Grundstücksgesellschaft Breslauer Ring 11 mbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Manuel Antonio seit 29.8.2024 | Geschäftsführer |
Mohamed Ait Bouhou seit 14.10.2020 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Adria GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzA K T I V A
P A S S I V A
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Adria GmbH hat ihren Sitz in 60323 Frankfurt und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt am Main unter der Registernummer HRB 103003. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungs- gesetz (BilRUG). Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Grundsätzlich sind die Posten der Aktivseite nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstücks- lasten verrechnet worden. Von diesem Saldierungsverbot wurde lediglich - sofern einschlägig - im Falle der in § 246 Abs. 2 S. 2 HGB normierten Verrechnungs- pflicht abgewichen. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinrei- chend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäfts- betrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz - soweit vorhanden - unter den Positionen "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen" gesondert ausgewiesen. Soweit nachfolgend nicht gesondert beschrieben, sind zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Entsprechend der Umschreibung der Größenklassen der §§ 267, 267a HGB ist die Gesellschaft eine "Kleinstkapitalgesellschaft". Von den Erleichterungen des § 326 Abs. 1 HGB wurde Gebrauch gemacht. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet; Angaben zur Ausübung des dort genannten Wahlrechts enthält der Anhang im Folgenden. Rechnungsabgrenzungsposten wurden - sofern erforderlich - nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. II. Bewertungsmethoden Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, sind (namentlich) berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag reali- siert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtli- chen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Sofern bei geringwertigen Vermögensgegenständen die (an das Steuerrecht angelehnten) Voraussetzungen für die Sofortabschreibung vorliegen, wurde von dieser Gebrauch gemacht. Soweit in der Vergangenheit ein (steuerlicher) Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet wurde, wird dieser unter Heranziehung des Wesentlichkeitsgrundsatzes - bei jährlicher Auflösung zu einem Fünftel - fortgeführt, da er keine wesentliche Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat. Die Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens wurden - soweit vorhan- den - unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips sowie des Anschaf- fungs- bzw. Herstellungskostenprinzips bilanziert. Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Für erkennbare Risiken wurden ggf. Einzelwertberichtigungen durchgeführt. Das gezeichnete Kapital ist gemäß § 272 Abs. 1 S. 2 HGB zum Nennbetrag angesetzt. Die etwaigen sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen, ggf. abgezinsten, Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. C. Angaben zu Bilanzposten I. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevemögens Von dem Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 S. HGB, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens zu aktiviern, wurde - sofern überhaupt einschlägig - kein Gebrauch gemacht. II. Verbindlichkeiten Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren beträgt EUR 0,00 (EUR 0,00). Von den ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind - ggf. neben den üblichen Eigentumsvorbehalten - folgende durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte ge- sichert: - keine (keine) III. Forderungen und Verbindlichkeiten i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG Die Gesellschaft hat gegen Gesellschafter (Darlehens-)Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 0,00 (EUR 0,00). Hingegen hat sie (Darlehens-)Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter in Höhe von insgesamt EUR 186.803,26 (EUR 184.122,22). Der Bilanzausweis dieser Posten erfolgte - soweit vorhanden - unter den Positionen "Forderungen gegen verbundene Unternehmen" bzw. "Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen". IV. Organbezüge Die zum Bilanzstichtag gewährten Vorschüsse und Kredite an Mitglieder des Geschäftsführungsorgans bzw. des Aufsichtsorgans stellen sich wie folgt dar: a) Geschäftsführungsorgan: - Vorschüsse: EUR 0,00 (EUR 0,00) - Kredite: EUR 0,00 (EUR 0,00) - Zinssatz: - - - - Sicherheiten: - - - - Laufzeit: - - - - im Geschäftsjahr zurückgezahlte Beträge: EUR 0,00 (EUR 0,00) b) Aufsichtsorgan: nicht vorhanden Zugunsten dieser Personengruppen wurden folgende Haftungsverhältnisse eingegangen: a) Geschäftsführungsorgan: keine (keine) b) Aufsichtsorgan: nicht vorhanden V. Unterschiedsbetrag i.S.d. § 250 Abs. 3 HGB In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurde ein Unterschiedsbetrag i.S.d. § 250 Abs. 3 HGB (Disagio) in Höhe von EUR 0,00 (EUR 0,00) aufgenommen. D. Sonstige Angaben I. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. II. Angaben zur Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB Soweit die etwaige Aktivierung bestimmter Bilanzposten zu einer Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGB geführt hat, sind die geforderten Angaben nachstehend dargestellt. a) Aktivierte selbst geschaffene Immaterialgüter des Anlagevermögens: - keine b) Bilanzierte aktive latente Steuern: - keine c) Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung, § 246 Abs. 2 S. 2 HGB: - keine III. Anteilsbesitz Die Gesellschaft ist an folgenden Unternehmen zu mindestens 20% beteiligt:
IV. Angaben zu Arbeitnehmern nach § 285 Nr. 7 i.V.m. § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB Während des Geschäftsjahres waren keine (keine) Arbeitnehmer beschäftigt. V. Geschäftsführungsorgane / Aufsichtsorgane Außer der Geschäftsführung waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden von Herrn Robert Kenel geführt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Frankfurt, den 27.04.2022 gez. Mohamed Ait Bouhou Feststellung des JahresabschlussesDie Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.04.2022. |
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