Hasenkamp Holding GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
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Spreeback GmbHAufgelöst | 100.00% |
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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Intersnack Group GmbH & Co. KGDüsseldorfKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Konzernanhang für 2022I. Allgemeine Angaben zum Konzernabschluss und KonzernabschlussstichtagDer Konzernabschluss der Intersnack Group GmbH & Co. KG, Düsseldorf, (im Folgenden Intersnack Group, Gesellschaft oder Mutterunternehmen) zum 31. Dezember 2022 wurde gemäß § 13 Publizitätsgesetz (PublG) unter sinngemäßer Anwendung der Konzernrechnungslegungsvorschriften der §§ 294 bis 314 HGB aufgestellt. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte in Anlehnung an das Schema des § 266 Abs. 2 und 3 HGB bzw. des § 275 Abs. 2 HGB. In Erweiterung des Gliederungsschemas gemäß § 266 Abs. 2 HGB werden zum Zwecke einer erhöhten Klarheit die Rechte an Marken unter den immateriellen Vermögensgegenständen sowie die Verbindlichkeiten aus Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen separat ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Es wurde von den Erleichterungen des § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG Gebrauch gemacht und weder eine Kapitalflussrechnung noch ein Eigenkapitalspiegel erstellt. Das Geschäftsjahr des Konzerns ist das Kalenderjahr. Der Konzernabschluss ist gemäß § 298 Abs. 1 i. V. m. § 244 HGB in Euro aufgestellt. II. RegisterinformationenDas Mutterunternehmen ist unter der Firma Intersnack Group GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter der Nummer HRA 20277 eingetragen. III. KonsolidierungskreisIn den Konzernabschluss der Intersnack-Gruppe werden grundsätzlich alle Tochtergesellschaften einbezogen, auf die die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Neben dem Mutterunternehmen werden die in der Anlage B zum Konzernanhang genannten Unternehmen konsolidiert. Die Intersnack-Gruppe umfasst zum 31. Dezember 2022 insgesamt 76 Tochterunternehmen, die im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der Intersnack Group einbezogen werden. Vier Zweckgesellschaften werden vollkonsolidiert, da bei wirtschaftlicher Betrachtung die Mehrheit der Chancen und Risiken bei der Intersnack-Gruppe liegen: • Szilla Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Wevelinghoven KG, Mainz • Szilla Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Alsbach KG, Mainz • Szilla Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Frankenthal KG, Mainz • Entrada Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Mainz Bei den übrigen Tochtergesellschaften besitzt die Intersnack-Gruppe direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte. Am 28. Oktober 2021 hat die Gesellschaft im Rahmen eines Share Deals die verbleibenden 60% der Anteile an der Intersnack ANZ Co. Pty. Ltd., Sydney, Australien, erworben. Die Kaufpreisallokation war zum 1. November 2022 final. Folgende Anpassungen wurden vorgenommen: • Aufgrund der Angleichung an die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden Rückstellungen sowie die zugehörigen aktiven latenten Steuern ausgebucht. Der Geschäfts- und Firmenwert verminderte sich dadurch um EUR 5,8 Mio. • Die vom Management der Intersnack ANZ-Gruppe gehaltenen Anteile wurden in der Konzernbilanz als Anteile anderer Gesellschafter (EUR 3,4 Mio.) Mio. erfasst. Diese vom Management der Intersnack ANZ-Gruppe gehaltenen Anteile wurden Ende März 2022 durch die Intersnack-Gruppe erworben. Der Erwerb der Minderheitenanteile wurde als eine Eigenkapitaltransaktion abgebildet. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtzahl der vollkonsolidierten Unternehmen um insgesamt 5 Gesellschaften auf 76 Gesellschaften vermindert: Durch Gründung wurde eine Gesellschaft erstmals in den Konsolidierungskreis einbezogen. Insgesamt schieden sechs Gesellschaften durch Verschmelzungen mit anschließender Liquidation aus dem Konsolidierungskreis aus. Darüber hinaus ist die Intersnack-Gruppe - unverändert zum Vorjahr - an zwei assoziierten Unternehmen beteiligt. Im Berichtsjahr hat die Intersnack-Gruppe ihre Anteile an der Li-Corn SAS von 35,7 % auf 49 % aufgestockt. Der Kaufpreis wurde teils durch Umwandlung von Darlehen und teils in bar erbracht. IV. KonsolidierungsgrundsätzeBei allen in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entspricht der Stichtag des Einzelabschlusses dem Stichtag des Konzernabschlusses. Die Intersnack-Gruppe hat bei der Kapitalkonsolidierung die Neubewertungsmethode (§ 301 Abs. 1 HGB) angewendet. Danach werden die Anschaffungskosten der Beteiligung mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals verrechnet. Die Anschaffungskosten umfassen im Falle einer Übergangskonsolidierung von einer At-Equity-Konsolidierung auf eine Vollkonsolidierung aufgrund des Erwerbs weiterer Anteile den Buchwert der At-Equity-Beteiligung zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung; eine Neubewertung bereits vorhandener Anteile (Alterwerbe) zum beizulegenden Zeitwert ist ausgeschlossen. Das Eigenkapital wird mit dem Betrag angesetzt, der dem beizulegenden Zeitwert der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung entspricht. Ein nach Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag ist, wenn er auf der Aktivseite entstanden ist, als Geschäfts- oder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entstanden ist, als Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung auszuweisen. Die Erstkonsolidierung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Bei Forderungen und Verbindlichkeiten sowie Aufwendungen und Erträgen werden die zwischen den Tochterunternehmen entstandenen Geschäftsvorfälle im Rahmen der Schuldenkonsolidierung (§ 303 HGB) sowie Aufwands- und Ertragskonsolidierung (§ 305 HGB) miteinander verrechnet. Auf die Eliminierung von Zwischenergebnissen (§ 304 HGB) bei Anlagevermögen und Vorräten wird in der Regel aufgrund untergeordneter Bedeutung auf den Konzernabschluss der Intersnack-Gruppe verzichtet. V. WährungsumrechnungAuf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 298 Abs. 1 i.V.m. § 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 298 Abs. 1 i.V.m. § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die Umrechnung der in fremder Währung aufgestellten Abschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen erfolgt nach der modifizierten Stichtagskursmethode (§ 308a HGB). Dabei wurden alle Bilanzposten der einbezogenen ausländischen Konzernunternehmen mit Ausnahme des Eigenkapitals (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Ergebnisvortrag), das zu historischen Kursen umgerechnet wurde, mit dem jeweiligen Devisenkassamittelkurs des Bilanzstichtags in Euro umgerechnet. Die Aufwendungen und Erträge in der Gewinn- und Verlustrechnung werden mit dem Jahresdurchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die sich ergebende Umrechnungsdifferenz ist innerhalb des Konzerneigenkapitals nach den Rücklagen unter dem Posten "Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung" ausgewiesen. Für die Umrechnung der Abschlüsse ausländischer Gesellschaften gelten folgende Kurse (Basis 1 Euro):
VI. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze der vollkonsolidierten Gesellschaften entsprechen den von der Intersnack-Gruppe angewandten bzw. anwendbaren Methoden. Die Ausübung von Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechten erfolgte unverändert zum Vorjahreskonzernabschluss. Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und werden entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen werden außerplanmäßige Abschreibungen erfasst. Den planmäßigen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde; sie erfolgen grundsätzlich linear:
Geschäfts- und Firmenwerte aus der KapitalkonsolidierungBei der Einschätzung von Nutzungsdauern für Geschäfts- oder Firmenwerte werden länderspezifische Faktoren wie z.B. Wettbewerbsintensität, Mitarbeiterbindung, Innovationsstärke und Handelskonzentration berücksichtigt. Sofern die voraussichtliche Nutzungsdauer eines Geschäfts- oder Firmenwerts nicht verlässlich geschätzt werden kann, werden planmäßige Abschreibungen auf die Anschaffungskosten gem. § 309 Abs. 1 HGB i.V.m. § 253 Abs. 3 Satz 3 und 4 HGB über einen Zeitraum von 10 Jahren vorgenommen. Die Werthaltigkeit der Geschäfts- und Firmenwerte wird jährlich überprüft. Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. zu dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Unter den Finanzanlagen werden im Wesentlichen Beteiligungen und Ausleihungen ausgewiesen. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen werden nach der at Equity-Methode auf Basis der Neubewertungsmethode angesetzt. Der Wertansatz der Beteiligungen und der Unterschiedsbetrag werden zu dem Zeitpunkt ermittelt, zu dem das Unternehmen assoziiertes Unternehmen geworden ist. In den Folgejahren werden die Beteiligungsansätze um die anteiligen Eigenkapitalveränderungen, um Veränderungen des Unterschiedsbetrages und um auf die Beteiligung entfallende Gewinnausschüttungen fortgeschrieben. Das Ergebnis aus der Änderung des Equity-Wertes wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nach Kürzung um Ertragsteuern (Nettomethode) ausgewiesen. Als assoziierte Unternehmen werden im Konzernabschluss nach der Equity-Methode die nachstehend aufgeführten Gesellschaften bilanziert. Die Konzernbuchwerte der Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und das anteilige Eigenkapital der assoziierten Unternehmen stellen sich zum 31. Dezember 2022 wie folgt dar:
Die Differenz zwischen dem Konzernbuchwert und dem anteiligen Eigenkapital resultiert aus den fortgeführten Geschäfts- oder Firmenwerten. Diese werden jeweils über einen Zeitraum von 10 Jahren linear abgeschrieben. Die Anteile an der Li-Corn SAS haben sich von 35,7 % auf 49,0 % erhöht. Der vorläufige Unterschiedsbetrag zwischen dem Kaufpreis und dem anteiligen Eigenkapital der hinzuerworbenen Anteile beträgt EUR 1,8 Mio. und wird über einen Zeitraum von 10 Jahren planmäßig abgeschrieben. Grefusa und Li-Corn SAS werden bzw. wurden auf Basis von Konzernabschlüssen, die nach den spanischen und französischen Rechnungslegungsvorschriften erstellt werden, nach der at Equity Methode bilanziert. Ausleihungen werden zum Nennwert bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten angesetzt. Die Herstellungskosten enthalten neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten der Fertigung auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie fertigungsbedingte Abschreibungen. Fremdkapitalzinsen und Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. In der Nussverarbeitung sowie in Teilbereichen der Chips-, Backwaren- und Spezialitätenerzeugung wird für die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse die FiFo-Methode als Verbrauchfolgeverfahren unterstellt. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit, niedrigeren Wiederbeschaffungs- und Verkaufspreisen ergeben, wird durch entsprechende Abwertungen Rechnung getragen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie liquide Mittel werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken sowie für das allgemeine Kreditrisiko sind Wertberichtigungen bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfasst. Fremdwährungsforderungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr sind mit dem Devisenkassakurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Das Eigenkapital ist zum Nominalwert bewertet. Die Rücklagen umfassen die bei den einbezogenen Unternehmen thesaurierten Ergebnisse und Ergebnisse aus erfolgswirksamen Konsolidierungsbuchungen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sind nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Berücksichtigung von zukünftigen Entgelt- und Rentenanpassungen ermittelt. Den versicherungsmathematischen Berechnungen liegen als Rechnungsgrundlagen die Richttafeln "2018 G" von Dr. K. Heubeck zugrunde. Zudem wurde ein Gehaltstrend von 0,0 % bis 6,7 % (Vorjahr: 0,0 % bis 20,0 %), eine Rentendynamik von 0,0 % bis 10 % (Vorjahr: 0,0 % bis 2,5 %) und eine Fluktuationsrate von 0,0 % bis 5,0 % (Vorjahr: 0,0 % bis 5,0 %) berücksichtigt. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 1,79 % (Vj.: 1,87 %) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 11. März 2016 verwendet. Bei den ausländischen Pensionsverpflichtungen kam dieser Zinssatz grundsätzlich ebenfalls zur Anwendung. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes beträgt zum 31. Dezember 2022 EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: EUR 1,0 Mio.). Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem ihrer Laufzeit entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Fremdwährungsverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von unter einem Jahr sind mit dem Devisenkassakurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen (10 % bis 30,0 %) im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Differenzen, die auf Konsolidierungsmaßnahmen gemäß den §§ 300 bis 307 HGB beruhen, werden ebenfalls mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Abbaus der Differenzen berücksichtigt. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden berücksichtigt, sofern innerhalb der nächsten fünf Jahre eine Steuerentlastung erwartet wird. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Derivative Finanzinstrumente und BewertungseinheitenDerivative Finanzinstrumente werden insbesondere zur Abdeckung von Zins-, Devisen- und Preisrisiken eingesetzt. Die Risiken aus mehreren gleichartigen Grundgeschäften werden dabei durch ein oder mehrere Sicherungsgeschäfte zu Bewertungseinheiten i.S.v. § 254 HGB (Portfolio-Hedges) zusammengefasst. Die Devisentermingeschäfte werden mit dem Terminkurs am Bilanzstichtag bewertet. Verluste aus der Bewertung dieser geschlossenen Positionen sowie aus Verpflichtungsüberhängen, die nicht von den Bewertungseinheiten abgedeckt sind, werden durch Bildung einer Rückstellung für drohende Verluste erfasst. Die Bewertungseinheiten werden grundsätzlich nach der Einfrierungsmethode erfasst. Devisentermingeschäfte werden im Wesentlichen zur Kurssicherung von Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten sowie zur Minimierung von Preisrisiken auf der Beschaffungsseite geschlossen. Aufgrund von längerfristigen Preisbindungen auf der Absatzseite sind die nussverarbeitenden Konzerngesellschaften Preisrisiken ausgehend von ihren Beschaffungsmärkten ausgesetzt. Die Preisrisiken auf der Beschaffungsseite resultieren hier sowohl aus Preisänderungen der in USD gehandelten Rohwaren als auch aus Wechselkursänderungen des USD. Die Portfolio-Hedge-Beziehung wird hergestellt, in dem der aus den Verkaufskontrakten abgeleitete Bedarf an Rohwaren mit den verfügbaren Beständen an Rohwaren aus in USD abgeschlossenen Einkaufskontrakten zusammengefasst wird. Innerhalb dieser geschlossenen Position werden die Deckungsbeiträge der Verkaufskontrakte mit den Einkaufsergebnissen der Rohwaren verrechnet. Zudem wird auch aus dem Bedarf und dem Bestand an USD, der zum Kauf der Rohwaren benötigt wird, eine Bewertungseinheit gebildet. Auch bei dieser geschlossenen Position werden die Deckungsbeiträge der Verkaufskontrakte mit den positiven und negativen Effekten aus Wechselkursänderungen verrechnet. Für den Fall, dass die eingegangenen Verpflichtungen zum Kauf von USD die tatsächlichen Devisenbedarfe übersteigen ('Long Position'), ist die Intersnack-Gruppe Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen auf diesen Überhang (nicht effektiven Teil der Sicherungsbeziehung) ausgesetzt. VII. Erläuterungen zur Konzernbilanz1. Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel in Anlage A. 2. Zum Stichtag bestehen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 0,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,6 Mio.). Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen mit EUR 7,2 Mio. (Vorjahr: EUR 10,0 Mio.) die Gesellschafterverrechnungskonten. Die Forderungen gegen Gesellschafter weisen eine Mitzugehörigkeit zu den Forderungen gegen verbundene Unternehmen auf. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr belaufen sich auf EUR 0,2 Mio. (Vorjahr: EUR 0,0 Mio.). Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr bestehen in Höhe von EUR 3,3 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.). Die übrigen Forderungen haben ausschließlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. 3. Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Umsatzvergütungen und Rabatte, Personalrückstellungen, ausstehende Rechnungen, Restrukturierungsrückstellungen und Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. 4. Angaben zur Verrechnung nach § 298 Abs. 1 i.V.m. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Die ausgewiesenen Vermögensgegenstände bestehen bei der Kelly Gesellschaft mbH, Wien/Österreich. 5. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (TEUR) stellen sich wie folgt dar:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind teilweise besichert durch: • Sicherungsübereignung wesentlicher Lagerbestände, Globalzession der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie • erstrangige Grundschulden Daneben bestehen weiterhin übliche Eigentumsvorbehalte für Lieferantenverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten aus Schuldscheindarlehen weisen eine Mitzugehörigkeit zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus und die Verbindlichkeiten aus Namensschuldverschreibungen zu den sonstigen Verbindlichkeiten. Zum Berichtsstichtag bestehen zwischen verschiedenen Lieferanten der Intersnack-Gruppe und Factoring-Gesellschaften Supply Chain Financing-Verträge. Die Supply Chain Financing-Verträge führen aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung und dem engen Zusammenhang mit physischen Lieferungen von Rohstoffen handelsrechtlich nicht zu einer Umqualifizierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Somit enthalten die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2022 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 76,2 Mio. (Vorjahr: EUR 66,0 Mio.). Zum Stichtag bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.H.v. EUR 0,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,9 Mio.). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern weisen eine Mitzugehörigkeit zu den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen auf. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Commodity Financing-Verträgen in Höhe von EUR 84.1 Mio. (Vorjahr EUR 94,6 Mio.) sowie Verbindlichkeiten aus Factoring von EUR 75,2 Mio. (Vorjahr EUR 0,0 Mio.). Im Rahmen der Commodity-Financing-Verträge bzw. der Factoring-Verträge wurden Vorräte bzw. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen veräußert, wobei das wirtschaftliche Eigentum und das Nutzungsrecht an den Vorräten bzw. den Forderungen weiterhin bei der Intersnack-Gruppe verbleibt. Die Zahlungsmittelzuflüsse aus dem Verkauf dieser Vorräte wurden als sonstige Verbindlichkeiten abgegrenzt. 6. Zum 31. Dezember 2022 belaufen sich die passiven latenten Steuern auf EUR 166,7 Mio. (Vorjahr EUR 172,5 Mio.); sie ergeben sich nach Verrechnung von aktiven latenten Steuern (EUR 28,3 Mio.; Vorjahr EUR 31,3 Mio.) und passiven latenten Steuern (EUR 195,0 Mio.; Vorjahr EUR 203,8 Mio.). Die Bewertungsunterschiede zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Bilanzen betreffen im Wesentlichen stille Reserven aus der Markenbewertung im Rahmen der Kapitalkonsolidierung, Sachanlagen und Rückstellungen. Es bestehen gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 10,5 Mio. (Vorjahr: EUR 9,5 Mio.), körperschaftsteuerliche Verlustvorträge von EUR 12,8 Mio. (Vorjahr EUR 12,3 Mio.), für die eine Steuerentlastung innerhalb von fünf Jahren nicht erwartet wird. Es wurden aktive latente Steuern für Verlustvorträge aus mit Gewerbe- und Körperschaftsteuer vergleichbaren ausländischen Steuern in Höhe von EUR 1,2 Mio. (Vorjahr: EUR 1,4 Mio.) angesetzt. VIII. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und VerlustrechnungHierzu wird auf die Anlage zur Konzernbilanz mit den Angaben nach § 5 Abs. 5 Satz 3 PublG verwiesen. 1. Die Umsatzerlöse, die im Wesentlichen aus dem Vertrieb von Snack-Produkten resultieren, gliedern sich wie folgt nach geographischen Märkten:
IX. Sonstige Angaben1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 298 Abs.1 i.V.m. § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht. 2. Zum 31. Dezember 2022 bestehen folgende derivative Finanzinstrumente:
Die Devisentermingeschäfte wurden im Wesentlichen zur Absicherung von erwarteten Zahlungen in Fremdwährungen im Zusammenhang mit dem Kauf von Rohwaren bzw. dem Verkauf von Waren zu einer Bewertungseinheit als Portfolio-Hedge zusammengefasst. In geringem Umfang dienen Devisentermingeschäfte zur Kurssicherung von Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten aus Konzernfinanzierungen.
Aufgrund der bestehenden Bewertungseinheit sind für die Verluste im saldierten Bereich keine Rückstellungen zu bilden. Darüber hinaus besteht zum Bilanzstichtag eine US-Dollar Short Position mit einem Euro-Gegenwert von EUR 1,2 Mio. (Vorjahr: Long Position: EUR 28,9 Mio.). Für diesen Überhang wurde - analog zum Vorjahr - aufgrund der positiven Zeitwerte keine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Darüber hinaus wurden zur Absicherung von Zinsrisiken aus Darlehen Zinsswaps abgeschlossen, um variabel-verzinsliche Darlehen in festverzinsliche Darlehen zu wandeln. Zum Bilanzstichtag beträgt das Nominalvolumen EUR 14,3 Mio. (Vorjahr: EUR 16,0 Mio.) und der negative beizulegende Zeitwert EUR 0,3 Mio. (Vorjahr: EUR 1,9 Mio.). Aufgrund der bestehenden Bewertungseinheit und der kongruenten Absicherung sind die Verluste über die Laufzeit der Verträge nicht zu erfassen. Die Ermittlung der Marktwerte erfolgte durch die depotführenden Kreditinstitute aufgrund anerkannter finanzmathematischer Verfahren ("mark to market"-Methode). Da die Intersnack-Gruppe dem Risiko des Ausfalls eines Vertragspartners ausgesetzt ist, werden Devisentermingeschäfte ausschließlich mit großen Geschäftsbanken geschlossen. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen resultieren aus langfristigen Einkaufsverträgen zum Kauf von Rohstoffen in einem Euro-Gegenwert von EUR 689,2 Mio. (Vorjahr: EUR 529,1 Mio.). Darüber hinaus bestehen folgende Verpflichtungen aus mehrjährigen Miet- und Leasingverträgen:
Weiterhin ergeben sich Abnahmeverpflichtungen aus Investitionsvorhaben sowie aus Reparatur- und Instandhaltungsaufwand (Bestellobligo) in Höhe von EUR 48,4 Mio. (Vorjahr: EUR 44,1 Mio.). Daneben bestehen weitere Verpflichtungen aus bereits abgeschlossenen Verträgen u.a. für Marketing und Verwaltung in Höhe von EUR 61,5 Mio. (Vorjahr: EUR 258,9 Mio.). 4. Außerbilanzielle Geschäfte:
5. Im Geschäftsjahr betrug die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer:
6. Die Abschlussprüferhonorare im Sinne von § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB gliedern sich wie folgt:
7. Hinsichtlich der 'Aufstellung der Konzernunternehmen und sonstigen Beteiligungsunternehmen' verweisen wir auf Anlage B zu diesem Anhang. 8. Für die Intersnack Deutschland SE, Köln, soll für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen werden. 9. Die Intersnack Group und ihre verbundenen Unternehmen werden in den befreienden Konzernabschluss der Pfeifer & Langen Industrie- und Handels-KG, Köln, der im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht wird, einbezogen. Sie stellt zudem den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf, in den die Intersnack Group einbezogen wird. Nachtragsbericht:Größere wirtschaftliche Auswirkungen in Folge der auch zu Beginn des Jahres 2023 fortbestehenden Corona-Pandemie treffen den Intersnack-Gruppe aktuell nicht. Für das Jahr 2023 lassen sich mögliche Spätfolgen der Pandemie derzeit nicht zuverlässig beziffern. Sie werden jedoch fortlaufend analysiert. Die bereits im Jahresverlauf 2022 beobachteten Risiken durch Inflation, Rezession und Handelskonflikte bestehen auch im Geschäftsjahr 2023. Die angespannte Situation auf den internationalen Beschaffungsmärkten sowie die andauernde Energiekrise und die Zinswende werden die kommenden Jahre voraussichtlich belasten. Außerdem kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Krieg in der Ukraine zu geopolitischen und internationalen Spannungen führt und daher Risiken für die Sicherheit in Europa sowie die Wirtschaft bestehen können. Eine zuverlässige Quantifizierung der Folgen und ihrer Auswirkungen lassen sich jedoch nicht sicher bewerten. Sie werden jedoch fortlaufend analysiert. Darüber hinaus sind keine Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag bekannt. Die Geschäftsführung obliegt ausschließlich der Intersnack Group Holding GmbH, Düsseldorf.
Düsseldorf, 13. April 2023 gez. Uwe Schöneberg, persönlich haftender Gesellschafter, Düsseldorf gez. Maarten Leerdam, Executive Chairman der Intersnack Group Holding GmbH, Düsseldorf gez. Dr. Pierre Henrik Bauwens, Geschäftsführer der Intersnack Group Holding GmbH, Düsseldorf gez. Johan Maurice Romain van Winkel, Geschäftsführer der Intersnack Group Holding GmbH, Düsseldorf Entwicklung des Konzern-Anlagevermögens 2022
Aufstellung der Konzernunternehmen und sonstigen Beteiligungsunternehmen
Konzernlagebericht für 2022A. Grundlagen des Konzernsa. Geschäftsmodell des Konzerns, Ziele und StrategienDie Intersnack Group GmbH & Co. KG ist bislang ein überwiegend auf europäischer Ebene agierender Snack-Konzern mit einem Umsatz von EUR 3.684,4 Mio. (Vorjahr EUR 3.064,7 Mio.). Die Intersnack-Gruppe ist sowohl im Markengeschäft als auch im Eigenmarkengeschäft vertreten. Die Intersnack-Gruppe produziert und vertreibt ein breites Sortiment salziger Snackprodukte und ist in zahlreichen europäischen Ländern Marktführer in den relevanten Kategorien. Die Gruppe ist in der Herstellung, dem Handel und dem Vertrieb von Chips, Nussprodukten, Extruder- und Pelletprodukten, Laugengebäck, Crackern, Salzgebäck, Popcorn und Industrieprodukten tätig. Das Markenportfolio umfasst unter anderem die Erstmarken "funny-frisch", "Chio", "Estrella", "POM-BÄR", "ültje" und "Hula Hoops" sowie Teile der Eigenmarken des gesamten europäischen Einzelhandels. Über Tochterunternehmen ist die Gruppe europaweit sowie in Indien, Singapur und Vietnam und seit Ende Oktober 2021 auch in Australien und Neuseeland vertreten. Insgesamt betreibt die Gruppe 31 Produktionsstandorte in Europa sowie fünf Standorte in Asien und sechs Standorte in Australien/Neuseeland. Der gesamte Rohwareneinkauf im Bereich der Nussprodukte und bei Frittieröl wird zentral vorgenommen. Im Berichtsjahr 2022 wurden folgende Akquisitionen getätigt: • Die Intersnack-Gruppe hat ihre Anteile an dem assoziierten Unternehmen Li-Corn SAS in 2 Tranchen, im Mai und im August 2022 aufgestockt. Die Beteiligungsquote erhöhte sich von 35,7 % auf 49 %. Der Kaufpreis für die hinzuerworbenen Anteile wurde teils durch Umwandlung von Darlehen sowie teils durch Barzahlung erbracht. • Ende März 2022 hat die Intersnack-Gruppe die verbleibenden Anteile an der Intersnack ANZ-Gruppe, die vom Management dieser Gruppe gehaltenen wurde, erworben. Der Erwerb der Minderheitenanteile wurde als Eigenkapitaltransaktion abgebildet. b. Forschung und EntwicklungDie Forschungs- und Entwicklungstätigkeit der Intersnack-Gruppe umfasst insbesondere die Entwicklung neuer Produkte, Produktvarianten und Gewürzmischungen. Außerdem werden Weiterentwicklungen bestehender sowie die Entwicklung neuer Fertigungstechnologien betrieben. Dies erfolgt nicht nur durch eigene Mitarbeiter, sondern auch durch die Unterstützung fremder Dritter. c. Personal- und SozialberichtWir glauben, dass der wirtschaftliche Erfolg der Intersnack-Gruppe auch dem hohen Engagement unserer Mitarbeiter zuzuschreiben ist. Es zeigte sich wieder, dass eine Personalpolitik, die auf Qualifikation und Motivation der Belegschaft ausgerichtet ist, eine aus unserer Sicht lohnende Investition darstellt. Für das gemeinsam Erreichte bedanken wir uns bei unseren Mitarbeitern. B. Wirtschaftsberichta. GeschäftsverlaufWährend die Intersnack-Gruppe im Vorjahr von der Corona-Pandemie und dem damit verbundenen zusätzlichen Nachfrageschub profitierte, war der Geschäftsverlauf im Berichtsjahr geprägt durch zahlreiche Herausforderungen, die ganz überwiegend mit dem Ukraine-Krieg im 1. Quartal des Jahres ihren Anfang nahmen und in erheblichem Maße das politische und wirtschaftliche Umfeld in Europa und darüber hinaus beeinträchtigt haben. Schwerwiegende Auswirkungen auf den Agrarsektor waren die Folge und haben erhebliche Kostensteigerungen, vor allem bei Sonnenblumenöl und Weizen, ausgelöst, die sich bei Intersnack im Bereich salziger Snacks stärker auswirken als in anderen Branchen. Eine deutliche Steigerung bei Energie- und Logistikkosten war eine weitere Folge der Krise. Darüber hinaus haben die Unterbrechungen der weltweiten Lieferketten und die damit verbundene mangelnde Verfügbarkeit von Rohstoffen (insbesondere Sonnenblumenöl) die Lieferfähigkeit auch bei Intersnack stark eingeschränkt. In diesem schwierigen Marktumfeld stieg der Umsatz der Intersnack-Gruppe um EUR 619,7 Mio. bzw. 20,2 % auf EUR 3.684,4 Mio. im Berichtsjahr an. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die zum 1. November 2021 erworbene Intersnack ANZ-Gruppe in den Umsatzerlösen des Vorjahres nur zeitanteilig enthalten ist. b. Vermögens- und FinanzlageVermögenslageDie Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,7 % bzw. EUR 61,7 Mio. auf EUR 3.766,8 Mio. erhöht. Das Anlagevermögen (- EUR 132,2 Mio.) ist geprägt von der Entwicklung der immateriellen Vermögensgegenstände (- EUR 186,7 Mio.), die durch hohe planmäßige Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte sowie der Markenrechte (- EUR 184,5 Mio.) stark gesunken sind. Der Anstieg bei den Sachanlagen (+ EUR 52,5 Mio.) beruht auf den Investitionen in den Bau neuer bzw. die Modernisierung bestehender Produktionsanlagen. Die auch saisonal bedingte positive Geschäftsentwicklung im vierten Quartal 2022 sowie der inflationsbedingte Anstieg der Preise für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe, Energie und Logistik zeigt sich in einer Zunahme der Vorräte (+ EUR 79,0 Mio.), der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+ EUR 133,7 Mio.) und der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (+ EUR 45,3 Mio.). Darüber hinaus war der Anstieg der Vorräte durch eine Vermeidung von Lieferengpässen bedingt. Die liquiden Mittel haben sich zum einen durch den Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit (+ EUR 295,6 Mio.; Vorjahr + EUR 537,6 Mio.) nach Abzug der Zahlungsmittelabflüsse für Investitionen (- EUR 177,0 Mio.; Vorjahr - EUR 1.077,2 Mio.) und Finanzierung (- EUR 135,3 Mio.; Vorjahr + EUR 528,4 Mio.) vermindert. Zum anderen ist die Reduzierung der liquiden Mittel durch Wechselkurseffekte (- EUR 2,9 Mio.) beeinflusst. Der Rückgang des Cashflows aus laufender Geschäftstätigkeit beruht im Wesentlichen auf Zahlungsmittelabflüssen im Zusammenhang mit dem Aufbau des Working Capitals. Die Veränderungen beim Investitions- und Finanzierungs-Cashflow waren durch die Akquisition von Intersnack ANZ zum 1. November 2021 beeinflusst. Die Finanzverbindlichkeiten haben sich insgesamt vermindert, insbesondere durch die unterjährige Rückführung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (- EUR 257,7 Mio) sowie durch Währungskurseffekte bei den Schuldscheindarlehen (- EUR 7,3 Mio.). Gegenläufig wirkte sich hier die Aufnahme von Namensschuldverschreibungen (+ EUR 140,0 Mio.) sowie die Inanspruchnahme aus dem Konsortialkredit (+ EUR 95,0 Mio.) aus. Bei den sonstigen Verbindlichkeiten (+ EUR 45,5 Mio.) erhöhten sich vor allem die Darlehen aus Commodity-Financing- und Factoring-Verträgen. Das Eigenkapital hat sich um EUR 27,1 Mio. erhöht. Die Veränderung des Eigenkapitals resultiert im Wesentlichen aus dem Jahresüberschuss 2022 abzüglich der Dividenden an das Mutterunternehmen. Weiterhin führten Währungskursveränderungen vor allem beim britischen Pfund und australischen sowie neuseeländischen Dollar zu einer Verschlechterung der Eigenkapitaldifferenz aus Währungsumrechnung. FinanzlageDie Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2022 erhöhte sich leicht auf 27,4 % (Vorjahr: 27,1 %). Die Nettoverschuldung (Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten abzüglich Guthaben bei Kreditinstituten einschließlich der Namensschuldverschreibungen von EUR 340,0 Mio. und der Schuldscheindarlehen von EUR 770,4 Mio.) verbesserte sich um EUR 28,4 Mio. auf EUR 1.167,1 Mio. Am 28. Juni 2022 erfolgte eine Änderung des bestehenden Konsortialkredites hinsichtlich der Verlängerung der Kreditlaufzeit bis Juni 2026 und die Aufnahme einer garantiegebenden Konzerngesellschaft in den Konsortialvertrag. Weiterhin wurden neue Namensschuldverschreibungen ausgegeben. Die langfristig gebundenen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu 41,2 % (Vorjahr 38,1 %) durch Eigenkapital gedeckt. InvestitionenIm Geschäftsjahr 2022 wurden insgesamt EUR 200,5 Mio. (Vorjahr EUR 172,1 Mio.) in immaterielle Vermögensgegenstände, Sach- und Finanzanlagen investiert. Die Investitionen betreffen im Wesentlichen Maßnahmen zu Kapazitätserweiterungen und Produktivitätssteigerungen sowie Modernisierung bzw. Erneuerung bestehender Produktionsanlagen. Wesentliche Investitionen wurden in den Management-Einheiten Australien & Neuseeland (EUR 81,3 Mio., vor allem durch die Konzentration der Produktion auf einen Standort im Rahmen von Projekt "HORIZON"), Großbritannien (EUR 24,3 Mio.) sowie Intersnack Frankreich (EUR 12,5 Mio.) getätigt. c. Finanzielle LeistungsindikatorenDie für die Unternehmenssteuerung wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren mit Bezug auf die Ertragslage der Intersnack-Gruppe sind Nettoumsatzerlöse, Rohergebnis, operatives Ergebnis, (operatives) EBITDA sowie Konzernergebnis vor nicht beherrschenden Anteilen. Die für die Unternehmenssteuerung wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren mit Bezug auf die Vermögens- und Finanzlage der Gruppe sind Working Capital und operativer Cashflow. Hinsichtlich der Entwicklung dieser Leistungsindikatoren wird auf die Ausführungen zur Vermögens- und Finanzlage verwiesen. C. Chancen- und Risikobericht einschließlich Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von FinanzinstrumentenDer Konzern der Intersnack Group GmbH & Co. KG ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Vielzahl von Risiken und Chancen ausgesetzt. Diese resultieren unter anderem aus dem unternehmerischen Handeln mit dem Ziel, Chancen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens zu erschließen und zu nutzen. Risiken und Chancen umfassen Ereignisse und Entwicklungen, die mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten und wesentliche negative bzw. positive finanzielle und nichtfinanzielle Auswirkungen auf die Erreichung der Ziele des Konzerns der Intersnack Group GmbH & Co. KG haben können. Im Rahmen des auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichteten unternehmerischen Handelns ist es notwendig, Risiken einzugehen. Für die Nachhaltigkeit des Erfolges ist es dabei wichtig, diese Risiken zu managen. Das heißt einerseits, sie im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens sowie die möglichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu evaluieren und kontinuierlich zu beobachten. Es bedeutet andererseits, Maßnahmen zu identifizieren, mit denen Risiken begrenzt oder vermieden werden können Dabei ist im Hinblick auf die eigenen Kernkompetenzen, die finanzielle Stärke sowie die Kosten der jeweiligen Maßnahmen festzulegen, in Bezug auf welche Risiken welche Begrenzungs- oder Vermeidungsmaßnahmen in welchem Umfang ergriffen werden sollen. Zur Risikofrüherkennung nutzt die Intersnack-Gruppe verschiedene Instrumente, um Risiken zu identifizieren und aktiv zu managen. Als ein global auf verschiedenen Absatz- und Beschaffungsmärkten agierendes Unternehmen ist die Intersnack-Gruppe Risiken unterschiedlichster Art ausgesetzt. Innerhalb der Intersnack-Gruppe sind Grundsätze zur Erkennung und Überwachung von geschäftsspezifischen Risiken in einem Risikomanagement-System beschrieben. Wesentliche Bestandteile dieses Systems sind Planungs-, Berichts- und Kontrollinstrumente. Die implementierten Instrumente sind darauf ausgerichtet, aufkommende Risiken frühzeitig zu erkennen. Allen strategischen und operativen Entscheidungen gehen daher stets Abwägungen von Chancen und Risiken voraus. Dabei informieren die Geschäftsführungen der lokalen Management Units die Geschäftsführung der Intersnack Group über Erkenntnisse der ihre Geschäftsbereiche betreffenden Risikofelder. Die stetige Weiterentwicklung des konzerneinheitlichen Berichtswesens wurde im Jahr 2022 fortgeführt. Zu den Hauptrisiken der Intersnack-Gruppe zählen • ein verändertes Ernährungs- und Konsumverhalten kaufstarker Konsumentengruppen, • Produktsicherheitsrisiken seitens der Beschaffung und Produktion, • Preisrisiken auf der Beschaffungsseite, • Liquiditätsrisiken, • Produktqualitätsrisiken, • Gewährleistung der ausreichenden Produktverfügbarkeit, • Konzentrationsprozesse auf der Lieferanten- und Kundenseite, • Integration akquirierter Unternehmen, • Zins- und Wechselkursänderungen, • Cyberkriminalität sowie • Compliance-Risiken. Aus den internationalen Einkaufsaktivitäten können Preisänderungs- und Wechselkursrisiken resultieren, denen unter anderem durch den Einsatz von Devisentermingeschäften begegnet wird. Zur Absicherung von Währungskursrisiken bei Verkäufen in Währungen werden ebenfalls Devisentermingeschäfte eingesetzt, die nicht der Währung der operativen Einheit entsprechen bzw. wenn konzernintern Rohwaren an Gesellschaften außerhalb des Euro-Raums geliefert werden. Es handelt sich hierbei um Portfolio-Hedges, deren Effektivität permanent durch geeignete Systeme überwacht wird. Es dürfen keine Devisentermingeschäfte aus spekulativen Gründen abgeschlossen werden. In Einzelfällen entstehende Überhänge zwischen tatsächlichen Bedarfen für bestimmte Währungen und dem Zufluss aus den abgeschlossenen Devisentermingeschäften werden intensiv überwacht und schnellstmöglich abgebaut. Aufgrund längerfristiger Preisbindungen auf der Absatzseite wird der Bedarf an Rohnüssen über den Abschluss langfristiger Lieferverträge gedeckt. Dabei können auch Positionen gehalten werden. Der Einkauf von Rohnüssen in den Ursprungsländern gehört nach unserer Einschätzung zu den Kernkompetenzen der Intersnack-Gruppe. Potenzielle Risiken aus teilweise bestehenden offenen Positionen sind nicht existenzgefährdend und basieren auf einer umsichtigen Einschätzung der Entwicklung der Rohwarenmärkte. Die langfristige Sicherstellung des Rohmaterialeinkaufs ist das Hauptanliegen auf der Beschaffungsseite. Zur Bewältigung potentieller Risiken sind nach unserer Einschätzung adäquate Strategien entwickelt worden; so wurde z.B. ein Vendor Development-Programm durchgeführt. Daneben sind Mitarbeiter in den bedeutendsten Beschaffungsregionen vor Ort beschäftigt, um die Qualität schon beim Lieferanten zu kontrollieren. Diese Maßnahmen kombiniert mit spezifischen Risiko-Management-Werkzeugen tragen zur Minimierung des Beschaffungsrisikos bei. Die Sicherstellung der Produktqualitäten hat höchste Priorität. Um unsere Qualitäts- und Sozialstandards halten und auch belegen zu können, wird ein konsequentes Qualitätsmanagement in allen Bereichen betrieben. Daher werden die Herstellprozesse regelmäßig einer kritischen Analyse auf mögliche Fehler und deren Auswirkungen unterzogen. Präventive Kontrollen werden dabei festgelegt, um die als kritisch erkannten Punkte sicher beherrschen zu können. Externe Auditoren überprüfen in regelmäßigen Abständen die Einhaltung der Lebensmittelstandards. Neben der Überwachung der Prozesse werden zusätzlich aus der laufenden Produktion - wie auch von den angelieferten Rohstoffen - stichpunkthaft Proben entnommen und bei externen Instituten auf Einhaltung der Spezifikationen und auf ihre Verkehrsfähigkeit geprüft. Externes Wachstum der Intersnack-Gruppe erfolgt durch die Akquisition von Unternehmen. Zur Sicherstellung der Integration werden der Umfang und der Zeitraum des Integrationsprozesses speziell auf die jeweilige Akquisition ausgerichtet und mit werterhöhenden Restrukturierungsmaßnahmen verbunden. Die Interne Revision der Intersnack-Gruppe führt grundsätzlich auf Basis einer jährlichen Prüfungsplanung ausgewählte Prüfungshandlungen mit Blick auf die internen Kontrollsysteme in den Gesellschaften der Unternehmensgruppe durch. Gegenstände der Prüfungen sind u.a.: - die Analyse von Organisationseinheiten und ihrer Geschäftsprozesse sowie interner Kontrollen auf Ordnungsmäßigkeit, Effizienz und Effektivität, - die Einhaltung von Direktiven, Richtlinien und Genehmigungserfordernissen sowie - die Ergreifung von Maßnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten. Im Bedarfsfall werden darüber hinaus Ad-hoc-Prüfungen durchgeführt, um die Einhaltung von internen Richtlinien und Regelwerken sowie gesetzlichen Vorgaben und Normen sicherzustellen. Die Interne Revision berichtet über die Ergebnisse ihrer Arbeit an das Executive Board der Intersnack-Gruppe. Im Bedarfsfall werden notwendige Steuerungsmaßnahmen initiiert und deren Umsetzung überprüft. Durch Compliance Management wird die unternehmensweite Einhaltung von Gesetzen und Regeln sichergestellt. Dies ist ein wesentlicher Baustein der Unternehmenskultur. Die Geschäftsaktivitäten unterliegen national und international wirkenden rechtlichen Vorgaben sowie selbst gesetzten Werten und Regeln. Daraus leiten sich Grundsätze für ein moralisch, ethisch und rechtlich korrektes Verhalten ab, welche in einem Verhaltenskodex zusammengefasst sind. Neben anderen präventiven Maßnahmen werden Mitarbeiter und Führungskräfte im Rahmen von Trainingsprogrammen bezüglich maßgeblicher Gesetze und Regeln sowie eines korrekten Verhaltens unter Verfolgung eines risikobasierten Ansatzes geschult. Darüber hinaus sind Richtlinien implementiert, die unternehmensweit Gültigkeit besitzen. Die Intersnack-Gruppe ist einem wachsenden Risiko der Cyber-Kriminalität ausgesetzt. Um diesem wachsenden Risiko zu begegnen, werden weiterhin Investitionen in technische und organisatorische Maßnahmen durchgeführt. In diesem Zusammenhang setzt man auch auf spezialisierte externe Partner bei Konzeption, Einsatz und Überwachung sicherheitsrelevanter Hard- und Software. Begleitet werden die technischen Lösungen von Informationsmaßnahmen für die Mitarbeiter, um das Bewusstsein für den Umgang mit kritischen Informationen und IT-Risiken zu schärfen. Zur Gewährleistung einer jederzeit ausreichenden Zahlungsfähigkeit werden jeweils auf Ebene der Geschäftsbereiche und Beteiligungen neben dem erwirtschafteten Unternehmens-Cash Flow unterschiedliche Finanzierungsinstrumente eingesetzt. Durch kurzfristige und langfristige Kreditlinien, Konsortialkredite sowie ausgegebene Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen wird die Zahlungsfähigkeit sichergestellt. Es besteht das grundsätzliche Risiko bei Nichteinhaltung der mit den Kreditverträgen verbundenen Covenants, dass das gesamte Kreditvolumen sofort fällig gestellt werden kann. Die Einhaltung von Covenants wird regelmäßig überprüft. Neben den dargestellten Risiken ergeben sich allerdings auch vielfältige Chancen für die Entwicklung der Intersnack-Gruppe aufgrund der starken Markenpräsenz und Produktentwicklungsmöglichkeiten der Gruppe. Weiter ermöglichen es die Erfahrungen und das technische Wissen der Mitarbeiter sowie die eingesetzten Instrumente der Intersnack-Gruppe regelmäßig von Entwicklungen bei den Rohwarenpreisen zu profitieren. Dies spiegelt sich insbesondere in günstigen Einkaufskonditionen und der Erzielung von Arbitragegewinnen wider. Daneben besteht die Chance, dass die Intersnack-Gruppe durch weitere Akquisitionen von potentiellen Unternehmen neue Märkte erschließt und dabei sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite Synergien, Kosteneinsparungen sowie Effizienzpotenziale realisieren kann, die einer regelmäßigen Analyse auf Basis eines Werthaltigkeitstests unterzogen werden. Neben den aufgezeigten Chancen und Risiken hat sich Risikoposition in 2022 wie folgt verändert: In 2022 wurde bei der Vietnam Intersnack Cashew Company Limited (VICC) eine Prüfung durch die lokale Zollbehörde für den Zeitraum Mai 2017 bis Oktober 2021 eingeleitet. VICC wird vorgeworfen, bei einer Lieferung von 8700 t Rohcashewnüssen gegen die Zollvorschriften in Vietnam verstoßen zu haben. Es besteht das Risiko, dass VICC im ungünstigsten Fall eine Strafanzeige erhält und eine Strafe zahlen muss und / oder verpflichtet wird, ihren Geschäftsbetrieb für einen Zeitraum von maximal drei Jahren einzustellen. Die Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen. Derzeit gehen wir nicht davon aus, dass VICC mit derartigen Konsequenzen zu rechnen hat. Aus Sicht der Intersnack-Gruppe stellt die Corona-Pandemie aktuell kein Risiko mehr dar. In den Unternehmen der Intersnack-Gruppe sind Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter etabliert. Die Teams aus Führungskräften beobachten weiterhin das Infektionsgeschehen und passen bei Bedarf die Schutzmaßnahmen an. Gesamteinschätzung der Chancen und RisikenInsgesamt hat die Überprüfung der Chancen und Risikopositionen ergeben, dass aus heutiger Sicht keine bestandsgefährdenden Risiken bestehen. D. PrognoseberichtDie Intersnack-Gruppe hat die Ziele, die sie sich für das Geschäftsjahr 2022 gesetzt hat, übertroffen: Vor dem Hintergrund der Einbeziehung der Intersnack ANZ-Gruppe ab 1. November 2021 ging die Intersnack-Gruppe von einer deutlichen Umsatzsteigerung für 2022 aus. Tatsächlich wurde ein Umsatzwachstum von 20,2 % erzielt. Die Planüberschreitung konnte insbesondere deshalb erreicht werden, weil frühzeitig Preiserhöhungen gegenüber dem Handel durchgesetzt und Maßnahmen zur Sicherung günstiger Einkaufspreise ergriffen wurden. Die Geschäftsführung der Intersnack-Gruppe erwartet für das Geschäftsjahr 2023 eine weitere deutliche Umsatzsteigerung gegenüber dem Jahr 2022, unter anderem bedingt durch die Wirkung der in 2022 implementierten Preiserhöhungen im Handel. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit hinsichtlich der weiteren Folgen des Ukraine-Krieges ist eine weitere Konkretisierung der Prognose nicht möglich. Auch zukünftige negative Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg können derzeit nicht ausgeschlossen werden. Zum aktuellen Zeitpunkt werden jedoch keine negativen Auswirkungen erwartet.
Düsseldorf, 13. April 2023 gez. Uwe Schöneberg, persönlich haftender Gesellschafter, Düsseldorf gez. Maarten Leerdam, Executive Chairman der Intersnack Group Holding GmbH, Düsseldorf gez. Dr. Pierre Henrik Bauwens, Geschäftsführer der Intersnack Group Holding GmbH, Düsseldorf gez. Johan Maurice Romain van Winkel, Geschäftsführer der Intersnack Group Holding GmbH, Düsseldorf BestätigungsvermerkBei dem vorstehenden Konzernabschluss und dem vorstehenden Konzernlagebericht handelt es sich um die nach dem Publizitätsgesetz für Offenlegungszwecke verkürzte Fassung. Zu dem vollständigen Konzernabschluss (Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzernanhang und Konzernlagebericht) wurde der folgende Bestätigungsvermerk erteilt: Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Intersnack Group GmbH & Co. KG PrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Intersnack Group GmbH & Co. KG, Düsseldorf, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2022, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Intersnack Group GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den für Unternehmen i.S.d. § 11 PublG, die unter § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG fallen, geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2022 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 und • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den für Unternehmen i.S.d. § 11 PublG, die unter § 13 Abs. 3 Satz 2 PublG fallen, geltenden deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben; • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt; • holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile; • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns; • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, 28. April 2023 Ernst
& Young GmbH
Haas, Wirtschaftsprüfer Michael, Wirtschaftsprüfer |
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