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FWR Gesellschaft für Vermittlung privater Geldanlagen mbHEschbornJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDie Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Gößenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB). Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von € 0,00 bilanziert. II. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungsbzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1 u. Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB). Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB wurden nicht vorgenommen, auch wurden keine Finanzanlagen über ihrem Zeitwert augewiesen (§ 285 Nr. 18 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden zum Devisenkassakurs am Abschlussstichtag gem. § 256a Satz 1 HGB bewertet (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HBG). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). III. Angaben zur BilanzZum 31.12.2010 bestehen auschüttungsgesperrte Beträge in Höhe von insgesamt € 420.000 (§ 285 Nr. 28 HGB), die in voller Höhe auf die Aktivierung von Entwicklungskosten entfallen. Darüber hinaus bestehen auschüttungsgesperrte Beträge aus der Aktivierung von Ingangsetzungsaufwendungen nach § 269 Satz 2 HGB a.F. in Höhe von € 56.000. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 0,00 eine Restlaufzeit von über 1 Jahr (Vorjahr: € 0,00). Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Abs. 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € 0,00 (Vorjahr: € 0,00). Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag, wurde durch eine Rangrücktrittserklärung der Gesellschafterin abgesichert. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB, § 285 Nr. 1 HGB) ergeben sich wie folgt:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) betragen € 79.943,95 (Vorjahr: € 74.923,03). Zum Abschlussstichtag bestanden folgende Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 Abs. 7 HGB):
IV. Sonstige PflichtangabenWährend des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens - unverändert - geführt durch
gewährte Vorschüsse und Kredite mit Angabe Zinssatz, Bedingungen, im Geschäftsjahr getilgte Beträge oder Haftungsverhältnisse Der Geschäftsführer ist alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Die Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB wurde in Anspruch genommen. Von den Erleichterungen des §§ 274a und 288 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2010/2011 auf neue Rechnung vorzutragen.
Eschborn, den 30. Juni 2012 FWR Gesellschaft für vermittlung privater Geldanlagen mbH Timi Roesebeck, Geschäftsführer |
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