Wodtke
GmbH
Tübingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
107.754,81 |
116.570,16 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.039,00 |
1.065,00 |
| II.
Sachanlagen |
104.214,81 |
113.005,16 |
| III.
Finanzanlagen |
2.501,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.493.457,47 |
4.747.050,70 |
| I.
Vorräte |
3.960.344,64 |
3.058.740,21 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
514.393,93 |
1.180.651,42 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.718,90 |
507.659,07 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
20.605,69 |
10.532,73 |
| Aktiva |
4.621.817,97 |
4.874.153,59 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.733.827,92 |
3.907.516,12 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
700.000,00 |
700.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
388.767,45 |
388.767,45 |
| III.
Gewinnvortrag |
2.368.748,67 |
930.666,77 |
| IV.
Jahresüberschuss |
276.311,80 |
1.888.081,90 |
| B.
Rückstellungen |
343.493,69 |
271.368,01 |
| C.
Verbindlichkeiten |
542.829,76 |
692.352,82 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.666,60 |
2.916,64 |
| Passiva |
4.621.817,97 |
4.874.153,59 |
Anhang
Wodtke GmbH, Tübingen
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Sitz der Wodtke GmbH ist in Tübingen. Die
Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Stuttgart unter der Nummer HRB 380587 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Bilanz ist entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB
aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend den
Gliederungsvorschriften des § 275 HGB aufgestellt.
Die größenabhängigen Erleichterungen
für den Anhang für kleine Kapitalgesellschaften
werden in Anspruch genommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände gemäß § 248
Abs. 2 Satz 1 HGB werden zu Herstellungskosten nach
§ 255 Abs. 2a Satz 1 iVm Abs. 2 HGB, vermindert
um planmäßige, nutzungsbedingte lineare
Abschreibungen bewertet. Die nach § 253 Abs. 3 Satz 1
HGB geschätzte Nutzungsdauer beträgt jeweils
fünf Jahre.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände werden zu
Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige,
nutzungsbedingte lineare Abschreibungen über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis zehn
Jahren, bewertet.
Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten, abzüglich
planmäßiger, nutzungsbedingter Abschreibungen.
Dabei kommt grundsätzlich die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt
grundsätzlich zwischen drei und fünfzehn Jahren,
bei bestimmten Einbauten in fremde Grundstücke 25
Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 250,00 Euro
werden direkt als aufwand erfasst. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zwischen mehr als 250,00 Euro und 800,00
Euro werden ab dem Geschäftsjahr 2022 im Jahr des
Zugangs voll abgeschrieben und im Zugangsjahr als Abgang
behandelt. Bis zum Geschäftsjahr 2021 wurden
geringwertige Wirtschaftsgüter jeweils in einem
Sammelposten erfasst, der im Geschäftsjahr der Bildung
und in den folgenden vier Jahren jeweils mit einem
Fünftel aufgelöst wird.
Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die
über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen,
wird durch außerplanmäßige Abschreibungen
Rechnung getragen. Wurden in den Vorjahren
außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen
und sind die Gründe für die Wertminderung in der
Zwischenzeit ganz oder teilweise entfallen, erfolgt eine
Wertaufholung bis höchstens zu den fortgeführten
Anschaffungskosten.
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten
oder, bei voraussichtlich dauernder Wertminderung, mit dem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Beachtung des
Niederstwertprinzips.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu
Anschaffungskosten unter Einbeziehung von
Anschaffungsnebenkosten und unter Berücksichtigung von
Anschaffungspreisminderungen bewertet.
Die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen
Erzeugnisse enthalten neben den Einzelkosten angemessene
Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten
sowie den Werteverzehr des Anlagevermögens, soweit
dieser durch die Fertigung veranlasst ist.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum
Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch
Wertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 % auf die
Netto-Forderungen Rechnung getragen.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten.
Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Angaben zur Bilanz
In den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen
Gesellschafter in Höhe von TEuro 55,3 (Vorjahr: TEuro
7,5) enthalten.
Von den Forderungen haben TEuro 0,0 (Vorjahr: TEuro
0,0) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in
Höhe von TEuro 0,0 (Vorjahr: TEuro 247,1) enthalten.
Von den Verbindlichkeiten haben TEuro 542,8 (Vorjahr:
TEuro 692,4) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und
TEuro 0,0 (Vorjahr: TEuro 0,0) eine Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr.
Von den Verbindlichkeiten haben TEuro 0,0 (Vorjahr:
TEuro 0,0) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahre.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Sonstige Angaben
Am Bilanzstichtag bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Mietverträgen für
Produktions-, Lager- und Büroflächen. Die
Mietverhältnisse können mit einer
Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils zum 30.06. und
zum 31.12. eines Jahres gekündigt werden. Der
Mietaufwand im Geschäftsjahr 2023 beträgt TEuro
309,4 (Vorjahr: TEuro 309,4).
Außerdem bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Leasingverträgen für
Fahrzeuge in Höhe von TEuro 67,0 (Vorjahr: TEuro
83,4).
Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 37
(Vorjahr: 39) Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Tübingen, den
16.12.2024
gez.
Christiane Wodtke
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.12.2024
festgestellt.
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