Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 722335
Vorher
EUROSYSTEC GmbHBWB Zweite Verwaltung GmbHBWB PhG GmbH
Eingetragen
16.7.2001
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Wirtschaftsberatung.

Historie

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Management

NameRolle
Fabian Baur
seit 5.3.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Fabian Baur
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Fabian Baur
62.500 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

BWB Zweite Verwaltung GmbH

Stuttgart

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 2,00 2,00
I. Sachanlagen 2,00 2,00
B. Umlaufvermögen 4.288,25 4.329,68
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 4.068,61 4.068,61
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 219,64 261,07
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 34.706,27 34.460,06
Bilanzsumme, Summe Aktiva 38.996,52 38.791,74

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 59.460,06 50.809,66
III. Jahresfehlbetrag 246,21 8.650,40
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 34.706,27 34.460,06
B. Verbindlichkeiten 38.996,52 38.791,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 38.996,52 38.791,74

Anhang


 
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches
 über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für
 Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgeschaften i.S.v. § 264a HGB sowie die
 Regelungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung zugrunde. Ergänzend zu diesen
 Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den
 Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und
 Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der
 entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

4. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und
 Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
 gegliedert.

5. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb
 dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der
 Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position
 "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten
 worden.

8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
 Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss
 vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
 und Ertragslage.

9. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Personenhandelsgesellschaft i.S.v. §
 264a HGB/Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag
 31. Dezember 2010 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB nicht
 überschreiten.
 
Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen.

10. Die Anwendung der geänderten Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
 (BilMoG) erfolgt ab dem 1. Januar 2010. Eine Anpassung der Vorjahreszahlen wird nicht
 durchgeführt, da gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit
 und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten
 sind.

 

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I. Bilanzierungsmethoden

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
 Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich
 nichts anderes bestimmt ist.

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet.

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
 Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist.

4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7
 HGB im Anhang angegeben.

5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.

II. Bewertungsmethoden

1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen
 Bestimmungen.

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
 Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem
 stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig
 bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
 Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
 Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden
 sind.

5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.
 Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
 Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet:

a. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung
 aller erkennbaren Risiken angesetzt.

b. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem
 Rückzahlungsbetrag angesetzt.

c. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in
 Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag
 angesetzt.

d. Das gezeichnete Kapital ist/Die Kapitalanteile sind in Übereinstimmung mit den Angaben im
 Gesellschaftvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt
 zum Nennwert.

e. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.

C. Angaben zu Bilanzposten

I. Anlagevermögen (§ 268 Abs. 2 HGB)

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Bilanz dargestellt.

Eine Offenlegung des Anlagespiegels erfolgt nicht.

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit
 
Gesamtbetrag
bis 1 Jahr
über 1 Jahr
 
EUR
EUR
EUR
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
453,30
453,30
0,00
Vorjahr
453,30
453,30
0,00
Sonstige Vermögensgegenstände
3.615,31
0,00
0,00
Vorjahr
3.615,31
0,00
0,00
Gesamt
4.068,61
453,30
0,00
Vorjahr
4.068,61
453,30
0,00



III. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 264c Abs. 1 HGB, § 42 Abs. 3
 GmbHG)

Die Gesellschaft hat gegenüber den Gesellschaftern Verbindlichkeiten aus erhaltenen Darlehen in Höhe von EUR 37.091,74 (Vorjahr EUR 37.091,74).

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Forderungen und Verbindlichkeiten sind in der Bilanz unter Passiva B. enthalten.

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB)

Der in den Bilanzgewinn/Bilanzverlust einbezogene Gewinnvortrag/Verlustvortrag entwickelte sich wie folgt:
  

 
 
EUR
1. Januar 2009
 
-50.809,66
Jahresüberschuss
2009
8.650,40
1. Januar 2010
 
-42.159,26



 







V. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB)

Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegelgesondert dargestellt.
  

 
 
davon mit einer Restlaufzeit von
 
Gesamt- betrag
bis 1 Jahr
über 1 - 5 Jahre
über 5 Jahre
 
EUR
EUR
EUR
EUR
Sonstige Verbindlichkeiten
38.996,52
204,78
38.791,74
0,00
Vorjahr
38.791,74
38.791,74
0,00
0,00
Gesamt
38.996,52
204,78
38.791,74
0,00
Vorjahr
38.791,74
38.791,74
0,00
0,00



VI. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der
 Inanspruchnahme

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nur als persönlich haftender Gesellschafter (vgl. Anmerkungen unter Buchstabe E. Ziff. II).

D. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Zinserträge und Zinsaufwendungen enthalten keine Erträge aus bzw. Aufwendungen an verbundene Unternehmen.

E. Sonstige Angaben

I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB)

Außer dem Geschäftsführer war im Berichtsjahr kein weiteres Organ bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herr Dr. Raimund Baumann und Fabian Baur geführt. Die Geschäftsführer sind uneingeschränkt einzelvertretungs- berechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht.

Vorschüsse oder Kredite an Organe wurden nicht gewährt.

 Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung am 10.04.2012 vorgeschlagen,
das zum 12/2010 ausgewiesene Jahresergebnis in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

II. Persönliche Haftung für Gesellschaften (§ 285 Nr. 11a HGB)

Die Gesellschaft haftet persönlich für folgende Gesellschaften:
  

Gesellschaft
Sitz
Rechtsform
Anteil am Kapital
BWBF 14. Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
Stuttgart
GmbH & Co. KG
Ohne Anteil am Kapital
BWBF 15. Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
Stuttgart
GmbH & Co. KG
Ohne Anteil am Kapital
BWBF 16. Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
Stuttgart
GmbH & Co. KG
Ohne Anteil am Kapital
BWBF 18. Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
Stuttgart
GmbH & Co. KG
Ohne Anteil am Kapital
BWBE 21. Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG
Stuttgart
GmbH & Co. KG
Ohne Anteil am Kapital

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 09.04.2012 festgestellt.

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