SINGLE TEMPERIERTECHNIK GMBH
Selbe AdresseHerstellung von Heizkörpern für Zentralheizungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ulrich Walk seit 6.12.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
SIHAG Swiss Industrial Holding AG | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
SINGLE Group GmbHHochdorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bilanz zum 31. Dezember 2024Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024
Anhang für das Geschäftsjahr 2024A. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen I. Allgemeine Angaben Die Single Group GmbH hat ihren Sitz in Hochdorf und wird unter HRB 751715 beim Amtsgericht Stuttgart geführt. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden hinsichtlich der Bewertung und des Ausweises die Vorschriften des Handelsgesetzbuches, des GmbH-Gesetzes und die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages beachtet. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die SINGLE Group GmbH hat auf Wunsch des finanzierenden Kreditinstituts am 22.12.2023 eine Unternehmensberatung aus Stuttgart mit der Erstellung eines IDW S6 Gutachtens beauftragt. Dieses Gutachten wurde im Zeitraum Dezember 2023 bis Juni 2024 erstellt und bildet mit dem Wirksamkeitsschreiben vom Juni 2024 das finale Gutachten. Für den im Gutachten definierten Sanierungszeitraum bis 31.12.2026 haben die Gesellschafter und die Kreditinstitute den voraussichtlichen Finanzierungsbedarf des Unternehmens sichergestellt. Dabei wird die Einhaltung des Sanierungspfads vorausgesetzt. Der Sanierungsgutachter bestätigt zum 31. Januar 2025 die Einhaltung des Sanierungspfades. Die Gesellschaft hat für die Aufstellung des Jahresabschlusses die Erleichterungsvorschriften nach § 288 Abs. 2 HGB teilweise in Anspruch genommen. II. Anlagevermögen 1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Herstellungskosten umfassen direkt zurechenbare Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Alle Anlagengegenstände werden dabei einzeln anhand ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern betragen zwischen 3 und 13 Jahren. 2. Die Zugänge und Nachaktivierungen werden monatsgenau berücksichtigt. 3. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG werden im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben. 4. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. III. Umlaufvermögen 1. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind zu den letzten Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. 2. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips nach § 253 Abs. 4 Satz 1 und 2 HGB bewertet. In den unfertigen Erzeugnissen sind teilweise Verwaltungskosten aktiviert. Die Bewertung erfolgt anhand der tatsächlich angefallenen Materialeinzelkosten zuzüglich aktivierungsfähiger Materialgemeinkosten. Die Fertigungslohnkosten werden ausgehend von den Verkaufspreisen anhand des individuell ermittelten Fertigstellungsgrades retrograd ermittelt. Die Prozentsätze, die für die Ermittlung der Herstellungskosten verwendet werden, entsprechen denen im Vorjahr, die mit den aktuellen Kostenstrukturen des Unternehmens überprüft wurden. Fremdkapitalzinsen sind in den Herstellungskosten nicht enthalten. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.h. es wurde maximal zum voraussichtlichen Verkaufspreis abzüglich von Abschlägen für noch anfallende Kosten bewertet. Alle erkennbaren Risiken, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit oder niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet, wobei Risiken im Forderungsbestand angemessen berücksichtigt werden. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos und des nachlaufenden Skontoaufwands werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Kurzfristige Forderungen in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Umrechnung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips. 4. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt. 5. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten umfassen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 6. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ergibt sich aus dem Saldo der Altersteilzeitrückstellung sowie dem dazugehörenden Rückdeckungskapital. IV. Passivposten 1. Das Stammkapital in Höhe von TEUR 25 ist voll eingezahlt. Alleinige Gesellschafterin ist die SIHAG Swiss Industrial Holding AG, Uetikon am See/Schweiz. 2. Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages nach Maßgabe der voraussichtlichen Inanspruchnahme durch die Gesellschaft bemessen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt wurde, abgezinst. 3. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag angesetzt. 4. Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr sind zum Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag bewertet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Umrechnung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Höchstwertprinzips. V. Angaben zu Pensionsrückstellungen 1. Die in den Rückstellungen enthaltenen Pensionsrückstellungen basieren auf einem versicherungsmathematischen Gutachten und sind nach der Projected-Unit-Credit-Methode und unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck bewertet worden. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzins bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Der Rechnungszinssatz beträgt 1,88% (10-Jahres-Durchschnitt) für Altersvorsorgeverpflichtungen und 1,94% (7-Jahres-Durchschnitt) für den Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 HGB. Für Gehaltssteigerungen wurde von 0%, für Rentensteigerungen von 0 % ausgegangen. Die Fluktuationswahrscheinlichkeit ist mit 0 % berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag (§ 253 Abs. 6 HGB) zum 31. Dezember 2024 beträgt EUR 17.547,00 und ist ausschüttungsgesperrt. 2. Pensionsverpflichtungen wurden in Höhe von EUR 1.548.894,00 gebildet. Innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung wurden Zinsaufwendungen aus der Pensionsverpflichtung in Höhe von EUR 9.756,00 ausgewiesen. B. Angaben zur Bilanz I. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände setzen sich zum Stichtag wie folgt zusammen: Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände in TEUR
Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen TEUR 7.694 auf den Liefer- und Leistungsverkehr (Vorjahr: TEUR 6.608) und TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 423) aus der Übertragung von Pensionen. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen gegenüber folgenden Gesellschaften: Single Temperiertechnik GmbH TEUR 2.061, Single Distribution GmbH TEUR 2.187, Single USA TEUR 2.358, Single Hongkong TEUR 105, Single China TEUR 893. III. Eigenkapital Es besteht zum 31. Dezember 2024 eine Ausschüttungssperre in Höhe EUR 311.765. Diese setzt sich zusammen aus dem Unterschied der Pensionsrückstellungen (EUR 17.547) und dem Buchwert der selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagenvermögens (EUR 390.911). IV. Rückstellungen Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Tantieme TEUR 783 (Vorjahr: TEUR 460), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen TEUR 519 (Vorjahr: TEUR 139), Urlaubsrückstellungen EUR 37 (Vorjahr: TEUR 38) und Berufsgenossenschaftsrückstellungen TEUR 16 (Vorjahr: TEUR 17), sowie für Gewährleistungen TEUR 411 (Vorjahr: TEUR 241). Rückstellung für Altersteilzeit in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 47), wurden mit dem dazugehörenden Deckungsvermögen (TEUR 73) saldiert und unter dem Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung (TEUR 58) ausgewiesen. V. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten setzen sich zum Stichtag wie folgt zusammen: Verbindlichkeitenspiegel in TEUR
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 12.447 (Vorjahr: TEUR 12.844) betreffen Verbindlichkeiten aus Darlehen TEUR 5.934 (Vorjahr: TEUR 4.786) gegenüber der SIHAG und TEUR 165 (Vorjahr: 154) gegenüber Single Hongkong, sowie Darlehenszinsen gegenüber der SIHAG TEUR 2.917 (Vorjahr: TEUR 2.250), und Verbindlichkeiten gegenüber der SIHAG aus dem Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 689 (Vorjahr: TEUR 682), sowie USt-Verbindlichkeiten TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 2) an die Single Distribution GmbH und TEUR 17 (Vorjahr: TEUR 10) an die Single Temperiertechnik GmbH sowie Verbindlichkeiten aus Liefer- und Leistungsverkehr gegenüber der Single Temperiertechnik in Höhe von TEUR 1.725 (Vorjahr: TEUR 3.950) und der Single Distribution in Höhe von TEUR 857 (Vorjahr: TEUR 977) sowie gegenüber Single Polen TEUR 107 (Vorjahr: TEUR 33). C. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung In den Umsatzerlösen sind IC-Umsätze in Höhe von TEUR 2.512 (Vorjahr: TEUR 3.828 TEUR) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen TEUR 378 (Vorjahr: TEUR 477) sind Erträge aus Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 250), sowie TEUR 255 (Vorjahr: TEUR 124) aus Währungsumrechnungen enthalten. Die Zinserträge in Höhe von TEUR 15 resultieren aus einem Darlehen gegenüber der Single Polen. In den Zinsaufwendungen sind TEUR 10 TEUR aus der Anpassung der Pensionsrückstellung, sowie TEUR 689 (Vorjahr: TEUR 513) aus einem Gesellschafterdarlehen. Der Rest betrifft Darlehens- und Bankzinsen bzw. Bankgebühren. D. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen im Sinne des § 285 HGB in Höhe von TEUR 1.952. Davon betreffen TEUR 220 Leasingaufwendungen für Fahrzeuge in den Jahren 2025 bis 2027, sowie Mietaufwendung bis zum Jahr 2028 in Höhe von TEUR 1.732. Außerbilanzielle Geschäfte Die Gesellschaft hat im Dezember 2019 einen Factoring-Vertrag abgeschlossen. Danach erwirbt der Factor die Forderungen der Single Group GmbH, Hochdorf, auf EURO-Basis das Delkredererisiko verbleibt bei den angekauften Forderungen ausschließlich beim Factor. Zweck der Maßnahme ist die Verbesserung der Finanzierungsstruktur des Unternehmens und gleichzeitig die Minimierung von Forderungsausfallrisiken. Der vereinbarte Sicherheitseinbehalt beträgt 15 % der verkauften Forderungen (stilles Factoringverfahren). Er beläuft sich zum Bilanzstichtag auf TEUR 213 (Vorjahr: TEUR 343) und findet sich ebenfalls in den sonstigen Vermögensgegenständen wieder. Der Factoringvertrag konnte erstmals zum 31. Dezember 2023 mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn die Kündigung nicht unter Einhaltung der Frist von drei Monaten gekündigt wird. Eine Kündigung gab es nicht. Haftungsverhältnisse Zur Abdeckung von Liquiditätsengpässen bei der STG hat die SGG mit Datum vom 27. März 2025 eine Patronatserklärung gegenüber der STG dahingehend abgegeben, wonach die STG bis 30. Juni 2026 jederzeit finanziell so ausgestattet wird, dass diese ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Aufgrund der vorhandenen Forderungen bei der STG sowie des geplanten ausgeglichenen Ergebnisses für 2025 und 2026 geht die Gesellschaft nicht von einer Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung aus. Zur Abdeckung von Liquiditätsengpässen bei der Single Polska sp. z o.o., Polen, hat die SGG mit Datum vom 27. März 2025 eine Patronatserklärung gegenüber der Single Polen dahingehend abgegeben, wonach die Single Polen ab dem 27. März 2025 für mindestens 12 Monate jederzeit finanziell so ausgestattet wird, dass diese ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen kann. Aufgrund der positiven Entwicklung der Single Polen geht die Gesellschaft nicht von einer Inanspruchnahme aus der Patronatserklärung aus. Organe der Gesellschaft Die Gesellschaft macht von der Erleichterung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Geschäftsführer war im Geschäftsjahr:
Beschäftigte Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter beträgt:
Konzernverhältnisse Die Single Group GmbH ist nach § 293 HGB von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit, stellt allerdings freiwillig einen Konzernabschluss auf. Den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Konsolidierungskreis stellt die SIHAG Swiss Industrial Holding AG, Uetikon am See/Schweiz, auf, der aber nicht in Deutschland publiziert wird. Anteilsbesitz Die Gesellschaft besitzt Anteile an folgenden Unternehmen:
Wechselkurse für die Währungsumrechnung:
Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung hat vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 104.227,32 auf neue Rechnung vorzutragen.
Hochdorf, den 30. April 2025 Single Group GmbH Ulrich Walk, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2024
Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die SINGLE Group GmbH ist ein Hersteller von leistungsfähiger und energieeffizienter Temperiertechnik. Zum Produktportfolio zählen hochwertige Temperiersysteme mit Wasser oder Öl als Umlaufmedium, Kältetechnik für Prüfstände sowie individuell konfigurierte und kundenspezifische Sonderserien und Sonderlösungen. Wesentliche Kunden von SINGLE sind Kunststoffverarbeiter, Hersteller von Kunststoffmaschinen, die Anwender von Druckgießtechnik, die chemische und pharmazeutische Industrie, die Galvano- und Lebensmitteltechnik sowie die Prüfstandstechnik und die Halbleiterindustrie. Bis Juli 2022 wurden in der SINGLE Group GmbH zum Großteil die Querschnittsfunktionen für die Gruppe übernommen. Seit August 2022 tritt die SINGLE Group GmbH auch im Außenverhältnis gegenüber Kunden und Lieferanten auf und übernimmt Vertrieb und Auftragsabwicklung. 2. Konzernzugehörigkeit Weitere, für den Vertrieb im jeweiligen Ausland zuständige, Tochtergesellschaften sind die SINGLE Temperature Controls, Inc. in den USA, die SINGLE Temperature Controls Hong Kong Ltd., die wiederum Muttergesellschaft der SINGLE Temperature Controls (Shenzhen) Co., Ltd. ist. Zusätzlich halt die SINGLE Group GmbH alle Anteile an der weiteren Produktionsgesellschaft in Polen, der SINGLE Polska sp. z o.o. Die SINGLE Group GmbH ist nach § 293 HGB von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit. Der größte Kreis der Gesellschaften, die einen Konzernabschluss aufstellen könnten, ist der von SIHAG Swiss Industrial Holding AG, Schweiz, die keiner Registerpublizität in Deutschland unterliegt. II. Wirtschaftsbericht 1. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen Die SINGLE Group GmbH hat auf Wunsch des finanzierenden Kreditinstituts am 22.12.2023 eine Unternehmensberatung aus Stuttgart mit der Erstellung eines IDW S6 Gutachtens beauftragt. Dieses Gutachten wurde im Zeitraum Dezember 2023 bis Juni 2024 erstellt und bildet mit dem Wirksamkeitsschreiben vom Juni 2024 das finale Gutachten. Für den im Gutachten definierten Sanierungszeitraum bis 31.12.2026 haben die Gesellschafter und die Kreditinstitute den voraussichtlichen Finanzierungsbedarf des Unternehmens sichergestellt. Dabei wird die Einhaltung des Sanierungspfads vorausgesetzt. Der Sanierungsgutachter bestätigte zum 31. Januar 2025 die Einhaltung des Sanierungspfades. Im Rahmen des Sanierungsgutachtens wurde eine Reihe von Maßnahmen definiert, um die Ertragskraft der Gesellschaft nachhaltig zu verbessern und nach Abschluss des Sanierungszeitraums eine marktübliche Rendite und eine branchenübliche Eigenkapitalquote (wirtschaftliches Eigenkapital) zu erreichen. Ein wesentlicher Beitrag zur Sanierung der Unternehmensgruppe resultiert aus der Verlagerung von Montage-Arbeitsplätzen der Tochtergesellschaft SINGLE Temperiergeräte GmbH nach Polen zur SINGLE Polska sp. z o.o.. Der Abbau der Arbeitsplätze in Hochdorf wurde unter Berücksichtigung sozialer Kriterien durchgeführt. Zu diesem Zweck wurden ein Sozialplan und ein Interessenausgleich mit der Arbeitnehmervertretung des betroffenen Unternehmens abgeschlossen. Zusätzlich wurde eine Transfergesellschaft eingerichtet, die die Rückkehr der vom Abbau betroffenen Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt ermöglichen soll. Für die SGG ermöglicht diese Personalverlagerung günstigere Beschaffungskosten für Montagetätigkeiten der von SINGLE hergestellten Geräte. Bei der SGG wurden ebenfalls Arbeitsplätze abgebaut, um die Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Der Personalabbau aus dieser Maßnahme wurde im Geschäftsjahr 2024 abgeschlossen. Die Einhaltung des Sanierungspfades wurde vom Sanierungsgutachter zum 31.01.2025 bestätigt. Die Finanzierung ist damit weiterhin sichergestellt. Insgesamt verlief die wirtschaftliche Entwicklung des operativen Geschäfts deutlich besser als im Sanierungsgutachten ausgewiesen. Sowohl die Ergebnis- als auch die Liquiditätssituation zeigen sich zum 31.12.2024 positiver als im Gutachten geplant. Das Geschäftsjahr 2024 war auch weiterhin von nationaler und internationaler Unsicherheit geprägt, die sich insbesondere aus schwachen, politischen Signalen im Inland und Handelskonflikten im Ausland ergeben haben. Maßgeblich dazu beigetragen hat der andauernde Krieg in der Ukraine, der die internationalen Beziehungen stark belastet hat und infolgedessen zur Zurückhaltung bei Investitionen führt. Politische Konflikte im Inland, die letztendlich zum Scheitern der Ampelkoalition und zu Neuwahlen im Februar 2025 geführt haben, führten zu einer deutlichen Schwächung der Automobilindustrie, da Subventionen der Elektromobilität entfallen sind und der Wandel zur emissionsfreien Mobilität damit nachhaltig geschwächt wurde. Dies wiederum hat die großen Automobilkonzerne insbesondere in Europa sehr belastet, was zu einer Investitionszurückhaltung geführt hat. Diese Entwicklung war bei SINGLE deutlich spürbar und zeigte sich in einem niedrigen Umsatzvolumen in den klassischen kunststoffnahen Absatzmärkten. Im Gegensatz dazu hat sich der Halbleitermarkt deutlich positiv entwickelt. Die weltweite Verbreitung von Kl-Plattformen, die mithilfe der künstlichen Intelligenz stark nachgefragte Dienstleistungen erbringen, führte zu einem signifikanten Anstieg der Nachfrage nach Hochleistungsprozessoren. SINGLE konnte von dieser Entwicklung profitieren, da SINGLE sogenannte „Cooler“ herstellt, die bei der Herstellung von Halbleitern bei den Prüfständen eingesetzt werden. SINGLE hat technologische Alleinstellungsmerkmale und stabile Geschäftsbeziehungen und hat daher von dieser Entwicklung profitiert. Die Lieferrückstände aus Vorjahren konnten nahezu vollständig abgearbeitet werden. Die ITgesteuerten Prozesse konnten weiter verbessert und stabilisiert werden. Damit konnte die Kundenzufriedenheit deutlich gesteigert werden. Der Auftragseingang hat sich im Laufe des Geschäftsjahres positiv entwickelt. Insbesondere in der zweiten Jahreshälfte gab es einen nachhaltigen Nachfrageanstieg. 2. Finanzielle Leistungsindikatoren Die SINGLE Gruppe verwendet zur internen Steuerung folgende bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren, die regelmäßig im Führungskreis sowie gegenüber dem Gesellschafter kommuniziert werden und deren Entwicklung regelmäßig analysiert wird. Aufgrund der aktuellen Umsetzung des Sanierungsgutachtens wird das EBITDA sowie die Umsatzerlöse als bedeutsame Leistungsindikatoren herangezogen. 3. Ertragslage Die SINGLE Group GmbH erwirtschaftete in 2024 einen Umsatz von TEUR 30.965 (Vorjahr: TEUR 32.884). Das Geschäftsjahr endete mit einem EBITDA (Ergebnis vor Zinsen und Steuern und Abschreibungen) von TEUR 1.596 (Vorjahr: TEUR -326). Der Materialaufwand im Geschäftsjahr konnte auf TEUR 16.001 reduziert werden (Vorjahr: TEUR 17.257). Die sonstigen betrieblichen Erträge fielen mit TEUR 378 etwas geringer aus (Vorjahr: TEUR 477). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten deutlich reduziert werden auf TEUR 5.718 (Vorjahr: TEUR 9.030). Bis Ende 2023 hat die Gesellschaft Vertriebsprovisionen an die SDG gezahlt. Da die vertrieblichen Aufgaben ab 2024 von der SGG übernommen worden sind, entfallen diese Kosten. 3. Vermögens- und Finanzlage Die immateriellen Vermögenswerte betrugen TEUR 4.112 (Vorjahr TEUR 4.699). Das Sachanlagevermögen betrug TEUR 99 (Vorjahr: TEUR 122). Die Rohmaterial-, Halbfertig- und Fertigwarenbestände betragen TEUR 5.361 (Vorjahr: TEUR 6.083). Die Forderungen beinhalten Liefer- und Leistungsforderungen in Höhe von TEUR 9.937 (Vorjahr: TEUR 7.701) und entfallen mit TEUR 2.243 (Vorjahr TEUR 1.093) auf externe Kunden sowie auf die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit TEUR 7.694 (Vorjahr: TEUR 6.608). Dieser Anstieg resultiert vor allem aus einem geringeren Factoring-Volumen, da ein großer Kunde aufgrund veränderter Rechtsgrundlagen über die Factoring-Bank nicht mehr finanziert werden kann. Es bestanden sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 628 (Vorjahr: TEUR 914). Wesentlicher Bestandteil sind Sicherheitseinbehalte der Deutschen Factoring sowie das dazugehörige Verrechnungskonto. Die liquiden Mittel betrugen zum Jahresende TEUR 329 (Vorjahr: TEUR 593). Die Finanzierung des Unternehmens erfolgt durch Darlehen der SIHAG. Die Darlehen in Gesamthöhe von TEUR 4.386 haben eine Laufzeit bis 31. Dezember 2029, weitere Darlehen und gestundete Zinsen in Höhe von TEUR 4.465 haben eine Laufzeit bis 31. Dezember 2026. Zudem existiert noch ein Bankdarlehen über TEUR 3.200 mit einer Laufzeit bis Ende 2026 sowie ein KfW Darlehen mit TEUR 1.125. Im Dezember 2023 wurde durch die finanzierenden Banken ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 Standard angefordert. Dieses Gutachten wurde im Zeitraum Januar - Juni 2024 erstellt und bildet die Grundlage für den Sanierungsprozess bis Ende 2026. Im Dezember 2023 wurde durch die finanzierenden Banken ein Sanierungsgutachten nach IDW S6 Standard angefordert. Dieses Gutachten wurde im Zeitraum Januar - Juni 2024 erstellt und bildet die Grundlage für den Sanierungsprozess bis Ende 2026. Die Finanzierung ist über die Verlängerung der bestehenden Kreditverträge bis Ende 2026 sichergestellt. Diese wurden Ende Juni 2024 unterzeichnet. Als Teil der Sanierungsbeiträge sind sämtliche Darlehen bis September bzw. Dezember 2026 tilgungsfrei gestellt. Die Pensionsrückstellungen sind im Geschäftsjahr um TEUR 6 auf TEUR 1.549 gestiegen. Der Beteiligungsbuchwert der SINGLE an der Single Temperiergeräte GmbH („STG“) in Höhe von TEUR 6.640 wurde auf Basis des Sanierungsgutachtens im Vorjahr (GJ 2023) in voller Höhe abgeschrieben, da ein wesentlicher Teil des operativen Geschäfts der STG in 2024 an den Standort in Polen verlagert wurde. Weiterhin sollen vor allem die operativen Cashflows genutzt werden, um die Geschäftsfortführung der SINGLE zu finanzieren. Aufgrund der in 2024 niedrigeren Auftragseingänge und des Restrukturierungsprozesses haben die Gesellschafter dem Unternehmen im Juni 2024 ein weiteres Darlehen in Höhe von TEUR 1.148 zur Verfügung gestellt. Der Kapitalbedarf bis Ende 2026 wurde im Rahmen der Gutachtenerstellung ermittelt und die Finanzierungsbedarfe quantifiziert. Die erforderlichen Mittel wurden vollumfänglich durch die Banken und die Gesellschafter abgedeckt. Zum 31.Dezember 2024 besteht ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von TEUR 2.588. Die Gesellschaft ist somit bilanziell überschuldet. 4. Gesamtaussage Die SINGLE Group GmbH wurde durch die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen in 2024 operativ stark belastet. Kurzarbeit in allen Unternehmensbereichen in Verbindung mit der Verlagerung vieler Arbeitsplätze der STG von Hochdorf an den polnischen Standort sowie der Reduzierung der Belegschaft bei der SGG hat zu Effizienzverlusten geführt. Durch ein gezieltes Auslastungsmanagement und die hohe Einsatzbereitschaft in allen Unternehmensbereichen konnte die Performance des Unternehmens in 2024 trotzdem verbessert werden. Die Lieferrückstände bei den Kundenaufträgen konnten nahezu vollständig eliminiert werden, so dass das Kundenvertrauen zurückgewonnen werden konnte. In Verbindung mit einer stark erhöhten Nachfrage nach Kühlgeräten, die in den Prüfständen der Halbleiterproduktion zum Einsatz kommen, hat sich der Auftragseingang und der Umsatz insbesondere in der zweiten Jahreshälfte deutlich erholt. Durch die frühzeitig begonnenen und effizient umgesetzten Sanierungsmaßnahmen hat sich das Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 deutlich besser entwickelt, als im Sanierungsgutachten prognostiziert. So konnten die deutschen Gesellschaften in 2024 ein EBITDA in Höhe von TEUR 976 erwirtschaften, was gegenüber dem Sanierungsgutachten einer Verbesserung in Höhe von TEUR 929 entspricht. Der Sanierungspfad konnte im Jahr 2024 daher eingehalten werden, was der Gutachter zum 31.01 2025 bestätigt hat. III. Chancen- und Risikobericht Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, auf wesentliche Risiken der zukünftigen Entwicklung, die bestandsgefährdende oder wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, hinzuweisen. Das laufende Risikomanagement basiert auf einer monatlichen Berichterstattung der wesentlichen Finanzkennzahlen verbunden mit einer Abweichungsanalyse. Auf Basis der in der Berichterstattung enthaltenen Prognosen werden frühzeitig eventuell notwendige Gegenmaßnahmen abgeleitet, welche die Fortführung sicherstellen sollen. Die Geschäftsleitung sieht im Zuge der bestehenden und erwarteten allgemeinen wirtschaftlichen Gesamtlage und der Fortführung der internen Sanierungsmaßnahmen eine insgesamt weiterhin erhöhte Risikosituation. Die internationalen politischen Spannungen sowie die Neuaufstellung der Bundesregierung in Deutschland haben zu Unsicherheit bei unseren Kunden geführt. Die Investitionsbereitschaft hat sich bisher noch nicht erholt. Durch die hohe Nachfrage aus der Halbleiterindustrie ist die Auslastung des Unternehmens - insbesondere im polnischen Montagewerk - sehr gut. Für die übrigen Produktbereiche wurden die vertrieblichen Aktivitäten verstärkt, damit sich die wirtschaftliche Situation durch vertriebliche Diversifikation insgesamt stabilisiert. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Nachfrage am Halbleitermarkt unerwartet einbricht. Dieser Markt ist für seine hohe Volatilität bekannt. Risiken ergeben sich durch die Unterauslastung des deutschen Montagestandortes (STG) in Hochdorf. Die Produktbereiche, die an diesem Standort verblieben sind, unterliegen derzeit einer schwachen Nachfrage. Es wird intensiv an Maßnahmen gearbeitet, um Unterauslastungseffekte zu vermeiden. Auch die Innovationsstrategie wurde stärker auf diese Produktbereiche fokussiert (z.B. neue Kälteanlagen, neue Anwendungsbereiche). Der Konflikt zwischen der Ukraine und Russland und die damit verbundenen Sanktionen gegen Russland stellen für die SINGLE zurzeit kein besonders hohes Risiko dar, da weder der russische noch der ukrainische Markt für SINGLE eine besondere Relevanz haben. Das Werk in Polen befindet sich 350 Kilometer von der Grenze zur Ukraine entfernt und ist damit, solange sich der Konflikt auf die Ukraine beschränkt, nicht direkt betroffen. Das Risiko einer Ausweitung des Konflikts auf das NATO- Mitglied Polen oder andere NATO-Staaten hat sich durch die Positionierung der USA in diesem Konflikt erhöht, gilt jedoch immer noch als unwahrscheinlich. Die Auswirkung der USA Zollpolitik schätzen wir zum jetzigen Zeitpunkt für uns als gering ein, werden die Entwicklung jedoch sehr genau beobachten. Die Inflation hat sich im Jahr 2024 auf 2,2% reduziert (Vorjahr 5,9%). Die hohen Energiepreise sind für SINGLE nicht wesentlich, da SINGLE nicht in einer energieintensiven Branche tätig ist. Das Zahlungsverhalten bei unseren Kunden ist seit Jahren konstant positiv. Es kam zu keinen signifikanten Forderungsausfällen. Wechselkurse haben auf die unternehmerische Entwicklung von SINGLE keinen wesentlichen Einfluss, da auch im Auslandsgeschäft in der Regel in Euro fakturiert wird und das Währungsrisiko damit beim Kunden liegt. Ein weiteres Risiko liegt in der Zinsentwicklung. Für den Sanierungszeitraum bis Ende 2026 wurden die Zinsen mit der Bank fest vereinbart. Insbesondere das langfristige Darlehen wird zu gleichen Konditionen weitergeführt. Die kurzfristigen Kontokorrentbedarfe orientieren sich am €STR (Euro Short Term Range) und sind während des Sanierungszeitraums mit einer erhöhten Risikomarge versehen. Chancen bieten sich für SINGLE in der exzellenten Marktpositionierung im Bereich der Kühlgeräte in der Halbleiterindustrie. Durch den starken Anstieg der Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI), der damit verbundenen erhöhten Nachfrage nach Hochleistungs-Chips (bspw. von NVIDIA) und damit der stark gestiegenen Nachfragen nach sog. „Coolern“ von SINGLE ergibt sich ein vielversprechendes Geschäftspotential. Weitere Chancen ergeben sich aus der schnellen und wirksamen Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen, die im Geschäftsjahr 2024 die wirtschaftliche Situation erkennbar stabilisiert hat. Positiv hat sich der Standort von SINGLE in Polen entwickelt. Sowohl die Qualität als auch die Effizienz haben sich in 2024 erheblich verbessert. Das Produktportfolio des Standortes sowie die funktionale Erweiterung um Prüffunktionen der fertiggestellten Geräte führen zu einer deutlich höheren Gesamteffizienz. Die Skalierbarkeit für die weiter ansteigende Nachfrage ist gegeben. Nach den Neuwahlen in Deutschland und der kürzlich erfolgten Aussetzung der sog. Schuldenbremse in Deutschland für bestimmte Investitionen bietet das politische Umfeld ausreichend Potential für eine schnelle und durchgreifende wirtschaftliche Erholung. Dies könnte zu einem Nachholeffekt bei den Investitionen der SINGLE-Kunden führen. IV. Prognose Im Jahr 2025 wird die SINGLE Gruppe das Sanierungsprogramm fortführen, in das die strategischen Maßnahmen für nachhaltige Optimierungen in der Produktivität und Flexibilität eingeflossen sind. Trotz der eingeleiteten Maßnahmen rechnet die Geschäftsführung mit steigenden Materialkosten, die nicht vollständig kompensiert werden können. Zusätzlich steigen die Fremdleistungen durch den Aufbau der Montage im polnischen Tochterunternehmen deutlich an. Dadurch ergibt sich für die SGG bei einem geplanten EBITDA von ca. 3% bezogen auf die betriebliche Gesamtleistung ein leichter Ergebnisrückgang gegenüber dem Vorjahr. Gegenüber 2024 rechnen wir mit einem leichten Umsatzanstieg von ca. 3 - 4%. Im Vertrieb gehen wir von einem verstärkten Wettbewerbsdruck aus, der zu höheren Rabatten und damit einer niedrigeren Marge führen kann.
Hochdorf, 30. April 2025 Ulrich Walk, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Single Group GmbH, Hochdorf Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Single Group GmbH, Hochdorf, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Single Group GmbH, Hochdorf, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 30. April 2025 RSM Ebner Stolz GmbH & Co.KG Patrick Huhn, Wirtschaftsprüfer Markus Will, Wirtschaftsprüfer |
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