Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 222008
Vorher
TOTAL Energie Gas GmbH
Eingetragen
19.8.2010
Branche
Erbringung von Dienstleistungen für die Gewinnung von Erdöl und ErdgasSpeichern von Gas zu VersorgungszweckenTätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklern
Gegenstand
Die Lieferung von Energie sowie die Erbringung von Energiediestleistungen im Bereich Energieversorgung.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Rybka
seit 25.6.2021
Prokura
Geschäftsführer
Jens Maire
seit 25.6.2021
Geschäftsführer
Cord Lennart Wiesner
seit 25.6.2021
Prokura

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
Britannic Strategies LimitedGBR
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

GETEC ENERGIE GmbH
Germany
3.000.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

FORTAS Energie Gas GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Umlaufvermögen
I. Vorräte
- Fertige Erzeugnisse und Waren 109.466,34 234.318,57
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 44.610.611,82 32.722.314,49
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 4.624.935,51 78.400.000,00
3. sonstige Vermögensgegenstände 18.329.348,17 6.052.487,42
67.564.895,50 117.174.801,91
III. Guthaben bei Kreditinstituten 29.021.805,83 10.574.686,00
96.696.167,67 127.983.806,48
B. Rechnungsabgrenzungsposten 2.869.485,88 7.780.458,22
99.565.653,55 135.764.264,70

PASSIVA

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 3.000.000,00 3.000.000,00
II. Kapitalrücklage 28.785.638,03 28.755.034,21
III. Bilanzgewinn 9.761.274,50 11.034.018,62
41.546.912,53 42.789.052,83
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 3.727.953,00 2.667.626,00
2. sonstige Rückstellungen 13.276.174,19 246.250,00
17.004.127,19 2.913.876,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.844.543,84 18.917.976,84
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 32.174.467,43 69.492.038,81
3. sonstige Verbindlichkeiten 2.995.602,56 1.651.320,22
41.014.613,83 90.061.335,87
99.565.653,55 135.764.264,70

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023 2022
1. Umsatzerlöse
a) Umsatzerlöse 315.686.572,26 792.867.231,28
b) abzgl. Strom- und Energiesteuern -31.491.932,28 -83.905.713,04
284.194.639,98 708.961.518,24
2. sonstige betriebliche Erträge 1.879.357,57 1.708.034,55
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -207.566.877,08 -551.096.966,61
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -75.616.245,02 -130.289.585,79
-283.183.122,10 -681.386.552,40
4. Personalaufwand
- Löhne und Gehälter 0,00 -2.574,05
0,00 -2.574,05
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 0,00 -8.442,00
6. sonstige betriebliche Aufwendungen -4.739.260,49 -9.543.160,76
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.285.734,59 571.291,12
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -462.178,46 -913.822,05
9. Steuern vom Einkommen und Ertrag -247.863,27 -6.945.323,94
- davon aus der Auflösung latenter Steuern EUR 0,00 (Vorjahr: EUR -1.051.000,00)
10. Ergebnis nach Steuern -1.272.692,18 12.440.968,71
11. sonstige Steuern -52,00 -367,96
12. Jahresfelbetrag/Jahresüberschuss -1.272.744,18 12.440.600,75
13. Gewinn-/ Verlustvortrag aus dem Vorjahr 11.034.018,68 -1.406.582,07
14. Bilanzgewinn 9.761.274,50 11.034.018,68

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. ALLGEMEINE ANGABEN

1. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registerbericht

Firmenname laut Registergericht: FORTAS Energie Gas GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Hannover
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hannover
Register-Nr.: HRB 222008

2. Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Der Jahresabschluss wird nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Bilanzgliederung entspricht § 266 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk im Anhang gewählt.

Die Vorjahreszahlen werden in TEUR und in Klammern angegeben.

3. Verschmelzung durch Aufnahme der TEG GmbH, Hannover

Im Zuge eines Side-Stream-Merger hat die Gesellschaft als übernehmende Rechtsträgerin mit ihrer Schwestergesellschaft TEG GmbH, Hannover, als übertragende Rechtsträgerin sowie der Gesellschafterin der TEG GmbH, Hannover, der GETEC Energie GmbH, Hannover, einen Verschmelzungsvertrag abgeschlossen. Die Verschmelzung wurde mit Eintragung in das Handelsregister der FORTAS Energie Gas GmbH, Hannover, am 9. August 2023 handelsrechtlich rückwirkend auf den 1. Januar 2023 wirksam.

Der Übergang erfolgte zu Buchwerten. Es ergab sich kein ergebniswirksamer Effekt aus der Verschmelzung. Der Betrag des positiven übergehenden Reinvermögens beträgt TEUR 31 und wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.

Trotz der Verschmelzung zum 1. Januar 2023 ist die Vergleichbarkeit i.S.d. § 265 Abs. 2 HGB zum Vorjahr nicht eingeschränkt, da das im Rahmen der Verschmelzung von der TEG GmbH, Hannover, übernommene Vermögen insbesondere Forderungen und Verbindlichkeiten innerhalb des Verbundbereiches betrifft.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Allgemeine Angaben

Der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden liegt die Annahme über die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zugrunde (Going-Concern-Prämisse). Dieser Annahme stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gegebenheiten entgegen.

Im Berichtsjahr wurden folgende Abweichungen von in Vorperioden angewandten Darstellungs-, Bilanzierungs- und/oder Bewertungsmethoden vorgenommen:

Zur besseren Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage werden die Beträge aus Abführung der von den Kunden einbehaltenen CO 2 -Abgabe seit dem Berichtsjahr nicht mehr mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen saldiert, sondern unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen. Bei entsprechender Vorgehensweise im Vorjahr ergäben sich sonstige Rückstellungen in Höhe von 21.789 TEUR und entsprechende höhere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten

a) Sachanlagevermögen

Das Sachanlagevermögen wurde zum 31. Dezember 2022 planmäßig vollständig abgeschrieben. Im Geschäftsjahr 2023 sind sämtliche Anlagengüter vollständig abgegangen. Ein Gewinn bzw. Verlust hat sich hieraus nicht ergeben.

Die entsprechende Abbildung erfolgt in dem als Anlage zum Anhang beigefügten Anlagenspiegel.

b) Vorräte

Die Vorräte umfassen Herkunftszertifikate und sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet.

c) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Zur Berücksichtigung der allgemeinen Kreditrisiken wurde eine ausreichende Pauschalwertberichtigung i.H.v. 2% auf Forderungen aus I&C Bereich und 5% auf Forderungen aus SME-Bereich wegen höherer Ausfallrisiko angesetzt. Die Inkasso- und Insolvenzkunden sowie veraltete Forderungen wurden 100% wertberichtigt.

d) Guthaben bei Kreditinstituten

Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.

e) Rechnungsabgrenzungsposten

Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag bilanziert, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten

a) Eigenkapital

Das Stammkapital wird mit dem Nennbetrag angesetzt.

b) Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

c) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

4. Latente Steuern

Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen.

Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht.

III. Erläuterungen zu Bilanzposten

1. Erläuterungen zu Bilanzposten - Aktiva

a) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus:

Bezeichnung 31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Cash-Pooling 4.625 78.400

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen umfassen in voller Höhe Forderungen gegen die Gesellschafterin.

2. Erläuterungen zu Bilanzposten - Passiva

a) Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene und voll eingezahlte gezeichnete Kapital beträgt TEUR 3.000.

Der aus der Verschmelzung der TEG GmbH, Hannover, auf die FORTAS Energie Gas GmbH, Hannover, Betrag des positiven Reinvermögens in Höhe von TEUR 31 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Dadurch erhöhte sich die Kapitalrücklage von TEUR 28.755 auf TEUR 28.786.

b) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen setzten sich wie folgt zusammen:

31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
CO 2 Bepreisung 13.127 0
Entschädigung/ Nachzahlungen Vorjahre 107 120
Abschluss- und Prüfungskosten 27 26
Ausstehende Rechnungen 15 100
Summe 13.276 246

c) Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus:

Bezeichnung 31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Lieferungen und Leistungen 32.174 69.492

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen umfassen Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von TEUR 31.955 (Vorjahr: TEUR 65.294).

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus Steuern von TEUR 9 (TEUR 306). Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit bestehen, wie zum Vorjahresabschlussstichtag, nicht.

IV. Finanzinstrumente/ Bewertungseinheiten

Zur Vermeidung von Preisänderungsrisiken wurden im Rahmen des Strom- und Gasvertriebs entsprechende Mengen mittels Strom- beziehungsweise Gastermingeschäften (OTC-Forwards) vorwiegend für das Jahr bis 2024 (Vorjahr 2023 bis 2024) beschafft.

Entsprechend den Grundsätzen des IDW RS ÖFA 3 fasst die FORTAS Energie Gas GmbH diese schwebenden Energiebeschaffungsgeschäfte mit Energieabsatzverträgen für Zwecke der bilanziellen Bewertung zu Vertragsportfolien zusammen.

Bei den Absatzmengen an Privat- und Gewerbekunden handelt es sich um routinemäßig durchgeführte Transaktionen, die im Rahmen des Endkundengeschäfts regelmäßig in den vergangenen Geschäftsjahren eingetreten sind und daher als hochwahrscheinlich eingestuft werden.

Bei den zugehörigen schwebenden Beschaffungsgeschäften handelt es sich um physisch zu erfüllende Geschäfte, die der Marktpreissicherung für künftige Energielieferverpflichtungen für Strom und Gas dienen.

Die in das jeweilige Vertragsportfolio einbezogenen Geschäfte sind sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht gleichartigen Risiken ausgesetzt, sodass eine Sicherungswirkung erzielt werden kann.

Die Vertragsportfolien weisen in den Beschaffungszeiträumen positive Deckungsbeiträge auf. Daher ist die Bildung von Drohverlustrückstellungen nicht notwendig.

Differenziert nach der Art der Grundgeschäfte wurden diese mit den nachfolgenden Beträgen in die Bewertungseinheit einbezogen gemäß § 285 Nr. 19 HGB i.V.m. § 285 Nr. 23 Buchst. a und b HGB:

Bewertungseinheiten Positiver beizulegender Zeitwert Negativer beizulegender Zeitwert Eingezogener Betrag / Nominalbetrag Höhe des abgesicherten Risikos Laufzeit bis
(T€) (T€) (T€) (T€)
Strom 7.333 -5.289 19.918 -5.289 2024
Gas 13.719 -10.975 28.293 -10.975 2024

Bei den schwebenden Geschäften handelt es sich um Termingeschäfte mit Bezug auf Energie (Strom, Gas). Die Bewertungseinheiten entsprechen der Positionsführung und finanzwirtschaftlichen Risikosteuerung. Sie fassen zur Absicherung von Preisänderungsrisiken jeweils Handelsgeschäfte mit identischen oder hoch korrelierten Basiswerten zusammen. Der Einsatz dieser derivativen Finanzinstrumente ist durch eine interne Richtlinie geregelt.

Die Absicherung wird mittels Portfolio-Hedges vorgenommen. Unter Portfolio-Hedging verstehen wir die Sicherung von gleichartigen Preisänderungsrisiken, bezogen auf das jeweilige Commodityportfolio, von mehreren gleichartigen und gegenläufigen Grundgeschäften mit mehreren Sicherungsinstrumenten.

Eine eindeutige Zuordnung von Grund- und Sicherungsgeschäft erfolgt beim Portfoliohedging definitionsgemäß nicht (IDW RS HFA 35). Bestehende derivative Finanzinstrumente werden grundsätzlich zur Deckung des eigenen Bedarfs verwendet.

Die Bewertung der Handelsgeschäfte erfolgt mit dem jeweiligen Stichtagskurs der eingesetzten Produkte an der EEX.

Der Nominalwert ergibt sich aus der Addition der jeweiligen Beschaffungs- und Verkaufsgeschäfte.

Der Marktwert ermittelt sich aus der Veränderung der Verkäufe (Verkaufspreis abzüglich bewerteter Preis zum Stichtag) und der Veränderung der Käufe (Kaufpreis abzüglich bewerteter Preis zum Stichtag). Eine fristenkongruente Diskontierung der ermittelten Marktwerte sowie der Einbezug der Bonität erfolgt nicht.

Die Effektivität der Sicherungsbeziehungen wird durch das implementierte Risikomanagementsystem der Gesellschaft gewährleistet. Die Preisänderungen der geschlossenen Position gleichen sich infolge der negativen Korrelation der Basiswerte pro Zeitband aus (Critical Term Match). Somit ergeben sich aus der geschlossenen Position keine unwirksamen Beiträge. Für das nicht abgesicherte Marktpreisänderungsrisiko der schwankenden offenen Position je Handelsportfolio wird handelstäglich überwacht, ob der Value-at-Risk der offenen Portfolioposition innerhalb des festgelegten Verlustrisikolimits liegt, und zugleich die handelstägliche Marktwertveränderung ermittelt. Die Netto-Risikopositionen je Handelsportfolio sind im Verhältnis zum gesamten Handelsvolumen nur von untergeordneter Bedeutung und können kurzfristig geschlossen werden. Dementsprechend ergibt sich im Jahresverlauf eine vergleichsweise niedrige Auslastung des VaR-Limits je Commodity-Portfolio.

Die Gesellschaft saldiert die Wertänderungen der geschlossenen und offenen Position je Handelsportfolio, da die Kontraktwerte der schwebenden Handelsgeschäfte nicht einzeln und willkürfrei der offenen Position zugeordnet werden können und auch im Risikomanagement keine Trennung von effektivem und ineffektivem Teil der Sicherungsbeziehung vorgenommen wird. Aufgrund der in den Bewertungseinheiten (geschlossene Position) vorhandenen unrealisierten Ertragsüberschüsse und der verhältnismäßig geringen offenen Positionen resultiert aus den einzelnen Handelsportfolien kein Verlustüberhang.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse wurden in voller Höhe im Inland erzielt.

Strukturell gliedern sich die Umsatzerlöse wie folgt:

2023 2022
in TEUR in TEUR
Strom 111.513 361.552
Gas 172.329 347.358
CO 2 352 53
Sonstige 0 -2
Summe 284.195 708.962

In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge von 842 TEUR ausgewiesen. Diese resultieren hauptsächlich aus der Differenz zwischen den Jahresrechnungen und den ursprünglichen verbuchten Abschlägen vor dem Geschäftsjahr 2023.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten periodenfremde Erträge von insgesamt 1.417 TEUR, die im Wesentlichen aus der Herabsetzung von in den Vorjahren gebildeten Wertberichtigungen sowie Versicherungserstattungen für periodenfremde Sachverhalte resultieren.

3. Materialaufwand

Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen von 76 TEUR, die überwiegend aus Nachberechnungen aus 2019 bis 2021 resultieren.

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen von 793 TEUR enthalten. Diese resultieren im Wesentlichen aus Forderungsverlusten.

5. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten solche aus verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 192 (Vorjahr TEUR 447).

6. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten Aufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 294 (Vorjahr: TEUR 767).

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen aus Factoring-Gebühren für Vorjahre in Höhe von 54 TEUR.

VI. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Verpflichtungen aus langfristig abgeschlossenen Abnahmeverträgen mit der Belieferung von Strom und Gas in Höhe von TEUR 19.085 bis zum Ende des Jahres 2024.

2. Angaben zur Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung sind:

Dipl.-Kfm. Holtmann, Christian, Kleinmachnow gesamtvertretungsberechtigt COO der GETEC ENERGIE GmbH,
Dipl.-Oec. Maire, Jens, Hannover gesamtvertretungsberechtigt CFO der GETEC ENERGIE GmbH,

Die Geschäftsführer werden von der Gesellschaft nicht vergütet.

3. Konzernabschluss

Die Gesellschaft wird für den größten Kreis von Unternehmen in den Konzernabschluss der GETEC Energie Holding GmbH, Hannover einbezogen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Gesellschaft wird für den kleinsten Kreis von Unternehmen in den Konzernabschluss der GETEC ENERGIE GmbH, Hannover, einbezogen. Dieser Teilkonzernabschluss wird nicht veröffentlicht.

4. Ergebnisverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag von TEUR 1.273 auf neue Rechnung vorzutragen.

5. Honorar des Abschlussprüfers

Die Angabe über das Honorar des Abschlussprüfers erfolgt gemäß § 285 Nr. 17 HGB im Konzernabschluss der GETEC ENERGIE GmbH, Hannover.

6. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag (Nachtragsbericht)

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.

 

Hannover, den 21.03.2024

gez. Dipl.-Kfm. C. Holtmann

gez. Dipl.-Oec. J. Maire

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

Anschaffungs-/Herstellungskosten
Anfangsbestand 01.01.2023 Zugang Abgang Endbestand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 697.146,54 0,00 697.146,54 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 128.985,35 0,00 128.985,35 0,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 525.155,39 0,00 525.155,39 0,00
654.140,74 0,00 654.140,74 0,00
1.351.287,28 0,00 1.351.287,28 0,00
Kumulierte Abschreibungen
Anfangsbestand 01.01.2023 Zugang Abgang Endbestand 31.12.2023
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 697.146,54 0,00 697.146,54 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 128.985,35 0,00 128.985,35 0,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 525.155,39 0,00 525.155,39 0,00
654.140,74 0,00 654.140,74 0,00
1.351.287,28 0,00 1.351.287,28 0,00
Buchwerte
Endbestand 31.12.2023 Endbestand 31.12.2022
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
- entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00
2. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 0,00
0,00 0,00
0,00 0,00

LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023

FORTAS ENERGIE GAS GMBH, HANNOVER

Inhalt

GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

ENERGIEPOLITISCHE UND REGULATORISCHE ÄNDERUNGEN

GESCHÄFTSVERLAUF UND VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE

CHANCEN-, RISIKO- UND PROGNOSEBERICHT

CHANCENBERICHT

RISIKOBERICHT

PROGNOSEBERICHT

GRUNDLAGEN DER GESELLSCHAFT

Die FORTAS Energie Gas GmbH ist ein in Hannover ansässiges Energieversorgungsunternehmen, welches Kunden aus Industrie, Gewerbe und Immobilienwirtschaft mit Erdgas und Strom beliefert.

Bis zum 31.12.2020 war die Gesellschaft ein Tochterunternehmen der TOTAL Deutschland GmbH, Berlin, und wurde in den Konzernabschluss der TOTAL Mineraloel und Chemie GmbH, Berlin, einbezogen. Mit Wirkung zum 01.01.2021 hatte die GETEC ENERGIE GmbH, Hannover, sämtliche Anteile an der FORTAS erworben, seitdem ist die Gesellschaft mit der Betreuung und Abwicklung der übernommenen Kundenverträge ein wichtiger Bestandteil des inländischen Geschäfts des GETEC ENERGIE-Konzerns. Die Bewirtschaftung der Kundenverträge wurde im Berichtsjahr vollumfänglich über Dienstleistungsverträge mit der GETEC ENERGIE GmbH und verbundenen Unternehmen sichergestellt.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

Gesamtwirtschaftliche Situation

Nach aktuellen Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die deutsche Wirtschaft, gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP), 2023 in einem krisengeprägten Umfeld preisbereinigt gegenüber dem Vorjahr um -0,3 % geschrumpft.

Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war dabei geprägt von den Folgen des Ukrainekriegs sowie trotz Rückgängen nach wie vor hohen Preisen auf allen Wirtschaftsstufen, die sich dämpfend auf die Konjunktur ausgewirkt haben. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Insofern setzte sich die Erholung der deutschen Wirtschaft nach dem Einbruch während der Coronapandemie 2020 nicht weiter fort.

Die Entwicklung der Bruttowertschöpfung nahm 2023 in den einzelnen Wirtschaftsbereichen einen unterschiedlichen Verlauf. Insbesondere das produzierende Gewerbe (ohne Baugewerbe) verzeichnete einen deutlichen Rückgang von -2,0 %. Positive Impulse aus der Automobilindustrie und dem sonstigen Fahrzeugbau konnten die sinkende Produktion und Wertschöpfung in den energieintensiven Industriezweigen wie der Chemie- und Metallindustrie nicht ausgleichen.

Im Baugewerbe wirkten sich neben den weiterhin hohen Baukosten und dem Fachkräftemanngel die zunehmend schlechteren Finanzierungsbedingungen aus. Insgesamt konnte das Baugewerbe aber 2023 ein kleines Plus von +0,2 % verzeichnen.

Die meisten Dienstleistungsbereiche konnten ihre Wertschöpfung im Vergleich zum Vorjahr ausweiten und damit die Wirtschaft 2023 stützen, wenn auch schwächer als in den Vorjahren. Den größten Zuwachs verzeichnete dabei der Bereich Information und Kommunikation mit +2,6 %, während umgekehrt der Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe um -1,0 % zurückging.

Die privaten und staatlichen Konsumausgaben sanken im Vergleich zum Vorjahr. Während der private Konsum preisbereinigt um -0,8 % vor allem infolge der hohen Verbraucherpreise abnahm, reduzierte auch der Staat erstmals seit fast 20 Jahren seine Konsumausgaben um -1,7 %. Dies lag vor allem am Wegfall staatlich finanzierter Coronamaßnahmen wie Impfungen und Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten in Krankenhäusern.

Die Bauinvestitionen nahmen ebenfalls mit -2,1 % ab, neben den hohen Baukosten und fehlenden Fachkräften haben sich vor allem die steigenden Finanzierungskosten ausgewirkt. Dagegen wurde in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge +3,0 % mehr als im Vorjahr investiert.

Energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen

Der Energieverbrauch ist 2023 nach vorläufigen Schätzungen der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen (AGEB) auf ein historisches Tief gesunken. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Rückgang um rund -7.9 %, der mehrere Ursachen hat. Vor allem die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland und dabei insbesondere Produktionsrückgänge der energieintensiven Industrie, wirkte sich verbrauchsmindernd aus. Einen leichten Effekt hatte die im Jahresverlauf gegenüber dem Vorjahr leicht wärmere Witterung.

Primärenergieverbrauch in Deutschland 2021 - 2023

Energieträger 2023 2022 2021
PJ PJ PJ
Mineralöl 3.879 4.144 4.034
Erdgas 2.641 2.795 3.302
Steinkohle 937 1.136 1.105
Braunkohle 912 1.185 1.129
Kernenergie 76 379 757
Erneuerbare Energien 2.118 2.094 1.949
Sonstige 228 96 137
Insgesamt 10.791 11.829 12.413
Energieträger 2023 2022 Anteile in % 2021 - 2022 Veränderungen
% % In PJ in %
Mineralöl 35,9 35,0 -265 -5,5
Erdgas 24,5 23,6 -154 -4,3
Steinkohle 8,7 9,6 -199 -16,9
Braunkohle 8,5 10,0 -273 -21,9
Kernenergie 0,7 3,2 -303 -79,2
Erneuerbare Energien 19,6 17,7 24 2,3
Sonstige 2,1 0,9 132 >100
Insgesamt 100 100 -1.038 -7,9

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. / Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Abb. 1: Primärenergieverbrauch in Deutschland 2021 - 2023

Der Verbrauch von Mineralöl sank um -5,5 %, vor allem aufgrund rückläufiger Lieferungen von Rohbenzin an die chemische Industrie sowie verringertem Absatz von leichtem Heizöl und Dieselkraftstoff. Verbrauchssteigerungen von Flug- und Ottokraftstoff wirkten nur leicht gegenläufig.

Der Erdgasverbrauch verringerte sich um -4,3 % infolge von Einsparungen von Verbrauchern sowohl in der Industrie als auch bei den privaten Haushalten und dem Bereich Gewerbe, Handel und Dienstleistungen. Die leicht wärmere Witterung hatte ebenfalls einen Anteil, im Wesentlichen ging der Rückgang aber durch das Verbraucherverhalten zurück.

Der Verbrauch von Steinkohle nahm um -16,9 % ab. Hier wirkten sich insbesondere die Kraftwerke aus, die ihren Brennstoffeinsatz um gut -30 % verringerten.

Der Braunkohleverbrauch lag um -21,9 % unter dem Niveau des Vorjahres. Sowohl die Lieferungen an Kraftwerke der allgemeinen Versorgung als auch die Stromerzeugung aus Braunkohle verminderten sich stark. Ursächlich waren der allgemeine Rückgang des Stromverbrauchs in Deutschland, die Verringerung weiterer Erzeugungskapazitäten im Zuge des schrittweisen Kohleausstiegs, die angestiegene Stromproduktion aus Windenergieanlagen sowie erhöhte Stromimporte aus dem benachbarten Ausland.

2023 wurden 9,2 Mrd. kWh Strom mehr aus dem Ausland importiert als exportiert, womit Deutschland erstmals seit 2002 wieder Netto-Importeur von Strom wurde. Dieser Stromaustauschsaldo spiegelt sich im Anstieg der sonstigen Energieträger wider.

Die erneuerbaren Energien steigerten ihren Beitrag um +2,3 %. Dabei wuchs die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien um rund +5 %, was vor allem auf die deutlich höhere Stromproduktion der Windenergieanlagen an Land zurückzuführen war (+15 %). Bei der Solarenergie gab es trotz starken Zubaus bei den PV-Anlagen nur einen leichten Zuwachs bei der Stromproduktion (+1 %). Die Stromerzeugung aus Wasserkraft erhöhte sich um +11 %. Die Biomasse, die mehr als die Hälfte des Primärenergieverbrauchs aus erneuerbaren Energien ausmacht, verminderte sich dagegen im Vergleich zum Vorjahr um -4 %.

Die Preisentwicklung, die in ihrer Volatilität nachgelassen, aber dennoch im Geschäftsjahr 2023 erhebliche Auswirkungen auf die Energiebranche gehabt hat, wird nachfolgend für einige Rohstoffe separat dargestellt (Quelle jeweils Thomson Reuters / EEX).

Erdgas:

Die starke Unsicherheit und die Risiken hinsichtlich der Versorgungslage infolge des Ukrainekrieges schwächten sich im letzten Jahr deutlich ab. Zwar haben viele Marktteilnehmer aufgrund der Erfahrungen aus 2022 der positiven Entwicklung der Gasversorgungslage über einen längeren Zeitraum nicht getraut, was an diversen Preissprüngen gut ablesbar ist, im Endeffekt setzte sich der Abwärtstrend des Gaspreises jedoch klar durch.

Interessanterweise sahen wir erneut ein stabiles Niveau in der Einspeicherphase und dann wieder weiter fallende Kurse im Zeitraum der eigentlichen Ausspeicherung. Hier zeigt sich recht deutlich die Konsequenz aus der Unsicherheit im Vorfeld und der Realität im vergleichsweise milden Winter. Diese milden Temperaturen, welche in der Branche auch erwartet wurden, in Verbindung mit einer rückläufigen Nachfrage, setzten die Preise am Ende massiv unter Druck.

Strom:

Die aus dem Krisenjahr 2022 übertragenen Sorgen um mögliche Versorgungsengpässe lösten sich im Jahresverlauf weitgehend auf. Zudem drückte das Marktumfeld infolge der nachlassenden wirtschaftlichen Leistung in Deutschland im Laufe des Jahres immer stärker auf die Marktpreise.

Die Notierungen fielen nachhaltig und mit den fallenden Preisen verminderte sich auch der Base-Peak-Spread wieder auf Vorkrisenniveau. Dieser Gesamttrend wurde nur temporär unterbrochen. Im April setzten Streiks in Frankreich den Strommarkt noch einmal unter Druck und führten zu einem schnellen Preisanstieg. Ebenfalls kurzfristige Preissteigerungen erfolgten im Juni und Oktober. Im Juni waren es Meldungen aus dem Gasmarkt über kurzzeitige Liefereinschränkungen und im Oktober die Ereignisse in Israel und die Sorge um eine Eskalation in der gesamten Region.

CO 2 :

Der Kursverlauf verlief zunächst konträr zu den anderen Commodity-Märkten. Deutliche Gewinne im ersten Quartal führten zu einer Entwicklung bis und über den Wert von 100 EUR/tCO 2.

Ab dieser Marke schwächte sich die Kursentwicklung ab und eine Mischung aus Gewinnmitnahmen und dem sich allgemein abzeichnenden schwachen Marktumfeld kühlten den Zertifikatemarkt ab. Zwar gab es wiederholt neuen Anläufe, jedoch bleibt im Nachgang, objektiv betrachtet, die Erkenntnis, dass sich der Markt nach dem misslungenen Test der Marke von 100 EUR/tCO 2 , im Gesamttrend weiter abwärts entwickelte. Eine Rallye in den letzten Tagen des Jahres konnte den Kursverlauf zwar allgemein noch einmal beleben, der Markt für EUA konnte aber insgesamt seinen starken Jahresbeginn im weiteren Verlauf nicht mehr bestätigen.

ENERGIEPOLITISCHE UND REGULATORISCHE ÄNDERUNGEN

Von den im Geschäftsjahr und im laufenden Jahr erfolgten Veränderungen im politischen und regulatorischen Umfeld des Energiemarktes auf deutscher und auf europäischer Ebene sind nachfolgend die für uns und unsere Kunden relevantesten Änderungen erwähnt.

Verlängerung der Energiepreisbremsen bis Ende März 2024

Innerhalb kürzester Zeit wurden das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, das Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und das Strompreisbremsegesetz in Kraft gesetzt. In der Umsetzung dieser Gesetze haben sich dann verschiedene Anpassungsbedarfe, überwiegend technischer und redaktioneller Natur, herauskristallisiert. Die Bundesregierung hat im Jahr 2023 reagiert und entsprechende Änderungen an den Gesetzen und weiteren energiewirtschaftlichen und sozialrechtlichen Gesetzen vorgenommen.

Gaspreisbremse: Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch von unter 1,5 Mio. kWh, Pflegeeinrichtungen und Forschungs- und Bildungseinrichtungen wurde der Gaspreis von März 2023 bis zunächst Dezember 2023 auf 12 ct/ kWh (brutto) für 80 Prozent des Jahresverbrauchs des Vorjahres begrenzt. Die Gaspreisbremse half auch Industrieunternehmen, ihre Produktion und Beschäftigung zu sichern, indem der Preis pro kWh auf 7 Cent (netto) für 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs gedeckelt wurde.

Strompreisbremse: Für private Haushalte und kleine Unternehmen mit einem Jahresverbrauch an Strom bis zu 30.000 kWh wurde der Strompreis von März 2023 bis zunächst Dezember 2023 auf 40 Cent/kWh (brutto) für 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs begrenzt. Für Industriekunden lag die Grenze bei 13 Cent/kWh (netto) für 70 Prozent des prognostizierten Verbrauchs.

Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme wären zum Jahresende 2023 eigentlich ausgelaufen, wurden nun aber um weitere drei Monate bis zum 31. März 2024 verlängert. Der Bundestag hat einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung am 16. November 2023 mehrheitlich zugestimmt. Wie in dieser Verordnung geschrieben, soll die Verlängerung über den Winter 2023/2024 eine Versicherung gegen unerwartete Risiken darstellen.

Nationale/Kommunale Wärmeplanung in Kraft getreten

Die Wärmeversorgung macht in Deutschland mehr als 50 Prozent des gesamten Energieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO 2 -Ausstoßes. Für eine zukunftsfeste, verlässliche und bezahlbare Wärmeversorgung soll zukünftig nur noch auf erneuerbare Energien sowie die Nutzung unvermeidbarer Abwärme aus beispielsweise Industrieanlagen oder Rechenzentren gesetzt werden. Damit diese Umstellung gelingt und die Abhängigkeit Deutschlands von fossilen Brennstoffen überwunden werden kann, soll zukünftig jede nach Maßgabe des Landesrechtes planungsverantwortliche Stelle - vor allem die Kommunen - strategisch planen, welche Gebiete in welcher Weise mit Wärme versorgt werden sollen und in welcher Weise erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme bei der Erzeugung und Verteilung genutzt werden können. Ziel der Wärmeplanung des Gesetzgebers ist es, den vor Ort besten und kosteneffizientesten Weg zu einer klimafreundlichen und fortschrittlichen Wärmeversorgung zu ermitteln.

Das Wärmeplanungsgesetz wurde am 17. November 2023 vom Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 zugestimmt, so dass das Gesetz am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Das Wärmeplanungsgesetz schafft die rechtliche Grundlage für die verbindliche und systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland.

Für die Erstellung der Wärmepläne gelten die folgenden Fristen, die gestaffelt sind nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeindegebieten: Für Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 Einwohnern muss zum 30. Juni 2026 ein Wärmeplan erstellt werden. Für Gemeindegebiete mit weniger Einwohnern besteht Zeit bis zum 30. Juni 2028.

Reform des Gebäudeenergiegesetzes umgesetzt

Ende 2022 wurde durch die Bundesregierung das Ziel herausgegeben, ab 2024 500.000 Wärmepumpen im Jahr in Deutschland zu installieren. Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes erfolgte 2023 in mehreren Stufen. Unter anderem mit dem Gesetz möchte die Bundesregierung die Wärmewende in Deutschland schneller voranbringen, damit das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 erreicht werden kann. Spätestens ab Mitte 2028 wird die Nutzung von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie für alle neuen Heizungen verbindlich - dies ist eng gekoppelt an die kommunale Wärmeplanung.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat mit dem "Aufbauprogramm Wärmepumpe" im Jahr 2023 die Teilnahme von ausgebildeten Fachkräften im Handwerk, von Planenden und Energieberatenden an Fortbildungen speziell zum Thema Wärmepumpen gefördert.

Die Nachfrage an Zuschüssen für Wärmepumpen sinkt allerdings. Die Zahlen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle für 2023 zeigen, dass die Anträge auf Zuschüsse für neue Wärmepumpen gegenüber dem Vorjahr um rund 60 Prozent gesunken sind. Es sinkt jedoch nicht nur das Interesse der Hauseigentümer an Wärmepumpen, sondern vor dem Hintergrund der aktuellen konjunkturellen Entwicklung an Gebäudesanierungen insgesamt.

Abschöpfung von Übergewinnen im Rahmen der Strompreisbremse ausgelaufen

Seit dem 1. Juli 2023 findet für erzeugte Strommengen keine Erlösabschöpfung mehr statt. Die Bundesregierung hat damit von der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit einer Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der der Übererlösabschöpfung bei der Stromerzeugung im Verordnungswege keinen Gebrauch gemacht. Die Pflichten der Betreiber von Stromerzeugungsanlagen zur Meldung und Abführung von Abschöpfungsbeträgen bleiben demzufolge auf die ersten beiden Abrechnungsperioden 2023 beschränkt.

Insgesamt geht die Geschäftsführung davon aus, dass sich die genannten energiepolitischen und regulatorischen Änderungen positiv auf die Geschäftstätigkeit der FORTAS auswirken werden.

GESCHÄFTSVERLAUF UND VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE

Gesamtaussage und Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Steuerung der FORTAS erfolgt insbesondere nach den finanziellen Leistungsindikatoren ,Umsatzerlöse' und ,Rohergebnis'. Letzteres ist definiert als Umsatzerlöse zuzüglich sonstiger betrieblicher Erträge abzüglich des Materialaufwandes. Im Vorjahr wurden für das Geschäftsjahr 2023 Umsatzerlöse prognostiziert, die sich gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 rückläufig entwickeln. Ebenso wurde für das Berichtsjahr ein gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 vermindertes Rohergebnis prognostiziert. Mit 424.767 TEUR liegen die Umsatzerlöse unter dem Niveau des Vorjahres (708.962 TEUR). Auch das Rohergebnis hat sich von 29.283 TEUR im Vorjahr auf 2.891 TEUR im Geschäftsjahr gemindert. Der deutliche Rückgang sowohl in Bezug auf die Umsatzerlöse als auch auf das Rohergebnis ist auf planmäßig vorgesehene Veränderungen im Kundenportfolio sowie korrespondierende abnehmende Margen zurückzuführen.

Ertragslage

Die FORTAS hat ihr Kerngeschäft der Belieferung von Kunden aus Industrie, Gewerbe und Immobilienwirtschaft im Berichtsjahr unverändert fortgesetzt.

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 insgesamt 3,7 TWh (Vorjahr: 9,8 TWh) Energie an Kunden geliefert. Hiervon entfielen 0,7 TWh auf Strom und 3,0 TWh auf Erdgas. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die gelieferten Mengen somit um weitere 6,1 TWh reduziert, nachdem zum mehrere Kundenverträge ausgelaufen waren.

Infolgedessen haben sich die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr vor allem mengenbedingt deutlich um 424.767 TEUR auf 284.195 TEUR vermindert. Die Verminderung des Materialaufwands erfolgte vergleichsweise geringer um 398.203 TEUR auf einen Stand von 283.183 TEUR.

Bezogen auf Produkte entfallen 111.513 TEUR der Umsatzerlöse auf das Strom- und 172.329 TEUR auf das Gasgeschäft. 353 TEUR sind sonstigen Umsätzen zuzuordnen.

Bei leicht über Vorjahr liegenden betrieblichen Erträgen in Höhe von 1.879 TEUR (+171 TEUR im Vergleich zum Vorjahr) verminderte sich das Rohergebnis um -26.392 TEUR auf 2.891 TEUR. Neben dem grundsätzlichen Absatzrückgang infolge des Auslaufens mehrerer Kundenverträge waren die gesunkenen Energiepreise und Margen hauptursächlich für diese Entwicklung. Im Vorjahr konnte insbesondere die massive Erhöhung der Gaspreise zu Rohergebnisoptimierungen genutzt werden, so dass deutlich höhere Rohmargen als im Berichtsjahr erzielt werden konnten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen als wesentlicher Fixkostenbestandteil haben sich im Vergleich zum Vorjahr infolge des geringeren Geschäftsvolumens um 4.804 TEUR auf 4.739 TEUR deutlich reduziert. Sie sind im Wesentlichen durch die Dienstleistungsverträge mit GETEC ENERGIE-Gesellschaften sowie Versicherungen und Wertberichtigungen im Kleinstkundenportfolio geprägt.

Insgesamt konnten die Kostenreduzierungen das rückläufige Rohergebnis nicht vollständig ausgleichen, so dass ein Betriebsergebnis in Höhe von -1.848 TEUR (Vorjahr: 19.729 TEUR) zu verzeichnen war.

Zusammen mit dem Finanzergebnis von 824 TEUR führte dieses Betriebsergebnis zu einem leicht negativen Ergebnis vor Steuern in Höhe von -1.025 TEUR, das um 20.411 TEUR unter dem Vorjahresniveau (19.386 TEUR) lag. Nach Steuern betrug der Jahresfehlbetrag -1.273 TEUR.

Vermögenslage

Die Bilanzsumme der FORTAS hat sich im Vergleich zum Vorjahr auf einen Stand von 99.566 TEUR vermindert (Vorjahr: 135.764 TEUR). Hier hat sich wie in der Gewinn- und Verlustrechnung die Reduzierung des Lieferumfangs infolge des Auslaufens mehrerer Kundenverträge ausgewirkt. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft konnte infolge der Reduzierung der Bilanzsumme gesteigert werden und beträgt 41,7 % nach 31,5 % zum Ende des Vorjahrs.

Die Entwicklung der Bilanzsumme ist auf der Aktivseite im Wesentlichen durch die Abnahme der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (-49.610 TEUR) bedingt. Auf der Passivseite haben sich korrespondierend die Verbindlichkeiten zumStichtag um 49.047 TEUR reduziert, während sich die Rückstellungen infolge der bilanziellen Neutralisierung der BEHG-Zertifikate um 14.090 TEUR erhöht haben.

Insgesamt stellen die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände auf der Aktivseite mit einem Anteil von 67,9 % an der Bilanzsumme und auf der Passivseite neben dem Eigenkapital die Verbindlichkeiten mit einem Anteil von 41,1 % die größten Bilanzpositionen dar.

Finanzlage

Die Finanzlage der FORTAS war im Geschäftsjahr 2023 weiterhin stabil. Das operative Geschäft wird überwiegend aus dem betrieblichen Cash-Flow finanziert, sodass neben der ausgewogenen Kapitalstruktur keinerlei langfristigen Bankverbindlichkeiten bestehen. Liquiditätsrisiken sind über ein Cashpooling mit der GETEC ENERGIE GmbH abgesichert.

Der Cash-Flow resultiert nahezu ausschließlich aus der laufenden Geschäftstätigkeit, wesentliche Cash-Flows aus Investitions- und Finanzierungstätigkeit bestanden mit Ausnahme des Zinsergebnisses nicht.

Der Finanzmittelbestand bei Banken und Kreditinstituten betrug zum Stichtag insgesamt 29.022 TEUR, während der Cashpoolingsaldo einen Bestand von 4.625 TEUR hatte.

CHANCEN-, RISIKO- UND PROGNOSEBERICHT

CHANCENBERICHT

Die FORTAS ist ein wichtiger Bestandteil des GETEC ENERGIE-Konzerns und über Dienstleistungsverträge eng im operativen Geschäft mit der GETEC ENERGIE GmbH und weiteren Tochtergesellschaften verbunden. Die Evaluierung von Potenzialen im GETEC ENERGIE-Konzern erfolgt kontinuierlich in allen Bereichen. Die Chancen für das Geschäft der FORTAS liegen dabei in dem starken Industriekundenportfolio, in dem sich ein stetig wachsender Bedarf an Dienstleistungen im Bereich der nachhaltigen Energiebeschaffung und Vermarktung von Energie aus konventioneller und erneuerbarer Erzeugung zeigt.

Als kompetenter Anbieter einer umfangreichen Dienstleistungspalette, die beispielsweise Leistungen im Bereich Energiebeschaffung, Energievermarktung, Bilanzkreismanagement, Vermarktung von Flexibilitäten, Energiedatenmanagement, Wechselmanagement, CO 2 -Management und Abrechnungsdienstleistungen anbietet, kann die GETEC ENERGIE GmbH zusammen mit ihren Beteiligungen, wie die FORTAS, einem großen Kundenkreis Serviceleistungen aus einer Hand anbieten. Chancen bestehen darin, die Kunden stärker zu binden, neue Kunden zu gewinnen und mit entsprechenden Dienstleistungen erfolgreich zu sein. Weiterhin ist mit steigender Preisvolatilität auf dem Energiemarkt zu rechnen, welcher intensiven und sich rasch ändernden politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen ausgesetzt ist. In diesem Umfeld bestehen für die GETEC ENERGIE GmbH und ihre Tochtergesellschaften, wie die FORTAS, nachhaltige Wachstumschancen.

RISIKOBERICHT

Die FORTAS ist in das Risikomanagement des GETEC ENERGIE-Konzerns eingebunden. Dadurch ist gewährleistet, dass alle identifizierten Risiken durch das implementierte Risikomanagementsystem laufend überwacht, unddie ermittelten Faktoren kontinuierlich beobachtet und analysiert werden. Basierend auf einer vorangehenden Analyse erfolgt eine Bewertung, die je nach Ergebnis Maßnahmen zur Risikominimierung zur Folge hat.

Im Wesentlichen umfassen diese Risiken Marktpreisrisiken, Länder- bzw. politische Risiken, Liquiditäts- und Kreditrisiken sowie Zinsrisiken. Im Geschäftsjahr 2023 haben trotz der schwierigen geopolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu keiner Zeit Risiken aus den oben genannten Bereichen bestanden, die eine Beeinträchtigung der Geschäfte oder eine Gefährdung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zur Folge hatten. Insbesondere sind Risiken aus Preisvolatilitäten, die sich auf Ertrags- und Finanzlage auswirken würden, weitgehend über Dienstleistungsverträge mit der GETEC ENERGIE GmbH abgesichert. Liquiditätsrisiken sind zudem über ein Cashpooling mit der GETEC ENERGIE GmbH abgesichert.

Wesentliches Risiko des Geschäftsjahrs 2024 und auch weiterhin in der laufenden Geschäftsentwicklung ist die Folgewirkung des Ukraine-Kriegs sowohl auf die Gesamtkonjunktur als auch auf den Energiesektor, hinsichtlich derer die GETEC ENERGIE GmbH mit ihren Tochtergesellschaften, wie die FORTAS, aber bereits frühzeitig Vorkehrungen getroffen und eine volle Abdeckung insbesondere von Preis-, Liquiditäts- und Ergebnisrisiken sichergestellt hatte.

PROGNOSEBERICHT

Basierend auf den gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, für die die Bundesregierung im Rahmen ihrer Jahresprojektion 2024 vom 29.02.2024 einen preisbereinigten Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von lediglich 0,2 % voraussagte, und eine normale Wettersituation unterstellt, ist für 2024 trotz der anhaltenden Konjunkturschwäche mit einer im Vergleich zum Vorjahr leichten Steigerung des Primärenergieverbrauches in Deutschland zu rechnen. Hinsichtlich des Energiemixes gehen wir auch im Jahr 2024 grundsätzlich von einer weiteren Verschiebung zugunsten der erneuerbaren Energien aus. Außerordentlich schwer zu prognostizieren ist aber die mittel- und langfristige Preisentwicklung von Erdgas und Strom, die weiter erheblich von der Entwicklung und den Folgen des Ukrainekriegs sowie den Witterungsentwicklungen beeinflusst werden wird.

Die Entwicklung der Energiepreise und die Entwicklung des Energiemarktes sind insofern nur schwer abzusehen. Neben den massiven Auswirkungen des Ukrainekriegs unterliegen die Energiepreise zum einen weitgehend dem Einfluss der weiteren welt- und geopolitischen Ereignisse, wie zum Beispiel der Lage im Nahen Osten. Zum anderen gibt es infolge der Energiewende eine massive Zunahme der regulatorischen Eingriffe, die Marktmechanismen außer Kraft setzen und nur sehr schwer vorhersehbar sind. Sicher scheint zum gegenwärtigen Zeitpunkt allein, dass die Volatilität der Energiepreise, wenn auch mittlerweile abgeschwächt, grundsätzlich anhalten wird. Da alle Terminpositionen preislich abgesichert sind, ergibt sich hieraus kein direkter Effekt auf die Ertragslage der FORTAS. Mit ihrem Produkt- und Dienstleistungsportfolio ist die Gesellschaft für volatile Märkte weiterhin sehr sicher aufgestellt, so dass auch weitere geopolitische Entwicklungen aus aktueller Sicht keine wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Ertragslage haben werden.

Schwerpunkte der Arbeit in diesem Jahr sieht die FORTAS in der weiter konstanten Belieferung des bestehenden Kundenportfolios. Insgesamt geht die Gesellschaft für 2024 von einem voraussichtlich ausgeglichenen Jahresergebnis aus. Bei rückläufigen Umsatzerlösen rechnet die Gesellschaft mit einem kostendeckenden Rohergebnis, wobei nicht mit wesentlichen Entwicklungen in den Personal- und sonstigen Aufwendungen zu rechnen ist.

Soweit nicht anders ausgeführt, wurde dem folgenden Chancen- und Risikobericht ein Prognosezeitraumfür die nächsten drei Jahre zugrunde gelegt.

 

Hannover, den 21.03.2024

gez. Christian Holtmann

gez. Jens Maire

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die FORTAS Energie Gas GmbH, Hannover,

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der FORTAS Energie Gas GmbH, Hannover - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der FORTAS Energie Gas GmbH, Hannover, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31 .Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31 .Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus:

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolosen Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 31. März 2024

Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Düsseldorf

gez. P. Helsper, Wirtschaftsprüfer

gez. J. Hagen, Wirtschaftsprüfer

FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 04.06.2024 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt.

ERGEBNISVERWENDUNGSBESCHLUSSBERICHT

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -1.272.744,18 EUR wird wie folgt verwendet: Der Jahresfehlbetrag wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen.

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