstimmig:

Beschlussvorschlag 1:

Der Jahresabschluss 2023 wird gemäß § 9 Ziffer 7 des Gesellschaftsvertrages festgestellt. Er weist einen Jahresüberschuss in Höhe von € 29.774,77 aus. Die Bilanz schließt mit einer Bilanzsumme von € 23.585.545,83 ab.

Beschlussvorschlag 2:

Das Jahresüberschuss 2023 in Höhe von € 29.774,77 wird der Gewinnrücklage zugeführt.

Beschlussvorschlag 3:

Den Mitgliedern der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2023 Entlastung erteilt.

Billigende Kenntnisnahme der Konzernabschlüsse

Der Konzernabschluss 2023 wird billigend zur Kenntnis genommen. Er weist einen Konzernanteil am Jahresergebnis in Höhe von 390.095,79 € nach nicht beherrschenden Anteilen aus. Die Konzernbilanz schließt mit einer Bilanzsumme von 240.030.710 € ab.

 

Mülheim, den 17.06.2024

Nils B. Krag, als Versammlungsleiter

Martin Große-Kracht als Schriftführer

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