BWB Zweite
Verwaltung GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2,00 |
2,00 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.288,25 |
4.329,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
4.068,61 |
4.068,61 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
219,64 |
261,07 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
34.706,27 |
34.460,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
38.996,52 |
38.791,74 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
59.460,06 |
50.809,66 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
246,21 |
8.650,40 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
34.706,27 |
34.460,06 |
| B.
Verbindlichkeiten |
38.996,52 |
38.791,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
38.996,52 |
38.791,74 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die
Vorschriften des Handelsgesetzbuches
über die Rechnungslegung für alle
Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften und
Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages/der
Satzung zugrunde. Ergänzend zu diesen
Vorschriften wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet.
2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den
Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB.
Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3. In der Bilanz und in der Gewinn- und
Verlustrechnung ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorhergehenden
Geschäftsjahres angegeben.
4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern sind in der
Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis
erfolgt in der Bilanz unter der Position
"sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
worden.
8. Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind
nicht notwendig. Der Jahresabschluss
vermittelt ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz-
und Ertragslage.
9. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine
kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.v. §
264a HGB/Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 HGB, da zum Abschlussstichtag
31. Dezember 2010 mindestens zwei
Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB nicht
überschreiten.
Größenabhängige Erleichterungen
(§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden
grundsätzlich in Anspruch genommen.
10. Die Anwendung der geänderten Vorschriften
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine
Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht
durchgeführt, da gemäß Art. 67
Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit
und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität
von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten
sind.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
I.
Bilanzierungsmethoden
1. Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich
nichts anderes bestimmt ist.
2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB
wurden beachtet.
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des §
249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nur soweit der
Grund für die Rückstellungen entfallen ist.
4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251
HGB bestehen, sind diese gemäß
§ 268 Abs. 7
HGB im Anhang angegeben.
5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem
Vorjahr unverändert angewandt.
II.
Bewertungsmethoden
1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den
handelsrechtlichen
Bestimmungen.
2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres überein.
3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem
stehen weder tatsächliche noch rechtliche
Gründe entgegen.
4. Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
bewertet worden. Namentlich sind alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung
des Jahresabschlusses bekannt geworden
sind.
5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit
diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
6. Die auf den Jahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:
a. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken angesetzt.
b. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind
grundsätzlich mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
c. Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert in
Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank
bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag
angesetzt.
d. Das gezeichnete Kapital ist/Die Kapitalanteile
sind in Übereinstimmung mit den Angaben im
Gesellschaftvertrag und der Eintragung im
Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt
zum Nennwert.
e. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
C.
Angaben zu Bilanzposten
I.
Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahres in der Bilanz dargestellt.
Eine Offenlegung des Anlagespiegels erfolgt nicht.
II.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
(§ 268 Abs. 4 HGB)
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit
|
|
Gesamtbetrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 Jahr
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Forderungen gegen
verbundene Unternehmen
|
453,30
|
453,30
|
0,00
|
Vorjahr
|
453,30
|
453,30
|
0,00
|
Sonstige
Vermögensgegenstände
|
3.615,31
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
3.615,31
|
0,00
|
0,00
|
Gesamt
|
4.068,61
|
453,30
|
0,00
|
Vorjahr
|
4.068,61
|
453,30
|
0,00
|
III.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§
264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3
GmbHG)
Die Gesellschaft hat gegenüber den
Gesellschaftern Verbindlichkeiten aus erhaltenen Darlehen
in Höhe von EUR 37.091,74 (Vorjahr EUR
37.091,74).
Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt
nicht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der
Bilanz unter Passiva B. enthalten.
IV.
Gewinnvortrag/Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)
Der in den Bilanzgewinn/Bilanzverlust einbezogene
Gewinnvortrag/Verlustvortrag entwickelte sich wie folgt:
|
|
EUR
|
1. Januar 2009
|
|
-50.809,66
|
Jahresüberschuss
|
2009
|
8.650,40
|
1. Januar 2010
|
|
-42.159,26
|
V.
Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)
Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren
Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem
nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert
dargestellt.
|
|
davon mit
einer Restlaufzeit von
|
|
Gesamt- betrag
|
bis 1 Jahr
|
über 1 - 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
EUR
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
38.996,52
|
204,78
|
38.791,74
|
0,00
|
Vorjahr
|
38.791,74
|
38.791,74
|
0,00
|
0,00
|
Gesamt
|
38.996,52
|
204,78
|
38.791,74
|
0,00
|
Vorjahr
|
38.791,74
|
38.791,74
|
0,00
|
0,00
|
VI.
Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und
Einschätzung des Risikos der
Inanspruchnahme
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nur als persönlich
haftender Gesellschafter (vgl. Anmerkungen unter Buchstabe
E. Ziff. II).
D.
Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Zinserträge und Zinsaufwendungen enthalten
keine Erträge aus bzw. Aufwendungen an verbundene
Unternehmen.
E.
Sonstige Angaben
I.
Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§
285 Nr. 9 und 10 HGB)
Außer dem Geschäftsführer war im
Berichtsjahr kein weiteres Organ bestellt. Im Berichtsjahr
wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herr Dr.
Raimund Baumann und Fabian Baur geführt. Die
Geschäftsführer sind uneingeschränkt
einzelvertretungs- berechtigt und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe
der Bezüge während des Geschäftsjahres
erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.
Vorschüsse oder Kredite an Organe wurden nicht
gewährt.
Die Geschäftsführung hat der
Gesellschafterversammlung am 10.04.2012 vorgeschlagen,
das zum 12/2010 ausgewiesene Jahresergebnis in voller
Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
II.
Persönliche Haftung für Gesellschaften (§
285 Nr. 11a HGB)
Die Gesellschaft haftet persönlich für
folgende Gesellschaften:
Gesellschaft
|
Sitz
|
Rechtsform
|
Anteil am Kapital
|
BWBF 14.
Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
|
Stuttgart
|
GmbH & Co. KG
|
Ohne Anteil am Kapital
|
BWBF 15.
Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
|
Stuttgart
|
GmbH & Co. KG
|
Ohne Anteil am Kapital
|
BWBF 16.
Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
|
Stuttgart
|
GmbH & Co. KG
|
Ohne Anteil am Kapital
|
BWBF 18.
Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
|
Stuttgart
|
GmbH & Co. KG
|
Ohne Anteil am Kapital
|
BWBE 21.
Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
|
Stuttgart
|
GmbH & Co. KG
|
Ohne Anteil am Kapital
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.04.2012 festgestellt.
|