BNP Paribas Real Estate GmbH
Selbe AdresseVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jiang Wang seit 10.9.2020 | Geschäftsführer |
Dennis Schulte seit 5.12.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
ZTE Coöperatief U.A. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NRS Netbuilt Rollout Services GmbHDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGII. Allgemeine Angaben 1. Rechtliche Grundlagen Die NRS Netbuilt Rollout Services GmbH (im Folgenden auch "NRS") mit Sitz in Düsseldorf ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Registernummer HR B 74763 eingetragen. Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 unter der Berücksichtigung der neuen Abgrenzungskriterien eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. 2. Geschäftstätigkeit Die NRS hat im Geschäftsjahr 2023 im Auftrag ihres alleinigen Gesellschafters, der NXT Netcare Services GmbH, Düsseldorf (im Folgenden auch "NXT"), deutschlandweit Rollout-Leistungen im Bereich des Mobilfunks erbracht. Dies umfasst neben dem Aus-, Um- und Abbau von Mobilfunkstandorten auch die damit zusammenhängenden Planungsleistungen. 3. Annahmen zur Unternehmensfortführung Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2023 mit € 4,8 Mio. nach € 5,6 Mio. im Vorjahr weiterhin bilanziell überschuldet. Die bilanzielle Überschuldung wird durch einen Rangrücktritt für konzerninterne Verbindlichkeiten in Höhe von € 5,6 Mio. kompensiert. Der Jahresabschluss wurde gemäß § 252 Abs.1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt, da die Geschäftsführung eine positive Fortführungsprognose stellt. Aufgrund der Tatsache, dass die NRS ausschließlich von der NXT zur Durchführung von Rollout-Leistungen beauftragt wird, ist der Fortbestand der Gesellschaft von dem erfolgreichen Abschluss eines Anschlussgeschäfts durch den alleinigen Gesellschafter mit dem bestehenden Hauptkunden oder von Neugeschäft sowie der Aufrechterhaltung der finanziellen Unterstützung durch den Mutterkonzern und den alleinigen Gesellschafter abhängig. Mit einer kontinuierlichen Verlängerung der Unterbeauftragung der NRS durch NXT darf jedoch gerechnet werden, solange auch entsprechende Anschlussbeauftragungen der NXT mit Rollout-Leistungen vorliegen. Es kann derzeit davon ausgegangen werden, dass NXT über den bestehenden Auftragsbestand hinaus auf Basis der bestehenden Rahmenverträge mit ihrem Hauptkunden und Neukunden kontinuierlich zusätzliche Beauftragungen erhält und dadurch der Rollout-Bereich auch über das Jahr 2024 hinaus hinreichend ausgelastet ist. Entsprechend wird in der aktuellen Unternehmensplanung, die eine integrierte Liquiditäts-, Vermögens und Ertragsplanung bis zum 31. Dezember 2025 umfasst, von einer Fortsetzung der Geschäftstätigkeit in der bisherigen Art und mittelfristig gleichbleibendem Umfang ausgegangen. Auf der Basis dieser Erfolgs- und Liquiditätsplanung unter Einschluss einer bedarfsweisen Liquiditätszusage der ZTE (H.K.) Ltd., Hongkong (China), an die Muttergesellschaft NXT in Höhe von € 4,0 Mio., geht die Geschäftsführung davon aus, dass die NXT und damit auch die NRS zu jedem Zeitpunkt im für Going-Concern relevanten Betrachtungszeitraum in der Lage ist, ihre fälligen Verbindlichkeiten zu begleichen. Die Bilanzierung erfolgt somit unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Für den Fall nicht oder durch die Kunden der NXT verspätet abgerufener Leistungen kann die Notwendigkeit weiterer Unterstützungsleistungen der Gesellschafter, insbesondere eine Zuführung weiterer finanzieller Mittel, nicht ausgeschlossen werden. II. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweismethoden 1. Grundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweisein der Bilanz oder im Anhang anzubringen sind, weitestgehend im Anhang aufgeführt. 2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB sowie der grundsätzlichen Anforderung, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert bewertet. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet sind, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag bewertet. Das gezeichnete Kapital (Stammkapital) ist zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag bewertet. Latente Steuern, die aus den Unterschieden in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz resultieren, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, sind zum 31. Dezember 2023 nicht angesetzt. Passive latente Steuern liegen zum Bilanzstichtag nicht vor, und von dem Ansatzwahlrecht zur Aktivierung latenter Steuern ist kein Gebrauch gemacht worden. Der für die latenten Steuern anzuwendende Steuersatz liegt bei 32 %. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von T€ 4.774 (Vorjahr T€ 5.567) aus. Die Verbesserung des Eigenkapitals basiert auf dem Jahresüberschuss 2023. Im Übrigen verweisen wir auf unsere Erläuterungen zur Annahme der Unternehmensfortführung unter Gliederungspunkt I.3. Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. V. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 112 (Vorjahr 114) Mitarbeiter/-innen beschäftigt, Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr 2023 die Herren: • Wang, Jiang, Hauptgeschäftsführer der NRS, Düsseldorf; • Dennis Schulte, Geschäftsführer Personal der NRS, Mülheim an der Ruhr. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Düsseldorf, den 31. Mai 2024 gez. Wang, Jiang gez. Dennis Schulte Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. August 2024 |
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