Roland Kuffler GmbH
Residenzstraße 12, 80333 München, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Leopold Schilling Canstatt seit 5.3.2025 | Prokura |
Björn Timo Schmitt seit 14.5.2024 | Prokura |
Eberhard Mayer seit 13.12.2018 | Prokura |
Sebastian Robert Kuffler seit 25.2.2016 | Geschäftsführer |
Doris Kuffler seit 14.11.2001 | Prokura |
Stephan Kuffler seit 14.11.2001 | Geschäftsführer |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 40.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Roland Kuffler GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell des Unternehmens Das Unternehmen ist im Gastronomiegewerbe tätig und betreibt diverse Restaurants und ein Hotel in München. Das Hotel Palace ist ein sehr persönlich und familiengeführtes 5-Sterne Boutique Hotel im Stadtteil Bogenhausen mit Restaurant, Bar sowie eigenem Wellnessbereich Das Spatenhaus an der Oper ist beste Münchner Gastfreundschaft in zwei Varianten: gradlinig bairisch im Erdgeschoss, ambitioniert und üppig im Obergeschoss. Das Spatenhaus ist gelebtes Handwerk mit über 400 Sitzplätzen im Innenbereich. Das Seehaus im Englischen Garten verfügt neben den 430 Sitzplätzen im Innenbereich über einen sehr großen Außenbereich mit über 2.600 Sitzplätzen, davon 2.400 mit Selbstbedienung. 2. Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft tätigt keinerlei Produktentwicklungen. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 0,3 % geringer als im Vorjahr. Die konjunkturelle Entwicklung war im Jahr 2023 durch ein krisengeprägtes Umfeld ins Stocken geraten. Trotz der zuletzt abnehmenden Inflation sind die Preise nach wie vor hoch. Hinzu kommen die ungünstigen Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen sowie eine geringe Nachfrage aus dem In- und Ausland. Damit setzt sich die Erholung der deutschen Wirtschaft nach dem tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 nicht weiter fort. Im Vergleich zum Jahr 2019, dem Jahr vor Beginn der Corona-Pandemie, war das Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2023 um 0,7 % höher.1 Das Gastgewerbe in Deutschland hat das Vor-Corona-Niveau trotz Umsatzzuwächsen in den letzten Jahren noch nicht erreicht. Im Vergleich des aktuellen Geschäftsjahr 2023 zum Geschäftsjahr 2019 (vor Ausbruch der Corona-Pandemie) betrug der Umsatzanstieg nominal 8,8 % (real -11,3 %).2 Für die Branche ist es das vierte Verlustjahr in Folge. Die Gastronomen haben mit Umsatzeinbußen, bei weiterhin hohem Kostendruck durch gestiegene Kosten bei Personal, Nahrungsmitteln und Energiekosten. Viele Betriebe spüren die wachsende Preissensibilität und Konsumzurückhaltung der Gäste.3 Die Rückkehr zum regulären Umsatzsteuersatz für Speisen in Restaurants trüben allgemein die Aussichten im Gastgewerbe und viele Unternehmen blicken angespannt in das neue Jahr.4 2. Geschäftsverlauf Im Geschäftsjahr 2023 konnten Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 30.319 erwirtschaftet werden. Unsere Umsätze sind damit im direkten Vergleich auf dem Niveau des Vorjahrs (+1,42%). Im Geschäftsjahr 2022 haben wir noch bis zum 4. Quartal den Betrieb "Haxenbauer" betrieben. Werden die Umsätze dieses Betriebes aus den Vorjahreswerten herausgerechnet ergibt sich eine Umsatzsteigerung von 11,6 %. Alle unsere Betriebe haben im Vorjahresvergleich ihre Umsatzerlöse steigern können und haben auch nominell das Niveau aus dem Geschäftsjahr 2019, vor Ausbruch der Corona-Pandemie, überschritten. Unter Berücksichtigung der Inflation im Geschäftsjahr 2023, die zwar etwas geringer als im Vorjahr aber weiterhin auf hohem Niveau ist, sind die Erlössteigerungen zum größten Teil auf die notwendigen Preisanpassungen zurückzuführen, die wir aufgrund der gestiegenen Personal- und Materialkosten an unsere Gäste zumindest teilweise weitergeben mussten. Umsatzsteigerungen haben sich auch durch Anpassung der Umlagen an weitere Unternehmen der Gruppe ergeben. Im Oktober 2023 ist es in unserem Betrieb "Spatenhaus" in der Küche im Erdgeschoss zu einem Brand gekommen. Hierdurch wurde der Betrieb zeitweise stark eingeschränkt sowie auch die vorproduzierten Waren vollständig zerstört. 3. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Gesellschaft weist folgende Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auf. Vermögenslage (in TEUR) AKTIVA
Die Bilanzsumme hat sich im Geschäftsjahr 2023 um TEUR 1.930 reduziert. Wesentlich hierfür ist die Reduzierung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (- TEUR 2.239). Auf der Passivseite haben sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten um TEUR 1.705 reduziert. Die Anteile an der Haxnbauer Verwaltungs GmbH (Anschaffungskosten € 1.533.875,64) werden seit dem Geschäftsjahr 2018 in den Anteilen an verbundenen Unternehmen ausgewiesen und wurden im Geschäftsjahr 2023, aufgrund der Schließung des Betriebs, vollständig abgeschrieben. Ertragslage Der Umsatz verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Betriebe:
Der Rückgang der sonstigen betrieblichen Erträge von TEUR 1.236 auf TEUR 640 resultiert im Wesentlichen aus den im Vorjahr enthaltenen Soforthilfen (TEUR 801). Der Wareneinsatz ist um TEUR 336 auf TEUR 6.867 gestiegen. Die Materialaufwandsquote (bezogen auf die Umsätze der Betriebe ohne Verwaltung und Sonstiges) beträgt 22,4 % und hat sich somit im Vergleich zum Vorjahr (21,2 %) erhöht. Die durch die Inflation teilweise sehr schnell gestiegenen Lebensmittelpreise konnten nicht immer direkt an die Kunden weitergegeben werden. Die Löhne und Gehälter sowie sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung betragen TEUR 13.917 gegenüber TEUR 13.507 im Vergleichszeitraum 2022. Im Vergleich zu 2019 von TEUR 14.753 sind die Aufwendungen trotz erfolgter Lohnanpassungen weiterhin geringer, da wir in 2019 noch ganzjährig den Betrieb Haxnbauer geführt haben. Die Abschreibungen im Berichtsjahr betragen TEUR 389 und haben sich gegenüber dem Vorjahr mit TEUR 341 um TEUR 49 bzw. 14,3 % erhöht. Im Vorjahr sowie im Geschäftsjahr wurde u.a. in größerem Umfang in die Ausstattung der Terrassen in unserem Betrieb "Seehaus" sowie im "Spatenhaus" investiert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um TEUR 66 auf TEUR 10.392 reduziert. Die gestiegenen Umsatzpachten der beiden Betriebe Seehaus und Spatenhaus werden durch den Wegfall der Aufwendungen für den Betrieb Haxenbauer kompensiert. Die Zinserträge haben sich um TEUR 185 auf TEUR 365 erhöht. Hintergrund ist die Anpassung der Verzinsung aufgrund des erhöhten Zinsumfeldes. Die Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens betreffen die Beteiligung an der Haxnbauer Verwaltungs GmbH, die unter der Position "Anteile an verbundenen Unternehmen" ausgewiesen wird. Die Zinsaufwendungen sind mit TEUR 407 gegenüber dem Vorjahr mit TEUR 521 um TEUR 114 gefallen. Wesentlich hierfür sind Wertanpassungen für das Deckungsvermögen der Pensionsrückstellungen von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 154) sowie Aufwendungen aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 35), die im Geschäftsjahr aufgrund der Entwicklung in den Zinserträgen ausgewiesen werden. In den Steuern vom Einkommen und Ertrag sind Erträge aus der Bildung von latenten Steuern von TEUR 113 enthalten. Insgesamt hat sich das Ergebnis nach Steuern im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um TEUR 1.646 von TEUR - 135 auf TEUR - 1.781 verschlechtert. Bereinigt um die Abschreibung auf Finanzanlagen beträgt der Jahresfehlbetrag 2023 TEUR -248 (Vorjahr: TEUR -135). Investitionen Im Geschäftsjahr wurden Gesamtinvestitionen in Anlagevermögen in Höhe von TEUR 1.470 (Vorjahr TEUR 432) getätigt. Hiervon wurden TEUR 1.030 in das Finanzanlagevermögen investiert. Kapitalstruktur Die Kapitalstruktur spiegelt das Geschäftsvolumen und die stichtagsbedingt veränderte Finanzierungsstruktur wieder. Das Eigenkapital hat sich um TEUR 1.646 auf TEUR - 1.360 reduziert. Die Eigenkapitalquote beträgt 0,00 % (Vorjahr 2,47 %). Durch den bis 2018 bestehenden Gewinnabführungsvertrag sowie dem hohen, coronabedingten Verlust im Geschäftsjahr 2020 konnte in den Vorjahren kein zusätzliches Eigenkapital aufgebaut werden. Die Verbindlichkeiten der Roland Kuffler GmbH betragen am Bilanzstichtag TEUR 13.500 (Vorjahr: TEUR 15.150). Diese umfassen Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Kreditinstituten in Höhe von TEUR 11.382 (Vorjahr TEUR 13.087). Die Bankdarlehen werden mit ca. 3,25 % durchschnittlichem Zinssatz verzinst. Finanzlage Der Cashflow (Jahresfehlbetrag zzgl. Abschreibungen Anlagevermögen und latenter Steuern) betrug im Berichtszeitraum TEUR 29 (Vorjahr: TEUR 292). Die liquiden Mittel haben sich gegenüber dem Vorjahr zum Bilanzstichtag reduziert und betragen per 31.12.2023 TEUR 1.524. Die liquiden Mittel sind damit um TEUR 779 geringer als im Vorjahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten haben sich um TEUR 1.705 reduziert. Durch die laufende Überwachung der Liquidität und der monatlichen Planung rechnen wir damit, auch künftig unsere finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen zu können. 4. Finanzielle Leistungsindikatoren Die Roland Kuffler GmbH wird intern auf Basis der finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzerlöse und Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag gesteuert: Die Umsatzerlöse betragen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 30.319. Der geplante Umsatz von TEUR 30.000 wurde damit erreicht. Es wurde ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 1.781 erwirtschaftet. Der geplante Jahresüberschuss von TEUR 200 konnte nicht erreicht werden. Die Gründe für die Abweichungen stellen sich aus mehreren Sondereffekten zusammen, die wir nicht in unserer ursprünglichen Planung berücksichtigt hatten: - Abwertung der Beteiligung der Haxnbauer Verwaltungs GmbH, die das Ergebnis mit TEUR 1.534 beeinflusst hat - Der Anstieg des Materialaufwands durch den schnellen Anstieg der Lebensmittelpreise der nicht unmittelbar auf die Verkaufspreise umgelegt werden konnte - Brand in der Küche unseres Betriebes Spatenhaus, der zu einem Verderb der Ware sowie Einschränkungen im laufenden Betrieb geführt hat. III. Prognosebericht Wesentliche Änderungen der Geschäftspolitik sind nicht geplant. Für 2024 wird mit einer anhaltenden Erholung der Umsätze in der Gastronomiebranche gerechnet. Unser Umsatzziel für 2024 liegt bei TEUR 31.270. Für 2024 rechnen wir mit einem Verlust von ca. TEUR 400. Wir haben Anteile an einer Gesellschaft erworben, die über einen langfristigen Mietvertrag für eine Immobilie in der historischen Altstadt München zwischen Marienplatz und Isator verfügt. Wir eröffnen dort, im Tal 38, im Dezember 2024, nachdem alle Genehmigungen vorhanden und die Umbauarbeiten abgeschlossen sind, unser ehemaliges Restaurant "Haxnbauer" als "Haxnbäurin" neu. Weiter haben wir einen Mietvertrag für ein neues Restaurant am Marienplatz abgeschlossen. Nach Sanierung des Objektes und neuem Innenausbau werden wir dieses voraussichtlich in der Mitte des Jahres 2025 eröffnen. IV. Chancen- und Risikobericht Aufgrund unserer starken Marktstellung und unserer qualitativ hochwertigen Produktpalette sehen wir für unser Unternehmen trotz der folgenden Herausforderungen weiterhin eine positive Entwicklung. Der Kostendruck für unsere Betriebe nimmt weiterhin zu. Die zu Beginn des Wirtschaftsjahres erfolgte Erhöhung der Umsatzsteuer von 7% auf 19% für Speisen in der Gastronomie sowie die weiterhin anhaltenden, hohen Preise für Lebensmittel und Energie werden wir nicht vollumfänglich an unsere Kunden weitergeben können. Durch langfristige Lieferantenbeziehungen, Rückvergütungsvereinbarungen sowie vorausschauende Bestellprozesse versuchen wir die Preissteigerungen abzufedern. Auch die Suche nach qualifiziertem Personal bleibt in der Gastronomie eine Herausforderung. Im Rahmen der Corona-Pandemie haben viele Beschäftigte die Branche gewechselt und die Zahl der Quereinsteiger aus anderen Branchen ist zurückgegangen. Dem Umstand der geringen Anzahl an potentiellen Bewerbern für viele offene Stellen in der Gastronomie begegnen wir durch diverse Zusatzleistungen, geregelte Arbeitszeiten und gute Entwicklungs- und Aufstiegschancen. Es ist daher schwierig, die Auswirkungen auf die Ertrags- und Liquiditätslage genau zu quantifizieren. Die benannten Annahmen entsprechen, den zum Erstellungszeitpunkt dieses Lageberichtes vorhandenen Informationen. Gleichzeitig berücksichtigt die Geschäftsführung, dass die Situation nach wie vor unvorhersehbar bleibt und eine laufende Überwachung und Beurteilung der resultierenden Risiken auf das Unternehmen mit entsprechender Maßnahmeneinleitung unabdinglich ist. V. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten Zu den im Unternehmen bestehenden Finanzinstrumenten zählen Forderungen, Verbindlichkeiten und Guthaben bei Kreditinstituten. Die Gesellschaft verfügt im Wesentlichen über einen solventen und bonitätsstarken Kundenstamm. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen gezahlt. Im kurzfristigen Bereich finanziert sich die Gesellschaft überwiegend aus Eigenmitteln und Lieferantenkrediten. Ziel des Finanz- und Risikomanagements der Gesellschaft ist die Sicherung des Unternehmenserfolgs gegen finanzielle Risiken jeglicher Art. Zur Minimierung von Ausfallrisiken verfügt das Unternehmen über ein adäquates Debitorenmanagement. VI. Bericht über Zweigniederlassungen Die Gesellschaft unterhält keine Zweigniederlassungen.
München, 15. Juli 2024 Geschäftsleitung 1 Pressemitteilung Nr. 19 vom Statistisches Bundesamt vom 15. Januar 2024. 2 Dehoga Bundesverband, DEHOGA-Zahlenspiegel 4.Quartal 2022. 3 PM 24/04, Dehoga Bundesverband, Jahresbilanz 2023, Viertes Verlustjahr in Folge bei anhaltend hohem Kostendruck. 4 PM 24/02, Dehoga Bundesverband, Getrübter Start ins neue Jahr. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB in der Fassung des BilRUG unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie den ergänzenden Bestimmungen des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages erstellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Bei der Bewertung der Aktivposten und Verbindlichkeiten wurden die Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB beachtet. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Der vorliegende Jahresabschluss wurde unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze aufgestellt. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige lineare Abschreibungen vermindert. Die Anschaffungskosten beweglicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Von der Möglichkeit, Vermögensgegenstände mit einem Wert von EUR 250 bis EUR 1.000 in einen Sammelposten mit Poolabschreibung über fünf Jahre einzustellen, wird kein Gebrauch gemacht. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern die beizulegenden Werte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde zusätzlich durch eine ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Das Deckungsvermögen, das dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Altersversorgungsverpflichtungen dient, wird zum beizulegenden Zeitwert bewertet und gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB mit den Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen saldiert. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst Aktive latente Steuern werden entsprechend dem Wahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt, soweit sich ein Überhang an aktiven Unterschiedsbeträgen ergibt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Für ungewisse Verbindlichkeiten aus Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen gebildet. Die Pensionsrückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben zur Bilanz Brutto-Anlagenspiegel Die Aufgliederung und Entwicklung der Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Geschäftsjahresabschreibung Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird als Zugang und als Geschäftsjahresabschreibung ausgewiesen. Angaben zu Forderungen gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Forderungen gegen Gesellschafter beläuft sich auf EUR 269.482,06 (Vorjahr: EUR 142.562,64). Die Forderungen gegen Gesellschafter werden in den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Aktive latente Steuern Die latenten Steuern resultieren aus folgenden Sachverhalten:
Erwartete Steuerersparnisse aus der Nutzung von als zukünftig realisierbar eingeschätzten Verlustvorträgen werden aktiviert. Die Bewertung der temporären Differenzen und der Verlustvorträge erfolgt mit jeweils gesondert für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag (kombiniert 15,83%) und Gewerbesteuer (17,15%). Eigenkapitalsituation Die Gesellschaft ist rechnerisch überschuldet. Die rechnerische Überschuldung wird durch zusätzliche Sicherheiten von TEUR 3.000 sowie einer privaten Bürgschaft von Gesellschaftern von TEUR 2.000 beseitigt. Zahlungsfähigkeit war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet. Pensionsrückstellungen Den Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Berechnungen auf Basis der "Richttafeln 2018 G" (Prof. Dr. Klaus Heubeck) zugrunde. Verpflichtungen aus Pensionsanwartschaften werden mittels Teilwertverfahren angesetzt. Der bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen angewendete Zinssatz beträgt 1,82 % (Vorjahr 1,78 %). Dieser entspricht dem von der Deutschen Bundesbank gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung veröffentlichten Abzinsungssatz bei einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB und einer Durchschnittsbildung über die vergangenen zehn Geschäftsjahre. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt TEUR 21,2 (VJ: TEUR 93,6). Es wurden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen in Höhe von 2,00 % (Vorjahr 2,00 %) und eine Rentendynamik in Höhe von 3,00 % (Vorjahr 3,00 %) zugrunde gelegt. Fluktuationswahrscheinlichkeiten wurden nicht berücksichtigt. Vermögensgegenstände in Form einer Rückdeckungsversicherung mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 252.732,67 (VJ: EUR 240.779,56) sowie Vermögensgegenstände in Form von Wertpapieren und Bankguthaben mit einem beizulegenden Zeitwert in Höhe von EUR 1.278.585,87 (VJ: EUR 1.196.469,22), welche zur Sicherung seiner Pensionsansprüche unbefristet verpfändet sind, werden mit den Pensionsrückstellungen gem. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB saldiert. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Pachtkosten (TEUR 658), Personalkosten (TEUR 274) und Archivierungsrückstellungen (TEUR 137). Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Der Wert der Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter beläuft sich auf EUR 102.963,68 (Vorjahr: EUR 504.595,19). Die Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter werden in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Angabe zu Restlaufzeitvermerken Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 400,00 (Vorjahr: EUR 2.200,00). Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von EUR 4.375.000,00 (Vorjahr: EUR 6.875.000,00). Es handelt sich hierbei um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00). 4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Aufwendungen für Altersversorgung Die Aufwendungen für Altersversorgung betragen im Geschäftsjahr 2023 EUR 70.117,23 (Vorjahr: EUR 26.810,00). Zinsen und ähnliche Aufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Erträgen sind Erträge aus der Anpassung der Vermögensgegenstände i.S.d. § 246 Abs. 2 HGB in Höhe von EUR 82.116,65 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten, die mit den Aufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 34.257,00 (Vorjahr: EUR 0,00) saldiert wurden. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Anpassung der Vermögensgegenstände i.S.d. § 246 Abs. 2 HGB in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 154.419,18) enthalten, die mit den Aufwendungen aus der Abzinsung von Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 34.872,00) zusammengefasst wurden. 5. Sonstige Angaben Ausschüttungsgesperrter Betrag i.S.d. § 253 Abs. 6 HGB Der ausschüttungsgesperrte Betrag gem. § 253 Abs. 6 HGB aus der geänderten Durchschnittszinssatzermittlung bei der Abzinsung der Pensionsrückstellungen beträgt TEUR 21,2. Weiterhin besteht eine Ausschüttungssperre in Höhe von TEUR 1.375 auf die aktivierten latenten Steuern. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Während des Geschäftsjahres waren durchschnittlich 396 (Vorjahr: 393) Mitarbeiter beschäftigt. Es handelt sich um 2 (Vorjahr: 2) leitende Angestellte und 394 (Vorjahr: 391) nicht leitende Angestellte. Von den Angestellten sind 66 (Vorjahr 68) geringfügig Beschäftigte Arbeitsverhältnisse. Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt: Stephan Kuffler, kaufmännischer Geschäftsführer Sebastian Kuffler, kaufmännischer Geschäftsführer Auf die Angabe der Gesamtbezüge wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Abschlussprüferhonorar Auf die Angabe des Honorars für Abschlussprüfungsleistungen nach § 285 Nr. 17 HGB wurde gem. § 288 Abs. 2 HGB verzichtet. Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Die Abgaben beziehen sich auf den Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31.12.2023. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen
Es handelt sich um Wesentlichen um die langfristigen Mietverträge für die Objekte "Spatenhaus", "Seehaus", das Hotel Palace sowie den neuen Betrieb "Beim Sedlmayr". Haftungsverhältnisse In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen von TEUR 265 (VJ: TEUR 0) enthalten, für die ein Rangrücktritt vereinbart wurde. Die Gesellschaft tritt damit als Gläubiger hinter die Forderungen aller bestehenden und künftigen Gläubiger des Darlehensnehmers zurück. Darüber hinaus hat die Gesellschaft für Darlehen der Nursia Gastronomie GmbH, München, Bürgschaften für Darlehen von insgesamt TEUR 1.500 übernommen. Mit einer Inanspruchnahme hieraus ist aktuell nicht zu rechnen. Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Im Zeitraum der Corona-Pandemie hat die Gesellschaft verschiedene Überbrückungshilfen beantragt und auch genehmigt bekommen. Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung sind die Schlussabrechnungen der Überbrückungshilfen noch nicht erstellt worden. Im Rahmen der Beantragung der Hilfen mussten teilweise geschätzten Werte angenommen werden. Aktuell gehen wir von keinen signifikanten Nachzahlungen oder Erstattungen aus den Schlussabrechnungen aus. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben sich nicht ergeben. Über die möglichen Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes sowie des Coronavirus wird im Lagebericht Stellung genommen. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDer Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen. Unterschrift der Geschäftsführung
München, den 15. Juli 2024
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2024 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Roland Kuffler GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Roland Kuffler GmbH, München - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Roland Kuffler GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Karlsruhe, den 17. Juli 2024 SGB GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Stefan Burger, Wirtschaftsprüfer |
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