Stadtwerke Iserlohn GmbH
Iserlohn
Jahres- und Tätigkeitsabschluss
nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum
31.12.2023
Lagebericht
für das Geschäftsjahr 2023 der Stadtwerke
Iserlohn GmbH
Grundlagen der Gesellschaft
Gegenstand der Gesellschaft ist die Versorgung mit
elektrischer Energie, Erdgas, Fernwärme und Wasser,
der Betrieb von Informations- und
Telekommunikationsinfrastruktur sowie die Wahrnehmung aller
weiteren ent- und versorgungswirtschaftlichen Aufgaben,
insbesondere die Beleuchtung des Straßen- und
Wegenetzes in Iserlohn.
Wirtschaftliche und politische
Rahmenbedingungen
Im Jahr 2023 ist der Energieverbrauch in Deutschland auf
ein noch nie dagewesenes Niveau gesunken, wobei ein
Rückgang von 7,9 % auf 10.791 Petajoule (PJ) oder
368,2 Millionen Tonnen Steinkohleneinheiten (Mio. t SKE)
prognostiziert wird. Somit fällt der
Primärenergieverbrauch um mehr als ein Viertel
niedriger aus als der Spitzenwert im Jahr 1990. Ein
wesentlicher Faktor für diese Entwicklung war die
schrumpfende Wirtschaftsleistung Deutschlands. Insbesondere
die Branchen mit hohem Energiebedarf erlebten
Produktionsrückgänge, die sich deutlich auf den
Verbrauch auswirkten. Laut Schätzungen der AG
Energiebilanzen hatte die im Vergleich zum Vorjahr etwas
mildere Witterung lediglich einen geringen Einfluss auf die
Senkung des Energieverbrauchs. Ohne Berücksichtigung
der Witterungseinflüsse wäre der Energieverbrauch
um circa 7,4 % gesunken. Als einziger Faktor, der den
Energieverbrauch im Jahr 2023 erhöhte, stellte sich
die demografische Entwicklung heraus.
1
Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im
Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % niedriger als im Vorjahr.
So dämpften die nach wie vor hohen Preise auf allen
Wirtschaftsstufen die Konjunktur.
2 Die Wirtschaftsleistung in Deutschland wurde
im Dezember 2023 von knapp 46,0 Millionen
Erwerbstätigen mit Wohnort Deutschland erbracht.
Gegenüber Dezember 2022 stieg die Zahl der
Erwerbstätigen im Dezember 2023 um 0,4 %. Der
langfristige Aufwärtstrend auf dem Arbeitsmarkt setzte
sich somit im Vorjahresvergleich mit nachlassender Dynamik
fort.
3 Die Inflationsrate in Deutschland betrug im
Jahr 2023 durchschnittlich 5,9 % im Vergleich zum Vorjahr.
Dies stellt einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr
dar, in dem die Inflationsrate noch bei 6,9 % lag.
4
Das energiepolitische Handeln im Jahr 2023 war
geprägt von einer ganzen Reihe an weitreichenden
Gesetzen mit dem Ziel eines Übergangs zu einer
nachhaltigen und klimafreundlichen Energieversorgung. Die
entsprechenden nationalen politischen Handlungen sind
eingebettet in europäische und
außereuropäische Bemühungen den Einsatz
erneuerbarer Energien zu fördern und den Umgang zu
einer CO
2-armen Wirtschaft zu beschleunigen.
In Deutschland wurde in diesem Zuge das
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 umfassend
novelliert, um den Ausbau erneuerbarer Energien in
Deutschland deutlich zu beschleunigen. Bis 2030 soll ein
Anteil von mindestens 80 % erneuerbarer Energien am
Bruttostromverbrauch erreicht werden. Das Gesetz
konzentriert sich auf das Erreichen des 1,5-Grad-Ziels des
Pariser Klimaschutzabkommens, verdoppelt nahezu den Anteil
erneuerbarer Energien innerhalb eines Jahrzehnts und
verdreifacht das Tempo ihres Ausbaus. Das Gesetz
priorisiert erneuerbare Energien, erhöht
Ausschreibungsmengen für Wind- und Solarstrom,
fördert innovative Kombinationen mit
wasserstoffbasierter Stromspeicherung, verbessert die
Vergütung für Solaranlagen und stärkt die
lokale Akzeptanz durch einfachere Realisierung von
Bürgerenergiegesellschaften. Zudem werden die
finanzielle Beteiligung der Kommunen und die
Attraktivität der Eigenversorgung mit Strom
erhöht, während die EEG-Umlage abgeschafft wird.
5Unterm Strich haben die Änderungen des EEG
im Jahr 2023 den rechtlichen Rahmen für den Ausbau der
erneuerbaren Energien in Deutschland weiter gestärkt.
Auch auf Seiten der Netzinfrastruktur gab es unter
anderem mit dem Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der
Energiewende neue Vorgaben. Durch die beschleunigte
Einführung von Smart Metern und die Schaffung
rechtlicher Rahmenbedingungen für die Nutzung
digitaler Technologien im Netz wird die Grundlage für
eine effizientere und flexiblere Energieversorgung gelegt.
Dies erfordert von den Energieversorgern Investitionen in
die Digitalisierung ihrer Netze und Dienstleistungen,
bietet aber auch Potenziale für die Entwicklung neuer
Angebote im Bereich der intelligenten Energielösungen.
Im Bereich Gas (-infrastruktur) und Wärme waren die
politischen und gesellschaftlichen Diskussionen von der
Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) geprägt.
Im Zuge der ersten Novelle des GEG wurde zum 1. Januar 2023
der bisher geltende Neubaustandard im Hinblick auf den
Jahres-Primärenergiebedarf angehoben (Reduzierung des
zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau
von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55
Prozent). Mit einer zweiten Novelle des Gesetzes wurde
zudem der Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer
Heizungen verbindlich geregelt.
6Dies bedeuten die Vorgaben im GEG das Ende des
(Erd-)gasnetzes 2045, was für Netzbetreiber erhebliche
Auswirkungen auf den weiteren Betrieb des Gasnetzes haben
wird. Die Gasnetze müssen, wo sinnvoll, an die sich
wandelnden Anforderungen einer dekarbonisierten
Energieversorgung technisch angepasst und auf mögliche
grüne Gase als Teil der Energiewende umgerüstet
werden. Wo künftig kein (Erd-)gas zum Einsatz kommen
wird, ist das Gasnetz perspektivisch entsprechend
stillzulegen oder zurückzubauen.
Das GEG ist verflochten mit dem ebenfalls 2023
beschlossenen Gesetz für die Wärmeplanung und zur
Dekarbonisierung der Wärmenetze. Das Gesetz
verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf
ihrem Hoheitsgebiet bis zum 30.06.2026 für
Gemeindegebiete mit über 100.000 Einwohnern bzw. bis
zum 30.06.2028 für Gemeindegebiete mit weniger als
100.000 Einwohnern Wärmepläne erstellt werden.
7Aus den Wärmeplänen soll dann die
künftige, dekarbonisierte Wärmversorgung
abgeleitet werden. Das Ergebnis der Wärmeplanung vor
Ort wird somit erheblichen strategischen und finanziellen
Einfluss auf den Energieversorger haben.
Die Einführung der Strom- und Gaspreisbremse in
Deutschland im Jahr 2023 zielte darauf ab, Verbraucherinnen
und Verbraucher sowie Unternehmen von den stark gestiegenen
Energiekosten zu entlasten. Diese Maßnahme hat dazu
beigetragen, die Energiekosten und somit auch die Inflation
zu dämpfen. Die Preise für Gas und Strom zeigten
seit Jahresbeginn 2023 einen rückläufigen Trend,
was teilweise auf die Wirkung der Energiepreisbremsen
zurückgeführt werden kann. Diese Regelung sollte
nicht nur finanziell entlasten, sondern auch einen Anreiz
zum Energiesparen setzen.
8
Energiewirtschaftliche
Rahmenbedingungen
Der Ukraine-Konflikt seit Februar 2022 dauert im Jahr
2023 weiterhin an und wirkt sich direkt und indirekt auf
die deutsche und europäische Energiebranche aus. Im
Fokus steht für die Europäische Union und
Deutschland die Erhaltung der Versorgungssicherheit. Unter
anderem wurden zum Zweck der Diversifizierung LNG-Terminals
in Betrieb genommen. Ziel ist es die Abhängigkeit von
russischem Gas und Öl zu reduzieren und alternative
Energiequellen zu entwickeln. Nach den Spitzen der
Erdgaspreise am Großhandel im Jahr 2022 haben sich
die Preise 2023 auf moderatem Niveau eingependelt.
9
Der Anteil erneuerbarer Energien an der
Netto-Stromerzeugung erreichte 2023 mit 59,7 % einen
Rekordwert, wobei Wind- und Solarenergie die Hauptquellen
waren. Onshore- und Offshore-Windenergie trugen mit
insgesamt 139,8 Terawattstunden (TWh), was 32 % der
gesamten öffentlichen Stromerzeugung entspricht,
maßgeblich dazu bei. Dies stellt einen Anstieg von
14,1 % gegenüber 2022 dar. Die neu installierte
Kapazität von Photovoltaikanlagen lag bei etwa 14
Gigawatt, was die Ziele der Bundesregierung deutlich
übertraf und erstmals eine zweistellige Wachstumsrate
erreichte.
10
Die Bundesnetzagentur berichtete über einen
Gesamtzuwachs der erneuerbaren Kapazitäten um 17
Gigawatt auf knapp 170 GW, was einem Wachstum von 12%
entspricht. Besonders hervorzuheben ist der Zuwachs im
Solarbereich, der fast doppelt so hoch wie im Vorjahr war.
11
Für die 4. Regulierungsperiode Gas (ab 2023)
12und Strom (ab 2024)
13wurden am 20. Oktober 2021 die Zinssätze
für Neu- (5,07 %) und Altanlagen (3,51 %)
veröffentlicht. Gegen die im Vergleich zur 3.
Regulierungsperiode nochmals gesunkenen Zinssätze
haben wir über eine Prozesskostengemeinschaft
Beschwerde eingelegt.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom
2. September 2021 werden sowohl die Strom- und
Gasnetzentgeltverordnung als auch die
Anreizregulierungsverordnung bis zum Ende der 4.
Regulierungsperiode außer Kraft treten. Daher wird
das bestehende Regulierungssystem überprüft und
angepasst werden müssen. Der Prozess soll im Jahr
2025, dem Basisjahr Gas der 5. Regulierungsperiode,
abgeschlossen werden.
14
Die Bundesnetzagentur veröffentlichte hierzu das
Eckpunktepapier - Netze. Effizient. Sicher. Transformiert.
(NEST) - mit 15 Thesen. So beinhaltet eine dieser Thesen
den Vorschlag, die Regulierungsperiode von 5 auf 3 Jahre zu
verkürzen. Dies würde den Zeitverzug bei der
Berücksichtigung der OPEX in der Erlösobergrenze
verringern. Sollte jedoch die bisherige Methodik zur
Ermittlung der Erlösobergrenze aus Basisjahr mit
darauffolgender Kostenprüfung sowie dem
Effizienzvergleich bestehen bleiben, stellt sich die Frage,
wie der Abbau von Ineffizienzen bei einer verkürzten
Regulierungsperiode erfolgen soll. Erhebliche Auswirkungen
wird ebenfalls die These 3 haben, die von einer
erforderlichen Neudefinition der Kategorien der dauerhaft
nicht beeinflussbaren sowie volatilen Kosten ausgeht.
Weitere Thesen beschäftigen sich mit dem generellen
sektoralen Produktivitätsfaktor, den
Effizienzinstrumenten sowie der Bestimmung der Netzkosten.
Bei der Bestimmung der Netzkosten soll von dem aktuellen
Mischsystem aus Realkapital- und Nettosubstanzerhaltung auf
eine ausschließliche Realkapitalerhaltung umgestellt
werden. Neben einer möglichen pauschalierten
Kapitalkostenbestimmung und einem einheitlichen
kalkulatorischen EK-Zinssatz für Neu- und
Bestandsanlagen sollen auch die Nutzungsdauern näher
betrachtet werden.
15
Trotz dieser aktuellen Unsicherheit des
zukünftigen Regulierungsrahmens wurde durch die
sogenannte "KANU-Festlegung" bereits die Möglichkeit
geschaffen, Neuanlagen im Gasnetz ab dem Jahr 2023 mit
einer verkürzten Nutzungsdauer bis 2045 abzuschreiben.
Eine weitere These im Eckpunktepapier bezieht sich auf
die Qualitätsregulierung. Aktuell wird die weiterhin
überdurchschnittlich hohe Stromnetzqualität in
Iserlohn mit einem SAIDI (System Average Interruption
Duration Index) Wert von 5,0 (gegenüber Deutschland
12,2) in dem sogenannten Qualitätselement
berücksichtigt. Eine Ergänzung des
Qualitätselements um Elemente, die die
Energiewendekompetenz der Netzbetreiber abbildet, soll die
Netzbetreiber belohnen, die bei der Transformation ihres
Stromnetzes im Rahmen der Energiewende über eine
vergleichbar höhere Kompetenz verfügen. Hierzu
werden Schlagworte wie Servicequalität und
Energiewendeorientierung genannt.
16
Netzbetreiber sind zum 15. Oktober eines Jahres dazu
verpflichtet, die vorläufigen Netzentgelte zu
kalkulieren und entsprechend zu veröffentlichen. Die
vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB)
veröffentlichen gemäß des
Netzentgeltmodernisierungsgesetzes für die Netzebene
Höchstspannung sowie die Umspannebene
Höchstspannung/Hochspannung einheitliche Entgelte. In
den vorläufigen Netzentgelten der ÜNB war ein
Bundeszuschuss in Höhe von 5,5 Mrd. €
einkalkuliert. Erst im Dezember wurde von der
Bundesregierung offiziell entschieden und kommuniziert,
dass der Zuschuss nicht gezahlt wird. Die ÜNB mussten
ihre Netzentgelte daraufhin neu kalkulieren und
veröffentlichten am 13. Dezember 2023 mehr als
verdoppelte Netzentgelte.
17
Diese extreme Erhöhung hat nicht nur
Auswirkungen auf die den ÜNB direkt nachgelagerten
Stromnetzbetreiber, sondern auch auf die
Verteilnetzbetreiber. Dementsprechend sind unsere
vorgelagerten Netzentgelte ebenfalls deutlich gestiegen,
weswegen wir unsere Stromnetzentgelte neu kalkulieren und
anpassen mussten.
Aufgrund der mehr als verdoppelten
Übertragungsnetzentgelte wurde am 22. Dezember 2023
die § 19 StromNEV-Umlage von 0,403 ct/kWh auf 0,643
ct/kWh erhöht, was einer Steigerung von ca. 60 %
entspricht.
18
Die Folgen aus der extremen Netzentgelt- und
Umlageerhöhung sowie die Frage, ob eine erneute
Erhöhung der Umlage nach dem 25. Oktober eines Jahres
(ähnlich wie die Veröffentlichung
vorläufiger und finaler Preisblätter der
Netzentgelte) rechtlich zulässig ist, wird die Branche
sicherlich länger beschäftigen.
Die im Monitoringbericht der BNetzA beschriebene
positive Entwicklung auf den Einzelhandelsmärkten ist
ein Indikator für einen funktionierenden Wettbewerb
unter den Energieversorgungsunternehmen. In der Sparte
Strom wurden im Jahr 2022 39 % aller Abgabemengen an
Haushaltskunden nicht durch den örtlichen
Grundversorger geliefert. Dies bedeutet, dass 61 % vom
Grundversorger geliefert worden sind. Laut
Bundesnetzagentur haben in 2022 circa 4 Mio.
Haushaltskunden ihren Stromlieferanten gewechselt. Die
Wechselquote liegt damit bei 8,2 %. Im Vergleich zu 2021
ist die Quote um 1,5 % gesunken. Der Angriffskrieg auf die
Ukraine und der damit verbundenen Steigerung der
Strompreise, hat somit auch Auswirkungen auf das
Wechselverhalten der Stromkunden. Gleichzeitig ist die
Anbietervielfalt auf dem Markt gesunken. Letztverbraucher
können durchschnittlich zwischen rund 157
verschiedenen Lieferanten nach 167 in 2021 wählen.
19In der Sparte Erdgas lag die durchschnittliche
Wechselquote von Haushaltskunden in Deutschland bei 8,9 %.
Im Vergleich zu 2021 hat sich der Anteil der
grundversorgten Kunden mit 21,8 % in 2022 im Vergleich zu
18,9 % in 2021 erholt. Dabei liegt er weiter unter dem
Anteil der fremdversorgten Kunden (33,7 %)
20. Nachdem die Großhandelspreise aufgrund
des Krieges in der Ukraine Mitte des Jahres 2022
historische Höchstwerte erreicht haben, sind die
Notierungen seit Ende 2022 wieder gefallen. Im Jahr 2023
ist ein kontinuierlicher Rückgang der Preise zu
verzeichnen.
Seit Oktober 2021 gelten die am 4. April 2019 mit der
Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG 2.0)
verabschiedeten neuen Redispatch-Regeln. Sie beziehen
EE-Anlagen und konventionelle Kleinerzeuger in das
Engpassmanagement ein. Der entstehende immense
Koordinierungsbedarf der Netzbetreiber untereinander sowie
zwischen Netzbetreibern und anderen Marktteilnehmern
bedingt deutlich höhere Automatisierungsgrade,
verbunden mit einer modernen IKT-Infrastruktur, verbunden
mit Aufgaben zu Datenschutz und IT-Sicherheit. Wenn es in
Zukunft darum geht, sich verantwortlich daran zu
beteiligen, Netzengpässe zu vermeiden, stellt
Redispatch 2.0 Netzbetreiber vor große
Herausforderungen. Diese Regeln erfordern teils völlig
neue Fähigkeiten von den Stadtwerken als
Stromnetzbetreiber. Das Unternehmen steht künftig bei
einer koordinierten Redispatch-Planung mit allen
Anlagenbetreibern in der Verantwortung. Ferner sind die
Stadtwerke verpflichtet, eine kontinuierliche
Engpassbestimmung vorzunehmen, bei der eigene Erzeugungs-
und Lastprognosen im Netzbetrieb zu erstellen und zu
berücksichtigen sind. Hinzu kommen die
Übermittlung umfangreicher Energiedaten zur
Modellierung und Berechnung vorhandener
Flexibilitätspotenziale sowie der Betrieb einer
eigenen IKT-Infrastruktur zur Datenerhebung und Steuerung
der Erzeugungsanlagen.
21
Die Betriebsbereitschaft der Redispatch-Prozesse
wurde gegenüber den Vornetzbetreibern Westnetz und
Enervie am 25.02.2022 gemeldet. Mit der Mitteilung von
Westnetz am 03.05.2022 werden die Stadtwerke Iserlohn GmbH
zum jetzigen Zeitpunkt von Westnetz als "nicht relevanter"
Netzbetreiber im Sinne der Mitteilung Nr. 8 der
Bundesnetzagentur klassifiziert. Enervie als weiterer
vorgelagerter Netzbetreiber hat die Stadtwerke Iserlohn
GmbH am 04.05.2022 darüber in Kenntnis gesetzt, dass
der bilanzielle Ausgleich nicht zum 01.06.2022 starten
kann. Maßnahmen gem. 13, 13a EnWG werden daher im
gleichen Maße wie bisher mit den Vornetzbetreibern
umgesetzt. Mit der Mitteilung Nr. 9 zum Redispatsch 2.0 der
Bundesnetzagentur ist die Anforderung zum bilanziellen
Ausgleich zum 01.08.2023 ausgesetzt worden. Ungeachtet
dessen werden seit Beginn des Jahres 2024 mit Westnetz,
einer der vorgelagerten Netzbetreiber, operative Tests der
Abrufprozesse durchgeführt. Im Anschluss ist der Start
der elektronischen Abrufe geplant.
Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur hat im
November 2022 ein Festlegungsverfahren zur Integration von
steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zum §14 a
Energiewirtschaftsgesetzt eröffnet und ein
Eckpunktepapier sowie einen Regelungsentwurf konsultiert.
Am 27.11.2023 hat die Beschlusskammer 6 das
Festlegungsverfahren abgeschlossen. Danach ist die
netzorientierte Steuerung von steuerbaren
Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren
Netzanschlüssen ab dem 01.01.2024 nach Maßgabe
des Beschlusses abzuwickeln.
22Parallel dazu hat die Beschlusskammer 8 der
Bundesnetzagentur ein Verfahren zur Festlegung reduzierter
Netzentgelte eingeleitet und am 23. November 2023
abgeschlossen. Danach sind ab dem 01.01.2024 zwei Module
der Netzentgeltreduzierung umzusetzen. Ein weiteres Modul
für ein zeitvariables Netzentgelt ist erstmalig ab dem
01.04.2025 anzubieten.
23Die Stadtwerke Iserlohn arbeiten derzeit
gemeinsam mit diversen System-Dienstleistern an der
Integration der benötigten Softwaresysteme in der
Systemlandschaft der Stadtwerke Iserlohn. Beispielhaft ist
hier ein aEMT-System oder das System zum Engpassmanagement
in der Niederspannung aufzuführen. Die Abrechnung der
reduzierten Netzentgelten nach Modul 1 und 2 bereiten die
Stadtwerke Iserlohn gemeinsam mit der Items die
Implementierung in die SAP-Systeme vor.
1
https://ag-energiebilanzen.de/energieverbrauch-ist-2023-kraeftig-gesunken/
2 Statistisches Bundesamt (destatis.de) -
Pressemitteilung vom 15. Januar 2024 - Nr. 019/24
3 Statistisches Bundesamt (destatis.de) -
Pressemitteilung Nr. 40 vom 31. Januar 2024
4
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_020_611.html
5
https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/klimaschutz/novelle-eeg-gesetz-2023-2023972
6
https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/gebaeudeenergiegesetz/gebaeudeenergiegesetz-node.html
7
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/kommunale-waermeplanung.html
8
https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/bericht-energie-preisbremsen-2213486
9
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Gasversorgung/aktuelle_gasversorgung/_svg/Gaspreise/Gaspreise.
html
10
https://www.ise.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/presseinformationen/2024/oeffentliche-stromerzeugung-2023-erneuerbare-energien-decken-erstmals-grossteil-des-stromverbrauchs.html
11
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/20240105_EEGZubau.html
12 Bundesnetzagentur - BK4-21-056 - Festlegung
Gas 2023
13 Bundesnetzagentur - BK4-21-055 - Festlegung
Strom 2024
14 Bundesnetzagentur Eckpunktepapier
15 Bundesnetzagentur Eckpunktepapier
16 Bundesnetzagentur Eckpunktepapier
17
https://www.vku.de/presse/pressemitteilungen/wegfall-des-zuschusses-fuer-uebertragungsnetzentgelte-neuberechnung-und-vermutlich-preiserhoehungen-fuer-kunden/
18
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/A_Z_Glossar/P/Par19_StromNEV_Umlage.html
19 Verbraucher-Kennzahlen zum Monitoringbericht
2023 (bundesnetzagentur.de) - Seite 28 ff.
20 Verbraucher-Kennzahlen zum Monitoringbericht
2022 (bundesnetzagentur.de) - Seite 264 ff.
21 Bundesnetzagentur - Mitteilung Nr. 9 zum
Redispatch 2.0
22
https.7/www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/1_GZ/BK6-GZ/2022/BK6-22-300/BK6-22-300_Beschluss.html?nn=993170
23
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Beschlusskammern/BK08/BK8_06_Netzentgelte/68_Para14a_EnWG/BK8_14a_EnWG.html
Wesentliche
Geschäftsereignisse
Durch den zunehmenden Wettbewerb in Zeiten der
abflauenden Energiekrise verzeichnen die Stadtwerke
Iserlohn in 2023 sowohl in der Sparte Strom als auch in der
Sparte Gas leichte Kundenverluste. Dennoch behaupten sie
sich damit im dynamischen Wettbewerb und halten ihre
Marktanteile in der Strom- und Gasbelieferung weiterhin
über dem Bundesdurchschnitt. Hierin spiegelt sich der
erfolgreiche Ausbau der Rolle des verlässlichen
Energielieferanten und innovativen Partners rund um
vielfältige Dienstleistungen und zukunftsweisende,
klimafreundliche Angebote. Der konsequente Ausbau unserer
Versorgungsnetze, insbesondere im Wärmemarkt,
vervollständigt den strategischen Wachstumsansatz des
Unternehmens. Unsere langfristig ausgerichtete
Beschaffungsstrategie hat unsere Kunden bisher vor starken
Preissteigerungen geschützt.
Die Stadtwerke Iserlohn etablieren sich in der
Heimatregion mehr und mehr als der innovative und
verlässliche Partner in Sachen Elektromobilität.
Insgesamt betreiben die Stadtwerke Iserlohn im Stadtgebiet
mehr als 140 Ladepunkte, darunter drei Schnellladepunkte.
Eine positive Korrelation zwischen der Steigerung der
zugelassenen Elektrofahrzeuge und dem Absatz von Ladestrom
ist zu erkennen. Die Strommengen, die zur Ladung von
Elektrofahrzeugen verwendet worden sind, sind in 2023
gegenüber den Vorjahren gestiegen. Neben dem Betrieb
der Ladeinfrastruktur wurde gemeinsam mit der Stadt
Iserlohn das E-Carsharing in der Stadt weiter forciert. An
insgesamt drei Standorten können sich Interessierte
Elektroautos ausleihen. Im Jahr 2023 konnte weitere Nutzer
für das Carsharing akquiriert werden, sodass die
Anzahl der Kunden mehr als verdoppelt werden konnte.
Der Wettbewerbsdruck im Segment der Privat- und
Gewerbekunden ist unvermindert hoch. Nachdem der Wettbewerb
aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine und der damit
verbundenen gestiegenen Energiepreise nachgelassen hat,
wurde in 2023 ein deutlich stärkerer Wettbewerb
beobachtet. Im Geschäftsjahr 2023 war ein leichter
Kundenverluste zu verzeichnen. Der Marktanteil der
Stadtwerke Iserlohn befindet sich trotzdem weiterhin auf
einem hohen Niveau. Dennoch ist zu beobachten, dass in den
Sparten Strom und Gas das Privat- und
Gewerbekundengeschäft weiter unter verschärftem
Druck steht.
Das Segment der Individualkunden konnte auch im Jahr
2023 erfolgreich bedient werden. Der Wettbewerbsdruck
befindet sich in den Sparten Strom und Gas, ebenso wie im
Segment der Privat- und Gewerbekunden, auf einem hohen
Niveau. Die kompetente Beratung der Bestandskunden, das
Entwickeln neuer Produkte und die gezielte Neukundenakquise
führten im Jahr 2023 zu Neukundenabschlüssen und
Vertragsverlängerungen.
Ab dem 01.01.2025 müssen Stromlieferanten einen
dynamischen Tarif anbieten. Das neue Gesetz verpflichtet
Lieferanten ab dem 01.01.2025 zeit- und lastabhängige
Tarife in das Portfolio aufzunehmen. Mit den neuen Tarifen
sollen Anreize für Kunden geschaffen werden, um
Energie zu den Zeiten zu verbrauchen, wenn sie -aufgrund
eines Überangebotes- besonders günstig sind. Der
Vertrieb der Stadtwerke Iserlohn befindet sich dazu bereits
in der Produktentwicklung.
Der Betrieb des GuD-Kraftwerks
Bremen-Mittelsbüren steht weiterhin unter dem Einfluss
der sich in der Vergangenheit verändernden
energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Zudem
führten technische Defekte zu langen Revisionszeiten.
Das Kraftwerk ist erst seit Januar 2024 wieder technisch
verfügbar. Die Drohverlustrückstellung für
die aus der Beteiligung resultierende
Strombezugsverpflichtung ist entsprechend dem Stand zum
Stichtag angepasst worden.
Über die Beteiligung an der Trianel Erneuerbare
Energien GmbH (TEE) konnten im vergangenen
Geschäftsjahr weitere Erzeugungsanlagen in das
mittelbare Beteiligungsportfolio aufgenommen werden. Mit
dem im Juli 2023 erworbenen Solarpark Zachow mit einer
Leistung von 10 MWp können jährlich rund 10,6
Millionen Kilowattstunden umweltfreundlicher Strom erzeugt
werden. Zudem übernahm die TEE den in Bayern
befindlichen Solarpark Theinfeld. Diese Anlage verfügt
über 12 MWp Leistung und kann somit rund 3.500
Haushalte mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 3.500
kWh versorgen. Ihr erstes Windprojekt mit
Bürgerbeteiligung nahm die TEE in Bad Gandersheim Ende
Juli in Betrieb. Die kommunale Projektgesellschaft betreibt
den Windpark Gande mit einer Leistung von 18 MW. Im Oktober
2023 übernahm die TEE den Solarpark Nauen. Dieser Park
entlang der Schnellfahrstrecke Hannover-Berlin verfügt
über 22.464 Solarmodule mit einer Leistung von 10 MWp.
Auch der im November 2023 erworbene Solarpark Grüssow
(Leistung 7,2 MWp) im Landkreis Ludwigslust-Parchim liegt
entlang einer Autobahn, um die Eingriffe in die Natur auf
ein Minimum zu reduzieren. Das Erneuerbaren-Portfolio der
TEE wächst mit dem Erwerb dieser Anlagen auf ein
Ausbauvolumen von 322,27 MW an Windenergie- und
PV-Leistung. Die Stadtwerke Iserlohn sind neben 36 anderen
kommunalen Stadtwerken mit 3,97 % beteiligt.
Die gemeinsam mit der Mark-E errichtete
Windkraftanlage an der Versetalsperre lieferte 10,9 Mio.
kWh (Vj. 9,1 Mio. kWh) Strom, damit konnte die Prognose (P
75-Wert) wieder deutlich übertroffen werden. Der hier
vor Ort produzierte Ökostrom trägt dazu bei, ca.
2.800 Haushalte mit Strom zu versorgen. Die durch die MEHR
Märkische Energie und mehr GmbH betriebene
Photovoltaikanlage in Altenburg, Thüringen, erzeugte
in 2023 866.019 kWh (Vj. 1.040.556 kWh) regenerativen
Strom.
Auch in Zukunft soll über Beteiligungen und
eigene Produkte und Dienstleistungen der eingeschlagene
Weg, weg von konventionellen Stromerzeugungsanlagen hin zu
effizienten, flexiblen und erneuerbaren Erzeugungsanlagen,
beschritten werden.
Zum Erreichen der Klimaschutzziele des Bundes und der
Stadt Iserlohn soll der Ausbau der erneuerbaren Energien in
der Strom- und Wärmeerzeugung vorangetrieben werden.
In diesem Sinne hat der Stadtrat, unter dem Beschlusstitel
"Unsere Stadt - unsere Energie" den Stadtwerken im
März 2023 den politischen Auftrag erteilt, nachhaltige
Projektpotenziale auf dem Stadtgebiet zu identifizieren.
Unsere Fachkollegen prüfen bereits seit mehreren
Jahren kontinuierlich städtische und industrielle
Dachpotenziale auf Ihre Eignung zur wirtschaftlichen
Errichtung von Photovoltaikanlagen. Sofern Potenzial
besteht, werden die jeweiligen Projekte im kooperativen
Schulterschluss mit der Stadt und unseren industriellen
Partnern aktiv umgesetzt. Exemplarisch hierfür steht
die Photovoltaikanlage auf dem Seniorenzentrum, welche
jährlich rund 81.000 kWh erzeugen wird und in den
kommenden Wochen in Betrieb genommen wird.
Bereits in den vergangenen Jahren wurde durch den
Stadtrat der Aufstellungsbeschluss für die
Bauleitverfahren dreier PV-Freiflächen gefasst: Das
Grüne Wasserwerk, Blühwiese Hennen und Leckingser
Landstrom am Zollhaus. In allen drei Projekten wurden durch
die Stadtwerke Iserlohn im vergangenen Jahr
umweltschutztechnische Untersuchungen und ein
städtebauliches Planungsbüro beauftragt. Der
weitere Zeitplan sieht vor, dass die Bauleitplanung bis
Herbst/Winter kommenden Jahres abgeschlossen ist. In der
Endphase sollen parallel die Baugenehmigung für die
jeweiligen Projekte eingeholt werden. So sollen die Anlagen
im Frühjahr 2026 sauberen Sonnenstrom produzieren und
jährlich rd. 7.400 t CO
2 Emissionen vermeiden. In allen drei genannten
Projekten wird auf eine lokale Vermarktungsstrategie
gesetzt. Die saubere elektrische Energie wird unmittelbar
durch Eigennutzung (z.B. Wasserwerk) oder Direktanbindung
an die örtliche Industrie vor Ort genutzt. Dieser
Ansatz gewährleistet beidseitig langjährige
Preisstabilität und Planbarkeit.
Der Fernwärmeausbau soll weiter forciert werden.
Das Potential an CO
2-armer Müllwärme ist noch nicht
erschöpft. Das Interesse der Kunden ist weiterhin
hoch. Der Ausbau wird nach wie vor durch
Materiallieferzeiten und Mangel an Tief- und
Rohrbaukapazitäten gehemmt. Der Fernwärmeausbau
im Bereich östliches Iserlohn, Schlesische
Straße, "Im Lau" wird voraussichtlich Mitte des
Jahres 2024 abgeschlossen. Dadurch werden zukünftig
rd. 900 t/a an CO
2 Emissionen vermieden. Zukünftig soll der
Ortsteil Nußberg mit Fernwärme erschlossen
werden. Dazu wurden ebenfalls zusätzliche
Fördergelder, die für eine wirtschaftliche
Umsetzung erforderlich sind, beantragt. Sollten die
Fördergelder bewilligt werden, könnte mit dieser
Maßnahme weitere rd. 1.000 t/a CO2 Emissionen
vermieden werden.
Nachdem das BMWK den Referentenentwurf zum "Neustart
der Digitalisierung der Energiewende" (GNDEW) auf den Weg
gebracht hatte, ist am 27. Mai 2023 das novellierte
Messstellenbetriebsgesetzt (MsbG) in Kraft getreten.
Grundsätzlich hält das novellierte MsbG an dem
ursprünglichen Rollout-Zieljahr 2030 (RLM 2032) fest,
berücksichtigt jedoch neue Zwischenquoten und Fristen,
die im Rolloutprozess zu erfüllen sind. Bis zum
31.12.2024 erlaubt der Agile Rollout dem
Messstellenbetreibern auf freiwilliger Basis Intelligente
Messsysteme zu verbauen. Erst ab dem 01.01.2025 ist der
Einbau von Smart Meter Gateways für die Stadtwerke
Iserlohn verpflichtend und bis Ende 2025 sind bereits die
ersten 20 % der Pflichteinbaufälle umzusetzen. Das
Gesetz beinhaltet einige Neuerungen, die prozessual und
systemtechnisch von den Stadtwerken Iserlohn bis zum
Pflichtrollout in 2025 vorbereitet werden müssen. Ein
zentraler Baustein der Neufassung sind neben der Erbringung
von Standardleistungen auch die Umsetzung verpflichtender
Zusatzleistungen. Um die Kosten des Rollouts
gleichmäßiger zu verteilen und den Einbau von
Intelligenten Messsystemen zu beschleunigen, wird
künftig der Verteilnetzbetreiber im Rahmen der
Preisobergrenze mit bis zu 80 Euro an den Kosten beteiligt.
Ebenso wird zukünftig der Einbau eines Intelligenten
Messsystems auf Kundenwunsch gefordert, der innerhalb von 4
Monaten von den Stadtwerken Iserlohn erfolgen muss. Die
zuvor herrschende angespannte Liefersituation der Smart
Meter Gateways bedingt durch die Pandemie und den
Ukraine-Krieg hat sich inzwischen wieder entspannt.
Pünktlich zum Neustart kann, Stand heute, die
Lieferung der bereits bestellten Gateways beim Hersteller
abgerufen werden.
Mit Blick auf die neuen Anforderungen aus dem Gesetz
und des neuen Starts des Pflichtrollouts haben sich die
Stadtwerke Iserlohn im Jahr 2023 insbesondere mit den
IT-Systemen und der Stabilisierung der notwendigen Prozesse
beschäftigt. Im Zuge der Prozessoptimierung nahm der
GWA-Dienstleister einen Systemwechsel vor, der von Seiten
der Stadtwerke Iserlohn unterstützt werden musste. Die
bereits von SWI verbauten Intelligenten Messsysteme konnten
erfolgreich in die neue Systemlandschaft migriert werden.
Um zukünftig einen hohen Automatisierungsgrad bei der
Prozessabwicklung im Massenrollout sicherstellen zu
können, wurde in 2023 noch die Erweiterung des
ERP-Systems um einen neuen Systembaustein beauftragt. Die
Implementierung erfolgt im Jahr 2024.
Intelligente Messsysteme sowie die FNN-Steuerbox sind
eine grundlegende Voraussetzung zum Ausführen von
Schalthandlungen in einer Kundenanlage, womit die
Einführung des aktiven externen Marktteilnehmers
(aEMT) immer bedeutender wird. Die Stadtwerke Iserlohn sind
in der Rolle als grundzuständiger Messstellenbetreiber
ab 2025 verpflichtet, Ihre Systemlandschaft zu erweitern,
um künftig Schalthandlungen per CLS-Schnittstelle
(Controllable Local System) durchzuführen zu
können. Im November 2023 wurde die Festlegung der
Bundesnetzagentur zum § 14a Energiewirtschaftsgesetzt
(EnWG) veröffentlich, die das Steuern und Schalten von
Steuerbaren Verbrauchseinrichtungen mit einer Leistung von
> 4,2 kW regelt. Der Ausbau von Wärmepumpen,
Elektromobilität und auch von Erneuerbaren Energien
bzw. Erzeugungsanlagen wird dazu führen, dass es in
der Niederspannung zu sprunghaften Abnahme-/ und
Erzeugungsleistungen kommen wird und der
Verteilnetzbetreiber auf Netzengpässe reagieren muss.
Ein angemessener Netzausbau wird von SWI in kürzester
Zeit nicht zu realisieren sein, um die entsprechende
Überlastung ausgleichen zu können. Mit der
Neufassung des § 14a EnWG soll die nötige
Flexibilität eingeführt werden, um die
Integration von neuen Lasten zu gewährleisten und um
die Netzstabilität im Netzgebiet der Stadtwerke
Iserlohn sicherzustellen.
Geschäftsentwicklung
Leistungsindikatoren
Zentrale finanzielle Steuerungskennzahl der
Stadtwerke Iserlohn GmbH ist das abzuführende
Jahresergebnis. Weitere nicht-finanzielle
Leistungsindikatoren sind die Wasserabgabe sowie der Strom-
und Gasabsatz.
Ertragslage
Die wirtschaftliche Lage und Entwicklung der
Stadtwerke Iserlohn GmbH war im Geschäftsjahr 2023
zufriedenstellend.
Die Umsatzerlöse im Geschäftsjahr 2023
liegen mit 225,1 Mio. € um 78,4 Mio. € über
dem Vorjahreswert.
Die nutzbare Stromabgabe beträgt 288 GWh, davon
entfallen 3 GWh auf den Verkauf an Weiterverteiler. Die
Stromabgabe an die Endkunden ist um 5,7 GWh (-1,9 %)
gesunken. Auf die Belieferung von Kunden in fremden
Netzgebieten entfallen 41 GWh (i.Vj. 43 GWh). Die Abgabe an
Weiterverteiler ist um 15 GWh niedriger als im Vorjahr. Die
Umsatzerlöse aus der Belieferung der Endkunden haben
sich preisbedingt um 43,8 Mio. € auf 104,2 Mio. €
erhöht. Die Erlöse aus der Belieferung der
Weiterverteiler liegen mit 0,8 Mio. € um 1,6 Mio.
€ (- 66,3 %) unter dem Vorjahr. Der Stromabsatz liegt
leicht unter dem Prognoseniveau von 311 GWh.
Im Geschäftsjahr sind 42,5 GWh Strom über
den Stromhandel verkauft und dabei 6,3 Mio. € erzielt
worden. Die Erlöse aus Netznutzungsentgelten von
externen Händlern lagen mit 14,7 Mio. € um 2,3
Mio. € über dem Vorjahresniveau.
Die nutzbare Erdgasabgabe ist vertriebsseitig um 19
GWh (- 3,7%) auf 496 GWh gesunken und liegt damit leicht
unter der Prognose von 530 GWh. Auf die Belieferung von
Privat- und Geschäftskunden in fremden Netzgebieten
entfallen 75 GWh (i.Vj. 92 GWh). Die Umsatzerlöse aus
der Erdgasabgabe haben sich preisbedingt um 21,4 Mio.
€ auf 52,1 Mio. € erhöht.
Externe Händler lieferten 238 GWh (i.Vj. 269
GWh) im Netzgebiet der Gesellschaft. Die
Durchleitungsentgelte liegen mit 4,5 Mio. € um 0,7
Mio. € über dem Vorjahresniveau.
Die nutzbare Wärmeabgabe ist 2023 gegenüber
dem Vorjahr um 2 GWh auf 143 GWh gestiegen. Die Erlöse
aus der Wärmeabgabe haben sich preisbedingt um 4,3
Mio. € auf 17,0 Mio. € erhöht.
Mit 5.323 Tm
3 liegt die nutzbare Wasserabgabe in unserem
Versorgungsgebiet um 270 Tm
3 unter dem Vorjahresniveau sowie um 127 T€
unter der Prognose. Die Umsatzerlöse aus der
Wasserabgabe haben sich preisbedingt um 0,9 Mio. € auf
15,3 Mio. € erhöht.
Nutzbare Abgabe im Jahresvergleich
|
2023 |
2022 |
Abweichung |
| Strom GWh |
288 |
309 |
-21 |
| Erdgas GWh |
496 |
515 |
-19 |
| Wärme GWh |
143 |
141 |
2 |
| Wasser Tm
3 |
5.323 |
5.593 |
-270 |
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 338 GWh
(i.Vj. 318 GWh) Strom und 474 GWh (i.Vj. 485 GWh) Erdgas
bezogen.
Das Fernwärmeaufkommen ist mit 153 GWh um 4 GWh
höher als im Vorjahr, der Fernwärmebezug
beträgt 89 % (i.Vj. 90 %). Die Wasserdarbietung lag
mit 6,2 Mio. m
3 auf dem Vorjahresniveau. Der Anteil der
Eigengewinnung beträgt 88 % (i.Vj. 67 %). Das
Rehabilitationsprogramm in der Sparte Fernwärme wurde
fortgeführt.
Am 31.12.2023 beschäftigte die Gesellschaft 217
Mitarbeiter
24, davon waren 14 Mitarbeiter in der
Ausbildung.
Die Rückstellung für Drohverluste aus der
Strombeschaffung für die Jahre 2024 bis 2042 aus dem
GuD-Kraftwerk in Bremen-Mittelsbüren konnte im
Berichtsjahr um 1,2 Mio. € reduziert werden. Zu Lasten
der sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfolgte eine
Zuführung zur Rückstellung für Drohverluste
aus der Bestandsbewertung der Strom- und Gasbeschaffung zum
Bilanzstichtag für das Jahr 2024 bis 2027 im
Berichtsjahr von 13,7 Mio. € (i. Vj. 4,1 Mio. €).
Für die Verpflichtung zur Abgabe von
Emissionszertifikaten für das Jahr 2023 wurden 2,5
Mio. € (i. Vj. 2,7 Mio. €) zu Lasten des
Materialaufwandes zurückgestellt. Für Risiken aus
Forderungsausfällen sind in ausreichender Höhe
Einzelwertberichtigungen gebildet.
Das Finanzergebnis (1.516 T€) hat sich im
Wesentlichen aufgrund höherer Zins- und
Beteiligungserträge und der Gewinnabführung von
der Energie Aktiengesellschaft Iserlohn um 1.672 T€
verbessert.
Der an die Gesellschaft für Kommunalwirtschaft
Iserlohn mbH abzuführende Gewinn liegt mit 7,6 Mio.
€ um 1,5 Mio. € über dem Vorjahreswert. Die
Steigerung resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen
Erträgen aus Beteiligungen sowie der
Gewinnabführung der Energie AG Iserlohn.
Die Ergebnisverbesserung gegenüber dem
Planansatz in Höhe von 2,9 Mio. € resultiert im
Wesentlichen aus den vorgenannten Effekten und in der
Planung berücksichtigten aber nicht eingetretenen
Risikofaktoren.
Die Spartenergebnisse des Geschäftsjahres 2023
betragen für die Elektrizitätsverteilung 2,2 Mio.
€, für die Gasverteilung 1,1 Mio. € und
für den grundzuständigen Messstellenbetrieb -0,1
Mio. €. Das Ergebnis der Elektrizitätsverteilung
verbesserte sich gegenüber dem Vorjahr um 0,4 Mio.
€ und das der Gasverteilung gegenüber dem Vorjahr
um 0,6 Mio. €; dies ist im Wesentlichen auf gestiegene
Umsatzerlöse trotz gleichzeitig höherer
Materialaufwendungen zurückzuführen. Das Ergebnis
der Sparte grundzuständiger Messstellenbetrieb bewegt
sich auf Vorjahresniveau.
24 Soweit in diesem Lagebericht nur die
männliche und/oder weibliche Form verwendet wird, sind
damit - im Interesse der besseren Lesbarkeit-alle
Geschlechter gemeint.
Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme zum 31.12.2023 ist um 29,9 Mio.
€ auf 232,3 Mio. € gestiegen. Der Anteil des
Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt 29,3 % (i.
Vj. 28,7 %). Das Anlagevermögen ist zu 42 % durch das
Eigenkapital gedeckt. Das langfristig gebundene
Vermögen ist am Bilanzstichtag zu 80 % durch
zeitgleiche Mittel finanziert.
Die Buchwerte des Anlagevermögens erhöhten
sich um 5,9 Mio. € auf 162,3 Mio. €. Weitere
Ausführungen zu der Entwicklung enthält der
Abschnitt Investitionen. Das Umlaufvermögen stieg im
Vorjahresvergleich um 24,1 Mio. € auf 70,0 Mio.
€.
Auf der Passivseite erhöhten sich die
Rückstellungen um 9,1 Mio. € auf 66,3 Mio. €
und die gesamten Verbindlichkeiten um 8,7 Mio. € auf
83,6 Mio. €.
Investitionen
Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 16,6 Mio.
€ (i.Vj. 12,1 Mio. €) investiert. Davon entfallen
1,4 Mio. € auf immaterielle
Vermögensgegenstände, 15,1 Mio. € auf
Sachanlagen sowie 0,1 Mio. € auf Finanzanlagen. Die
Investitionen bei den Sachanlagen entfallen im Wesentlichen
auf Verteilungsanlagen (9,0 Mio. €) sowie Anlagen im
Bau (3,4 Mio. €).
Chancen- und Risikobericht
Die Stadtwerke Iserlohn GmbH setzt im Konzernverbund
ein Risikomanagementsystem als Bestandteil des
betrieblichen Controllings ein. In 2023 wurde das
Risikomanagement auf Wirksamkeit geprüft und
weiterentwickelt.
Die Risiken aus dem Wettbewerb, der technischen
Entwicklung, der Finanzwirtschaft und der internen
Organisation werden im Risikomanagement untersucht,
bewertet und gesteuert. Aber auch die Risikofaktoren, die
dem Unternehmen aus Entwicklungen in Recht und
makroökonomischem Umfeld entstehen, werden bewertet.
Ziel ist es, die Risiken mit ihren Auswirkungen
frühzeitig zu erkennen und Gegenmaßnahmen
rechtzeitig einzuleiten.
Das Risikokomitee "Vertrieb und Beschaffung" wurde in
2023 regelmäßig einberufen und hat die
Geschäftsführung über den aktuellen Status
des operativen vertrieblichen Geschäfts informiert.
Eine Reihe von Beschlüssen zur Risikosteuerung wurden
gefasst.
Folgende Themen standen in 2023 im Rahmen der
internen Revision im Mittelpunkt:
| ― |
Fortführung der
Prüfung Smart Meter Roll Out
|
| ― |
Fortführung der
Prüfung Einführung CO
2-Hedging
|
| ― |
Fortführung der
Prüfung Einführung einer neuen
Aufmaß-Software inkl. Freigabeprozesse
|
| ― |
Fortführung der
Prüfung Qualitätssicherung für eine
korrekte MMMA-Gas und Strom
|
| ― |
Durchführung des
Ausschreibungsverfahrens für Tief- und
Rohrleitungsbau
|
Das Ende der Energiepreisbremsen in 2024 wird den
Wettbewerbsdruck in den Sparten Strom und Gas über
alle Kundengruppen erhöhen. Der Rückgang der
Großhandelspreise stellt hier für ein
sicherheitsorientiertes Unternehmen mit einer konservativen
Beschaffungsstrategie, das zudem die Verantwortung eines
Grundversorgers trägt, am Markt eine Herausforderung
dar. Da die Stadtwerke dem Risikomanagement entsprechend
langfristig und ratierlich beschaffen, ohne spekulative
Anteile im Portfolio zu halten, sind sie in der aktuellen
Marktkonstellation gegenüber kurzfristig beschaffenden
Wettbewerbern, insbesondere Discountern, strukturell im
Nachteil. Dieses Segment der Wettbewerber hat während
der Rekordnotierungen an den Energiemärkten Ende 2022
/ Anfang 2023 extrem hohe Preise aufgerufen, oder die
Belieferung von Kunden eingestellt, die dann zum Teil als
ungeplante Mengen in die Grundversorgung fielen. Die
derzeitige Marktlage wird von neuen bzw. wieder
angetretenen Wettbewerbern für teils preisaggressive
Vertriebsoffensiven genutzt. Aufgrund der
Beschaffungsstrategie bzw. der daraus resultierenden, im
Vergleich höheren, Portfoliopreise besteht das Risiko,
Kunden in höherem Maße als bisher an den
Wettbewerb zu verlieren. Die Unsicherheiten bzgl. der
Entwicklung in der Ukrainekrise halten allerdings weiterhin
an, sodass auch eine Marktentwicklung möglich ist, die
dieses Risiko egalisiert. Nach Wegfall der Preisbremsen und
aufgrund der erfolgten Inflation wird generell der
wirtschaftliche Druck bei den Bestandskunden in allen
Segmenten und Sparten steigen. Die Stadtwerke beobachten
daher im Forderungsmanagement die Entwicklung bzgl.
ausstehender Forderungen und betreiben ein permanentes
Monitoring im Liquiditätsmanagement. Einen positiven
Beitrag leistet hier die in 2024 erfolgende Umstellung vom
Stichtags- auf das rollierende Abrechnungsverfahren. Diese
bewirkt neben einer Verstetigung der Liquidität auch
eine Steigerung der Flexibilität wesentlicher Teile
der Organisation, die aus der Verteilung des
Arbeitsaufwandes über das gesamte Jahr resultiert und
künftig bessere Reaktionsmöglichkeiten auf
kurzfristig eintretende Risiken oder die Nutzung von
Chancen mit sich bringt.
IT-Sicherheitsrisiken werden bei der Stadtwerke
Iserlohn GmbH permanent beobachtet und bewertet. Neben
technischen Maßnahmen auf dem Stand der Technik und
dem Einsatz professioneller Sicherheitsdienstleister werden
organisatorische Maßnahmen wie Schulung und
Sensibilisierung der Mitarbeiter regelmäßig und
bei Bedarf zielgerichtet durchgeführt. Für das
Jahr 2024 steht zudem die Umsetzung der NIS 2 Richtlinie im
Fokus.
Risiken resultieren nach wie vor aus der Regulierung
der Strom- und Gasnetze durch die Bundesnetzagentur. Von
Bedeutung ist insbesondere die deutliche Absenkung der
Eigenkapitalverzinsung für das betriebsnotwendige
Eigenkapital im Bereich der Strom-und Gasnetze. Die
Bundesnetzagentur begründete dies mit dem gesunkenen
Zinsniveau an den Kapitalmärkten. Aus Sicht der
Energieversorgungsbranche entspricht das Verzinsungsniveau
allerdings nicht dem Rentabilitätsniveau, das auf
lange Sicht für Netzinvestitionen aus Sicht von
Kapitalgebern erforderlich ist.
Durch die Klimaveränderung ist zudem weiterhin
davon auszugehen, dass es in den Folgejahren verstärkt
zu heißen und trockenen Jahren kommen wird. Das
bestehende Trinkwasserversorgungskonzept ist bei der
nächsten Anpassung gemäß § 38
Landeswassergesetz NRW im Jahr 2024 an diese klimatischen
Veränderungen anzupassen. Neben der bereits begonnenen
betrieblichen Optimierung der
Hochbehälterbewirtschaftung und der
Eigenförderung sind zukünftige Investitionen in
die Infrastruktur zur dauerhaften Sicherstellung der
Trinkwasserversorgung für die Stadt Iserlohn und die
Gemeinde Nachrodt-Wiblingwerde weiterhin nicht
auszuschließen.
Wettbewerbs- und Ergebnischancen werden im direkten
Vertrieb sowie der Teilnahme an Ausschreibungen für
Strom- und Gaslieferungen gesehen. Ebenso be- und entstehen
Chancen in der Vermarktung von energienahen
Dienstleistungen in Netz und Vertrieb, einem Bereich, der
im Rahmen der Energiewende und des damit verbundenen
Ausbaus der regenerativen Erzeugungskapazitäten
vermutlich eine weitere Dynamik entwickeln wird. Die
Stadtwerke Iserlohn GmbH hat sich hier zur Nutzung
möglicher Potenziale organisatorisch neu aufgestellt
und die Abteilung "T6 - Regenerative Erzeugung" geschaffen.
Möglichkeiten zur Absicherung oder Verbesserung von
Ergebnissen ergeben sich zudem aus einer permanenten
Überprüfung und Justierung von Prozessen, die auf
die Effizienz der Arbeitsabläufe und die Qualität
der Ergebnisse wirken sollen.
Die Überprüfung der gegenwärtigen Lage
der Gesellschaft hat ergeben, dass derzeit keine den
Fortbestand gefährdende Risiken bestehen.
Ausblick
Neben den beschriebenen Risiken, die sich aus einem
verschärften Wettbewerbsdruck ergeben, entwickelt sich
eine Unsicherheit, was die Ausrichtung der deutschen
Politik bzgl. der Energiewende eingeht. Die bisher
aufgerufenen staatlichen und privatwirtschaftlichen
Klimaziele werden nun im Rahmen der Entwicklung von
Strategien zu deren Umsetzung wirtschaftlich bewertet, d.h.
auch die Kosten werden konkretisiert. Hieraus zeigt sich
nun, wie gewaltig der entstehende Finanzierungsbedarf ist.
Ohne staatliche Maßnahmen zur Förderung und
De-Risking sind diese Vorhaben nicht umsetzbar. Allerdings
sind gerade hier zusätzliche Unsicherheiten nach den
Verfassungsgerichtsurteilen bzgl. der Finanzpolitik des
Bundes entstanden, die schon heute zu
Finanzierungsproblemen für diesen führen.
Zudem wird die gesamtwirtschaftliche Entwicklung
davon abhängen, wie der Russland-Ukraine-Krieg weiter
verläuft und ob es möglicherweise einen Konflikt
zwischen China und Taiwan geben wird. Beides hat einen
Effekt auf Angebot und Nachfrage entlang globaler
Lieferketten und bei Rohstoffen, der sich auch auf von den
Stadtwerken Iserlohn bezogene Produkte und Dienstleistungen
auswirkt. Neben der Preisentwicklung könnte hiervon
möglicherweise auch die Verfügbarkeit
benötigter Komponenten für technische Anlagen
oder Baumaterialien für die Infrastruktur betroffen
sein.
Die Stadtwerke Iserlohn sind grundsätzlich
zuversichtlich, dass durch die Energiewende insbesondere
gemeinsam mit der Kommune wirtschaftliche Potenziale
entstehen, die dauerhaft zum Erhalt der Stadtwerke
beitragen werden.
Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen soll
dazu beitragen, das abzuführende Jahresergebnis
für 2024 (It. Wirtschaftsplan vom November 2023 ca.
6,4 Mio. €) soweit wie möglich zu stabilisieren.
Zum Planungszeitpunkt musste weiterhin von erhöhten
Zahlungsausfällen auf Kundenseite aufgrund der
wirtschaftlichen Folgen der Ukrainekrise und den damit
verbundenen Verwerfungen an den Energiemärkten
ausgegangen werden.
Es wird eine Wasserabgabe von 5.500 Tm
3, ein Stromabsatz an Endkunden von 382 GWh und
ein Gasabsatz von 516 GWh erwartet.
Iserlohn, den 05. Juli
2024
Stadtwerke Iserlohn GmbH
Bilanz zum
31.12.2023
AKTIVA
|
|
Anhang |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
|
|
EUR |
EUR |
| A. |
Anlagevermögen |
(1) |
|
|
| I. |
Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
|
| 1. |
Entgeltlich erworbene
Konzessionen
und ähnliche Rechte und Werte |
|
6.116.661,00 |
5.731.384,00 |
| 2. |
Geleistete
Anzahlungen |
|
176.844,49 |
183.098,63 |
|
|
|
6.293.505,49 |
5.914.482,63 |
| II. |
Sachanlagen |
|
|
|
| 1. |
Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
|
9.751.367,30 |
9.623.285,30 |
| 2. |
Verteilungsanlagen |
|
90.235.485,00 |
86.345.750,00 |
| 3. |
Technische Anlagen und
Maschinen |
|
17.289.121,00 |
16.934.286,00 |
| 4. |
Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
|
1.452.713,00 |
1.282.835,00 |
| 5. |
Geleistete Anzahlungen
und Anlagen im Bau |
|
4.153.306,78 |
2.054.030,99 |
|
|
|
122.881.993,08 |
116.240.187,29 |
| III. |
Finanzanlagen |
|
|
|
| 1. |
Anteile an verbundenen
Unternehmen |
|
8.743.672,12 |
8.743.672,12 |
| 2. |
Ausleihungen an
verbundene Unternehmen |
|
1.672.008,52 |
1.883.573,52 |
| 3. |
Beteiligungen |
|
7.633.828,84 |
7.828.714,35 |
| 4. |
Ausleihungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
|
6.659.730,58 |
7.376.289,54 |
| 5. |
Wertpapiere des
Anlagevermögens |
|
8.000.000,00 |
8.000.000,00 |
| 6. |
Sonstige
Ausleihungen |
|
407.972,50 |
447.880,65 |
|
|
|
33.117.212,56 |
34.280.130,18 |
|
|
|
162.292.711,13 |
156.434.800,10 |
| B. |
Umlaufvermögen |
|
|
|
| I. |
Vorräte |
|
|
|
| 1. |
Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
|
1.511.840,60 |
1.491.502,72 |
| 2. |
Emissionsrechte |
(2) |
2.326.074,03 |
1.942.611,40 |
| 3. |
Waren |
|
26.172,50 |
26.734,33 |
| 4. |
Geleistete
Anzahlungen |
(3) |
1.000.000,00 |
1.000.000,00 |
|
|
|
4.864.087,13 |
4.460.848,45 |
| II. |
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
|
| 1. |
Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
(4) |
18.718.789,88 |
8.071.122,61 |
| 2. |
Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
(5) |
2.178.836,10 |
1.683.423,77 |
| 3. |
Forderungen gegen
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
(6) |
33.694,47 |
0,00 |
| 4. |
Sonstige
Vermögensgegenstände |
(7) |
11.205.064,93 |
7.856.039,21 |
|
|
|
32.136.385,38 |
17.610.585,59 |
| III. |
Kassenbestand, Guthaben
bei Kreditinstituten |
|
32.958.239,95 |
23.783.411,76 |
|
|
|
69.958.712,46 |
45.854.845,80 |
| C. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
|
63.943,65 |
75.888,79 |
|
|
|
232.315.367,24 |
202.365.534,69 |
PASSIVA
|
|
Anhang |
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
|
|
EUR |
EUR |
| A. |
Eigenkapital |
|
|
|
| I. |
Gezeichnetes
Kapital |
(8) |
64.117.650,00 |
54.117.650,00 |
| II. |
Kapitalrücklage |
|
2.957.467,30 |
2.957.467,30 |
| III. |
Andere
Gewinnrücklagen |
|
953.394,21 |
953.394,21 |
|
|
|
68.028.511,51 |
58.028.511,51 |
| B. |
Sonderposten wegen
Investitionszuschüssen zum
Anlagevermögen |
|
3.866.853,00 |
1.881.409,00 |
| C. |
Empfangene
Ertragszuschüsse |
|
10.340.455,00 |
10.113.120,00 |
| D. |
Rückstellungen |
|
|
|
| 1. |
Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
(9) |
13.787.471,00 |
13.836.430,00 |
| 2. |
Sonstige
Rückstellungen |
(10) |
52.491.369,36 |
43.358.232,36 |
|
|
|
66.278.840,36 |
57.194.662,36 |
| E. |
Verbindlichkeiten |
(11) |
|
|
| 1. |
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
|
28.476.507,71 |
24.179.098,27 |
| 2. |
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
|
20.087.012,86 |
14.185.981,41 |
| 3. |
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
|
15.431.263,43 |
11.445.995,55 |
| 4. |
Verbindlichkeiten
gegenüber Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
|
0,00 |
113.582,88 |
| 5. |
Verbindlichkeiten aus
Genussrechten |
|
715.413,63 |
704.178,64 |
| 6. |
Sonstige
Verbindlichkeiten |
|
18.907.200,44 |
24.301.039,77 |
|
davon aus Steuern: EUR
823.479,11 |
|
|
|
|
Vorjahr: EUR
716.328,15 |
|
|
|
|
|
|
83.617.398,07 |
74.929.876,52 |
| F. |
Rechnungsabgrenzungsposten |
(12) |
183.309,30 |
217.955,30 |
|
|
|
232.315.367,24 |
202.365.534,69 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis
31.12.2023
|
|
|
2023 |
2022 |
|
|
Anhang |
EUR |
EUR |
| 1. |
Umsatzerlöse incl.
Strom- und Energiesteuer |
(13) |
233.504.108,50 |
155.225.409,71 |
|
Stromsteuer |
|
-5.743.926,63 |
-5.808.063,31 |
|
Energiesteuer |
|
-2.642.485,06 |
-2.731.282,25 |
|
Umsatzerlöse ohne
Strom- und Energiesteuer |
|
225.117.696,81 |
146.686.064,15 |
| 2. |
Andere aktivierte
Eigenleistungen |
|
808.011,89 |
751.748,19 |
| 3. |
Sonstige betriebliche
Erträge |
(14) |
8.022.572,03 |
2.595.808,82 |
| 4. |
Materialaufwand |
(15) |
|
|
|
a) Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren |
|
-128.959.398,97 |
-64.566.254,92 |
|
b) Aufwendungen für
bezogenen Leistungen |
|
-35.503.205,12 |
-30.393.725,98 |
|
|
|
-164.462.604,09 |
-94.959.980,90 |
| 5. |
Personalaufwand |
|
|
|
|
a) Löhne und
Gehälter |
|
-12.658.401,71 |
-11.818.087,17 |
|
b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung |
|
-3.628.574,36 |
-3.147.624,86 |
|
davon für
Altersversorgung: EUR -1.218.683,74 |
|
|
|
|
Vorjahr: EUR
-795.825,65 |
|
|
|
|
|
|
-16.286.976,07 |
-14.965.712,03 |
| 6. |
Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
-9.421.143,73 |
-9.093.558,11 |
| 7. |
Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
(16) |
|
|
|
a)
Konzessionsabgabe |
|
-5.283.636,55 |
-5.211.172,40 |
|
b) übrige |
|
-24.114.234,00 |
-13.900.248,75 |
|
|
|
-29.397.870,55 |
-19.111.421,15 |
| 8. |
Erträge aus
Beteiligungen |
(17) |
1.190.621,32 |
531.889,21 |
|
davon aus verbundenen
Unternehmen: EUR 524.266,44 |
|
|
|
|
Vorjahr: EUR
133.828,28 |
|
|
|
| 9. |
Erträge aus
Gewinnabführung |
(17) |
636.184,70 |
0,00 |
| 10. |
Erträge aus anderen
Wertpapieren und
Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens |
|
376.847,09 |
379.523,54 |
| 11. |
Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
(17) |
813.508,90 |
356.255,12 |
|
davon aus verbundenen
Unternehmen: EUR 79.100,25 |
|
|
|
|
Vorjahr: EUR
104.522,69 |
|
|
|
|
davon Erträge aus
der Abzinsung
von Rückstellungen: EUR 245.800,00 |
|
|
|
|
Vorjahr: EUR
138.450,00 |
|
|
|
| 12. |
Abschreibungen auf
Finanzanlagen |
(17) |
-46.576,12 |
-189.595,43 |
| 13. |
Aufwendungen aus
Verlustübernahme |
(17) |
-30.788,09 |
-224.806,31 |
| 14. |
Zinsen und ähnliche
Aufwendungen |
(17) |
-1.423.488,73 |
-1.009.432,61 |
|
davon an verbundene
Unternehmen: EUR -47.979,54 |
|
|
|
|
Vorjahr: EUR
-4.513,83 |
|
|
|
|
davon Aufwendungen aus
der Aufzinsung
von Rückstellungen: EUR -452.222,00 |
|
|
|
|
Vorjahr: EUR
-242.877,00 |
|
|
|
| 15. |
Steuern vom Einkommen
und vom Ertrag |
(18) |
-7.948.400,00 |
-5.276.600,00 |
|
davon Steuerumlagen: EUR
-7.948.400,00 |
|
|
|
|
Vorjahr: EUR
-5.276.600,00 |
|
|
|
| 16. |
Ergebnis nach
Steuern |
|
7.947.595,36 |
6.470.182,49 |
| 17. |
Sonstige Steuern |
|
-332.420,38 |
-317.449,29 |
| 18. |
Aufgrund eines
Ergebnisabführungsvertrages
abgeführter Gewinn |
|
-7.615.174,98 |
-6.152.733,20 |
| 19. |
Jahresüberschuss |
|
0,00 |
0,00 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023 der Stadtwerke
Iserlohn GmbH
Gesellschaftliche Grundlagen
Die Stadtwerke Iserlohn GmbH mit Sitz in Iserlohn ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn, Abteilung B,
unter Nr. 158 eingetragen.
Allgemeine Informationen
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 ist nach den
für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches
aufgestellt.
Die Gliederung der Bilanz wurde gemäß
§ 265 Abs. 5 HGB um die Posten "Verteilungsanlagen",
"Emissionsrechte", "Sonderposten wegen
Investitionszuschüssen zum Anlagevermögen",
"Empfangene Ertragszuschüsse" und "Verbindlichkeiten
aus Genussrechten" erweitert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt. Erweitert wurde die
Gliederung um die Posten "Erträge aus
Gewinnabführung", "Aufwendungen aus
Verlustübernahme" und "Aufgrund eines
Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn".
Die Ziffern in Klammern in der Vorspalte der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung verweisen auf die
Positionen im Anhang.
Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die immateriellen Vermögensgegenstände sind
zu Anschaffungskosten bilanziert und werden linear
abgeschrieben.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bewertet. Bei selbsterstellten Anlagen
werden neben den Einzelkosten anteilige Gemeinkosten in
angemessenem Umfang berücksichtigt.
Die zum 1.1.2007 übernommenen
Straßenbeleuchtungsanlagen der Stadt Iserlohn sowie
die Investitionen ab 2008 werden linear abgeschrieben.
Ansonsten erfolgen die Abschreibungen auf Sachanlagen bis
2007 -soweit steuerlich zulässig- nach der degressiven
Methode mit späterem Übergang zur linearen
Methode.
Bis 2017 werden geringwertige Wirtschaftsgüter,
deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten 150 €
nicht übersteigen, im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben.
Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten zwischen 151 € und 1.000 €
liegen, werden als Jahressammelposten aktiviert und
über fünf Jahre linear abgeschrieben. Ab 2018
werden geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungs- oder Herstellungskosten 800 € nicht
übersteigen, im Zugangsjahr in voller Höhe
abgeschrieben. Bei den GWG aus der Betriebs- und
Geschäftsausstattung wird eine Abgangsfiktion
unterstellt. Alle GWG, die älter als 10 Jahre sind,
gehen anlagentechnisch ab.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der
Stadtwerke Iserlohn GmbH für Neuanlagen beträgt
für immaterielle Vermögensgegenstände 0 bis
25 Jahre, für Gebäude 20 bis 50 Jahre, für
Mittel- und Niederspannungsleitungen 20 bis 25 Jahre,
für Hoch-, Mittel- und Niederdruckleitungen 30 Jahre,
für Wassertransportleitungen 30 bis 40 Jahre, für
Schaltanlagen 20 Jahre, für Bezugsstationen 20 bis 50
Jahre, für Hausanschlüsse 20 bis 30 Jahre und
für Anlagen der Betriebs- und
Geschäftsausstattung 1 bis 25 Jahre. Sofern
gebrauchtes Vermögen übernommen wurde, wurden
entsprechend kürzere Nutzungsdauern bezogen auf die
voraussichtliche Verwendung angesetzt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen und die
Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten bilanziert. Bei
dauerhaften Wertminderungen werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen. Die Ausleihungen sind mit dem Nennwert
angesetzt. Die Wertpapiere des Anlagevermögens werden
zu ihren Anschaffungskosten bzw. bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung zum niedrigeren beizulegenden Wert
am Bilanzstichtag bewertet.
Die Roh-, Hilfs und Betriebsstoffe sowie die Waren
sind zu fortgeschriebenen durchschnittlichen
Einstandspreisen unter Berücksichtigung des
Niederstwertprinzips bewertet. Unter den Vorräten
ausgewiesene geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert und
die erworbenen Emissionsberechtigungen zu ihren
Anschaffungskosten bilanziert. Die unentgeltlich
ausgegebenen Treibhausgas-Emissionsberechtigungen sind mit
dem Erinnerungswert bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert. Unverzinsliche langfristige Forderungen sind
zum Barwert angesetzt. Ausfallrisiken sind durch
Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt.
Die liquiden Mittel, die Rechnungsabgrenzungsposten
und das Eigenkapital sind zum Nennwert bilanziert.
Der Sonderposten wegen Investitionszuschüssen
zum Anlagevermögen wird zum Nennwert ausgewiesen und
entsprechend der Nutzungsdauer der begünstigten
Sachanlagen aufgelöst.
Die empfangenen Ertragszuschüsse werden zum
Nennwert ausgewiesen. Diese werden entsprechend der
Nutzungsdauer und der Abschreibungsmethode der
bezuschussten Vermögensgegenstände
aufgelöst.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden nach
versicherungsmathematischen Grundsätzen unter
Anwendung der "Richttafeln RT 2018 G" von Heubeck
ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen
erfolgt nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Der
Berechnung wurde der durchschnittliche Marktzinssatz der
letzten 10 Jahre zugrunde gelegt, der sich bei einer
angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Dieser
Zinssatz beträgt 1,82 % (i.Vj. 1,78 %).
Zukünftige Gehalts- und Rentenanpassungen wurden -
unverändert zum Vorjahr - mit 3,5 % bzw. 2 % p.a.
berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse
Verpflichtungen. Für drohende Verluste aus schwebenden
Geschäften sind Rückstellungen gebildet. Der
Wertansatz erfolgt in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre laufzeitadäquat abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag bilanziert.
Mit der Gesellschaft für Kommunalwirtschaft
Iserlohn mbH besteht eine ertragsteuerliche Organschaft.
Zum Bilanzstichtag bestehen zeitliche Differenzen zwischen
Handels- und Steuerbilanz insbesondere beim
Anlagevermögen und den Rückstellungen. Da die
Differenzen zu aktiven latenten Steuern führen, wurde
von dem Wahlrecht des § 274 Abs.1 S.2 HGB Gebrauch
gemacht und auf einen Ansatz verzichtet. Die Bewertung
erfolgt mit einem Steuersatz von 32,6 %.
Aufgrund der Fortführung steuerrechtlicher
Abschreibungen gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB
- diese betrugen im Geschäftsjahr 2023 830 T€
(Vorjahr 907 T€) - lag das ausgewiesene Jahresergebnis
vor Gewinnabführung um 518 T€ über (Vorjahr
547 T€ über) dem ansonsten auszuweisenden Betrag.
Erläuterungen zur Bilanz
(1)
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem
Anlagenspiegel ersichtlich, der Bestandteil des Anhangs
ist.
Die Gesellschaft hat im Jahr 2021 eine Beteiligung
von 378 T€ an der Versorger-Allianz 450 Beteiligungs
GmbH & Co. KG übernommen. Dies entspricht einem
Anteil von 0,615 % (Stand 31.12.23). Nach Einzahlung einer
weiteren Pflichteinlage von 36 T€ in 2023 beträgt
der Beteiligungsansatz am Bilanzstichtag 226,8 T€.
Die Reduzierung der Ausleihungen an Unternehmen, mit
denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren
im Wesentlichen aus der Tilgung des Gesellschafterdarlehens
an die TOBI Gaskraftwerksbeteiligungs GmbH & Co. KG.
Auf Ausleihungen an die Bädergesellschaft
Iserlohn mbH entfallen 1,7 Mio. €.
(2)
Die Emissionsrechte weisen die im europäischen
und nationalen Emissionshandel erworbenen Berechtigungen
aus.
(3)
Die geleisteten Anzahlungen betreffen
Tiefbauleistungen und Rohrleitungsbau.
(4)
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
resultieren im Wesentlichen aus dem Energie- und
Wasserverkauf. Sämtliche Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen haben - wie im Vorjahr - Restlaufzeiten bis
zu einem Jahr.
(5)
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
betreffen mit 1.327 T€ (i.Vj. 758 T€) die
TeleMark Telekommunikationsgesellschaft Mark mbH; dabei
handelt es sich im Wesentlichen um ein
Gesellschafterdarlehen. Im Übrigen sind
überwiegend Forderungen gegenüber der Energie
Aktiengesellschaft Iserlohn 299 T€ (i.Vj. 908 T€)
und der Bädergesellschaft Iserlohn mbH 553 T€
enthalten. Auf Lieferungen und Leistungen entfallen von den
Forderungen gegenüber der Bädergesellschaft
Iserlohn mbH 553 T€, Verbindlichkeiten gegenüber
der Energie Aktiengesellschaft Iserlohn 213 T€ (i.Vj.
Forderungen 962 T€) und Verbindlichkeiten
gegenüber der TeleMark Telekommunikationsgesellschaft
Mark mbH 38 T€ (i.Vj. Forderungen 99 T€). Die
Forderungen und die Verbindlichkeiten zwischen den
Gesellschaften wurden verrechnet. Sämtliche
Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben - wie im
Vorjahr - Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.
(6)
Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen gegen die TOBI
Gaskraftwerksbeteiligungs GmbH & Co. KG in Höhe
von 34 T€. Sämtliche Forderungen gegen
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, haben - wie im Vorjahr - Restlaufzeiten bis zu
einem Jahr.
(7)
Sämtliche sonstige
Vermögensgegenstände betreffen im Wesentlichen
Forderungen aus der Preisbremse und haben - wie im Vorjahr
- Restlaufzeiten bis zu einem Jahr.
(8)
Das gezeichnete Kapital wurde gem.
Gesellschafterbeschluss vom 04. Juli 2023 um 10.000 T€
auf 64.118 T€ erhöht. Alleinige Gesellschafterin
ist die Gesellschaft für Kommunalwirtschaft Iserlohn
mbH, Iserlohn.
(9)
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen beinhalten
Pensionsverpflichtungen gegenüber vier Personen. Zudem
sind in diesem Posten Verpflichtungen gegenüber
Mitarbeitern und Pensionären aus
Energiepreisvergünstigungen nach dem Ausscheiden aus
dem Erwerbsleben enthalten. Der Unterschiedsbetrag gem.
§ 253 Abs. 6 HGB beträgt 183 T€ (i.Vj. 827
T€).
Die Altersversorgung für die Mitarbeiter der
Gesellschaft ist im Tarifvertrag geregelt. Die Mitarbeiter
sind größtenteils bei der Versorgungsanstalt des
Bundes und der Länder (VBL) versichert. Einige
Mitarbeiter sind bei der kommunalen Versorgungskasse
Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung) versichert.
Hinsichtlich der Fehlbeträge aus den
Versorgungsansprüchen und dem auf die Gesellschaft
entfallenden anteiligen Deckungskapital der VBL bzw.
kvw-Zusatzversorgung liegt eine subsidiäre
Einstandsplicht der Stadtwerke Iserlohn GmbH als
Arbeitgeber vor. Nach Auffassung des Hauptfachausschusses
des IDW liegt bei dieser Art der Zusatzversorgung eine
mittelbare Pensionsverpflichtung vor, für die nach
Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht
besteht. Die Stadtwerke Iserlohn GmbH hat auf eine
Passivierung verzichtet. Die Verpflichtung betrug zum
31.12.2022 bei der VBL 22.453 T€ und bei der
kvw-Zusatzversorgung 2.657 T€.
(10)
Die sonstigen Rückstellungen bestehen vor allem
für Drohverluste aus schwebenden
Beschaffungsgeschäften, Verpflichtungen aus Energie-
und Wasserbezug, Verpflichtung zur Abgabe von
Emissionszertifikaten und Verpflichtungen aus dem
Personalbereich.
(11)
Verbindlichkeitenspiegel
|
31.12.2023 |
davon mit
einer Restlaufzeit |
|
Gesamt |
bis 1
Jahr |
über 1
Jahr |
über 5
Jahre |
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
28.477 |
2.473 |
26.004 |
16.758 |
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
20.087 |
20.087 |
0 |
0 |
Verbindlichkeiten
gegenüber
verbundenen Unternehmer |
15.431 |
15.431 |
0 |
0 |
Verbindlichkeiten
gegenüber
Beteiligungsunternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
Verbindlichkeiten aus
Genussrechten |
715 |
715 |
0 |
0 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
18.907 |
13.057 |
5.850 |
5.850 |
|
83.617 |
51.763 |
31.854 |
22.608 |
|
31.12.2022 |
davon mit
einer Restlaufzeit |
|
Gesamt |
bis 1
Jahr |
über 1
Jahr |
über 5
Jahre |
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
24.179 |
1.872 |
22.307 |
14.789 |
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
14.186 |
14.186 |
0 |
0 |
Verbindlichkeiten
gegenüber
verbundenen Unternehmer |
11.446 |
11.446 |
0 |
0 |
Verbindlichkeiten
gegenüber
Beteiligungsunternehmen |
114 |
114 |
0 |
0 |
Verbindlichkeiten aus
Genussrechten |
704 |
704 |
0 |
0 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
24.301 |
18.451 |
5.850 |
5.850 |
|
74.930 |
46.773 |
28.157 |
20.639 |
Von den Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten sind 1.896 T€ grundpfandrechtlich
gesichert.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen betreffen mit 15.424 T€ (i.Vj. 11.385
T€) die Gesellschafterin Gesellschaft für
Kommunalwirtschaft Iserlohn mbH; sie resultieren im
Wesentlichen aus der Verpflichtung zur Gewinnabführung
und aus Ertragssteuerumlagen. Im Übrigen sind
Verbindlichkeiten gegenüber der NED Nachhaltige
Energiedienstleistungs GmbH (7 T€) enthalten. Auf
Lieferungen und Leistungen entfallen gegenüber der NED
Nachhaltige Energiedienstleistungs GmbH Forderungen in
Höhe von 27 T€. Forderungen und Verbindlichkeiten
zwischen den Gesellschaften wurden verrechnet.
Die Verbindlichkeiten aus Genussrechten ergeben sich
aus vermögenswirksamen Leistungen, welche die
Gesellschaft für die Mitarbeiter anlegt, aus der nicht
ausgezahlten Arbeitnehmer-Sparzulage, aus der freiwilligen
Zulage des Arbeitgebers, aus sonstigen Einzahlungen der
Mitarbeiter sowie nicht entnommenen Zinsen und
Gewinnanteilen. Am Bilanzstichtag bestanden 154
Verträge. Die nicht verbrieften Genussrechte haben den
Nennwert des jeweils im Unternehmen belassenen
Genussrechtskapitals und begründen einen Anspruch der
Mitarbeiter auf Beteiligung am Gewinn und zusätzlich
auf eine gewinnunabhängige Mindestverzinsung. Eine
Beteiligung am Liquidationserlös ist ausgeschlossen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen im
Wesentlichen Überzahlungen von Kunden sowie ein
langfristiges Darlehen von der Stadt Iserlohn.
(12)
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet erhaltene
Ertragszuschüsse von Kunden.
Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
(13)
Umsatzerlöse
|
2023 |
2022 |
|
T€ |
T€ |
| Strom |
124.789 |
75.594 |
| Erdgas |
56.855 |
34.343 |
| Wasser |
15.245 |
14.240 |
| Fernwärme |
10.902 |
8.034 |
| Übrige
Erlöse |
17.327 |
14.475 |
|
225.118 |
146.686 |
Von den Umsatzerlösen ist die von der
Gesellschaft abzuführende Strom- und Energiesteuer
(8.386 T€, i.Vj. 8.539 T€) abgesetzt.
Die übrigen Erlöse resultieren u.a. aus der
Betriebsführung der Energieanlagen der Stadt Iserlohn
sowie der Straßenbeleuchtungsanlagen in der Stadt
Iserlohn. Auf die Auflösung der Ertragszuschüsse
entfallen Erträge von 654 T€ (i.Vj. 633 T€).
Die Umsatzerlöse wurden ausschließlich in
Deutschland erzielt.
(14)
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren
hauptsächlich aus der Auflösung von
Rückstellungen (7.550 T€; i.Vj. 2.164 T€).
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten
periodenfremde Erträge in Höhe von 7.627 T€
(i.Vj. 2.229 T€).
(15)
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren enthalten im
Wesentlichen die Aufwendungen für den Energie- und
Wasserbezug.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen
betreffen im Wesentlichen Netznutzungsentgelte und die
Instandhaltung der Verteilungsanlagen.
(16)
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen
die Konzessionsabgabe, Beratungs- und EDV-Kosten, die
Zuführung zu der Rückstellung für
Drohverluste aus schwebenden Beschaffungsgeschäften,
Wertberichtigungen auf Forderungen, Mieten und Pachten
sowie übrige Sach- und Verwaltungskosten.
(17)
Beteiligungs- und Finanzergebnis
|
2023 |
2022 |
|
T€ |
T€ |
| Erträge aus
Beteiligungen |
1.191 |
532 |
| Erträge aus
Gewinnabführung |
636 |
0 |
| Erträge aus
Ausleihungen des Finanzanlagevermögens |
377 |
380 |
| Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
813 |
356 |
| (davon aus Abzinsung
langfristiger Rückstellungen) |
246 |
138 |
| Abschreibungen auf
Finanzanlagen |
-47 |
-190 |
| Aufwendungen aus
Verlustübernahme |
-31 |
-225 |
| Zinsen und ähnliche
Aufwendungen |
-1.423 |
-1.009 |
| (davon aus Aufzinsung
langfristiger Rückstellungen) |
-452 |
-243 |
|
1.516 |
-156 |
Die Erträge aus Beteiligungen enthalten
hauptsächlich die Gewinnausschüttungen der
Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Aachen, der
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,
Troisdorf, und der Windkraft Versetalsperre GmbH & Co.
KG, Lüdenscheid, für 2022.
Die Erträge aus Gewinnabführung betreffen
die Energie Aktiengesellschaft Iserlohn.
Bei den Abschreibungen auf Finanzanlagen handelt es
sich um außerplanmäßige Abschreibungen auf
Beteiligungen.
Die Aufwendungen aus Verlustübernahme betreffen
die NED Nachhaltige Energiedienstleistungs GmbH.
In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind
die Vergütungen für die Genussrechte der
Mitarbeiter von 73 T€ (i.Vj. 63 T€) enthalten.
(18)
Die Steuerumlagen vom Einkommen und vom Ertrag sind
von der Gesellschaft für Kommunalwirtschaft Iserlohn
mbH als Organträgerin belastet worden.
Sonstige Angaben
Aufsichtsrat
Fabian Tigges
Vorsitzender |
4.200,00 € |
Ratsmitglied der Stadt
Iserlohn
Geschäftsleitung Kitas und Leiter
Unternehmenskommunikation |
Peter Leye
stv. Vorsitzender |
3.200,00 € |
Ratsmitglied der Stadt
Iserlohn
Rentner |
| John Haberle |
2.000,00 € |
Ratsmitglied der Stadt
Iserlohn
Dipl. Sozialwissenschaftler |
| Marcel Jimenez
Albarran |
2.000,00 € |
Ratsmitglied der Stadt
Iserlohn
Selbstständiger Finanzberater |
| Michael Joithe |
2.750,00 € |
Bürgermeister der
Stadt Iserlohn |
| Eva Kirchhoff |
2.000,00 € |
Ratsmitglied der Stadt
Iserlohn
Architektin |
| Detlef Köpke |
2.000,00 € |
Ratsmitglied der Stadt
Iserlohn
Rentner |
| Christian
Kohlstädt |
2.000,00 € |
Ratsmitglied der Stadt
Iserlohn
Elektrotechniker |
| Benjamin Korte |
2.000,00 € |
Ratsmitglied der Stadt
Iserlohn
Jurist |
| Daniela Kunert |
2.000,00 € |
Betriebsratsvorsitzende
Stadtwerke Iserlohn GmbH
Kfm. Angestellte |
| Klaus Laatsch |
2.000,00 € |
Ratsmitglied der Stadt
Iserlohn
Elektriker |
| Karsten Meininghaus |
2.000,00 € |
Ratsmitglied der Stadt
Iserlohn
Oberstudienrat am Berufskolleg |
| Sylvia Patscher |
2.000,00 € |
Ratsmitglied der Stadt
Iserlohn
Kfm. Angestellte |
| Andreas Seckelmann |
2.000,00 € |
Ratsmitglied der Stadt
Iserlohn
Lager-Versandleiter |
| Stefan Woelk |
2.000,00 € |
Ratsmitglied der Stadt
Iserlohn
Geschäftsführer |
| Michael Wojtek |
2.600,00 € |
Kämmerer der Stadt
Iserlohn |
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhielten
Sitzungsgelder von insgesamt 39 T€.
Geschäftsführung
Reiner Timmreck, Iserlohn
Für das Geschäftsjahr 2023 betragen die
Bezüge der Geschäftsführung der Stadtwerke
Iserlohn GmbH und der verbundenen Unternehmen insgesamt 269
T€ (fester Bestandteil 233 T€, Tantieme 30
T€, geldwerter Vorteil 6 T€).
Für Pensionsverpflichtungen gegenüber
früheren Mitgliedern der Geschäftsführung
bzw. deren Hinterbliebene besteht eine Rückstellung
von 7.322 T€. Die Gesamtbezüge für
frühere Mitglieder der Geschäftsführung und
Hinterbliebene betrugen im Berichtsjahr 336 T€.
Mitarbeiter
Im Jahresdurchschnitt waren 204 (i.Vj. 205)
Mitarbeiter beschäftigt, davon 151 kaufmännische
Arbeitnehmer und 53 gewerbliche Arbeitnehmer. Am
Bilanzstichtag bestanden 14 Ausbildungsverhältnisse.
Angaben zum Anteilsbesitz zum
31.12.23
|
Beteiligungs-
quote |
Eigen-
kapital |
Jahres-
ergebnis |
|
% |
T€ |
T€ |
Energie AG Iserlohn,
Iserlohn
NED Nachhaltige Energiedienstleistungs GmbH,
Iserlohn |
100 |
5.604 |
516*) |
|
100 |
200 |
-31*) |
MEHR - märkische
energie und mehr GmbH, Iserlohn
TeleMark Telekommunikationsgesellschaft Mark
mbH,
Lüdenscheid |
50 |
924 |
15 |
|
53,33 |
6.918 |
266 |
Windkraft Versetalsperre
GmbH & Co. KG,
Lüdenscheid |
70 |
1.862 |
292 |
Märkische Windkraft
Verwaltungs GmbH, Hagen
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft
mbH & Co. KG, Troisdorf**) |
70 |
37 |
1 |
GREEN GECCO
Beteiligungsgesellschaft-
Verwaltungs GmbH, Troisdorf**) |
4,03 |
36.149 |
5.855 |
|
4,03 |
46 |
1 |
| TOBI Windenergie GmbH
& Co. KG, Hameln**) |
12,85 |
16.561 |
3.755 |
TOBI Windenenergie
Verwaltungs GmbH,
Hameln**) |
12,48 |
55 |
1 |
| TOBI
Gaskraftwerksbeteiligungs GmbH & Co. KG,
Hildesheim**) |
16,67 |
14.864 |
13 |
| TOBI Gaskraftwerk
Verwaltungs GmbH, Hildesheim**) |
16,67 |
29 |
3 |
Trianel Erneuerbare
Energien GmbH & Co. KG,
Aachen**) |
3,97 |
141.662 |
28.847 |
HSW Windpark Groß
Niendorf GmbH & Co. KG,
Heidenheim**) |
9,99 |
2.244 |
858 |
HSW Windpark Kladrum
GmbH & Co. KG,
Heidenheim**) |
4,99 |
3.092 |
937 |
| WV Energie AG, Bad
Vilbel**) |
0,67 |
12.798 |
4.213 |
|
Energiehandelsgesellschaft märkischer Stadtwerke
mbH, Altena**) |
8,33 |
107 |
13 |
| SolarWind Projekte GmbH,
Heidenheim**) |
10,7 |
5.424 |
915 |
| HSW Solarpark Dingolfing
GmbH, Heidenheim**) |
10,7 |
3.296 |
511 |
Versorger-Allianz 450
Beteiligungs GmbH & Co. KG,
Bonn**) |
0,69 |
27.834 |
-880 |
*) Ergebnisabführungsvertrag
**) Angaben zum 31.12.2022
Geschäfte größeren
Umfangs mit verbundenen Unternehmen
Geschäfte größeren Umfangs werden vor
allem mit der Energie AG Iserlohn getätigt. Die
Energie AG Iserlohn hat von der Stadtwerke Iserlohn GmbH
Stromlieferungen in Höhe von 859 T€ (i.Vj. 2.515
T€) und Leistungen von 137 T€ (i.Vj. 212 T€)
bezogen.
Sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Aus dem Stromeinkauf für die Jahre 2024 bis 2026
bestehen vertragliche Verpflichtungen von 56,3 Mio. €.
Auf vertragliche Verpflichtungen aus dem Erdgaseinkauf
für die Jahre 2024 bis 2027 entfallen 46,3 Mio.
€.
Es ergeben sich finanzielle Verpflichtungen aus dem
Stromlieferungsvertrag mit der TOBI
Gaskraftwerksbeteiligungs GmbH & Co. KG, der eine
Abnahmeverpflichtung entsprechend der quotalen Beteiligung
von 16,67% ab der zum 01.12.2016 erfolgten Inbetriebnahme
des Kraftwerkes vorsieht.
Aus der Gesellschaftervereinbarung mit der
Versorger-Allianz 450 Beteiligungs GmbH & Co. KG
besteht am Bilanzstichtag eine finanzielle Verpflichtung in
Höhe von 151,2 T€.
Das Bestellobligo beträgt am Bilanzstichtag 2,4
Mio. €.
Insgesamt bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen von 105,2 Mio. € (i.Vj. 153,4 Mio.
€).
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft hat Bürgschaften zugunsten der
TOBI Windenergie GmbH & Co. KG, Hameln, in Höhe
von 1.294 T€, zugunsten der CaSa Energy GmbH, Hameln,
von 78 T€ und zugunsten der Windkraft Versetalsperre
GmbH & Co. KG, Lüdenscheid, in Höhe von 5.024
T€ übernommen.
Aus einer Stützungserklärung für ein
Darlehen der TeleMark Telekommunikationsgesellschaft Mark
mbH, Lüdenscheid, resultiert eine Verpflichtung von
132 T€.
Am Bilanzstichtag bestand die gesamtschuldnerische
Haftung für ein Bankdarlehen an die NED Nachhaltige
Energiedienstleistungs GmbH von 123 T€.
Mit einer Inanspruchnahme der Bürgschaften und
der sonstigen Haftungsverhältnisse wird entsprechend
der Bonität der Berechtigten nicht gerechnet.
Insgesamt bestehen Haftungsverhältnisse
unverändert von 6,7 Mio. €, davon
unverändert 5,3 Mio. € gegenüber verbundenen
Unternehmen.
Angaben zum Mutterunternehmen der
Gesellschaft
Der Jahresabschluss der Stadtwerke Iserlohn GmbH wird
in den befreienden Konzernabschluss der Gesellschaft
für Kommunalwirtschaft Iserlohn mbH, Iserlohn,
einbezogen. Die Stadtwerke Iserlohn GmbH ist deshalb von
der Verpflichtung, einen Konzernabschluss und einen
Konzernlagebericht aufzustellen, gemäß §
291 HGB befreit. Die Gesellschaft für
Kommunalwirtschaft Iserlohn mbH ist das Mutterunternehmen,
das den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht
für den größten/kleinsten Kreis von
Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss wird im
elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht.
Die Gesellschaft für Kommunalwirtschaft Iserlohn mbH
ist im Handelsregister des Amtsgerichts Iserlohn unter HRB
1312 eingetragen.
Die Angaben zum Abschlussprüferhonorar sind im
Konzernabschluss der Gesellschaft enthalten. Auf die Angabe
an dieser Stelle wird daher aufgrund der befreienden
Konzernklausel des § 285 Nr. 17 HGB verzichtet.
Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss
des Geschäftsjahres, über die zu berichten
wäre, sind nicht eingetreten.
Gewinnverwendung
Aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages hat die
Stadtwerke Iserlohn GmbH den Gewinn von 7.615 T€ an
die Gesellschaft für Kommunalwirtschaft Iserlohn mbH
abgeführt.
Iserlohn, den 05. Juli
2024
Stadtwerke Iserlohn GmbH
Entwicklung
des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
| Gesamt |
Stand
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
Stand
31.12.2023 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
| ANLAGEVERMÖGEN |
|
|
|
|
|
| I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE |
|
|
|
|
|
| 1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte |
15.552.911,32 |
1.281.209,93 |
1.244,60 |
119.786,46 |
16.952.663,11 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
183.098,63 |
113.532,32 |
0,00 |
-119.786,46 |
176.844,49 |
|
15.736.009,95 |
1.394.742,25 |
1.244,60 |
0,00 |
17.129.507,60 |
| II. SACHANLAGEN |
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
25.474.130,32 |
379.227,71 |
101.796,16 |
220.670,14 |
25.972.232,01 |
| 2.
Verteilungsanlagen |
267.746.190,54 |
8.979.430,18 |
1.147.651,44 |
873.568,63 |
276.451.537,91 |
| 3. Technische Anlagen
und Maschinen |
52.101.892,19 |
1.593.482,64 |
170.116,50 |
229.488,97 |
53.754.747,30 |
| 4. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
5.780.060,26 |
702.705,31 |
414.658,01 |
0,00 |
6.068.107,56 |
| 5. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
2.054.030,99 |
3.424.219,53 |
1.216,00 |
-1.323.727,74 |
4.153.306,78 |
|
353.156.304,30 |
15.079.065,37 |
1.835.438,11 |
0,00 |
366.399.931,56 |
| III. FINANZANLAGEN |
|
|
|
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
8.950.175,19 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
8.950.175,19 |
| 2. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen |
1.883.573,52 |
0,00 |
211.565,00 |
0,00 |
1.672.008,52 |
| 3. Beteiligungen |
12.359.401,66 |
36.000,00 |
184.309,39 |
0,00 |
12.211.092,27 |
| 4. Ausleihungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
7.376.289,54 |
0,00 |
716.558,96 |
0,00 |
6.659.730,58 |
| 5. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
8.000.000,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
8.000.000,00 |
| 6. Sonstige
Ausleihungen |
447.880,65 |
42.000,00 |
81.908,15 |
0,00 |
407.972,50 |
|
39.017.320,56 |
78.000,00 |
1.194.341,50 |
0,00 |
37.900.979,06 |
| GESAMT |
407.909.634,81 |
16.551.807,62 |
3.031.024,21 |
0,00 |
421.430.418,22 |
|
Abschreibungen |
| Gesamt |
Stand
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
Stand
31.12.2023 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
| ANLAGEVERMÖGEN |
|
|
|
|
|
| I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE |
|
|
|
|
|
| 1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte |
9.821.527,32 |
1.014.474,79 |
0,00 |
0,00 |
10.836.002,11 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
9.821.527,32 |
1.014.474,79 |
0,00 |
0,00 |
10.836.002,11 |
| II. SACHANLAGEN |
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
15.850.845,02 |
471.694,45 |
101.674,76 |
0,00 |
16.220.864,71 |
| 2.
Verteilungsanlagen |
181.400.440,54 |
5.958.995,86 |
1.143.383,49 |
0,00 |
186.216.052,91 |
| 3. Technische Anlagen
und Maschinen |
35.167.606,19 |
1.459.792,61 |
161.772,50 |
0,00 |
36.465.626,30 |
| 4. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
4.497.225,26 |
516.186,02 |
398.016,72 |
0,00 |
4.615.394,56 |
| 5. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
236.916.117,01 |
8.406.668,94 |
1.804.847,47 |
0,00 |
243.517.938,48 |
| III. FINANZANLAGEN |
|
|
|
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
206.503,07 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
206.503,07 |
| 2. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| 3. Beteiligungen |
4.530.687,31 |
46.576,12 |
0,00 |
0,00 |
4.577.263,43 |
| 4. Ausleihungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| 5. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| 6. Sonstige
Ausleihungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
4.737.190,38 |
46.576,12 |
0,00 |
0,00 |
4.783.766,50 |
| GESAMT |
251.474.834,71 |
9.467.719,85 |
1.804.847,47 |
0,00 |
259.137.707,09 |
|
Buchwerte |
| Gesamt |
Stand
31.12.2023 |
Stand
31.12.2022 |
|
€ |
T€ |
| ANLAGEVERMÖGEN |
|
|
| I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE |
|
|
| 1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte |
6.116.661,00 |
5.731 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
176.844,49 |
183 |
|
6.293.505,49 |
5.914 |
| II. SACHANLAGEN |
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
9.751.367,30 |
9.623 |
| 2.
Verteilungsanlagen |
90.235.485,00 |
86.346 |
| 3. Technische Anlagen
und Maschinen |
17.289.121,00 |
16.934 |
| 4. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
1.452.713,00 |
1.283 |
| 5. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
4.153.306,78 |
2.054 |
|
122.881.993,08 |
116.240 |
| III. FINANZANLAGEN |
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
8.743.672,12 |
8.744 |
| 2. Ausleihungen an
verbundene Unternehmen |
1.672.008,52 |
1.884 |
| 3. Beteiligungen |
7.633.828,84 |
7.829 |
| 4. Ausleihungen an
Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
6.659.730,58 |
7.376 |
| 5. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
8.000.000,00 |
8.000 |
| 6. Sonstige
Ausleihungen |
407.972,50 |
448 |
|
33.117.212,56 |
34.280 |
| GESAMT |
162.292.711,13 |
156.435 |
BESTÄTIGUNGSVERMERK
DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Stadtwerke Iserlohn GmbH, Iserlohn
VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES
JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Iserlohn
GmbH, Iserlohn, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der
Stadtwerke Iserlohn GmbH für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und
vermittelt unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum
31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
|
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die
Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen
Vertreter für den Jahresabschluss und den
Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
|
| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
|
| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
|
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
|
| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
|
| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage der Gesellschaft.
|
| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen. Wir erörtern mit den für die
Überwachung Verantwortlichen unter anderem den
geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung
sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel
im internen Kontrollsystem, die wir während
unserer Prüfung feststellen.
|
Bielefeld, den 27. August
2024
WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Moritz Meyer |
Sven Galbarski |
|
Wirtschaftsprüfer |
Wirtschaftsprüfer |
Erläuterungen
zu den Tätigkeitsabschlüssen der
Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung
I. Allgemeines
Die Tätigkeitsabschlüsse zum 31. Dezember
2023 sind nach den Vorschriften des Dritten Buches des
Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Die Gewinn- und
Verlustrechnungen wurden nach dem Gesamtkostenverfahren
erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Methoden des handelsrechtlichen
Jahresabschlusses der Gesellschaft.
II. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem
beigefügten Anlagenspiegel ersichtlich.
Verbindlichkeitenspiegel
Elektrizitätsverteilung
|
31.12.2023 |
Davon mit
einer Restlaufzeit |
|
Gesamt |
bis
1 Jahr |
über
1 Jahr |
davon
über
5 Jahre |
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
| 1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
3.537 |
3.537 |
0 |
0 |
| 2. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
455 |
455 |
0 |
0 |
| 3. Verbindlichkeiten
gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4. Verbindlichkeiten aus
Genussrechten |
267 |
267 |
0 |
0 |
| 5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
4.438 |
343 |
4.095 |
4.095 |
|
8.697 |
4.602 |
4.095 |
4.095 |
|
31.12.2022 |
Davon mit
einer Restlaufzeit |
|
Gesamt |
bis
1 Jahr |
über
1 Jahr |
davon
über
5 Jahre |
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
| 1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
1.923 |
1.923 |
0 |
0 |
| 2. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3. Verbindlichkeiten
gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 4. Verbindlichkeiten aus
Genussrechten |
267 |
267 |
0 |
0 |
| 5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
4.238 |
143 |
4.095 |
4.095 |
|
6.428 |
2.333 |
4.095 |
4.095 |
Gasverteilung
|
31.12.2023 |
Davon mit
einer Restlaufzeit |
|
Gesamt |
bis
1 Jahr |
über
1 Jahr |
davon
über
5 Jahre |
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
| 1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
1.537 |
1.537 |
0 |
0 |
| 2. Verbindlichkeiten
gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3. Verbindlichkeiten aus
Genussrechten |
133 |
133 |
0 |
0 |
| 4. Sonstige
Verbindlichkeiten |
2.130 |
375 |
1.755 |
1.755 |
|
3.800 |
2.045 |
1.755 |
1.755 |
|
31.12.2022 |
Davon mit
einer Restlaufzeit |
|
Gesamt |
bis
1 Jahr |
über
1 Jahr |
davon
über
5 Jahre |
|
T€ |
T€ |
T€ |
T€ |
| 1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
1.707 |
1.707 |
0 |
0 |
| 2. Verbindlichkeiten
gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
0 |
0 |
0 |
0 |
| 3. Verbindlichkeiten aus
Genussrechten |
134 |
134 |
0 |
0 |
| 4. Sonstige
Verbindlichkeiten |
1.812 |
57 |
1.755 |
1.755 |
|
3.653 |
1.898 |
1.755 |
1.755 |
Sämtliche Verbindlichkeiten der Tätigkeit
Grundzuständiger Messstellenbetrieb haben Laufzeiten
bis zu einem Jahr.
III. Angaben über die
Zuordnunqsreqeln einschließlich Abschreibunqsmethoden
gemäß § 6b Absatz 3 Satz 7 EnWG
Die Stadtwerke Iserlohn GmbH hat bei der Aufstellung
der Tätigkeitsabschlüsse in der internen
Rechnungslegung folgende Grundsätze beachtet:
| ― |
Führung von getrennten
Konten, wie es erforderlich wäre, wenn diese
Tätigkeit von rechtlich selbstständigen
Unternehmen ausgeführt würde;
|
| ― |
direkte Zuordnung zu den
einzelnen Tätigkeiten, sofern mit vertretbarem
Aufwand möglich;
|
| ― |
soweit eine direkte Zuordnung zu
den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist
oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre,
hat die Zuordnung durch Schlüsselung zu den
Konten, die sachgerecht und für Dritte
nachvollziehbar sein muss, zu erfolgen.
|
Wie bereits im Vorjahr wurde für die Gewinn- und
Verlustrechnung der gemeinsame Bereich in die Teilbereiche
"Gemeinsamer Bereich Vertrieb", "Gemeinsamer Bereich Netz"
und "Gemeinsamer Bereich allgemein" untergliedert und
anschließend auf die Betriebssparten
geschlüsselt
Durch diese klare Gemeinkostenhierarchie kann eine
Schlüsselung über verschiedenartige
Geschäftsbereiche vermieden werden. Die Erfassung von
Nebengeschäften in einem eigenen Geschäftsbereich
ermöglicht zudem eine gute Abgrenzung von Erlösen
und Aufwendungen nach den Tätigkeiten.
Bilanz
Das Anlagevermögen der Tätigkeiten wird
getrennt geführt und direkt den Tätigkeiten
zugeordnet.
Das Anlagevermögen des gemeinsamen Bereiches
wird mit Hilfe von Schlüsseln verteilt. Die
Verteilungsschlüssel in der Bilanz entsprechen den
Schlüsseln, die bei der Verteilung des gemeinsamen
Bereiches in der GuV angewendet werden.
Die Abschreibungen auf abnutzbare
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden nach der linearen Methode vorgenommen.
Die Ausleihungen an Mitarbeiter werden auf alle
Tätigkeiten geschlüsselt. Die übrigen
Finanzanlagen werden den anderen Tätigkeiten innerhalb
und außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors
zugeordnet.
Der Lagerbestand wird nach dem Materialschlüssel
verteilt.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden - soweit möglich
-direkt zugeordnet. Ist eine direkte Zuordnung nicht
möglich, erfolgt die Verteilung mit Hilfe des Umsatz-
bzw. Zählerschlüssels.
Für die Bankbestände erfolgt die Verteilung
nach einem Schlüssel, der die Rückstellungen, die
Verbindlichkeiten sowie die Buchrestwerte
berücksichtigt.
Die Ertragszuschüsse werden für die
Tätigkeiten getrennt geführt und direkt
zugeordnet.
Die Rückstellungen werden - soweit möglich
- direkt zugeordnet. Die Rückstellungen der
Teilbereiche werden mit den Schlüsseln verteilt, die
auch in der GuV Anwendung finden.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
werden unter Berücksichtigung von Zweckbindungen
direkt den Tätigkeiten zugeordnet.
Für die Verbindlichkeiten aus Genussrechten
erfolgt die Verteilung nach dem Personalschlüssel.
Das Eigenkapital wird nicht weiter aufgeteilt und mit
Hilfe des Kapitalbedarfs auf die Tätigkeiten verteilt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Erträge und Aufwendungen werden weitgehend
den getrennten Konten / Kostenstellen der Buchführung
zugeordnet. Für die Gemeinkosten erfolgt über die
Teilbereiche eine Verteilung nach dem jeweiligen
ermittelten Umlageschlüssel auf die Tätigkeiten.
Die Ertragsteuerumlage sowie der aufgrund eines
Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinn werden
entsprechend dem Ergebnis den Tätigkeiten zugeordnet.
Iserlohn, den 05. Juli
2024
Stadtwerke Iserlohn GmbH
Bilanz zum 31.12.2023 - Elektrizitätsverteilung
AKTIVA
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen
und ähnliche Rechte und Werte |
1.422.027,65 |
1.148.968,06 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
75.965,79 |
86.678,89 |
|
1.497.993,44 |
1.235.646,95 |
| II. Sachanlagen |
|
|
1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
1.749.226,59 |
1.776.950,77 |
| 2.
Verteilungsanlagen |
19.385.867,80 |
18.969.957,23 |
| 3. Technische Anlagen
und Maschinen |
4.433.774,62 |
4.759.762,37 |
| 4. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
556.451,87 |
494.641,08 |
| 5. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
278.173,96 |
147.281,11 |
|
26.403.494,84 |
26.148.592,56 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
0,00 |
0,00 |
| 2. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
260.800,00 |
625.600,00 |
| 3. Sonstige
Ausleihungen |
152.418,55 |
169.612,39 |
|
413.218,55 |
795.212,39 |
|
28.314.706,83 |
28.179.451,90 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I. Vorräte |
|
|
| 1. Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe |
238.066,88 |
307.097,69 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
104.100,00 |
100.500,00 |
|
342.166,88 |
407.597,69 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
| 1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
3.065.670,68 |
2.345.081,32 |
| 2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
0,00 |
525.556,48 |
| 3. Sonstige
Vermögensgegenstände |
118.173,46 |
563.872,83 |
|
3.183.844,14 |
3.434.510,63 |
| III. Guthaben bei
Kreditinstituten |
1.074.438,62 |
1.859.862,80 |
|
4.600.449,64 |
5.701.971,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
34.842,89 |
43.552,58 |
|
32.949.999,36 |
33.924.975,60 |
PASSIVA
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A. Eigenkapital |
13.209.257,75 |
14.805.392,55 |
| B. Empfangene
Ertragszuschüsse |
3.750.803,00 |
3.621.666,00 |
| C.
Rückstellungen |
|
|
1. Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
5.150.999,16 |
5.239.856,04 |
| 2. Sonstige
Rückstellungen |
1.958.675,16 |
3.612.120,40 |
|
7.109.674,32 |
8.851.976,44 |
| D.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
3.536.593,76 |
1.923.135,13 |
| 2. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen |
454.983,66 |
0,00 |
3. Verbindlichkeiten
gegen Unternehmen, mit denen
ein Beteiligungsverhältnis besteht |
0,00 |
173,83 |
| 4. Verbindlichkeiten aus
Genussrechten |
267.278,52 |
266.672,38 |
| 5. Sonstige
Verbindlichkeiten |
4.438.099,05 |
4.238.003,97 |
| E. |
8.696.954,99 |
6.427.985,31 |
|
Rechnungsabgrenzungsposten |
183.309,30 |
217.955,30 |
|
32.949.999,36 |
33.924.975,60 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis
31.12.2023 Elektrizitätsverteilung
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
38.359.717,40 |
33.875.599,03 |
| 2. Andere aktivierte
Eigenleistungen |
317.924,11 |
298.764,61 |
| 3. Sonstige betriebliche
Erträge |
1.785.720,72 |
286.828,49 |
| 4. Materialaufwand |
|
|
a) Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
-8.640.809,15 |
-6.456.284,00 |
| b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
-13.484.594,27 |
-11.772.344,94 |
|
-22.125.403,42 |
-18.228.628,94 |
| 5. Personalaufwand |
|
|
| a) Löhne und
Gehälter |
-4.706.175,74 |
-4.373.934,00 |
b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung |
-1.356.303,85 |
-1.172.517,28 |
|
-6.062.479,59 |
-5.546.451,28 |
| 6. Abschreibungen auf
immaterielle Vermögens-gegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
|
|
-2.457.798,31 |
-2.453.913,77 |
| 7. Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
|
|
| a)
Konzessionsabgabe |
-2.913.526,72 |
-3.032.051,48 |
| b) Übrige |
-2.519.318,29 |
-1.965.703,34 |
|
-5.432.845,01 |
-4.997.754,82 |
8. Erträge aus
anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens |
1.577,82 |
1.775,16 |
| 9. Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
2.479,83 |
-352,59 |
| 10. Zinsen und
ähnliche Aufwendungen |
-384.062,75 |
-369.732,05 |
| 11. Steuerumlagen vom
Einkommen und vom Ertrag |
-1.789.184,84 |
-1.078.009,38 |
| 12. Ergebnis nach
Steuern |
2.215.645,96 |
1.788.124,46 |
| 13. Sonstige
Steuern |
-30.051,20 |
-30.463,19 |
14. Aufgrund eines
Ergebnisabführungsvertrages
abgeführter Gewinn |
-2.185.594,76 |
-1.757.661,27 |
|
0,00 |
0,00 |
Entwicklung
des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 -
Elektrizitätsverteilung -
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
| Stromversorgung |
Stand
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Um-
buchungen |
Korrektur
Schlüssel |
Stand
31.12.2023 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
| ANLAGEVERMÖGEN |
|
|
|
|
|
|
| I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE |
|
|
|
|
|
|
| 1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte |
4.977.232,77 |
569.417,31 |
0,17 |
56.706,91 |
-258,49 |
5.603.098,33 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
86.678,89 |
60.470,84 |
0,00 |
-56.706,91 |
0,01 |
90.442,83 |
|
5.063.911,66 |
629.888,15 |
0,17 |
0,00 |
-258,48 |
5.693.541,16 |
| II. SACHANLAGEN |
|
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
4.844.702,97 |
8.298,00 |
0,00 |
0,00 |
-533,49 |
4.852.467,48 |
| 2.
Verteilungsanlagen |
63.212.809,59 |
1.849.393,64 |
301.891,63 |
116.205,83 |
0,00 |
64.876.517,43 |
| 3. Technische Anlagen
und Maschinen |
13.133.607,18 |
42.722,81 |
11.205,91 |
-2.636,24 |
0,01 |
13.162.487,85 |
| 4. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
2.151.857,58 |
223.723,16 |
157.109,89 |
0,00 |
-154,63 |
2.218.316,22 |
| 5. Anlagen im Bau |
147.281,11 |
232.648,62 |
0,00 |
-116.232,81 |
0,00 |
263.696,92 |
|
83.490.258,43 |
2.356.786,23 |
470.207,43 |
-2.663,22 |
-688,11 |
85.373.485,90 |
| III. FINANZANLAGEN |
|
|
|
|
|
|
| 1. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
625.600,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
-364.800,00 |
260.800,00 |
| 2. Sonstige
Ausleihungen |
169.612,41 |
15.691,20 |
30.600,88 |
0,00 |
-2.284,20 |
152.418,53 |
|
795.212,41 |
15.691,20 |
30.600,88 |
0,00 |
-367.084,20 |
413.218,53 |
| GESAMT |
89.349.382,50 |
3.002.365,58 |
500.808,48 |
-2.663,22 |
-368.030,79 |
91.480.245,59 |
|
Abschreibungen |
| Stromversorgung |
Stand
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchung |
Korrektur
Schlüssel |
Stand
31.12.2023 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
| ANLAGEVERMÖGEN |
|
|
|
|
|
|
| I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE |
|
|
|
|
|
|
| 1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte |
3.828.264,71 |
352.984,68 |
0,00 |
0,00 |
-178,71 |
4.181.070,68 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
3.828.264,71 |
352.984,68 |
0,00 |
0,00 |
-178,71 |
4.181.070,68 |
| II. SACHANLAGEN |
|
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
3.067.752,20 |
35.711,02 |
0,00 |
0,00 |
-222,33 |
3.103.240,89 |
| 2.
Verteilungsanlagen |
44.242.852,36 |
1.545.420,94 |
297.623,68 |
0,00 |
0,01 |
45.490.649,63 |
| 3. Technische Anlagen
und Maschinen |
8.373.844,81 |
366.509,23 |
11.205,91 |
434,89 |
-0,01 |
8.728.713,23 |
| 4. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
1.657.216,50 |
157.172,44 |
152.394,69 |
0,00 |
-129,90 |
1.661.864,35 |
| 5. Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
57.341.665,87 |
2.104.813,63 |
461.224,28 |
434,89 |
-352,23 |
58.984.468,10 |
| III. FINANZANLAGEN |
|
|
|
|
|
|
| 1. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| 2. Sonstige
Ausleihungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| GESAMT |
61.169.930,58 |
2.457.798,31 |
461.224,28 |
434,89 |
-530,94 |
63.165.538,78 |
|
Buchwerte |
| Stromversorgung |
Stand
31.12.2023 |
Stand
31.12.2022 |
|
€ |
T€ |
| ANLAGEVERMÖGEN |
|
|
| I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE |
|
|
| 1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte |
1.422.027,65 |
1.149 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
90.442,83 |
87 |
|
1.512.470,48 |
1.236 |
| II. SACHANLAGEN |
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
1.749.226,59 |
1.777 |
| 2.
Verteilungsanlagen |
19.385.867,80 |
18.970 |
| 3. Technische Anlagen
und Maschinen |
4.433.774,62 |
4.760 |
| 4. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
556.451,87 |
495 |
| 5. Anlagen im Bau |
263.696,92 |
147 |
|
26.389.017,80 |
26.149 |
| III. FINANZANLAGEN |
|
|
| 1. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
260.800,00 |
625 |
| 2. Sonstige
Ausleihungen |
152.418,53 |
169 |
|
413.218,53 |
794 |
| GESAMT |
28.314.706,81 |
28.179 |
Bilanz zum
31.12.2023 - Gasverteilung
AKTIVA
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen
und ähnliche Rechte und Werte |
639.474,33 |
503.294,05 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
37.934,76 |
43.577,47 |
|
677.409,09 |
546.871,52 |
| II. Sachanlagen |
|
|
1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
137.788,95 |
144.563,79 |
| 2.
Verteilungsanlagen |
21.296.277,28 |
20.950.005,24 |
| 3. Technische Anlagen
und Maschinen |
404.392,21 |
443.159,25 |
| 4. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
284.957,65 |
259.213,12 |
| 5. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
15.955,31 |
161.019,11 |
|
22.139.371,40 |
21.957.960,51 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
| 1. Anteile an
verbundenen Unternehmen |
0,00 |
0,00 |
| 2. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
176.800,00 |
99.200,00 |
| 3. Sonstige
Ausleihungen |
76.127,68 |
85.231,69 |
|
252.927,68 |
184.431,69 |
|
23.069.708,17 |
22.689.263,72 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I. Vorräte 1. Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe |
190.216,88 |
238.330,82 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
177.900,00 |
176.400,00 |
|
368.116,88 |
414.730,82 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
| 1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
897.133,64 |
647.673,67 |
| 2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
46.186,25 |
85.977,74 |
| 3. Sonstige
Vermögensgegenstände |
267.759,24 |
1.284.928,83 |
|
1.211.079,13 |
2.018.580,24 |
| III. Guthaben bei
Kreditinstituten |
728.377,08 |
294.914,31 |
|
2.307.573,09 |
2.728.225,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
0,00 |
|
25.377.281,26 |
25.417.489,09 |
PASSIVA
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A. Eigenkapital |
14.606.845,67 |
15.215.889,62 |
B. Sonderposten wegen
Investitionszuschüssen zum
Anlagevermögen |
78.926,00 |
86.564,00 |
| B. Empfangene
Ertragszuschüsse |
3.037.314,00 |
3.161.411,00 |
| C.
Rückstellungen |
|
|
1. Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
2.572.742,09 |
2.633.072,63 |
| 2. Sonstige
Rückstellungen |
1.281.085,73 |
667.275,68 |
|
3.853.827,82 |
3.300.348,31 |
| D.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
1.536.959,71 |
1.707.181,71 |
2. Verbindlichkeiten
gegen Unternehmen, mit denen ein
Beteiligungsverhältnis besteht |
0,00 |
87,35 |
| 3. Verbindlichkeiten aus
Genussrechten |
133.496,14 |
134.005,25 |
| 4. Sonstige
Verbindlichkeiten |
2.129.911,92 |
1.812.001,85 |
|
3.800.367,77 |
3.653.276,16 |
|
25.377.281,26 |
25.417.489,09 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis
31.12.2023 Gasverteilung
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
21.617.484,30 |
15.779.894,86 |
| 2. Andere aktivierte
Eigenleistungen |
78.949,97 |
98.423,63 |
| 3. Sonstige betriebliche
Erträge |
293.406,29 |
47.526,59 |
| 4. Materialaufwand |
|
|
a) Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
-3.173.820,84 |
-1.259.619,14 |
| b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
-9.952.965,21 |
-7.687.932,19 |
|
-13.126.786,05 |
-8.947.551,33 |
| 5. Personalaufwand |
|
|
| a) Löhne und
Gehälter |
-2.289.989,24 |
-2.158.512,26 |
| b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung |
-677.316,58 |
-589.464,97 |
|
-2.967.305,82 |
-2.747.977,23 |
| 6. Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
|
|
-1.544.479,22 |
-1.461.666,39 |
| 7. Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
|
|
| a)
Konzessionsabgabe |
-475.139,25 |
-458.225,54 |
| b) Übrige |
-1.772.502,88 |
-1.373.168,02 |
|
-2.247.642,13 |
-1.831.393,56 |
9. Erträge aus
anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens |
788,07 |
892,03 |
| 10. Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
37.038,34 |
-177,26 |
| 11. Zinsen und
ähnliche Aufwendungen |
-174.526,39 |
-164.629,06 |
| 12. Steuerumlagen vom
Einkommen und vom Ertrag |
-880.682,72 |
-290.202,44 |
| 13. Ergebnis nach
Steuern |
1.086.244,64 |
483.139,84 |
| 14. Sonstige
Steuern |
-9.307,58 |
-9.977,08 |
15. Aufgrund eines
Ergebnisabführungsvertrages
abgeführter Gewinn |
-1.076.937,06 |
-473.162,76 |
|
0,00 |
0,00 |
Entwicklung
des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 -
Gasverteilung -
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
| Gasversorgung |
Stand
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Um-
buchungen |
Korrektur
Schlüssel |
Stand
31.12.2023 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
| ANLAGEVERMÖGEN |
|
|
|
|
|
|
| I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE |
|
|
|
|
|
|
| 1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte |
2.414.251,49 |
274.260,11 |
0,08 |
28.317,52 |
-15.880,73 |
2.700.948,31 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
43.577,47 |
30.197,11 |
0,00 |
-28.317,52 |
-292,95 |
45.164,11 |
|
2.457.828,96 |
304.457,22 |
0,08 |
0,00 |
-16.173,68 |
2.746.112,42 |
| II. SACHANLAGEN |
|
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
752.516,24 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
-645,53 |
751.870,71 |
| 2.
Verteilungsanlagen |
69.697.892,17 |
1.442.062,19 |
257.421,90 |
155.163,86 |
-3.394,15 |
71.034.302,17 |
| 3. Technische Anlagen
und Maschinen |
3.308.431,30 |
6.938,06 |
0,00 |
-1.316,45 |
-559,20 |
3.313.493,71 |
| 4. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
1.091.719,72 |
110.185,22 |
78.455,38 |
0,00 |
-6.883,91 |
1.116.565,65 |
| 5. Anlagen im Bau |
161.019,11 |
4.100,28 |
1.216,00 |
-155.177,33 |
-0,10 |
8.725,96 |
|
75.011.578,54 |
1.563.285,75 |
337.093,28 |
-1.329,92 |
-11.482,89 |
76.224.958,20 |
| III. FINANZANLAGEN |
|
|
|
|
|
|
| 1. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
99.200,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
77.600,00 |
176.800,00 |
| 2. Sonstige
Ausleihungen |
85.231,69 |
7.837,20 |
15.284,06 |
0,00 |
-1.657,16 |
76.127,67 |
|
184.431,69 |
7.837,20 |
15.284,06 |
0,00 |
75.942,84 |
252.927,67 |
| GESAMT |
77.653.839,19 |
1.875.580,17 |
352.377,42 |
-1.329,92 |
48.286,27 |
79.223.998,29 |
|
Abschreibungen |
| Gasversorgung |
Stand
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchung |
Korrektur
Schlüssel |
Stand
31.12.2023 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
| ANLAGEVERMÖGEN |
|
|
|
|
|
|
| I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE |
|
|
|
|
|
|
| 1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte |
1.910.957,44 |
163.434,57 |
0,00 |
0,00 |
-12.918,03 |
2.061.473,98 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
1.910.957,44 |
163.434,57 |
0,00 |
0,00 |
-12.918,03 |
2.061.473,98 |
| II. SACHANLAGEN |
|
|
|
|
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
607.952,45 |
6.483,92 |
0,00 |
0,00 |
-354,61 |
614.081,76 |
| 2.
Verteilungsanlagen |
48.747.886,93 |
1.249.878,77 |
257.421,90 |
0,00 |
-2.318,91 |
49.738.024,89 |
| 3. Technische Anlagen
und Maschinen |
2.865.272,05 |
44.194,69 |
0,00 |
217,17 |
-148,07 |
2.909.101,50 |
| 4. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
832.506,60 |
80.487,27 |
76.100,76 |
0,00 |
-5.285,11 |
831.608,00 |
| 5. Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
53.053.618,03 |
1.381.044,65 |
333.522,66 |
217,17 |
-8.106,70 |
54.092.816,15 |
| III. FINANZANLAGEN |
|
|
|
|
|
|
| 1. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| 2. Sonstige
Ausleihungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| GESAMT |
54.964.575,47 |
1.544.479,22 |
333.522,66 |
217,17 |
-21.024,73 |
56.154.290,13 |
|
Buchwerte |
| Gasversorgung |
Stand
31.12.2023 |
Stand
31.12.2022 |
|
€ |
T€ |
| ANLAGEVERMÖGEN |
|
|
| I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE |
|
|
| 1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte |
639.474,33 |
503 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
45.164,11 |
44 |
|
684.638,44 |
547 |
| II. SACHANLAGEN |
|
|
| 1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
137.788,95 |
145 |
| 2.
Verteilungsanlagen |
21.296.277,28 |
20.950 |
| 3. Technische Anlagen
und Maschinen |
404.392,21 |
443 |
| 4. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
284.957,65 |
259 |
| 5. Anlagen im Bau |
8.725,96 |
161 |
|
22.132.142,05 |
21.958 |
| III. FINANZANLAGEN |
|
|
| 1. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
176.800,00 |
99 |
| 2. Sonstige
Ausleihungen |
76.127,67 |
85 |
|
252.927,67 |
184 |
| GESAMT |
23.069.708,16 |
22.689 |
Bilanz
zum 31.12.2023 - Grundzuständiger
Messstellenbetreiber
AKTIVA
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| I. Immaterielle
Vermögensgegenstände |
|
|
1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen
und ähnliche Rechte und Werte |
114.656,00 |
28.822,00 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
16.376,00 |
0,00 |
|
131.032,00 |
28.822,00 |
| II. Sachanlagen |
|
|
1. Grundstücke,
grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
0,00 |
0,00 |
| 2.
Verteilungsanlagen |
62.047,00 |
60.689,00 |
| 3. Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
0,00 |
0,00 |
| 4. Geleistete
Anzahlungen und Anlagen im Bau |
0,00 |
0,00 |
|
62.047,00 |
60.689,00 |
| III. Finanzanlagen |
|
|
| 1. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
0,00 |
2.400,00 |
| 2. Sonstige
Ausleihungen |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
2.400,00 |
|
193.079,00 |
91.911,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I. Vorräte 1. Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe |
1.840,38 |
1.699,56 |
|
1.840,38 |
1.699,56 |
| II. Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
| 1. Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen |
14.234,74 |
90.390,34 |
| 2. Forderungen gegen
verbundene Unternehmen |
2.116,57 |
185.433,87 |
| 3. Sonstige
Vermögensgegenstände |
0,00 |
68.190,30 |
|
16.351,31 |
344.014,51 |
| III. Guthaben bei
Kreditinstituten |
0,00 |
7.135,02 |
|
18.191,69 |
352.849,09 |
|
211.270,69 |
444.760,09 |
PASSIVA
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A. Eigenkapital |
180.736,16 |
321.930,13 |
| B.
Rückstellungen |
|
|
1. Rückstellungen
für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen |
0,00 |
0,00 |
| 2. Sonstige
Rückstellungen |
728,55 |
12.803,30 |
|
728,55 |
12.803,30 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
29.736,13 |
110.026,66 |
2. Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen
Unternehmen |
1,72 |
0,00 |
| 3. Sonstige
Verbindlichkeiten |
68,13 |
0,00 |
|
29.805,98 |
110.026,66 |
|
211.270,69 |
444.760,09 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis
31.12.2023 Grundzuständiger Messstellenbetreiber
|
2023 |
2022 |
|
EUR |
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
381.956,63 |
255.026,30 |
| 2. Andere aktivierte
Eigenleistungen |
0,00 |
0,00 |
| 3. Sonstige betriebliche
Erträge |
0,00 |
0,00 |
| 4. Materialaufwand |
|
|
a) Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren |
-2.660,37 |
-2.942,23 |
| b) Aufwendungen für
bezogene Leistungen |
-184.743,37 |
-185.614,97 |
|
-187.403,74 |
-188.557,20 |
| 5. Personalaufwand |
|
|
| a) Löhne und
Gehälter |
0,00 |
0,00 |
b) Soziale Abgaben und
Aufwendungen für Altersversorgung |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
| 6. Abschreibungen auf
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
|
|
-297.769,81 |
-323.502,58 |
| 7. Sonstige betriebliche
Aufwendungen |
|
|
| a)
Konzessionsabgabe |
0,00 |
0,00 |
| b) Übrige |
-21.098,38 |
-33.530,83 |
|
-21.098,38 |
-33.530,83 |
8. Erträge aus
anderen Wertpapieren und
Ausleihungen des
Finanzanlagevermögens |
0,00 |
0,00 |
| 9. Sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge |
0,00 |
0,00 |
| 10. Zinsen und
ähnliche Aufwendungen |
0,00 |
0,00 |
| 11. Steuerumlagen vom
Einkommen und vom Ertrag |
0,00 |
0,00 |
| 12. Ergebnis nach
Steuern |
-124.315,30 |
-290.564,31 |
| 13. Sonstige
Steuern |
0,00 |
0,00 |
14. Aufgrund eines
Ergebnisabführungsvertrages
abgeführter Gewinn |
124.315,30 |
290.564,31 |
|
0,00 |
0,00 |
Entwicklung
des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023 -
Grundzuständiger Messstellenbetreiber -
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten |
| Stromversorgung |
Stand
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Um-
buchungen |
Korrektur
Schlüssel |
Stand
31.12.2023 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
| ANLAGEVERMÖGEN |
|
|
|
|
|
|
| I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE |
|
|
|
|
|
|
| 1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte |
36.506,00 |
97.400,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
133.906,00 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
0,00 |
16.376,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
16.376,00 |
|
36.506,00 |
113.776,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
150.282,00 |
| II. SACHANLAGEN |
|
|
|
|
|
|
| 1.
Verteilungsanlagen |
887.552,11 |
287.561,81 |
904,00 |
0,00 |
0,00 |
1.174.209,92 |
|
887.552,11 |
287.561,81 |
904,00 |
0,00 |
0,00 |
1.174.209,92 |
| III. FINANZANLAGEN |
|
|
|
|
|
|
| 1. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
2.400,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
-2.400,00 |
0,00 |
|
2.400,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
-2.400,00 |
0,00 |
| GESAMT |
926.458,11 |
401.337,81 |
904,00 |
0,00 |
-2.400,00 |
1.324.491,92 |
|
Abschreibungen |
| Stromversorgung |
Stand
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchung |
Korrektur
Schlüssel |
Stand
31.12.2023 |
|
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
€ |
| ANLAGEVERMÖGEN |
|
|
|
|
|
|
| I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE |
|
|
|
|
|
|
| 1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte |
7.684,00 |
11.566,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
19.250,00 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
7.684,00 |
11.566,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
19.250,00 |
| II. SACHANLAGEN |
|
|
|
|
|
|
| 1.
Verteilungsanlagen |
826.863,11 |
286.203,81 |
904,00 |
0,00 |
0,00 |
1.112.162,92 |
|
826.863,11 |
286.203,81 |
904,00 |
0,00 |
0,00 |
1.112.162,92 |
| III. FINANZANLAGEN |
|
|
|
|
|
|
| 1. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
|
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| GESAMT |
834.547,11 |
297.769,81 |
904,00 |
0,00 |
0,00 |
1.131.412,92 |
|
Buchwerte |
| Stromversorgung |
Stand
31.12.2023 |
Stand
31.12.2022 |
|
€ |
T€ |
| ANLAGEVERMÖGEN |
|
|
| I. IMMATERIELLE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE |
|
|
| 1. Entgeltlich erworbene
Konzessionen und ähnliche Rechte und Werte |
114.656,00 |
29 |
| 2. Geleistete
Anzahlungen |
16.376,00 |
0 |
|
131.032,00 |
29,00 |
| II. SACHANLAGEN |
|
|
| 1.
Verteilungsanlagen |
62.047,00 |
61 |
|
62.047,00 |
61 |
| III. FINANZANLAGEN |
|
|
| 1. Wertpapiere des
Anlagevermögens |
0,00 |
0 |
|
0,00 |
0 |
| GESAMT |
193.079,00 |
90,00 |
|